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REVOLUTION UND VÖLKERRECHT

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Michael Geistlinger

REVOLUTION UND VÖLKERRECHT

Völkerrechtsdogmatische Grundlegung

der Voraussetzungen und des Inhalts eines Wahlrechts in bezug auf vorrevolutionäre völkerrechtliche

Rechte und Pflichten

BÖHLAU VERLAG WIEN • KÖLN • GRAZ

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Abkürzungsverzeichnis 13 Einführung 19 A. WISSENSCHAFTLICHES GLAUBENSBEKENNTNIS UND

METHODOLOGISCHES VORVERSTÄNDNIS 21 I. Der Mensch als thematischer Bezugspunkt 21 II. Der Mensch als Bezugspunkt wissenschaftlicher Rechtfertigung . 24 III. Die Rechtsnorm als Ordnungsgesichtspunkt der Erkenntnisse . . 28 IV. Der Mensch als Subjekt der Zurechnung völkerrechtlicher

Normen 36 B. BEGRIFFLICHE VORKLÄRUNG 42

I. Der Begriff „Revolution" — ein Erzeugnis der Politologie und Soziologie 42 II. Mangelnde ideologische Neutralität der politologischen und so-

ziologischen Revolutionsbegriffe 44 1. Unzulänglichkeit der Methoden 44 2. Subjektivität von Revolutionsbegriffen und-typologien . . . . 48 a) Revolution — Staatsstreich 50 b) Politische Revolution — soziale Revolution 55 3. Komplexität des Phänomens „Revolution" 66 4. Revolution und Freiheit 70 5. Revolution und Nationalstaatlichkeit 77 6. Revolution und Gewalt 81 7. Revolution und internationales Umfeld 85 C. STANDPUNKTE DER GEGENWÄRTIGEN VÖLKER-

RECHTSDOGMATIK 90 I. Klassische Revolutionsregel 90 1. Voraussetzungen der klassischen Revolutionsregel 91 a) Normativ-positivistisches Völkerrechtsverständnis 99 b) Organischer Staatsbegriff 103 c) Revolution als verfassungswidrige Verfassungsänderung . . 106

aa) Zur Relativität des Verfassungsbegriffs der Reinen Rechtslehre 106 bb) Vorzug politischer Lösungen in der Staatenpraxis . . . 120

(3)

10 Inhalt

d) Revolution im Kontext von Staatsidentität und -kontinuität 123 aa) Fragwürdigkeit der Staatlichkeit eines in Revolution

begriffenen Gemeinwesens 124 aaa) Das historische Beispiel der Sowjetunion 124 bbb) Das zeitgenössische Beispiel des Libanon 126 bb) Mangelnde historische Glaubwürdigkeit und Partei-

lichkeit der Identitäts(Kontinuitäts)these 135 2. Rechtsnatur und Anwendungsbereich 137 3. Zusammenfassende Kritik der klassischen Revolutionsregel . . 145

II. Funktional-pragmatisches Revolutionskonzept 146

III. Sozialistische Revolutionsregel 151 1. Die völkerrechtliche Erheblichkeit der russischen (sowje-

tischen) Oktoberrevolution 153 a) Die Liquidierung der Auslandsschulden des Russischen

Reiches und die Befriedigung von Ausländern, die durch sowjetische Verstaatlichungsmaßnahmen betroffen wurden 156 aa) Die Regelung und Praxis inbezug auf außerhalb des

Russischen Reiches gelegene Staaten 159 bb) Die Regelung und Praxis inbezug auf innerhalb des

Russischen Reiches, aber außerhalb der RSFSR gele- gene Staaten 177 cc) Die Regelung und Praxis inbezug auf Aktiva und Vor-

rechte des Russischen Reiches und seiner Staatsbürger im Ausland 184 b) Die Übernahme völkerrechtlicher Verträge des Russischen

Reiches durch die Sowjetregierung 191 c) Die Beziehung der sowjetrussischen Regierung zu Staats-

volk und Staatsgebiet des Russischen Reiches 202 2. Inhalt und rechtliche Begründung der sozialistischen Revolu-

tionsregel 205 a) Das revolutionäre Wahlrecht als unselbständiges Recht von

Staaten, die eine sozialistische (soziale) Revolution durch- laufen haben 208 aa) Das revolutionäre Wahlrecht als Anwendungsfall der

clausula rebus sie stantibus 208 bb) Das revolutionäre Wahlrecht als Anwendungsfall einer

Repressalie 214 cc) Das revolutionäre Wahlrecht als Befreiung von „dettes

odieuses" 218 b) Das revolutionäre Wahlrecht als selbständiges Recht von

Staaten, die eine sozialistische (soziale) Revolution durch- laufen haben 221 aa) Qualitative Änderung von Staatsqualität und Völker-

rechtssubjektivität 221

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bb) Qualitative Änderung der Staatsqualität bei Identität der Völkerrechtssubjektivität 225 cc) Kritisches zum Verhältnis von Staatsqualität und Völ-

kerrechtssubjektivität 230 dd) Kritisches zur Konzeption der sozialen (sozialisti-

schen) Revolution 236 aaa) Das algerische Beispiel eines „sozialistisch-orien-

tierten Staates" 239 bbb) Kritisches zu den Kriterien des „sozialistisch-ori-

entierten Staates" und des entsprechenden Revo- lutionstyps 253 3. Besonderheiten der Rezeption der sozialistischen Revolutions-

regel in der Praxis und Theorie außerhalb der Sowjetunion . . 272 a) Jugoslawien 272 b) yolksrepublik Polen (Republik Polen) 278 c) CSSR (Tschechoslowakische (Tschecho-slowakische) Fö-

derative Republik (CSFR)) 286 d) Albanien 298 e) Volksdemokratische Revolutionen in Staaten, die im

Zweiten Weltkrieg unterlegen sind 306 f) Kursorischer Überblick über weitere Belege aus der Staa-

tenpraxis 319 4. Zusammenfassende Kritik der sozialistischen Revolutions-

regel 352

D. BESTIMMUNGSGRÜNDE EINES VÖLKERRECHTLI- CHEN REVOLUTIONSBEGRIFFES 355 I. Das Widerstandsrecht 355

1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Wi- derstandsrecht 359 a) Die Genese von Absatz 3 der Präambel der Allgemeinen

Erklärung der Menschenrechte 359 b) Die Begriffswelt und die Relevanz von Absatz 3 der

Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte . 368 2. Determinanten für einen völkerrechtlichen Revolutionsbegriff

aus dem universellen Widerstandsrecht 372 II. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker 374

1. Rechtsnatur und Geltungsbereich des Rechts auf politische Selbstbestimmung 375 2. Materielle Abgrenzung des Rechts auf politische Selbstbestim-

mung vom Widerstandsrecht 382 3. Determinanten für einen völkerrechtlichen Revolutionsbegriff

aus dem Recht auf politische Selbstbestimmung 387

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12 Inhalt

III. Der nicht internationale bewaffnete Konflikt 388 1. Das Verhältnis des Art 3 der vier Genfer Konventionen 1949

zu Art 1 des II. ZP 1977 391 2. Die untere Schwelle des nicht internationalen bewaffneten

Konflikts 397 3. Determinanten für einen völkerrechtlichen Revolutionsbegriff

aus den Begriffen des humanitären Konfliktsrechts: „innere Unruhen" und „innere Spannungen" 404 IV. Das Interventionsverbot 405 E. VÖLKERRECHTLICHE GRUNDLEGUNG EINES REVO-

LUTIONÄRENWAHLRECHTS 410 I. Revolutionsadäquanz der Neustaatenregelungen der beiden Staa-

tennachfolgekonventionen 417 II. Mangelnde unmittelbare Anwendbarkeit der Neustaatenbestim-

mungen der beiden Staatennachfolgekonventionen auf Revolu- tionen außerhalb des Selbstbestimmungsrechts der Völker . . . . 425 III. Analoge Anwendbarkeit der Neustaatenbestimmungen der

beiden Staatennachfolgekonventionen auf Revolutionen außer-

halb des Selbstbestimmungsrechts der Völker 430

F. ZUSAMMENFASSUNG 434

G. SUMMARY 440

Literaturverzeichnis 447

Fallregister zu Entscheidungen des IGH 483

Vertragsverzeichnis 485

Übersicht zur Satzung der Vereinten Nationen, zur WVK, zu den

beiden Wiener Staatennachfolgekonventionen, Art. 3 der vier Genfer

Konventionen 1949 sowie deren I. und II. Zusatzprotokoll 1977 . . . 495

Sachregister 497

Referenzen

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