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XV       Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach für die Ausschreibung und Vergabe eines Umweltschutzpreises

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Academic year: 2022

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Umweltschutzpreisrichtlinien XV

1 Richtlinien

der Stadt Bergisch Gladbach für die

Ausschreibung und Vergabe eines Umweltschutzpreises (Umweltschutzpreisrichtlinien)

Beschluß des Rates vom 02.05.1985

1. Grundsätze

Der Umweltschutzpreis ist den Einwohnern der Stadt Bergisch Gladbach zugedacht und soll,

- das Umweltbewußtsein stärken,

- die Einwohner dieser Stadt anregen, sich tatkräftig für die Belange des Umwelt- schutzes einzusetzen oder aktiv an der Beseitigung von Zuständen mitzuwirken, die die Umwelt beeinträchtigen,

- die Verbreitung des Umweltschutzgedankens auf örtlicher Ebene fördern.

Durch die Preisverleihung sollen Umweltinitiativen der Einwohner anerkannt werden und deren Wirken auf diesem Gebiet gewürdigt werden.

2. Zielgruppenbestimmung

Mit dem Umweltschutzpreis der Stadt Bergisch Gladbach sollen insbesondere Ber- gisch Gladbacher Einwohner angesprochen werden. Die geleistete Arbeit oder die gezeigte Initiative muß sich auf die Stadt Bergisch Gladbach beziehen. Der Umwelt- schutzpreis Bergisch Gladbach kann verliehen werden an

- einzelne Personen, - Vereine oder Verbände,

- Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften und Organisationen im Stadtgebiet, - Schulen, Schüler oder Jugendgruppen.

Einwohner oder Personengruppen, die sich beruflich mit Fragen des Umweltschutzes befassen, können einen Preis nicht erhalten.

3. Zielbereiche

Die Arbeiten oder Initiativen müssen sich positiv für die Allgemeinheit auswirken. Sie haben sich auf folgende Bereiche zu beziehen:

- Umweltplanung,

- Landschaftsschutz und Landschaftspflege, - Luftreinhaltung,

- Lärmschutz, - Abfallbeseitigung,

- Wasserreinhaltung und Gewässerschutz.

Jährlich können bis zu 3 Preise vergeben werden.

4. Preisgestaltung

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Umweltschutzpreisrichtlinien XV

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Es können jährlich bis zu 3 Preise mit einem Geldbetrag von je 200,-- bis 3.000,-- DM vergeben werden. Die Höhe des Geldbetrages für jeden Preis setzt die Jury im Ein- zelfall fest.

Neben den Geldpreisen kann die Jury auch einen Sachpreis als Anerkennung für ei- ne Arbeit oder Initiative vergeben, die nicht in die Preisauswahl einbezogen worden ist, jedoch als anerkennungswürdig befunden wird.

Jeder Preisträger erhält neben dem Geldbetrag oder dem Sachpreis eine Urkunde ausgehändigt.

5. Preisverleihung 5.1 Ausschreibung

Zur Auswahl der Kandidaten für die Preisverleihung wird jährlich vom Stadtdirektor eine Ausschreibung durchgeführt. In der Zeit vom 01. Juli bis 31. März des folgenden Jahres können Vorschläge für die Preisverleihung eingereicht werden. Vorschlagsbe- rechtigt sind alle Einwohner, die Parteien, Organisationen, Verbände und der Stadtdi- rektor. Jedem Einwohner ist auch das Recht eingeräumt, eigene Initiativen und Arbei- ten für den Umweltschutz zu benennen. Die Ausschreibungsunterlagen werden vom Stadtdirektor ausgegeben und sind spätestens zum 31.03. dort wieder einzureichen.

5.2 Zusammensetzung der Jury

Unter dem Vorsitz des Stadtdirektors der Stadt Bergisch Gladbach oder eines von ihm benannten Vertreters wird die Jury aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt:

- jeweils ein Vertreter der im Rat der Stadt Bergisch Gladbach vertretenden Partei- en,

- eine auf dem Gebiet des Umweltschutzes sach- und fachkundige Einzelpersön- lichkeit, die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach – vom Ausschuß für Umwelt und Landschaft benannt wird,

- der Vorsitzende des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde oder ein von ihm beauftragter Vertreter.

Die Jury entscheidet über Zahl und Höhe der jährlich zu vergebenden Preise.

Die Entscheidung fällt unter Ausschluß der Öffentlichkeit und ist unanfechtbar.

5.3 Preisverleihung

Die Umweltschutzpreise werden mit den Urkunden am Tag der Umwelt eines jeden Jahres vom Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach den von der Jury bestimmten Preisträgern übergeben.

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