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Mitteilungsblatt der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems

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Academic year: 2022

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Mitteilungsblatt der

Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems

www.kphvie.ac.at Nr. 203 vom 17. Juni 2021

KUNDMACHUNG

WAHL DES HOCHSCHULKOLLEGIUMS DER KIRCHLICHEN PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE WIEN/KREMS

Gemäß Hochschulgesetz bzw. Statut der KPH Wien/Krems in der geltenden Fassung muss im Herbst 2021 das Hochschulkollegium neu gewählt werden (§ 13a Statut). In der aktuellen Fassung der Satzung (Mitteilungsblatt 196) ist die Wahlordnung geregelt.

Am 17.06.2021 wurde gemäß § 3 Satzung die Wahlkommission konstituiert.

Diese besteht aus:

Rektor Prof. Mag. Dr. Christoph Berger, MA Prof. Ursula Peßl, BEd

Mag. Isabella Benischek Dr. Petra Hauer-Typpelt Brigitte Ott

Ursula Peßl BEd wurde zur Vorsitzenden der Wahlkommission gewählt.

Gleichzeitig wurden vom Rektor gemäß § 5 Satzung der Wahltermin, Ort und Zeit festgelegt.

Die Wahl des Hochschulkollegiums findet am

04. Oktober 2021, 10:00 – 15:00 Uhr am Campus Strebersdorf 05. Oktober 2021, 10:00 – 15:00 Uhr am Campus Krems statt. Eine Briefwahl ist gemäß § 17 Abs 5 HSG 2005 unzulässig.

Der Stichtag zur Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts ist der 17. Juni 2021.

Wahlberechtigt sind Lehrende gemäß § 14 Abs 1 Z 1 bis 4 Hochschulstatut der KPH Wien/Krems. Der Kreis des aktiv und passiv wahlberechtigten Verwaltungspersonals setzt sich gemäß § 2 Abs 1 Satzung aus jenen Personen zusammen, die zum Stichtag 17. Juni 2021 in einem Dienstverhältnis zur

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Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien stehen. Das Wähler*innenverzeichnis liegt vom 01.07.21 - 30.08.21 an den Standorten zu Einsicht auf (ausgenommen Schließzeiten).

Gewählt werden 6 Vertreter*innen der Lehrenden (sowie 6 Ersatzmitglieder) sowie 2 Vertreter*innen des Verwaltungspersonals (sowie 2 Ersatzmitglieder)

Die drei Vertreter*innen der Studierenden werden von der Hochschüler*innenschaft nominiert. Die drei Vertreter*innen der Kirchen werden vom Hochschulrat entsendet.

Weitere Informationen werden von der Vorsitzenden der Wahlkommission kommuniziert.

Die Vorsitzende nimmt bis 28 Tage vor der Wahl Wahlvorschläge mit Namen und Geburtsdatum der Kandidat*innen (Lehrende und Verwaltungspersonal) entgegen. Die Wahlvorschläge werden spätestens 14 Tage vor der Wahl kundgemacht.

Mag. Dr. Christoph Berger, MA Rektor

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