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GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT Vorgelegt durch. Christian Bernsdorf. für. Energieversorgung Nordhausen GmbH. und. Nordhausen Netz GmbH

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Academic year: 2022

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B ERICHT DES G LEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DAS

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ (TMUEN) - REGULIERUNGSKAMMER DES

FREISTAATS THÜRINGEN

G LEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2020

Vorgelegt durch

Christian Bernsdorf

für

Energieversorgung Nordhausen GmbH und

Nordhausen Netz GmbH

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Inhaltsverzeichnis

A. Vorbemerkungen 3

B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte 3

I. Kontaktdaten 3

II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter 4

C. Unternehmensstruktur 4

D. Der Netzbetrieb 5

I. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebes im

Berichtszeitraum 5

II. Personelle Veränderungen 5

E. Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des

vergangenen Kalenderjahres 6

I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien

Netzbetriebes 6

1. Veränderungen im Kommunikationsverhalten / Markenpolitik des

Netzbetreibers 9

2. Geschäftsprozessanalyse 9

3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen 9

4. Ausblick: Geplante Maßnahmen 10

II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms 10

III. Schulungskonzept 10

1. Mitarbeiterfortbildung 10

2. Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten 11

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A. Vorbeme rkungen

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und ist im Internet in nicht personenbezogener Form unter www.nordhausen-netz.de veröffentlicht.

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht dient der Umsetzung der gesetzlichen Verpflich- tung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG. Danach ist die Nordhausen Netz GmbH zur diskriminie- rungsfreien Ausübung des Netzbetriebes verpflichtet.

Nachfolgend werden die geplanten, abgeschlossenen sowie die in der konkreten Umset- zung befindlichen Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Nordhausen Netz GmbH dargestellt.

Dieser Bericht wurde von dem Gleichbehandlungsbeauftragten erstellt und sowohl dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) – Regulierungskam- mer des Freistaats Thüringen (RKTH) vorgelegt, als auch im Internet veröffentlicht. Außer- dem besteht bei Lieferanten- oder Kundenwunsch die Möglichkeit zur ungehinderten Ein- sicht in die Unterlagen.

B. Der Gleic hbeha ndl ungs beauftragte

Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG wurde Frau Claudia Kuhn mit Wirkung zum 31.01.2020 als Gleichbehandlungsbeauftragte abberufen. Zugleich wurde ab 01.02.2020 Herr Christian Rohs zum Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt, der wiederum mit Wirkung zum 30.06.2020 als Gleichbehandlungsbeauftragter abberufen wurde. Seit 01.07.2020 ist Herr Christian Bernsdorf als Gleichbehandlungsbeauftragter bestellt. Er ist im Bereich Netzwirt- schaft/Einspeisemanagement in der Nordhausen Netz GmbH tätig und in seiner Funktion der Geschäftsführung direkt unterstellt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist seiner Auf- gabenwahrnehmung vollkommen unabhängig und hat Zugang zu allen Informationen, über die der Netzbetreiber und etwaige verbundene Unternehmen verfügen, soweit dies zur Er- füllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

I. Kontaktdaten

Name: Christian Bernsdorf Anschrift: Nordhausen Netz GmbH,

Straße der Genossenschaften 93, 99734 Nordhausen

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Post-Anschrift: Postfach 100 252, 99722 Nordhausen Telefon: 03631 634-764 Telefax: 03631 634-620

E-Mail: c.bernsdorf@nordhausen-netz.de II. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter

Den Mitarbeitern der Nordhausen Netz GmbH und denen des vertikal integrierten Energie- versorgungsunternehmens sind die Kontaktdaten des Gleichbehandlungsbeauftragten be- kannt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, ihn zu den Vorgaben des Gleichbehandlungs- programms zu befragen und praktische Hilfestellungen bei der diskriminierungsfreien und entflechtungskonformen Durchführung von Geschäftsprozessen einzuholen. Ebenso ist auf die Möglichkeit der namentlichen oder anonymen Kontaktaufnahme zum Gleichbehand- lungsbeauftragten hingewiesen worden.

C. Unterne hmenss truktur

Nachfolgend wird die Aufbau- und Beteiligungsstruktur dargestellt:

Die Nordhausen Netz GmbH gehört als 100%iges Tochterunternehmen zur EVN-Gruppe, welche sich aus der Muttergesellschaft Energieversorgung Nordhausen GmbH, der Ener- gieversorgung Nordhausen – Biomethan GmbH und der Nordhausen Netz GmbH zusam-

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mensetzt. Dabei werden durch den strukturellen Aufbau und die Organisation der Nordhau- sen Netz GmbH, die Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche Entflechtung gemäß § 7 EnWG vollständig gewährleistet, sodass die Verantwortung für diskriminierungsanfällige Netzbetreiberaufgaben beim Netzbetreiber liegt.

Die Zahl der Mitarbeiter des Netzbetreibers Nordhausen Netz GmbH liegt zum 31.12.2020 bei 38 Mitarbeitern. Dabei wird sichergestellt, dass die Personen mit Leitungsaufgaben oder der Befugnis zu Letztentscheidungen für den Netzbetreiber, gemäß § 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG, dem Netzbetreiber angehören. Bei der Muttergesellschaft Energieversorgung Nord- hausen GmbH sind im Berichtszeitraum zum Stichtag 31.12.2020 52 Mitarbeiter (ein- schließlich Auszubildenden) sowie 2 Mitarbeiter bei der Tochtergesellschaft Energieversor- gung Nordhausen – Biomethan GmbH beschäftigt.

D. Der Ne tzbetrieb

I. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebes im Berichtszeit- raum

Im Rahmen der Aufbauorganisation im Netzbetrieb kam es im Berichtszeitraum zu folgen- den Änderungen:

Mit Stichtag 31.12.2019 hat die Energieversorgung Nordhausen GmbH ihren Bereich

„Netzbetrieb Strom/Gas“ als Teilbetrieb im Rahmen einer Ausgliederung auf die Nordhau- sen Netz GmbH übertragen. Dabei sind die Strom- und Gasnetze der Energieversorgung Nordhausen GmbH in der Stadt Nordhausen und in Herrmannsacker sowie grundsätzlich sämtliche im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Strom/Gas stehenden Wirtschaftsgüter auf die Nordhausen Netz GmbH übertragen worden. Hierzu gehören auch die bisher von der Energieversorgung Nordhausen GmbH für Dienstleistungen gegenüber der Nordhausen Netz GmbH eingesetzten Betriebsmittel und das dazugehörige Personal.

II. Personelle Veränderungen

Im Zusammenhang mit der Ausgliederung „Netzbetrieb Strom/Gas“ sind im Berichtszeit- raum 32 Mitarbeiter der Nordhausen Netz GmbH direkt zugeordnet worden. Zur Erfüllung der diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben sind 37 Mitarbeiter sowie ein Ge- schäftsführer bei der Nordhausen Netz GmbH beschäftigt.

(6)

E. Bericht über die nach § 7a Abs . 5 Sa tz 1 EnWG ge troffenen Maßna hmen des vergange nen Kalenderjahres

I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes

Kontinuierlich wurden auch im aktuellen Berichtsjahr entsprechende Maßnahmen ergriffen, um einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb zu gewährleisten. Die Grundlage dazu bildet das Gleichbehandlungsprogramm der Nordhausen Netz GmbH und der Energieversorgung Nordhausen GmbH. Als Orientierungshilfe werden ebenfalls vorliegende „Richtlinien zur informatorischen Entflechtung“ verwendet. Zudem ist gewährleistet, dass die Personen mit Leitungsaufgaben oder der Befugnis zu Letztentscheidungen für den Netzbetreiber, gemäß

§ 7a EnWG, dem Netzbetreiber angehören. Somit kann ein Interessenkonflikt aus einer Doppelfunktion von Mitarbeitern im Hinblick auf einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb ausgeschlossen werden.

Veröffentlichungspflichten nach EnWG

Die Nordhausen Netz GmbH richtet sich bei der Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Regulierungskammer des Freistaats Thüringen. Sowohl in der Sparten Strom als auch Gas wurden im Berichtszeitraum alle Veröffentlichungspflichten erfüllt.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat in 2020 keine Verstöße auf die unzureichende Erfül- lung der Veröffentlichungspflichten festgestellt.

Beschwerdemanagement

Während des Berichtzeitraums wurden keine diskriminierungsrelevanten Beschwerden von Kunden, Anschlussnehmern, Lieferanten und Einspeiser an den Gleichbehandlungsbeauf- tragten herangetragen.

Kalkulation Netznutzungsentgelte Strom und Gas

Im Berichtszeitraum wurden bei der Nordhausen Netz GmbH die Netznutzungsentgelte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EnWG, der StromNEV bzw. der GasNEV sowie der ARegV kalkuliert. Gemäß EnWG wurden die vorläufigen sowie die endgültigen Netznutzungsentgelte für das Jahr 2021 ermittelt und fristgerecht veröffentlicht.

Die Nordhausen Netz GmbH hat ihre Marktpartner zeitgleich und diskriminierungsfrei über die neuen Netznutzungsentgelte in Kenntnis gesetzt.

Alle beteiligten Mitarbeiter werden regelmäßig dahingehend unterwiesen, dass nicht veröf- fentlichte Netznutzungsentgelte wirtschaftlich vorteilhafte Informationen darstellen. Die Nordhausen Netz GmbH hat darüber hinaus die Dokumentationspflichten auf der Grundla- ge von § 28 ARegV gegenüber der BNetzA und RKTH erfüllt.

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Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat keine Hinweise auf diskriminierende Handlungen erhalten. Weiterhin sind keine Verstöße in der Erfüllung der Veröffentlichungspflichten fest- zustellen.

Marktkommunikation

Ende 2019 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) verkündet, wie die elektronische Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Messstel- lenbetriebsgesetzes (MaKo 2020) angepasst werden soll. Die Grundkonzeption der Markt- kommunikation änderte sich durch die MaKo 2020 zum Teil wesentlich und brachte ent- sprechenden Umsetzungsaufwand mit sich. Tätigkeiten, insbesondere die Abstimmung der Schnittstelle zur Datenübertragung mit dem ERP-System, stellten sich als sehr zeitintensiv dar und verursachen erhöhten Arbeitsaufwand.

Marktstammdatenregisterverordnung

Neue Erzeugungsanlagen müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetrieb- nahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Die Marktstammdatenregisterver- ordnung (MaStRV) sieht für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenre- gisters in Betrieb gegangen sind, grundsätzlich eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 31.01.2021 für die Registrierung vor.

Anlagenbetreibern, die bis dato nicht registriert sind, droht wegen der Verletzung der Mel- depflichten ein vorläufiger Auszahlungs-Stopp ihrer Förderung sowie eine endgültige För- derreduzierung. Die Umsetzung der Zahlungsaussetzung obliegt dem jeweiligen Netzbe- treiber.

Zum Ende des Kalenderjahres 2020 waren etwa 70 % aller EEG-/ KWK-Anlagen im Netz- gebiet der Nordhausen Netz GmbH registriert.

Zähler- und Messwesen

Die Nordhausen Netz GmbH übernimmt die Pflichten des grundzuständigen Messstellenbe- triebs nach § 4 Abs. 2 MsbG.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31.01.2020 gemäß

§ 30 MsbG die Marktverfügbarkeit von intelligenten Messsystemen (iMSys) festgestellt.

Obwohl die aktuell verfügbare Gerätetechnik nur über einen eingeschränkten Funktionsum- fang verfügt und damit hinter den ursprünglichen Vorstellungen des Gesetzgebers zurück- bleibt, beginnt damit der offizielle Rollout von iMSys. Kritik besteht an den derzeitigen iMSys mit Blick auf die Umsetzung von nur wenigen Tarifanwendungsfällen, das Fehlen der Mög- lichkeit zur Steuerung von Lasten und die umfassende Interoperabilität von Zählern, Gate- ways, Gateway-Administratoren und GWA-Software.

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Seit Juni 2018 erfolgt durch die Nordhausen Netz GmbH, als grundzuständigem Messstel- lenbetreiber (gMSB), der Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME). Im Rahmen des Turnuswechsels sind zum Stichtag 30.06.2020 weitere mME im Netzgebiet verbaut worden.

Somit ist man der Verpflichtung gerecht geworden, dass bis zu diesem Termin mindestens 10 Prozent der nach § 29 Absatz 3 MsbG auszustattenden Messstellen mit mME auszustat- ten sind.

Weiterhin erfolgte Ende 2020 die Auslieferung der bidirektionalen Schnittstelle zur Daten- übertragung zwischen dem ERP-System und dem Smart-Meter-Gateway-Administrator.

Dabei wird der Smart-Meter-Gateway-Administrator über eine technologisch fortschrittliche, auf Webservices basierende Schnittstelle in das System des ERP-Systems integriert, um die für die Prozesse notwendigen Daten zu liefern. Dies ist die Grundvoraussetzung, um die Verbindung zwischen dem Zähler/mME und dem Smart-Meter-Gateway herbeiführen zu können. U. a. sind in der Schnittstelle die Prozesse Ersteinbau des iMSys, SMGw- /Zählerwechsel, Aufspielen/Wechsel der notwendigen TAF’s, Einzug/Auszug des Endkun- den (Kunden-/ Lieferantenwechsel), Zwischenablesung und Turnusablesung abgebildet.

Redispatch 2.0

Durch die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) wurden die gesetzlichen Regelungen zum Redispatch für konventionelle Erzeugungsanlagen und das Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen mit Wirkung zum 01.10.2021 überarbei- tet. Konventionelle sowie EE- und KWK-Anlagen unterliegen dann im Wesentlichen einem einheitlichen Rechtsrahmen (sog. Redispatch 2.0). Dieser findet sich in den gesetzlichen Regelungen sowie mehreren Festlegungen der BNetzA. Die Neuregelungen erfordern die intensive Kooperation der beteiligten Netzbetreiber bei der vorausschauenden Netzführung und Behebung von Netzengpässen. Netzbetreiber sind auf der einen Seite zur Durch- führung des Redispatch zur Behebung von strom- und spannungsbedingten Engpässen verpflichtet und müssen auf der anderen Seite die Verantwortung für den bilanziellen und finanziellen Ausgleich sowie die Abwicklung der Abrechnungsprozesse übernehmen.

Derzeit finden dazu Abstimmungen für die direkte Anbindung über TASE.2 (Telecontrol Application Service Element 2) Kopplung zum vorgelagerten Netzbetreiber der TEN Thü- ringer Energienetze GmbH & Co. KG und dem Leitsystem-Hersteller statt.

Technisches Sicherheitsmanagement / Informationssicherheitsmanagement

Im Rahmen des Technischen Sicherheitsmanagements des VDE und DVGW sowie der fortlaufenden Zertifizierung und Audits nach IT-Sicherheitskatalog (ISO 27001 und ISO 27019) wird das Anweisungssystem in Bezug auf die Netz- und Betriebssicherheit sowie Informationssicherheit kontinuierlich überarbeitet. Im November 2020 erfolgte das Überprü-

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fungs-Audit gemäß IT-Sicherheitskatalog. Dabei ist das Informationssicherheits- Managementsystems (ISMS) erneut erfolgreich überprüft worden.

1. Veränderungen im Kommunikationsverhalten / Markenpolitik des Netzbetrei- bers

Entsprechend § 7a Abs. 6 EnWG ist nach wie vor eine eindeutige und verwechslungsfreie Unterscheidung im Kommunikationsverhalten und der Markenpolitik der Nordhausen Netz GmbH gegenüber der Energieversorgung Nordhausen GmbH gegeben.

Bereits in den vorangegangenen Jahren haben die Nordhausen Netz GmbH und die Ener- gieversorgung Nordhausen GmbH eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um den Außen- auftritt auf jeglichen Ebenen und in allen Bereichen und Schnittstellen so zu gestalten, dass eine klare Abgrenzung zwischen der Netzgesellschaft und dem vertikal integrierten Ener- gieversorgungsunternehmen eindeutig ersichtlich ist. Es besteht dadurch keine Verwechs- lungsgefahr der beiden Unternehmen. Die Eigenständigkeit des Netzgeschäftes ist somit gewahrt. Dadurch, dass der eigenständige Auftritt der Nordhausen Netz GmbH und die da- mit verbundene Markenpolitik im Innen- und Außenverhältnis nunmehr seit mehreren Jah- ren gelebt werden, ergab sich auch im Berichtsjahr 2020 keine Beanstandung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten.

2. Geschäftsprozessanalyse

Im Berichtsjahr wurde folgender Prozess auf die grundsätzliche Diskriminierungsfreiheit und Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 7a Abs. 5 EnWG überprüft:

Im Rahmen der Prozessprüfung erfolgte in 2020 die Prüfung der Aufbau- und Ablauforgani- sation der Compliance-Vorgaben in der EVN-Gruppe.

Im Ergebnis der Prüfung war zu beurteilen, ob die in den Compliance-Vorgaben dargestell- ten Grundsätze und Maßnahmen so ausgestaltet und implementiert sind, dass sie geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Die Compliance-Vorgaben ent- sprechen nach Einschätzung des Gleichbehandlungsbeauftragten diesen Anforderungen.

3. Weitere Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen

Im Berichtszeitraum wurden weitere Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Dabei wurden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in § 7a Abs. 5 EnWG die Abteilungen und Mitarbeiter überwacht, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes betraut sind.

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Die Umsetzung der Überwachungs- und Kontrollaufgabe von diskriminierungsanfälligen Aufgaben erfolgte kontinuierlich über den Berichtszeitraum.

4. Ausblick: Geplante Maßnahmen

Im kommenden Berichtsjahr 2021 werden neben den üblichen Prozessen der GPKE, GeLi Gas, WiM und anderen Marktprozessen unter anderem die nachfolgenden Schwerpunkte im Fokus stehen:

 Umsetzung der Festlegungen und Durchführung einer regelkonformen Markt- kommunikation 2020,

 Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Redispatch 2.0 für konventionelle Erzeugungsanlagen und das Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen mit Wirkung zum 01.10.2021

 Umsetzung der Marktgebietszusammenlegung Gas mit Wirkung zum 01.10.2021.

Darüber hinaus bleiben die diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben wesentlicher Bestandteil der Überwachungsmaßnahmen.

II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms

Es wurden keine inhaltlichen Änderungen am Gleichbehandlungsprogramm vorgenommen.

III. Schulungskonzept

Das erprobte Schulungskonzept wurde auch im aktuellen Berichtszeitraum beibehalten.

1. Mitarbeiterfortbildung

Um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Vorgaben und das Gleichbehandlungspro- gramm eingehalten werden, haben sämtliche Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über das In- tranet und die Internetseiten der EVN-Gruppe über bestehende interne Vorschriften, Rege- lungen und Dienstanweisungen zu informieren. Auch das Gleichbehandlungsprogramm und die erstellten Gleichbehandlungsberichte sind über die jeweilige Internetpräsenz einsehbar.

Im Jahr 2020 haben Mitarbeiter zudem diverse Angebote zu Seminaren und Schulungen in Anspruch genommen. Durchgeführt wurden die Schulungen unter anderem durch die Ver- bände der Energiebranche, die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, Berlin, und den Softwareanbieter SIV.AG. Ebenfalls sind Webinare u. a. von dem Softwareanbieter SIV.AG und dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. genutzt worden.

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Inhaltlich befasste sich ein großer Teil dieser Seminare und Webinare mit den Änderungen in der Marktkommunikation in Bezug auf die MaKo 2020. Außerdem wurden Schulungen und Workshops zum Einspeisemanagement und Vertragsmanagement für Netzbetreiber:

Einspeisung von EEG- und KWK-Anlagen besucht.

Ende 2020 begann innerhalb der EVN-Gruppe die Nutzung der energiewirtschaftlichen E- Learnings auf einer neuen IT-Plattform. Im Rahmen der Einführungsphase wurden insbe- sondere Pflichtschulungen zu den Themenfeldern Arbeitssicherheit, Compliance, Daten- schutz, Informationssicherheit und Gleichbehandlungsprogramm angeboten.

2. Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum stetig Informationen und aktuel- le Hinweise zu Gesetzgebungen, sowie die Ausführungen der Regulierungsbehörden und der energiewirtschaftlichen Verbände verfolgt und in der täglichen Praxis berücksichtigt.

Nordhausen, 19.03.2021

___________________________________________

(Unterschrift Gleichbehandlungsbeauftragter)

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