Infoveranstaltung Fernwärme
Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung
Fernwärme
der Gemeinde Schönberg
• Klimawandel
• Politisches Ziel: schnellstmögliche CO²-Reduktion
• Klimaneutrales heizen ohne die Nutzung klimaschädlicher, fossiler Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas wäre durch
Fernwärmeanschluss ein sofort umsetzbarer Beitrag zur CO²- Reduktion
• Keine neuen Ölheizungen ab 2026
• Austauschpflicht alter Ölkessel (> 30 Jahre)
• Erdgasheizungen bleiben erlaubt, werden aber nicht gefördert
• Erneuerung bestehender Heizungen
• Zusätzliche Dämmung bei Öl- und Gasheizungen?
Warum diese Veranstaltung?
1 l Heizöl = 10 kWh
1 l Flüssiggas = 7,2 kWh
Heizöl- und Erdgasbepreisung
• 1 l Heizöl: 2,5 kg CO
2• 1 l Erdgas: 2,0 kg CO
2
• Seit 2021: 25 €/ t CO
2 Heizöl: ca. 0,25 kg/kWh ca. 0,08 €/l
Erdgas: ca. 0,20 kg/kWh ca. 0,05 €/m³
• 2025: 55 €/t CO
2 Heizöl: ca. 0,18 €/l
Erdgas: ca. 0,11 €/l
• 1 l Flüssiggas kostet aktuell 0,56 € (Stand:
18.08.2021) inkl. 0,05 € CO
2-Steuer
• Erzeugung 1 kWh Heizenergie mit Flüssiggas kostet aktuell:
0,56€ : 7,2kWh = 0,078 €/kWh : 95%= 0,082 €
• Kosten für Wartung und Kaminkehrer: ~ 0,028 €
=========
Erzeugungskosten pro kWh: ~ 0,11 €
Vergleich Fernwärme Schönberg: 0,082 €/kWh
Kosten
• 1 l Heizöl kostet aktuell 0,71 € (Stand: 11.08.2021) inkl. 0,08 € CO
2-Steuer
• Erzeugung 1 kWh Heizenergie mit Heizöl kostet aktuell:
0,071 € * 90 % (Wirkungsgrad) = 0,078 €
• Kosten für Wartung und Kaminkehrer: ~ 0,04 €
=========
Erzeugungskosten pro kWh: ~ 0,11 €
Vergleich Fernwärme Schönberg: 0,082 €/kWh
Kosten
Was ist beschlossen?
• Fernwärmekonzept wird durch die Hochschule Landshut erstellt
• In Betracht gezogen wird Siedlung Lerch, Waldstraße und Bondlfeld sowie Bondlfeld Erweiterung
• Vor Konzepterstellung: Infoveranstaltungen
• Fragebogen
Gemeinde Schönberg Fernwärmeleitung inkl.
Übergabestation
Hauseigentümer Umschluss in das bestehende Heizsystem
Zuständigkeiten
In der Praxis
In der Praxis
Gemeinde Schönberg
Der Hauseigentümer bekommt die
Anschlusskosten der Gemeinde mit 45 % von BAFA gefördert bei Ersatz von
Ölheizungen
( 35 % bei Gas- oder anderen Heizsystemen)
Hauseigentümer
Umschlussarbeiten werden mit 45% von BAFA gefördert bei Ersatz von Ölheizungen
(35 % bei Gas- oder anderen Heizsystemen)
Förderung
Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG )
GebäudeEnergieGesetz (GEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gültig ab 01.07.2021 Fördermittel über BAFA beantragen – nur online möglich;
Fördervoraussetzungen: Gebäude mind. 5 Jahre alt (Stichtag bei Antragstellung = Bauantrag bzw.
Baubeginnanzeige)
• im Anschreiben angedeutet 15.000 – 20.000€ Anschlusskosten
Wird bedeuteten, dass bei Anschlusskosten unter 20.000 € pro Gebäude die Gemeinde die Fernwärme bauen wird
Anschlusskosten für Siedlung Lerch und Bondlfeld sind gleich
Ergebnis des Konzeptes:
25.000 € pro Anschliesser Gemeinde wird nicht bauen 17.500 € pro Anschliesser Gemeinde wird bauen
Investitionskosten ganz umlegen:
• Vorteil: Kosten würden voll gefördert
• keine Umlegung einer Deckungslücke auf den Wärmepreis
• Beispielrechnung:
• Deckungsbeitrag 17.500 € (45 % Förderung = 7.875 €)
• Anschlussbeitrag 10.000 € (45 % Förderung = 4.500 €)
• Deckungslücke 7.500 €
• Diese Deckungslücke muss durch Wärmepreis finanziert werden z. B. über 15 Jahre
• 500 € pro Jahr zusätzlich (bei 20.000 kW jährl. = 0,025 €/kWh)
Angestrebter Wärmepreis ca. 0,08 – 0,10 €/kWh