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Stand. Energieeffizient bauen und sanieren. Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude

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Academic year: 2022

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Stand

01.07.2021

Energieeffizient bauen und sanieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

(2)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) reagiert mit der Überarbei­

tung der Förderprogramme für Effizienzhäuser auf die Klimaziele der Bundesregierung.

Mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bündelt die Bundes­

regierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Eneuer baren Energien im Gebäudebereich und schafft so neue Anreize für das energie­

effizente Bauen. Bauherren können so von attraktiven Zuschüssen und günstigen Krediten profitieren.

Mit staatlicher Förderung zum Effizienzhaus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“

noch attraktivere Konditionen als bisher. Bauherren kön­

nen nun bis zu 37.500 € beim Bau eines Effizienz hauses bzw. bis zu 75.000 € durch energieeffiziente Sanierungen einsparen. Günstige Kredite schaffen weitere Anreize für den Bau oder Erwerb energieeffizienter Neubauten bzw.

die Durchführung von Sanierungen. Voraussetzung für die

„Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist die Erfüllung der entsprechenden energetischen Standards.

Die energetischen Voraussetzungen für Neubauten und modernisierte Gebäude sowie die Anforderungen an die Heizungs­, Warmwasser­ und Klimatechnik sind seit dem 1. November 2020 zu einem Gesamtwerk im „Gebäude­

energiegesetzt (GEG)“ zusammen gefasst. Im Energie­

ausweis werden außerdem die wichtigsten Kenngrößen für

ein Gebäude – der Jahresprimärenergiebedarf QP , der Transmissionswärmeverlust H’T und seit dem 1. Mai 2021 die Treibhausgas­Emissionen – transparent dargestellt und dem sogenannten Referenzgebäude gegenüberge­

stellt. Besonders niedrige Werte im Vergleich zum Refe­

renzgebäude weisen auf einen sparsamen Umgang mit den wertvollen Energieressourcen hin und führen zu niedrigen Betriebskosten.

Mit Ytong Porenbeton, Silka Kalksandstein und Multipor Mineraldämmplatten können Sie als Bauherr, Planer oder Bauausführender die Anforderungen des GEG problemlos erfüllen und sogar übertreffen. Die universellen minera­

lischen Hochleistungsbaustoffe für Gebäudehülle und Dämmung von Neubauten und Bestandsgebäuden leisten einen wesentlichen Beitrag zum energetisch hochwerti­

gen Bauen.

(3)

BEANTRAGEN BAUEN PRÜFEN AUSZAHLUNG PLANEN

Erforderliche Prüfung durch Sachverständige Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Prüfung und Dokumentation der energetischen Qualität des Hauses vor Baubeginn und nach Baufertigstellung durch einen zugelassenen Energieeffizienz­Experten. Einen Exper­

ten in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste der Deutschen Energie­Agentur unter www.energie­effizienz­experten.de.

Neben dieser Baubegleitung werden auch die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung zur Erreichung der Nachhal­

tigs­Klasse gefördert. Dabei kann zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss und einem Zuschuss gewählt werden.

Ablauf der Antragstellung:

ü

Experten für Energieeffizienz (Energieberater) beauftragen

ü

Fördermöglichkeiten kombinieren

ü

Das geplante Effizienzhaus­Niveau durch den Energieeffizienz­Experten bestätigen lassen

ü

KfW­Finanzierungspartner finden (z. B. Banken, Sparkassen, Versicherer) und Kredit beantragen

ü

Der Stichtag für den Vorhabenbeginn verändert sich durch die BEG vom „Beginn der Bauarbeiten“

auf die „Auftragserteilung“

ü

Nach Abschluss des Kreditvertrags und Zusage der Förderung kann mit dem Bau begonnen werden

ü

Nach Abschluss der Bauarbeiten muss eine weitere Bestätigung des Energieeffizienz-Experten bei der KfW eingereicht werden

ü

Der Tilgungszuschuss wird Ihnen gutgeschrieben

Bauherren müssen bei der Errichtung oder dem Erwerb von Gebäuden erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen.

Neubau: Förderung von besonders energieeffizienten Gebäuden

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung und der Ersterwerb von Wohngebäuden – das schließt auch die Erweiterung beste­

hender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten ein.

Des Weiteren werden Gebäude gefördert, die bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzt wurden und jetzt zu Wohnhäu­

sern umgestaltet werden. Ferien­ und Wochenendhäuser sind jedoch von einer Förderung ausgeschlossen.

Grundsätzliche energetische Anforderungen

Um förderfähig zu sein, muss bei einem Effizienzhaus 55 der Wert des Transmissionswärmeverlusts um 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um 45 % gegenüber dem Referenzgebäude unterschritten werden. Die nächste Förderstufe ist das Effizienzhaus 40. Hier muss der Wert des Transmissionswärmeverlusts um 45 % und der Jah­

resprimärenergiebedarf um 60 % unterschritten werden.

In der höchsten Förderstufe Effizienzhaus 40 Plus müs­

sen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden und das Haus muss über ein zusätzliches „Plus Paket“ verfügen. Dieses Paket beinhaltet zusätzliche Haustechnik, die in erster Linie auf die eigene Stromer­

zeugung und die Selbstnutzung des erzeugten Stroms ausgelegt ist. Im Regelfall wird hier der Strom von einer

Photovoltaik­Anlage erzeugt, die mit einem stationären Batteriespeicher sowie einer Lüftungsanlage mit Wärmerück gewinnung kombiniert wird.

Zusätzliche Kriterien

Neu eingeführt werden mit der „Bundesförderung für ef­

fiziente Gebäude (BEG)“ die Eneuerbare­Energie­Klasse (EE­Klasse) und Nachhaltigkeitsklasse (NH­Klasse). Die

„Effizienzhaus EE“­Klasse kann beim Neubau als auch bei der Sanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des er­

forderlichen Energiebedarfs erbringen. Ein Effizienzhaus 40 Plus muss immer die Anforderung der EE­Klasse er­

füllen. Die „Effizienzhaus NH“­Klasse kann dagegen nur beim Neubau erreicht werden, wenn für das Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Die Erfül­

lung einer der beiden Klassen erhöht den maximalen Kreditbetrag sowie den Tilgungszuschuss. Eine Kombina­

tion beider Klassen ist indes nicht möglich.

Alle Anforderungen an die Förderung der Effizienzhäuser im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sind dem Portal des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu entnehmen (www.bmwi.de).

Rahmenbedingungen (Neubau):

n Für alle, die ein neues Effizienzhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen bzw.

kaufen

n Kombination mit anderen Fördermitteln möglich n Keine Berücksichtigung der Grundstückskosten n Garantierte Zinsbindung für die ersten 10 Jahre n Mindestens 1 Jahr tilgungsfrei

n Förderkredit mit günstigen Zinssätzen n Bis zu 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit n Weniger zurückzahlen: bis zu 37.500 € mit dem

Tilgungszuschuss sparen

n Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis zu 5.000 € extra gefördert werden

Baubegleitung

Immobilie Maximaler

Kreditbetrag/

förder fähige Kosten

(Tilgungs-) Zuschuss

Ein­ und Zweifami­

lienhaus, Doppel­

haushälfte und Reihenhaus

10.000 Euro je

Vorhaben 50 %, bis zu 5.000 Euro

Eigentumswohnung 4.000 Euro je

Vorhaben 50 %, bis zu 2.000 Euro

Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 20.000 Euro

(4)

„ Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“

Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (KfW 461)

Förderkredite und Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten

Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines n Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH

n Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH n Effizienzhaus 40 Plus

und zwar

ü

beim Neubau: die Bau­ und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

ü

beim Kauf: der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)

Hinweis: Eine Effizienzhaus­Stufe wird nicht erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird. Alle weiteren Infos zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie zu den genauen Förderbedingungen unter www.kfw.de.

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Alle Vertriebsmitarbeiter und Bauberater der Xella Deutschland stehen Ihnen mit ihrer umfassenden Beratungskompetenz bei allen Fragen rund ums energe­

tische Bauen zur Seite.

Unsere Experten unterstützen Sie mit Rat und Tat – sprechen Sie uns an.

0800 5235665 (Freecall) info@xella.com

www.ytong­silka.de

Noch Fragen?

Annuitätendarlehen Stand: 5-7-2021 Sollzins (Effektivzins)

pro Jahr Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung

0,66 % (0,66 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre

0,82 % (0,82 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre

0,87 % (0,87 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

Konditionen

Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss

in % Betrag in Euro

je Wohneinheit Jahresprimär-

energiebedarf QP*** Transmissions- wärmeverlust H’T***

40 Plus*

25 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag /

geförderte Kosten bis zu 37.500 € 40 % 55 %

40 20 % von maximal

120.000 € Kreditbetrag /

geförderte Kosten bis zu 24.000 € 40 % 55 %

40 EE- oder NH-Klasse**

22,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag /

geförderte Kosten bis zu 33.750 € 40 % 55 %

55 15 % von maximal

120.000 € Kreditbetrag /

geförderte Kosten bis zu 18.000 € 55 % 70 %

55 EE- oder NH-Klasse**

17,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag /

geförderte Kosten bis zu 26.250 € 55 % 70 %

* Zusätzliche Anforderung: Plus Paket ** Zusätzliche Anforderung: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH)

*** Bezogen auf das Referenzgebäude nach GEG

Endfälliges Darlehen

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit und Zinsbindung

0,89 % (0,89 %) 4 bis 10 Jahre

(5)

Energie sparen und Heizkosten senken ist das Ziel von energieeffizienten Sanierungen.

Neben der Komplettsanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus werden Bauherrn auch bei Einzelmaßnahmen durch attraktive Kredite und Zuschüsse unterstützt.

Sanierung: mit gezielten Maßnahmen zu energieeffizienten Gebäuden

Sanierung zum Effizienzhaus

Energetische Komplettsanierungen von Bestandsgebäuden (älter als 5 Jahre) zu einem Effizienzhaus werden eben­

falls wie der Neubau durch die KfW gefördert. Vorausset­

zung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.

Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

Wird kein Energiehaus­Standard angestrebt, können ebenfalls Förderungen in Anspruch genommen werden.

Zahlreiche Maßnahmen werden dabei durch die KfW unterstützt, wie:

n Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller­ und Geschossdecken

n Erneuerung der Fenster und Außentüren n Erstanschluss an Nah­ oder Fernwärme n Optimierung der Heizungsanlage n Einbau einer Lüftungsanlage

Die Fachplanung und Baubegleitung dieser Einzelmaß­

nahmen wird ebenfalls gefördert. Zusätzlich werden auch die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten in der Förderung berücksichtigt.

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förder fähig.

Der KfW­Kredit bietet ebenfalls Unterstützung, wenn be ­ stehende beheizte Nicht­Wohnflächen, zum Beispiel Ge­

werbeflächen, zu Wohnraum umgebaut werden sollen. Die Umwidmung unbeheizter Nicht­Wohngebäude (zum Beispiel Scheunen) zu Wohnraum können Bauherren über die „Bun­

desförderung für effiziente Gebäude (BEG)“) finanzieren.

Weitere Förderungen von Einzelmaßnahmen sind auch über die BAFA möglich (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / www.bafa.de)

Für jede Anforderung die passende Lösung: Mit den Baustoffen von Xella können Sie als Bauherr, Planer oder Bauausführender alle Anforderungen an die Effizienzhäuser einfach und problemlos erfüllen und sogar übertreffen.

Garantierte Förderung mit Ytong, Silka und Multipor

Bei der Planung und Nachweisführung der vorhandenen Wärmebrücken kann Sie unser digitaler Ytong­Silka­Wärmebrückenkatalog ganz einfach unterstützen. Hierbei finden Sie neben den Kategorien A und B nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019­06 auch detailliert nachgewiesene Wärmebrücken, durch die sich deutlich bessere und somit wirtschaftlichere Lösungen realisieren lassen. Den Download finden Sie unter:

Effizienzhaus 40 (Plus) Variante 1: ∆ UWB≤ 0,02 W/(m2K)***

0,14

0,13

0,80 0,22

0,18 U-Werte

W/(m2K)

Variante 2: ∆ UWB≤ 0,02 W/(m2K)***

0,16

0,12

0,77 0,20

0,16 U-Werte

W/(m2K)

U ≤ 0,14 W/(m²K)

48,0 cm Ytong PP 2-0,30  = 0,07 W/(mK)

17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK) 24,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) 17,5 cm Silka 20-2,0  = 1,10 W/(mK) 30,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK)

U ≤ 0,16 W/(m²K)

42,5 cm Ytong PP 2-0,30  = 0,07 W/(mK) 48,0 cm Ytong PP 2-0,35  = 0,08 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK) 20,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) 17,5 cm Silka 20-2,0  = 1,10 W/(mK) 26,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) Wandaufbauten / Beispielgebäude

Monolithische Außenwand

Funktionsaußenwand 30 %

22 % 10 %

38 % Wand

Keller Dach Fenster / Tür

Die Wärmebrücken wurden in den obigen Beispielen wie folgt berücksichtigt:

* Kategorie A – Δ UWB = 0,05 W/(m²K) nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019­06

** Kategorie B – Δ UWB = 0,03 W/(m²K) nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019­06

*** Detaillierter Wärmebrückennachweis https://www.ytong­silka.de/wbk.php

0,19

0,12

0,90 0,24

0,20 U-Werte

W/(m2K)

Variante 1: ∆ UWB ≤ 0,05 W/(m2K)*

Effizienzhaus 55

Variante 2: ∆ UWB ≤ 0,03 W/(m2K)**

U ≤ 0,21 W/(m²K)

36,5 cm Ytong PP 2-0,35  = 0,08 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK) 14,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) 17,5 cm Silka 20-2,0  = 1,10 W/(mK) 20,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) U ≤ 0,19 W/(m²K)

40,0 cm Ytong PP 2-0,35  = 0,08 W/(mK) 17,5 cm Ytong PP 4-0,50  = 0,12 W/(mK) 16,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) 17,5 cm Silka 20-2,0  = 1,10 W/(mK) 22,0 cm Multipor WAP   = 0,045 W/(mK) Wandaufbauten / Beispielgebäude

Monolithische Außenwand

Funktionsaußenwand

Flächenanteil / Beispielgebäude

30 %

22 % 10 %

38 % Wand

Keller Dach Fenster / Tür

Flächenanteil / Beispielgebäude

UHaustür = 1,00 W/(m²K) UHaustür = 1,00 W/(m²K)

0,21

0,15

0,90 0,26

0,22 U-Werte

W/(m2K)

UHaustür = 1,00 W/(m²K) UHaustür = 1,00 W/(m²K)

Gut zu wissen!

Zahlreiche Städte und Gemeinden fördern ökologisches und nachhaltiges Bauen und Sanieren. Sie bieten finanzielle Zuschüsse, wenn nachhaltige Baumaterialien z. B. mit natureplus­Zertifikat verbaut werden – wie die Multipor Mineraldämmplatte. Die städtischen und kommunalen Förder programme packen damit nachhaltiges Bauen und Wohnen über die Materialebene ganzheitlich an.

Hierbei hilft das natureplus­Zertifikat als unkomplizierter Nachweis.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.natureplus.org und www.kfw.de.

Baubegleitung

Immobilie Maximaler

Kreditbetrag/

förder fähige Kosten

(Tilgungs-) Zuschuss

Ein­ und Zweifami­

lienhaus, Doppel­

haushälfte und Reihenhaus

10.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 5.000 Euro

Eigentumswohnung 4.000 Euro je

Vorhaben 50 %, bis zu 2.000 Euro Mehrfamilienhaus

mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 20.000 Euro

(6)

Maßnahme (Tilgungs-)zuschuss

Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen 20 %

Fenster und Außentüren einbauen und erneuern 20 %

Sommerlicher Wärmeschutz einbau und erneuern 20 %

Lüftungsanlage einbauen 20 %

Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen

smart steuerbar machen 20 %

Hinweis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra­Tilgungszuschuss. Der individuelle Sanierungs­

fahrplan (iSFP) muss durch einen Energieeffizienzexperten erstellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.energie­effizienz­experten.de.

Hinweis: Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extra­Investitionszuschuss. Der individuelle Sanierungs­

fahrplan (iSFP) muss durch einen Energieeffizienzexperten erstellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.energie­effizienz­experten.de.

„ Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ – Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (BAFA)

Auch einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Immobilien können gefördert werden. Neben dem KfW­Kredit mit attraktivem Tilgungszuschuss kann auch ein Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Kredit bzw. die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen sind dabei auf maximal 60.000 € je Wohn­

einheit gedeckelt. Zusätzlich werden die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt.

Für Maßnahmen bei der Heizungstechnik gilt: Je besser die Maßnahme, desto höher der Tilgungszuschuss. Wird eine Ölheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, steigt der (Tilgungs­)zuschuss um zusätzliche 10%.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ – Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, 262) / Zuschuss (KfW 461)

Förderkredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen

Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss auf bis zu 75.000 € je Wohneinheit. Der maximale Kreditbetrag steigt um 30.000 € auf bis zu 150.000 €.

Annuitätendarlehen Sollzins (Effektivzins)

pro Jahr Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung

0,66 % (0,66 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre

0,82 % (0,82 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre

0,87 % (0,87 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

*Zusätzliche Anforderung: Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) ** Bezogen auf das Referenzgebäude nach GEG

Konditionen

Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss

in % Betrag in Euro

je Wohneinheit Jahresprimär-

energiebedarf QP** Transmissions- wärmeverlust H’T**

40 45 % von max. 120.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 54.000 € 40 % 55 % 40 EE-Klasse* 50 % von max. 150.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 75.000 € 40 % 55 %

55 40 % von max. 120.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 48.000 € 55 % 70 % 55 EE-Klasse* 45 % von max. 150.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 67.500 € 55 % 70 %

70 35 % von max. 120.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 42.000 € 70 % 85 % 70 EE-Klasse* 40 % von max. 150.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 60.000 € 70 % 85 %

85 30 % von max. 120.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 36.000 € 85 % 100 % 85 EE-Klasse* 35 % von max. 150.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 52.500 € 85 % 100 %

100 27,5 % von max. 120.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 33.000 € 100 % 115 % 100 EE-Klasse* 32,5 % von max. 150.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 48.750 € 100 % 115 % Effizienzhaus Denkmal

EE-Klasse* 30 % von max. 150.000 €

Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 45.000 € 160 % 175 %

Maßnahme (Tilgungs-)zuschuss

ohne Austausch einer Ölheizung

(Tilgungs-)zuschuss bei Austausch einer

Ölheizung

Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ 20 % 20 %

Gas-Hybridheizung 30 % 40 %

Solarthermie-Anlage 30 % 30 %

Biomasse-Anlage und Hybridheizung mit erneuerbaren Energien ohne

Emissionsgrenzwert 35 % 45 %

Biomasse-Anlage und Hybridheizung mit erneuerbaren Energien mit

einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 40 % 50 %

Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik 35 % 45 %

Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 %

erneuerbarer Energie 30 % 40 %

Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 %

erneuerbarer Energie 35 % 45 %

Optimierung der Heizungsanlage 20 % –

Endfälliges Darlehen

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit und Zinsbindung

0,89 % (0,89 %) 4 bis 10 Jahre

(7)

Stand 07/2021 | SYT­001­00160

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Da die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen Änderungen unterworfen sind, bleiben die Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit. Eine Prüfung der geltenden Bestimmungen ist in jedem Einzelfall notwendig.

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