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Satzung für das Museum Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein"

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Satzung für das Museum Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein"

Gemäߧ 92 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird für das Museum Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" durch den Kreistag am 09.10.2017 folgende Satzung beschlossen.

§

1 Rechtsstellung und Name

(1) Das Museum Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" (ONH) ist eine rechtlich nicht selbstständige öffentliche Einrichtung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

(2) Das Museum hat seinen Sitz in Lüttenort, Gemeinde Koserow.

(3) Das Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" wurde 1985 als Museum eingerichtet. Als eingetragenes Denkmal des Landes Mecklenburg-Vorpommern und national

anerkanntes Museum ist das Atelier ONH an die Bestimmungen der Denkmalpflege und die Museumsdefinition des Internationalen Museumsrates (ICOM) gebunden.

§

2 Ziele und Aufgaben

• ~ l • t:

(1) Das Museum ist eine nicht gewinnorientierte ständige Einrichtung im Dienst der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und materielle Zeugnisse über den Menschen und seine Umwelt erwirbt, bewahrt, erforscht,

bekanntmacht und ausstellt zum Zwecke des Studiums, der Erziehung und Bildung und der Erbauung.

(2) Die Arbeits- und Lebensräume des Malers Otto Niemeyer-Holstein werden erhalten und der Öffentlichkeit präsentiert sowie Beiträge zur sozialen Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch verschiedene künstlerische Kursangebote geleistet.

(3) Die Einrichtung fördert junge Künstler und Künstlerinnen im Sinne des Vermächtnisses von Otto Niemeyer-Holstein.

§

3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald verfolgt mit seinem Betrieb gewerblicher Art (BgA) Museum Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Der Zweck des Museums ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung regional- und kunstgeschichtlicher sowie ästhetischer Bildung.

(3) Der Zweck der Einrichtung wird verwirklicht durch den Museumsbetrieb, der insbesondere über das Leben und Schaffen des Malers Otto Niemeyer-Holstein

Auskunft gibt, seine künstlerischen Werke und die fremder Hand verwahrt, pflegt und der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(4) Das Museum Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)

(5) Die Mittel des Museums dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Träger erhält keine Zuwendungen aus Mitteln oder Überschüssen des Museums Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein".

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Museums Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(7) Bei Auflösung oder Aufhebung des Museums Atelier ,,Otto Niemeyer-Holstein" oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Museums an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§

4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.

Greifswald, den 17.11.2017

Dr.

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Landrätir

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