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Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft

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BLV-D-FD623401/247

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung

Erläuterungen zur Änderung der

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft

(VLtH, SR 817.022.108)

vom 14. Februar 2022

I. Ausgangslage

Mit der Löschung von Titandioxid (E 171) als zulässigen Zusatzstoff in Lebensmitteln aus der Verord- nung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (ZuV, SR 817.022.31) muss die VLtH geändert werden. Die für die Färbung von Eierschalen zulässigen Farbstoffe sind in der VLtH abschlies- send gelistet. Da die Eierschale nicht als Lebensmittel gilt und somit auch nicht konsumiert wird, soll deren Färbung nicht vom Titandioxidverbot erfasst werden. Damit die Verwendung weiterhin möglich ist, muss Titandioxid explizit zur Liste hinzugefügt werden.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Anhang 6

In Anhang 6 wird Titandioxid (E171) neu als zulässiger Farbstoff für Eierschalen aufgenommen.

III. Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden

Es sind keine Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden zu erwarten.

2. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Es sind keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten.

IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Änderung ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

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