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BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main (die "Emittentin") Endgültige Angebotsbedingungen Nr vom 9.

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Aktie "BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main (die "Emittentin") Endgültige Angebotsbedingungen Nr vom 9."

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(1)

Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 3777 vom 9. Juni 2020

im Zusammenhang mit dem Basisprospekt vom 4. Juli 2019 zur Neuemission sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots und zur Erhöhung des Emissionsvolumens von

Optionsscheinen bezogen auf Indizes, Aktien, Währungswechselkurse, Metalle, Terminkontrakte und/oder American Depositary Receipts, Global Depositary Receipts

zur Begebung von

MINI Future Long bzw. MINI Future Short Optionsscheinen

bezogen auf Währungswechselkurse

unbedingt garantiert durch BNP Paribas S.A.

Paris, Frankreich (die "Garantin")

und

angeboten durch

BNP Paribas Arbitrage S.N.C.

Paris, Frankreich

(die "Anbieterin")

(2)

Die Optionsscheinbedingungen für die betreffende Serie sind in einen Abschnitt A, Teil I (Produktspezifische Bedingungen), einen Abschnitt A, Teil II (Basiswertspezifische Bedingungen), und einen Abschnitt B (Allgemeine Bedingungen) aufgeteilt. Der Abschnitt A der Optionsscheinbedingungen ist durch die nachfolgenden Endgültigen Bedingungen vervollständigt. Der Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen ist bereits vollständig im Basisprospekt im Abschnitt XIII. Optionsscheinbedingungen aufgeführt.

Die Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG, geändert durch die Richtlinie 2010/73/EU, abgefasst.

Die Endgültigen Bedingungen sind zusammen mit dem Basisprospekt vom 4. Juli 2019 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 3. September 2019, vom 10. Oktober 2019, vom 23. Dezember 2019 und vom 16. Mai 2020 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) und einschließlich der Dokumente, aus denen Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden, zu lesen.

Der vorgenannte Basisprospekt vom 4. Juli 2019, unter dem die in diesen Endgültigen Angebotsbedingungen beschriebenen Optionsscheine begeben werden, verliert am 6. Juli 2020 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen Angebotsbedingungen für diejenigen Optionsscheine, deren Laufzeit bis zum 6. Juli 2020 nicht beendet worden ist, im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, zur Neuemission sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots und zur Erhöhung des Emissionsvolumens von Optionsscheinen bezogen auf Indizes, Aktien, Währungswechselkurse, Metalle, Terminkontrakte und/oder American Depositary Receipts, Global Depositary Receipts zu lesen, der dem Basisprospekt vom 4. Juli 2019 nachfolgt.

Der jeweils aktuelle Basisprospekt der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, zur Neuemission sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots und zur Erhöhung des Emissionsvolumens von Optionsscheinen bezogen auf Indizes, Aktien, Währungswechselkurse, Metalle, Terminkontrakte und/oder American Depositary Receipts, Global Depositary Receipts wird auf der Internetseite der Emittentin unter www.derivate.bnpparibas.com/service/basisprospekte veröffentlicht.

Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt.

Der Basisprospekt, die Dokumente, aus denen Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden, etwaige Nachträge zum Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen der Optionsscheine sind am Sitz der Emittentin, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main kostenlos erhältlich und können auf der Internetseite www.derivate.bnpparibas.com/service/basisprospekte bzw. die Endgültigen Bedingungen auf der Internetseite www.derivate.bnpparibas.com/optionsscheine abgerufen werden. Um sämtliche Angaben zu erhalten, ist der Basisprospekt, einschließlich der Dokumente, aus denen Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden, und etwaiger Nachträge, in Zusammenhang mit den Endgültigen Bedingungen zu lesen. Soweit in diesem Dokument nicht anders definiert oder geregelt, haben die in diesem Dokument verwendeten Begriffe die ihnen im Basisprospekt zugewiesene Bedeutung.

Die Endgültigen Bedingungen stellen für die betreffende Serie von Optionsscheinen die endgültigen Optionsscheinbedingungen dar (die "Endgültigen Optionsscheinbedingungen"). Sofern und soweit die im Basisprospekt enthaltenen Optionsscheinbedingungen von den Endgültigen Optionsscheinbedingungen abweichen, sind die Endgültigen Optionsscheinbedingungen maßgeblich.

(3)

entnehmen.

Basiswert Internetseite

EUR/GBP Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/PLN Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/MXN Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings USD/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings GBP/CHF Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings NZD/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings AUD/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/CAD Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/AUD Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings USD/SEK Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/CHF Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings USD/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings GBP/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings NZD/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings USD/CNH Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings EUR/HUF Wechselkurs www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings

Der jeweils aktuelle Währungswechselkurs ("Bloomberg BFIX rate") basierend auf der gegenwärtig um 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) stattfindenden Preisfeststellung kann unter http://www.bloomberg.com/markets/currencies/fx-fixings abgerufen werden.

Die auf der Internetseite erhältlichen Informationen stellen Angaben Dritter dar. Die Emittentin hat diese Informationen keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen.

(4)

Optionsscheinbedingungen ist dem Abschnitt B, §§ 5-11 (Allgemeine Bedingungen) der Optionsscheinbedingungen des Basisprospekts zu entnehmen.

Die Inhaber-Sammelurkunde verbrieft mehrere Optionsscheine ("Serienemission"), die sich lediglich in der wirtschaftlichen Ausgestaltung des in § 1 gewährten Optionsrechts unterscheiden. Die unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale je Optionsschein sind in der Tabelle am Ende des § 1 dargestellt und der einzelnen Emission von Optionsscheinen zugewiesen.

Die nachfolgenden Optionsscheinbedingungen finden daher in Bezug auf jeden Optionsschein einer Serienemission nach Maßgabe dieser Tabelle entsprechend Anwendung.

§ 1

Optionsrecht, Definitionen

(1) Die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main ("Emittentin") gewährt jedem Inhaber ("Optionsscheininhaber") eines MINI Future Long bzw. MINI Future Short Optionsscheines ("Optionsschein", zusammen "Optionsscheine") bezogen auf den Basiswert ("Basiswert"), der in der am Ende dieses § 1 dargestellten Tabelle aufgeführt ist, das Recht ("Optionsrecht"), von der Emittentin nach Maßgabe dieser Optionsscheinbedingungen Zahlung des in Absatz (2) und (4) bezeichneten Auszahlungsbetrages in EUR ("Auszahlungswährung") gemäß § 1 dieser Optionsscheinbedingungen und § 7 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) zu verlangen.

(2) Vorbehaltlich eines Stop Loss Ereignisses und der Regelung des Absatzes (3) ist der Auszahlungsbetrag ("Auszahlungsbetrag") im Fall eines MINI Future Long Optionsscheines der in der Referenzwährung bestimmte Differenzbetrag zwischen dem Referenzpreis und dem Maßgeblichen Basispreis, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis ("Maßgeblicher Betrag"):

Maßgeblicher Betrag = (Referenzpreis - Maßgeblicher Basispreis) x (B)

Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle. Der Maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von § 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht.

Ist der so ermittelte Maßgebliche Betrag Null oder ein negativer Wert, so entspricht der Auszahlungsbetrag lediglich 1/10 Eurocent pro Optionsschein ("Mindestbetrag"). Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle.

(3) Wenn der Beobachtungskurs innerhalb des Beobachtungszeitraums (einschließlich des Zeitpunkts der Feststellung des Referenzpreises) die Stop Loss Schwelle erreicht oder unterschreitet und damit ein Stop Loss Ereignis eintritt, gelten die Optionsscheine als automatisch ausgeübt und der Tag des Eintritts des Stop Loss Ereignisses, spätestens jedoch der Tag der Feststellung des Stop Loss Referenzstands, ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Auszahlungsbetrag ermittelt sich in diesem Falle ausschließlich (und unabhängig davon, ob zuvor eine Ausübungserklärung im Sinne von § 2 abgegeben wurde oder nicht) wie folgt:

Auszahlungsbetrag = (Stop Loss Referenzstand - Maßgeblicher Basispreis) x (B)

Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle. Der maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von § 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht.

Der Auszahlungsbetrag kann lediglich dem Mindestbetrag entsprechen, wenn der Stop Loss Referenzstand kleiner oder gleich dem Maßgeblichen Basispreis ist. Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle.

(4) Vorbehaltlich eines Stop Loss Ereignisses und der Regelung des Absatzes (5) ist der Auszahlungsbetrag ("Auszahlungsbetrag") im Fall eines MINI Future Short Optionsscheines der in der Referenzwährung bestimmte Differenzbetrag, zwischen dem Maßgeblichen Basispreis und dem Referenzpreis, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis ("Maßgeblicher Betrag"):

(5)

Ist der so ermittelte Maßgebliche Betrag Null oder ein negativer Wert, so entspricht der Auszahlungsbetrag lediglich 1/10 Eurocent pro Optionsschein ("Mindestbetrag"). Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle.

(5) Wenn der Beobachtungskurs innerhalb des Beobachtungszeitraums (einschließlich des Zeitpunkts der Feststellung des Referenzpreises) die Stop Loss Schwelle erreicht oder überschreitet und damit ein Stop Loss Ereignis eintritt, gelten die Optionsscheine als automatisch ausgeübt und der Tag des Eintritts des Stop Loss Ereignisses, spätestens jedoch der Tag der Feststellung des Stop Loss Referenzstands, ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Auszahlungsbetrag ermittelt sich in diesem Falle ausschließlich (und unabhängig davon, ob zuvor eine Ausübungserklärung im Sinne von § 2 abgegeben wurde oder nicht) wie folgt:

Auszahlungsbetrag = (Maßgeblicher Basispreis - Stop Loss Referenzstand) x (B)

Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle Der maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von § 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht.

Der Auszahlungsbetrag kann lediglich dem Mindestbetrag entsprechen, wenn der Stop Loss Referenzstand größer oder gleich dem Maßgeblichen Basispreis ist. Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle.

Die Emittentin wird spätestens am Fälligkeitstag den Auszahlungsbetrag pro Optionsschein an den Optionsscheininhaber zahlen.

(6) Im Sinne dieser Optionsscheinbedingungen bedeutet:

"Anfänglicher Basispreis": ist der dem Optionsschein in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene Anfängliche Basispreis und dient bei der ersten Anpassung zur Berechnung des Maßgeblichen Basispreises.

"Anpassungstage ("T")": sind die im Finanzierungszeitraum tatsächlich angefallenen Kalendertage dividiert durch 360.

"Ausübungstag": ist jeweils der letzte Bankgeschäftstag eines jeden Monats, beginnend mit dem 30. Juni 2020.

"Bankgeschäftstag": ist

(a) jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt am Main, in Wien und die CBF für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind, und

(b) im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen in EUR jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer-Zahlungssystem (TARGET- System) geöffnet ist.

"Basiswert": ist der dem Optionsschein in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene Basiswert.

"Beobachtungskurs": ist jeder innerhalb des Beobachtungszeitraums von der Berechnungsstelle festgestellte und auf der in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle aufgeführten Reutersseite veröffentlichte Kurs des Basiswerts.

"Beobachtungszeitraum": ist jeweils an jedem Handelstag von Montag 00:00:01 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bis Freitag 23:59:59 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (jeweils einschließlich). Der erste Beobachtungszeitraum beginnt am 10. Juni 2020 um 08:00:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Der erste und jeder weitere Beobachtungszeitraum endet jeweils freitags um 23:59:59 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. mit der Feststellung des Referenzpreises oder des Stop Loss Ereignisses (jeweils einschließlich).

Für den Beginn des Beobachtungszeitraums gilt § 4 entsprechend. Sollte zum Beginn des Beobachtungszeitraums ein unter Beobachtungskurs definierter Kurs des Basiswerts nicht festgestellt werden und liegt keine Marktstörung gemäß

§ 4 vor, dann beginnt der Beobachtungszeitraum, sobald ein solcher Kurs für den jeweiligen Beobachtungszeitraum festgestellt ist.

(6)

(b) der Kündigungstermin, zu dem die Emittentin die Kündigung gemäß § 2 erklärt; und

(c) der Tag an dem ein Stop Loss Ereignis eintritt, spätestens jedoch der Tag, an dem der Stop Loss Referenzstand ermittelt wird.

Ist der Bewertungstag kein Handelstag, dann gilt der unmittelbar nachfolgende Handelstag als Bewertungstag.

Im Fall einer Marktstörung im Sinne des § 4 wird der Bewertungstag maximal um acht Handelstage verschoben.

"Bezugsverhältnis" ("B"): ist das dem Optionsschein in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene und als Dezimalzahl ausgedrückte Bezugsverhältnis.

"Börsengeschäftstag": ist jeder Tag, an dem die Börse, an der die in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle aufgeführten Optionsscheine einbezogen wurden für den Handel geöffnet ist.

"CBF": ist die Clearstream Banking AG Frankfurt (Mergenthalerallee 61, D-65760 Eschborn, Bundesrepublik Deutschland) oder ihre Nachfolgerin.

"Fälligkeitstag": ist der Tag, der vier Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag liegt.

"Finanzierungszeitraum": ist der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Maßgebliche Basispreis zuletzt neu ermittelt wurde - der Zeitpunkt der aktuellen Anpassung des Maßgeblichen Basispreises bleibt hierbei außer Betracht - bis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der aktuellen Anpassung des Maßgeblichen Basispreises.

"Fremdwährung": Mit Fremdwährung wird jede Währung bezeichnet, die nicht EUR ist.

"Handelstag": ist

(a) im Hinblick auf die Feststellung des Referenzpreises jeder Tag, an dem die Referenzstelle geöffnet ist und an dem der Kurs des Basiswerts festgestellt wird,

(b) im Hinblick auf die Feststellung des Beobachtungskurses jeder Tag, an dem die Berechnungsstelle den Beobachtungskurs feststellt.

"Kaufmännische Rundung": ist der Vorgang des Abrundens oder Aufrundens. Wenn die Ziffer an der ersten wegfallenden Nachkommastelle eine 1, 2, 3 oder 4 ist, dann wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Nachkommastelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

"Maßgeblicher Basispreis": entspricht zunächst dem Anfänglichen Basispreis. Anschließend wird er von der Berechnungsstelle zu jedem Anpassungstag jeweils um 22:00:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) angepasst und gilt dann jeweils ab diesem Zeitpunkt bis zum nächsten Anpassungstag um 21:59:59 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Der nach dem Anfänglichen Basispreis neue Maßgebliche Basispreis wird wie folgt ermittelt, wobei eine Kaufmännische Rundung auf die vierte Nachkommastelle erfolgt:

Im Fall eines MINI Future Long Optionsscheins:

Maßgeblicher Basispreisneu =

Maßgeblicher BasispreisVorangehend x (1 + (R + Zinsanpassungssatz) x T)

("R"= Referenzzinssatz und "T"= Anzahl der Kalendertage im jeweiligen Finanzierungszeitraum, dividiert durch 360, wobei die ersten zwei Stunden (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) des betreffenden Anpassungstages) nicht und die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag mit jeweils einem Kalendertag und

der Freitag wochenendbedingt mit jeweils drei Kalendertagen berücksichtigt werden.) Im Fall eines MINI Future Short Optionsscheins:

Maßgeblicher Basispreisneu =

Maßgeblicher BasispreisVorangehend x (1 + (R - Zinsanpassungssatz) x T)

("R"= Referenzzinssatz und "T"= Anzahl der Kalendertage im jeweiligen Finanzierungszeitraum, dividiert durch 360, wobei die ersten zwei Stunden (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) des betreffenden Anpassungstages) nicht und die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag mit jeweils einem Kalendertag und

(7)

"Referenzpreis": für die Währungswechselkurspaare EUR/Fremdwährung ist jeweils der von der Referenzstelle gegenwärtig um 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) festgestellte und auf der in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle aufgeführten Internetseite veröffentlichte Kurs des Basiswerts.

"Referenzpreis": für die Währungswechselkurspaare Fremdwährung 1/Fremdwährung 2 wird der Referenzpreis durch die Berechnungsstelle auf Grundlage der offiziellen Währungswechselkurse, die für EUR/Fremdwährung 1 und EUR/Fremdwährung 2 von der Referenzstelle am Bewertungstag festgestellt werden, ermittelt, sofern die Referenzstelle regelmäßig keinen Währungswechselkurs für Fremdwährung 1/Fremdwährung 2 feststellt und veröffentlicht.

Die Berechnung erfolgt, indem der Währungswechselkurs für EUR/Fremdwährung 2 durch den Währungswechselkurs für EUR/Fremdwährung 1 dividiert wird.

Währungswechselkurs EUR / Fremdwährung2 Währungswechselkurs EUR /

Fremdwährung1

Sofern die Referenzstelle regelmäßig einen Währungswechselkurs für Fremdwährung1/Fremdwährung 2 feststellt und veröffentlicht, ist der Referenzpreis jeweils der von der Referenzstelle gegenwärtig um 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) festgestellte und auf der in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle aufgeführten Internetseite veröffentlichte Kurs des Basiswerts.

Sollte der Referenzpreis am Bewertungstag nicht festgestellt werden und liegt keine Marktstörung gemäß § 4 vor, dann findet die für den Bewertungstag vorgesehene Regelung Anwendung.

"Referenzstelle": ist die in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle dem Basiswert zugewiesene Referenzstelle.

"Referenzwährung": ist die dem Basiswert in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene Referenzwährung.

"Referenzzinssatz" ("R"): ist in Bezug auf die jeweilige Ermittlung des Maßgeblichen Basispreisesneu und jeweils in Bezug auf den entsprechenden Anpassungstag die Differenz zwischen dem (dem Basiswert in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle) zugewiesenen Referenzzinssatz 1, wie er auf der jeweiligen Reutersseite 1 veröffentlicht wird und Referenzzinssatz 2, wie er auf der jeweiligen Reutersseite 2 veröffentlicht wird. Die jeweilige Reutersseite ist dem jeweiligen Referenzzinssatz in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugeordnet.

Eine Neuberechnung des Referenzzinssatzes erfolgt jeweils nur, wenn beide Referenzzinssätze für den jeweiligen Anpassungstag festgestellt und veröffentlicht werden. Ist dies nicht der Fall, wird für die vorliegende Berechnung der in Bezug auf die Ermittlung des jeweiligen Maßgeblichen BasispreisVorangehend festgestellte Referenzzinssatz verwendet.

Für den Fall, dass ein Referenzzinssatz in Bezug auf einen Anpassungstag künftig mehrmals festgelegt und veröffentlicht wird, bestimmt die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen (§ 317 BGB), welcher dieser Referenzzinssätze für die Berechnung des Referenzzinssatzes künftig maßgeblich sein soll und wo er für die Zwecke der Ermittlung des Referenzzinssatzes veröffentlicht wird, die Emittentin gibt diese Entscheidung gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt.

Für den Fall, dass

(a) es bei der Ermittlung von mindestens einem der Referenzzinssätze oder bei der ermittelnden Stelle zu einer Änderung kommt, die Einfluss auf die Höhe des jeweiligen Referenzzinssatzes hat oder haben kann,

(b) mindestens einer der Referenzzinssätze ersatzlos aufgehoben wird,

(c) die ermittelnde Stelle nicht in der Lage ist, die Berechnung des jeweiligen Referenzzinssatzes vorzunehmen, oder

(d) mindestens einer der Referenzzinssätze aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr verwendet werden kann,

wird die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) den jeweiligen Referenzzinssatz durch den dann jeweiligen marktüblichen Referenzzinssatz ersetzen. Den jeweiligen neuen Referenzzinssatz wird die Emittentin gemäß

(8)

"Stop Loss Ereignis": ist im Fall eines MINI Future Short Optionsscheins das Ereignis, wenn der Beobachtungskurs während des Beobachtungszeitraums die Stop Loss Schwelle erreicht oder überschreitet.

"Stop Loss Referenzstand": ist der Kurs, der nach Eintritt eines Stop Loss Ereignisses von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) auf der Grundlage der festgestellten Kurse und unter Berücksichtigung der Absicherungsgeschäfte der Berechnungsstelle spätestens am Handelstag nach dem Tag des Eintritts des Stop Loss Ereignisses als der Stop Loss Referenzstand bestimmt wird.

"Stop Loss Schwelle": ist die dem Optionsschein zugewiesene Stop Loss Schwelle. Die anfängliche Stop Loss Schwelle ist die in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene Stop Loss Schwelle (die "Anfängliche Stop Loss Schwelle"). Die Stop Loss Schwelle (einschließlich der Anfänglichen Stop Loss Schwelle) wird bei Anpassung des Maßgeblichen Basispreises wie folgt neu festgelegt, wobei eine Kaufmännische Rundung auf die vierte Nachkommastelle erfolgt:

Maßgeblicher Basispreis x Stop Loss Schwellen Anpassungssatz

"Stop Loss Schwellen Anpassungssatz": ist der dem Optionsschein in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene Stop Loss Schwellen Anpassungssatz.

"Zinsanpassungssatz": ist der dem jeweiligen Optionsschein zugewiesene Zinsanpassungssatz. Der anfängliche Zinsanpassungssatz ist der in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle zugewiesene Zinsanpassungssatz ("Anfänglicher Zinsanpassungssatz"). Die Berechnungsstelle ist berechtigt, den Zinsanpassungssatz, einschließlich des Anfänglichen Zinsanpassungssatzes an jedem Börsengeschäftstag nach ihrem billigen Ermessen (§ 317 BGB)innerhalb einer in der am Ende des § 1 stehenden Tabelle für jeden Optionsschein angegebenen Bandbreite (Abweichung jeweils (+) oder (-)) unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktbedingungen (einschließlich Marktzinsniveau und Zinserwartungen des Marktes) neu festzulegen. Der angepasste Wert wird unverzüglich gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) veröffentlicht.

(7) Die nachfolgenden Bestimmungen zur Währungsumrechnung finden dann Anwendung, wenn die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht.

Für die Umrechnung von der Referenzwährung in die Auszahlungswährung ist der am Bewertungstag von Bloomberg für diesen Tag festgelegte und auf der Bloomberg-Seite BFIX veröffentlichte Währungswechselkurs maßgeblich.

Sollte die Bloombergseite BFIX nicht mehr von der Emittentin oder der Berechnungsstelle für die Umrechnung von der Referenzwährung in die Auszahlungswährung genutzt werden können, so ist der Währungswechselkurs, der auf einer anderen von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) ausgewählten Seite ("Ersatzseite") veröffentlicht wird, maßgeblich. Die Emittentin wird die Ersatzseite unverzüglich gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt machen.

Sollte die Ermittlung eines Währungswechselkurses entweder dauerhaft eingestellt oder dauerhaft nicht mehr auf die vorstehend beschriebene Weise veröffentlicht werden, so wird die Berechnungsstelle durch Bekanntmachung gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) unverzüglich nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) und unter Berücksichtigung der gängigen Marktusancen einen anderen Kurs als Währungswechselkurs festlegen.

Umrechnung im Fall eines Stop Loss Ereignisses:

Für die Umrechnung von der Referenzwährung in die Auszahlungswährung wird die Berechnungsstelle den am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelten Kurs zugrundelegen und die Umrechnung auf Grundlage dieses Währungswechselkurses vornehmen.

(9)

Optionsscheine /

Volumen* wechselkurs) Typ währung*/** stelle* verhältnis* Referenz- währung

Schwelle* in Referenz-

währung

Anpassungssatz*

in Prozent

Zinsanpassungssatz Bandbreite und

Abweichung*

Referenzzinssatz 2

mit Reutersseite Reutersseite

PN05E6, DE000PN05E64 /

1.000.000

EUR/GBP Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Long GBP Bloomberg L.P. 100 0,8789 0,8877 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR 1M

Reutersseite 1:

GBP1MFSR=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Geldkurs EURGBP=

PN05E7, DE000PN05E72 /

1.000.000

EUR/PLN Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Long PLN Bloomberg L.P. 100 4,3400 4,3834 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:WIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

WIPLN1MD=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Geldkurs EURPLN=

PN05E8, DE000PN05E80 /

1.000.000

EUR/PLN Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Long PLN Bloomberg L.P. 100 4,3900 4,4339 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:WIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

WIPLN1MD=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Geldkurs EURPLN=

PN05E9, DE000PN05E98 /

1.000.000

EUR/MXN Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Long MXN Bloomberg L.P. 100 23,5500 24,2565 103,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:MXN 28D TIIE Zinssatz 2:EURIBOR 1M

Reutersseite 1:

MXTIIE1MD=RR Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Geldkurs EURMXN=

(10)

PN05FA, DE000PN05FA4 /

1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Long JPY Bloomberg L.P. 100 110,1000 111,2010 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

CHF1MFSR=

Geldkurs CHFJPY=

PN05FB, DE000PN05FB2 /

1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Long JPY Bloomberg L.P. 100 110,6000 111,7060 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

CHF1MFSR=

Geldkurs CHFJPY=

PN05FC, DE000PN05FC0 /

1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Long JPY Bloomberg L.P. 100 111,1000 112,2110 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

CHF1MFSR=

Geldkurs CHFJPY=

PN05FD, DE000PN05FD8 /

1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Long JPY Bloomberg L.P. 100 111,6000 112,7160 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

CHF1MFSR=

Geldkurs CHFJPY=

PN05FE, DE000PN05FE6 /

1.000.000

USD/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Long NOK Bloomberg L.P. 100 9,2400 9,3324 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:NIBOR 1M Zinssatz 2:USD-LIBOR

1M Reutersseite 1:

OINOK1MD=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Geldkurs NOK=

(11)

PN05FF, DE000PN05FF3 /

1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Long JPY Bloomberg L.P. 100 130,6500 131,9565 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

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1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Long JPY Bloomberg L.P. 100 131,6500 132,9665 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

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Reutersseite 2:

GBP1MFSR=

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1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

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GBP1MFSR=

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1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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GBP1MFSR=

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Prozentpunkte)

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(12)

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1.000.000

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ets/currencies/fx-fixings Long NOK Bloomberg L.P. 100 10,4000 10,5040 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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Long JPY Bloomberg L.P. 100 67,8700 68,5487 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

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(13)

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ets/currencies/fx-fixings Long JPY Bloomberg L.P. 100 68,8700 69,5587 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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ets/currencies/fx-fixings Long USD Bloomberg L.P. 100 0,6513 0,6578 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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Long USD Bloomberg L.P. 100 0,6613 0,6679 101,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

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1M Reutersseite 1:

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Long USD Bloomberg L.P. 100 0,6713 0,6780 101,0000 3% 100% (+/- 50

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Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:BBSW

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AUD/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Long USD Bloomberg L.P. 100 0,6813 0,6881 101,0000 3% 100% (+/- 50

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Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:BBSW

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(14)

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ets/currencies/fx-fixings Long CAD Bloomberg L.P. 100 1,4966 1,5116 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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1M Reutersseite 1:

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ets/currencies/fx-fixings Long AUD Bloomberg L.P. 100 1,5960 1,6120 101,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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1M Reutersseite 1:

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Short USD Bloomberg L.P. 100 1,1449 1,1335 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

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(15)

PN05F1, DE000PN05F14 /

1.000.000

EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 1,1439 1,1325 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR 1M

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USD1MFSR=

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1.000.000

EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 1,1429 1,1315 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR 1M

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USD1MFSR=

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1.000.000

EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Prozentpunkte)

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Reutersseite 1:

USD1MFSR=

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1.000.000

EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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USD1MFSR=

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(16)

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EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 1,1389 1,1275 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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EUR/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 1,1379 1,1265 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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Reutersseite 1:

USD1MFSR=

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EUR/CHF Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

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CHF1MFSR=

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EUR/CHF Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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(17)

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1.000.000

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GBP1MFSR=

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1.000.000

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ets/currencies/fx-fixings Short JPY Bloomberg L.P. 100 110,8200 109,7118 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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1.000.000

USD/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Prozentpunkte)

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1.000.000

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Short JPY Bloomberg L.P. 100 109,8200 108,7218 99,0000 3% 100% (+/- 50

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(18)

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1.000.000

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ets/currencies/fx-fixings Short JPY Bloomberg L.P. 100 124,9900 123,7401 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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Short JPY Bloomberg L.P. 100 123,4900 122,2551 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

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ets/currencies/fx-fixings

Short JPY Bloomberg L.P. 100 122,9900 121,7601 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR 1M

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(19)

PN05GM, DE000PN05GM7 /

1.000.000

GBP/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 1,2858 1,2729 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

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ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 0,6636 0,6570 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-

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NZD/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Short USD Bloomberg L.P. 100 0,6586 0,6520 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-

BKBM 1M (AVG) Reutersseite 1:

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1.000.000

EUR/PLN Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Prozentpunkte)

Zinssatz 1:WIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

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Reutersseite 2:

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1.000.000

EUR/PLN Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Short PLN Bloomberg L.P. 100 4,5000 4,4550 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:WIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

WIPLN1MD=

Reutersseite 2:

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(20)

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1.000.000

EUR/MXN Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short MXN Bloomberg L.P. 100 25,3300 24,5701 97,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:MXN 28D TIIE Zinssatz 2:EURIBOR 1M

Reutersseite 1:

MXTIIE1MD=RR Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

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1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short JPY Bloomberg L.P. 100 115,6200 114,4638 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

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1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short JPY Bloomberg L.P. 100 115,1200 113,9688 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

CHF1MFSR=

Briefkurs CHFJPY=

PN05GV, DE000PN05GV8 /

1.000.000

CHF/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short JPY Bloomberg L.P. 100 114,6200 113,4738 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

CHF1MFSR=

Briefkurs CHFJPY=

PN05GW, DE000PN05GW6 /

1.000.000

USD/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short NOK Bloomberg L.P. 100 9,9600 9,8604 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:NIBOR 1M Zinssatz 2:USD-LIBOR

1M Reutersseite 1:

OINOK1MD=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Briefkurs NOK=

(21)

PN05GX, DE000PN05GX4 /

1.000.000

USD/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short NOK Bloomberg L.P. 100 9,7600 9,6624 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:NIBOR 1M Zinssatz 2:USD-LIBOR

1M Reutersseite 1:

OINOK1MD=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Briefkurs NOK=

PN05GY, DE000PN05GY2 /

1.000.000

USD/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short NOK Bloomberg L.P. 100 9,5600 9,4644 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:NIBOR 1M Zinssatz 2:USD-LIBOR

1M Reutersseite 1:

OINOK1MD=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Briefkurs NOK=

PN05GZ, DE000PN05GZ9 /

1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short JPY Bloomberg L.P. 100 141,1000 139,6890 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

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GBP1MFSR=

Briefkurs GBPJPY=

PN05G0, DE000PN05G05 /

1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short JPY Bloomberg L.P. 100 140,1000 138,6990 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

GBP1MFSR=

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PN05G1, DE000PN05G13 /

1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short JPY Bloomberg L.P. 100 139,1000 137,7090 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

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Briefkurs GBPJPY=

(22)

PN05G2, DE000PN05G21 /

1.000.000

GBP/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short JPY Bloomberg L.P. 100 138,1000 136,7190 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-

LIBOR 1M Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

GBP1MFSR=

Briefkurs GBPJPY=

PN05G3, DE000PN05G39 /

1.000.000

EUR/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short NOK Bloomberg L.P. 100 10,9600 10,8504 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:NIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

OINOK1MD=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURNOK=

PN05G4, DE000PN05G47 /

1.000.000

EUR/NOK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short NOK Bloomberg L.P. 100 10,7600 10,6524 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:NIBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

OINOK1MD=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURNOK=

PN05G5, DE000PN05G54 /

1.000.000

NZD/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Short JPY Bloomberg L.P. 100 72,1000 71,3790 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-

BKBM 1M (AVG) Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

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NZ1MBBFIX=

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PN05G6, DE000PN05G62 /

1.000.000

NZD/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

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Short JPY Bloomberg L.P. 100 71,6000 70,8840 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-

BKBM 1M (AVG) Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

NZ1MBBFIX=

Briefkurs NZDJPY=

(23)

PN05G7, DE000PN05G70 /

1.000.000

NZD/JPY Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short JPY Bloomberg L.P. 100 71,1000 70,3890 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-

BKBM 1M (AVG) Reutersseite 1:

JPY1MFSR=

Reutersseite 2:

NZ1MBBFIX=

Briefkurs NZDJPY=

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1.000.000

AUD/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short USD Bloomberg L.P. 100 0,7098 0,7027 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:BBSW

1M Reutersseite 1:

USD1MFSR=

Reutersseite 2:

AU1MBA=

Briefkurs AUD=

PN05G9, DE000PN05G96 /

1.000.000

AUD/USD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short USD Bloomberg L.P. 100 0,6998 0,6928 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:USD-LIBOR 1M Zinssatz 2:BBSW

1M Reutersseite 1:

USD1MFSR=

Reutersseite 2:

AU1MBA=

Briefkurs AUD=

PN05HA, DE000PN05HA0 /

1.000.000

USD/CNH Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short CNH Bloomberg L.P. 100 7,2190 7,1468 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:CNH HIBOR 1M Zinssatz

2:USD-LIBOR 1M Reutersseite 1:

HICNH1MDF=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Briefkurs CNH=

PN05HB, DE000PN05HB8 /

1.000.000

EUR/AUD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short AUD Bloomberg L.P. 100 1,6915 1,6746 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:BBSW 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

AU1MBA=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURAUD=

(24)

PN05HC, DE000PN05HC6 /

1.000.000

EUR/AUD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short AUD Bloomberg L.P. 100 1,6715 1,6548 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:BBSW 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

AU1MBA=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURAUD=

PN05HD, DE000PN05HD4 /

1.000.000

EUR/AUD Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short AUD Bloomberg L.P. 100 1,6515 1,6350 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:BBSW 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

AU1MBA=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURAUD=

PN05HE, DE000PN05HE2 /

1.000.000

USD/SEK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short SEK Bloomberg L.P. 100 9,7600 9,6624 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:STIBOR 1M Zinssatz 2:USD-LIBOR

1M Reutersseite 1:

STIBOR1M=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Briefkurs SEK=

PN05HF, DE000PN05HF9 /

1.000.000

USD/SEK Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short SEK Bloomberg L.P. 100 9,5600 9,4644 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:STIBOR 1M Zinssatz 2:USD-LIBOR

1M Reutersseite 1:

STIBOR1M=

Reutersseite 2:

USD1MFSR=

Briefkurs SEK=

PN05HG, DE000PN05HG7 /

1.000.000

EUR/HUF Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings

Short HUF Bloomberg L.P. 100 354,0000 350,4600 99,0000 3% 100% (+/- 50

Prozentpunkte)

Zinssatz 1:BUBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

BUHUF1MD=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURHUF=

(25)

PN05HH, DE000PN05HH5 /

1.000.000

EUR/HUF Wechselkurs www.bloomberg.com/mark

ets/currencies/fx-fixings Short HUF Bloomberg L.P. 100 349,0000 345,5100 99,0000 3% 100% (+/- 50 Prozentpunkte)

Zinssatz 1:BUBOR 1M Zinssatz 2:EURIBOR

1M Reutersseite 1:

BUHUF1MD=

Reutersseite 2:

EURIBOR1MD=

Briefkurs EURHUF=

* Zur Klarstellung gelten alle Angaben vorbehaltlich der §§ 3 und 4

** Abweichend von nachfolgendem Absatz ist die Abkürzung "CNH" kein ISO-Währungskürzel. Es handelt sich vielmehr um die Marktbezeichnung für den außerhalb Festland-Chinas frei konvertierbaren Chinesischen Renminbi (sogenannter "Offshore-Renminbi").

LIBOR = London Interbank Offered Rate EURIBOR = Euro Interbank Offered Rate WIBOR = Warsaw Interbank Offered Rate

MXN 28D TIIE = Mexican 28 Days Interbank Equilibrium Interest Rate NIBOR = Norwegian Interbank Offered Rate

BKBM = Bank Bill Market (Neuseeland)

BBSW = Australian Bank Bill Swap Reference Rate CDOR = Canadian Dollar Offered Rate

STIBOR = Stockholm Interbank Offered Rate HIBOR = Hong Kong Interbank Offered Rate BUBOR = Budapest Interbank Offered Rate

Bei den verwendeten Abkürzungen für die jeweilige Währung handelt es sich (mit Ausnahme der Abkürzung "GBp", die für Britische Pence Sterling steht und wobei GBp 100 einem Britischen Pfund Sterling ("GBP" 1,00) entsprechen) um die offiziell verwendeten ISO-Währungskürzel. ISO = International Organization for Standardization; Währungskürzel zurzeit auch auf der Internetseite: http://publications.europa.eu/code/de/de-5000700.htm

(26)

(1) Die Optionsscheine gelten als automatisch ausgeübt sobald ein Stop Loss Ereignis eintritt.

(2) (a) Optionsrechte können nur für mindestens 1.000 Optionsscheine oder ein ganzzahliges Vielfaches davon ("Mindestzahl") ausgeübt werden. Der Optionsscheininhaber muss spätestens am zweiten Bankgeschäftstag vor dem Ausübungstag bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main):

(i) bei der Zahlstelle (gemäß § 8 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen)), bei Übermittlung per Telefax unter Nr. +49 (0) 69 15205277 bzw. per E-Mail unter der E-Mail-Adresse frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com eine unbedingte Erklärung in Textform mit allen gemäß nachstehendem Absatz (2)(b) notwendigen Angaben einreichen (die "Ausübungserklärung"); und

(ii) die Optionsscheine an die Emittentin über das Konto der Zahlstelle liefern und zwar durch die Übertragung der Optionsscheine auf das Konto der Zahlstelle bei der CBF (Kto. Nr. 7259).

Die wirksame Ausübung des Optionsrechts durch den Optionsscheininhaber, steht unter der auflösenden Bedingung, dass bis einschließlich der Feststellung des Referenzpreises am Ausübungstag ein Stop Loss Ereignis eintritt: Das heißt, der Eintritt eines Stop Loss Ereignisses nach Ausübung gemäß diesem § 2 Absatz (2), führt dazu, dass die Wirksamkeit der Ausübung nachträglich entfällt und dass stattdessen § 2 Absatz (1) zur Anwendung kommt.

(b) Die Ausübungserklärung muss enthalten:

(i) den Namen und die Anschrift des Ausübenden,

(ii) die Art (WKN oder ISIN) und die Anzahl der Optionsscheine, für die das Optionsrecht ausgeübt wird, und

(iii) die Angabe eines in der Auszahlungswährung geführten Bankkontos, auf das der Auszahlungsbetrag überwiesen werden soll.

Die Ausübungserklärung ist bindend und unwiderruflich. Sie wird wirksam, wenn die Ausübungserklärung zugegangen ist und die Optionsscheine fristgerecht bei der Zahlstelle eingegangen sind. Werden die Optionsscheine, auf die sich die Ausübungserklärung bezieht, nicht oder nicht rechtzeitig an die Zahlstelle nach Maßgabe des obenstehenden Absatzes (2)(a) geliefert, so ist die Ausübungserklärung nichtig. Als Bewertungstag i.S.d. § 1 gilt dabei der Bankgeschäftstag, an dem erstmals bis einschließlich 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) die vorgenannten Ausübungsvoraussetzungen für die ausgeübten Optionsrechte erfüllt sind.

Werden abweichend von Absatz (2)(a) Optionsrechte nicht im Umfang der Mindestzahl oder zu einem Vielfachen der Mindestzahl ausgeübt, gilt die Ausübung nur für die nächst kleinere Zahl von Optionsscheinen, die durch die Mindestzahl ganzzahlig ohne Rest teilbar ist. Das gilt entsprechend, sofern die Anzahl der in der Ausübungserklärung genannten Optionsscheine von der Anzahl der an die Zahlstelle übertragenen Optionsscheine abweicht. Die gelieferten überzähligen Optionsscheine werden dem Optionsscheininhaber in beiden Fällen auf dessen Kosten und Risiko zurückübertragen.

(3) Die Emittentin ist berechtigt zum letzten Bankgeschäftstag eines jeden Monats, erstmals zum 30. Juni 2020 ("Kündigungstermin") die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise ordentlich zu kündigen. Die Kündigung durch die Emittentin ist spätestens am zweiten Bankgeschäftstag vor dem Kündigungstermin gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt zu machen.

Der Bewertungstag ist in diesem Fall der Kündigungstermin mit der Maßgabe, dass der für den Kündigungstermin maßgebliche Zeitpunkt der ist, zu dem der betreffende Referenzpreis (vorbehaltlich eines Stop Loss Ereignisses und der außerordentlichen Kündigung gemäß § 3) festgestellt wird. Der den Optionsscheininhabern im Falle der ordentlichen Kündigung zu zahlende Auszahlungsbetrag ermittelt sich dann nach Maßgabe der Vorschriften des § 1 Absatz (2) und (4) (einschließlich des Verweises auf Absatz (3) und (5)).

Eine erklärte Kündigung wird gegenstandslos, wenn bis einschließlich zum relevanten Kündigungstermin ein Stop Loss Ereignis eintritt.

§ 3

Anpassungen, außerordentliche Kündigung

(1) Wird der Basiswert in seiner Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel des betroffenen Landes durch eine andere

(27)

nach diesem Absatz (1) standen. Die Berechnungsstelle wird dabei den neuen jeweils maßgeblichen Währungswechselkurs auf der Grundlage derjenigen Anzahl von Einheiten des Nachfolge-Basiswerts ermitteln, die sich aus der Umrechnung der Anzahl von Einheiten des Basiswerts, die für die Bestimmung des ursprünglichen Währungswechselkurses herangezogen wurde, in den jeweiligen Nachfolge-Basiswert ergibt. Die Emittentin wird eine Ersetzung der betroffenen Währung, den relevanten Währungswechselkurs, den Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung und gegebenenfalls seine Veröffentlichung durch dritte Stellen (jeweils eine "Nachfolge-Referenzstelle") unverzüglich gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt machen.

Jede in diesen Optionsscheinbedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Basiswert bzw. gegebenenfalls auf die Referenzstelle gilt, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf den Nachfolge-Basiswert bzw. die Nachfolge-Referenzstelle.

(2) Die Emittentin ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Optionsscheine im Falle eines Anpassungsereignisses außerordentlich durch Bekanntmachung gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) zu kündigen. Im Falle einer Kündigung zahlt die Emittentin anstatt der unter den Optionsscheinen ansonsten zu leistenden Zahlungen an jeden Optionsscheininhaber einen Betrag je Optionsschein ("Kündigungsbetrag"), der von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) als angemessener Marktpreis des Optionsscheins unmittelbar vor dem zur Kündigung berechtigenden Ereignis festgelegt wird.

Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag innerhalb von vier Bankgeschäftstagen nach dem Tag der Bekanntmachung gemäß § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) an die CBF oder ihre Nachfolgerin zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag gemäß § 7 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) zahlen.

(3) Berechnungen, Entscheidungen und Feststellungen nach den vorstehenden Absätzen werden durch die Berechnungsstelle (§ 8 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen)) für die Emittentin vorgenommen und sind für alle Beteiligten bindend, sofern nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt. Sämtliche Anpassungen sowie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden unverzüglich nach § 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt gemacht.

(4) Bei dem Basiswert handelt es sich um einen Referenzwert im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates ("ReferenzwertVO"). Daher gilt zusätzlich:

Wenn der Basiswert (der "Referenzwert") nach Feststellung der Berechnungsstelle aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht mehr verwendet werden kann, insbesondere

(i) bei Vorliegen eines "Nichtgenehmigungsereignisses": wenn eine Zulassung, Registrierung, Anerkennung, Übernahme, ein Beschluss über die Gleichwertigkeit oder eine Genehmigung in Bezug auf einen Referenzwert oder dessen Administrator nicht erteilt wurde oder nicht erteilt wird, der Referenzwert oder dessen Administrator nicht in dem Register nach Art. 36 ReferenzwertVO eingetragen wurde oder eingetragen wird oder der Referenzwert oder dessen Administrator gesetzliche oder regulatorische Anforderungen im Hinblick auf die Optionsscheine, die Emittentin, die Berechnungsstelle oder den Referenzwert nicht erfüllt;

ein Nichtgenehmigungsereignis liegt nicht vor, wenn der Referenzwert oder dessen Administrator nicht in ein offizielles Register aufgenommen ist oder wird, weil seine Zulassung, Registrierung, Anerkennung, Übernahme, ein Beschluss über die Gleichwertigkeit oder eine Genehmigung ausgesetzt wird, sofern zum Zeitpunkt der Aussetzung die weitere Bereitstellung und Verwendung des Referenzwerts im Hinblick auf die Optionsscheine während dieser Aussetzung unter den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erlaubt ist;

(ii) bei Vorliegen eines "Ablehnungsereignisses": wenn die relevante zuständige Behörde oder eine andere relevante offizielle Stelle im Hinblick auf die Optionsscheine, den Referenzwert oder dessen Administrator einen erforderlichen Antrag für die Zulassung, Registrierung, Anerkennung, Übernahme, einen Beschluss über die Gleichwertigkeit, eine Genehmigung oder die Aufnahme in das Register nach Art. 36 ReferenzwertVO, die nach sämtlichen für die Emittentin, die Berechnungsstelle oder sonstige Einheit anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind, um die Verpflichtungen im Hinblick auf die Optionsscheine zu erfüllen, ablehnt oder verweigert oder ablehnen oder verweigern wird oder

(iii) bei Vorliegen eines "Aussetzungs- oder Widerrufsereignisses": wenn die jeweilige zuständige Behörde oder eine andere relevante offizielle Stelle eine Zulassung, Registrierung, Anerkennung, Übernahme, einen Beschluss über die Gleichwertigkeit oder eine Genehmigung in Bezug auf den Referenzwert oder dessen Administrator, die nach sämtlichen für die Emittentin, die Berechnungsstelle oder sonstige Einheit anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind, um die Verpflichtungen im Hinblick auf die

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