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PROFESSUR FÜR FORMAL METHODS

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Academic year: 2022

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PROFESSUR FÜR FORMAL METHODS

INFORMATIONEN FÜR

BEWERBERINNEN UND BEWERBER

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Inhaltsverzeichnis

1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) ... 3

2. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät ... 3

3. Der Fachbereich „Informatik“ ... 4

4. Anforderungen an die Stelle „Formal Methods“ ... 5

4.1. Forschung ... 5

4.2. Lehre ... 6

4.3. Weitere Anforderungen ... 7

4.4. Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten ... 8

5. Gesetzlicher Rahmen ... 8

5.1. Anstellungsverhältnis ... 8

5.2. Pensionsrechtliche Situation ... 8

5.2.1. Pension ... 8

5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor*innen ... 8

6. Gehalt ... 9

7. Bewerbungsunterlagen ... 9

7.1. Allgemeines ... 9

7.2. Forschung ... 9

7.3. Lehre ... 10

7.4. Sonstiges ... 10

8. Auskünfte ... 10

(3)

1. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich)

Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU) versteht sich als eine regional stark verwurzelte und zugleich international ausgerichtete Universität. Sie verfolgt einen bedingungslosen Qualitätsanspruch in Forschung und Lehre und will sich konsequent in Richtung europäische Spitze bewegen.

Die Forscher*innen der JKU – rund 160 Professor*innen und 2.600 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen – gewinnen laufend neue Erkenntnisse, die sie mit gesichertem Wissen in Bezug setzen und im stetigen Dialog mit der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Kultur weiter vertiefen. Die größte Bildungseinrichtung Oberösterreichs orientiert sich sowohl in Lehre und Forschung als auch unmittelbar im Rahmen ihrer dritten Mission (Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft) an den regionalen und globalen Herausforderungen unserer Zeit.

Die JKU ist heute eine fachlich breit aufgestellte Universität mit Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Technologie (Engineering, Informatik, Naturwissenschaften), der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Pädagogik, der Rechtswissenschaften und der Medizin. Sie ist mit ihren Werten, ihrer visionären Haltung und ihrer sowohl inter- als auch transdisziplinären Ausrichtung prädestiniert, die wissenschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit anzunehmen, vor allem in Hinblick auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion.

Ebenso wichtig ist es der JKU, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen – auch abseits von Forschung und Lehre. So stammt das Fleisch für die preisgekrönte Mensa ausschließlich aus Bio- Betrieben. Im LIT Open Innovation Center ist ein Forschungsknoten entstanden, der Wissenschaft und Praxis vernetzt und an Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Kunststoffen arbeitet. Zudem bietet der neugestaltete Campus eine moderne Infrastruktur und ist Wohn-, Arbeits-, Erholungs- und Lebensraum für Mitarbeiter*innen und Studierende der Universität sowie für Anwohner*innen.

Dazu zählt auch ein umfassender Onboarding-Prozess für neue Mitarbeiter*innen. Egal, ob Sie aus dem Ausland oder aus Österreich an die JKU wechseln – das Dual Career Service sowie das Welcome Center der JKU unterstützen Sie bei der Wohnungssuche, dem Schulwechsel Ihrer Kinder und natürlich auch Ihre*n Partner*in, um rasch eine passende Arbeitsstelle zu finden und in Linz heimisch zu werden.

Denn nur so kann die JKU ihren Anspruch verwirklichen: Sie will durch ihre Studierenden und ihre Forschung an einer Zukunft mitwirken, die sowohl Technologie und Fortschritt schafft als auch Mensch und Umwelt dient.

2. Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

An 60 Instituten werden die Studierenden der JKU in 30 Studienrichtungen technisch und naturwissenschaftlich gebildet. Hier hat die JKU traditionell eine Vorreiterrolle inne. Ebenso visionär wie das weltweit erste Mechatronikstudium (1990) sind die beiden 2019 gestarteten Studien Artificial

(4)

Die Gründung von Kompetenzzentren, Christian Doppler-Laboratorien und Spin off-Firmen machen die Technisch-Naturwissenschaftliche-Fakultät zu einer international geschätzten Partnerin für technologieorientierte Unternehmen.

3. Der Fachbereich „Informatik“

Der Fachbereich Informatik (http://informatik.jku.at) an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät besteht aus folgenden Instituten:

• Institut für Anwendungsorientierte Wissensverarbeitung

• Institut für Computational Perception

• Institut für Complex Systems

• Institut für Computergrafik

• Institut für Formale Modelle und Verifikation

• Institut für Integrierte Schaltungen

• Institut für Machine Learning

• Institut für Netzwerke und Sicherheit

• Institut für Pervasive Computing

• Institut für Signalverarbeitung

• Institut für Software Systems Engineering

• Institut für Symbolic Artificial Intelligence

• Institut für Systemsoftware

• Institut für Telekooperation

Die JKU war die erste österreichische Universität, die 1969 ein Informatik-Studium einführte. Mittlerweile studieren hier etwa 1.000 Personen Informatik. Die Bachelor- und Masterprogramme der Informatik können sich dabei auch international durchsetzen, was sich unter anderem durch sehr gute Platzierungen in entsprechenden Rankings zeigt. Vor kurzem wurden international einzigartige Bachelor- und Masterprogramme für Artificial Intelligence eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. In der Forschung überzeugt die Linzer Informatik mit hochkarätigen Wissenschaftler*innen, die international in ihren Gebieten führend sind (darunter sind unter anderem auch ERC- oder Wittgenstein-Preisträger). Exzellenz in Grundlagenforschung, aber auch enge Kooperationen mit der Industrie zeichnen den Fachbereich Informatik an der JKU aus.

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4.

Anforderungen an die Stelle „Formal Methods

Grundlegende Aufgabe dieser Professur ist die Vertretung des Fachgebiets „Formal Methods“ in Forschung und Lehre der Informatik. Die Stelle gehört zum Institut für Formale Modelle und Verifikation (FMV). Der*die erfolgreiche Bewerber*in wird als Nachfolger*in von Prof. Armin Biere die Leitung dieses Instituts innehaben.

4.1. Forschung

Die fachliche Ausrichtung der Professur soll auf der Entwicklung und Anwendung formaler Methoden für die Korrektheit von Software- und Hardware-Systemen liegen. Die Bewerber*innen sollen das Feld in der Informatik umfassend vertreten und in mindestens einem Forschungsgebiet der formalen Methoden international hervorragend ausgewiesen sein. Beispielsweise seien hier genannt:

• Formale Verifikation oder Synthese von Software und Hardware

• Techniken und Werkzeuge der formalen Verifikation (z.B. Model Checking, Equivalence Checking, Deduktive Verifikation, Symbolic Execution)

• Formale Modelle und Sprachen (z.B. logik-basierte Sprachen, Graphtransformationssysteme, Petri- Netze, Prozess-Algebra)

• Automatisches Beweisen und Entscheidungsprozeduren (z.B. SAT, SMT, Prädikatenlogik, interaktives Theorembeweisen)

• Theoretische Grundlagen von formaler Verifikation und Synthese (z.B. Computational Logic, Komplexitätstheorie, diskrete Strukturen, Spieltheorie)

• Anwendungen von Verifikation und Synthese für z.B. verteilte/nebenläufige Systeme, Cyber- Physical Systems, Analyse von Programmen und Protokollen, biologische Anwendungen, Zukunftstechnologien wie Quantumcomputing und Artificial Intelligence

• Modell-basiertes Testen und Laufzeitverifikation

• Formale Analyse und Verifikation von Artificial Intelligence-Technologien

• Probabilistische und statistische Ansätze für formales Schließen

Der Exzellenz des*der Bewerber*in wird eine höhere Priorität zugemessen als der von ihm*ihr vertretenden Ausrichtung.

Besonderer Wert wird auf die Verbindung zwischen den theoretischen Grundlagen und der algorithmischen bzw. implementierungs-technischen Umsetzung gelegt. Weiters wird erwartet, dass der*die Bewerber*in mögliche Kooperationen zu den verschiedenen Instituten innerhalb des

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Zur Beurteilung der Qualifikation in der Forschung werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:

Forschungskompetenz auf einem aktuellen Gebiet im Bereich formaler Methoden

Promotion und Habilitation (oder eine zur Habilitation gleichwertige Qualifikation), vorzugsweise in einem wissenschaftlichen Fach im Bereich der oben angeführten Forschungsfelder

Wissenschaftliche Tätigkeit an Universitäten, wissenschaftlichen oder industriellen Institutionen im In- und Ausland

Wissenschaftliche Reputation, nachgewiesen durch hochwertige Publikationen in internationalen, referierten Fachzeitschriften und auf Konferenzen zu Fachgebieten mit hohem Bezug zu den Forschungsgebieten der ausgeschriebenen Stelle (Publikationsliste sowie Beilage der fünf bis acht wichtigsten Publikationen)

Wissenschaftliche Vortragstätigkeit (Liste der eingeladenen Vorträge)

Nationale und internationale Kooperationen; Potential zur Kooperation mit vorhandenen Strukturen am Standort Linz

Herausgeber*innen- und Gutachter*innen-Tätigkeit, Organisation von Konferenzen und dgl.

Internationale Erfahrung, nachgewiesen durch längere Auslandsaufenthalte, durch Kooperationen mit ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie durch Einbindung in die internationale Forschungsgemeinschaft

Nachweis über die Einwerbung entsprechender Forschungsmittel; Organisation von und Mitarbeit an bzw. Leitung von Forschungsprojekten (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber, Dauer, Projektleiter*in bzw. Anzahl der Mitarbeiter*innen in Vollzeitäquivalenten

bei Leitung des Projektes)

Forschungskonzept für eine etwaige Tätigkeit als Professor*in für Formal Methods an der JKU (unter Einordnung der eigenen bisherigen Arbeiten)

4.2. Lehre

Die JKU bekennt sich zur forschungsgeleiteten Lehre. Der*die Bewerber*in soll Lehrveranstaltungen über Grundlagen der Informatik bzw. Artificial Intelligence sowie auch Vorlesungen aus seinem*ihrem Spezialgebiet anbieten. Eine Beteiligung an der Grundausbildung in der Informatik und im AI-Studium sowie an den Service-Lehrveranstaltungen des Fachbereichs wird erwartet. Ebenso wird auf Grund der Internationalisierung der Ausbildung die Fähigkeit zur Lehr- und Vortragstätigkeit in englischer Sprache erwartet.

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Zur Beurteilung der Qualifikation in der Lehre werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:

• Didaktische Fähigkeiten

• Erfahrung in der Abhaltung von Lehrveranstaltungen (Liste bisher abgehaltener

Lehrveranstaltungen inkl. entsprechender Evaluationen sowie ggf. hochschuldidaktischer Fortbildungsveranstaltungen und Aktivitäten)

• Erfahrung in der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten Studierender wie Dissertationen und Diplom- und Masterarbeiten (Liste der betreuten Arbeiten)

• Lehrkonzept für eine etwaige Tätigkeit als Professor*in für Formal Methods an der JKU

4.3. Weitere Anforderungen

Erwartet werden die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im In- und Ausland sowie Kooperationen mit Industrieunternehmen. Diese Zusammenarbeit soll auch die Einwerbung von Drittmitteln zum Ziel haben.

Vorausgesetzt werden die Fähigkeit zur Leitung und Weiterentwicklung des Instituts für Formale Methoden und Verifikation, die Bereitschaft zur Durchführung administrativer Aufgaben und die Mitarbeit in Gremien im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung.

Um die fachlich wie menschlich erfolgreiche Führung der Organisationseinheit zu gewährleisten, wird neben den inhaltlichen Schlüsselqualifikationen besonderer Wert auf den Aspekt der sozialen Kompetenz gelegt.

Weiters wird auch erwartet, dass sich der*die erfolgreiche Bewerber*in in angemessener Zeit ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache aneignet, um an den Verwaltungsabläufen und der Selbstverwaltung innerhalb der JKU aktiv teilzunehmen.

Zur Beurteilung werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:

• Bisherige Forschungskooperationen mit Partner*innen an anderen in- und ausländischen Universitäten

• Eignung für die Leitung von Organisationseinheiten, Forschungsprojekten etc.

• Nachweis der Qualifikation und Eignung für kooperative Führung, für Personalentwicklung, und für wissenschaftliche Öffentlichkeitsarbeit; laut Frauenförderungsplan der JKU stellen Erfahrung in

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4.4. Bedeutung bzw. zeitliches Ausmaß der Aktivitäten

Insgesamt sollen den Bereichen der Forschung und Lehre gleich große Bedeutung zugemessen werden.

Die Verteilung der Arbeitszeit zwischen Lehre, Forschung und (Selbst-)Verwaltung entspricht in etwa dem Verhältnis von 40 % Lehre, 40 % Forschung und 20 % administrative Tätigkeit. Es wird eine aktive Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien erwartet.

5. Gesetzlicher Rahmen

Die Universitäten sind seit 1.1.2004 selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

5.1. Anstellungsverhältnis

Sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren unterliegen dem Angestelltengesetz.

Die Berufung als Universitätsprofessor*in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestelltengesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Nach fünf Jahren erfolgt eine Evaluierung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der administrativen Tätigkeit zur Erfüllung allfälliger Zielvereinbarungen.

5.2. Pensionsrechtliche Situation

5.2.1. Pension

Das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist die Berechnungsgrundlage für die Pension. Allen Pensionskontoinhaber*innen werden für Versicherungszeiten jährlich Teilgutschriften eingetragen, die 1,78 % der jährlichen Beitragsgrundlagen betragen und diese sind mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt. Die Summe der Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift, diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension. Nähere Auskünfte zur staatlichen Pension erteilt die PVA.

5.2.2. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor*innen

Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor*innen vorgesehen, die durch den Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt 10 % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das

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kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen.

6. Gehalt

Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten festgelegt und beträgt 74.503,80 € brutto pro Jahr (Stand 2021). Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen.

Für die Professur für Formal Methods ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen.

Alle sechs Jahre – höchstens viermal – kommt es nach einer jeweils positiven Evaluierung zu einer Vorrückung in die nächste kollektivvertragliche Gehaltsstufe der Verwendungsgruppe A 1.

7. Bewerbungsunterlagen

Bewerber*innen auf die Professur Formal Methods werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen.

7.1. Allgemeines

Formblatt

Motivationsschreiben (1 Seite)

Tabellarischer Lebenslauf

Zeugnisse (Doktorat, Habilitation)

7.2. Forschung

• Nachweis der Habilitation oder einer mit der Habilitation vergleichbaren Qualifikation

• Publikationsliste sowie die fünf bis acht wesentlichsten Publikationen

• Wissenschaftliche Vortragstätigkeit (Liste der eingeladenen Vorträge)

• Internationale Erfahrung, nachgewiesen durch längere Auslandsaufenthalte, durch Kooperationen

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• Nachweis über die Einwerbung entsprechender Forschungsmittel; Organisation von und Mitarbeit an bzw. Leitung von Forschungsprojekten (Funktion, Projektvolumen, Auftrag- bzw. Fördergeber, Dauer, Projektleiter*in Anzahl der Mitarbeiter*innen in Vollzeitäquivalenten bei Leitung des Projektes)

• Forschungskonzept für eine etwaige Tätigkeit als Professor*in für Formal Methods an der JKU (unter Einordnung der eigenen bisherigen Arbeiten)

7.3. Lehre

• Liste bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen inkl. Evaluationen und ggf. hochschuldidaktischer Fortbildungsveranstaltungen und Aktivitäten

• Liste der betreuten Dissertationen und Master- oder Diplomarbeiten

• Lehrkonzept für eine etwaige Tätigkeit als Professor*in für Formal Methods an der JKU

7.4. Sonstiges

• Auflistung der bisherigen Forschungskooperationen mit Partner*innen an anderen in- und ausländischen Universitäten

• Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Leitung von Organisationseinheiten, Forschungsprojekten etc.

• Nachweis der Qualifikation und Eignung für kooperative Führung, für Personalentwicklung, und für wissenschaftliche Öffentlichkeitsarbeit; laut Frauenförderungsplan der JKU stellen Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie die Teilnahme an Gender Mainstreaming und Diversity Projekten ebenfalls relevante Auswahlkriterien dar. Diese Unterlagen sind, sofern vorhanden, beizulegen.

8. Auskünfte

Für eventuelle Fragen steht Frau Univ.-Prof.in Dr.in Martina Seidl (+43 (732) 2468 5750, martina.seidl@jku.at) gerne zur Verfügung.

Referenzen

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