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Preis- und Leistungsverzeichnis

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Preis- und Leistungsverzeichnis 

01 Oktober 2021

1

Kapitel A:

Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank

Kapitel B:

Girokonto und Zahlungsverkehr

Kapitel C:

Sparverkehr und Wertpapiergeschäft

Kapitel D:

Kreditgeschäft

Kapitel E:

Sonstiges

Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen der Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und

Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden.

Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.

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Preis- und Leistungsverzeichnis 

01 Oktober 2021

2 Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank ... 4

I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank ... 4

II. Zuständige Aufsichtsbehörden ... 4

III. Eintragung im Handelsregister ... 4

IV. Vertragssprache ... 4

V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ... 4

VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ... 5

VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ... 5

B. Girokonto und Zahlungsverkehr ... 6

I. Girokonten ... 6

1. Preismodelle für Privatkonten ... 6

2. Preismodelle für Geschäftskonten ... 7

3. Preismodelle für Fremdwährungskonten ... 8

4. Kontoauszug (pro Vorgang) ... 8

5. Rechnungsabschluss ... 9

6. Geduldete Kontoüberziehungen ... 9

7. Verwahrentgelte für Einlagen ... 9

7.1. Entgelt für die Verwahrung von Guthaben auf Privat- und Geschäftsgirokonten (Konten nach Kapitel B, I, 1 und 2) ... 9

Für neu eröffnete Konten ab dem 01.05.2021 ... 9

Für neu eröffnete Konten zwischen dem 01.08.2020 und dem 30.04.2021 ... 9

7.2. Entgelt für die Verwahrung von Guthaben auf Geldmarktkonten der Privat- und Geschäftskunden ... 10

Für neu eröffnete Konten ab dem 01.05.2021 ... 10

Für neu eröffnete Konten zwischen dem 01.08.2020 und dem 30.04.2021 ... 10

8. Kontowecker ... 10

9. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ... 10

10. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ... 10

II. Erbringung von Zahlungsdiensten ... 10

1. Überweisungen ... 11

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ... 11

1.1.1. Überweisungsaufträge ... 11

1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ... 13

1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ... 13

1.2.1. Überweisungsaufträge ... 13

1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ... 15

2. Lastschriften ... 16

2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 16 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ... 16

2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift ... 17

2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ... 17

2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ... 17

2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift ... 18

2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften ... 18

2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ... 18

2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ... 18

2.4. Lastschrifteinzug ... 18

2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ... 18

2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren ... 18

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ... 18

3.1. Mastercard Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)... 19

3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) ... 21

3.3. GeldKarte ... 22

3.4. Bargeldauszahlung ... 22

3.5. Ausführungsfrist ... 25

4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ... 25

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Preis- und Leistungsverzeichnis 

01 Oktober 2021

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4.1. Bargeldeinzahlung ... 25

4.2. Bargeldauszahlung ... 25

4.3. Transportkosten bei Kundendirektbelieferung im Sorten- und Edelmetallgeschäft ... 25

4.4. Sortengeschäft ... 25

5. Online-Banking und Electronic Banking ... 25

5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ... 25

5.2. Electronic Banking für Unternehmer ... 26

5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS ... 26

6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ... 29

6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste ... 29

6.2. Sonstige Zahlungsdienste ... 29

7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ... 30

III. Scheckverkehr ... 30

1. Allgemein ... 30

2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr ... 30

2.1. Scheckzahlungen in das Ausland ... 30

2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland... 31

2.3. Umrechnungskurse ... 31

3. Reiseschecks ... 31

C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft ... 32

I. Sparkonto ... 32

1. Kennwortvereinbarung ... 32

2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ... 32

3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) ... 32

II. Wertpapiere ... 32

1. Depotleistungen ... 32

2. Effektive Stücke ... 33

3. Transaktionsleistungen ... 34

4. Ersatz von Aufwendungen ... 35

D. Kredite ... 36

I. Bankbürgschaft (Aval)... 36

E. Sonstiges ... 37

I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen ... 37

II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) ... 37

III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ... 37

IV. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel) ... 37

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4

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank

Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen.

I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank

Stadtsparkasse Haltern am See Anstalt des öffentlichen Rechts Koeppstraße 2

45721 Haltern am See

II. Zuständige Aufsichtsbehörden

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de).

Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main

(Internet: www.ecb.europa.eu)

III. Eintragung im Handelsregister

HR A 2767 beim Registergericht Gelsenkirchen

IV. Vertragssprache

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.

V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten

Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden.

Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin

Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle

Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

Die

Stadtsparkasse Haltern am See

nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische

Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder

Dienstleistungsverträgen nutzen.

Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: kontakt@sparkasse-haltern.de

(5)

5

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank

Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz,

- die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder

- Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

kann darüber hinaus schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden.

Die Adressen lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn und

Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main

Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z.

B. mittels Brief oder Telefax) beantworten.

VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung

Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der

Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers.

Sie verpflichtet uns als Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum

Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des

Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.

VII. Hinweis zur Umsatzsteuer

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer.

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6

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Dienstleistung Preis in EUR

I. Girokonten

1. Preismodelle für Privatkonten

Kontoführung* S-Giro-Premium S-Giro-Plus** S-Giro-Classic S.Giro.de***

Kontoführung monatlich 14,75 7,75 4,75 2,75

Online-Überweisungen 0,00 0,15 0,50 0,00

(z.B. Aufträge per Internetfiliale, S- Apps, FinTS)

Selbstbedienungsterminal-Überweisungen 0,00 0,15 0,50 2,50

Beleglose Buchungen 0,00 0,15 0,50 0,00

ab 11. Gutschrift für Gutschriften 0,50 (z. B. Lastschriften, Kartenzahlungen,

Ausführung von Daueraufträgen, Gutschriften von Überweisungen)

Beleghafte Buchungen 0,00 0,50 1,00 2,50

(z. B. beleggebundene Überweisungen, Scheckeinzüge)

Einrichtung, Änderung von Daueraufträgen 0,00 0,00 0,00 0,00

Bargeldein- und -auszahlungen an der Kasse 0,00 0,50 1,50 2,50

Bargeldein- und -auszahlungen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) am Geldautomaten

0,00 0,00 0,00 0,00

Kontoauszug digital im Elektronischen Postfach

0,00 0,00 0,00 0,00

Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker 0,00 0,00 0,00 kein Angebot

Kontoauszug per Post 0,75

zzgl. Portokosten

0,75 zzgl.

Portokosten

0,75 zzgl.

Portokosten

kein Angebot

Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) monatlich

- inkl. Wunsch-PIN

- einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) 1 (Preisbelastung erfolgt jährlich)

2 inklusive ab der 3. Karte 0,50

1 inklusive ab der 2. Karte 0,50

0,50 1,00

Ausgabe einer Mastercard Gold (Kreditkarte) monatlich

- inkl. Wunsch-PIN

- einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Mastercard Gold (Kreditkarte) 2 (Preisbelastung erfolgt jährlich)

1 inklusive 6,50 6,50 6,50

Dispozins-Vorteil auf Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehung

- 3 %-Punkte --- --- ---

Abrechnung Giropreise monatlich monatlich monatlich monatlich

Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich

* Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.

** für Schüler, Azubis, Studenten kostenfrei bis Ende der Ausbildung, max. bis zum 27. Geburtstag

***Voraussetzung:

monatl. Lohn-, Gehalts- oder Renteneingang über 800 €, sonst Wechsel in das Kontomodell S-Giro Plus

1 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten).

2 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard Kartenprodukte (Kreditkarten).

(7)

7

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

kein Sperreintrag

Kontoauszüge im elektronischen Postfach

S-Giro-Kids (für Jugendliche vom 14. – 18. Geburtstag) Kontoführung

Guthabenverzinsung wie auf dem Sparbuch

kostenlos

Rechnungsabschluss jährlich

Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) für Eltern oder Kind - inkl. Wunsch-PIN

- einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)3

kostenlos

Mäusekonto (bis 14.Geburtstag)

max. 1 Konto pro Person, wohnhaft in Haltern am See

Kontoführung kostenlos

Rechnungsabschluss jährlich

Guthabenverzinsung für Guthaben bis 500 EUR 3 %

Guthabenverzinsung für Guthaben > 500 EUR Zinssatz 3-Mon. Spareinlage

Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) für Eltern oder Kind - inkl. Wunsch-PIN

- einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)4

kostenlos

Automatische Umwandlung in S-Giro Kids Konto nach dem 14. Geburtstag

Zwangsausdruck Kontoauszug Portokosten

Hinweis:

Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.

2. Preismodelle für Geschäftskonten

S-Giro Business*

Kontoführung monatlich 6,50

Online-Überweisungen/-Lastschriften 0,50

(z. B. Aufträge per Internetfiliale, S-Apps, EBICS, FinTS)

Selbstbedienungsterminal-Überweisungen 0,50

Beleglose Buchungen 0,50

(z. B. Lastschriften, Kartenzahlungen, Ausführung von Daueraufträgen, Gutschriften von Überweisungen)

Gutschriften aus Kartenzahlungsterminals (je Posten im Sammler) 0,35

Beleghafte Buchungen 1,00

(z. B. beleggebundene Überweisungen, Scheckeinzüge)

Einrichtung, Änderung von Daueraufträgen 0,00

Bargeldein- und -auszahlungen an der Kasse (exklusive Nachttresoreinzahlungen) 1,00 Bargeldein- und -auszahlungen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) am Geldautomaten

(exklusive Nachttresoreinzahlungen)

0,50

Kontoauszug digital im Elektronischen Postfach mit Signatur 0,00

Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker 0,15

Kontoauszug per Post 0,75

zzgl. Portokosten

Kontoauszug im Briefschließfach 0,75

zzgl. Monatsmiete Briefschließfach 5,00

3Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte).

4Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte).

(8)

8

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) monatlich (Preisbelastung erfolgt jährlich) - inkl. Wunsch-PIN

- einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen- Card (Debitkarte)5

1,00

Abrechnung Giropreise monatlich

Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich

S-Giro Verein

Kontoführung monatlich 5,00

Online-Überweisungen/-Lastschriften 0,00

(z. B. Aufträge per Internetfiliale, S-Apps, EBICS, FinTS)

Selbstbedienungsterminal- Überweisungen 0,00

Beleglose Buchungen 0,00

(z. B. Lastschriften, Kartenzahlungen, Ausführung von Daueraufträgen, Gutschriften von Überweisungen)

Beleghafte Buchungen 0,00

(z. B. beleggebundene Überweisungen, Scheckeinzüge)

Einrichtung, Änderung von Daueraufträgen 0,00

Bargeldein- und -auszahlungen an der Kasse (exklusive Nachttresoreinzahlungen) 0,00 Bargeldein- und -auszahlungen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) am Geldautomaten

(exklusive Nachttresoreinzahlungen)

Kontoauszug digital im Elektronischen Postfach mit Signatur 0,00

Kontoauszug am Kontoauszugdrucker 0,00

Kontoauszug per Post 0,75

zzgl. Portokosten

Kontoauszug im Briefschließfach 0,75

(nur für noch bestehende Vereinbarungen)

zzgl. Monatsmiete Briefschließfach 5,00

Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) monatlich (Preisbelastung erfolgt jährlich) - inkl. Wunsch-PIN

- einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen- Card (Debitkarte)6

1,00

Abrechnung Giropreise monatlich

Rechnungsabschluss (Zinsen) vierteljährlich

* Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.

Hinweis:

Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.

3. Preismodelle für Fremdwährungskonten

Analog S-Giro Business Hinweis:

Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet.

4. Kontoauszug (pro Vorgang)

Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren

keine gesonderte Berechnung

5Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte).

6Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte).

(9)

9

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht

je Auszug

- als elektronischer Kontoauszug (mit und ohne Signatur) siehe Preismodell

- am Kontoauszugdrucker siehe Preismodell

- bei Postversand siehe Preismodell

- bei Abholung in der Geschäftsstelle Briefschließfach (Altfälle) 0,75

zzgl. Monatsmiete Briefschließfach 5,00

Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen

am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten

Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

je Kontoauszug 2,00

Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen7.

5. Rechnungsabschluss

Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.

Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.)

6. Geduldete Kontoüberziehungen

Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten

Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer.

Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

7. Verwahrentgelte für Einlagen

7.1. Entgelt für die Verwahrung von Guthaben auf Privat- und Geschäftsgirokonten (Konten nach Kapitel B, I, 1 und 2)

Für neu eröffnete Konten ab dem 01.05.2021

Guthaben** bis 30.000,00 EUR p. a. 0,00 %

Guthaben** größer als 30.000,00 EUR p. a. 0,50 %

(variabel) ***

Für neu eröffnete Konten zwischen dem 01.08.2020 und dem 30.04.2021

Guthaben** bis 100.000,00 EUR p. a. 0,00 %

Guthaben** größer als 100.000,00 EUR p. a. 0,50 %

(variabel) ***

7 Zahlungsvorgänge sind insbesondere

- Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die

- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften,

- Überweisungen oder

- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

(10)

10

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

7.2. Entgelt für die Verwahrung von Guthaben auf Geldmarktkonten der Privat- und Geschäftskunden Für neu eröffnete Konten ab dem 01.05.2021

Guthaben** bis 30.000,00 EUR p. a. 0,00 %

Guthaben** größer als 30.000,00 EUR p. a. 0,50 %

(variabel) ***

Für neu eröffnete Konten zwischen dem 01.08.2020 und dem 30.04.2021

Guthaben** bis 100.000,00 EUR p. a. 0,00 %

Guthaben** größer als 100.000,00 EUR p. a. 0,50 %

(variabel)***

** Guthaben ist die Einlage auf einem Privat-, Geschäftsgirokonto oder Geldmarktkonto.

*** Der variable Zinssatz ergibt sich aus dem Referenzzins EZB Einlagenfazilität. Eine Anpassung des Zinssatzes erfolgt vierteljährlich zum 01.01./ 01.04./ 01.07./ 01.10.

8. Kontowecker

Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt

(Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich Hinweis:

Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt.

Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Benachrichtigung für Echtzeit-Überweisung (Kontowecker „Echtzeit-Überweisung“) per

- SMS 0,10

- E-Mail kostenlos

- Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,10

Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“

und „Echtzeit-Überweisung“) per

- SMS 0,10

- E-Mail kostenlos

- Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,10

9. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses

Hinweis:

Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

- fällige Darlehensraten kostenlos

- fällige Sparraten kostenlos

- Schließfachmietpreis kostenlos

10. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz

Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse/Landesbank.

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

Hinweis:

Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(11)

11

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

1. Überweisungen

Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 100.000 EUR pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein.

1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)8 in Euro oder in anderen EWR-Währungen9

1.1.1. Überweisungsaufträge

Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.

a) Ausführungsfristen

Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-

Überweisung):

- Überweisungen in Euro

Belegloser Überweisungsauftrag10 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag11 max. 2 Geschäftstage

Echtzeit-Überweisungsauftrag12 max. 20 Sekunden

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen

Belegloser Überweisungsauftrag13 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag14 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte15:

Modalitäten: je Überweisung

vom Girokonto per Zahlschein

Überweisungsart beleghaft16 beleglos17 per Dauer- auftrag

per Eilüber- weisung Überweisung mit IBAN in

Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)

siehe Preismodell

siehe Preismodell

siehe

Preismodell 25,00 6,00

Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)

siehe Preismodell

siehe Preismodell

siehe

Preismodell 25,00 6,00

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an

bis 3.000 €=10 € bis 10.000€ =15 € ab 10.000,01 € =

ab 3.000 €=10 € ab 10.000€ =15 € ab 10.000,01 € =

ab 3.000 €=10 € ab 10.000€ =15 €

ab 10.000,01 € = 25,00 kein Angebot

8 Andere EWR-Staaten, derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

9 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

11 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.

12 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt

13 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

14 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.

15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

16 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.

17 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

(12)

12

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

einen anderen Zahlungsdienstleister

1,5 %o, höchst.

100 € 1,5 %o, höchst.

100 € 1,5 %o, höchst.

100 €

Euro-Expresszahlung online kein Angebot kein Angebot kein Angebot kein Angebot kein Angebot Echtzeit-Überweisung kein Angebot siehe

Preismodell

„Online- Buchungen“

kein Angebot kein Angebot kein Angebot

Kwitt-Überweisung - TAN-autorisiert - TAN-freier Bereich

kein Angebot siehe Preismodell

„Online- Buchungen“

kein Angebot kein Angebot kein Angebot

bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung

Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

Höhe der Entgelte18

Entgelt

(inklusive Courtage)

bis 3.000 € 10 €

bis 10.000 € 15 €

ab 10.000 € 1,5 %o, höchstens 100 €

cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).

Höhe der Entgelte19 siehe Punkt bb)

Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank20

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00

Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen.

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden siehe Preismodell

18Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

19Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

20Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.

(13)

13

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 30,00

Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

1.1.2. Gutschrift einer Überweisung

Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet21:

Gutschrift einer Entgelt in Euro

Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)

siehe Preismodell

Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR

bis 3.000 € = 10 € bis 10.000 € = 15 €

ab 10.000,01 € = 1,5 %o,höchstens 100 € Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister

(SEPA-Überweisung)

siehe Preismodell

Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro siehe Preismodell „Online-Buchungen“

Kwitt-Überweisung siehe Preismodell „Online-Buchungen“

Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister

bis 3.000 € = 10 € bis 10.000 € = 15 €

ab 10.000,01 € = 1,5 %o,höchstens 100 € Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates

lautet

siehe Preismodell

Hinweis:

Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Fremdkosten

Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)22 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)23 sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)24

1.2.1. Überweisungsaufträge

a) Ausführungsfrist

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten und –gebieten außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten)25 beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden.26

b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen

Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.

aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte:

21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

22 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

23 z. B. US-Dollar.

24 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

25Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

26Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt.

(14)

14

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Höhe der Entgelte27

Entgelt Überweisung unter Angabe der Empfänger-IBAN siehe Preismodell

bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte28

Entgelt (inklusive Courtage)

Überweisung unter Angabe der IBAN siehe Preismodell

ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers

Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR).

Höhe der Entgelte29 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem

Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).

bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)

aaa) Entgeltpflichtige

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:

 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)

 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise:

- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

bbb) Entgelte30

Zielland(Produkt) Entgeltregelung

0 (SHARE) 1 (OUR)

SEPA-Drittstaaten31

- in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Preismodell kein Angebot - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) siehe Preismodell kein Angebot

übrige Länder (sonstige Zahlungen) bis 3.000 € = 10 € bis 10.000 € = 15 € ab 10.000,01 € = 1,5 %o, höchstens 100 €

bis 3.000 € = 10 € bis 10.000 € = 15 € ab 10.000,01 € = 1,5 %o, höchstens 100 €

27 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

28 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

29Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

30Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

31Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

(15)

15

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Produkt Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage)

Auslandsüberweisung in Fremdwährung

0 (SHARE) bis 3.000 € = 10 € bis 10.000 € = 15 €

ab 10.000,01 € = 1,5 %o, höchstens 100 € 1 (OUR) bis 3.000 € = 10 €

bis 10.000 € = 15 €

ab 10.000,01 € = 1,5 %o, höchstens 100 € zzgl. Fremdkosten

Der Preis wird nur erhoben, wenn es sich um einen inner-EWR-Auftrag in Fremdwährung von einem Euro- Konto handelt. Handelt es sich um eine Zahlung in einen Drittstaat, wird nur der Preis für den

Auslandsauftrag selbst berechnet.

Preis in EUR c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank32

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 0,00

Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden

- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00

Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden siehe Preismodell

1.2.2. Gutschrift einer Überweisung

a) Entgeltpflichtiger

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)

1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis:

- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

32 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.

(16)

16

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

b) Entgelte33

Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:

die separat belastet werden:

Absenderland/Währung Entgelt in Euro

SEPA-Drittstaaten34

- in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe Preismodell

- in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung) siehe Preismodell

übrige Länder siehe Preismodell

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung

Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt

(incl. Courtage)

0 bis 3.000 € = 10 €

bis 10.000 € = 15 €

ab 10.000,01 € = 1,5 %o, höchstens 100 €

2 bis 3.000 € = 10 €

bis 10.000 € = 15 €

ab 10.000,01 € = 1,5 %o, höchstens 100 €

2. Lastschriften

2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)35

2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift

a) Ausführungsfrist

Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen36

Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe Preismodell SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Preismodell

c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift37 durch die Sparkasse/Landesbank

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre

33Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

34Dies sind derzeit Andorra,,Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

35 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemey, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

36Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

37 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung.

(17)

17

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs

kostenlos

2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift

a) Ausführungsfrist

Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen38

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe Preismodell SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Preismodell c) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs

kein Angebot

2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten

Ausführungsfrist

Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.

2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift

a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen39

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten

b) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank40

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

38 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

39 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

40 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung.

(18)

18

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs

entfällt

2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift

a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen41

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten

b) Sonstige Entgelte

Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank

- per Postversand 0,75 zzgl.

Portokosten

- per elektronischem Postfach kein Angebot

- per Kontoauszugsdrucker kein Angebot

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs

entfällt

2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften

2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften

frühestens 14 Kalendertage und

spätestens 2 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschrift

2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften:

bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften

frühestens 14 Kalendertage und

spätestens 2 Geschäftstage bis 14 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen- Lastschrift

Preis in EUR 2.4. Lastschrifteinzug42

2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift entspricht dem Preis für beleglose Buchungen - siehe Preismodell

b) Sammelauftrag entspricht dem Preis für beleglose Buchungen

- zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift - siehe Preismodell 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren

a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift entspricht dem Preis für beleglose Buchungen - siehe Preismodell

b) Sammelauftrag entspricht dem Preis für beleglose Buchungen

- zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift - siehe Preismodell

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr

41 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

42 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

(19)

19

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

3.1. Mastercard Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)43

a) Ausgabe einer Mastercard (Kreditkarte) Preise (werden jährlich belastet)

Mastercard Standard (Kreditkarte) jährlich in Euro

- Hauptkarte 36,00

- Zusatzkarte 24,00

Mastercard Gold (Kreditkarte) jährlich in Euro

- Hauptkarte 78,00

- Zusatzkarte 48,00

- Für Nachwuchskunden (Kundengruppe Azubis / Studenten 18 - 26) 48,00

Mastercard Business Standard (Kreditkarte) 36,00

Mastercard Business Gold (Kreditkarte) 78,00

Aufdruck eigenes Firmenlogo einmalig 50,00

b) Ausgabe einer Mastercard Basis (Debitkarte)

(inkl. Wunsch-Motiv, max. 1 Karte pro Person) jährlich in Euro

ab 14 Jahre 36,00

c) Ausstattung von Mastercard Kartenprodukten (Kredit-oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card:

jährlich in Euro

- bei Mastercard Basis (Debitkarte) inklusive

- bei Mastercard Standard und Gold (Kreditkarte) zusätzliche Plastic Fee

3,00

d) Mehrwertleistungen

Mastercard Standard (Kreditkarte) und Mastercard Basis (Debitkarte) 0,00

- Einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Mastercard Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarte)44

- 24-Stunden Notfallservice auf Reisen - Internet-Käuferschutz

- Shopping Portal mit vielen Rabatten - persönliche Wunsch-PIN

Mastercard Gold (Kreditkarte) 0,00

- inkl. Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Mastercard (Kreditkarte)45

- 24-Stunden Notfallservice auf Reisen - Internet-Käuferschutz

- Reiserücktritt-/Reiseabbruchkostenversicherung - Auslandsreise-Krankenversicherung

- KFZ-Schutzbrief im europäischen Ausland

- Reisebuchungs-Service mit 5 % Reisepreisrückvergütung - 6 kostenfreie Auslandsverfügungen pro Jahr

(Übernahme Verfügungs- und Auslandseinsatzentgelt, Geldautomaten- Betreiber berechnen ggf. ein zusätzliches eigenes Entgelt)

- Shopping Portal mit vielen Rabatten - persönliche Wunsch-PIN

e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden

42Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt.

44Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarten)

45Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard Kartenprodukte (Kreditkarten)

(20)

20

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

- für eine beschädigte Mastercard soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht

20,00

- wegen Namensänderung 0,00

- bei Vergessen der PIN kein Angebot

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard

20,00 Erfolgt die Lieferung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden per

Kurier, werden zusätzlich 30,00 EUR berechnet.

f) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Mastercard (Kredit- und Debitkarte)i

Portokosten

g) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung

- per Postversand 0,00

- per elektronischem Postfach kein Angebot

h) Sperren einer Mastercard (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden

3,00 (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte

Sperre sind unentgeltlich)

i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR46

unentgeltlich

j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR47

- in EWR-Fremdwährung48

Währungsumrechnungsentgelt49 1,75 % des

Umsatzes

- in Drittstaatenwährung50 1,75 % des

Umsatzes k) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum

Bezahlen in Fremdwährung51 außerhalb des EWR52

1,75 % des Umsatzes l) Bargeldauszahlung mit der Mastercard (Kredit- und Debitkarte)

(siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

48 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

49 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

50 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

51 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

(21)

21

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Mastercard (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)53 Hinweis:

Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich.

0,00

3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte)

a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) Jahrespreise

-Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe Preismodell

-Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) nicht im Angebot

b) Täglicher Verfügungsrahmen54

Sparkassen-Card (Debitkarte) je nach Einsatz55 (soweit die Karte für den jeweiligen Einsatz ausgestattet ist)

- Bargeldauszahlung mit der Debitkarte

- an Geldautomaten der Sparkasse Haltern am See - an fremden Geldautomaten56 im Inland

- an fremden Geldautomaten57 im Ausland

bis zu 1.000,00 EUR bis zu 500,00 EUR bis zu 500,00 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und

Dienstleistungsunternehmen sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) 58

bis zu 5.000,00 EUR

- Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte (Sparkassen-Card mit Geldkartenfunktion (Debitkarte))

bis zu 200,00 EUR - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der

Sparkassen bis zu 5.000,00 EUR

A c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine

Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht

10,00

- wegen Namensänderung 0,00

- bei Vergessen der PIN kein Angebot

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte)

10,00

d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.

(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)

3,00 e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro

im EWR59

unentgeltlich

53 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

54 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich.

55 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde.

56 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein.

57 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein.

58 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein.

59 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

(22)

22

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR60

- in EWR-Fremdwährung61 --

(zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt62 1,75 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung63 1,75 % des Umsatzes

g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung64 außerhalb des EWR65

1,75 % des Umsatzes

h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 66 Hinweis:

Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich.

j) Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)67

0,00

3.3. GeldKarte

Aufladung unserer GeldKarte

an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)

0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00

an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,00

an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind

unentgeltlich

3.4. Bargeldauszahlung68

a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe Preismodell siehe Preismodell

60 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn Zypern.

61 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

62 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

63 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

64 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.

65 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

66 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

67Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten).

68Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

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