Budgetplan und Produkthaushalt
2017
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... 1
Abkürzungsverzeichnis ... 2
Haushaltssatzung ... 3
Vorbericht zum Haushaltsplan ... 7
Haushaltsplan 2017 ... 59
Gesamtergebnishaushalt ... 60
Gesamtfinanzhaushalt ... 61
Teilergebnis- / Teilfinanzpläne nach Produktbereichen bzw. -gruppen Produktbereich 01 ... 63
Produktbereich 02 ... 107
Produktbereich 03 ... 149
Produktbereich 04 ... 167
Produktbereich 05 ... 173
Produktbereich 06 ... 193
Produktbereich 07 ... 201
Produktbereich 08 ... 209
Produktbereich 09 ... 215
Produktbereich 10 ... 233
Produktbereich 12 ... 241
Produktbereich 13 ... 255
Produktbereich 14 ... 263
Produktbereich 15 ... 271
Produktbereich 16 ... 277
Anlagen zum Haushaltsplan Schlussbilanz zum 31.12.2015... 284
Übersicht der Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen... 286
Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen ... 288
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten / Entwicklung des Eigenkapitals ... 292
Übersicht über die Bürgschaften ... 293
Haushaltsplan 2017 der Landrat-Lucas-Stiftung ... 295
Stellenplan und Stellenübersicht ... 309
NKF-Kennzahlenset ... 325
Kosten- und Leistungsrechnung... 327
Abkürzungsverzeichnis
ABK Amtliche Basiskarte L Landstraße
Abs. Absatz lfd. laufend
AfA Absetzung für Abnutzung Lkw Lastkraftwagen
AG Aktiengesellschaft LNA Leitender Notarzt
AK Arbeitskreis LVerbO Landschaftsverbandsordnung
ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem LVR Landschaftsverband Rheinland
B Bundesstraße LZ Landeszuweisung
BA Bauabschnitt MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz MANV Massenanfall von Verletzten
BauGB Baugesetzbuch max. maximal
BauO Bauordnung MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband Mio. Millionen
BBodschV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Mrd. Milliarde
BeamtVG Beamtenversorgungs-Gesetz NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
BFD Bundesfreiwilligendienst NRW Nordrhein-Westfalen
BG Bedarfsgemeinschaft NVR Nahverkehr Rheinland
BGB Bürgerliches Gesetzbuch NW Nordrhein-Westfalen
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales o.ä. oder ähnliche(s)
BuT Bildung und Teilhabe o.g. oben genannt
CO2 Kohlendioxid OBG Ordnungsbehördengesetz
DV Datenverarbeitung OD Ortsdurchfahrt
e.V. eingetragener Verein ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
EDV Elektronische Datenverarbeitung ÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
eG eingetragene Genossenschaft OWI Ordnungswidrigkeit
etc. et cetera p.a. per anno
EU Europäische Union PresseG Pressegesetz
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft RAA
Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
ff. folgende RAP Rechnungsabgrenzungsposten
FFH Fauna-Flora-Habitat RBK Rheinisch-Bergischer Kreis
FiBu Finanzbuchhaltung RBS Rheinisch Bergische Siedlungsgesellschaft mbH
FöNa Förderrichtlinie Naturschutz RBW Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
FSHG Feuerschutzhilfeleistungsgesetz rd. rund
FSJ Freiwilliges soziales Jahr RE Rechnungsergebnis
FStrG Fernstraßengesetz RettG
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen
g Gramm RSVG Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft
gem. gemäß RVK Regionalverkehr Köln
GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke
GFG Gemeindefinanzierungsgesetz RZVK Rheinische Zusatzversorgungskasse
GG Grundgesetz SchFHwG Schornsteinfegerhandwerksgesetz
gGmbH Gemeinnützige GmbH SGB Sozialgesetzbuch
GIS Geografisches Informations System SOPO Sonderposten
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung StrWG NW Straßen- und Wegegesetz NW
GO Gemeindeordnung StuBO Studien- und Berufswahlorientierung der Schulen
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung StVG Straßenverkehrsordnung
GPS Global Positioning System StVO Straßenverkehrs-Ordnung
GV Gemeindeverbände StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz T€ Tausend Euro
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter TA Technische Anleitung
HJ Haushaltsjahr TEP Teilergebnisplan
HSK Haushaltssicherungskonzept TFP Teilfinanzplan
i.d.R. in der Regel TK Telekommunikation
i.H.v. in Höhe von to Tonne
i.V.m. in Verbindung mit TöB Träger öffentlicher Belange
IT Informationstechnik u.a. unter anderem
K Kreisstraße u.ä. und ähnliche
ka / k.a. kreisangehörig, e USG Unterhaltssicherungsgesetz
Kfz Kraftfahrzeug v.g. vor genannte
KG Kommandit Gesellschaft v.H. vom Hundert
KGW Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff GmbH & Co. KG VBL Verkehrsgesellschaft Bergisches Land
KHG Kreishaus Gronau VE Verpflichtungsermächtigung
KHH Kreishaus Heidkamp VHS Volkshochschule
KiGa Kindergarten VKA Verband der Kommunalen Aktionäre
Haushaltssatzung
des Rheinisch - Bergischen Kreises für das Haushaltsjahr
2017
HAUSHALTSSATZUNG
Auf Grund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung NW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Kreistag des Rhei- nisch-Bergischen Kreises mit Beschluss vom 08.12.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlun- gen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf 304.491.878 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 311.454.246 €
im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 298.709.352 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 299.739.656 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 2.812.200 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 11.751.200 €
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Die investiven Haushaltsansätze der Produktgruppen 02.380; 02.381 und 12.600 stellen gemäß § 13 GemHVO gleichzeitig Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre dar. Diese werden nicht ge- sondert ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von In- vestitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
16.353.400 € festgesetzt.
§ 4
Ausgleichsrücklage / Allgemeine Rücklage
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
6.962.368 € und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
§ 6 Kreisumlage
1. Zur Deckung des durch sonstige Erträge nicht gedeckten Finanzbedarfs wird von den kreisange- hörigen Gemeinden gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit dem geltenden Gemeinde- finanzierungsgesetz NRW eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz beträgt
38,95 v.H.
(davon für Leistungen nach dem SGB II 7,82 v.H. und SGB XII 9,31 v.H.) der für die Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen.
Der Rheinisch-Bergische Kreis setzt die Zahlung der Kreisumlage durch die kreisangehörigen Kommunen für die Monate Januar, Februar, März und April aus. Die offenen Forderungen aus den ausgesetzten Kreisumlageraten sind spätestens zum 31.12. durch die kreisangehörigen Kommunen vollständig auszugleichen.
2. Zur Deckung der dem Kreis entstehenden ungedeckten Aufwendungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe wird von den kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW eine einheitliche Mehrbelastung in Höhe von
22,43 v.H.
der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt erhoben.
Die Abrechnung der Jugendhilfeumlage erfolgt gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der ermittelte Überschuss oder Fehlbetrag den Kommunen ohne eigenes Jugendamt durch Bescheid mitgeteilt und bilanziert. Der Ausgleich der festgesetzten Beträge er- folgt im übernächsten Jahr.
3. Zur Finanzierung der dem Kreis entstehenden Aufwendungen für den Betrieb der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen wird entsprechend der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis“ eine Mehrbelastung zur Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW erhoben. Die Hebe- sätze betragen für die
Stadt Bergisch Gladbach 0,8
114v.H.
Stadt Burscheid 0,7
378v.H.
Gemeinde Kürten 0,
6567v.H.
Stadt Leichlingen 0,7121 v.H.
Gemeinde Odenthal 0,
5202v.H.
Stadt Overath 1,
1336v.H.
Stadt Rösrath 1,
5888v.H.
Stadt Wermelskirchen 0,8018 v.H.
der geltenden Umlagegrundlagen.
4. Zur Finanzierung der dem Kreis entstehenden Aufwendungen für den Betrieb des neu fusionier- ten Berufskollegs Wipperfürth und Wermelskirchen wird eine Mehrbelastung zur Kreisumlage ge- mäß § 56 Abs. 4 KrO NRW erhoben. Die Hebesätze betragen für die
Stadt Burscheid 0,1990 v.H.
Gemeinde Kürten 0,3295 v.H.
Stadt Wermelskirchen 0,9720 v.H.
der geltenden Umlagegrundlagen.
Die Umlagen sind in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.
§ 7 Stellenplan
Die im Stellenplan mit dem Vermerk “kw” (künftig wegfallend) versehenen Stellen dürfen beim Frei-
werden nicht mehr besetzt werden. Die mit dem Vermerk “ku” (künftig umzuwandeln) versehenen Stel-
len sind beim Freiwerden in Stellen niedriger Besoldungs-/Entgeltgruppen umzuwandeln.
§ 8
Bewirtschaftungsregeln
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Höhe von 250.000 € gel- ten im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW als unerheblich. Sofern über- und außerplanmäßige Auf- wendungen / Auszahlungen durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen innerhalb der Produktgruppe gedeckt sind, kann die Genehmigung durch das bewirtschaftende Amt erfolgen.
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Rückstellungen im Sinne von § 36 Gemeindehaus- haltsverordnung (GemHVO) gelten als unerheblich.
3. Des Weiteren gelten überplanmäßige Auszahlungen der Finanzrechnung als unerheblich, soweit der entsprechende Ansatz der Ergebnisplanung oder der Investition (Investitions-Nr.) über ausrei- chende Finanzmittel verfügt.
4. Ergebnisneutrale über- oder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. zahlungsneutrale über- oder außerplanmäßige Auszahlungen gelten ebenfalls als unerheblich im Sinne von § 83 Abs.2 GO NRW.
5. Personalaufwendungen (Kontengruppen 50, 51 und Sachkonten 541101 - Personalnebenaufwand Beamte, 541201 - Personalnebenaufwand Beschäftigte und 547303 – Wertveränderungen § 107b BeamtVG / VLVG) werden über alle Produktgruppen hinweg zu einem Budget im Sinne von § 21 GemHVO zusammengefasst. Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 251103 - Abgänge Pensi- onsrückstellungen – und 251203 – Abgänge Beihilferückstellungen – werden zu einem Budget in Sinne von § 21 GemHVO zusammengefasst.
6. Durchlaufende Posten werden je Produktgruppe in einem Budget zusammengefasst; dies betrifft sowohl Erträge als auch Aufwendungen.
7. Innere Leistungsverrechnungen werden nicht in die Budgets eingerechnet (Kontengruppe 58), es sei denn, es handelt sich um gebühren- und umlagenfinanzierte Budgets.
8. Alle übrigen Aufwendungen einer Produktgruppe werden jeweils zu einem Budget zusammenge- fasst.
9. Analog hierzu werden alle Investitionen einer Produktgruppe zu einem Budget zusammengefasst.
Die Budgetierung erfolgt auf den Bilanzkonten.
10. Die Wertgrenze einzelner Investitionen im Sinne von § 4 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NW beträgt 50.000 €.
§ 9
Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW
Für die Bildung von Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie für Aus- zahlungen für Investitionen gelten folgende Regelungen:
1. Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlun- gen sind nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme bereits begonnen bzw. der Auftrag für die Lie- ferung / Leistung bereits erteilt wurde. Sie bleiben nach Übertragung bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
2. Ermächtigungsübertragungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letz- ten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen, jedoch längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentli- chen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushalts- jahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungsübertragungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
3. Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben
die entsprechenden Ermächtigungsübertragungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfül-
V O R B E R I C H T
ZUM HAUSHALTSPLAN DES RHEINISCH-BERGISCHEN KREISES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR
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Der Vorbericht soll gemäß § 7 GemHVO einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rah- menbedingungen der Planung sind zu erläutern.
I. Eckdaten zum Haushaltsplan
1. Kreisumlage nach § 56 KrO NRW
Der Kreisumlagesatz 2016 von 40,37 % (9,18 % aus SGB II, 8,84 % aus SGB XII) wird im Haushaltsjahr 2017 auf 38,95 % (7,82 % aus SGB II, 9,31 % aus SGB XII) gesenkt.
Die Bestandteile dieser Absenkung sind im Vorbericht näher erläutert.
2. Jugendhilfeumlage nach § 56 Abs. 5 KrO NRW
Der Jugendhilfeumlagesatz für die drei Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Bur- scheid, Kürten, Odenthal) wird 22,43 % betragen. In 2016 wurde ein Jugendhilfesatz von 25,99 % erhoben.
3. Umlage Mehrbelastung LES-Schule nach § 56 Abs. 4 KrO NRW
Die Umlagesätze der Mehrbelastung für die Förderschule für Lern- und Entwicklungs- störung werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
Bergisch Gladbach 0,8114 %
Burscheid 0,7378 %
Kürten 0,6567 %
Leichlingen 0,7121 %
Odenthal 0,5202 %
Overath 1,1336 %
Rösrath 1,5888 %
Wermelskirchen 0,8018 %
4. Umlage Mehrbelastung Bergisches Berufskolleg nach § 56 Abs. 4 KrO NRW Die Umlagesätze der Mehrbelastung durch die Kostenbeteiligung an dem Bergischen Berufskolleg werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
Burscheid 0,1990 %
Kürten 0,3295 %
Wermelskirchen 0,9720 %
5. Landschaftsumlage nach § 22 LverbO
Für das Haushaltsjahr 2017 wird mit einem Landschaftsumlagesatz von 16,15 % gerech-
net. (HHJ 2016 = 16,75 %).
6. Netto-Personalaufwand
Die Netto-Personalaufwendungen werden insgesamt mit 53.181.300 € (HHJ 2016 = 49.547.600 €) veranschlagt.
7. Sachaufwendungen
Die zentral bewirtschafteten Sachaufwendungen werden auf 6.572.750 € (HHJ 2016 = 5.341.300 €) festgesetzt.
8. Öffentlicher Personennahverkehr
Die Zuweisungen und Zuschüsse an Verkehrsunternehmen betragen 8.609 T€ (HHJ 2016 = 9.200 T€). Im Übrigen basiert die bestellte Verkehrsleistung auf dem derzeit gül- tigen Nahverkehrsplan einschließlich der beschlossenen Linienveränderungen unter Be- rücksichtigung von Veränderungen im Personal- und Sachkostenbereich.
9. Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weite- ren Entlastung von Ländern und Kommunen
Entlastung der Kommunen ab 2018 um 5 Mrd. € jährlich
In dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur wei- teren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) wird der bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 vereinbarte Transferweg für die im Koa- litionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € ab 2018 umgesetzt.
Danach werden
• 2,4 Mrd. € über die Umsatzsteueranteile den kreisfreien Städten und den kreis- angehörigen Kommunen,
• 1,6 Mrd. € über die Bundeszuwendung an den Kosten der Unterkunft nach SGB II den kreisfreien Städten und den Kreisen und
• 1,0 Mrd. € unmittelbar den Ländern zur Verfügung gestellt.
Zur Verteilung der 1,6 Mrd. € über die Bundeszuwendung an den Kosten der Unterkunft wird die Bundesbeteiligung an den KdU ab dem Jahr 2019 dauerhaft um 10,2 Prozent- punkte angehoben. Im Jahr 2018 erfolgt als Ausnahme hiervon eine Anhebung um 7,9 Prozentpunkte, um eine Bundesauftragsverwaltung bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II zu vermeiden; dies wird durch einen entsprechend höheren Um- satzsteueranteil der Gemeinden im Jahr 2018 zu Lasten des Bundes kompensiert. Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält hierüber in 2018 4,1 Mio. €, in 2019 5,4 Mio € und in 2020 5,5 Mio. €.
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt seinen Anteil von 217 Mio. € aus der
1,0 Mrd. €, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, eins-zu-eins über die Schlüs-
selmasse des GFG an die Kommunen weiterzugeben. Hieraus ergibt sich für den Rhei-
Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber durch den Bund
In Anlehnung an das Verfahren bei Leistungen für Bildung und Teilhabe wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberech- tigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Jahre 2016 bis 2018 vollständig übernehmen. Hierzu wird die Beteiligung des Bundes an den KdU im SGB II erhöht und die Höhe der prozentualen Anhebung für das Jahr 2016 gesetzlich festgeschrieben. In den Jahren 2017 bis 2019 werden Höhe und Verteilung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich anhand der Ausgabenentwicklung des Vorjahres für die einzelnen Länder angepasst.
Der Rheinisch-Bergische Kreis plant in den Jahren 2017-2020 mit einer 100 %igen Kos-
tenerstattung. Er geht demnach davon aus, dass die Beteiligung des Bundes auch über
das Jahr 2018 hinaus fortgeführt wird.
II. Allgemeine Angaben des Rheinisch-Bergischen Kreises (Land Nordrhein-Westfalen / Regierungsbezirk Köln)
1. Geschichte
In seinen heutigen Grenzen umfasst der Rheinisch-Bergische Kreis die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal. Das Bergische Land, wie auch der Rheinisch-Bergische Kreis, verdanken ihre Namen den Grafen von Berg. Dieses, schon um 1100 einflussreiche Geschlecht, residierte bis 1133 in der alten Burg Berge über der Dhünn (heute Odenthal- Altenberg) und später in der größeren Burg an der Wupper (heute: Solingen-Burg).
Der Rheinisch-Bergische Kreis wurde im Zuge der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-
Kreisgrenze Gemeindegrenze
RHEINISCH- BERGISCHER KREIS
Oberbergischer Kreis Stadt Remscheid
Stadt Solingen Kreis
Mettmann
Stadt Leverkusen
Stadt Köln
Rhein-Sieg-Kreis Wermelskirchen
Overath Bergisch Gladbach
Odenthal Kürten
Burscheid Leichlingen
Rösrath
2. Bürgerdienste
Die Kreisverwaltung unterhält je ein Kreishaus in den Bergisch Gladbacher Stadtteilen Heid- kamp und Gronau. Zudem werden Servicebüros in Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie Jugendhilfebüros in Burscheid, Kürten und Odenthal unterhalten.
Die Öffnungszeiten der häufig besuchten Dienststellen sind:
Straßenverkehrsbehörde
Mo., Mi., Do. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
(abweichende Öffnungszeiten in den Servicebüros) Ausländerbehörde
Mo. + Mi. 07:30 – 11:30 Uhr
Do. 07:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr Bauamt
Persönliche Beratung: Di. + Fr. 08:30 – 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Telefonische Beratung: Mo. - Do. 08.30 – 16.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Gesundheitsamt
Termine nach telefonischer Vereinbarung Soziales
Ausbildungsförderung
Mo. - Mi. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. Termine nur nach Absprache Elterngeld
Mo. - Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Mo. - Do. 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
Schwerbehindertenangelegenheiten Mo. – Mi. 08:30 – 12:00 Uhr und
14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08.30 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
3. Statistik
I. Einwohnerzahl des Rheinisch-Bergischen Kreises
am 31.12.2013 am 31.12.2014 am 30.12.2015
278.440 279.497 282.729
II. Flächengröße
Gebietsstand 437,3 km
2Einwohner 646 je km
2Länge der Kreisgrenze 303 km Nord-Süd-Ausdehnung 33 km Ost-West-Ausdehnung 26 km
Höchste Erhebung 348 m kleiner Heckberg (Overath)
Tiefste Senke 51 m Wupperniederung (Leichlingen)
III. Kommunale Gliederung 6 Städte
2 Gemeinden IV. Straßen
Autobahnen 40,2 km
Bundesstraßen 43,5 km
Landstraßen 268,1 km
Kreisstraßen 134,2 km
Gemeindestraßen 970 km
Privatstraßen 14,6 km
V. Gewässer
Agger 9 km
Dhünn 26 km
Sülz 19 km
Sülzbach 13 km
Wupper 18 km
VI. Talsperren
Diepental-Talsperre 0,3 Mio. m
3Große Dhünn-Talsperre 81,0 Mio. m
3VII. Flächengröße, Einwohnerzahl, Einwohnerdichte (Stand: 30.11.2015)
Stadt Bergisch Gladbach 83,1 km
2111.366 Einw. 1.340 Einw. / km²
Stadt Burscheid 27,3 km
218.256 Einw. 669 Einw. / km²
Gemeinde Kürten 67,3 km
219.893 Einw. 296 Einw. / km²
Stadt Leichlingen 37,3 km
227.937 Einw. 749 Einw. / km²
4. Demografische Daten Bevölkerungsentwicklung
01.01.2025 01.01.2035 Bergisch Gladbach 103.385 96.853
Burscheid 17.458 16.814
Kürten 19.163 18.822
Leichlingen 25.624 23.524
Odenthal 14.194 13.625
Overath 26.448 26.050
Rösrath 26.647 25.344
Wermelskirchen 32.273 30.026
Kreis 265.192 251.058
Quelle: IT.NRW Bevölkerungsvorausberechnung 2014 bis 2040
Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen sowie Religion
Insgesamt
Geschlecht Männlich Weiblich Anzahl Anteil Anzahl Anzahl Alter (7 Altersklassen)
unter 6-Jährige 13.697 4,9 % 7.065 6.632
6 – 17-Jährige 33.687 12,1 % 17.413 16.274
18 – 29-Jährige 32.403 11,6 % 16.796 15.607
30 – 49-Jährige 72.200 25,8 % 34.518 37.682
50 – 64-Jährige 64.071 22,9 % 31.674 32.397
65 – 79-Jährige 46.557 16,7 % 21.383 25.174
ab 80-Jährige 16.882 6,0 % 6.488 10.394
Quelle: IT.NRW Bevölkerungsfortschreibung (Basis 2011) für den 31.12.2014
Staatsangehörigkeit
Deutsche 258.587 92,5% 125.023 133.564
Ausländer/-innen 20.910 7,5% 10.314 10.596
Quelle: IT.NRW Bevölkerungsfortschreibung (Basis 2011) für den 31.12.2014
Familienstand
ledig 101.891 36,6% 54.357 47.534
Verheiratet/Lebenspartnerschaft 138.161 49,7% 68.617 69.544
Verwitwet/Lebenspartner/-in verstorben 18.680 6,7% 3.373 15.307 Geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben 19.444 7,0% 8.022 11.422
Quelle: Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011.Religion
Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtlich) 110.656 39,8% 50.503 60.153 Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich) 73.661 26,5% 32.549 41.112
Sonstige, keine, ohne Angabe 93.865 33,7% 51.320 42.545
Quelle: Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011.
Erwerbsstatus
Erwerbspersonen 146.180 52,8% 76.850 69.330
- Erwerbstätige 140.400 50,7% 73.600 66.800
- Erwerbslose 5.780 2,1% 3.250 2.520
- Nichterwerbspersonen 130.600 47,2% 56.830 73.780
Quelle: Zensus 2011 (Berichtszeitpunkt 09.05.2011); Komb. Registerauszählung u. Hochrechnung aus d. Haushaltsstichprobe
-
Leichlingen Burscheid
Rösrath
Overath Bergisch Gladbach
Odenthal Kürten Wermelskirchen
5. Kreisstraßen
Kreisstraßen
K 1 Leichlingen - Hasenmühle - Kreisgrenze 3,062 km K 24 Obersteeg - Kalkofen 1,475 km K 2 Kreisgrenze - Dierath - Hilgen 7,450 km K 25 Overath - Eulenthal 2,622 km K 3 Wermelskirchen - Mebusmühle - Kreisgrenze 2,428 km K 26 Pistershausen(L296) - Scheuren - Neschen 2,678 km K 4 Flamerscheid - Glüder 1,029 km K 27 Refrath - Bergisch Gladbach 4,851 km K 5 Schildgen - Schlebusch 0,842 km K 28 Odenthal (L296) - Scheuren 4,552 km K 6 Grünscheid - Metzholz - Oberbüscherhof 3,014 km K 29 Odenthal - Blecher 4,041 km
K 7 B 51 - Burscheid 1,676 km K 30 Olpe - Kürten - Weiden 4,723 km
K 8 Höhrath - Pohlhausen 4,494 km K 31 Kreisgrenze - Unterbersten - L 146 2,921 km
6. Kreistag und Ausschüsse
Die politische Vertretung des Kreises ist der Kreistag. Er ist das oberste politische Entschei- dungsorgan. Seine Entscheidungen bestimmen das Handeln der Verwaltung in vielen Berei- chen mit.
Der Kreistag besteht aus 64 Mitgliedern. Vorsitzender des Kreistages ist der zeitgleich ge- wählte hauptamtliche Landrat.
CDU 27
SPD 16
GRÜNE 9
FDP 4
DIE LINKE 3
ALFA 2
FREIE WÄHLER 2
AFD 1
Sitzverteilung im Kreistag
CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE ALFA
FREIE WÄHLER AFD
Die Entscheidungen des Kreistags werden in Fachausschüssen vorbereitet. Diese wurden wie folgt gebildet:
• Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
• Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
• Ausschuss für Personal, Organisation und Gleichstellung
• Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
• Ausschuss für Umwelt und Planung
• Ausschuss für Verkehr und Bauen
• Jugendhilfeausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
• Wahlprüfungsausschuss
• Zukunftsausschuss / RBK 2020
7. Kreisverwaltung
Die vom Landrat geleitete Kreisverwaltung ist in Dezernate und Ämter strukturiert:
Büro Landrat / Kreisdirektor
•
Wirtschaft (RBW), Arbeit und Tourismus
•
Bildung (Amt 49)
•
Kulturbüro (Amt 41)
•
Pressereferat (Amt 13)
•
Inklusion (Amt 58)
•
Arbeitsschutz / Gesundheitsmanagement Dezernat I (Innere Verwaltung)
•
Personalbetreuung und –verwaltung (Amt 11)
•
IT-Service / Archiv (Amt 16)
•
Zentrale Dienste (Amt 17)
•
Finanzen / Beteiligungen / Wohnungsbauförderung (Amt 20) Dezernat II (Sicherheit / Ordnung)
•
Kommunalaufsicht / Kreistagsbüro (Amt 15)
•
Ordnung / Straßenverkehr (Amt 32 / 36)
•
Feuerschutz / Rettungswesen (Amt 38)
•
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Amt 39) Dezernat III (Schule / Jugend / Soziales)
•
Schule, Integration und Sport (Amt 40)
•
Schulpsychologischer Dienst (Amt 46)
•
Soziales (Amt 50)
•
Jugend (Amt 51)
•
Gesundheitsdienste (Amt 53) Dezernat IV (Umwelt / Planung)
•
Kreisstraßen, ÖPNV, Verkehr (Amt 60)
•
Vermessung und Kataster, Gutachterausschuss (Amt 62)
•
Bauaufsicht (Amt 63)
•
Umweltschutz (Amt 66)
•
Planung und Landschaftsschutz (Amt 67)
•
Infrastruktur und regionale Projekte (Amt 84)
•
Kreispolizeibehörde (Amt 31)
•
Rechnungsprüfung / Recht (Amt 14 / 30)
•
Gleichstellungsstelle
8. Produkte im RBK nach § 4 GemHVO
Nach § 4 GemHVO sind die Teilpläne produktorientiert. Sie werden nach Produktbereichen oder nach Budgets aufgestellt. Hierbei sollen die Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden.
Die Gliederung der Produktbereiche im RBK entspricht den Vorgaben der Anlage 6 VV Muster zur GO und GemHVO.
01 Innere Verwaltung Produktbereich
01.010
Verwaltungsführung, Gleichstellung, Personalrat, Arbeitsschutz,
Inklusion Produktgruppe
01.010.01 Verwaltungsführung und deren Unterstützung Produkt 01.010.02 Personalrat
01.010.03 Gleichstellung von Männern und Frauen 01.010.04
Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Konfliktmanagement
01.010.05 Inklusion
01.110 Personalbetreuung und -verwaltung 01.110.01 Personalmanagement
01.110.02 Berechnung und Auszahlung von Beihilfen und Reisekosten 01.130 Medien und Öffentlichkeitsarbeit
01.130.02 Medien und Öffentlichkeitsarbeit 01.140 Rechnungsprüfung, Recht und Datenschutz
01.140.01 Rechnungsprüfung
01.140.02 Rechtsvertretung und -beratung 01.140.03 Datenschutz
01.140.06 Korruptionsprävention 01.150 Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro
01.150.01 Kommunalaufsicht 01.150.02 Sitzungsdienst 01.160 IT-Service / Archiv
01.160.01 Bereitstellung und Betreuung Informationstechnik (IT) 01.160.02
Übernahme, Erschließung und Erhaltung von Archiv- und Sammelgut
01.170 Zentrale Dienste / Druckerei 01.170.01 Einkauf und Logistik
01.170.02 Fahrbereitschaft und Fuhrpark 01.170.03 Zentrale Servicedienstleistungen
(Druckerei, Poststelle, Telefonzentrale und Information) 01.170.04 Gebäudemanagement
01.200 Finanzen
01.200.01 Finanzmanagement 01.200.02 Zahlungsabwicklung 01.200.03 Forderungsverwaltung 01.310 Kreispolizeibehörde
01.310.01 Leistungen der Kreispolizeibehörde
02 Sicherheit und Ordnung Produktbereich
02.150 Wahlen Produktgruppe
02.150.01 Wahlen Produkt
02.320 Ordnung / Personenstands- und Ausländerwesen
02.363 Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse 02.363.01 Zulassung
02.363.02
Überwachung Halterhaftung / Ordnungsbehördliche Maßnahmen
02.363.03 Fahrerlaubnis, Fahrlehrer- / Fahrschulangelegenheiten 02.363.04 Erlaubnisse zur Personen- und Güterbeförderung 02.364 Ahndung, Bußgeldstelle, Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit
02.364.01 Überwachung des fließenden Verkehrs
02.364.02 Allgemeine Gefahrenabwehr / Gewerbeangelegenheiten 02.364.03 Bekämpfung der Schwarzarbeit
02.380 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz 02.380.01 Schornsteinfegerwesen
02.380.02 Überörtlicher Feuerschutz, Aufsichtsaufgaben nach FSHG 02.380.03 Abwehr von Großschadensereignissen, Katastrophenschutz 02.381 Rettungsdienst (kostenrechnende Einrichtung)
02.381.01 Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung 02.381.02 Betrieb einer Leitstelle für den Rettungsdienst 02.390 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung / Fleischbeschau
02.390.01 Lebensmittelüberwachung
02.390.02 Veterinärüberwachung einschließlich Jagd- und Fischereiwesen sowie Artenschutz
02.390.03 Schlachttier- und Fleischuntersuchung 02.600 Verkehr
02.600.01 Verkehrsregelung und -lenkung 02.630 Brandschutzverfahren
02.630.01 Brandschutzverfahren 02.670 Planung
02.670.01 Statistiken
03 Schulträgeraufgaben Produktbereich
03.400 Schulaufsicht, Schulverwaltung Produktgruppe
03.400.01 Leistungen für das Land als Schulaufsicht Produkt 03.400.02
Leistungen als Träger und Kostenbeteiligter von Förderschulen
03.400.04
Leistungen als Träger von Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen
03.400.05 Leistungen als Kostenbeteiligter an Berufskollegs 03.460 Schulpsychologischer Dienst
03.460.01 Beratung und Hilfe bei Schulschwierigkeiten 03.490 Bildung
03.490.01 Bildung
04 Kultur und Wissenschaft Produktbereich
04.410 Kultur Produktgruppe
04.410.01 Allgemeine kulturelle Dienstleistungen Produkt
05.505 Grundsicherung für Arbeitsuchende
05.505.01 Grundsicherung für Arbeitsuchende 05.530 Heimaufsicht
05.530.02 Heimaufsicht
05.530.03 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pfle- gepflichtversicherungsgesetz
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktbereich
06.510 Jugend Produktgruppe
06.510.01 Tagesbetreuung für Kinder Produkt
06.510.02 Kinder-, Jugend- und Familienförderung 06.510.03 Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen 06.510.04 Unterstützende Hilfen für Eltern und Kinder
07 Gesundheitsdienste Produktbereich
07.530 Gesundheitsdienste Produktgruppe
07.530.01 Ärztliche Leistungen Produkt
07.530.02 Planung und Koordination 07.530.03 Infektionsschutz
07.530.04 Medizinalaufsicht
07.530.06 Schwerbehindertenausweise
08 Sportförderung Produktbereich
08.400 Sport Produktgruppe
08.400.01 Sportveranstaltungen und Sportfördermaßnahmen Produkt 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Produktbereich
09.620 Vermessung und Kataster, Gutachterausschuss Produktgruppe 09.620.01 Geodätischer Raumbezug nach Lage und Höhe Produkt 09.620.02 Vermessungen
09.620.03 Nachweis grundstücksbezogener Basisinformationen 09.620.04 Informationen zu grundstücksbezogenen Basisdaten 09.620.05 Raumbezogenes Informationssystem
09.620.06 Thematische Karten und Pläne
09.620.07 Grundstückswertermittlung durch Gutachterausschuss 09.670 Planung
09.670.01 Kreisentwicklungsplanung 09.840 Infrastruktur und regionale Projekte
09.840.01 Infrastruktur und regionale Projekte
10 Bauen und Wohnen Produktbereich
10.200 Wohnungsbauförderung Produktgruppe
10.200.01 Maßnahmen der Wohnraumversorgung Produkt
10.630 Bauaufsicht
10.630.01 Untere Bauaufsicht 10.630.02 Fachaufsicht
11 Ver- und Entsorgung – Produktbereich beim RBK nicht vorhanden Produktbereich
12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produktbereich
12.600 Kreisstraßen, ÖPNV Produktgruppe
12.600.01 Straßenbau Produkt
12.600.02 Straßenunterhaltung
12.600.05 Winterdienst
12.600.06 Nahverkehrsplan, Verkehrsunternehmen
12.600.07 Sonstige öffentliche Verkehrsleistungen (Freizeit- verkehr, Nachtbus usw.)
13 Natur- und Landschaftspflege Produktbereich
13.670 Planung und Landschaftsschutz Produktgruppe
13.670.01 Umsetzung der Landschaftspläne / Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege Produkt 13.670.02 Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftspläne
13.670.03 Genehmigung und Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft
14 Umweltschutz Produktbereich
14.660 Wasser- und Abfallwirtschaft, Boden und Immissionsschutz Produktgruppe 14.660.01 Zulassungsverfahren und Gewässerbewirtschaftung Produkt 14.660.02 Technischer Umweltschutz, Anlagen- und
Abfallüberwachung
14.660.03 Bodenschutz, Grundwasserbewirtschaftung und Landwirtschaft
15 Wirtschaft und Tourismus Produktbereich
15.200 Beteiligungsmanagement Produktgruppe
15.200.01 Beteiligungsmanagement Produkt
16 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich
16.200 Finanzmanagement Produktgruppe
16.200.01 Externe / Zentrale Finanzdienstleistungen Produkt 17 Stiftungen* – Produktbereich beim RBK nicht vorhanden Produktbereich
* Unter diesem Produktbereich werden unselbständige Stiftungen der Kommune dargestellt. Die ein- zige Stiftung des Kreises ist die „Landrat-Lucas-Stiftung“, welche allerdings als selbständige Stiftung geführt wird. Deren Haushaltsplan ist als Anlage dem Haushaltsplan des Rheinisch-Bergischen Krei- ses beigefügt.
Es ergeben sich folgende Änderungen der Produkte und Produktgruppen gegenüber dem Vorjahr:
Bis Haushaltsjahr 2016 Ab Haushaltsjahr 2017 01.010.05 – Inklusion, Korruptionsbekämp-
fung, Einheitlicher Ansprechpartner und D 115
01.010.05 – Inklusion
- 01.140.06 – Korruptionsprävention
9. Kreis- und Regionalprojekte
Aus den Projekten der Regionale 2010 befindet sich lediglich das Projekt :aqualon noch in der Umsetzung und geht voraussichtlich im Jahr 2017 in eine Bauphase. Das vom Kreistag be- schlossene integrierte Klimaschutzkonzept wird schrittweise umgesetzt und fortgeschrieben.
Die Projekte aus dem Strategieprozess RBK 2020+ werden fortgeführt und mit zusätzlichen
Projekten unterlegt. Einen Schwerpunkt nehmen dabei die Themen Radfahren, Mobilität und
Breitbandversorgung ein. Die Geschäftsstelle RBK 2020+ wurde abgegeben in den Bereich
LR/KD.
III. Der kommunale Haushalt im NKF
Seit dem 01.01.2009 ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) die Grundlage für die kommunale Haushaltsführung. Das NKF ist angelehnt an das Handelsgesetzbuch und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Der wesentliche Bestandteil des NKF ist das 3-Komponenten-System mit den Bereichen Ergebnisplan / -rechnung, Finanzplan / -rech- nung und Bilanz.
Ergebnisplan
Der Ergebnisplan ist das Planungsinstrument für den Haushalt und somit wichtigster Bestand- teil. In ihm werden die Erträge und Aufwendungen vom Ergebnis des Vorvorjahres bis zum Ansatz des Haushaltsjahres + 3 Jahre dargestellt.
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung wird über das ganze Haushaltsjahr stetig fortgeführt. Die Erträge und Aufwendungen werden zunächst auf Konten gebucht und dann den entsprechenden Zeilen der Ergebnisrechnung zugeführt. In der Ergebnisrechnung ist das Ergebnis des Vorjahres, der (fortgeschriebene) Ansatz des Haushaltsjahres, das Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres sowie der Soll-Ist-Vergleich abgebildet.
Der Ergebnissaldo fließt unmittelbar in die Position Eigenkapital in die Bilanz ein.
Aus dem Ergebnisplan bzw. der Ergebnisrechnung lässt sich u.a. entnehmen, für welche An- schaffungen, Sach- oder Dienstleistungen die Haushaltsmittel verwendet werden sollen bzw.
verwendet wurden.
Finanzplan
Der Finanzplan stellt die Ein- und Auszahlungen vom Ergebnis des Vorvorjahres bis zum An- satz des Haushaltsjahres + 3 Jahre dar. Eine Besonderheit am Finanzplan ist, dass insbeson- dere geplante Investitionen und deren Finanzierung ersichtlich werden.
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung wird wie die Ergebnisrechnung über das ganze Haushaltsjahr stetig fort- geführt. Die Ein- und Auszahlungen werden ebenfalls auf Konten gebucht und dann den ent- sprechenden Zeilen der Finanzrechnung zugeführt. Auch in der Finanzrechnung werden das Ergebnis des Vorjahres, der (fortgeschriebene) Ansatz des Haushaltsjahres, das Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres sowie der Soll-Ist-Vergleich abgebildet.
Der Finanzsaldo fließt unmittelbar in die Position Liquide Mittel der Bilanz ein.
Der Finanzplan bzw. die Finanzrechnung gibt Auskunft darüber, woher die Mittel stammen, über die die Kommune zur Begleichung ihrer Zahlungen verfügt.
Bilanz
Die Bilanz gliedert sich in die beiden Spalten Aktiva und Passiva. In der Aktiva-Spalte werden
das Vermögen und die Liquiden Mittel, also die Mittelverwendung, dargestellt, in der Passiva-
Spalte das Eigen- bzw. Fremdkapital, also die Mittelherkunft.
Kosten- und Leistungsrechnung
Durch die interne Verrechnung der Gemeinkosten auf verschiedene Kostenträger durch Ver- rechnungsschlüssel sowie die Aufstellung der Einzelkosten soll gewährleistet werden, dass alle Aufwendungen verursachungsgerecht abgebildet werden. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt auf ein Produkt umgelegt werden können, wie z.B. Kosten für die Reinigung eines Gebäudes. Im Gegensatz dazu können die Einzelkosten direkt verursachungsgerecht zuge- ordnet werden.
Verteilungsschlüssel der Kosten- und Leistungsrechnung beim Rheinisch-Bergischen Kreis Produkt /
Produkt-
gruppe Bezeichnung Schlüssel
01.010 – Verwaltungsführung, Gleichstellung, Personalrat, Arbeitsschutz, Inklusion 01.010.01
Verwaltungsführung und deren
Unterstützung Nach Vollzeit verrechneten Stellen 01.010.02,
03, 04, 05
Personalrat, Gleichstellung von
Männern und Frauen Nach Mitarbeitenden 01.110
Personalbetreuung und
–verwaltung Nach Mitarbeitenden
01.130
Medien, Öffentlichkeitsarbeit
und Kreistagsbüro Nach Produkten 01.140
Rechnungsprüfung, Recht
und Datenschutz Nach Vollzeit verrechneten Stellen 01.160 – IT-Service / Archiv
01.160.01 IT-Service Nach Anzahl der Arbeitsplätze 01.160.02 Archiv Nach Vollzeit verrechneten Stellen 01.170 Zentrale Dienste / Druckerei Nach Mitarbeitenden
01.200 – Finanzen
01.200.01 Finanzmanagement Nach der Anzahl der Budgets 01.200.02+
01.200.03
Zahlungsabwicklung /
Forderungsverwaltung Nach Anzahl der Buchungen
Ziele und Kennzahlen
Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.
Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle
des jährlichen Haushalts gemacht werden.
IV. Entwicklung des Kreises
Jahresabschlüsse 2013-2015:
2013 2014 2015
Gesamtbetrag der Erträge* 250.494.249 € 263.599.977 € 273.567.699 € Gesamtbetrag der Aufwendungen*
251.778.327 € 262.281.731 € 273.748.757 € Fehlbetrag (+) / Überschuss (-) 1.284.078 € -1.318.246 € 181.058 € Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus lfd. Verw.tätigkeit 246.882.739 € 255.025.170 € 268.273.773 € Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus lfd. Verw.tätigkeit -234.242.830 € -244.463.883 € -260.963.227 € Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Inv.tätigkeit 5.273.290 € 2.219.602 € 2.215.089 € Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Inv.tätigkeit -2.292.521 € -4.787.634 € -6.209.196 € Änder. d. Best. an eig.
Finanzmitteln 15.620.679 € 7.993.255 € 3.316.439 €
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
*ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Haushaltssatzungen 2016-2017:
2016 2017
Gesamtbetrag der Erträge* 282.946.558 € 304.491.878 € Gesamtbetrag der Aufwendungen*
291.180.332 € 311.454.246 € Fehlbedarf (+) / Überschuss (-) 8.233.774 € 6.962.368 € Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus lfd. Verw.tätigkeit 281.585.579 € 298.709.352 € Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus lfd. Verw.tätigkeit 281.080.074 € 299.739.656 € Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Inv.tätigkeit 3.272.800 € 2.812.200 € Gesamtbetrag der Auszahlungen
Ergebnisplan
Finanzplan
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Ergebnis
voraus- sichtliches
Ergebnis Ansatz Plan Plan Plan
2015 2016* 2017 2018 2019 2020
181.059 5.729.161 6.962.368 1.316.407 2.886.127 5.035.604 Anfangsbestand 22.389.376,65 22.208.318,15 16.479.157,15 9.516.789,15 8.200.382,15 5.314.255,15 Verringerung (-) -181.058,50 -5.729.161,00 -6.962.368,00 -1.316.407,00 -2.886.127,00 -5.035.604,00
Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Schlussbestand 22.208.318,15 16.479.157,15 9.516.789,15 8.200.382,15 5.314.255,15 278.651,15 Anfangsbestand 34.136.595,29 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43
Verringerung (-) -15.609.154,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Schlussbestand 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 Anfangsbestand 56.525.971,94 40.735.758,58 35.006.597,58 28.044.229,58 26.727.822,58 23.841.695,58 Verringerung (-) -15.790.213,36 -5.729.161,00 -6.962.368,00 -1.316.407,00 -2.886.127,00 -5.035.604,00
Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Schlussbestand 40.735.758,58 35.006.597,58 28.044.229,58 26.727.822,58 23.841.695,58 18.806.091,58 Eigenkapital
gesamt Jahresergebnis
Ausgleichs- rücklage
Allgemeine Rücklage
*lt. Controlling-Bericht 30.09.2016
Der Haushalt muss gem. § 75 Abs. 2 GO NRW in jedem Jahr in Planung und Rechnung aus-
geglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Ge-
samtbetrags der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Er gilt als ausgeglichen, wenn der
Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden
kann. Der Haushaltsausgleich wird in den Jahren 2017-2020 durch Inanspruchnahme der Aus-
gleichrücklage erreicht.
Vorjahre
Auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und den damit verbundenen Steuerein- brüchen und den parallel stark steigenden Sozialaufwendungen ergab sich bei der Planung des Haushaltsentwurfes 2010 die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen zu müssen, weil nach den Kalkulationen der Finanzplanung ein mehr als 5 %-iger Verbrauch der allgemeinen Rücklage über zwei Jahre drohte. Das daraufhin erstellte Haushaltssicherungs- konzept sah insbesondere im freiwilligen Aufgabenbereich Einsparungen vor, die allerdings in Summe nicht ausreichten, um einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt erzielen zu können.
Aus diesem Grunde sah das HSK notwendige Kreisumlagesatzerhöhungen vor, wonach am Ende des HSK-Zeitraums in 2016 der Umlagesatz 49 % betragen sollte.
Die Aufsichtsbehörde hat schließlich den Haushalt 2010 und das dazugehörige HSK mit der Bedingung genehmigt, dass der Kreis die notwendige Umlageerhöhung wie geplant hinaus- schieben dürfe, wenn er gleichzeitig eigene Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 25 % der ausgewiesenen Fehlbedarfe beisteuert. Dabei sollen insbesondere auch die pflichtigen Leistungen einbezogen werden.
Daraufhin hat die Verwaltung eine umfassende Produktkritik durchgeführt und die darin be- schriebenen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreistag umgesetzt. Zuletzt ergab sich hie- raus im Jahr 2016 eine Einsparung in Höhe von ca. 6,3 Mio. €. Die beschlossenen Einspar- maßnahmen führen auch über das Jahr 2016 hinaus weiterhin zu einer Entlastung des Kreis- haushalts.
Haushaltsjahr 2015
Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan
2013 2014 2015 2016 2017 2018
26 = Jahresergebnis (22+25) 1.284.078 5.293.184 3.094.733 6.584.916 6.211.396 7.828.596 Pos. Nam e
Das Haushaltsjahr 2015 ist mit einem Fehlbedarf von rd. 3,1 Mio. € und einer Beibehaltung der Kreisumlage von 40,5 % verabschiedet worden. Die Beibehaltung des Kreisumlagesatzes ist trotz der weiterhin steigenden Sozialhilfeaufwendungen nur aufgrund der anhaltenden po- sitiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich geworden. Seit dem starken Steuerein- bruch in den Jahren 2010/11 sind die Umlagegrundlagen (= entspricht der Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen) Jahr für Jahr angestiegen. Betrugen die Umlagegrundlagen im Haushaltsjahr 2011 nur noch 269,7 Mio. €, so haben sich diese im Haushaltsjahr 2015 auf insgesamt 322,9 Mio. € erhöht. Der Kreishaushalt weist dennoch weiterhin einen Fehlbedarf aus, um die Ausgleichsrücklage zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunalhaushalte ein- zusetzen.
Für die Finanzierung der Aufgaben nach SGB II überweist das Land eine Zuwendung aus
eingespartem Wohngeld. Betrug diese Zuwendung im Jahr 2013 noch rund 10,7 Mio. €, so ist
im Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich nur noch mit einem Betrag von rd. 8,4 Mio. € zu rech-
Haushaltsjahr 2016
Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan
2014 2015 2016 2017 2018 2019
26 = Jahresergebnis (22+25) -1.318.246 3.094.733 8.233.774 7.879.070 12.178.847 14.818.810 Pos. Nam e
Das Haushaltsjahr 2016 ist mit einem Fehlbedarf von rd. 8,2 Mio. € und einer Senkung der Kreisumlage auf 40,37 % verabschiedet worden. Neben der Kreisumlage wird von den kreis- angehörigen Kommunen ab diesem Haushaltsjahr eine Umlage für die Mehrbelastung durch die Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen, die ab dem 01.08.2016 in Kreisträ- gerschaft übergegangen ist, erhoben. Die damit verbundenen Aufwendungen werden zu- nächst zu 50 % über eine Mehrbelastung und zu 50 % über eine Kostenerstattung finanziert.
Da im Kreishaushalt bereits für die bislang eigenen Förderschüler Aufwendungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € enthalten waren, wurde im entsprechenden Umfang die Kreisumlage gesenkt.
Bedingt durch die Flüchtlingssituation steigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften an. Es wurde damit gerechnet, dass Ende 2016 zusätzlich 1.200 Bedarfsgemeinschaften zu finanzie- ren sind. Bei durchschnittlichen Unterkunftskosten von derzeit rd. 250 € für die Flüchtlingsun- terbringung ergeben sich rd. 1,5 Mio. € (kalkuliert wurden im Jahresdurchschnitt nur 500 Be- darfsgemeinschaften, da die Zahl aufwachsend ist). Der Bund beteiligt sich mit 26,4 %, so dass die zusätzliche Nettobelastung für den Kreishaushalt rd. 1,1 Mio. € beträgt.
Die zentralen Sachaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,6 Mio. € gestiegen.
Hiermit sollen u.a. die beabsichtigten Optimierungen des Bestandsgebäudes im Zusammen- hang mit der Erweiterung des Kreishauses erfolgen. Des Weiteren wurden sonstige Bauunter- haltungsmaßnahmen sowie Aufwendungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeplant.
Insbesondere die Transferaufwendungen im Sozialbereich erfahren Jahr für Jahr überdurch- schnittliche Steigerungsraten, die aufgrund der Altersstruktur der Gesellschaft auch in den kommenden Jahren weiter zu verzeichnen sein werden. So wurden für die SGB XII Aufwen- dungen eine zusätzliche Nettobelastung von rd. 2 Mio. € im Haushalt eingeplant.
Im Vorfeld des zu erwartenden Bundesteilhabegesetzes schüttet der Bund eine Zuwendung
von 1 Mrd. € aus. Diese wird zur einen Hälfte durch Erhöhung der Bundeszuwendung zu den
Kosten der Unterkunft nach SGB II und zur anderen Hälfte durch Erhöhung der Umsatzsteu-
eranteile an die kreisangehörigen Kommunen ausgeschüttet. Die Hälfte, die im Kreishaushalt
zu veranschlagen ist, beträgt rd. 1,5 Mio. €.
Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan
2015 2016 2017 2018 2019 2020
10 = Ordentliche Erträge -268.893.086 -279.780.158 -302.190.078 -307.610.279 -310.409.842 -314.375.990 17 = Ordentliche
Aufw endungen 273.748.757 291.180.332 311.454.246 311.228.486 315.597.769 321.713.394 19 + Finanzerträge -4.674.613 -3.166.400 -2.301.800 -2.301.800 -2.301.800 -2.301.800 20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufw endungen 0 0 0 0 0 0
23 + Außerordentliche
Erträge 0 0 0 0 0 0
24 - Außerordentliche
Aufw endungen 0 0 0 0 0 0
26 Jahresergebnis 181.059 8.233.774 6.962.368 1.316.407 2.886.127 5.035.604
260 270 280 290 300 310 320 330
Betrag in
Mio. €
Ordentliche Erträge Ordentliche
Aufwendungen
V. Ergebnisplan
Für das Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 304.491.878 €.
Demgegenüber steht der Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 311.454.246 €. Somit entsteht ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 6.962.368 €.
In der nachfolgenden Tabelle werden nur die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwen-
dungen ohne Finanzerträge und –aufwendungen sowie außerordentliche Erträge und Aufwen-
dungen dargestellt.
1. Erträge / Aufwendungen 2016 - 2017 Erträge nach Produktbereichen
2016 2017
01 Innere Verwaltung 2.767.740 € 9.484.900 €
02 Sicherheit und Ordnung 17.363.650 € 17.336.305 €
03 Schulträgeraufgaben 1.221.399 € 1.227.940 €
04 Kultur und Wissenschaft 129.500 € 181.750 €
05 Soziale Leistungen 50.295.044 € 58.548.610 €
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 10.698.100 € 13.476.602 €
07 Gesundheitsdienste 1.791.000 € 1.759.880 €
08 Sportförderung 33.200 € 36.500 €
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 956.000 € 818.300 €
10 Bauen und Wohnen 424.600 € 455.200 €
12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 3.188.220 € 3.799.520 €
13 Natur- und Landschaftspflege 439.845 € 407.466 €
14 Umweltschutz 447.660 € 792.400 €
15 Wirtschaft und Tourismus 3.111.700 € 2.252.600 €
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 190.078.900 € 193.913.905 € 282.946.558 € 304.491.878 € Produktbereich
Summe
0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20
01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 12 13 14 15 16
in Mio. €
Produktbereich
2016 2017
Aufwendungen nach Produktbereichen
2016 2017
01 Innere Verwaltung 22.011.208 € 25.361.502 €
02 Sicherheit und Ordnung 21.193.940 € 19.612.445 €
03 Schulträgeraufgaben 7.836.979 € 9.607.000 €
04 Kultur und Wissenschaft 416.100 € 460.800 €
05 Soziale Leistungen 111.521.164 € 120.504.520 €
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 24.916.400 € 27.887.507 €
07 Gesundheitsdienste 5.149.510 € 5.707.479 €
08 Sportförderung 169.800 € 204.200 €
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 4.561.420 € 4.572.900 €
10 Bauen und Wohnen 1.425.250 € 1.602.650 €
12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 14.501.790 € 14.077.320 €
13 Natur- und Landschaftspflege 1.712.190 € 1.624.489 €
14 Umweltschutz 2.664.690 € 2.918.710 €
15 Wirtschaft und Tourismus 1.215.491 € 1.368.424 €
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 71.884.400 € 75.944.300 € 291.180.332 € 311.454.246 € Produktbereich
Summe
0 5 10 15 20 25
01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 12 13 14 15 16
in Mio. €
Produktbereich
2016 2017
2. Verteilung wesentlicher Ertragsarten 2017
3. Verteilung wesentlicher Aufwandsarten 2017
0 10 20 30 40 50 60
Personal- aufwendungen Versorgungs- aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transfer- aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen
Betrag in Mio. €
Aufwandsart
010 20 30 40 50 60
Steuern und Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge
Betrag in Mio. €
Ertragsart
Zu 2. – Ordentliche Erträge
01 Steuern und ähnliche Abgaben
Ergebnis 2015
Ansatz 2016
Ansatz 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020 01 Steuern und ähnliche
Abgaben
-8.107.547 -7.900.000 -7.250.000 -7.250.000 -7.250.000 -7.250.000
In dieser Zeile wird die Zuwendung des Landes aus der Wohngeldersparnis für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende eingenommen (Produktgruppe 05.505 - Grundsiche- rung für Arbeitssuchende). In die Haushaltsplanung wurde die Prognose des Landkreistages NRW zur Entwicklung der Wohngelderstattung 2017 zu Grunde gelegt. Danach erhält der Rheinisch Bergischen Kreis voraussichtlich 7,25 Mio. €.
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ergebnis 2015
Ansatz 2016
Ansatz 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020 02 + Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
-205.827.786 -216.703.664 -211.226.528 -209.312.009 -211.953.597 -215.196.680
Die Zeile 02 setzt sich u.a. aus folgenden Positionen zusammen: Kreisumlage (65 %), Jugend- hilfeumlage (7 %), Umlage Mehrbelastung LES-Förderschule (1,5 %) und Schlüsselzuwei- sung des Landes (16 %)
Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Kreisumlagesatz (in %) 40,50 40,4 38,95 38,95 38,95 38,95
Umlagegrundlagen (in Mio. €) 322,8 335,6 355,0 361,9 367,8 374,9
Kreisumlage (in Mio. €) 130,8 135,5 138,3 141,0 143,3 146,0
Jugendhilfeumlage (in Mio. €) 13,0 15,1 15,3 15,7 16,2 16,2
Umlage Mehrbelastung LES-Förderschule (in Mio. €) - 1,4 3,1 3,0 3,1 3,1
Umlage Mehrbelastung Kostenbeteiligung Berufskolleg (in Mio. €) - - 0,5 0,6 0,6 0,6
Schlüsselzuweisung (in Mio. €) 32,8 36,5 33,4 34,6 34,9 35,3
Summe allg. Finanzierungsmittel (in Mio. €) 176,6 188,5 190,6 194,9 198,1 201,2
Entwicklung der Umlagegrundlagen
400 in Mio €
HSK
Kreisumlage
(zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)
Da die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie Anteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer den Gemeinden zustehen und die Kreise über kein eigenes Steuerrecht verfü- gen, können die Kreise eine Kreisumlage nach § 56 KrO NRW von den kreisangehörigen Ge- meinden erheben. Die Kreisumlage basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden sowie den Schlüsselzuweisungen.
Die sich aus dem Finanzausgleich ergebenden Haushaltsansätze der Kreisumlage und Kreis- schlüsselzuweisung wurden auf Grundlage der 1. Modellrechnung des Landes NRW berech- net.
Die Kreisumlage wird im Haushaltsjahr 2017 auf 38,95 % gesenkt. Dieser Satz wird in den Planungsjahren 2018-2020 beibehalten. Damit wird der Kreisumlagesatz gegenüber dem Vor- jahr um 1,42 % Punkte abgesenkt.
Die Senkung der Kreisumlage resultiert zum einen aus der Übernahme der Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörung. Der Rheinisch-Bergische Kreis übernimmt diese Aufgabe ab dem 01.08.2016 für das gesamte Kreisgebiet. Hierfür wird eine Umlage gem. § 56 Abs. 4 KrO NRW zum Ausgleich der Mehrbelastung für diese Förderschule erhoben. Aus der allgemeinen Kreisumlage wurde der Teil herausgerechnet, der bisher bereits für die vom Kreis betriebene Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörung im Kreishaushalt enthalten war. Daher wird die Kreisumlage ab dem Haushaltsjahr 2017 um weitere 0,17 %-Punkte (HHJ 2016 -0,13 %- Punkte) gesenkt.
Ein weiterer Anteil dieser Absenkung resultiert aus der mit Controllingbericht vom 30.09.2016 prognostizieren Ergebnisverbesserung von 4,4 Mio. € im Haushaltsjahr 2016. Diese Ergebnis- verbesserung wird durch die Absenkung des Kreisumlagesatzes in den Jahren 2017-2020 von jeweils 0,25 %-Punkten weitergegeben. Im Vorgriff auf eine erwartete Lösung mit dem Land- schaftsverband Rheinland im Streit über die Zuständigkeit bei Integrationshilfen für Kinderta- gesstätten und Regelschulen und der damit verbundenen Vermeidung einer doppelten Veran- schlagung dieser Aufwendungen wurde der Kreisumlagesatz um weitere 0,5 %-Punkte abge- senkt. Die restlichen 0,5 %-Punkte werden aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen ab- gesenkt.
Der Prozentpunkt "Allgemeine Kreisumlage" wurde mit 3,550 Mio. € (2016 = 3,356 Mio. €) berechnet.
Entwicklung der Umlagesätze
25,16 24,84 24,88 25,13 23,79 23,84 22,35 21,82
10,18 8,98 9,31 7,76 7,95 8,1 9,18 7,82
9,26 10,78 9,81 9,11 8,76 8,56 8,84 9,31
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
in %
Haushaltsjahr
SGB XII SGB II
Kreisumlagesatz ohne SGB II und SGB XII