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2017 Budgetplan undProdukthaushalt

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Academic year: 2022

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(1)

Budgetplan und Produkthaushalt

2017

(2)
(3)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... 1

Abkürzungsverzeichnis ... 2

Haushaltssatzung ... 3

Vorbericht zum Haushaltsplan ... 7

Haushaltsplan 2017 ... 59

Gesamtergebnishaushalt ... 60

Gesamtfinanzhaushalt ... 61

Teilergebnis- / Teilfinanzpläne nach Produktbereichen bzw. -gruppen Produktbereich 01 ... 63

Produktbereich 02 ... 107

Produktbereich 03 ... 149

Produktbereich 04 ... 167

Produktbereich 05 ... 173

Produktbereich 06 ... 193

Produktbereich 07 ... 201

Produktbereich 08 ... 209

Produktbereich 09 ... 215

Produktbereich 10 ... 233

Produktbereich 12 ... 241

Produktbereich 13 ... 255

Produktbereich 14 ... 263

Produktbereich 15 ... 271

Produktbereich 16 ... 277

Anlagen zum Haushaltsplan Schlussbilanz zum 31.12.2015... 284

Übersicht der Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen... 286

Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen ... 288

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten / Entwicklung des Eigenkapitals ... 292

Übersicht über die Bürgschaften ... 293

Haushaltsplan 2017 der Landrat-Lucas-Stiftung ... 295

Stellenplan und Stellenübersicht ... 309

NKF-Kennzahlenset ... 325

Kosten- und Leistungsrechnung... 327

(4)

Abkürzungsverzeichnis

ABK Amtliche Basiskarte L Landstraße

Abs. Absatz lfd. laufend

AfA Absetzung für Abnutzung Lkw Lastkraftwagen

AG Aktiengesellschaft LNA Leitender Notarzt

AK Arbeitskreis LVerbO Landschaftsverbandsordnung

ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem LVR Landschaftsverband Rheinland

B Bundesstraße LZ Landeszuweisung

BA Bauabschnitt MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW

BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz MANV Massenanfall von Verletzten

BauGB Baugesetzbuch max. maximal

BauO Bauordnung MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik

BAV Bergischer Abfallwirtschaftsverband Mio. Millionen

BBodschV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Mrd. Milliarde

BeamtVG Beamtenversorgungs-Gesetz NKF Neues Kommunales Finanzmanagement

BFD Bundesfreiwilligendienst NRW Nordrhein-Westfalen

BG Bedarfsgemeinschaft NVR Nahverkehr Rheinland

BGB Bürgerliches Gesetzbuch NW Nordrhein-Westfalen

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales o.ä. oder ähnliche(s)

BuT Bildung und Teilhabe o.g. oben genannt

CO2 Kohlendioxid OBG Ordnungsbehördengesetz

DV Datenverarbeitung OD Ortsdurchfahrt

e.V. eingetragener Verein ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

EDV Elektronische Datenverarbeitung ÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

eG eingetragene Genossenschaft OWI Ordnungswidrigkeit

etc. et cetera p.a. per anno

EU Europäische Union PresseG Pressegesetz

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft RAA

Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien

ff. folgende RAP Rechnungsabgrenzungsposten

FFH Fauna-Flora-Habitat RBK Rheinisch-Bergischer Kreis

FiBu Finanzbuchhaltung RBS Rheinisch Bergische Siedlungsgesellschaft mbH

FöNa Förderrichtlinie Naturschutz RBW Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft

FSHG Feuerschutzhilfeleistungsgesetz rd. rund

FSJ Freiwilliges soziales Jahr RE Rechnungsergebnis

FStrG Fernstraßengesetz RettG

Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen

g Gramm RSVG Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft

gem. gemäß RVK Regionalverkehr Köln

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke

GFG Gemeindefinanzierungsgesetz RZVK Rheinische Zusatzversorgungskasse

GG Grundgesetz SchFHwG Schornsteinfegerhandwerksgesetz

gGmbH Gemeinnützige GmbH SGB Sozialgesetzbuch

GIS Geografisches Informations System SOPO Sonderposten

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung StrWG NW Straßen- und Wegegesetz NW

GO Gemeindeordnung StuBO Studien- und Berufswahlorientierung der Schulen

GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung StVG Straßenverkehrsordnung

GPS Global Positioning System StVO Straßenverkehrs-Ordnung

GV Gemeindeverbände StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz T€ Tausend Euro

GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter TA Technische Anleitung

HJ Haushaltsjahr TEP Teilergebnisplan

HSK Haushaltssicherungskonzept TFP Teilfinanzplan

i.d.R. in der Regel TK Telekommunikation

i.H.v. in Höhe von to Tonne

i.V.m. in Verbindung mit TöB Träger öffentlicher Belange

IT Informationstechnik u.a. unter anderem

K Kreisstraße u.ä. und ähnliche

ka / k.a. kreisangehörig, e USG Unterhaltssicherungsgesetz

Kfz Kraftfahrzeug v.g. vor genannte

KG Kommandit Gesellschaft v.H. vom Hundert

KGW Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff GmbH & Co. KG VBL Verkehrsgesellschaft Bergisches Land

KHG Kreishaus Gronau VE Verpflichtungsermächtigung

KHH Kreishaus Heidkamp VHS Volkshochschule

KiGa Kindergarten VKA Verband der Kommunalen Aktionäre

(5)

Haushaltssatzung

des Rheinisch - Bergischen Kreises für das Haushaltsjahr

2017

(6)

HAUSHALTSSATZUNG

Auf Grund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung NW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Kreistag des Rhei- nisch-Bergischen Kreises mit Beschluss vom 08.12.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlun- gen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf 304.491.878 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 311.454.246 €

im Finanzplan

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

auf 298.709.352 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

auf 299.739.656 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf 2.812.200 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf 11.751.200 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Die investiven Haushaltsansätze der Produktgruppen 02.380; 02.381 und 12.600 stellen gemäß § 13 GemHVO gleichzeitig Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre dar. Diese werden nicht ge- sondert ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von In- vestitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

16.353.400 € festgesetzt.

§ 4

Ausgleichsrücklage / Allgemeine Rücklage

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

6.962.368 € und

die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

(7)

§ 6 Kreisumlage

1. Zur Deckung des durch sonstige Erträge nicht gedeckten Finanzbedarfs wird von den kreisange- hörigen Gemeinden gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit dem geltenden Gemeinde- finanzierungsgesetz NRW eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz beträgt

38,95 v.H.

(davon für Leistungen nach dem SGB II 7,82 v.H. und SGB XII 9,31 v.H.) der für die Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen.

Der Rheinisch-Bergische Kreis setzt die Zahlung der Kreisumlage durch die kreisangehörigen Kommunen für die Monate Januar, Februar, März und April aus. Die offenen Forderungen aus den ausgesetzten Kreisumlageraten sind spätestens zum 31.12. durch die kreisangehörigen Kommunen vollständig auszugleichen.

2. Zur Deckung der dem Kreis entstehenden ungedeckten Aufwendungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe wird von den kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW eine einheitliche Mehrbelastung in Höhe von

22,43 v.H.

der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt erhoben.

Die Abrechnung der Jugendhilfeumlage erfolgt gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der ermittelte Überschuss oder Fehlbetrag den Kommunen ohne eigenes Jugendamt durch Bescheid mitgeteilt und bilanziert. Der Ausgleich der festgesetzten Beträge er- folgt im übernächsten Jahr.

3. Zur Finanzierung der dem Kreis entstehenden Aufwendungen für den Betrieb der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen wird entsprechend der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen im Rheinisch-Bergischen Kreis“ eine Mehrbelastung zur Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW erhoben. Die Hebe- sätze betragen für die

Stadt Bergisch Gladbach 0,8

114

v.H.

Stadt Burscheid 0,7

378

v.H.

Gemeinde Kürten 0,

6567

v.H.

Stadt Leichlingen 0,7121 v.H.

Gemeinde Odenthal 0,

5202

v.H.

Stadt Overath 1,

1336

v.H.

Stadt Rösrath 1,

5888

v.H.

Stadt Wermelskirchen 0,8018 v.H.

der geltenden Umlagegrundlagen.

4. Zur Finanzierung der dem Kreis entstehenden Aufwendungen für den Betrieb des neu fusionier- ten Berufskollegs Wipperfürth und Wermelskirchen wird eine Mehrbelastung zur Kreisumlage ge- mäß § 56 Abs. 4 KrO NRW erhoben. Die Hebesätze betragen für die

Stadt Burscheid 0,1990 v.H.

Gemeinde Kürten 0,3295 v.H.

Stadt Wermelskirchen 0,9720 v.H.

der geltenden Umlagegrundlagen.

Die Umlagen sind in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.

§ 7 Stellenplan

Die im Stellenplan mit dem Vermerk “kw” (künftig wegfallend) versehenen Stellen dürfen beim Frei-

werden nicht mehr besetzt werden. Die mit dem Vermerk “ku” (künftig umzuwandeln) versehenen Stel-

len sind beim Freiwerden in Stellen niedriger Besoldungs-/Entgeltgruppen umzuwandeln.

(8)

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Höhe von 250.000 € gel- ten im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW als unerheblich. Sofern über- und außerplanmäßige Auf- wendungen / Auszahlungen durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen innerhalb der Produktgruppe gedeckt sind, kann die Genehmigung durch das bewirtschaftende Amt erfolgen.

2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für Rückstellungen im Sinne von § 36 Gemeindehaus- haltsverordnung (GemHVO) gelten als unerheblich.

3. Des Weiteren gelten überplanmäßige Auszahlungen der Finanzrechnung als unerheblich, soweit der entsprechende Ansatz der Ergebnisplanung oder der Investition (Investitions-Nr.) über ausrei- chende Finanzmittel verfügt.

4. Ergebnisneutrale über- oder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. zahlungsneutrale über- oder außerplanmäßige Auszahlungen gelten ebenfalls als unerheblich im Sinne von § 83 Abs.2 GO NRW.

5. Personalaufwendungen (Kontengruppen 50, 51 und Sachkonten 541101 - Personalnebenaufwand Beamte, 541201 - Personalnebenaufwand Beschäftigte und 547303 – Wertveränderungen § 107b BeamtVG / VLVG) werden über alle Produktgruppen hinweg zu einem Budget im Sinne von § 21 GemHVO zusammengefasst. Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 251103 - Abgänge Pensi- onsrückstellungen – und 251203 – Abgänge Beihilferückstellungen – werden zu einem Budget in Sinne von § 21 GemHVO zusammengefasst.

6. Durchlaufende Posten werden je Produktgruppe in einem Budget zusammengefasst; dies betrifft sowohl Erträge als auch Aufwendungen.

7. Innere Leistungsverrechnungen werden nicht in die Budgets eingerechnet (Kontengruppe 58), es sei denn, es handelt sich um gebühren- und umlagenfinanzierte Budgets.

8. Alle übrigen Aufwendungen einer Produktgruppe werden jeweils zu einem Budget zusammenge- fasst.

9. Analog hierzu werden alle Investitionen einer Produktgruppe zu einem Budget zusammengefasst.

Die Budgetierung erfolgt auf den Bilanzkonten.

10. Die Wertgrenze einzelner Investitionen im Sinne von § 4 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NW beträgt 50.000 €.

§ 9

Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW

Für die Bildung von Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie für Aus- zahlungen für Investitionen gelten folgende Regelungen:

1. Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlun- gen sind nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme bereits begonnen bzw. der Auftrag für die Lie- ferung / Leistung bereits erteilt wurde. Sie bleiben nach Übertragung bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.

2. Ermächtigungsübertragungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letz- ten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen, jedoch längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentli- chen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushalts- jahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungsübertragungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

3. Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben

die entsprechenden Ermächtigungsübertragungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfül-

(9)

V O R B E R I C H T

ZUM HAUSHALTSPLAN DES RHEINISCH-BERGISCHEN KREISES FÜR DAS HAUSHALTSJAHR

2 0 1 7

Der Vorbericht soll gemäß § 7 GemHVO einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rah- menbedingungen der Planung sind zu erläutern.

I. Eckdaten zum Haushaltsplan

1. Kreisumlage nach § 56 KrO NRW

Der Kreisumlagesatz 2016 von 40,37 % (9,18 % aus SGB II, 8,84 % aus SGB XII) wird im Haushaltsjahr 2017 auf 38,95 % (7,82 % aus SGB II, 9,31 % aus SGB XII) gesenkt.

Die Bestandteile dieser Absenkung sind im Vorbericht näher erläutert.

2. Jugendhilfeumlage nach § 56 Abs. 5 KrO NRW

Der Jugendhilfeumlagesatz für die drei Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Bur- scheid, Kürten, Odenthal) wird 22,43 % betragen. In 2016 wurde ein Jugendhilfesatz von 25,99 % erhoben.

3. Umlage Mehrbelastung LES-Schule nach § 56 Abs. 4 KrO NRW

Die Umlagesätze der Mehrbelastung für die Förderschule für Lern- und Entwicklungs- störung werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

Bergisch Gladbach 0,8114 %

Burscheid 0,7378 %

Kürten 0,6567 %

Leichlingen 0,7121 %

Odenthal 0,5202 %

Overath 1,1336 %

Rösrath 1,5888 %

Wermelskirchen 0,8018 %

4. Umlage Mehrbelastung Bergisches Berufskolleg nach § 56 Abs. 4 KrO NRW Die Umlagesätze der Mehrbelastung durch die Kostenbeteiligung an dem Bergischen Berufskolleg werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

Burscheid 0,1990 %

Kürten 0,3295 %

Wermelskirchen 0,9720 %

5. Landschaftsumlage nach § 22 LverbO

Für das Haushaltsjahr 2017 wird mit einem Landschaftsumlagesatz von 16,15 % gerech-

net. (HHJ 2016 = 16,75 %).

(10)

6. Netto-Personalaufwand

Die Netto-Personalaufwendungen werden insgesamt mit 53.181.300 € (HHJ 2016 = 49.547.600 €) veranschlagt.

7. Sachaufwendungen

Die zentral bewirtschafteten Sachaufwendungen werden auf 6.572.750 € (HHJ 2016 = 5.341.300 €) festgesetzt.

8. Öffentlicher Personennahverkehr

Die Zuweisungen und Zuschüsse an Verkehrsunternehmen betragen 8.609 T€ (HHJ 2016 = 9.200 T€). Im Übrigen basiert die bestellte Verkehrsleistung auf dem derzeit gül- tigen Nahverkehrsplan einschließlich der beschlossenen Linienveränderungen unter Be- rücksichtigung von Veränderungen im Personal- und Sachkostenbereich.

9. Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weite- ren Entlastung von Ländern und Kommunen

Entlastung der Kommunen ab 2018 um 5 Mrd. € jährlich

In dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur wei- teren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) wird der bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 vereinbarte Transferweg für die im Koa- litionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. € ab 2018 umgesetzt.

Danach werden

• 2,4 Mrd. € über die Umsatzsteueranteile den kreisfreien Städten und den kreis- angehörigen Kommunen,

• 1,6 Mrd. € über die Bundeszuwendung an den Kosten der Unterkunft nach SGB II den kreisfreien Städten und den Kreisen und

• 1,0 Mrd. € unmittelbar den Ländern zur Verfügung gestellt.

Zur Verteilung der 1,6 Mrd. € über die Bundeszuwendung an den Kosten der Unterkunft wird die Bundesbeteiligung an den KdU ab dem Jahr 2019 dauerhaft um 10,2 Prozent- punkte angehoben. Im Jahr 2018 erfolgt als Ausnahme hiervon eine Anhebung um 7,9 Prozentpunkte, um eine Bundesauftragsverwaltung bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II zu vermeiden; dies wird durch einen entsprechend höheren Um- satzsteueranteil der Gemeinden im Jahr 2018 zu Lasten des Bundes kompensiert. Der Rheinisch-Bergische Kreis erhält hierüber in 2018 4,1 Mio. €, in 2019 5,4 Mio € und in 2020 5,5 Mio. €.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt seinen Anteil von 217 Mio. € aus der

1,0 Mrd. €, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, eins-zu-eins über die Schlüs-

selmasse des GFG an die Kommunen weiterzugeben. Hieraus ergibt sich für den Rhei-

(11)

Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber durch den Bund

In Anlehnung an das Verfahren bei Leistungen für Bildung und Teilhabe wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberech- tigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Jahre 2016 bis 2018 vollständig übernehmen. Hierzu wird die Beteiligung des Bundes an den KdU im SGB II erhöht und die Höhe der prozentualen Anhebung für das Jahr 2016 gesetzlich festgeschrieben. In den Jahren 2017 bis 2019 werden Höhe und Verteilung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich anhand der Ausgabenentwicklung des Vorjahres für die einzelnen Länder angepasst.

Der Rheinisch-Bergische Kreis plant in den Jahren 2017-2020 mit einer 100 %igen Kos-

tenerstattung. Er geht demnach davon aus, dass die Beteiligung des Bundes auch über

das Jahr 2018 hinaus fortgeführt wird.

(12)

II. Allgemeine Angaben des Rheinisch-Bergischen Kreises (Land Nordrhein-Westfalen / Regierungsbezirk Köln)

1. Geschichte

In seinen heutigen Grenzen umfasst der Rheinisch-Bergische Kreis die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal. Das Bergische Land, wie auch der Rheinisch-Bergische Kreis, verdanken ihre Namen den Grafen von Berg. Dieses, schon um 1100 einflussreiche Geschlecht, residierte bis 1133 in der alten Burg Berge über der Dhünn (heute Odenthal- Altenberg) und später in der größeren Burg an der Wupper (heute: Solingen-Burg).

Der Rheinisch-Bergische Kreis wurde im Zuge der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-

Kreisgrenze Gemeindegrenze

RHEINISCH- BERGISCHER KREIS

Oberbergischer Kreis Stadt Remscheid

Stadt Solingen Kreis

Mettmann

Stadt Leverkusen

Stadt Köln

Rhein-Sieg-Kreis Wermelskirchen

Overath Bergisch Gladbach

Odenthal Kürten

Burscheid Leichlingen

Rösrath

(13)

2. Bürgerdienste

Die Kreisverwaltung unterhält je ein Kreishaus in den Bergisch Gladbacher Stadtteilen Heid- kamp und Gronau. Zudem werden Servicebüros in Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie Jugendhilfebüros in Burscheid, Kürten und Odenthal unterhalten.

Die Öffnungszeiten der häufig besuchten Dienststellen sind:

Straßenverkehrsbehörde

Mo., Mi., Do. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Fr. 07.30 - 12.00 Uhr

(abweichende Öffnungszeiten in den Servicebüros) Ausländerbehörde

Mo. + Mi. 07:30 – 11:30 Uhr

Do. 07:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr Bauamt

Persönliche Beratung: Di. + Fr. 08:30 – 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Telefonische Beratung: Mo. - Do. 08.30 – 16.00 Uhr

Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Gesundheitsamt

Termine nach telefonischer Vereinbarung Soziales

Ausbildungsförderung

Mo. - Mi. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Do. Termine nur nach Absprache Elterngeld

Mo. - Fr. 08.30 – 12.00 Uhr Mo. - Do. 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Schwerbehindertenangelegenheiten Mo. – Mi. 08:30 – 12:00 Uhr und

14:00 – 16:00 Uhr

Do. 14:00 – 16:00 Uhr

Fr. 08.30 – 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

(14)

3. Statistik

I. Einwohnerzahl des Rheinisch-Bergischen Kreises

am 31.12.2013 am 31.12.2014 am 30.12.2015

278.440 279.497 282.729

II. Flächengröße

Gebietsstand 437,3 km

2

Einwohner 646 je km

2

Länge der Kreisgrenze 303 km Nord-Süd-Ausdehnung 33 km Ost-West-Ausdehnung 26 km

Höchste Erhebung 348 m kleiner Heckberg (Overath)

Tiefste Senke 51 m Wupperniederung (Leichlingen)

III. Kommunale Gliederung 6 Städte

2 Gemeinden IV. Straßen

Autobahnen 40,2 km

Bundesstraßen 43,5 km

Landstraßen 268,1 km

Kreisstraßen 134,2 km

Gemeindestraßen 970 km

Privatstraßen 14,6 km

V. Gewässer

Agger 9 km

Dhünn 26 km

Sülz 19 km

Sülzbach 13 km

Wupper 18 km

VI. Talsperren

Diepental-Talsperre 0,3 Mio. m

3

Große Dhünn-Talsperre 81,0 Mio. m

3

VII. Flächengröße, Einwohnerzahl, Einwohnerdichte (Stand: 30.11.2015)

Stadt Bergisch Gladbach 83,1 km

2

111.366 Einw. 1.340 Einw. / km²

Stadt Burscheid 27,3 km

2

18.256 Einw. 669 Einw. / km²

Gemeinde Kürten 67,3 km

2

19.893 Einw. 296 Einw. / km²

Stadt Leichlingen 37,3 km

2

27.937 Einw. 749 Einw. / km²

(15)

4. Demografische Daten Bevölkerungsentwicklung

01.01.2025 01.01.2035 Bergisch Gladbach 103.385 96.853

Burscheid 17.458 16.814

Kürten 19.163 18.822

Leichlingen 25.624 23.524

Odenthal 14.194 13.625

Overath 26.448 26.050

Rösrath 26.647 25.344

Wermelskirchen 32.273 30.026

Kreis 265.192 251.058

Quelle: IT.NRW Bevölkerungsvorausberechnung 2014 bis 2040

Bevölkerung nach Geschlecht und weiteren demografischen Strukturmerkmalen sowie Religion

Insgesamt

Geschlecht Männlich Weiblich Anzahl Anteil Anzahl Anzahl Alter (7 Altersklassen)

unter 6-Jährige 13.697 4,9 % 7.065 6.632

6 – 17-Jährige 33.687 12,1 % 17.413 16.274

18 – 29-Jährige 32.403 11,6 % 16.796 15.607

30 – 49-Jährige 72.200 25,8 % 34.518 37.682

50 – 64-Jährige 64.071 22,9 % 31.674 32.397

65 – 79-Jährige 46.557 16,7 % 21.383 25.174

ab 80-Jährige 16.882 6,0 % 6.488 10.394

Quelle: IT.NRW Bevölkerungsfortschreibung (Basis 2011) für den 31.12.2014

Staatsangehörigkeit

Deutsche 258.587 92,5% 125.023 133.564

Ausländer/-innen 20.910 7,5% 10.314 10.596

Quelle: IT.NRW Bevölkerungsfortschreibung (Basis 2011) für den 31.12.2014

Familienstand

ledig 101.891 36,6% 54.357 47.534

Verheiratet/Lebenspartnerschaft 138.161 49,7% 68.617 69.544

Verwitwet/Lebenspartner/-in verstorben 18.680 6,7% 3.373 15.307 Geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben 19.444 7,0% 8.022 11.422

Quelle: Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011.

Religion

Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtlich) 110.656 39,8% 50.503 60.153 Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich) 73.661 26,5% 32.549 41.112

Sonstige, keine, ohne Angabe 93.865 33,7% 51.320 42.545

Quelle: Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011.

Erwerbsstatus

Erwerbspersonen 146.180 52,8% 76.850 69.330

- Erwerbstätige 140.400 50,7% 73.600 66.800

- Erwerbslose 5.780 2,1% 3.250 2.520

- Nichterwerbspersonen 130.600 47,2% 56.830 73.780

Quelle: Zensus 2011 (Berichtszeitpunkt 09.05.2011); Komb. Registerauszählung u. Hochrechnung aus d. Haushaltsstichprobe

-

Leichlingen Burscheid

Rösrath

Overath Bergisch Gladbach

Odenthal Kürten Wermelskirchen

(16)

5. Kreisstraßen

Kreisstraßen

K 1 Leichlingen - Hasenmühle - Kreisgrenze 3,062 km K 24 Obersteeg - Kalkofen 1,475 km K 2 Kreisgrenze - Dierath - Hilgen 7,450 km K 25 Overath - Eulenthal 2,622 km K 3 Wermelskirchen - Mebusmühle - Kreisgrenze 2,428 km K 26 Pistershausen(L296) - Scheuren - Neschen 2,678 km K 4 Flamerscheid - Glüder 1,029 km K 27 Refrath - Bergisch Gladbach 4,851 km K 5 Schildgen - Schlebusch 0,842 km K 28 Odenthal (L296) - Scheuren 4,552 km K 6 Grünscheid - Metzholz - Oberbüscherhof 3,014 km K 29 Odenthal - Blecher 4,041 km

K 7 B 51 - Burscheid 1,676 km K 30 Olpe - Kürten - Weiden 4,723 km

K 8 Höhrath - Pohlhausen 4,494 km K 31 Kreisgrenze - Unterbersten - L 146 2,921 km

(17)

6. Kreistag und Ausschüsse

Die politische Vertretung des Kreises ist der Kreistag. Er ist das oberste politische Entschei- dungsorgan. Seine Entscheidungen bestimmen das Handeln der Verwaltung in vielen Berei- chen mit.

Der Kreistag besteht aus 64 Mitgliedern. Vorsitzender des Kreistages ist der zeitgleich ge- wählte hauptamtliche Landrat.

CDU 27

SPD 16

GRÜNE 9

FDP 4

DIE LINKE 3

ALFA 2

FREIE WÄHLER 2

AFD 1

Sitzverteilung im Kreistag

CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE ALFA

FREIE WÄHLER AFD

Die Entscheidungen des Kreistags werden in Fachausschüssen vorbereitet. Diese wurden wie folgt gebildet:

• Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit

• Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

• Ausschuss für Personal, Organisation und Gleichstellung

• Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

• Ausschuss für Umwelt und Planung

• Ausschuss für Verkehr und Bauen

• Jugendhilfeausschuss

• Rechnungsprüfungsausschuss

• Wahlprüfungsausschuss

• Zukunftsausschuss / RBK 2020

(18)

7. Kreisverwaltung

Die vom Landrat geleitete Kreisverwaltung ist in Dezernate und Ämter strukturiert:

Büro Landrat / Kreisdirektor

Wirtschaft (RBW), Arbeit und Tourismus

Bildung (Amt 49)

Kulturbüro (Amt 41)

Pressereferat (Amt 13)

Inklusion (Amt 58)

Arbeitsschutz / Gesundheitsmanagement Dezernat I (Innere Verwaltung)

Personalbetreuung und –verwaltung (Amt 11)

IT-Service / Archiv (Amt 16)

Zentrale Dienste (Amt 17)

Finanzen / Beteiligungen / Wohnungsbauförderung (Amt 20) Dezernat II (Sicherheit / Ordnung)

Kommunalaufsicht / Kreistagsbüro (Amt 15)

Ordnung / Straßenverkehr (Amt 32 / 36)

Feuerschutz / Rettungswesen (Amt 38)

Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Amt 39) Dezernat III (Schule / Jugend / Soziales)

Schule, Integration und Sport (Amt 40)

Schulpsychologischer Dienst (Amt 46)

Soziales (Amt 50)

Jugend (Amt 51)

Gesundheitsdienste (Amt 53) Dezernat IV (Umwelt / Planung)

Kreisstraßen, ÖPNV, Verkehr (Amt 60)

Vermessung und Kataster, Gutachterausschuss (Amt 62)

Bauaufsicht (Amt 63)

Umweltschutz (Amt 66)

Planung und Landschaftsschutz (Amt 67)

Infrastruktur und regionale Projekte (Amt 84)

Kreispolizeibehörde (Amt 31)

Rechnungsprüfung / Recht (Amt 14 / 30)

Gleichstellungsstelle

(19)

8. Produkte im RBK nach § 4 GemHVO

Nach § 4 GemHVO sind die Teilpläne produktorientiert. Sie werden nach Produktbereichen oder nach Budgets aufgestellt. Hierbei sollen die Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden.

Die Gliederung der Produktbereiche im RBK entspricht den Vorgaben der Anlage 6 VV Muster zur GO und GemHVO.

01 Innere Verwaltung Produktbereich

01.010

Verwaltungsführung, Gleichstellung, Personalrat, Arbeitsschutz,

Inklusion Produktgruppe

01.010.01 Verwaltungsführung und deren Unterstützung Produkt 01.010.02 Personalrat

01.010.03 Gleichstellung von Männern und Frauen 01.010.04

Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Konfliktmanagement

01.010.05 Inklusion

01.110 Personalbetreuung und -verwaltung 01.110.01 Personalmanagement

01.110.02 Berechnung und Auszahlung von Beihilfen und Reisekosten 01.130 Medien und Öffentlichkeitsarbeit

01.130.02 Medien und Öffentlichkeitsarbeit 01.140 Rechnungsprüfung, Recht und Datenschutz

01.140.01 Rechnungsprüfung

01.140.02 Rechtsvertretung und -beratung 01.140.03 Datenschutz

01.140.06 Korruptionsprävention 01.150 Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro

01.150.01 Kommunalaufsicht 01.150.02 Sitzungsdienst 01.160 IT-Service / Archiv

01.160.01 Bereitstellung und Betreuung Informationstechnik (IT) 01.160.02

Übernahme, Erschließung und Erhaltung von Archiv- und Sammelgut

01.170 Zentrale Dienste / Druckerei 01.170.01 Einkauf und Logistik

01.170.02 Fahrbereitschaft und Fuhrpark 01.170.03 Zentrale Servicedienstleistungen

(Druckerei, Poststelle, Telefonzentrale und Information) 01.170.04 Gebäudemanagement

01.200 Finanzen

01.200.01 Finanzmanagement 01.200.02 Zahlungsabwicklung 01.200.03 Forderungsverwaltung 01.310 Kreispolizeibehörde

01.310.01 Leistungen der Kreispolizeibehörde

02 Sicherheit und Ordnung Produktbereich

02.150 Wahlen Produktgruppe

02.150.01 Wahlen Produkt

02.320 Ordnung / Personenstands- und Ausländerwesen

(20)

02.363 Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse 02.363.01 Zulassung

02.363.02

Überwachung Halterhaftung / Ordnungsbehördliche Maßnahmen

02.363.03 Fahrerlaubnis, Fahrlehrer- / Fahrschulangelegenheiten 02.363.04 Erlaubnisse zur Personen- und Güterbeförderung 02.364 Ahndung, Bußgeldstelle, Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit

02.364.01 Überwachung des fließenden Verkehrs

02.364.02 Allgemeine Gefahrenabwehr / Gewerbeangelegenheiten 02.364.03 Bekämpfung der Schwarzarbeit

02.380 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz 02.380.01 Schornsteinfegerwesen

02.380.02 Überörtlicher Feuerschutz, Aufsichtsaufgaben nach FSHG 02.380.03 Abwehr von Großschadensereignissen, Katastrophenschutz 02.381 Rettungsdienst (kostenrechnende Einrichtung)

02.381.01 Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung 02.381.02 Betrieb einer Leitstelle für den Rettungsdienst 02.390 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung / Fleischbeschau

02.390.01 Lebensmittelüberwachung

02.390.02 Veterinärüberwachung einschließlich Jagd- und Fischereiwesen sowie Artenschutz

02.390.03 Schlachttier- und Fleischuntersuchung 02.600 Verkehr

02.600.01 Verkehrsregelung und -lenkung 02.630 Brandschutzverfahren

02.630.01 Brandschutzverfahren 02.670 Planung

02.670.01 Statistiken

03 Schulträgeraufgaben Produktbereich

03.400 Schulaufsicht, Schulverwaltung Produktgruppe

03.400.01 Leistungen für das Land als Schulaufsicht Produkt 03.400.02

Leistungen als Träger und Kostenbeteiligter von Förderschulen

03.400.04

Leistungen als Träger von Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen

03.400.05 Leistungen als Kostenbeteiligter an Berufskollegs 03.460 Schulpsychologischer Dienst

03.460.01 Beratung und Hilfe bei Schulschwierigkeiten 03.490 Bildung

03.490.01 Bildung

04 Kultur und Wissenschaft Produktbereich

04.410 Kultur Produktgruppe

04.410.01 Allgemeine kulturelle Dienstleistungen Produkt

(21)

05.505 Grundsicherung für Arbeitsuchende

05.505.01 Grundsicherung für Arbeitsuchende 05.530 Heimaufsicht

05.530.02 Heimaufsicht

05.530.03 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pfle- gepflichtversicherungsgesetz

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktbereich

06.510 Jugend Produktgruppe

06.510.01 Tagesbetreuung für Kinder Produkt

06.510.02 Kinder-, Jugend- und Familienförderung 06.510.03 Hilfen und Maßnahmen für junge Menschen 06.510.04 Unterstützende Hilfen für Eltern und Kinder

07 Gesundheitsdienste Produktbereich

07.530 Gesundheitsdienste Produktgruppe

07.530.01 Ärztliche Leistungen Produkt

07.530.02 Planung und Koordination 07.530.03 Infektionsschutz

07.530.04 Medizinalaufsicht

07.530.06 Schwerbehindertenausweise

08 Sportförderung Produktbereich

08.400 Sport Produktgruppe

08.400.01 Sportveranstaltungen und Sportfördermaßnahmen Produkt 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Produktbereich

09.620 Vermessung und Kataster, Gutachterausschuss Produktgruppe 09.620.01 Geodätischer Raumbezug nach Lage und Höhe Produkt 09.620.02 Vermessungen

09.620.03 Nachweis grundstücksbezogener Basisinformationen 09.620.04 Informationen zu grundstücksbezogenen Basisdaten 09.620.05 Raumbezogenes Informationssystem

09.620.06 Thematische Karten und Pläne

09.620.07 Grundstückswertermittlung durch Gutachterausschuss 09.670 Planung

09.670.01 Kreisentwicklungsplanung 09.840 Infrastruktur und regionale Projekte

09.840.01 Infrastruktur und regionale Projekte

10 Bauen und Wohnen Produktbereich

10.200 Wohnungsbauförderung Produktgruppe

10.200.01 Maßnahmen der Wohnraumversorgung Produkt

10.630 Bauaufsicht

10.630.01 Untere Bauaufsicht 10.630.02 Fachaufsicht

11 Ver- und Entsorgung – Produktbereich beim RBK nicht vorhanden Produktbereich

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produktbereich

12.600 Kreisstraßen, ÖPNV Produktgruppe

12.600.01 Straßenbau Produkt

12.600.02 Straßenunterhaltung

(22)

12.600.05 Winterdienst

12.600.06 Nahverkehrsplan, Verkehrsunternehmen

12.600.07 Sonstige öffentliche Verkehrsleistungen (Freizeit- verkehr, Nachtbus usw.)

13 Natur- und Landschaftspflege Produktbereich

13.670 Planung und Landschaftsschutz Produktgruppe

13.670.01 Umsetzung der Landschaftspläne / Maßnahmen des

Naturschutzes und der Landschaftspflege Produkt 13.670.02 Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftspläne

13.670.03 Genehmigung und Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft

14 Umweltschutz Produktbereich

14.660 Wasser- und Abfallwirtschaft, Boden und Immissionsschutz Produktgruppe 14.660.01 Zulassungsverfahren und Gewässerbewirtschaftung Produkt 14.660.02 Technischer Umweltschutz, Anlagen- und

Abfallüberwachung

14.660.03 Bodenschutz, Grundwasserbewirtschaftung und Landwirtschaft

15 Wirtschaft und Tourismus Produktbereich

15.200 Beteiligungsmanagement Produktgruppe

15.200.01 Beteiligungsmanagement Produkt

16 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich

16.200 Finanzmanagement Produktgruppe

16.200.01 Externe / Zentrale Finanzdienstleistungen Produkt 17 Stiftungen* – Produktbereich beim RBK nicht vorhanden Produktbereich

* Unter diesem Produktbereich werden unselbständige Stiftungen der Kommune dargestellt. Die ein- zige Stiftung des Kreises ist die „Landrat-Lucas-Stiftung“, welche allerdings als selbständige Stiftung geführt wird. Deren Haushaltsplan ist als Anlage dem Haushaltsplan des Rheinisch-Bergischen Krei- ses beigefügt.

Es ergeben sich folgende Änderungen der Produkte und Produktgruppen gegenüber dem Vorjahr:

Bis Haushaltsjahr 2016 Ab Haushaltsjahr 2017 01.010.05 – Inklusion, Korruptionsbekämp-

fung, Einheitlicher Ansprechpartner und D 115

01.010.05 – Inklusion

- 01.140.06 – Korruptionsprävention

(23)

9. Kreis- und Regionalprojekte

Aus den Projekten der Regionale 2010 befindet sich lediglich das Projekt :aqualon noch in der Umsetzung und geht voraussichtlich im Jahr 2017 in eine Bauphase. Das vom Kreistag be- schlossene integrierte Klimaschutzkonzept wird schrittweise umgesetzt und fortgeschrieben.

Die Projekte aus dem Strategieprozess RBK 2020+ werden fortgeführt und mit zusätzlichen

Projekten unterlegt. Einen Schwerpunkt nehmen dabei die Themen Radfahren, Mobilität und

Breitbandversorgung ein. Die Geschäftsstelle RBK 2020+ wurde abgegeben in den Bereich

LR/KD.

(24)

III. Der kommunale Haushalt im NKF

Seit dem 01.01.2009 ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) die Grundlage für die kommunale Haushaltsführung. Das NKF ist angelehnt an das Handelsgesetzbuch und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Der wesentliche Bestandteil des NKF ist das 3-Komponenten-System mit den Bereichen Ergebnisplan / -rechnung, Finanzplan / -rech- nung und Bilanz.

Ergebnisplan

Der Ergebnisplan ist das Planungsinstrument für den Haushalt und somit wichtigster Bestand- teil. In ihm werden die Erträge und Aufwendungen vom Ergebnis des Vorvorjahres bis zum Ansatz des Haushaltsjahres + 3 Jahre dargestellt.

Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung wird über das ganze Haushaltsjahr stetig fortgeführt. Die Erträge und Aufwendungen werden zunächst auf Konten gebucht und dann den entsprechenden Zeilen der Ergebnisrechnung zugeführt. In der Ergebnisrechnung ist das Ergebnis des Vorjahres, der (fortgeschriebene) Ansatz des Haushaltsjahres, das Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres sowie der Soll-Ist-Vergleich abgebildet.

Der Ergebnissaldo fließt unmittelbar in die Position Eigenkapital in die Bilanz ein.

Aus dem Ergebnisplan bzw. der Ergebnisrechnung lässt sich u.a. entnehmen, für welche An- schaffungen, Sach- oder Dienstleistungen die Haushaltsmittel verwendet werden sollen bzw.

verwendet wurden.

Finanzplan

Der Finanzplan stellt die Ein- und Auszahlungen vom Ergebnis des Vorvorjahres bis zum An- satz des Haushaltsjahres + 3 Jahre dar. Eine Besonderheit am Finanzplan ist, dass insbeson- dere geplante Investitionen und deren Finanzierung ersichtlich werden.

Finanzrechnung

Die Finanzrechnung wird wie die Ergebnisrechnung über das ganze Haushaltsjahr stetig fort- geführt. Die Ein- und Auszahlungen werden ebenfalls auf Konten gebucht und dann den ent- sprechenden Zeilen der Finanzrechnung zugeführt. Auch in der Finanzrechnung werden das Ergebnis des Vorjahres, der (fortgeschriebene) Ansatz des Haushaltsjahres, das Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres sowie der Soll-Ist-Vergleich abgebildet.

Der Finanzsaldo fließt unmittelbar in die Position Liquide Mittel der Bilanz ein.

Der Finanzplan bzw. die Finanzrechnung gibt Auskunft darüber, woher die Mittel stammen, über die die Kommune zur Begleichung ihrer Zahlungen verfügt.

Bilanz

Die Bilanz gliedert sich in die beiden Spalten Aktiva und Passiva. In der Aktiva-Spalte werden

das Vermögen und die Liquiden Mittel, also die Mittelverwendung, dargestellt, in der Passiva-

Spalte das Eigen- bzw. Fremdkapital, also die Mittelherkunft.

(25)

Kosten- und Leistungsrechnung

Durch die interne Verrechnung der Gemeinkosten auf verschiedene Kostenträger durch Ver- rechnungsschlüssel sowie die Aufstellung der Einzelkosten soll gewährleistet werden, dass alle Aufwendungen verursachungsgerecht abgebildet werden. Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt auf ein Produkt umgelegt werden können, wie z.B. Kosten für die Reinigung eines Gebäudes. Im Gegensatz dazu können die Einzelkosten direkt verursachungsgerecht zuge- ordnet werden.

Verteilungsschlüssel der Kosten- und Leistungsrechnung beim Rheinisch-Bergischen Kreis Produkt /

Produkt-

gruppe Bezeichnung Schlüssel

01.010 – Verwaltungsführung, Gleichstellung, Personalrat, Arbeitsschutz, Inklusion 01.010.01

Verwaltungsführung und deren

Unterstützung Nach Vollzeit verrechneten Stellen 01.010.02,

03, 04, 05

Personalrat, Gleichstellung von

Männern und Frauen Nach Mitarbeitenden 01.110

Personalbetreuung und

–verwaltung Nach Mitarbeitenden

01.130

Medien, Öffentlichkeitsarbeit

und Kreistagsbüro Nach Produkten 01.140

Rechnungsprüfung, Recht

und Datenschutz Nach Vollzeit verrechneten Stellen 01.160 – IT-Service / Archiv

01.160.01 IT-Service Nach Anzahl der Arbeitsplätze 01.160.02 Archiv Nach Vollzeit verrechneten Stellen 01.170 Zentrale Dienste / Druckerei Nach Mitarbeitenden

01.200 – Finanzen

01.200.01 Finanzmanagement Nach der Anzahl der Budgets 01.200.02+

01.200.03

Zahlungsabwicklung /

Forderungsverwaltung Nach Anzahl der Buchungen

Ziele und Kennzahlen

Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.

Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle

des jährlichen Haushalts gemacht werden.

(26)

IV. Entwicklung des Kreises

Jahresabschlüsse 2013-2015:

2013 2014 2015

Gesamtbetrag der Erträge* 250.494.249 € 263.599.977 € 273.567.699 € Gesamtbetrag der Aufwendungen*

251.778.327 € 262.281.731 € 273.748.757 € Fehlbetrag (+) / Überschuss (-) 1.284.078 € -1.318.246 € 181.058 € Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus lfd. Verw.tätigkeit 246.882.739 € 255.025.170 € 268.273.773 € Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus lfd. Verw.tätigkeit -234.242.830 € -244.463.883 € -260.963.227 € Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Inv.tätigkeit 5.273.290 € 2.219.602 € 2.215.089 € Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Inv.tätigkeit -2.292.521 € -4.787.634 € -6.209.196 € Änder. d. Best. an eig.

Finanzmitteln 15.620.679 € 7.993.255 € 3.316.439 €

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

*ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

Haushaltssatzungen 2016-2017:

2016 2017

Gesamtbetrag der Erträge* 282.946.558 € 304.491.878 € Gesamtbetrag der Aufwendungen*

291.180.332 € 311.454.246 € Fehlbedarf (+) / Überschuss (-) 8.233.774 € 6.962.368 € Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus lfd. Verw.tätigkeit 281.585.579 € 298.709.352 € Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus lfd. Verw.tätigkeit 281.080.074 € 299.739.656 € Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Inv.tätigkeit 3.272.800 € 2.812.200 € Gesamtbetrag der Auszahlungen

Ergebnisplan

Finanzplan

(27)

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Ergebnis

voraus- sichtliches

Ergebnis Ansatz Plan Plan Plan

2015 2016* 2017 2018 2019 2020

181.059 5.729.161 6.962.368 1.316.407 2.886.127 5.035.604 Anfangsbestand 22.389.376,65 22.208.318,15 16.479.157,15 9.516.789,15 8.200.382,15 5.314.255,15 Verringerung (-) -181.058,50 -5.729.161,00 -6.962.368,00 -1.316.407,00 -2.886.127,00 -5.035.604,00

Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Schlussbestand 22.208.318,15 16.479.157,15 9.516.789,15 8.200.382,15 5.314.255,15 278.651,15 Anfangsbestand 34.136.595,29 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43

Verringerung (-) -15.609.154,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Schlussbestand 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 18.527.440,43 Anfangsbestand 56.525.971,94 40.735.758,58 35.006.597,58 28.044.229,58 26.727.822,58 23.841.695,58 Verringerung (-) -15.790.213,36 -5.729.161,00 -6.962.368,00 -1.316.407,00 -2.886.127,00 -5.035.604,00

Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Schlussbestand 40.735.758,58 35.006.597,58 28.044.229,58 26.727.822,58 23.841.695,58 18.806.091,58 Eigenkapital

gesamt Jahresergebnis

Ausgleichs- rücklage

Allgemeine Rücklage

*lt. Controlling-Bericht 30.09.2016

Der Haushalt muss gem. § 75 Abs. 2 GO NRW in jedem Jahr in Planung und Rechnung aus-

geglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Ge-

samtbetrags der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Er gilt als ausgeglichen, wenn der

Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden

kann. Der Haushaltsausgleich wird in den Jahren 2017-2020 durch Inanspruchnahme der Aus-

gleichrücklage erreicht.

(28)

Vorjahre

Auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und den damit verbundenen Steuerein- brüchen und den parallel stark steigenden Sozialaufwendungen ergab sich bei der Planung des Haushaltsentwurfes 2010 die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen zu müssen, weil nach den Kalkulationen der Finanzplanung ein mehr als 5 %-iger Verbrauch der allgemeinen Rücklage über zwei Jahre drohte. Das daraufhin erstellte Haushaltssicherungs- konzept sah insbesondere im freiwilligen Aufgabenbereich Einsparungen vor, die allerdings in Summe nicht ausreichten, um einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt erzielen zu können.

Aus diesem Grunde sah das HSK notwendige Kreisumlagesatzerhöhungen vor, wonach am Ende des HSK-Zeitraums in 2016 der Umlagesatz 49 % betragen sollte.

Die Aufsichtsbehörde hat schließlich den Haushalt 2010 und das dazugehörige HSK mit der Bedingung genehmigt, dass der Kreis die notwendige Umlageerhöhung wie geplant hinaus- schieben dürfe, wenn er gleichzeitig eigene Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 25 % der ausgewiesenen Fehlbedarfe beisteuert. Dabei sollen insbesondere auch die pflichtigen Leistungen einbezogen werden.

Daraufhin hat die Verwaltung eine umfassende Produktkritik durchgeführt und die darin be- schriebenen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreistag umgesetzt. Zuletzt ergab sich hie- raus im Jahr 2016 eine Einsparung in Höhe von ca. 6,3 Mio. €. Die beschlossenen Einspar- maßnahmen führen auch über das Jahr 2016 hinaus weiterhin zu einer Entlastung des Kreis- haushalts.

Haushaltsjahr 2015

Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan

2013 2014 2015 2016 2017 2018

26 = Jahresergebnis (22+25) 1.284.078 5.293.184 3.094.733 6.584.916 6.211.396 7.828.596 Pos. Nam e

Das Haushaltsjahr 2015 ist mit einem Fehlbedarf von rd. 3,1 Mio. € und einer Beibehaltung der Kreisumlage von 40,5 % verabschiedet worden. Die Beibehaltung des Kreisumlagesatzes ist trotz der weiterhin steigenden Sozialhilfeaufwendungen nur aufgrund der anhaltenden po- sitiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich geworden. Seit dem starken Steuerein- bruch in den Jahren 2010/11 sind die Umlagegrundlagen (= entspricht der Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen) Jahr für Jahr angestiegen. Betrugen die Umlagegrundlagen im Haushaltsjahr 2011 nur noch 269,7 Mio. €, so haben sich diese im Haushaltsjahr 2015 auf insgesamt 322,9 Mio. € erhöht. Der Kreishaushalt weist dennoch weiterhin einen Fehlbedarf aus, um die Ausgleichsrücklage zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunalhaushalte ein- zusetzen.

Für die Finanzierung der Aufgaben nach SGB II überweist das Land eine Zuwendung aus

eingespartem Wohngeld. Betrug diese Zuwendung im Jahr 2013 noch rund 10,7 Mio. €, so ist

im Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich nur noch mit einem Betrag von rd. 8,4 Mio. € zu rech-

(29)

Haushaltsjahr 2016

Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan

2014 2015 2016 2017 2018 2019

26 = Jahresergebnis (22+25) -1.318.246 3.094.733 8.233.774 7.879.070 12.178.847 14.818.810 Pos. Nam e

Das Haushaltsjahr 2016 ist mit einem Fehlbedarf von rd. 8,2 Mio. € und einer Senkung der Kreisumlage auf 40,37 % verabschiedet worden. Neben der Kreisumlage wird von den kreis- angehörigen Kommunen ab diesem Haushaltsjahr eine Umlage für die Mehrbelastung durch die Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen, die ab dem 01.08.2016 in Kreisträ- gerschaft übergegangen ist, erhoben. Die damit verbundenen Aufwendungen werden zu- nächst zu 50 % über eine Mehrbelastung und zu 50 % über eine Kostenerstattung finanziert.

Da im Kreishaushalt bereits für die bislang eigenen Förderschüler Aufwendungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € enthalten waren, wurde im entsprechenden Umfang die Kreisumlage gesenkt.

Bedingt durch die Flüchtlingssituation steigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften an. Es wurde damit gerechnet, dass Ende 2016 zusätzlich 1.200 Bedarfsgemeinschaften zu finanzie- ren sind. Bei durchschnittlichen Unterkunftskosten von derzeit rd. 250 € für die Flüchtlingsun- terbringung ergeben sich rd. 1,5 Mio. € (kalkuliert wurden im Jahresdurchschnitt nur 500 Be- darfsgemeinschaften, da die Zahl aufwachsend ist). Der Bund beteiligt sich mit 26,4 %, so dass die zusätzliche Nettobelastung für den Kreishaushalt rd. 1,1 Mio. € beträgt.

Die zentralen Sachaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,6 Mio. € gestiegen.

Hiermit sollen u.a. die beabsichtigten Optimierungen des Bestandsgebäudes im Zusammen- hang mit der Erweiterung des Kreishauses erfolgen. Des Weiteren wurden sonstige Bauunter- haltungsmaßnahmen sowie Aufwendungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit eingeplant.

Insbesondere die Transferaufwendungen im Sozialbereich erfahren Jahr für Jahr überdurch- schnittliche Steigerungsraten, die aufgrund der Altersstruktur der Gesellschaft auch in den kommenden Jahren weiter zu verzeichnen sein werden. So wurden für die SGB XII Aufwen- dungen eine zusätzliche Nettobelastung von rd. 2 Mio. € im Haushalt eingeplant.

Im Vorfeld des zu erwartenden Bundesteilhabegesetzes schüttet der Bund eine Zuwendung

von 1 Mrd. € aus. Diese wird zur einen Hälfte durch Erhöhung der Bundeszuwendung zu den

Kosten der Unterkunft nach SGB II und zur anderen Hälfte durch Erhöhung der Umsatzsteu-

eranteile an die kreisangehörigen Kommunen ausgeschüttet. Die Hälfte, die im Kreishaushalt

zu veranschlagen ist, beträgt rd. 1,5 Mio. €.

(30)

Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan

2015 2016 2017 2018 2019 2020

10 = Ordentliche Erträge -268.893.086 -279.780.158 -302.190.078 -307.610.279 -310.409.842 -314.375.990 17 = Ordentliche

Aufw endungen 273.748.757 291.180.332 311.454.246 311.228.486 315.597.769 321.713.394 19 + Finanzerträge -4.674.613 -3.166.400 -2.301.800 -2.301.800 -2.301.800 -2.301.800 20 - Zinsen und sonstige

Finanzaufw endungen 0 0 0 0 0 0

23 + Außerordentliche

Erträge 0 0 0 0 0 0

24 - Außerordentliche

Aufw endungen 0 0 0 0 0 0

26 Jahresergebnis 181.059 8.233.774 6.962.368 1.316.407 2.886.127 5.035.604

260 270 280 290 300 310 320 330

Betrag in

Mio. €

Ordentliche Erträge Ordentliche

Aufwendungen

V. Ergebnisplan

Für das Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 304.491.878 €.

Demgegenüber steht der Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 311.454.246 €. Somit entsteht ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 6.962.368 €.

In der nachfolgenden Tabelle werden nur die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwen-

dungen ohne Finanzerträge und –aufwendungen sowie außerordentliche Erträge und Aufwen-

dungen dargestellt.

(31)

1. Erträge / Aufwendungen 2016 - 2017 Erträge nach Produktbereichen

2016 2017

01 Innere Verwaltung 2.767.740 € 9.484.900 €

02 Sicherheit und Ordnung 17.363.650 € 17.336.305 €

03 Schulträgeraufgaben 1.221.399 € 1.227.940 €

04 Kultur und Wissenschaft 129.500 € 181.750 €

05 Soziale Leistungen 50.295.044 € 58.548.610 €

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 10.698.100 € 13.476.602 €

07 Gesundheitsdienste 1.791.000 € 1.759.880 €

08 Sportförderung 33.200 € 36.500 €

09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 956.000 € 818.300 €

10 Bauen und Wohnen 424.600 € 455.200 €

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 3.188.220 € 3.799.520 €

13 Natur- und Landschaftspflege 439.845 € 407.466 €

14 Umweltschutz 447.660 € 792.400 €

15 Wirtschaft und Tourismus 3.111.700 € 2.252.600 €

16 Allgemeine Finanzwirtschaft 190.078.900 € 193.913.905 € 282.946.558 € 304.491.878 € Produktbereich

Summe

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 12 13 14 15 16

in Mio. €

Produktbereich

2016 2017

(32)

Aufwendungen nach Produktbereichen

2016 2017

01 Innere Verwaltung 22.011.208 € 25.361.502 €

02 Sicherheit und Ordnung 21.193.940 € 19.612.445 €

03 Schulträgeraufgaben 7.836.979 € 9.607.000 €

04 Kultur und Wissenschaft 416.100 € 460.800 €

05 Soziale Leistungen 111.521.164 € 120.504.520 €

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 24.916.400 € 27.887.507 €

07 Gesundheitsdienste 5.149.510 € 5.707.479 €

08 Sportförderung 169.800 € 204.200 €

09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 4.561.420 € 4.572.900 €

10 Bauen und Wohnen 1.425.250 € 1.602.650 €

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 14.501.790 € 14.077.320 €

13 Natur- und Landschaftspflege 1.712.190 € 1.624.489 €

14 Umweltschutz 2.664.690 € 2.918.710 €

15 Wirtschaft und Tourismus 1.215.491 € 1.368.424 €

16 Allgemeine Finanzwirtschaft 71.884.400 € 75.944.300 € 291.180.332 € 311.454.246 € Produktbereich

Summe

0 5 10 15 20 25

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 12 13 14 15 16

in Mio. €

Produktbereich

2016 2017

(33)

2. Verteilung wesentlicher Ertragsarten 2017

3. Verteilung wesentlicher Aufwandsarten 2017

0 10 20 30 40 50 60

Personal- aufwendungen Versorgungs- aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transfer- aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen

Betrag in Mio. €

Aufwandsart

0

10 20 30 40 50 60

Steuern und Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge

Betrag in Mio. €

Ertragsart

(34)

Zu 2. – Ordentliche Erträge

01 Steuern und ähnliche Abgaben

Ergebnis 2015

Ansatz 2016

Ansatz 2017

Plan 2018

Plan 2019

Plan 2020 01 Steuern und ähnliche

Abgaben

-8.107.547 -7.900.000 -7.250.000 -7.250.000 -7.250.000 -7.250.000

In dieser Zeile wird die Zuwendung des Landes aus der Wohngeldersparnis für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende eingenommen (Produktgruppe 05.505 - Grundsiche- rung für Arbeitssuchende). In die Haushaltsplanung wurde die Prognose des Landkreistages NRW zur Entwicklung der Wohngelderstattung 2017 zu Grunde gelegt. Danach erhält der Rheinisch Bergischen Kreis voraussichtlich 7,25 Mio. €.

02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Ergebnis 2015

Ansatz 2016

Ansatz 2017

Plan 2018

Plan 2019

Plan 2020 02 + Zuwendungen und

allgemeine Umlagen

-205.827.786 -216.703.664 -211.226.528 -209.312.009 -211.953.597 -215.196.680

Die Zeile 02 setzt sich u.a. aus folgenden Positionen zusammen: Kreisumlage (65 %), Jugend- hilfeumlage (7 %), Umlage Mehrbelastung LES-Förderschule (1,5 %) und Schlüsselzuwei- sung des Landes (16 %)

Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)

2015 2016 2017 2018 2019 2020

Kreisumlagesatz (in %) 40,50 40,4 38,95 38,95 38,95 38,95

Umlagegrundlagen (in Mio. €) 322,8 335,6 355,0 361,9 367,8 374,9

Kreisumlage (in Mio. €) 130,8 135,5 138,3 141,0 143,3 146,0

Jugendhilfeumlage (in Mio. €) 13,0 15,1 15,3 15,7 16,2 16,2

Umlage Mehrbelastung LES-Förderschule (in Mio. €) - 1,4 3,1 3,0 3,1 3,1

Umlage Mehrbelastung Kostenbeteiligung Berufskolleg (in Mio. €) - - 0,5 0,6 0,6 0,6

Schlüsselzuweisung (in Mio. €) 32,8 36,5 33,4 34,6 34,9 35,3

Summe allg. Finanzierungsmittel (in Mio. €) 176,6 188,5 190,6 194,9 198,1 201,2

Entwicklung der Umlagegrundlagen

400 in Mio €

(35)

HSK

Kreisumlage

(zu 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen)

Da die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie Anteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer den Gemeinden zustehen und die Kreise über kein eigenes Steuerrecht verfü- gen, können die Kreise eine Kreisumlage nach § 56 KrO NRW von den kreisangehörigen Ge- meinden erheben. Die Kreisumlage basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden sowie den Schlüsselzuweisungen.

Die sich aus dem Finanzausgleich ergebenden Haushaltsansätze der Kreisumlage und Kreis- schlüsselzuweisung wurden auf Grundlage der 1. Modellrechnung des Landes NRW berech- net.

Die Kreisumlage wird im Haushaltsjahr 2017 auf 38,95 % gesenkt. Dieser Satz wird in den Planungsjahren 2018-2020 beibehalten. Damit wird der Kreisumlagesatz gegenüber dem Vor- jahr um 1,42 % Punkte abgesenkt.

Die Senkung der Kreisumlage resultiert zum einen aus der Übernahme der Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörung. Der Rheinisch-Bergische Kreis übernimmt diese Aufgabe ab dem 01.08.2016 für das gesamte Kreisgebiet. Hierfür wird eine Umlage gem. § 56 Abs. 4 KrO NRW zum Ausgleich der Mehrbelastung für diese Förderschule erhoben. Aus der allgemeinen Kreisumlage wurde der Teil herausgerechnet, der bisher bereits für die vom Kreis betriebene Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörung im Kreishaushalt enthalten war. Daher wird die Kreisumlage ab dem Haushaltsjahr 2017 um weitere 0,17 %-Punkte (HHJ 2016 -0,13 %- Punkte) gesenkt.

Ein weiterer Anteil dieser Absenkung resultiert aus der mit Controllingbericht vom 30.09.2016 prognostizieren Ergebnisverbesserung von 4,4 Mio. € im Haushaltsjahr 2016. Diese Ergebnis- verbesserung wird durch die Absenkung des Kreisumlagesatzes in den Jahren 2017-2020 von jeweils 0,25 %-Punkten weitergegeben. Im Vorgriff auf eine erwartete Lösung mit dem Land- schaftsverband Rheinland im Streit über die Zuständigkeit bei Integrationshilfen für Kinderta- gesstätten und Regelschulen und der damit verbundenen Vermeidung einer doppelten Veran- schlagung dieser Aufwendungen wurde der Kreisumlagesatz um weitere 0,5 %-Punkte abge- senkt. Die restlichen 0,5 %-Punkte werden aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen ab- gesenkt.

Der Prozentpunkt "Allgemeine Kreisumlage" wurde mit 3,550 Mio. € (2016 = 3,356 Mio. €) berechnet.

Entwicklung der Umlagesätze

25,16 24,84 24,88 25,13 23,79 23,84 22,35 21,82

10,18 8,98 9,31 7,76 7,95 8,1 9,18 7,82

9,26 10,78 9,81 9,11 8,76 8,56 8,84 9,31

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

in %

Haushaltsjahr

SGB XII SGB II

Kreisumlagesatz ohne SGB II und SGB XII

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