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Leitfaden zum UEbergang Kindergarten - Grundschule

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Academic year: 2022

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Leitfaden zum Übergang Kindergarten – Grundschule

Der Landkreis Fürth und das Staatliche Schulamt wollen die Zukunftschancen der jungen Menschen weiter verbessern und haben sich daher – auch im Rahmen des Prozesses zum Erhalt des Gütesiegels „Bildungsregion Bayern“ – mit vielen relevanten Akteuren intensiv mit dem Thema zur Gestaltung des Übergang Kindergarten und Grundschule auseinandergesetzt.

Folgende Punkte wurden mit den Erziehern und Lehrkräften erarbeitet. Es hat eine Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und eine Information der Träger von Kindertageseinrichtungen

stattgefunden.

Ergänzend hierzu noch die rechtlichen Grundlagen der Kooperation

Art. 15 Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten (BayKiBiG)

Vernetzung von Kindertageseinrichtungen; Zusammenarbeit mit der Grundschule

(1) Kindertageseinrichtungen haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit jenen Einrichtungen, Diensten und Ämtern zusammenzuarbeiten, deren Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Tageseinrichtung steht. Kindertageseinrichtungen kooperieren insbesondere mit Frühförderstellen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie schulvorbereitenden Einrichtungen und heilpädagogischen Tagesstätten.

(2) Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben im Rahmen ihres eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags mit der Grund- und Förderschule zusammenzuarbeiten. Sie haben die Aufgabe, Kinder, deren Einschulung ansteht, auf diesen Übergang vorzubereiten und hierbei zu begleiten. Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und die Lehrkräfte an den Schulen sollen sich regelmäßig über ihre pädagogische Arbeit informieren und die pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen.

Art. 31 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Betreuung (1) Die Schulen arbeiten in Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung zusammen. Sie sollen das zuständige Jugendamt unterrichten, wenn Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist und deshalb Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig sind.

(2) Die Schulen sollen durch Zusammenarbeit mit Horten, Tagesheimen und ähnlichen Einrichtungen die Betreuung von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Unterrichtszeit fördern. Mittagsbetreuung wird bei Bedarf an der Grundschule, in geeigneten Fällen auch an anderen Schularten nach Maßgabe der im Staatshaushalt ausgebrachten Mittel im Zusammenwirken mit den Kommunen und den Erziehungsberechtigten angeboten. Diese bietet den Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit der Schule eine verlässliche Betreuung für die Zeiten, die über das Unterrichtsende hinausgehen.

Auch nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes kommt der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule zentrale Bedeutung zu. Die künftigen Schulkinder und ihre Familien sind auf den Übergang in die Schule vorzubereiten. Der Übergang ist mit allen Betroffenen gemeinsam zu gestalten. Alles Bemühen ist darauf zu konzentrieren, dass dem Kind der Übergang zwischen Kindergarten und Schule gut gelingt.

(2)

Verbindliches Konzept zur Übergangsgestaltung:

 Die Kindergartenkinder besuchen 2 – 3 mal im Jahr die Schule

 Die Vorkursschullehrer und Vorkurserzieher treffen sich vor Beginn des Vorkurses

und besprechen wichtige Inhalte und Organisatorisches.

 Es gibt 1

– 2 gemeinsame Treffen (Schulleitung/Erzieher/Lehrkräfte) im Jahr mit gemeinsamer Konzeptionserarbeitung

 Die Erzieher sind bei der Schulanmeldung aktiv anwesend und beobachten auch die

Kinder.

 Es finden zu einzelnen Kindern Übergangsgespräche zwischen Kita und Schule statt,

sofern der Fachdialog von den Eltern unterschrieben wurde. Die Eltern können dabei sein.

Angebote zur Übergangsgestaltung

 Mindestens 1mal im Schuljahr besuchen die Schulkinder einen Kindergarten und

lesen dort z.B. vor.

 Erzieher/Lehrer hospitieren in der Schule/Kita.

 Den Schulfähigkeitselternabend gestalten Lehrer und Erzieher gemeinsam.

Wir wünschen uns durch diese Kooperationsvereinbarung eine Qualitätssicherung

des bestehenden Bildungsangebotes, durch regelmäßige Evaluation wird eine

Qualitätssteigerung angestrebt.

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