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LPK-Newsletter 2/2008

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2. Jahrgang, Nr. 2 / August 2008

Sehr geehrte, liebe Kollegin, sehr geehrter, lieber Kollege,

Sie halten den zweiten Newsletter dieses Jahres aus der Landespsycho- therapeutenkammer Baden-Württem- berg in Ihren Händen (oder sehen ihn auf Ihrem Bildschirm). Wegen des im Juli durchgeführten Landespsychothe- rapeutentages haben wir uns ent- schlossen, vom vierteljährlichen Rhythmus abzuweichen und den Newsletter erst jetzt fertig zu stellen.

Dies ermöglicht nun eine zeitnahe und umfassende Berichterstattung über die Vorträge und Ergebnisse der Tagung.

Der diesjährige LP-Tag stand unter dem Motto „10 Jahre Psychotherapeu- tengesetz“ und diskutierte die Errun- genschaften durch das Gesetz wie auch die Schwierigkeiten, die es an manchen Stellen mit sich gebracht hat.

Insgesamt zogen alle Referenten und Diskutanten ein sehr positives Fazit, das Gesetz hat ja nicht zuletzt berufs- rechtliche, qualitätsbezogene und auch existenzielle Sicherheiten geschaffen, sowohl für die Therapeuten als auch für die Patienten. Vielen ist heute die unsichere und abhängig Lage vor allem der niedergelassen PTs bevor es das Gesetz gab, nicht mehr klar und es ist wichtig, das wieder in Erinnerung

zu rufen. Dass die Schaffung des Geset- zes zur von vielen (Zwangs-) Mitglie- dern beklagten Verkammerung und damit auch zu Pflichten (z.B. bzgl. Aus- Fort- und Weiterbildung, Berufsord- nung, Qualitätssicherung) geführt hat (was wiederum den Berufsstand auch absichert), ist nicht nur eine Folge der Gesetzgebung, sondern kann auch als Chance gesehen werden für die Psy- chotherapeutenschaft als Ganzes, die sich bis zum PsychThG oft nur mit unterschiedlichen und nicht selten heil- los zerstrittenen Positionen an die Öf- fentlichkeit und v.a. auch an die Politik wandte. Hier hat der Gesetzgeber den Psychotherapeuten eine Möglichkeit an die Hand gegeben, besser und effektiver mit gemeinsamer Stimme zu sprechen und hat damit insgesamt die Psychothe- rapeuten als Berufsstand gestärkt.

Im vorliegenden Newsletter steht die Berichterstattung über den LP-Tag im Zentrum. Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Kammerhomepage. Des weiteren berichten wir u.a. über die Kammerumfrage zur Beitragsordnung und über den Beitritt zum Versor- gungswerk. Neu aufgenommen haben wir auch eine Leserbriefspalte, bei der wir uns über Kommentare und Beiträge Ihrerseits freuen.

Wir wünschen Ihnen noch einen schö- nen Sommer und gegebenenfalls schö- ne Urlaubstage!

Mit den besten Grüßen, Ihr Redaktionsteam

Inhalte dieser Ausgabe

Landespsychotherapeutentag 2008

Umfrage zur Beitragsordnung

Kampagne „Gesundheitsfond – so nicht“

Beitritt zum Psychotherapeutenversor- gungwerk

Mahnung zur Datensicherung

Impressumspflicht Homepage

BPtK-Nachrichten

Gerüst des Morbi-RSA steht

G-BA: Organisationsreform, PP neuer Stellvertreter

Urteil Gesprächspsychotherapie

TK-Gesundheitsreport

Zukunft der Psychotherapieausbil- dung: Auftaktsymposium der Bundes- psychotherapeutenkammer

BMG ignoriert schlechte Versorgung psychisch kranker Kinder

Neue Rubrik: Diskussion & Leserbriefe

Rückmeldung zum letzten Newsletter und Antwortschreiben von Dr. Munz

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Landespsychotherapeutentag 2008 am 5. Juli in Stuttgart

Auf eine insgesamt gute Resonanz war der Landespsychotherapeutentag 2008 zum Thema „10 Jahre Psychothera- peutengesetz – Perspektiven der psy- chotherapeutischen Versorgung“ am 5. Juli in Stuttgart gestoßen. Es waren rund 300 Teilnehmer und Gäste zur wichtigsten und zentralen Kammer- veranstaltung gekommen. Auf und mit einem fachlich sehr kompetenten Podium wurden Fragen der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen, insbesondere aber die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung und der psychotherapeutischen Ar- beitsbedingungen diskutiert.

Blick ins Plenum

Eröffnung durch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz

Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz wies in seiner Begrüßungsansprache darauf hin, dass durch das Psychothe- rapeutengesetz (PsychThG) nach jahrelanger Diskussion und gegen viele Widerstände von verschiedenen Seiten die neuen Berufe der Psycholo- gischen Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeu- ten erstmals als eigenständige Heilbe- rufe anerkannt und den anderen Heil- berufen gleichgestellt worden seien.

Im Gesetz wurden dabei sowohl die Ausbildung als auch die sozialrechtli- che Zulassung geregelt. Dr. Munz hob hervor, dass aber schon bald die ersten Schwachpunkte erkennbar wurden, so z.B. die unterschiedlichen akademi- schen Voraussetzungen zur Zulassung zur Ausbildung von PP und KJP, die Umsetzung und v.a. angemessene Vergütung der praktischen Tätigkeit im so genannten psychiatrischen Jahr,

die berufsrechtliche Einbeziehung wei- terer schon bestehender oder neu entwi- ckelter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden und die Weiterbildungen nach Abschluss der Psychotherapieaus- bildung. Spätestens seit Etablierung der Landespsychotherapeutenkammern sei als weiterer Schwachpunkt deutlich geworden, dass an die große Gruppe der angestellten Psychotherapeuten, die etwa 50% der Kammermitglieder aus- mache, bei der Erarbeitung des Gesetzes wenig gedacht worden war. Über die Kammer sei es den dort aktiven Kolle- ginnen und Kollegen gelungen, sich zunehmend besser Gehör zu verschaffen und zu verdeutlichen, wo sowohl ge- setzlicher als auch tarifrechtlicher Rege- lungsbedarf bestehe.

Im System der Rehabilitation sei zwi- schenzeitlich anerkannt, dass die PPs und KJPs den Fachärzten für Psycho- somatik und Psychotherapie gleichge- stellt sind. Auf Landesebene sei dies, wie Dr. Munz mit Blick auf die Politik mahnte, im Landeskrankenhausgesetz bisher nicht vollzogen worden mit dem Argument, dass dann auch für die ande- ren 30 dort arbeitenden Berufsgruppen entsprechende Regelungen notwendig seien. Ebenso sei es auch im Strafvoll- zug bisher im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht als notwendig erachtet worden, Regelungen zur Psy- chotherapie von Strafgefangenen durch approbierte Psychotherapeuten im Jus- tizvollzug rechtlich zu verankern.

Dr. Dietrich Munz

Zur Versorgungslage wies Dr. Munz darauf hin, dass psychische und psycho- somatische Erkrankungen – zwischen- zeitlich eine der häufigsten Ursachen für

Arbeitsunfähigkeit – noch immer unter- schätzt würden. Die mittelbaren und unmittelbaren Kosten seine enorm, etwa 20 % der Kosten im Gesundheitssystem entstünden durch psychische Erkran- kungen. Der ökonomische Schaden werde europaweit auf jährlich 300 Mrd.

€ geschätzt. Gleichzeitig kritisierte Dr.

Munz, dass das Gesundheitssystem zunehmend mehr den Regeln der Marktwirtschaft unterworfen werde und mit dem Ziel der Kostenreduktion „zwi- schen den Leistungserbringern, also auch zwischen uns Psychotherapeuten Konkurrenz entfacht werde“. Dr. Munz sieht weiterhin dringenden Bedarf zur Prävention, wobei sozial Benachteiligte einer besonderen psychosozialen Unter- stützung bedürften.

Grußwort von Sozialministerin Dr.

Monika Stolz

In ihrem Grußwort betonte die baden- württembergischen Ministerin für Ar- beit und Soziales, Frau Dr. Monika Stolz, dass die „zunehmende Zahl psy- chischer Erkrankungen belegt, wie not- wendig und wichtig eine gute psycho- therapeutische Versorgung ist. Die Poli- tik muss hierfür die Rahmenbedingun- gen schaffen. Sie ist aber angewiesen auf den Einsatz und das fachliche Kön- nen der Fachleute.“ Die Ministerin wolle sich für die 20%-Quote für Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeu- ten einsetzen, weil damit auch in Baden- Württemberg die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ver- bessert werden könnte.

Dr. Stolz hob hervor, dass das PsychThG die Gleichstellung mit den anderen Heilberufen gebracht, das Selbstverständnis eines Berufsstands befördert und die Integration verschie- dener Schulen und Richtungen ermög- licht habe. Die Landespsychotherapeu- tenkammer habe diesen Prozess voran- getrieben und sei ein verlässlicher An- sprechpartner für die Politik; sie habe für ihre Mitglieder in der kurzen Spanne ihres Bestehens schon sehr viel erreicht.

Hierfür dankte Frau Dr. Stolz den in der Kammerarbeit Engagierten ausdrück- lich. Frau Dr. Stolz hob hervor, dass die

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Perspektiven psychotherapeutischer Versorgung auch von der Gesund- heitsreform abhänge. Sie wisse, dass diese auch in der Psychotherapeuten- schaft heftig diskutiert und kritisiert würde. Da die Reform beschlossen sei, rücke jetzt die Mitgestaltung der Um- setzungsschritte in den Vordergrund.

So habe die Bundespsychotherapeu- tenkammer erreichen können, dass auch die leichten und mittelschweren depressiven Störungen im Morbi-RSA abgebildet würden. Die Landesregie- rung werde bei der Umsetzung der Reform v.a. auf zwei Punkte drängen:

erstens dürfe Baden-Württemberg mit nicht mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet werden und zwei- tens müssten bei der Vergütung für Ärzte und Psychotherapeuten auch in Baden-Württemberg noch Zuwächse möglich sein, um keine Abstriche an der insgesamt guten Versorgungslage in Baden-Württemberg hinnehmen zu müssen.

Dr. Monika Stolz

Dr. Stolz informierte die Teilnehmer auch darüber, dass das Land beim derzeitigen Gesetzgebungsverfahren sich dafür einsetze, dass die Quote für Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeuten von den bislang im Gesetzes- entwurf vorgesehenen 10 auf 20 Pro- zent erhöht werde, was zu einer Ver- besserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher füh- ren würde. Diese müsse aber ergänzt werden durch präventiv wirkende Maßnahmen, wie z.B. die vom Land initiierten und geförderten Modellpro- jekte und Programme wie das Projekt

„Guter Start ins Kinderleben“. Frau Dr. Stolz betonte abschließend, dass die wachsende Bedeutung der Präven- tion für die Psychotherapeuten ja nichts Neues sei. Viele würden in Beratungsstellen arbeiten, wo Präven-

tion zur Hauptaufgabe zähle. Aber auch im Bereich der Akutbehandlung psychi- scher Erkrankungen habe Psychothera- pie eine hohe präventive Komponente.

Die zunehmende Zahl psychischer Er- krankungen belege die Notwendigkeit einer guten psychotherapeutischen Ver- sorgung. Die Politik müsse hierfür die Weichen stellen, sei aber auf den hohen Einsatz und das hohe fachliche Können der Psychotherapeuten angewiesen. Der Landesregierung sei bewusst, was Psy- chotherapeutinnen und Psychotherapeu- ten leisteten, sei es in den Praxen, in den Kliniken, in Reha-Einrichtungen oder in Beratungsstellen.

Hauptreferate von Dieter Best und Jürgen Hardt

Im ersten Hauptreferat zeichnete Dieter Best die Entstehungsgeschichte des Psychotherapeutengesetzes nach und thematisierte die wichtigsten Errungen- schaften und die wesentlichen Mängel des Gesetzes. Er erinnerte daran, dass Psychotherapeuten über zwanzig Jahre lang gebangt hätten, ob dieses Gesetz Wirklichkeit werden würde oder ob der Psychotherapeutenberuf nur eine Fuß- note der Geschichte der Psychologie bliebe. Psychotherapie sei seit 1968 als Kassenleistung anerkannt, „Nicht- Ärzte“ hätten nur in Delegation eines Arztes handeln können. Als Meilenstei- ne des PsychThG skizzierte Best: Mitte der 1970er-Jahre erste Überlegungen für ein PsychThG, erster Referentenentwurf 1978, gescheitert auch an der Uneinig- keit der Psychotherapeutenverbände, 1990 Forschungsgutachten zum PsychThG, 1993 zweiter Referenten- entwurf, massive Widerstände der Ärz- te, Scheitern aber an Zuzahlungsfrage, 1994 Integrationsmodell (in die KVen) von R. Hess, 1995 und 1997 Beschlüsse der Ärzteschaft zur Verhinderung des PsychThG, Ende 1997 Bundestagsbe- schluss für das PsychThG, Februar 1998 Zustimmung Bundesrat, Juni 1998 In- Kraft-Treten des PsychThG.

Best verband seine historischen Be- trachtungen mit einem besonderen nach- träglichen Dank an die damalige KBV- Spitze, die gegen den Widerstand ihrer Ärzteschaft den Mut und die Beharr- lichkeit gehabt hätte, das Psychothera- peutengesetz zu unterstützen. Besonde- rer Dank gebühre auch den Gesund-

heitspolitikern, die damals den Weg mitgegangen seien.

Dieter Best

Das PsychThG habe den unwürdigen und rechtsunsicheren Zustand des Dele- gations- und des Erstattungsverfahrens beendet und für Psychotherapeuten und Patienten eine größere Sicherheit und Planbarkeit erbracht. Die einheitlichere Versorgung in ganz Deutschland habe zu einer gesamtgesellschaftlich höheren Akzeptanz von psychischen Erkrankun- gen und Psychotherapie geführt, zu kollegialem und unproblematischem Umgang mit ärztlichen Kollegen und zu existentieller Absicherung der niederge- lassenen Psychotherapeuten. Das heute höhere Qualitätsniveau der Psychothe- rapie sei durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Berufsord- nung gesichert.

Trotz PsychThG weiter bestehende Mängel sieht Best u.a. darin, dass ange- stellte PTs, obwohl psychotherapeutisch oft besser ausgebildet als ihre Vorge- setzten, immer noch und fast ausschließ- lich in untergeordneten Positionen tätig seien. Im System der KVen und der KBV habe es die gesamte Psychothera- pie noch immer sehr schwer, sich neben der somatischen Medizin zu behaupten.

So hätten z.B. die Ansprüche auf ein Mindesthonorar in vielen Prozessen eingeklagt werden müssen, die Vergü- tung probatorischer Sitzungen sei noch immer unbefriedigend, eine gründliche Diagnostik und Indikationsstellung deshalb wirtschaftlich nicht möglich. Es bestehe weiterhin nachweisbar eine Mangelversorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Best äußerte sich skeptisch, ob die Selbstverwaltung, d.h. KBV und Krankenkassen bereit seien, die Psychotherapeuten darin zu unterstützen, diese Mängel zu beheben.

So wäre die Psychotherapeutenschaft

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auf den Gesetzgeber angewiesen, wie schon oft in der Vergangenheit.

Zur Verbesserung der Situation für die Psychotherapeuten benannte Best einige Hausaufgaben, „die wir … selbst zu erledigen (haben), wenn Psychotherapie zukünftig eine wichti- gere Rolle im Gesundheitswesen spie- len soll“. Trotz der Mängel des kollek- tivvertraglichen Systems sollten sich die PTs zu diesem bekennen, es siche- re nicht nur einen hohen und einheitli- chen Standard der psychotherapeuti- schen Versorgung, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage der nieder- gelassenen Psychotherapeuten. Dort wo das kollektivvertragliche System seine Grenzen habe, böten neue Ver- tragsformen grundsätzlich die Mög- lichkeit, die Versorgung psychisch kranker Patienten zu verbessern. Dar- über hinaus müssten die Psychothera- peuten die Versorgungsforschung stärker mitgestalten. Schließlich stehe derzeit die Ausbildungs- und Prü- fungsverordnung auf dem Prüfstand, der ggf. eine Novellierung des Psy- chotherapeutengesetzes folgen werde.

Nach Best’s Überzeugung sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Er- fahrungen aus den vergangenen 10 Jahren spätestens bei einer Gesetzes- novellierung zusammenzufassen.

Jürgen Hardt

Im folgenden Vortrag beschrieb Jür- gen Hardtunter dem Titel „Sinn und Ökonomie der Psychotherapie“ die Schwierigkeiten, denen eine Psycho- therapie bei immer fortschreitenderer Ökonomisierung ausgesetzt sei. Er erinnerte daran, dass mit dem PsychThG zwei neue, freie Heilberufe entstanden und diese als selbständige Leistungserbringer den Regeln des Gesundheitsversorgungssystems un-

terworfen seien. Die beiden neuen Beru- fe seien einer kaum zu lösenden Span- nung ausgesetzt, die aus einer grundle- genden Paradoxie resultiere: Einerseits Differenzierung und Ausbildung relativ autonomer gesellschaftlicher/ kultureller Bereiche und andererseits eine aus ge- sellschaftlicher Steuerungsnotwendig- keit resultierende Vereinheitlichung, die die Vielfalt wieder unter ein Regiment zwinge.

Wie Hardt ausführte, reicht die Vorge- schichte der neuen Heilberufe bis in die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurück.

Bereits 1926 habe Sigmund Freud die Meinung vertreten, dass auch Nicht- Ärzte nach gründlicher Ausbildung Psychoanalyse, das heißt also Psycho- therapie, ausüben könnten und betont, dass das Medizinstudium keine gute Voraussetzung für die psychotherapeu- tische Tätigkeit sei, weil sie durch ihre somatische Einseitigkeit den künftigen Arzt von der seelischen Realität des Leidens ablenke und ihm wichtige Kenntnisse über das Leben, Kultur, Gesellschaft und Sexualität fehlten.

Dass die psychoanalytische Psychothe- rapie gegen den expliziten Willen Freuds schließlich doch zu einer rein ärztlichen Angelegenheit geworden sei, hänge mit den Besonderheiten des ame- rikanischen Gesundheitswesens zusam- men, dessen Regelungen nach dem Zweiten Weltkriegs auf Westdeutsch- land übertragen worden seien.

Die fachliche Begründung für die Selbstverwaltung eines freien Berufes liege, wie Hardt betonte, im entschei- denden Kennzeichen freiberuflicher Tätigkeit, der inneren moralischen Hal- tung, dem professionellen Ethos, das die Tätigkeit leiten sollte. Das könne nur gelingen, wenn der Tätigkeit Entschei- dungs- und Handlungsspielraum zuge- standen und sie von fachfremder Kon- trolle geschützt werde. Während die Lebenswelt Sinnfragen nachgehe, werde das System von Verwaltung und Wirt- schaft durch zweckrationale Berechnun- gen vorangetrieben. Dabei entstehe ein schwerwiegendes Problem: diente ur- sprünglich Wirtschaft und Verwaltung der Sicherung des Lebens (der Lebens- welt), so kehre sich allmählich das Dienstverhältnis um. Weil das System dominant sei, verkümmere die Lebens-

welt, sie werde schließlich entmündigt, kolonialisiert und für die Zwecke des Systems ausgebeutet.

Hardt mahnte, dass Therapeuten Be- wohner und Hüter der Lebenswelt seien, Sachkundige und Begleiter des Lebens.

Weil Therapie aber nicht in einer Ei- genwelt geschehe, sondern in der mo- dernen Lebenswelt, sei die Therapie in ihrer Eigenlogik bedroht, die Dominanz von Verwaltung und Wirtschaft drücke sie an den Rand. Die Therapeuten selbst befänden sich in einer Zwischenpositi- on, an der Nahtstelle zwischen Lebens- welt und System.

Viele Menschen würden, wie Hardt weiter ausführt, mit hohen Behand- lungskosten am Leben erhalten, um schließlich zu sterben. Die Gesellschaft sei ratlos, das solidarische Behand- lungswesen überfordert. Niemand wage lebensweltliche Sinnfragen zu stellen.

Die Fragen, was an Krankheit zum Leben gehöre oder ob es in Zeiten unbe- schränkter Machbarkeit ein natürliches Ende des Lebens gebe, würden vermie- den und den Gesundheitsökonomen zugespielt. Diese Fragen stellten sich aufgrund des wissenschaftlich- technischen Fortschritts, der ständig die Grenze zwischen Kultur als dem Mach- baren und Natur als dem Hinzunehmen- den verschiebe. So müssten Lebensfra- gen gerade im Bereich der Heilkunde ständig neu gestellt und beantwortet werden.

Weil diese Fragen so schwer zu beant- worten seien, seien die moralischen Probleme der Behandlungswirklichkeit zu wirtschaftlichen und administrativen Kalkulationen umetikettiert worden. Es werde nicht mehr gefragt, welchen lebensweltlichen Sinn eine lebensver- längernde Maßnahme habe, sondern was sie koste und ob sie sich lohne. Das sei die Geburtsstunde der Gesundheits- ökonomie gewesen, erleichtert begrüßt von einer überforderten Gesellschaft.

Die lebensweltlichen Sinnfragen unserer Behandlungskultur seien so verschoben worden. Die Behandlungskultur sei zur Gesundheitswirtschaft und zum Ge- sundheitsmarkt umfunktioniert worden, in dem sich alles um die Ware Gesund- heit drehe. Wesentlich sei hier aber, dass in den beiden Auffassungen zwei- erlei Logiken zum Ausdruck kämen, die

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sich kaum miteinander vereinbaren ließen.

Die Kultur der Behandlung, so Hardt weiter, gehe von einem Menschen in Beziehung aus. Der Mensch der The- rapeutik sei ein ‚animal sociale’ aus der Einsicht in die eigene Hinfälligkeit und Hilfsbedürftigkeit. Die Gesund- heitsökonomie gehe von einem völlig anderen Menschenbild aus. Sie rechne mit dem ‚homo oeconomicus’, dem die Überlegung zugrunde liege, dass jeder vernünftige Versicherte seinen Beitrag logischerweise bis zum Äu- ßersten ausschöpfe und alle Gesund- heitsleistungen beanspruche solange der Grenznutzen die Grenzkosten überwiege. Soziale Bindung und sozi- ales Gewissen kämen bei ihm nicht vor. Die Faszination des Ökonomis- mus sei in allen sozialen Bereichen groß, denn er verspreche alle Lebens- probleme zu lösen, wenn sie erst ein- mal in ökonomische Berechnung über- führt seien.

Hardt betont, dass es ihm keineswegs darum gehe, die Gegensätze zwischen Therapeutik und Verwaltung sowie Bewirtschaftung zu verschärfen oder einer prinzipiellen Feindschaft zwi- schen Lebenswelt und System das Wort zu reden. Er möchte im Gegen- teil die offensichtlichen Widersprüche verstehen, aber nicht unbeteiligt, son- dern um die Therapeutik aus dem Griff des Systems zu befreien und zugleich auch die Gesundheitsökono- mie von Sinnfragen zu entlasten, die ihr zugeschoben worden seien und die sie nicht beantworten könne. Thera- peuten könnten in einer kulturellen Situation des Widerstreits nicht neut- ral bleiben. Sie seien über das freibe- rufliche, therapeutische Ethos der Lebenswelt verpflichtet. Sie müssten sich auf die Seite der Lebenswelt stellen, ihre Partei ergreifen und ihr Wort führen. Sie müssten unausweich- liche Sinnfragen stellen und die Ge- sundheitsökonomie auf das ihr zuste- hende Maß zurückstutzen. Nicht die Lebenswelt habe dem System, das System habe der Lebenswelt zu die- nen.

Podiumsdiskussion

Die anschließende Podiumsdiskussion hatte die Perspektiven der psychothera- peutischen Versorgung zum Thema.

Andreas Vogt, Leiter der Landesvertre- tung der Techniker Krankenkasse Ba- den-Württemberg, zog eine positive Bilanz aus zehn Jahren PsychThG. Die Psychotherapie sei zu einem festen Baustein der gesundheitlichen Breiten- versorgung in Deutschland geworden.

Psychische Erkrankungen stünden für die GKV im Mittelpunkt der Aufmerk- samkeit, da sie einen wachsenden, hoch- relevanten Ausgabenbereich darstellten.

Gesucht würden dabei Versorgungswe- ge, die messbare Effizienzgewinne gewährleisteten.

Ebenfalls ein positives Fazit zog Birgitt Bender, MdB für die Grünen und Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Aktuelle Zahlen u.a. aus Versichertenstudien (TK, GEK) zeigten die Notwendigkeit einer guten psycho- therapeutischen Versorgung. Sie plä- dierte für eine Versorgungsstudie, die über den Tellerrand einer Krankenkasse hinausschaue. Auf der gesundheitspoli- tischen Agenda stehe aktuell die Frage nach den Quoten für ärztliche sowie Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peutInnen sowie in der nächsten Wahl- periode die Weiterentwicklung der Psy- chotherapieausbildung. In diesem Zug sollte auch das Problem der vielfach fehlenden Vergütung der PiAs während des einjährigen Praktikums gelöst wer- den. Besonders am Herz liege Birgitt Bender die Integrierte Versorgung so- wie die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung.

Prof. Dr. Harald Rau (Zieglersche Anstalten), der die Position der stationä- ren Psychotherapeuten vertrat, forderte eine mehr somatisch-medizinische Aus- richtung in Studium und psychothera- peutischer Ausbildung, die Zulassung Psychologischer PsychotherapeutInnen nach absolvierter Ausbildung zur Ver- ordnung von Psychopharmaka und die Schaffung der formalen Voraussetzun- gen für die Übernahme von Leitungs- funktionen und Nacht- und Wochen- enddiensten in Akut- und Rehabilitati- onskliniken.

Jürgen Doebert, der für die niederge- lassenen Psychotherapeuten auf dem Podium saß, sieht v.a. drei Herausforde- rungen für die Zukunft: 1. die Arbeit an dem Konflikt zwischen dem Anspruch der Patienten auf eine angemessen lange und damit ruhige Behandlung und lan- gen Wartezeiten für einen Therapie- platz. Eine erste Perspektive dafür deute sich z.B. durch eine bessere Ausnutzung vorhandener Versorgungsaufträge und die Änderung der Bedarfsplanung an. 2.

die Vermeidung einer unreflektierten Anpassung an den sich u.a. durch immer kürzer werdende „Interventionen“ aus- drückenden Zeitgeist und 3. die Verbes- serung den Zusammenarbeit der Psy- chotherapeutenverbände (auch der ärzt- lichen) mit dem Ziel, eine Zersplitterung der Psychotherapeuten zu verhindern und gemeinsam eine sinnvolle Weiter- entwicklung der weltweit ausgezeichne- ten psychotherapeutischen Versorgung zu erreichen.

Podiumsteilnehmer

Thomas Merz hob für die Beratungs- stellen hervor, dass sie v.a. im Jugend- hilfebereich, in der ambulanten Sucht- krankenhilfe und in der psychiatrischen Nachsorge ein flächendeckendes Bera- tungsangebot für verschiedenartige psychosoziale Problemlagen zur Verfü- gung stellten und damit einen unver- zichtbaren Beitrag zur psychosozialen Versorgung leisteten. Obwohl psycho- therapeutische Angebote fester Bestand- teil viele Beratungsstellen seien, seien Tendenzen erkennbar, diese aus Finan- zierungsgesichtspunkten auszulagern.

Darüber hinaus stellt er für den Kli- nik/Rehabereich in Frage, inwieweit die von ökonomischen Grundlagen der Gesundheitskonzerne bestimmten Be- handlungskonzepte für psychisch Kran- ke sich mit den Leitvorstellungen unse- rer Heilberufe vereinbaren könnten.

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Nach Rudi Bittner, Psychologe im Vorstand der KV Bayern, haben die letzten Jahre eindrucksvoll unterstri- chen, dass Psychotherapie sowohl für die Behandlung psychischer Erkran- kungen als auch psychischer Faktoren bei körperlichen Krankheiten im Sys- tem der GKV unverzichtbar sei. Dabei warnte er die Psychotherapeuten vor einer Aufgabe der kollektivvertragli- chen Regelungen, wie sie im KV- System vorhanden sind, zugunsten von selektiven Verträgen. Letztere seien vorrangig an wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet und gingen an den Bedürfnissen der Patienten vorbei.

In einer vernünftigen Gesundheitsver- sorgung hält Bittner folgende bei- spielhafte Punkte für unverzichtbar:

den Erstzugang zum Psychotherapeu- ten, die Gleichstellung somatisch und psychisch Kranker, eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für Psy- chotherapie sowie die ausreichende Vergütung der PiAs im Praktischen Jahr.

Workshops

Im von Susanne Loetz (Heidelberg) und Günter Ruggaber (Tübingen) moderierten Workshop zum Thema

„Quo vadis Psychotherapeutenaus- bildung?“ gab Susanne Walz- Pawlita(Gießen) einen in 10 Thesen gefassten Überblick über die derzeiti- gen und v.a. künftig wahrscheinlichen und möglichen Wege der Psychothe- rapieausbildung, insbesondere hin- sichtlich der Änderungen durch den Bologna-Prozess und der damit ver- bundenen Umstellung der relevanten Studiengänge vom Diplom auf Bache- lor/Master. Dabei kritisierte Frau Walz-Pawlita, dass die unterschiedlich qualifizierenden Hochschulzugänge für die beiden Heilberufe PP und KJP durch die Bologna-Studienreform sowohl aus fachlichen als auch aus berufs-/sozialrechtlichen Überlegun- gen nicht zu rechtfertigen seien. Die erforderliche Zugangsvoraussetzung müsste auch für die KJP-Ausbildung ein Masterabschluss sein. Die derzeit durch die Äquivalenzauslegung der Bologna-Reform mögliche Bachelor- Qualifikation für KJP könne nicht bestehen bleiben. Des weiteren machte sie darauf aufmerksam, dass es den

psychologischen Studiengängen unter Einschluss der Klinischen Psychologie voraussichtlich nicht alleine gelingen werde, den erforderlichen Nachwuchs- bedarf an Psychologischen Psychothe- rapeuten für die Zukunft zu sichern. Aus der gewollten Verknappung des Stu- dienplatzangebotes am Übergang zwi- schen Bachelor- und Masterstudium (Flaschenhalsproblematik) werde – bereits heute – absehbar ein Mangel an qualifizierten Kandidaten für die psy- chotherapeutischen Ausbildungen resul- tieren. Dabei sei davon auszugehen, dass Umstrukturierungen der Hoch- schullandschaft, insbesondere im Ver- hältnis zwischen Fachhochschulen und Universitäten, neue fachübergreifende oder anwendungsbezogene Studiengän- ge im Gebiet der Psychologie hervor- bringen würden. Wenn an den Universi- täten keine Psychologieausbildung mit Relevanz für die Praxis mehr möglich sei, könne dieser Teil der Ausbildung auch von Fachhochschulen übernom- men werden. Bzgl. der vertiefenden Weiterbildung könne das vorgeschlage- ne Modell der Direktausbildung mit Approbation an den Universitäten aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht befürwortet werden, eine Neuord- nung der Studiengänge in Richtung auf einen Master "Psychotherapiewissen- schaften“ als Zugang in die Ausbildung sei hingegen denkbar. Aus Sicht der Institute müsse allerdings die notwendi- ge Verschränkung von Selbsterfahrung, Theorievermittlung und Behandlungs- praxis in der psychotherapeutischen Ausbildung gewährleistet bleiben. Auch die schwierige soziale und finanzielle Lage vieler Ausbildungskandidaten müsste durch flankierende gesetzliche Veränderungen und Maßnahmen der Ausbildungsträger erleichtert werden.

Insgesamt, auch unter Berücksichtigung des steigenden Bedarfs, sieht Frau Walz-Pawlita in den beiden Heilberufen Berufe mit guten bis sehr guten Zu- kunftsaussichten.

Thomas Feldmann-Hauptstein, Aus- bildungssprecher der LPK Baden- Württemberg, nannte in seinem Co- Referat die unterschiedlichen Therapie- schulen, die Vielfalt der Ausbildungsin- stitute und die nichtstaatliche Organisa- tion als erhaltenswerte Ausbildungs- strukturen. Veränderungsbedarf sieht er

insbesondere in der Praktikums- bzw.

Ausbildungsvergütung, in der Klärung der Zugangsvoraussetzungen und in der Gleichbehandlung von PP und KJP. Aus seiner Sicht sollte der Masterabschluss unbedingt Voraussetzung dafür sein, eine psychotherapeutische Ausbildung beginnen zu können. Künftig könnte dabei eine Integration von Masterstu- diengang und Psychotherapieausbildung sowie eine Modularisierung der Ausbil- dungsinhalte und Akkreditierung der Institute sinnvoll sein. Darüber hinaus forderte er die Förderung von Promoti- onsmöglichkeiten.

Workshop 1: S. Walz-Pawlita. S. Loetz, T. Feld- mann-Hauptstein, G. Ruggaber

Im zweiten, von Rolf Wachendorf (Esslingen) moderierten, gut besuchten, sehr lebhaft und kritisch diskutierten Workshop über „Neue Vertragsfor- men“ referierten Werner Conrad (Stuttgart) und Rolf Wachendorf über Änderungen der Strukturen und der Vertragslandschaft der Psychotherapeu- ten als Folge der Gesundheitsreform.

Fokussiert wurde auf die Integrierte Versorgung, §73b- und §73c-Verträge, Disease-Mangement-Programme, Teil- gemeinschaftspraxen und Medizini- schen Versorgungszentren sowie auf künftige Ausschreibungen mit Über- nahme von Versorgungsbereichen (Zu diesem Workshop lag uns bei Redakti- onsschluss noch keine Zusammenfas- sung vor).

Workshop 3 zur Mediensucht von Ju- gendlichen musste wegen einer kurzfris- tigen Absage des Referenten (Wolfgang Bergmann, Hannover) leider ausfallen.

Dass die Veranstalter in der Kürze der Zeit keinen Ersatzreferenten gewinnen konnten, führte bei einigen der Interes- senten zu einem gewissen Unmut. Wir bitten auch auf diesem Wege alle Be- troffenen um Nachsicht und um Ent- schuldigung.

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Workshop 4: A. Schöllhorn und U. Böttinger

Im von Ullrich Böttinger (Lahr) moderierten Workshop über „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder (0 – 3 Jahre) in besonderen Belastungssi- tuationen“ berichtete Angelika Schöllhorn (Ulm) über die Möglich- keiten präventiver Tätigkeit für Psy- chotherapeuten im Rahmen von Insti- tutionen und in freier Praxis am Bei- spiel des auch vom Land Baden- Württemberg geförderten Modellpro- jekts „Guter Start ins Kinderleben“.

Wie Frau Schöllhorn ausführte, ist der Schutz insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern nur zu gewährleis- ten, wenn möglichst frühzeitig mit Hilfe und Unterstützung für Familien begonnen wird. Das Modellprojekt versuche, die Beziehungs- und Erzie- hungskompetenzen von Eltern zur wirksamen Prävention von Vernach- lässigung und Kindeswohlgefährdung im frühen Lebensalter zu stärken. Ein wichtiges Ziel sei die Bereithaltung passgenauer und möglichst lückenlo- ser Angebote für die frühe Kindheit und Optimierung/Ergänzung der be- stehenden Angebotsstruktur. Hieraus ergebe sich die Schnittstelle zur Tätig- keit von Psychotherapeuten in Institu- tionen und in freier Praxis. Insbeson- dere Erziehungsberatungsstellen kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu. Nötig sei eine breite Palette von niedrigschwelligen und aufsuchenden Angeboten bis zu hoch spezifischen und differenzierten Angeboten (z.B.

für psychisch kranke Eltern, jugendli- che Mütter und Familien mit unter- schiedlichen psychosozialen Risiken) im therapeutischen Bereich. Die ein- zelnen Angebote müssten untereinan- der verknüpft sein bzw. sich ergänzen, hierdurch sei mittelfristig eine nach- haltige Verbesserung im Kinderschutz erreichbar. Am Beispiel der videoge- stützten entwicklungspsychologischen

Beratung wurde im Workshop auch praktisch verdeutlicht, wie in Risiko- gruppen eine verbesserte Mutter-Kind- Interaktion als Grundlage für eine siche- re Bindung entwickelt werden kann.

Workshop 5: M Reisch

Ein weiterer, von Michael Reisch (Emmendingen) geführter Workshop diskutierte die Schnittstellen und Mög- lichkeiten der Zusammenarbeit zwi- schen der Jugendhilfe und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Reisch, zugleich Referent, wies darauf hin, dass trotz vieler Berührungs- und Überschneidungsbereiche die Schnitt- stellen oft zu wenig ausgeleuchtet seien.

Während die Jugendhilfe meist einen ganz fehlenden oder zu späten Einbezug in die Hilfeplanung beklage, kritisierten die KJPs, dass die Jugendhilfe ihre fachliche Expertise nicht ausreichend wertschätze und berücksichtigte. Aus- gehend von den typischen Arbeitsstruk- turen und Verfahrensabläufen innerhalb eines Jugendamtes, insbesondere des Kommunalen Sozialen Dienstes, wur- den Themen benannt, wie die Zusam- menarbeit verbessert werden kann. Bei Anfragen durch die Träger der Jugend- hilfe, zum Beispiel im Rahmen einer Einschätzung bezüglich des Sorgerechts oder zur Stellungnahme beziehungswei- se Mitwirkung vor und während der Gewährung von Hilfen zur Erziehung bestünden gute Möglichkeiten für nie- dergelassene KJP zur Zusammenarbeit.

Hier böten sich insbesondere, neben dem Erstellen von Bescheinigungen, Stellungnahmen und Empfehlungen vor allem auch die konkrete Teilnahme an Hilfeplan-Konferenzen und/oder Hilfe- plan-Gesprächen an. Hierbei sind neben den Auswirkungen auf das therapeuti- sche Geschehen vor allem auch die Kostenübernahme der Leistungen nie- dergelassener KJP zu klären.

Im von Michael Müller-Mohnssen (Ra- vensburg) geleiteten Workshop zur

„Psychologischen Therapie der Sucht“ waren mit Rainer Baudis (Schorndorf), Wolfgang Langer (Ras- tatt) und dem Moderator selbst gleich drei Referenten zu hören. Zunächst ging Rainer Baudisauf die spezifische Situ- ation in der stationären medizinischen Rehabilitation ein. Ausgehend von der zentralen Bedeutung der psychologi- schen Therapie der Sucht, die auch durch die aktuelle neurobiologische Forschung Unterstützung erfahre (z.B.

durch die neuen lernbasierten neuroplas- tischen Rehabilitationsverfahren), kriti- sierte Baudis den aktuellen "Rollback“, bei dem die Positionierung der Psycho- logischen Psychotherapeuten in der Suchtrehabilitation zurückgefahren werde. So habe die Deutsche Renten- versicherung Bund per Dekret die bishe- rige Personal- und Organisationsstruktur geändert und eine medizinische Struktur und Hierarchie für alle Suchtrehaein- richtungen verordnet, in der Ärzte einen Alleinvertretungsanspruch hätten („Suchtbehandlung ist per se eine ärztli- che Aufgabe“). Dies sei von der Kom- petenz her nicht zu rechtfertigen. Baudis verweist darauf, dass bei DRV-Bund die ärztlichen Standesinteressen hoch ange- siedelt und alle Schlüsselpositionen im medizinischen Bereich durchweg mit Ärzten besetzt seien. Baudis fordert die Gleichstellung des Psychologen in der Suchtrehabilitation mit dem Arzt, was insbesondere auch Leitungsverantwor- tung, Übernahme von Rufbereitschaften und auch Zugang zu Medikamentenver- ordnung bedeute.

Workshop 6: R. Baudis, M. Müller-Mohnssen

Im zweiten Referat des Workshops ging Wolfgang Langer auf die Bedeutung der psychologischen Therapie der Sucht in Beratung und ambulanter Rehabilita- tion ein. Im ambulanten Bereich gebe es

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derzeit ca. 1200 Suchtberatungsstel- len, v.a. für die Grundversorgung von Suchtkranken und für ambulante Be- handlungen. Von den in den Bera- tungsstellen beschäftigten Fachkräften seien über 75% Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Diplompädagogen u.ä.

und nur ca. 10% Psychologen. Das zu leistende Angebot sei sehr umfang- reich und gehe über Gruppen- und Einzelberatung inklusive Motivations- förderung und Therapievorbereitung, über Beratung von Angehörigen und die Unterstützung von Selbsthilfe- gruppen bis hin zu konkreten Präven- tionsmaßnahmen. Obwohl die psycho- logische Therapie der Sucht, meist verhaltenstherapeutischer Orientie- rung, ausgesprochen erfolgreich sei, werde die ambulante Suchttherapie überwiegend von sozialtherapeutisch ausgebildeten Fachkräften durchge- führt. Im Rahmen des Aufbaus regio- naler Suchthilfenetzwerke, die u.a. auf eine Senkung der Zugangsschwellen, eine bessere Abstimmung vorhandener Angebote, ein verbessertes Fallmana- gement und damit insgesamt auf eine Optimierung der Angebotsqualität hin zielten, könnte eine psychologische Therapie der Sucht künftig eine größe- re Rolle spielen.

Wie Michael Müller-Mohnssen im abschließenden Referat zur Psycholo- gischen Therapie der Sucht in der psychiatrischen Suchtbehandlung ausführte, würden für die derzeit ca.

7000 stationären psychiatrischen Sucht-Betten bzw. ca. 200.000 jährli- chen Behandlungen rund 300 bis 400 Psychologen in der Suchtkrankenver- sorgung zur Verfügung stehen. Dabei kenne die geltende Personalverord- nung (PsychPV) keine PP, sondern nur Diplom-Psychologen. Trend sei seit Einführung der PsychPV eine Steigerung der medizinischen Behand- lungstypen auf Kosten der mehr psy- chotherapeutisch orientierten. Aktuell würden unter anderem auch wegen der Verkürzung der Verweildauer und damit geringeren Möglichkeiten zu psychotherapeutischen Interventionen Psychologen durch Ärzte/ Sozialarbei- ter ersetzt und psychologische Be- handlungsmodule durch diese oder sogar durch Pflegekräfte durchgeführt.

Auch würden zunehmend die Lei-

tungsfunktionen auf den Behandlungs- stationen u.a. mit dem versicherungs- rechtlichen Argument wieder fachärzt- lich besetzt. Auch die im Aufbau be- findlichen psychiatrischen Institutsam- bulanzen würden bevorzugt mit Ärzten besetzt. Dies geschehe ungeachtet des- sen, dass die psychologische Therapie der Sucht in den vergangenen Jahrzehn- ten einen wesentlichen Beitrag geleistet habe zur modernen evidenzbasierten Suchtbehandlung, wie sie sich auch z.B.

in den Standards bzw. Leitlinien der AMWF niedergeschlagen haben. Unter anderem aus diesem Grund sei es in allen Bereichen der Suchtkrankenbe- handlung unbedingt erforderlich, die Kompetenzen der Psychologischen Psychotherapeuten für die Erhaltung und Weiterentwicklung einer hohen Versorgungsqualität einzubeziehen.

Workshop 7: J. Bengel, D. Schmucker

Workshop 7 beschäftigte sich unter Leitung von Dieter Schmucker (Au- lendorf) speziell mit der Psychotherapie in der Rehabilitation. Referenten waren Jürgen Bengel (Freiburg) und Stefan Lueger (Bad Kissingen). Jürgen Bengel führte in seinem Referat in die Bedeu- tung von psychischen Störungen und Psychotherapie bei chronischen körper- lichen Erkrankungen ein. Studien zur psychischen Komorbidität von orthopä- dischen, kardiologischen und onkologi- schen Rehabilitationspatienten ergäben übereinstimmend einen deutlich höhe- ren Anteil v.a. für Affektive Störungen, Angststörungen und Suchterkrankungen (jeweils 1,5-2 mal so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung). Insgesamt litten etwa 1/3 der Patienten mit chro- nisch körperlichen Erkrankungen auch an psychischen Störungen. Einer der wesentlichen Gründe für die bestehen- den ungünstigen Entdeckungschancen liege in der Diagnostik, unter anderem in der Fehlinterpretation von Sympto- men, in der Tendenz zur Unterschätzung

psychischer Störungen, in der Unkennt- nis über psychische Störungen und der mangelnden Kenntnis hinsichtlich ihrer Behandelbarkeit. Am Beispiel der koro- naren Herzerkrankung wurde die Rele- vanz der psychischen Faktoren unter anderem bezüglich der Krankenhauslie- gedauer, für die somatische Morbidität und Mortalität, für die Chronifizierung, für Compliance und Lebensqualität sowie auch für die Inanspruchnahme und Kosten (alles jeweils erhöht) her- vorgehoben. Die Versorgung solcher Patienten gehe über eine Psychotherapie im engeren Sinne hinaus, deshalb müsse sich die Psychotherapie verstärkt auf diese Patienten einstellen und ihre Be- handlung entsprechend anpassen, z.B.

unter anderem auf die häufig begrenzte Therapiemotivation, die eher somatisch begründete Laientheorie, auf die Ein- schränkung durch die körperliche Er- krankung und Behandlung und auf die Arzt-Patienten-Beziehung. Künftig komme der Versorgung dieser Patien- tengruppen aufgrund der demographi- schen Entwicklung und des medizini- schen Fortschritts eine wachsende Be- deutung zu.

Stefan Lueger ging in seinem Referat über Anspruch und Wirklichkeit der Psychotherapie in der Rehabilitation zunächst auf die Entwicklung ihres Stellenwerts am Beispiel der Klassifika- tion therapeutischer Leistungen (KTL) ein, nachdem in der neuesten, 2007 veröffentlichten Version die Psychothe- rapie eine deutlich höhere Bedeutung hat als noch in der Version 2000. Dort wurde z.B. die Berufsgruppe der Psy- chologischen Psychotherapeuten als eine notwendige Voraussetzung für eine psychotherapeutische Einzelintervention definiert. Auch im 2007 neu aufgelegten Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Ren- tenversicherung spiele die psychologi- sche Beratung und Psychotherapie eine deutlich größere Rolle. Hierbei sei u.a.

auch den Studien zur Prävalenz psychi- scher Störungen in der medizinischen Rehabilitation Rechnung getragen wor- den. Dem erheblichen Bedarf an Psy- chotherapie stehe jedoch in den Reha- Kliniken ein Stellenschlüssel entgegen, der in der Regel bei etwa einem Psycho- logen auf 100 Patienten entspreche.

Auch in den Leitlinien, wie sie von der

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Deutschen Rentenversicherung (DRV) federführend entwickelt worden seien, hätten psychologische Leistungen einen zentralen Stellenwert. Als mög- liche negative Auswirkungen der Prozessleitlinien thematisierte Lueger die Gefahr, dass Mindeststandards geregelt, dass Einzeltherapien durch mehr Gruppenveranstaltungen ersetzt würden (was jetzt schon Trend sei) und dass möglicherweise bestehende Patientengruppen benachteiligt wer- den könnten (z.B. Patienten im hohen Alter). Hinsichtlich der Durchführung von Psychotherapie in der medizini- schen Rehabilitation werde es not- wendig werden, wenn die ersten Ba- chelor-Absolventen im Fach Psycho- logie auf den Markt kämen, neue Regelungen zu treffen, wer welche Tätigkeiten machen dürfe. Der Trend, diesen Absolventen generell den Titel

"Psychologe" absprechen zu wollen, wie es z.B. der BDP (Pressemitteilung vom 05.05.07) mache, erscheine aus Luegers Sicht sehr diskussionswürdig.

Workshop 8: Disskussionsrunde mit M. Merz und J. Eckert

Der von Mareke de Brito Santos- Dodt (Heidelberg), Jochen Eckert (Hamburg) und Jochen Schweitzer (Heidelberg) geleitete Workshop 8 beschäftigte sich mit der Frage, wann und wie die Gesprächspsychothera- pie und die Systemische Therapie / Familientherapiezugelassen werden.

Die über zwanzigjährige Geschichte des PsychThG lehre, dass fällige Ver- änderungen lange brauchen können, sie aber letztlich nicht aufzuhalten seien und irgendwann kämen. Dies werde auch mit der Integration der Gesprächspsychotherapie und der

Systemischen Therapie in die kassenfi- nanzierte Psychotherapie so sein. Frag- lich erscheinen das "Wann" und das

"Wie". Im dem als Gruppenarbeit kon- zipierten und durchgeführten Workshop wurden vier Wege diskutiert, die einan- der ergänzen können: (1) die Anerken- nung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (wie erfolgt), dann durch den Gemeinsamen Bundes- ausschuss (G-BA, nicht erfolgt), (2) die Gerichte, (3) direkte Verhandlungen mit interessierten Krankenkassen und (4) dem Aufbau einer institutionalisierten Psychotherapie außerhalb des jetzigen KV-Systems. Mit Hilfe erlebnisorien- tierter, personzentrierter und systemi- scher Aktionsmethoden sollte in diesem Workshop ein variationsreiches Szena- rio für die nächsten zehn Jahre Berufs- politik entwickelt werden. Ein zusam- menfassender Bericht zu diesem Szena- rio lag uns allerdings bei Redaktions- schluss noch nicht vor, weshalb wir hier leider auf den nächsten Newsletter ver- weisen müssen.

Im letzten, von Rüdiger Nübling (Stuttgart) geleiteten Workshop zum Thema „Psychotherapeutische Ver- sorgungsforschung“ referierten Holger Schulz (Hamburg) und Werner W.

Wittmann (Mannheim). Holger Schulz gab einen aktuellen Überblick über den Stand der Versorgungsforschung in und für die Psychotherapie und zeigte dies am Beispiel von Klinikvergleichen, die im Rahmen einer Versorgungsstudie im Bereich der stationären psychosomati- schen Rehabilitation durchgeführt wur- den. Ausgehend von einer Definition der Versorgungsforschung, die Effekti- vität und Wirksamkeit von Versor- gungsstrukturen und -prozessen unter Alltagsbedingungen untersucht, wurden als zentrale Themen der Versorgungs- forschung benannt: Zugang und As- sessment (z.B. Bedarfsplanung, Zugang und Inanspruchnahme sowie Setting und Zielgruppenspezifität), der Behand- lungsprozess selbst (z.B. Implementie- rung von Angeboten, Ausmaß der Stan- dardisierung, Dosis-Wirkung- Beziehungen, Schnittstellen / Vernet- zung) sowie der Outcome (v.a. Effekti-

vität und Effizienz, Kosten-Nutzen- Relation, Transfer). Beklagt wurde für den Bereich der Versorgung psychisch Kranker – wie für andere Gesundheits- bereiche – dass ein immer noch erhebli- ches Defizit an Forschungsergebnissen besteht. Damit würden wichtige empiri- sche Grundlagen für eine rational be- gründete Versorgungsplanung fehlen.

Versorgungsforschung könne allerdings hinsichtlich ihrer Methodik nur begrenzt auf anerkannte Standards (RCT) zu- rückgreifen, da zum Beispiel eine Ran- domisierung dem Versorgungsalltag widerspreche. Die Datenerhebungen müssten in die klinische Routine imp- lementiert werden, weshalb nur konse- kutive und nicht selektive Stichproben herangezogen werden könnten. Eine weitere zentrale methodische Besonder- heit liege darin, dass primär Selbstein- schätzungen (der Patienten) Grundlage seien. Nicht unbedeutend war in diesem Zusammenhang auch, dass der wissen- schaftliche Nachwuchs, insbesondere im internationalen Bereich mit Studien, die nicht den RCT-Standards entsprechen, kaum konkurrieren könnten und sich deshalb auch nur wenige mit diesem Thema beschäftigen würden. Bezogen auf die durchgeführten Klinikvergleiche zeigte Schulz eindrücklich, wie wichtig es für einen fairen Vergleich ist, dass konfundierende Variablen (z.B. ein erhöhter Anteil von Patienten mit Per- sönlichkeitsstörungen) miterhoben und in die Analysen einbezogen werden. Die Übertragbarkeit von solchen Verfahren auf die ambulante Versorgung wurde ausführlich diskutiert.

Workshop 9: H. Schulz

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Im zweiten Beitrag dieses Workshops illustrierte Werner W. Wittmann an Beispielen aus der stationären psycho- somatischen Rehabilitation, was eine umfassende psychotherapeutische Versorgungsforschung leisten könne.

Trotz der langjährigen Tradition der Psychotherapieforschung, die die Wirksamkeit von Psychotherapie eindrücklich belege, müsse festgehal- ten werden, dass nur ein geringer Anteil dieser Studien in der konkreten Versorgungspraxis unter Alltagsbe- dingungen durchgeführt wurde und deswegen nicht ohne weiteres auf die alltägliche Versorgung geschlossen werden könne. Psychotherapeutische Versorgungsforschung könne sich auf Strukturen, Prozesse und Ergebnisse beziehen, wobei insbesondere der ergebnisorientierten Perspektive eine besondere Bedeutung zukomme („Er- gebnisqualität ist nicht Alles, aber

ohne Ergebnisqualität ist alles Nichts!“

Wittmann et al. 2003). Eine entschei- dende Frage ist demzufolge die nach den Ergebnissen in der realen Versor- gung. Auf der Grundlage einer kürzlich publizierten Metaanalyse von 67 Stu- dien und über 25.000 Patienten der psychosomatischen Rehabilitation wur- de gezeigt, wie eine versorgungsnahe Forschung aussehen kann. Diese Stu- dien haben nahezu ausschließlich ein naturalistisches Design und damit eine hohe externe Validität und damit auch eine hohe Evidenz jenseits des RCT- Dogmas. Gewissermaßen im Gegenspiel zu den kritischen Ausführungen von Jürgen Hardt forderte Wittmann von den Psychotherapeuten, sich verstärkt auch auf die gesundheitsökonomische Perspektive zu konzentrieren. Der „Re- turn of Investment÷ bzw. das Kosten- Nutzen-Verhältnis von (hier stationärer) Psychotherapie sei mit ca. 1:2,5 bis 1:4

so gut, dass – wäre die Psychotherapie eine börsennotierte Aktiengesellschaft – ihr „Kurs“ seit vielen Jahren hätte e- norm steigen müssen, also extrem hohe Gewinne hätten erzielt werden können.

Die Psychotherapie müsse sich in der Diskussion um die Kosten im Gesund- heitswesen bzw. der Wirtschaftlichkeit vor niemandem verstecken und könnte eigentlich um vieles selbstbewusster in dieser Diskussion vertreten sein. Im ambulanten Bereich werden die Ergeb- nisse – wegen den geringeren Kosten – möglicherweise noch besser ausfallen, weshalb z.B. die vielfach kritisierte und abgelehnte QS-Studie der TK nachträg- lich noch deutliche Impulse werde set- zen können zur weiteren Stärkung der Psychotherapie. Wittmann forderte die Psychotherapie und v.a. die Psychothe- rapeuten selbst zu mehr eigener Initiati- ve zur Versorgungsforschung auf, der Einsatz werde sich lohnen.

Bildergalerie – Impressionen vom Landspsychotherapeutentag 2008 (mehr Bilder gibt es demnächst auf der LPK-Homepage)

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Wie schon im letzten Jahr war der Landespsychotherapeutentag von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle glän- zend organisiert. Auch die für die

schnelle Abwicklung am Tagungsbüro extra engagierten Hilfskräfte haben sehr geholfen, den Tag für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Ihnen allen gebührt der Dank der Teil- nehmer und des Vorstandes.

Umfrage zur Beitragsordnung: Kammermitglieder bevorzugen abgestuften Ein- heitsbeitrag

Die LPK stellte in einer Mitgliederum- frage zwei Beitragsmodelle zur Dis- kussion. Modell A mit einem in drei Stufen gestaffelten Beitrag, Modell B mit einer linearen Abhängigkeit des Beitrags von den Einkünften. Von den etwa 4000 Kammermitgliedern

antworteten 1422 (ca. 35%). Hiervon sprachen sich 882 (62%) für Modell A aus, 540 (38%) für Modell B. In Anbet- racht dieser deutlichen Präferierung des Modells A wird sich auch der Vorstand für dieses Modell einsetzen. Die Ab- stimmung über die neue Beitragsord-

nung wird auf der Kammervertreterver- sammlung (VV) am 18.10.08 erfolgen.

Eine Beitragsermäßigung für Angestell- te ist in der Vordiskussion der VV sehr umstritten. Es wird bezweifelt, dass angestellte Mitglieder weniger Nutzen von der Kammer hätten.

"Gesundheitsfond - so nicht – Pressekonferenz und Kampagnenvorstellung

"Gesundheitsfond - so nicht" - zu diesem Thema fand am 7.5.08 eine Pressekonferenz in der Kassenärztli- chen Vereinigung Baden- Württemberg statt. Dabei wurde die Kampagne "Gesundheitsfond - so nicht" vorgestellt. Diese Initiative wird getragen von den kassenärztli- chen Vereinigungen Bayerns und Baden-Württembergs. In Baden- Württemberg wird die Kampagne auch von der Landespsychotherapeu- tenkammer, der Landesärztekammer, der Landeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie der Baden- Württembergischen Krankenhausge- sellschaft (BWKG) unterstützt.

Die Vertreter der die Kampagne unter- stützenden Organisationen wiesen in ihren Statements auf die Auswirkungen der Einführung des Gesundheitsfonds hin. Durch den Fond und die Honorarre- form fließen demnach 500 Millionen Euro Krankenkassenbeiträge von Ba- den-Württemberg in andere Bundeslän- der ab, die der hiesigen Versorgung fehlen werden. Der Vizepräsident der LPK Baden-Württemberg, Herr Martin Klett, vertrat dabei die Landespsycho- therapeutenkammer. Er wies in seinem Statement insbesondere auf die Auswir- kungen für die psychotherapeutische Versorgung hin. Die Pressemitteilung der LPK zur Pressekonferenz finden Sie hier (www.lpk-bw.de  Aktuelles). In seinem Vortrag betonte er exemplarisch

die überwiegend unzureichende Versor- gung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher.

Einig waren sich alle, dass der Fond wenn auch schon nicht mehr aufzuhal- ten, so doch zu entschärfen oder zu verschieben wäre. Angesichts des be- vorstehenden nächsten Bundestags- wahlkampfes dürfte die Kampagne eine Wirkung bei der Politik entfalten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Homepages der Kassenärzt- lichen Vereinigung Baden- Württemberg, der Landesärztekammer Baden-Württemberg, sowie auf den Seiten der Kampagne „Gesundheitsfond - so nicht“.

Beitritt zum Psychotherapeutenversorgungswerk noch in diesem Jahr

Nach dem Beschluss der Vertreterver- sammlung der LPK BW über den Beitritt zum Psychotherapeutenver- sorgungswerk Nordrhein-Westfalen (PTV-NRW) musste zwischen NRW und Ba-Wü ein Staatsvertrag ge- schlossen werden. Nach den parla- mentarischen Prüfungen und Verab- schiedung durch die beiden Landtage tritt der Staatsvertrag voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in Kraft. Die der- zeitigen Kammermitglieder können dann entscheiden, ob ihre Alters-,

Hinterbliebenen- und Berufsunfähig- keitsversorgung auf andere Art ausrei- chend abgesichert ist und sie somit eine Beitragsbefreiung beantragen oder ob sie im PTV bleiben wollen. Künftige Mitglieder sind im Versorgungswerk pflichtversichert, wobei rentenversiche- rungspflichtige KollegInnen vom Bei- trag befreit werden. Eine Zusatzversor- gung ist über einen reduzierten Beitrag beim PTV möglich. Um unsere Kam- mermitglieder bei der Entscheidung zu unterstützen, ob sie sich vom Beitrag

zum PTV befreien lassen oder ob sie ihre Altersvorsorge über das PTV absi- chern/ergänzen wollen, werden kosten- freie Informationsveranstaltungen zum Versorgungswerk durchgeführt, zu denen alle Kammermitglieder herzlich eingeladen sind. Bei Bedarf werden Kammermitglieder auch ausführlich individuell beraten. Die Termine für die Info-Veranstaltungen werden Ihnen zugesandt und Sie finden sie auf der Kammerhomepage (www.lpk-bw.de).

Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) als freiwillige Mitglieder der LPK BW

Nach einer Novellierung des Heilberu- fekammergesetzes hat im März 2007

die Vertreterversammlung der LPK-BW beschlossen, dass Psychotherapeuten in

Ausbildung (PiAs), die sich im zweiten Teil der Ausbildung befinden, Mitglie-

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der der LPK-BW werden können. Sie haben den Status der freiwilligen Mitglieder und sind beitragsfrei ge- stellt. Mittlerweile wurde auch die Wahlordnung insofern geändert, dass PiAs bei der nächsten Wahl zur Ver- treterversammlung im Herbst 2009 auf einer eigenen Liste zwei VertreterIn- nen für die Vertreterversammlung der

LPK-BW wählen können. Bisher sind insgesamt 93 PiAs freiwillige Mitglie- der geworden. Aus deren Mitte wurden im Februar 2008 zwei vorläufige Vertre- terInnen für die Bundeskonferenz der PiAs gewählt, Frau Nicola Feig und Herr Thomas Feldmann-Hauptstein. Bei einem weiteren Treffen des Vorstands der LPK-BW mit den PiAs wurden

eingehend die bestehenden Probleme bei der Ausbildung, z.B. die finanziellen Engpässe, die im praktischen Jahr ent- stehen, besprochen und Lösungsmög- lichkeiten diskutiert. Auch über eine mögliche Neuordnung der Ausbildung nach Veröffentlichung des Forschungs- gutachtens wurde informiert und disku- tiert.

Mahnung zur Datensicherung – Pressemitteilung des Innenministeriums Baden- Württemberg

In einer Pressemitteilung mahnt das Innenministerium bei allen Berufsge- heimnisträgern Maßnahmen zur Da- tensicherung an. Aufgrund eines Vor- falls in einer Waldshuter Rechtsan- waltskanzlei, über den Medien berich- teten, wird auf die datenschutzgerech- te Aufbewahrung und Entsorgung von Mandantenakten hingewiesen.

Im Herbst vergangenen Jahres war durch die Medien der Fall einer Rechts- anwaltskanzlei bekannt geworden, deren Mandantenakten teilweise als Altpapier gebündelt am Straßenrand aufgefunden worden waren. Daraufhin ermittelte die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich.

Die Aufsichtsbehörde empfiehlt infol- gedessen, „mit den personenbezogenen Daten sorgsam umzugehen, Mitarbeite- rInnen auf das Datengeheimnis zu ver- pflichten und die im Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) enthaltenen Vor- schriften einzuhalten“.

Homepage - Impressumspflicht für Psychotherapeuten

Auf der Kammerhomepage finden Sie eine Erläuterung für Psychotherapeu- ten zur Impressumspflicht in Folge des Telemediengesetzes. In einem kurzen

Paper wird die Rechtslage für Psycho- therapeuten dargelegt, die ihre Dienste über eine Homepage im Internet anbie- ten. Hierbei sind bestimmte Angaben

verpflichtend zu machen. Die Anforde- rungen werden im Paper dargestellt und anhand eines Gestaltungsbeispiels ver- deutlicht.

Fortbildungszertifikat zum Wunschtermin – Sicherheit bereits jetzt

Die LPK appelliert nochmals an alle VertragspsychotherapeutInnen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, bereits jetzt das Fortbildungszertifikat

zu beantragen. Nur bei möglichst früh- zeitiger Antragstellung kann eine recht- zeitige Prüfung der Unterlagen und Zertifikatserteilung von der Kammer

zugesichert werden. Näheres auf der Homepage der Kammer www.lpk- bw.de.

Neues aus der Bundespsychotherapeutenkammer

Zukunft der Psychotherapieausbildung: Auftaktsymposium der Bundespsychothera- peutenkammer

(BPtK/LPK) Über die Zukunft ihrer Ausbildung diskutierten am 9. April in Berlin ca. 130 Psychotherapeuten. Vor zehn Jahren fanden die entscheiden- den Gespräche zum Psychotherapeu- tengesetz statt. Daran erinnerte Prof.

Dr. Rainer Richter, Präsident der Bun- despsychotherapeutenkammer, bei der Eröffnung des BPtK-Symposiums.

Mit dem Gesetz seien zwei neue aka- demische Heilberufe etabliert worden, die heute aus der Versorgung psy-

chisch kranker Menschen nicht mehr wegzudenken seien.

Die europäische Reform der Studien- gänge, der so genannte Bologna- Prozess, erfordere aktuell eine erneute Beschäftigung mit dem Psychotherapeu- tengesetz, das die Ausbildung zum Psy- chologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten (KJP) regelt. Das Bundes- ministerium für Gesundheit (BMG) habe dazu ein Forschungsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im

Frühjahr 2009 vorliegen werden. Die BPtK werde die vom BMG angestoßene Diskussion über die Zukunft der Psy- chotherapieausbildung mit einer Reihe von Veranstaltungen begleiten und aktiv mitgestalten. Dabei verfolge die BPtK, so Rainer Richter, das Ziel, dass auch künftig qualifizierte Psychotherapeuten in ausreichender Zahl ausgebildet wer- den. Mit dem Auftaktsymposium wolle die BPtK die zentralen Fragen zur De- batte stellen, welche Kompetenzen ein guter Psychotherapeut braucht und wie

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diese in der Ausbildung vermittelt werden können.

Der Sachverständigenrat zur Begut- achtung der Entwicklung im Gesund- heitswesen habe 2007 festgestellt, dass

"die Verteilung der Tätigkeiten zwi- schen den Berufsgruppen nicht den demografischen Entwicklungen sowie den Veränderungen im Morbiditäts- spektrum entspricht" und "den neuen strukturellen Anforderungen, insbe- sondere einer sektorübergreifenden Versorgung, nicht standhält". In den vergangenen zehn Jahren hätten die Psychotherapeuten unter Beweis ge-

stellt, dass mit der neu geschaffenen Arbeitsteilung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Gesund- heitsversorgung geleistet werden konn- te, stellte der BPtK-Präsident fest. Dies könne man als Verpflichtung sehen, die Diskussion innerhalb der Gesundheits- berufe, aber auch innerhalb der eigenen Profession in diesem Sinne weiterzufüh- ren.

Am Symposium wurden die Entwick- lung der bisherigen psychotherapeuti- schen Ausbildung dargestellt und ihr bisheriger Stand gewürdigt, gleichzeitig

jedoch auch Konflikte angesprochen und zukünftige Handlungsfelder disku- tiert. Besonders in Zusammenhang mit der Umstrukturierung der psychothera- peutischen Ausbildung – und der Mög- lichkeit des Erwerbs psychotherapeuti- scher Kompetenz bereits im Studium – wurden unterschiedliche Positionen deutlich.

Auf der Homepage der BPtK finden Sie den ausführlichen Bericht zum Sympo- sium, sowie die Vorträge der Referenten zum Downloaden (www.bptk.de).

Gerüst des Morbi-RSA steht – Versorgungsneutralität weitgehend gewährleistet

(BPtK) Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 3. Juli 2008 weitere zentrale Regelungen zum morbiditäts- orientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bekannt gegeben. Es liegt damit im Zeitplan für den Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009.

Bereits im März dieses Jahres legte das BVA die berücksichtigungsfähi- gen Krankheiten fest. Dabei konnte erreicht werden, dass ein relativ brei- tes Spektrum an psychischen Erkran- kungen zu den insgesamt 80 für den Morbi-RSA berücksichtigungsfähigen Krankheiten gehört. Dies ist eine wichtig Voraussetzung dafür, dass sich Krankenkassen an der Verbesse- rung der Versorgung beteiligen kön- nen, ohne Gefahr zu laufen, damit Risiken an sich zu ziehen, deren Kos- ten durch die Zuweisungen aus dem Morbi-RSA nicht annähernd gedeckt werden.

Zu den im Morbi-RSA berücksichti- gungsfähigen psychischen Erkrankun- gen zählen:

 unipolare depressive Störungen,

 bipolare affektive Störungen

 Schizophrenie und wahnhafte Stö- rungen

 Abhängigkeit und Missbrauch von psychotropen Substanzen

 Persönlichkeitsstörungen

 Anorexie und Bulimie

 Aufmerksamkeitsstörungen und andere hyperkinetische Störungen

 demenzielle Erkrankungen.

Mit der jüngsten Festlegung des BVA wurden insbesondere die Morbiditäts- gruppen und die Zuordnungsalgorith- men einschließlich der Aufgreifkriterien definiert. Das ursprünglich favorisierte Klassifikationsmodell (IPHCC plus RxGroups) sah gesonderte Morbiditäts- gruppen auf der Basis der stationären Entlassungsdiagnosen und der ambulant verordneten und zu Krankheiten zuge- ordneten Arzneimittelwirkstoffe vor. In dem jetzt vom BVA festgelegten Klassi- fikationsmodell werden stationäre und ambulante Diagnosen (Auftreten in mindestens zwei Quartalen) in jeweils einer gemeinsamen Morbiditätsgruppe berücksichtigt und führen damit zu denselben Zuschlägen. Bei psychischen Erkrankungen werden Arzneimittel als zusätzliches Aufgreifkriterium für die Zuschlagsfähigkeit von ambulanten Diagnosen lediglich für die Diagnosen bipolare affektive Störungen, Schizo- phrenie und wahnhafte Störungen ge- fordert. Das BVA ist damit einem zent- ralen Argument der BPtK gefolgt, dass sich die Morbidität psychischer Erkran- kungen im ambulanten Bereich nicht angemessen über Arzneimittelinforma- tionen abbilden lässt. Damit konnte verhindert werden, dass der Morbi-RSA gezielte finanzielle Anreize für vor- nehmlich pharmakotherapeutische Be- handlungen von psychischen Störungen setzt.

In dem festgelegten Klassifikationsmo- dell werden die verschiedenen berück- sichtigungsfähigen psychischen Erkran- kungen in folgenden hierarchisierten

Morbiditätsgruppen (HMG) zusammen- gefasst, welche insbesondere unter dem Aspekt der Kostenhomogenität der HMG in einem prospektiven Modell zur Kostenvorhersage gebildet wurden:

HMG051: Alkohol- und drogenindu- zierte Psychose,

HMG052: Alkohol- und Drogenabhän- gigkeit,

HMG053: Schädlicher Gebrauch von Alkohol/Drogen ohne Ab- hängigkeitssyndrom,

HMG054: Schizophrenie,

HMG055: Bipolare affektive Störung, Anorexie, Bulimie,

HMG056: Psychosen, psychotische und dissoziative Störungen, HMG058: Depressionen und wahnhafte

Störungen,

HMG066: Aufmerksamkeits-Defizit- Syndrom.

Dabei bilden die HMG051 bis HMG053 sowie die HMG054 bis HMG058 je- weils eine strenge Hierarchie, die be- wirkt, dass für Versicherte, die sich zu mehreren HMG einer Hierarchie zuord- nen lassen, lediglich ein Zuschlag der in der Hierarchie am höchsten angesiedel- ten HMG und nicht mehrere Zuschläge gleichzeitig fällig werden. In den kom- menden Monaten wird das BVA auf dieser Grundlage über ein prospektives Regressionsmodell die Höhe der Risi- kozuschläge pro hierarchisierter Morbi- ditätsgruppe für das Jahr 2009 berech- nen.

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