Vorlage 049/2018
Verwaltungsausschuss 11.04.2018 öffentlich Beratung
Gemeinderat 18.04.2018 öffentlich Beschluss
Thema
Gewährung eines internen Darlehens der Stadt an den Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung
Beschlussantrag
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, dem Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Ostfildern zum 01.07.2018 ein internes Darlehen in Höhe von 750.000 € zu gewähren und einen entsprechenden Darlehensvertrag abzuschließen.
Die Mittel von 750.000 € sind im Nachtragsplan 2018 als Darlehensgewährung einzustellen. Die Deckung erfolgt durch Tilgungsrückflüsse und durch Mehrerträge aus der Steuerschätzung vom November 2017.
2. Der überplanmäßigen und abschließenden Tilgung des mit Vertrag vom 15.12.2011 gewährten vorhan- denen internen Darlehens in Höhe von 90.000 € aus Mitteln des Eigenbetriebs Wohnungsverwaltung wird zugestimmt.
Bolay gez. Lechner gez. Striebeck gez. Weisbarth
Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Fachbereich 4 Zentrale Dienste/Finanzen Finanzdienste
Geschäftszeichen: 20-923.810 20.03.2018
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Erläuterungen
Nachdem die Entwicklungsmaßnahme des Scharnhauser Parks abgerechnet wurde, muss der Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung nach einer ersten Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuschüssen aus dem Landessanierungsprogramm in Höhe von 1,3 Mio. € im Jahr 2016 nun nochmals 754.500 € kreditfinanziert an die Stadt zurückzahlen.
Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wohnungsverwaltung ist dafür eine entsprechende Krediter- mächtigung von 750.000 € vorgesehen. Die Kreditermächtigung wurde am 23.01.2018 vom Regierungs- präsidium Stuttgart genehmigt. Statt einer Ausschreibung auf dem Kreditmarkt könnte die Stadt Ostfildern dem Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Ostfildern ein stadtinternes Darlehen in Höhe von 750.000 € ge- währen, ggfs. mit wenigen tilgungsfreien Jahren.
Die Stadt erhält derzeit für Geldanlagen bei Banken und Sparkassen keine attraktiven Zinserträge. Die Kreditinstitute sind an kommunalen Geldanlagen wegen der Zinssituation nicht interessiert. Daher wäre ein internes Darlehen für die Stadt sowie für den Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung beidseitig von Vorteil.
Alternativ müsste vom Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung ein Kredit von einer Bank aufgenommen werden.
Für ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren beläuft sich der Zinssatz derzeit auf ca. 1,8 % p.a. mit steigender Tendenz.
Vorteile des stadtinternen Darlehens:
• Dämpfung der Gesamtverschuldung der Stadt und ihrer Betriebe bei Kreditinstituten.
• Der Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung erhält ein günstiges Darlehen zu einem vorgeschlagenen Zins von 1,5 %, fest auf 15,5 Jahre.
• Jährliche Zinserträge (im Durchschnitt 5.625 € p.a.) im Ergebnishaushalt der Stadt.
• Jährliche Tilgungsrückflüsse (50.000 € p.a.) im Finanzhaushalt der Stadt.
• Die Stadt hat ihre vorhandenen liquiden Mittel mit der Darlehensgewährung sinnvoll, sicher und Ertrag bringend angelegt.
• Zur teilweisen Gegenfinanzierung wird der Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung sein altes internes zinsfreies Darlehen von 140.000 € im Jahr 2018 vollständig tilgen. Geplant war eine Rate von 50.000 €, eingehen werden somit zusätzliche 90.000 €.
Nachteile des stadtinternen Darlehens:
• Haushaltsmittel der Stadt werden längerfristig gebunden.
Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile die Nachteile bei weitem. Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs bitten um die Ermächtigung einen Vertrag über ein internes Darlehen abzuschließen.
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Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto:
Produktsachkonto 11 33 03 99 7885200
Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung Ostfildern (WVO), Ausleihungen an verbundene Unternehmen Bilanzkonto 1315300 Darlehen WVO
Kostenart bzw. Investition
Einzahlungen/
Erträge in €
Auszahlungen/
Aufwendungen in €
einmalig Darlehenstilgung/-gewährung 90.000 € 750.000 €
jährlich Zinserträge und Tilgung 5.625 € und 50.000 € Finanzierung durch
Haushaltsmittel Ermächtigungsrest
Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen
Die Deckung erfolgt durch höhere Tilgungsrückflüsse (90.000 €) und durch Mehrerträge aus der Steuer- schätzung vom November 2017 (Teilbetrag von 660.000 €).