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52 und und

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Academic year: 2021

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Inscha (arab. insä') bedeutet eigentlich Aufbau, Konstruktion, Stil, steht aber auch für 'ilm al-insä' (Lehre vom Stil, Stilistik) und bezeichnet schließ- lich Schriftstücke, deren Abfassung nach den verbindlichen Regeln des 'i/m al-insä' erfolgte, und die in der islamischen Welt weitverbreitete literari- sche Gattung stilkundlicher und epistolographischer Handbücher, die vor- zugsweise für den kanzellarischen Gebrauch bestimmt waren. Der Inhalt solcher Werke erstreckt sich von Abschriften amtlicher Dokumente und Mustern für amtliche Korrespondenz aller Art bis zu Wiedergaben von Privaturkunden und persönlichen Briefen. Ihre Verfasser hegen hierbei stets die Absicht, stilistische Modelle für Korrespondenzen und Schrift- stücke unterschiedlichster Natur zu bieten. Diese Musterschriftstücke folgen in vielen Fällen authentischen Vorbildern. Bedenkt man, daß das Archiv- 52

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wesen in vielen islamischen Ländern und Kanzleien nicht jenen Stand er- reichte, der die diesbezüglichen europäischen Verhältnisse auszeichnet, so stellen die in.l'ä'-Werke für den islamkundlichen Historiker Quellen hoher Wichtigkeit dar. Ihre Auswertung wird allerdings dadurch kompli- ziert, daß die Verfasser von insä'-Literatur authentisches und fiktives Ma- terial in undifferenzierter Weise anordnen und oftmals fingierten Schrift- stücken eine reale historische Herkunft bescheinigen oder authentische Texte in einen falschen historischen Zusammenhang stellen. Außerdem wurde oftmals die originale Vorlage vom Autor nur teilweise oder in einigen Punkten verändert wiedergegeben, ließ sich dieser doch zumeist von stilisti- schen Erwägungen leiten. Der Historizität seines Materials widmete er oft - wenn überhaupt - nur sekundäres Interesse. Nicht nur die inhaltliche Be- arbeitung macht die insä'-Literatur für den Historiker attraktiv: Da ihre Werke oft für kanzellarische Zwecke verfaßt wurden und als Verwaltungs- handbücher dienten, sind sie für institutions- und verwaltungsgeschichtliche Forschungen äußerst bedeutsam. Wir dürfen annehmen, daß schon in der islamischen Frühzeit verbindliche stilistische Vorschriften zur Abfassung amtlicher und privater Korrespondenz beachtet wurden. Für die Nieder- schrift früher Briefmuster mag die Tatsache eine Rolle gespielt haben, daß nach den muslimischen Eroberungen byzantinische und sassanidische Kanzleitraditionen - wenn auch in verändertem sprachlichem Gewande - bei den Arabern Eingang gefunden haben. Mit der Zunahme der sozialen Stellung des Kanzleischreibers (kätib) unter den ~Abbasiden entwickelte sich auch die insä'-Literatur: Die stilistischen Anforderungen, die bei der Anfertigung von Schriftstücken einzuhalten waren, wurden immer kompli- zierter und verlangten erhebliche literarische Fähigkeiten. Der Vielzahl der Kategorien amtlicher und privater Schreiben entsprachen spezielle stilisti- sche und rhetorische Verbindlichkeiten, durch die jede einzelne dieser Klas- sen ihre Besonderheit erhielt. Die am weitesten entwickelten insä'-Werke überschritten in jeder Hinsicht den Charakter von Formularbüchern und erscheinen uns als oft vielbändige Enzyklopädien, in denen die zur Lebens- zeit ihrer Verfasser als gültig erachteten Bildungsinhalte Eingang gefunden haben. Neben die großen Autoren der arabischen insä'-Literatur (Ibn a~­

~airafi, al-'Umarl und al-Qalqailandi) treten seit dem 12. Jh. auch Verfasser (zumindest teilweise) persischer Formular- und Verwaltungshandbücher (z.B. Rasidaddln Watwät, Bagdädl und Nagguwäni). Als wohl berühm- testes Werk osmanischer Epistolographie ist Feridün AJ:imed Begs Münse- , ätü s-se/ä{fn zu nennen.

W. Björkman, Beiträge zur Geschichte der Staatskanzlei im islamischen Ägypten, Hamburg 1928; H. Horst, Die Staatsverwaltung der Großselgüqen und der Jjorazmsähs ( 1038-1231), Wiesbaden 1964; J. Matuz, Über die Epistolographie und lnsa'-Literatur der Osmanen, in: Deutscher Orientalistentag 1968 (Wiesbaden 1970) 574-594; H. R.

Roerner, Staatsschreiben der Timuridenzeit, Wiesbaden 1952; ders., Art. ln~bii' in EJ2.

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