Dipl.-Volksw. Frieder Schmitz
FB IV/VWL-APO Übung zur SVWL
WS 1997/98
Versunkene Kosten und Faktorspezifität
Zahlungen für Investitionsgüter (Produktionsfaktoren), die ein Investor nicht durch den Verkauf des Faktors erwirtschaften kann [und (noch) nicht durch den Einsatz des Faktors erwirtschaftet wurden (Verzinsung/Abschreibung)]
sind versunkene Kosten.
Der Grad der Unveräußerlichkeit eines Faktors wird durch das Ausmaß der Exklusivität der Bindung an die jeweilige Verwendung bestimmt, den Grad der Faktorspezifität.
Dipl.-Volksw. Frieder Schmitz
FB IV/VWL-APO Übung zur SVWL
WS 1997/98
Das heißt:
Versunkene Kosten sind die Revisionskosten spezifischer Faktorbestandteile.