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Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden

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Academic year: 2021

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Verfügungsfonds in kleineren Städten

und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe

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Verfügungsfonds in kleineren Städten

und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe

Das Projekt der städtebaulichen Begleitforschung wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt.

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IMPRESSUM

Herausgeber

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Deichmanns Aue 31–37

53179 Bonn

Wissenschaftliche Begleitung

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat I 7 – Baukultur und Städtebaulicher Denkmalschutz Martina Kocks (Projektleitung), martina.kocks@bbr.bund.de Christoph Vennemann, christoph.vennemann@bbr.bund.de Begleitung im Bundesministerium

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Referat SW I 5 – Grün und Baukultur in der Stadtentwicklung Prof. Dr. Hagen Eyink, hagen.eyink@bmi.bund.de

Auftragnehmer

Plan und Praxis GbR, Berlin team-vf@planundpraxis.de Anja Besecke

Titelseite und alle weiteren Fotos: Plan und Praxis GbR Dr. Josiane Meier

Holger Pietschmann

unter Mitarbeit von Sebastian Däßler, Niklas Keller, Stefan Koderisch und Mario Schmütz Stand

Mai 2020 Gestaltung

Mario Schmütz, Plan und Praxis, Berlin Druck

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn Bestellungen

christoph.vennemann@bbr.bund.de Stichwort: Arbeitshilfe Verfügungsfonds Bildnachweis

Seite 21: Stadt Haldensleben Seite 36: Stadt Lüdinghausen

Nachdruck und Vervielfältigung Alle Rechte vorbehalten

Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Bitte senden Sie uns zwei Belegexemplare zu.

Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt mit der des Herausgebers identisch.

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Liebe Leserinnen und Leser,

Verfügungsfonds sind seit zehn Jahren ein wirkungsvolles Instrument der Städte-bauförderung. Kommunen können einen Verfügungsfonds einrichten, um damit Pro-jekte in Quartieren, Stadt- und Ortskernen umzusetzen. Der Fonds speist sich in der Regel zur Hälfte aus Mitteln der Städtebauförderung. Dazu kommen weitere Gelder der Kommunen und privater Akteure.

Die Verfügungsfonds flankieren eine städtebauliche Gesamtmaßnahme. Bisher nut-zen vor allem Großstädte und Mittelstädte die Fonds als flexibles Instrument, um pri-vate Akteure für die Aufwertung und Entwicklung der Stadtbereiche zu gewinnen und gemeinsam Projekte zu realisieren. Beteiligt sind neben den Kommunen Verei-ne und Initiativen, Handel und Gewerbetreibende, Kultur- und Bildungseinrichtun-gen und weitere lokale Akteure.

Verfügungsfonds können auch in kleineren Kommunen Anreize für Mitwirkung schaf-fen und Aktivitäten anstoßen. Die vorliegende Arbeitshilfe richtet sich deshalb vor allem an Verantwortliche in Kommunalverwaltungen und -politik. Sie zeigt, wie Kom-munen einen dieser Fonds auflegen können und welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Zahlreiche Anwendungsbeispiele veranschaulichen, wie das Ins-trument erfolgreich umgesetzt wird.

Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 tritt eine Neuerung in Kraft: Künftig sollen auch Maßnahmen des bürgerschaftlichen Engagements explizit zuwendungsfähig sein.

Ich würde mich freuen, wenn die Arbeitshilfe in kleineren Städten und Gemeinden dazu beiträgt, viele Maßnahmen zu realisieren, welche die Lebensqualität im Wohn-umfeld weiter verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen oder Projekte zur Milde-rung der Folgen der Corona-Pandemie.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Dr. Markus Eltges

Leiter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

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Inhalt

Einleitung 8

1 Was ist ein Verfügungsfonds?

9

2 Chance Verfügungsfonds

11

Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen 12

3 Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds

14

Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass 17

4 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien

18

Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen 21

5 Aufgaben und Zuständigkeiten

24

Im Fokus: Das lokale Gremium 26

Im Fokus: Fondsbeauftragte/r 28

6 Maßnahmen und Projekte

30

7 Von der Projektidee zur Umsetzung

33

Im Fokus: Das Antragsformular 34

8 Öffentlichkeitsarbeit

35

9 Verstetigung

36

10 Musterdokumente: Ein Werkzeugkasten

39

Muster: Checkliste für Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds 39

Baukasten: Kommunale Richtlinie 40

Muster: Flyer 43

Muster: Antragsformular 44

11 Weiterführende Informationen und Anlaufstellen für Unterstützung

46

12 Übersicht: Beispiele aus der Praxis

47

13 Glossar

49

(8)

8 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Einleitung

Diese Arbeitshilfe richtet sich an Akteure – insbe-sondere in kleineren Städten und Gemeinden – die im Rahmen ihrer städtebaulichen Gesamtmaßnah-men einen Verfügungsfonds einrichten möchten. Ausdrücklich werden Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter der lokalen Verwaltungen, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik sowie beauf-tragte Dritte in der Städtebauförderung angespro-chen. Ihnen soll diese Arbeitshilfe Mut und Moti-vation geben, Verfügungsfonds aufzulegen und von den Potenzialen dieses Instruments für die Ortsent-wicklung zu profitieren.

Die Arbeitshilfe ist so ausgerichtet, dass sie von Akteuren in allen Städtebauförderprogrammen genutzt werden kann. Im Fokus steht dabei der Verfügungsfonds mit 50-prozentigem Kofinanzie-rungsanteil, so dass die Mitfinanzierung des Fonds-budgets durch private Akteure verstärkt beleuch-tet wird. Die Option, den Verfügungsfonds auch zu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln zu finanzie-ren, wie es im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ (seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt“) und in besonderen Ausnahmefällen möglich ist, wird nur am Rande betrachtet.

Mit einem Verfügungsfonds einher gehen zahlrei-che Chancen und Vorteile – das Instrument ist je-doch zunächst erklärungsbedürftig. Hier knüpft die vorliegende Arbeitshilfe an. Sie stellt Nutzen und Chancen heraus und zeigt auf, wie eine sachge-rechte, tragfähige und auf die örtlichen Rahmen-bedingungen passende Form des Verfügungsfonds entwickelt werden kann. Wichtige Grundlagen, re-levante Begriffe und zentrale Bausteine zur

Ausge-staltung eines Verfügungsfonds werden erläutert und weiterführende Informationen genannt. Bei-spiele aus Gemeinden beleuchten konkrete Mög-lichkeiten und Wege der praktischen Umsetzung, besondere Aspekte werden in den Abschnitten „Im Fokus“ vertieft. Als Arbeitserleichterung ste-hen in einem Werkzeugkasten Musterdokumente zur Verfügung, auf Basis derer eigene Unterlagen entwickelt werden können. Die Arbeitshilfe ist mo-dular aufgebaut: Sie muss nicht unbedingt von vor-ne nach hinten gelesen werden. Zahlreiche Quer-verweise stellen Bezüge zwischen den einzelnen Schritten und Aspekten her, damit auch hier jede/r den eigenen, passenden Weg finden kann.

Hintergrund der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Begleitforschung zum Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“. Entsprechend wurden die Zielsetzungen dieses Programms, wie die Besonderheiten des Raumtyps „kleinere Stadt“, die interkommunale Kooperation oder auch Fragen der Innenentwicklung besonders berücksichtigt. Die dargestellten Inhalte fußen auf einer Bestands-aufnahme zu Potenzialen und Einsatz des Instru-ments Verfügungsfonds in der Städtebauförderung sowie auf einer vertieften Untersuchung von Um-setzungsbeispielen bundesweit. Zugunsten einer länderübergreifenden Perspektive werden länder-spezifische Unterschiede angedeutet, aber nicht detailliert dargestellt. Auch neue Rahmensetzun-gen durch UmstrukturierunRahmensetzun-gen in der Städtebau-förderung zum Jahr 2020 können nur angedeutet werden. Gleichwohl werden Anlaufstellen benannt, über die aktuellste Informationen verfügbar sind.

Gemeinde Wallenfels im Kooperationsraum Oberes Rodachtal, Bayern

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9 Was ist ein Verfügungsfonds?

1 Was ist ein Verfügungsfonds?

Verfügungsfonds sind ein Instrument der

Städ-tebauförderung. Jede Gemeinde, die Mittel aus der Städtebauförderung erhält, kann einen Verfügungsfonds einrichten. Verfügungsfonds werden in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eingesetzt, um aus dem lokalen Engagement heraus entwickelte – i. d. R. kleinere – Projekte finanziell zu unterstützen und somit anzuregen. Mithilfe dieses Fonds können Ideen von privaten Akteuren (z. B. Vereinen, Händlern, Bewohnerin-nen und Bewohnern) kurzfristig umgesetzt werden, die der Entwicklung des Fördergebietes dienen. Auf diese Weise setzen Verfügungsfonds einen Anreiz, sich für die Entwicklung der eigenen Gemeinde zu engagieren. Verfügungsfonds haben sich als flexib-les und wirkungsvolflexib-les Instrument zur Stärkung der Ziele der Gesamtmaßnahme erwiesen.

Eingeführt wurden Verfügungsfonds auf Bundes-ebene als Anreizinstrument in Zusammenhang mit dem Start des Programms „Soziale Stadt“ im Jahr 1999. Aufgrund der Erfolge in den Programm-gebieten der „Sozialen Stadt“ wurde der Verfü-gungsfonds in weiter entwickelter Form im Jahr 2008 zusätzlich fest im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ verankert. Seit dem Jahr 2010 können Verfügungsfonds in allen Programmen der Städtebauförderung zum Einsatz kommen und sind grundsätzlich in allen Ländern förderfähig.

Die Basis für den Verfügungsfonds setzen Bund und Länder in der Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung, die jährlich beschlos-sen wird. Konkretisiert wird die VV Städtebau-förderung in den Förderrichtlinien der Länder, in deren Verantwortungsbereich die Steuerung der Städtebauförderung liegt. Für den Einsatz von Verfügungsfonds sind die Rahmensetzungen von Bund und Ländern bewusst offengehalten: Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer kommuna-len Selbstverwaltung über die Ausgestaltung des Instruments entscheiden und angepasste Lösun-gen für die Gegebenheiten vor Ort entwickeln. Einzelne Länder geben in Leitlinien oder Arbeits-hilfen Hilfestellungen und Hinweise zur

Ausge-staltung von Verfügungsfonds ( Weiterführende Informationen, Kapitel 11). Der Erlass einer kommu-nalen Richtlinie zum Verfügungsfonds durch die Gemeinde kann eine wichtige Richtschnur für die Umsetzung sein, ist aber oft nicht verpflichtend.

1

Besonderheit Programm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“

Im Programm „Soziale Stadt“ (seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier“) und in besonderen Ausnahmefällen im Rahmen anderer Programme kann der Verfügungsfonds auch zu 100 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde) finanziert werden, wenn durch die Länder oder Gemeinden nicht andere Regelungen getroffen werden. Mit Verfügungsfonds in diesem Programm können auch Maßnahmen gemäß § 171e BauGB (sog. „Maßnahmen der Sozia-len Stadt“) mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden.

Grundcharakteristika von

Verfügungsfonds

Verfügungsfonds zeichnen sich durch die folgenden wesentlichen – bundesweit gültigen – Charakteris-tika aus (Stand: 01/2020):

• Gemeinden, die Mittel aus der Städtebauförde-rung von Bund und Land erhalten, können einen Verfügungsfonds einrichten.

• Der Verfügungsfonds finanziert sich i. d. R. zu maximal 50 Prozent aus Mitteln der Städtebau-förderung und wird zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde kofinanziert. Der Gesamtetat wird von der Gemeinde festgelegt.

• Mittel der Städtebauförderung stammen von Bund, Land und Gemeinde – mit diesen Mitteln dürfen ausschließlich Investitionen und investi-tionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen finanziert werden ( Maßnahmen und Projekte, Kapitel 6). In der VV Städtebauför-derung 2020 wird bürgerschaftliches Engage-ment im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaß-nahmen neu als möglicher Finanzierungszweck aufgeführt.

• Die Kofinanzierung kann durch Akteure der Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemein-schaften, Privatpersonen oder durch zusätz-liche Mittel der Gemeinde erfolgen. Aus diesen Mitteln können auch nicht-investive Maßnahmen finanziert werden.

• Grundlage und Voraussetzung für die

Förde-rung ist ein abgestimmtes integriertes (städ- 1 In dieser Arbeitshilfe wird im Schwerpunkt der Verfü-gungsfonds in den Blick ge-nommen, der sich zu min-destens 50 Prozent aus pri-vaten Mitteln bzw. zusätzli-chen Mitteln der Gemeinde kofinanziert. Die 100-prozen-tige Finanzierung aus Städ-tebaufördermitteln wird ana-log zu den Regelungen der VV Städtebauförderung als Besonderheit betrachtet und im Folgenden entsprechend nur am Rande betrachtet.

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10 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

tebauliches) Entwicklungskonzept sowie ein abgegrenztes Fördergebiet. Dies entspricht entweder ganz oder teilweise dem Förderge-biet der Gesamtmaßnahme. Die geförderten Projekte müssen einen Beitrag zur Errei-chung der Ziele der Gesamtmaßnahme leisten und entsprechend in Bezug zum Fördergebiet stehen.

• Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium ( Kapitel 5). Über die Beset-zung und Regularien des lokalen Gremiums entscheidet die Gemeinde. Der Verfügungs-fonds sollte so angelegt sein, dass die Beteili-gung und Mitwirkung lokaler privatwirtschaft-licher und/oder zivilgesellschaftprivatwirtschaft-licher Akteure gestärkt wird – sowohl als Antragstellende als auch als Gremienmitglieder.

• Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Ver-fügungsfonds erfolgt nach den allgemeinen Re-geln zum Einsatz von Bundesfinanzhilfen. Daher gelten die Grundsätze zu Subsidiarität und Nach-rangigkeit, zur Unrentierlichkeit von Kosten/Aus-gaben sowie vergaberechtliche Vorschriften. Dies ist durch die Gemeinde zu gewährleisten. Bei dem Kofinanzierungsanteil im Verfügungs-fonds handelt es sich nicht um Städtebauförder-mittel, d. h. der Einsatz dieser Mittel ist lediglich abhängig von Fördergrundsätzen der Gemeinde.

Für Verfügungsfonds werden in der Praxis teils unterschiedliche – manchmal auch ortsspezifische – Bezeichnungen verwendet, z. B. Projektfonds, Ge-bietsfonds, Innenstadtfonds oder Quartiersfonds, oder in Programmgebieten der Sozialen Stadt auch Aktionsfonds oder Aktionskasse.

Stadt Brakel, Nordrhein-Westfalen

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11 Chance Verfügungsfonds

2 Chance Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds ist ein flexibel einsetzbares Instrument zur Begleitung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Fonds kann entsprechend der vor Ort bestehenden Rahmenbedingungen individuell ausgestaltet werden. So kann mit dem Instrument unmittelbar an die Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angeknüpft werden.

Worin dieser besteht und wie er handhabbar gehal-ten werden kann, wird in den folgenden Abschnit-ten dieser Arbeitshilfe beleuchtet.

Weshalb sich dieser Aufwand lohnt, zeigen die vielfältigen Chancen und Potenziale, die ein Ver-fügungsfonds mit sich bringen kann.

Gewerbeverein

Wir sind besser untereinander vernetzt und haben auch einen engeren Draht zur Gemeinde gewonnen. Durch gemeinsames Handeln können wir passgenau und unbürokratisch kleine Projekte im Umfeld der Betriebe umsetzen und unterstützen.

Unser Angebot für die Menschen in der Gemeinde konnte bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die neuen Sitzskulp-turen vor der Bibliothek sind wunderbar!

Bibliothek

Einzelhandel

Unser lokales Umfeld konnte gestärkt und

belebt werden.

Gastronomie

Handwerk

Bürogewerbe

TSV Dingenskirchen

Vereine

Bewohnerinnen

und Bewohner

Als Mitglieder des Gremiums haben wir echte Mitsprache bei der Entwicklung

unserer Gemeinde.

Freiwillige

Feuerwehr

Bildungseinrichtungen

Wir können an der kinder- und jugendgerechten Gestaltung des öffentlichen Raumes mitwirken. Ganz

praktisch – mit kleinen Projekten, die viel bringen.

Stadtplanerinnen und

Stadtplaner

Gemeinsam mit den Menschen vor Ort entstehen innovative Ideen und Projekte,

welche die Städtebauförderung in der Öffentlichkeit sichtbar machen.

Politik

Verständliche Prozesse und greifbare Erfolge im Quartier bieten Chancen

für dauerhaftes Engagement der Bürgerinnen und Bürger.

Stadtmarketing

Gewerbetreibende bringen sich vermehrt durch Mitsprache und aktive Unterstützung ein und

stärken so die Gemeinde.

Gemeindeverwaltung

Es werden Anreize zur Beteiligung privater Akteure und zur Bereitstellung privater finanzieller Mittel geschaffen. Bürgerengagement

wird gestärkt und Ideen aus dem INSEK

werden umgesetzt. Kleinere Projekte zur Lösung

aktueller Bedarfe können schnell und unbürokratisch unterstützt und

umgesetzt werden.

Abbildung 1: Chancen und Potenziale des Verfügungsfonds

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12 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen

interkommunaler Kooperationen

Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt

gera-de für kleinere Städte und Gemeingera-den zunehmend an Bedeutung. Sie wird in der Städtebauförde-rung ab 2020 programmübergreifend gefördert und mit einem Förderbonus aufgewertet. Auch Verfügungsfonds können im Rahmen interkom-munaler Kooperationen umgesetzt werden. Hier bieten sie die besondere Chance, die Zusammen-arbeit zwischen benachbarten Gemeinden auf ganz praktische, niedrigschwellige Weise zu stär-ken und zu beleben. Zudem kann der nötige Auf-wand in Arbeitsteilung erfüllt werden. Zu beach-ten ist, dass pro Verfügungsfonds jeweils nur eine Gemeinde Zuwendungsempfängerin sein kann: Diese übernimmt dann ggf. die (finanzielle) Admi-nistration des Verfügungsfonds für den gesamten Kooperationsraum.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, interkom-munale Verfügungsfonds auszugestalten. Die fol-genden beiden Praxisbeispiele stellen zwei unter-schiedliche Ansätze vor.

Praxisbeispiel Oben an der Volme,

Nordrhein-Westfalen

In Südwestfalen haben sich vier Städte und Gemeinden (Meinerzhagen, Kierspe, Halver, Schalksmühle) zu der interkommunalen Koopera-tion „Oben an der Volme“ zusammengeschlossen. Grundlage der Zusammenarbeit bildet ein abge-stimmtes regionales integriertes Entwicklungskon-zept sowie konkretisierende HandlungskonEntwicklungskon-zepte für die Fördergebiete in den einzelnen Gemeinden. Auf dieser gemeinsamen Basis hat jede Kommu-ne eiKommu-ne eigeKommu-ne städtebauliche Gesamtmaßnah-me einschließlich jeweils eines Verfügungsfonds angemeldet. Fokussiert wurden jeweils die Orts-kerne der Gemeinden. Die Verfügungsfonds der vier Kommunen wurden auf einem gemeinsa-men Grundmodell aufgebaut, entsprechend sind grundlegende Rahmensetzungen und Dokumen-te (kommunale Richtlinie) und Verfahrensweisen analog ausgestaltet. Die konkreten Zielsetzungen, Finanzierung und auch die Öffentlichkeitsarbeit wurden nach den spezifischen Bedarfen der einzel-nen Kommueinzel-nen ausgerichtet. Hilfestellung

erhiel-ten die Gemeinden in der Startphase des Fonds durch ein beauftragtes Büro.

Dieser Ansatz bietet den Vorteil, dass Arbeitsauf-wand und Kosten gemeinsam getragen und damit für jeden einzelnen Kooperationspartner redu-ziert werden können. Zudem können im laufen-den Prozess Lernerfahrungen ausgetauscht und gemeinsam Ideen für aufkommende Probleme und anstehende Schritte entwickelt werden.

Praxisbeispiel Nördliches

Fichtelgebirge, Bayern

Im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebir-ge“ haben neun benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Verfügungsfonds eingerichtet. Der Verfügungsfonds wird von der Stadt Kirchenlamitz stellvertretend verwaltet und von einem Koopera-tionsmanagement (externes Büro) begleitet. Mit dem Verfügungsfonds werden insbesondere klein-teilige Projekte der interkommunalen Kooperation gefördert, z. B. die Erarbeitung einer Förderfibel für Immobilieneigentümer, ein interkommunales Mittei-lungsblatt oder der Internetauftritt der Kooperation. Die Gesamtmaßnahme im Programm Stadtumbau wird von einer Lenkungsgruppe geleitet, die gleich-zeitig das lokale Verfügungsfonds-Gremium ist. Feste Gremiumsmitglieder sind die Bürgermeister der neun Gemeinden, bei Bedarf werden sachkundige Gäste hinzugeholt. Die Kofinanzierung des Fonds erfolgt über zusätzliche Eigenmittel der Gemeinden.

Dieses Modell des interkommunalen Verfügungs-fonds bietet die Chance, die interkommunale Zusam-menarbeit unmittelbar zu stärken, indem gemeinsa-me Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Eine Herausforderung – und potenzielle Schwierigkeit – dieses Modells besteht darin, neben der Stärkung der interkommunalen Kooperation durch die Gemeinden auch an die Interessen und Möglichkeiten privater Akteure anzuknüpfen und sie in die Ausgestaltung und Finanzierung des Fonds mit einzubinden. Damit dies gelingt, kann es hilfreich sein, gezielt auf lokale Akteure wie Vereine zuzugehen und das Vorhaben „interkommunaler Verfügungsfonds“ mit seinen Möglichkeiten zu besprechen.

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13 Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen

Illustration an einem Bahnhof der Volmetalbahn als Projekt des Verfügungsfonds im Kooperationsraum Oben an der Volme, Nordrhein-Westfalen

Foto: Plan und Praxis

Stadt Kirchenlamitz im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebirge“, Bayern

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14 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

3 Bausteine zur Einrichtung eines

Verfügungsfonds

Soll ein Verfügungsfonds eingerichtet werden, so gilt es, ein Modell zu finden und umzusetzen, welches die Gegebenheiten vor Ort berücksich-tigt. Dazu ist zunächst eine Auseinandersetzung mit Grundlagen zu empfehlen, um insbesondere die förderrechtlichen Rahmenbedingungen zu erfassen. Daraufhin kann es an die konkrete Ausgestaltung des Fonds gehen. Dazu sind zum einen Weichen zu stellen, indem zentrale Sach-verhalte geklärt werden. Zum anderen gilt es, Strukturen zu schaffen – also Zuständigkeiten zu definieren, grundlegende Dokumente zu erstel-len und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten.

Es gibt keine feste Reihenfolge, in der die Schritte zur Einrichtung eines Verfügungsfonds unternom-men werden müssen: Der Weg zum Verfügungs-fonds wird sich von einer Gemeinde zur nächs-ten anders darstellen. Das folgende Schema (Abbildung 2) zeigt die zentralen Bausteine und Zusammenhänge, die für das Funktionieren eines Verfügungsfonds prägend sind. Zusammen mit der Checkliste zur Einrichtung eines

Verfügungs-fonds ( Musterdokumente: Ein Werkzeugkasten,

Kapitel 10) soll dies helfen, den eigenen Weg zum Verfügungsfonds zu gehen.

Der Impuls zur Einrichtung eines Verfügungsfonds kann aus unterschiedlichen Richtungen kommen – beispielsweise aus der Gemeindeverwaltung, von den Landesbehörden oder durch ein mit der Begleitung der Gesamtmaßnahme beauftragtes Büro. Unabhängig vom Ursprung der Idee ist zu empfehlen, den Verfügungsfonds nicht hinter verschlossenen Türen zu entwickeln, sondern von Beginn an den Austausch mit verschiedenen lokalen Akteuren zu suchen. So kann am besten sichergestellt werden, dass der Fonds so ausge-staltet wird, dass er zu den lokalen Bedürfnissen passt und eine möglichst breite Akzeptanz findet. Neben privaten Akteuren ( Akquise privater Mittel, Kapitel 4) gilt dies besonders für die Lokal-politik: Es ist wichtig, die Idee eines Verfügungs-fonds mit politischen Akteuren (z. B. Gemeinde-räte, zuständiger Ausschuss, Bürgermeister/in) rückzukoppeln und sicherzustellen, dass der Fonds auch politisch unterstützt wird. Ein Gemeinderats-beschluss stellt eine Legitimationsgrundlage für den Verfügungsfonds dar. Dies kann auch bereits mit dem Beschluss zum integrierten Stadtent-wicklungskonzept erfolgt sein, in dem die Idee des Verfügungsfonds verankert wurde.

Zu den zentralen Grundlagen, auf die jeder Ver-fügungsfonds aufbaut, gehört die städtebauliche Gesamtmaßnahme in einem Programm der Städ-tebauförderung mit ihrem definierten Förderge-biet und den in einem integrierten städtebauli-chen Entwicklungskonzept (INSEK) formulierten Zielstellungen, Prioritäten und Strategien. Damit wird der Rahmen gesetzt für den Abruf der Städ-tebaufördermittel, den räumlichen Wirkungsbe-reich sowie die grundlegenden Zielstellungen des Verfügungsfonds. Auf dieser Basis werden die Entscheidungskriterien festgelegt, die später angewandt werden, um die Förderfähigkeit von Projekten zu beurteilen ( Maßnahmen und Pro-jekte, Kapitel 6).

Eine weitere wichtige Säule bildet die Stadtgesell-schaft, und insbesondere bestehende Kontakte zu engagierten lokalen (privaten) Akteuren, Koope-rationen und Netzwerken. An diese gilt es anzu-knüpfen, um das lokale Gremium ( Im Fokus: Das lokale Gremium, Kapitel 5) zu formen, den Verfü-gungsfonds im Dialog weiter auszugestalten und ihn bekannt zu machen.

Eine dritte maßgebliche Grundlage stellen die spezifischen Regelungen des Landes dar, in dem sich die Gemeinde befindet (z.  B. Förderricht-linien, Ausführungsbestimmungen, Arbeitshil-fen). In ihnen werden teils Rahmensetzungen ge-troffen, welche bei der weiteren Ausgestaltung des Verfügungsfonds zu beachten sind. Hilfestel-lung bei Fragen zu RegeHilfestel-lungen des Landes bie-ten die Anlaufstellen der Länder ( Weiterführen-de Informationen, Kapitel 11). Sind die relevanten Rahmenbedingungen bekannt, so kann der Ver-fügungsfonds ausgestaltet werden. Hierfür gilt es, einen Überblick über die anfallenden Aufga-ben zu gewinnen und Zuständigkeiten zu klären ( Aufgaben und Zuständigkeiten, Kapitel 5), eine Entscheidung über den Modus der Finanzierung des Verfügungsfonds zu treffen ( Finanzierung, Kapitel 4) sowie ein für alle Beteiligten möglichst niedrigschwelliges Antragsverfahren zu entwi-ckeln ( Von der Projektidee zur Umsetzung, Ka-pitel 7). Ebenso gilt es, erste Grundlagen für die Art und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit zu legen – bei-spielsweise eine Ankündigung für Amtsblatt, Pres-se und soziale Medien zu verfasPres-sen, einen eige-nen Bereich der Internetseiten der Gemeinde mit Informationen zum Verfügungsfonds zu gestalten oder einen Flyer zu entwerfen ( Öffentlichkeits-arbeit, Kapitel 8).

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15 Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds

Zu empfehlen ist, die Grundzüge und Grundregeln des Verfügungsfonds in einer kommunalen Richtli-nie festzuhalten ( Im Fokus: Kommunale RichtliRichtli-nie, in diesem Kapitel). Ebenso ist zu empfehlen, auf Basis der getroffenen Festlegungen ein schlichtes, einheit-liches Antragsformular zu entwerfen, mithilfe dessen Interessierte ihre Projektideen einreichen können ( Im Fokus: Das Antragsformular, Kapitel 7). Wurde im Rahmen der Zuständigkeitsklärungen ein/e Fonds-beauftragte/r definiert, so könnte er/sie diese Auf-gaben sowie die Erstellung der ersten Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit federführend übernehmen.

Projektideen können von unterschiedlichsten Seiten kommen – selten haben sie nur einen Ur-sprung. Manche ergeben sich aus Überlegungen im INSEK, andere entwickeln lokale Akteure und Initiativen, wiederum andere können im Rahmen der Beratungen des lokalen Gremiums entstehen oder von der Gemeindeverwaltung oder dem/der Fondsbeauftragten eingebracht werden. Zentral ist, dass die Ideen von Antragsteller/innen – in der Regel also von privaten Akteuren – aufgegriffen und auf möglichst einfachem Wege als Projekte bean-tragt werden können.

Bausteine eines Verfügungsfonds

Landesspezifi sche Regelungen Städtebauliche Gesamtmaßnahme INSEK Fördergebiet Klärung: Entscheidungskriterien

Klärung: Organisation, Verteilung von Zuständigkeiten

Klärung: Modus der Finanzierung

Klärung: Verfahren „von der Projektidee zur Umsetzung“

Klärung: Öff entlichkeitsarbeit, z. B.: Präsenz auf Veranstaltungen Website Pressearbeit Flyer Hilfestellungen entwickeln Antragsformular evtl. Prozessablaufschema evtl. Checkliste für Antragstellende Strukturen schaff en Fondsbeauftragte/r Lokales Gremium

Grundlagen des Verfügungsfonds durch Gemeinde zu klären/entscheiden

zu entwickelnde Strukturen/Hilfestellungen Ausgangspunkt für Projektideen Kommunale Richtlinie Lokale Akteure Kontakte, Kooperationen, Netzwerke

Abbildung 2: Bausteine eines Verfügungsfonds

(16)

Stadt Haldensleben, Sachsen-Anhalt

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17 Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass

Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und

Kompass

Eine kommunale Richtlinie zur Regelung der Ver-gabe und Verwendung der Mittel des Verfügungs-fonds kann durch die Gemeinde per Ratsbeschluss erlassen werden. Nur in einzelnen Ländern ist das Erstellen einer kommunalen Richtlinie verpflich-tend. Gleichwohl haben sich kommunale Richtlinien für die Anwendung des Verfügungsfonds bewährt und sind in unterschiedlichen Arbeitsphasen ein hilfreiches Instrument. Bereits bei einer Ver-ständigung auf die Richtlinie in der Startphase des Verfügungsfonds wird ein Konsens zwischen beteiligten Akteuren geschaffen und wichtige Punkte festgeschrieben. Eine Abstimmung in der Stadtverwaltung und der Beschluss der Richtlinie durch den Gemeinderat/Stadtrat legitimiert zudem Grundsätze und Ziele des Verfügungsfonds. Im Um-setzungsprozess ist die kommunale Richtlinie für die Arbeit des Gremiums und die Antragstellenden eine wichtige Orientierungshilfe. Sie setzt einen Rahmen für eine verbindliche und transparente Durchführung des Verfahrens und hilft außerdem sicherzustellen, dass Vorgaben des Landes sowie Ziele des Programms und der Gesamtmaßnahme bei der Auswahl von Projekten und Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Grundsätzlich sollten kommunale Richtlinien und die mit ihnen geregelten Antragsverfahren so

einfach wie möglich, leicht verständlich und im Sinne der Idee des Verfügungsfonds pragmatisch aufgebaut sein. Antragstellende aus der Öffent-lichkeit, die zumeist wenig Erfahrungswissen zu Formalien der Städtebauförderung haben, sollten nicht abgeschreckt werden. Auch die Arbeit des Gremiums sollte nicht unnötig durch einen zu hohen Detaillierungsgrad eingeschränkt werden. Die Richtlinie sollte insbesondere helfen, den im Kern unbürokratischen Gedanken des Verfü-gungsfonds weiterzutragen. Eine Anpassung der Richtlinie im Prozessverlauf ist denkbar und ganz im Sinne des flexiblen Instrumentes. Maßgeblich ist die Erreichung der Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.

Die folgende Abbildung 3 zeigt eine Übersicht der Punkte, zu denen eine kommunale Richtlinie Aussagen treffen kann bzw. soll. Eine detailliertere Hilfestellung zur Erstellung einer kommunalen Richtlinie bietet zudem der Baukasten:

Kommu-nale Richtlinie im Werkzeugkasten ( Kapitel 10).

Gute Anschauungsbeispiele für Richtlinien finden sich in Städten und Gemeinden, die bereits einen Verfügungsfonds etabliert haben: mögliche Inspirationsquellen finden sich am Ende dieser Arbeitshilfe (  Übersicht: Beispiele aus der Praxis, Kapitel 12).

Rahmensetzungen

• Grundsätzliche Förderbedingungen

• Förderentscheidung

• Finanzierung

• mögliche Antragstellende

• mögliche Fördergegenstände

Inhalte kommunaler Richtlinien

Antrags- und Umsetzungsverfahren

• Antragstellung

• Ansprechpartner/innen

• Vorprüfung

• Entscheidungsstrukturen

• Entscheidungskriterien

• Förderbescheid/-vereinigung

• Umsetzung der Maßnahme

• Abschluss und Auszahlung

Lokales Gremium

• Aufgaben

• Zusammensetzung

• Beschlussfassung

• organisatorische Unterstützung

Art und Umfang der Finanzierung

• Zusammenfassung Finanzmittel

• Details Finanzierung

Ziele des Verfügungsfonds

Erklärungen, Anlagen

Abbildung 3: Inhalte kommunaler Richtlinien

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18 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

4 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und

Strategien

Grundsätze der Finanzierung

Verfügungsfonds in der Städtebauförderung spei-sen sich in der Regel zu maximal 50 Prozent aus Städtebaufördermitteln und zu mindestens 50 zent aus Kofinanzierungsmitteln (Ausnahme im Pro-gramm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“).

Die Städtebaufördermittel setzen sich zusammen aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde, in der Regel zu jeweils einem Drittel. Die Kofinanzierungs-mittel können von unterschiedlichen privaten Ak-teuren stammen, z. B. von Vereinen, Gewerbetrei-benden oder Einzelpersonen (vgl. Abbildung 6), oder auch ganz oder teilweise über zusätzliche Mittel der Gemeinde gedeckt werden (vgl. Abbildung 4).

Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Verfü-gungsfonds erfolgt nach den allgemeinen Regeln zum Einsatz von Bundesfinanzhilfen. Daher gelten die Grundsätze zu Subsidiarität und Nachrangig-keit, zur Unrentierlichkeit von Kosten bzw. Ausga-ben sowie vergaberechtliche Vorschriften. EAusga-benso können keine Folgekosten bereits getätigter Inves-titionen übernommen werden. Für den Kofinanzie-rungsanteil im Verfügungsfonds gelten diese Re-gelungen nicht.

Etat und Wertgrenzen

Der Gesamtetat der Städtebaufördermittel des Ver-fügungsfonds wird durch die Gemeinde festgelegt – eine Obergrenze ist empfehlenswert und oft auf-grund haushalterischer Abläufe in den Gemein-den auch notwendig. Gleichwohl kann das jährli-che Fondsvolumen abhängig von der Zahl und dem Umfang der bewilligten Projekte schwanken. Ein-zelne Länder definieren in ihren Förderrichtlinien Höchstgrenzen für das Fondsvolumen.

Auch für Projekte können durch die Gemeinde mini-male und maximini-male Förderbeträge oder Gesamtvo-lumina festgelegt werden. Eine Überregulierung ist jedoch nicht ratsam, da dies Verantwortungs-hoheit und Entscheidungsspielräume des lokalen Gremiums einschränken könnte.

Finanzierungsmodelle

Für die Kofinanzierung von Verfügungsfonds sind unterschiedliche Finanzierungsmodelle denkbar. Die zentralen Unterschiede zwischen diesen Model-len bestehen in dem Anlass der Kofinanzierung sowie in der Herkunft der Kofinanzierungsmittel.

Die folgenden drei idealtypischen Modelle lassen sich unterscheiden (vgl. Abbildung 5):

A. Private Kofinanzierung des Fonds: Der Ver-fügungsfonds speist sich zur Hälfte aus pri-vaten Mitteln. Diese werden zweckungebun-den in zweckungebun-den Fondstopf eingebracht und ergeben zusammen mit den Städtebaufördermitteln das für die Förderung von Projekten verfügbare Fondsvolumen. Einzelne Projekte können somit zu 100 Prozent aus dem gemischt gespeisten Topf gefördert werden.

B. Kommunale Kofinanzierung des Fonds: Der Verfügungsfonds speist sich zur Hälfte aus kommunalen Mitteln, die zusätzlich zum kom-munalen Anteil an den Städtebaufördermitteln von der Gemeinde eingebracht werden. Diese werden zweckungebunden in den Fondstopf eingebracht und ergeben zusammen mit den Städtebaufördermitteln das für die Förderung von Projekten verfügbare Fondsvolumen. Ein-zelne Projekte können somit zu 100 Prozent aus dem gemischt gespeisten Topf gefördert werden. 1/6 Bund 3/6 Mittel von privaten Akteuren und/oder zusätzliche Mittel der Gemeinde 50 % Kofinanzierungs-mittel 50 % Städtebauförder-mittel 1/6 Land 1/6 Gemeinde

Typische Zusammensetzung

der Mittel bei Kofinanzierung

Abbildung 4: Typische Zusammensetzung der Mittel in kofinanzierten Verfügungsfonds

(19)

19 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien

C. Private Kofinanzierung der Projekte: Die Ko-finanzierung des Verfügungsfonds wird über die private Mitfinanzierung konkreter Pro-jekte realisiert. Das Fondsvolumen ergibt sich somit schrittweise aus dem Umfang der ein-gebrachten privaten Mittel plus der entspre-chenden Städtebaufördermittel, bis das ver-fügbare Volumen an Städtebaufördermitteln aufgebraucht ist. Einzelne Projekte können somit zu maximal 50 Prozent aus dem Städte-baufördervolumen des Verfügungsfonds geför-dert werden.

Mischformen oder Abweichungen von den hier dargestellten idealtypischen Modellen sind denk-bar, z. B. eine Kofinanzierung des Fonds oder be-stimmter Projekte aus privaten und zusätzlichen kommunalen Mitteln. Denkbar ist überdies, den Verfügungsfonds über zusätzliche kommunale Mit-tel anzufinanzieren und ihm somit Anschub zu leis-ten. Dabei wird eine Rückzahlung der Kofinanzie-rung durch Private angestrebt, die jeweils mit bzw. nach Projektumsetzung einen Finanzierungsanteil in den Verfügungsfonds einbringen. So kann ein re-volvierendes System angestoßen werden.

Verfügungsfonds private Mittel Städtebau- fördermittel Projektförderung aus Fonds 50 % 50 % 100 %

A: Private Kofinanzierung des Fonds

Städtebau- fördermittel

50 % Projektförderung

C: Private Kofinanzierung der Projekte

50 % Kofinanzierung Verfügungsfonds zusätzliche kommunale Mittel Städtebau- fördermittel 50 % 50 % 100 %

B: Kommunale Kofinanzierung des Fonds

Projektförderung aus Fonds

private Mittel

Modelle der Kofinanzierung

Abbildung 5: Modelle der Kofinanzierung

* Im Programm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“ und in besonderen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Finanzierung zu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln. Dieses Modell wird hier nicht betrachtet.

Grafik: Plan und Praxis auf Grundlage von B.B.S.M. – Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH/Geschäftsstelle Städteforum Brandenburg, 2017: Präsentation im Rahmen des Netzwerktreffens „Soziale Stadt“ des Städteforums Brandenburg am 17.07.2017 in Eberswalde.

(20)

20 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Akquise privater Mittel

Soll der Verfügungsfonds anteilig aus privaten Mit-teln finanziert werden (Modelle A und C), so zeigt sich in der Praxis, dass private Akteure umso bes-ser für eine finanzielle Beteiligung zu gewinnen sind, je klarer und zeitlich absehbarer der Zweck der Mittelverwendung ist.

Das Modell „Private Kofinanzierung der Pro-jekte“ hat sich in teils leicht unterschiedli-chen Spielarten in der Praxis bewährt: Der Verfügungsfonds bzw. die Kommune erscheint gegenüber privaten Akteuren als „Ermögli-cher“, der eine 50-prozentige Zuwendung für privat initiierte Projekte anbietet. Die Antrag-stellenden bringen die private Kofinanzierung auf, ggf. auch mit der Unterstützung weiterer privater Partner.

Wird eine private Kofinanzierung des Fonds angestrebt, so kann es für die Akquise priva-ter Mittel vorteilhaft sein, wenn der Zweck der Mittelverwendung möglichst konkret gefasst wird. Beispielsweise können Projekte des Verfügungsfonds teils vorab festgelegt wer-den, etwa auf Basis des städtebaulichen Ent-wicklungskonzepts, der städtebaulichen Ziel-planung oder im Rahmen der Gremiumsarbeit. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, poten-zielle Kofinanzierungsakteure in das Gremium

einzubinden (z. B. Vertreter/innen der örtlichen Sparkasse, von (kommunalen) Wohnungsunter-nehmen, den Stadtwerken, Interessengemein-schaften oder einzelner Gewerbebetriebe). Ih-nen wird somit die Möglichkeit gegeben, den Zweck der Mittelverwendung direkt zu verfol-gen bzw. mitzubestimmen.

Grundsätzlich gilt: Finanzierungskonstruktionen, die auf eine Vorteilsnahme einzelner privater Ak-teure ausgelegt sind, sind ausgeschlossen. Zum Umgang mit Spenden und Sponsoring sind die je-weiligen landes- und kommunalrechtlichen Rege-lungen zu beachten.

Abbildung 6 stellt das breite Spektrum privater Ak-teure dar, die als Projektinitiator/innen und/oder als Kofinanzierende infrage kommen. Die (nicht ab-schließende) Auflistung zeigt, dass es eine Viel-zahl möglicher Zielgruppen und Ansprechpartner gibt, welche Projekte initiieren und kofinanzieren und sich so lokal engagieren können. Eine mög-lichst breite und gezielte Ansprache privater Ak-teure ist insbesondere in der Aufbauphase des Verfügungsfonds wichtig ( Öffentlichkeitsarbeit, Kapitel 8). In der Praxis von Verfügungsfonds in klei-neren Städten und Gemeinden zeigt sich, dass aus dem Kreis der privaten Akteure oft einzelne Perso-nen als Multiplikatoren und Netzwerker wirken und so die Ideen des Verfügungsfonds in der Gemein-de weitertragen.

Private Akteure – wer initiiert und fi nanziert Projekte mit?

Akteure der lokalen Wirtschaft Unternehmen Einzelhandel Gewerbetreibende Gastronomie Dienstleistung Handwerk bestehende Organisations -strukturen weitere lokale Akteure Vereine

Kindergärten und Schulen Volkshochschulen Familienzentren Interessengemeinschaften Ortsansässige Kreditinstitute Gewerbevereine Standortmarketingvereine Grundstücks- und Immobilieneigentümer/innen

Immobilien- und Standortgemeinschaften Stiftungen

Privatpersonen

Weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge Initiativen

Abbildung 6: Private Akteure – wer initiiert und finanziert Projekte mit?

(21)

21 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien

Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen

In mehreren Bundesländern besteht die

Möglich-keit, unbare Eigenleistungen (auch bezeichnet als: geldwerte Leistungen, fiktive Ausgaben) als Teil der privaten Kofinanzierung zu berücksichti-gen. Die Anrechenbarkeit privater Eigenleistun-gen eröffnet in der Gemeinde zusätzliche Spielräu-me, insbesondere für finanzschwächere Akteure, und bietet die Chance, persönliches Engagement zu honorieren.

Private Eigenleistungen können Sach- und/oder Arbeitsleistungen sein, z.  B. Mietverzicht bei Veranstaltungen, Honorarverzicht bei baulichen Arbeiten, kostenfreie Zurverfügungstellung von Materialien, ehrenamtliche Arbeitsleistungen privater Dritter. Die Eigenleistungen müssen je-weils einen direkten Bezug zum geplanten Pro-jekt aufweisen. Sie werden als fiktive Ausgaben anerkannt, ggf. bis zu einem bestimmten Maximal-anteil der privaten Kofinanzierung. Personal- und Sachleistungen der kommunalen Verwaltung sind nicht anrechnungsfähig.

Welche Arten von Leistungen in welchem Um-fang anrechnungsfähig sind und wie die Erbrin-gung der Leistungen nachzuweisen ist, richtet sich ggf. nach landesrechtlichen Vorgaben und kann in der kommunalen Richtlinie geklärt werden (zu

be-achten sind beispielsweise Gewährleistungspflich-ten bei baulichen Eigenleistungen).

Praxisbeispiel Haldensleben,

Sachsen-Anhalt

Der Verfügungsfonds für die Haldenslebener In-nenstadt bietet Projektbeteiligten die Möglich-keit, einen Teil (maximal 30  Prozent) der erfor-derlichen 50-prozentigen Kofinanzierung durch nachgewiesene unbare Eigenleistungen einzu-bringen. Als unbare Eigenleistungen gelten so-wohl Sach- als auch Arbeitsleistungen mit Pro-jektbezug. Bei Arbeitsleistungen können auf An-trag pro Zeitstunde pauschal 7,50 Euro anerkannt werden (Stand: 2019). Die Höhe und der Umfang der unbaren Leistungen sind jeweils sowohl im Fi-nanzierungsplan als auch im Verwendungsnach-weis in geeigneter Form nachzuVerwendungsnach-weisen.

Die Möglichkeit, unbare Eigenleistungen als Teil der Eigenmittel einzubringen, wurde seit Einrich-tung des Fonds im Jahr 2011 häufig genutzt und hat sich aus Sicht der Akteure vor Ort sehr be-währt. Dies gilt auch für den gewählten Umset-zungsmodus um unbare Eigenleistungen in Stun-denäquivalente umzurechnen.

Sternenmarkt als Projekt des Verfügungsfonds der Stadt Haldensleben, Sachsen-Anhalt

(22)

22 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Stadt Treuen, Sachsen

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23 Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen

Praxisbeispiel Bad Belzig, Brandenburg

Im Soziale Stadt-Quartier „Klinkengrund“ der Stadt Bad Belzig wurde 2017 ein „Verfügungs- und Aktionsfonds“ eingerichtet. Der Aktionsfonds unterstützt Kleinstprojekte mit bis zu 250 Euro und wird zu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln finanziert. Der Verfügungsfonds fördert umfang-reichere Vorhaben (keine feste Obergrenze) – für ihn ist eine Kofinanzierung der Städtebau-fördermittel in Höhe von mindestens 50 Prozent vorgesehen. Ziel von Quartiersmanagement und Stadtverwaltung ist es, die zusätzlichen Mittel projektunabhängig einzuwerben. Dies stellt eine wesentliche Herausforderung dar, da im Förder-gebiet Wohnnutzung vorherrscht und nur sehr wenige Gewerbebetriebe ansässig sind, die als Mittelgeber infrage kämen. Dennoch ist es in einer ersten Phase gelungen, Kofinanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 7.000  Euro für den Verfü-gungsfonds zu gewinnen: Auf eine erste

Einzah-lung der Stadt in Höhe von 1.000  Euro folgten Einzahlungen von Händlern, einem Wohnungs-unternehmen sowie den Stadtwerken. Diese wurden ergänzt durch Erlöse aus einem Trödel-markt sowie Spenden im Rahmen des Tags der Städtebauförderung.

Hinter der erfolgreichen Einwerbung dieser Mittel standen neben der städtischen Anschubfinanzie-rung vornehmlich zwei Faktoren. Zum einen gelang es über ein hohes Engagement des Quartiersma-nagements, welches direkt auf mögliche Kofinan-zierende zuging und um ihre Unterstützung warb. Zum anderen über die gezielte strukturelle Einbin-dung potenzieller Kofinanzierender in das Verfü-gungsfondsgremium: Neben den Verantwortlichen für die Gesamtmaßnahme und fünf Bewohner/ innen des Quartiers sind drei Vertreter/innen von Wohnungsunternehmen sowie drei Vertreter/ innen von Sozial- und Gewerbeeinrichtungen im Gremium vertreten.

Stadtmodell als Projekt des Verfügungsfonds „Altstadt“ im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in Bad Belzig, Brandenburg

(24)

24 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

5 Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Einrichtung eines Verfügungsfonds fällt in der

Regel in den Verantwortungsbereich der Gemein-deverwaltung, am besten in Abstimmung mit den relevanten politischen Vertreter/innen, ggf. be-reits in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren ( Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds, Kapitel 3).

In der Umsetzung eines Verfügungsfonds fallen Aufgaben an, die es punktuell oder fortlaufend zu bewältigen gilt und für die unterschiedliche Ak-teure eingebunden werden können (zum Zusam-menspiel der Akteure siehe Abbildung 8). Aufgaben sind u. a. die Entscheidungen über Projektanträ-ge, die administrative Verwaltung des Fonds bzw. seiner Finanzen, die organisatorische Unterstüt-zung des lokalen Gremiums und die Öffentlich-keitsarbeit für den Fonds. Die dafür nötige Orga-nisationsstruktur kann weitgehend frei gestaltet werden. Es bestehen nur wenige feste Vorgaben hierzu: Insbesondere

trägt die Gemeinde als Zuwendungsempfän-gerin stets die Verantwortung für die Durch-führung der Gesamtmaßnahme inklusive des Verfügungsfonds und den Einsatz der darin ent-haltenen Städtebaufördermittel;

ist ein lokales Gremium mit Entscheidungen über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfü-gungsfonds für Projekte zu betrauen.

Darüber hinaus sollte sich die Verteilung der Zuständigkeiten nach den Gegebenheiten vor Ort richten, sodass an eingespielte Strukturen und Prozesse angeknüpft wird. Denkbar und in der Praxis zu finden sind sowohl Lösungen, bei denen die Gemeindeverwaltung sämtliche

Aufga-ben übernimmt, eAufga-benso wie Lösungen, bei denen beauftragte Dritte (z. B. ein bereits für die Gesamt-maßnahme bestehendes Gebietsmanagement) oder eine andere bereits vorhandene Organisa-tion (z. B. der lokale Gewerbeverein) einen Großteil der laufenden Aufgaben bewältigt. Dabei können die einzelnen Aufgaben auf wenige Stellen konzen-triert, oder auf mehreren Schultern verteilt werden. Häufig werden Fondsbeauftragte festgelegt, die mehrere Aufgaben übernehmen. Dies können sowohl Beschäftigte der Gemeindeverwaltung als auch beauftragte Dritte sein ( Im Fokus: Fonds-beauftragte/r, in diesem Kapitel).

Es ist zudem möglich, die Umsetzung von Verfü-gungsfonds vollständig auf gesetzliche oder freiwillige Immobilien- und Standortgemeinschaf-ten zu übertragen. Hier greifen zuwendungsrechtli-che Regelungen, die sich von Land zu Land unter-scheiden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Einsatz eines Verfügungsfonds bleiben unberührt.

In Abbildung 7 sind zentrale Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige dargestellt. Jede der oben benannten Aufgaben bringt einen gewissen Arbeitsaufwand mit sich. Einige Bereiche können dabei mehr oder weniger aufwändig ausgestal-tet werden – so kann z. B. das lokale Gremium mehr oder weniger intensiv unterstützt werden oder es kann eine mehr oder weniger umfangrei-che Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Wie umfang-reich die einzelnen Aufgaben ausgestaltet werden können, hängt wesentlich von den dafür zur Verfü-gung stehenden Ressourcen ab (z. B. Personalka-pazitäten in der Gemeindeverwaltung, Mittel für beauftragte Dritte). Ausschlaggebend für Prioritä-ten sollPrioritä-ten auch hier die lokalen Bedingungen sein.

Stadt Schwarzenbach an der Saale im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebirge“, Bayern

(25)

25 Aufgaben und Zuständigkeiten

Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige

Die hellblau hinterlegten Felder kennzeichnen Aufgabenbereiche, die häufi g von Fondsbeauftragten übernommen werden ( Im Fokus: Fondsbeauftragte/r, in diesem Kapitel)

Hauptverantwortung für die Gesamtmaßnahme und das Budget, inkl.

• Stellung des Förderantrages für Mittel der Städtebauförderung bei der zuständigen Landesbehörde

• Erfüllung von Berichtspfl ichten gegenüber den Landes- und Bundesbehörden

Gemeinde (Verwaltung im Auftrag der Kommunalpolitik)

ggf. mit Unterstützung durch

beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement)

Entscheidungen über die Mittelvergabe Lokales Gremium

ggf. bis zu einer bestimmten Grenze:

beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement) oder:

bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

Einreichen von Projektanträgen Private Akteure

Einbringen der Kofi nanzierung Private Akteure und/oder:

Gemeinde

Unterstützung des Gremiums und der Antragsstellenden, u. a.:

• Aufbau und Pfl ege der Kontakte zwischen Akteuren

• Beratung Antragstellende, inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Projektanträgen und Verwendungsnachweisen

• Begleitung Antragstellender bei der Umsetzung bewilligter Projekte • Organisation Gremiumssitzungen

(Einladung, Moderation, Dokumentation)

Gemeindeverwaltung

und/oder:

beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement)

und/oder:

bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

Administrative, insbesondere fi nanzielle, Verwaltung des Fonds, u. a.:

• Buchführung

• Kontoführung inkl. Auszahlungen • ggf. Erstellung von Förderbescheiden • ggf. Prüfung von Verwendungsnachweisen

Gemeindeverwaltung

ggf. in Arbeitsteilung mit:

beauftragter/m Dritten (z. B. Gebietsmanagement) oder:

bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

Öff entlichkeitsarbeit, z. B.:

• Persönliche Ansprache möglicher Interessierter

• Erstellung/Redaktion einer Internetseite • Gestaltung und Verteilung von Aushängen,

Flyern o. ä. • Pressearbeit

Gemeindeverwaltung

und/oder:

beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement) und/oder:

bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein) Abbildung 7: Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige

(26)

26 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Im Fokus: Das lokale Gremium

Ein lokales Gremium (auch: Vergabegremium,

Ent-scheidungsgremium, Lenkungsgruppe oder auch individuelle ortsangepasste Bezeichnung) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit mit einem Verfügungsfonds. Das Gremium entscheidet über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds in Eigenregie. Oft agieren die Gremien auch darüber hinaus, werden beispielsweise zu einer Plattform, die auch weitere Fragestellungen der Ortsentwick-lung diskutiert. Die Gremien tragen zur Zusammen-arbeit und Vernetzung der unterschiedlichen Ak-teure bei, denn die Mitglieder sind häufig wichtige Multiplikatoren und unterstützen so die Gesamt-maßnahme und die Ortsentwicklung.

Schaffung und Zusammensetzung des

Gremiums

Die Größe und Zusammensetzung des Gremiums wird entsprechend der örtlichen Bedarfe und Mög-lichkeiten durch die Gemeinde bestimmt. Grund-sätzlich kann entweder ein eigenständiges neues Gremium für den Verfügungsfonds geschaffen wer-den oder bereits etablierte Strukturen wie z. B. Sa-nierungsräte oder kommunale Ausschüsse können die Gremiumsaufgaben übernehmen. In diesem Zu-sammenhang gilt es zu klären, welche Rolle die Kommunalpolitik einnimmt und wieviel

Entschei-dungskompetenz dem Gremium eingeräumt wird. Je nach lokaler Situation kann eine enge Anbin-dung geboten sein (z. B. indem Vertreter/innen al-ler Ratsfraktionen einen Sitz im Gremium haben), oder eine weitgehende Autonomie des Gremiums (z. B. indem der Gemeinderat nur über Gremiums-entscheidungen informiert wird).

In der Regel sind die Gremien sowohl mit privaten Akteuren als auch mit Vertreter/innen der lokalen Verwaltung bzw. Politik besetzt, oft paritätisch (vgl. Abbildung 9). Die Gremienmitglieder agieren in der Regel ehrenamtlich. Besonders gute Erfahrungen bestehen mit Gremien, in denen die privaten Ak-teure möglichst einen Querschnitt der lokalen Ge-sellschaft abbilden und unterschiedliche Interes-sen und Erfahrungen einbringen können. Infrage kommen z. B. Vertreter/innen von Vereinen, sozia-len Einrichtungen, Gewerbetreibende/Händler wie auch einzelne engagierte Immobilieneigentümer/ innen oder Bürger/innen.

Das Gremium kann sowohl so verfasst sein, dass regelmäßig neue Mitglieder einen Platz darin fin-den können, oder es kann sich um eine Gruppe handeln, die zunächst auf unbestimmte Zeit be-rufen wird und in die ggf. neue Mitglieder auf-genommen werden können (als Erweiterung des Gremiums oder Ersatz für ausfallende

Mitglie-Zusammenspiel:

Gemeinde – Fondsbeauftragte – Lokales Gremium – Private Akteure

Gemeinde

Fondsbeauftragte/r

Private Akteure

Lokales Gremium

setzt ein setzt ein

Betreuung, organisatorische Unterstützung, Vorprüfung der

Anträge

Projektideen und Anträge

Beratung und

Unterstützung stimmberechtigte Mitglieder Entscheidung über Anträge

Abbildung 8: Zusammenspiel: Gemeinde – Fondsbeauftragte – Lokales Gremium – Private Akteure

(27)

27 Im Fokus: Das lokale Gremium

der). Ebenso können die Sitze im Gremium ganz oder teilweise auf bestehende Institutionen/Grup-pen verteilt sein (z. B. lokale Vereine oder Fraktio-nen im Gemeinderat), die jeweils ihre Vertreter/in-nen berufen, oder sie könVertreter/in-nen an EinzelpersoVertreter/in-nen gebunden sein, die im Falle ihres Austritts ersetzt werden. Die Anzahl der Gremiumsmitglieder soll-te so gewählt sein, dass unsoll-terschiedliche Insoll-teres- Interes-sen in Bezug auf die OrtInteres-sentwicklung möglichst breit vertreten sind, ohne jedoch die Arbeitsfähig-keit der Gruppe durch eine zu hohe Mitgliederzahl einzuschränken.

Insgesamt stehen bei der Ausgestaltung des Gre-miums zwei Aspekte im Mittelpunkt: Zum einen soll-te die Zusammensetzung als legitime Vertretung der lokalen Gesellschaft bezogen auf die Ziele der Gesamtmaßnahmen wahrgenommen werden. Zum anderen bietet das Gremium die Chance, lokale Ak-teure zur Mitgestaltung an der Stadtentwicklung zu aktivieren, indem sie den Verfügungsfonds als Gre-miumsmitglieder begleiten. Aus beiden Gründen sollten die Bedarfe und Potenziale unterschiedli-cher lokaler Gruppen in der Gremienzusammenset-zung verankert sein.

Arbeitsweise des Gremiums

Das Entscheidungsverfahren zur Mittelvergabe kann, wie das Gremium selbst, durch die Gemeinde ausgestaltet werden – am besten im Austausch mit

den (potenziellen) Gremiumsmitgliedern. Eine zen-trale Grundlage für die Entscheidungen des Gre-miums sind die Ziele der Gesamtmaßnahme und damit zumeist das abgestimmte integrierte städ-tebauliche Entwicklungskonzept, durch das ein definierter Rahmen vorgegeben wird. Für die er-folgreiche Gremiumsarbeit ist ein hohes Maß an Transparenz bedeutsam: Die Arbeitsweise des Gre-miums und seine Entscheidungen über die Förde-rung oder Nicht-FördeFörde-rung von Anträgen soll-ten klar definiert und für die Antragstellenden gut nachvollziehbar sein. Häufig werden die Grundsät-ze der Gremiumsarbeit sowie die maßgeblichen Entscheidungskriterien daher in den kommunalen Richtlinien festgehalten ( Im Fokus: Kommunale Richtlinie, Kapitel 3), darüber hinaus ist eine eige-ne Geschäftsordnung denkbar.

Viele lokale Gremien sehen Mehrheitsentschei-dungen vor – die Mitglieder sind jedoch meist be-strebt, ihre Entscheidungen im Konsens zu fällen, was in der Regel auch gelingt. Die Entscheidungen des Gremiums erfolgen stets in Eigenregie, d. h. es besteht keine Zustimmungspflicht der Bewilli-gungsstelle, wie es bei anderen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme oft der Fall ist. Während manche Gremien öffentlich tagen, arbei-ten andere unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Sitzungsturnus wird gemeinsam mit den Mitglie-dern festgelegt und richtet sich oft nach den Be-darfen, die sich aus den eingegangenen Projekt-anträgen ergeben.

Beispielhafte Zusammensetzung eines lokalen Gremiums

Lokales Gremium

Unternehmensvertreter/innen

Bewohner/innen

Vertreter/innen der lokalen

Politik und der Verwaltung

Fondsbeauftragte/r (beratend)

stimmberechtigt (vgl. Kreis)

Vertreter/innen sozialer

Einrichtungen und Vereine

Abbildung 9: Beispielhafte Zusammensetzung eines lokalen Gremiums

Grafik: Plan und Praxis auf Grundlage von Freie und Hansestadt Hamburg: Internetseite „Hand in Hand gestalten – Quartiersbeiräte und Verfügungsfonds“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

(28)

28 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Im Fokus: Fondsbeauftragte/r

Häufig werden mehrere Aufgaben, die bei der Um-setzung eines Verfügungsfonds anfallen, an einer Stelle gebündelt: Dies ist der/die Fondsbeauftragte (auch: lokale Geschäftsstelle oder Fondsverwalter) – hier laufen viele Fäden zusammen und entspre-chend sollten Personal, Zeit und Finanzmittel ein-geplant werden. Fondsbeauftragte verwalten und begleiten den Verfügungsfonds und spielen eine wichtige Rolle für die Etablierung des Fonds. Typi-sche Aufgaben sind die administrative Verwaltung des Fonds, der Aufbau und die Begleitung des Gre-miums, die Betreuung und Beratung von Antrag-stellenden sowie die Begleitung der Projekte (Ab-bildung 7). Außerdem ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Verfügungsfonds eine wichtige Aufgabe der Fondsbeauftragten, wozu neben der Bekannt-machung auch die Dokumentation gehört. Für die Akquise von Antragstellenden und Kofinanzieren-den ist oft die gezielte Ansprache von Institutio-nen, Gewerbetreibenden und anderen lokalen Ak-teuren notwendig.

Die Aufgabe des/der Fondbeauftragten kann ent-weder durch eine Stelle/Person in der

Gemeinde-verwaltung selbst übernommen oder nach außen gegeben werden, beispielsweise an ein Büro, wel-ches mit der Programmbegleitung beauftragt ist. Denkbar ist auch, diese Geschäftsstellentätigkei-ten in die Hände einer bestehenden lokalen Ini-tiative zu legen (z. B. Immobilien- oder Standort-gemeinschaft, Gewerbeverein, Werbering). Der Vorteil gegenüber einer neu eingerichteten Stelle ist, dass diese häufig über Netzwerke in der Stadt verfügen und bei der Etablierung des Fonds auf diese aufbauen können. Wird die Rolle des/der Fondsbeauftragten nach außen gegeben, so arbei-tet der/die Fondsbeauftragte in der Regel eng mit der Gemeindeverwaltung zusammen. Eine Teilung der Aufgabenbereiche zwischen der Gemeinde-verwaltung, dem/der Fondbeauftragtem/r und ggf. einem weiteren lokalen Träger ist selbstverständ-lich mögselbstverständ-lich, so dass z. B. die Abrechnung der Pro-jekte bei der Verwaltung verbleiben kann.

In unterschiedlichen Phasen eines Verfügungs-fonds stellt sich die Arbeitslast von Fondsbeauf-tragten unterschiedlich dar. Insbesondere in der Startphase ist der Zeitaufwand für die Fondsbe-auftragten hoch und oft stark konzentriert. Mit zu-nehmend eingespielten Strukturen, Verfahren und einer Bekanntheit des Instruments kann sich der Aufwand jedoch reduzieren bzw. auf ein steteres Niveau einpegeln ( Verstetigung, Kapitel 9). Für beide Phasen zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass es ohne Personalkapazitäten nicht geht.

Praxisbeispiel Gerolzhofen, Bayern

Der Gerolzhöfer Verfügungsfonds für das „Sozia-le Stadt“-Gebiet „Altstadt“ besteht seit 2010 und ist darauf ausgerichtet, Bürger/innen zu aktivie-ren, miteinander zu vernetzen und an der Entwick-lung der Altstadt zu beteiligen. Er soll die Umset-zung kleinerer Projekte und Aktionen ermöglichen, die weitere Vorhaben im Rahmen der Gesamtmaß-nahme (z. B. umfangreiche Sanierungsmaßnah-men) begleitend unterstützen und – insbesonde-re belebend – in Wert setzen. Eine Besonderheit besteht darin, dass von Projektinitiierenden die Einbringung eines Kofinanzierungsanteils einge-fordert wird, obgleich es sich um einen Verfü-gungsfonds im Programm „Soziale Stadt“ handelt. Der geforderte Kofinanzierungsanteil ist jedoch variabel, und Eigenleistungen können angerech-net werden.

Der Verfügungsfonds wird umfassend von einem Fondsbeauftragten – dem Stadtteilmanagement der Gesamtmaßnahme – verwaltet. Hierzu gehört

Beschilderung als Projekt des Verfügungsfonds in Gerolzhofen, Bayern

(29)

29 Im Fokus: Fondsbeauftragte/r

auch die Kontaktpflege mit und Unterstützung von Antragstellenden. Zudem kann der Fondsbe-auftragte eigenständig über Projektförderungen von unter 300  Euro entscheiden. Er koordiniert die Arbeit zweier Gremien, die beide auf unter-schiedliche Weise den Verfügungsfonds beglei-ten. Für fortlaufende Beratungen zum Fonds wie auch zur Gesamtmaßnahme ist eine

Steuerungs-gruppe zuständig: Sie trifft sich 14-täglich.

Mitglie-der sind Mitglie-der Fondsbeauftragte, Mitglie-der erste Bürger-meister, die Stadtbaumeisterin, die Leiterin der Tourist-Information sowie die Vorsitzende des lokalen Gewerbevereins. Die Steuerungsgrup-pe bespricht geförderte bzw. beantragte Projek-te und entwickelt Projektideen, die dann von den Gremiumsmitgliedern in ihre Netzwerke bzw. an weitere private Akteure herangetragen werden. Die strategische Umsetzung der Fördermaßnahme insgesamt inklusive des Verfügungsfonds obliegt einer 13-köpfigen Lenkungsgruppe: Sie trifft sich mindestens einmal jährlich und entscheidet über die Förderung von Projekten, die ein Fördervo-lumen von 300  Euro überschreiten. Neben den Mitgliedern der Steuerungsgruppe gehören diesem Gremium sechs Mitglieder des Stadtrats, der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde sowie der Diakon der katholischen Kirchenge-meinde an. Diese Organisationsstruktur zeigt eine effiziente Möglichkeit, sowohl Politik und Verwal-tung als auch lokale Akteure in den Verfügungs-fonds einzubinden.

Praxisbeispiel Storkow, Brandenburg

Der Verfügungsfonds der Stadt Storkow wurde 2018 eingesetzt und hat die Belebung des öffent-lichen Raumes im Ortskern durch die Förderung kleinteiliger Maßnahmen privater Akteure zum Ziel. Der Fonds ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: Er soll insbeson-dere zur Sichtbarmachung der positiven Wirkun-gen der Städtebauförderung sowie zur Vernetzung lokaler Akteure beitragen.

Getragen und organisiert wird der Verfügungs-fonds durch die Stadtverwaltung in Zusammen-arbeit mit der sog. Gebietsbeauftragten, die als Mitarbeiterin eines Planungsbüros die Gesamt-maßnahme begleitet und die Idee zur Einrichtung eines Verfügungsfonds einbrachte. Die Gebiets-beauftragte übernimmt die Rolle der Fondsbeauf-tragten: Als solche ist sie zuständig für zahlreiche Aufgaben rund um die Einrichtung und Umsetzung des Verfügungsfonds (u. a. Entwicklung Richtli-nie, Begleitung Antragstellung, Organisation Gremiumssitzungen durch Einladung, Moderation und Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau

und Pflege der Kontakte zu privaten Akteuren). Starker Mitinitiator und Mitgestalter des Verfü-gungsfonds ist der lokale Mittelstandsverein.

Inhaltlich begleitet wird der Verfügungsfonds durch das lokale Gremium, den „ASZ-Beirat Storkow“. Das achtköpfige Gremium entschei-det in seinen nichtöffentlichen Sitzungen über die Bewilligung beantragter Mittel und diskutiert auch generell Belange der Stadtentwicklung. Seine Zusammensetzung soll einen Querschnitt der vielfältigen, innenstadtbezogenen Interessen abbilden: Neben der Stadtverwaltung (Bauamt; Tourismus und Marketing) sind der Mittelstands-verein, die Stadtpolitik (Ausschuss Bildung und Soziales), der Seniorenbeirat, der Burgförder-verein sowie das kommunale Wohnungsunter-nehmen vertreten; die Gebietsbeauftragte nimmt beratend an den mindestens vierteljährlich statt-findenden Sitzungen teil. Durch das Gremium setzt der Verfügungsfonds unmittelbar an den lokalen Vereinsstrukturen und der aktiven Bürgerschaft an. Ideen, die bereits im Rahmen der Beteiligungs-verfahren zur Erarbeitung des INSEK gemeinsam entwickelt wurden, können mit dem Fonds nicht nur weitergedacht, sondern teils auch umgesetzt werden.

Stadt Storkow, Brandenburg

(30)

30 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

6 Maßnahmen und Projekte

Das Spektrum der Möglichkeiten

Mit den Mitteln des Verfügungsfonds kann eine große Bandbreite an Projekten gefördert werden – die Palette reicht von baulichen Maßnahmen über Projekte in den Bereichen Beteiligung oder Marke-ting bis hin zu vielfältigen Aktionen (Abbildung 10). Maßgeblich ist, dass diese einen klaren räumlichen Bezug zum Fördergebiet aufweisen und den Zielen der Gesamtmaßnahme entsprechen. Diese Ziele können für den Verfügungsfonds weiter spezifiziert

werden. Ideen für Projekte können aus ganz unter-schiedlichen Richtungen kommen – etwa aus dem bereits vorliegenden INSEK, von lokalen Akteuren (z. B. von Einzelpersonen, Vereinen oder Gewer-betreibenden), aus Diskussionen im lokalen Gre-mium, von den Fondsbeauftragten oder aus der Stadtverwaltung. Entscheidungen über die För-derung von Projekten obliegen, ggf. ab einem be-stimmten Schwellenwert, dem lokalen Gremium ( Bausteine, Kapitel 3 und  Aufgaben und Zustän-digkeiten, Kapitel 5).

Projekteideen: Beispiele und Anregungen aus der bundesweiten Praxis

... und darüber hinaus:

- Errichtung von (Trink-)Brunnen, z. B. von lokalen Künstler/innen gestaltet - Künstlerische Gestaltung von Stromkästen/Gebäudefassaden

- Umsetzung öffentlicher Spielfelder und Anschaffung von Spielfiguren (z. B. Schach) - Entwicklung eines Gestaltungsleitfadens für Schaufenster und Werbung

- Durchführung einer Bewohnerbefragung zu ihren Ideen und Wünschen für das Quartier - Erarbeitung von Standortprofilen/Marketingkonzepten für Handel und Gewerbe - Einrichtung einer interkommunalen Internetseite

- Durchführung eines Stadtteilfestes - Durchführung interkultureller Kochaktionen

- Umsetzung eines Stadtstrandes als Aktions- und Erholungsfläche - Anschaffung von Spielgeräten

- Anschaffung von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement - Aufbau eines Stadtmodells

- Gestaltung eines Innenstadtrundwegs

- Initiierung eines städtischen Adventskalenders mit offenen Türen im Einzelhandel - Aktionen zur (temporären) Belebung von Leerständen

- Aktionen zur Begleitung von Baumaßnahmen/Baustellenmanagement

Gestaltung von Eingangssituatio-nen in eine Straße oder ein

Quartier

Aufstellen von Sitzmobiliar, z. B. Bänke oder Sitzskulpturen, die mit Kindern entwickelt und gebaut wurden

Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks Umsetzung von Kunstprojekten im öffentlichen Raum Umsetzung eines Lichtkonzepts zur nachhaltigen (Winter-)Beleuchtung Schaffung von Gemeinschaftsgärten oder Grünanlagen Umsetzung eines Leitsystems zu interessanten Orten der Gemeinde

Abbildung 10: Projektideen: Beispiele und Anregungen aus der bundesweiten Praxis

Referenzen

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