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INFORMATION zur Mobilitätsförderung in ERASMUS+ für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (STT) im akademischen Jahr 2021/22

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Academic year: 2022

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INFORMATION zur Mobilitätsförderung in ERASMUS+ für Fort- und

Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (STT) im akademischen Jahr 2021/22

Stand: 03. August 2021

Merkblatt für Hochschulpersonal, das im akademischen Jahr 2021/22 einen Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsaufenthalt an einer Partnerhochschule der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg oder einer anderen Hochschule bzw. Einrichtung absolvieren möchte.

Im Programm Erasmus+ stehen auch im akademischen Jahr 2021/22 wieder Fördermittel als Zuschuss zu Fahrt- und Aufenthaltskosten bei arbeitsplatzbezogenen Fortbildungen von Hochschulpersonal zur Verfügung. Dies bezieht sich auf Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie wissenschaftliche Beschäftigte. Die Mobilität muss in einem Erasmus+

Programmland, entweder an einer Hochschule mit ECHE* oder einer Einrichtung stattfinden, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist (Erläuterungen siehe unten*).

Bewerbungsfrist und Bewerbungsverfahren:

Aufenthalt im akademischen Jahr 2021/22 30.10.2021

Bitte teilen Sie dem International Office bis zu dem oben genannten Termin Ihr Vorhaben (Zeitraum und Ort) formlos per Email mit und leiten Sie das Einverständnis der

aufnehmenden Institution sowie Ihrer Gliederungsleitung weiter. Anträge, die bis zum 30.

Oktober eingehen, werden prioritär behandelt, es lohnt sich aber auch danach jederzeit anzufragen. Noch vorhandene Mittel werden dann nach der Reihenfolge der Anträge vergeben.

Voraussetzungen

Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache, Empfehlung: mindestens B2

Klar erkennbarer inhaltlicher und fachlicher Bezug zur Tätigkeit an der H-BRS

Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien priorisiert:

Aufenthalte an Partnerhochschulen werden bevorzugt gefördert.

Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die noch nicht an einer Erasmus+

Personalmobilität teilgenommen haben, werden bevorzugt behandelt.

In der Regel sollten nicht zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zeitgleich an derselben Maßnahme (Staff Week oder Hospitation) teilnehmen.

Nicht gefördert werden können:

Sprachkurse oder „Staff Weeks“, die zu mehr als 25 % aus Sprachkursen bestehen IT-Kurse

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Finanzielle Rahmenbedingungen:

Nach den Regeln des Erasmus+ Programms wird tageweise abgerechnet, es gelten eine einheitliche Förderdauer und nach Ländergruppen festgelegte Förderraten. Die Förderdauer richtet sich nach den begrenzten Drittmitteln im akademischen Jahr 2020/21 und wird in der Zuschussvereinbarung zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg/ International Office mit maximal 3 Tagen und 2 zusätzlichen Tagen (für An- und Abreise), insgesamt 5 Tagen festgelegt. Darüber hinaus können keine weiteren Tage gefördert werden.

Im akademischen Jahr 2021/22 (umfasst WS 2021/22 und SoSe 2022) gelten folgende Förderraten pro Tag für folgende Zielländer:

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 180 €

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160 €

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140 €

Außerdem werden die Fahrtkosten als sog. Stückkosten erstattet, die mit Hilfe des Distance Calculators der EU Kommission berechnet werden müssen (siehe Distance Calculator | Erasmus+ (europa.eu) ). Der Abreiseort muss dabei nicht mit dem Sitz der Hochschule Bonn- Rhein-Sieg übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren. Wichtig: Der aus der Tabelle mit dieser einfachen Distanz ermittelte Stückkostenbetrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- und Rückfahrt):

Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)

10-99 km 20 €

100 – 499 km 180 €

500 – 1.999 km 275 €

2.000 – 2.999 km 360 €

3.000 – 3.999 km 530 €

4.000 – 7.999 km 820 €

8.000 km und mehr 1.500 €

Hinweis: Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+

Programms. Teilnehmende Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von

mindestens 50 können eine Sonderförderung beantragen. Für weitere Informationen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

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* Erläuterungen

Die Mobilität kann an einer der Erasmus+ Partnerhochschulen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg stattfinden, aber auch an anderen Hochschulen, die über eine ECHE: Erasmus Charter for Higher Education verfügen.

Listen der Hochschulen mit einer gültigen ECHE sind auf der folgenden Internetseite hinterlegt: Erasmus Charter for Higher Education | Erasmus+ (europa.eu)

Darüber hinaus kann die Mobilität auch an einer Institution oder einem Unternehmen stattfinden:

• Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)

• Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen

• Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)

• Hochschulen und Forschungseinrichtungen

• Stiftungen

• Schulen/ Institute/ Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)

• gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen

• Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Ansprechpartnerin im International Office:

Birgit Henn, birgit.henn@h-brs.de, -707

Weitere Informationen:

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausland – Nationale Agentur für EU- Hochschulzusammenarbeit – DAAD

Referenzen

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