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Archiv "3. Internationale Konferenz der Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden Aufgaben" (27.06.1974)

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K. IV. Europäische Gemeinschaft

ischen Gemeinschaft und des Stän- digen Ausschusses der Ärzte im Vordergrund der Beratungen. Nach Ansicht der Mehrzahl der Mitgliedsorganisationen sollte ein derartiger Ausschuß im Rahmen des Comitö Permanent gegründet und damit nicht eine Institution der Brüsseler Kommission werden. Die britische Delegation übernahm, wie bereits ausgeführt, zu Anfang 1974 das Präsidium des Ständigen Aus- schusses und nahm sogleich die ersten Kontakte mit den Medizi- nern innerhalb der Europäischen Rektorenkonferenz auf. Bei Bera- tungen im Frühjahr dieses Jahres wurden im großen und ganzen übereinstimmende Auffassungen vertreten. Lediglich in der Frage, ob sich dieses Gremium auch mit der Weiterbildung zu befassen habe und ob ein Vertreter jeder nationa- len Regierung hinzugezogen wer- den sollte, bestand keine Überein- stimmung.

Eine ursprünglich als Delegations- leitersitzung in Aussicht genomme- ne Beratung Mitte Mai 1974 in Lon- don wurde zur Meinungsbildung innerhalb des Plenums des Ständi- gen Ausschusses in eine Vollver- sammlung umgewandelt, die sich insbesondere mit der vorgenannten Thematik befassen wird.

Weiterer Gegenstand eingehender Beratungen wird die Reform des Ständigen Ausschusses sein, deren Ziel es ist, die Arbeit dieses Gre- miums zu straffen und seine Effek- tivität zu erhöhen. Ob die von ver- schiedenen nationalen Ärzteschaf- ten und internationalen Verbänden vorgetragenen Vorstellungen be- reits bei diesen Beratungen zu ei- nem Ergebnis führen werden, läßt sich im Augenblick noch nicht ab- sehen.

3. Internationale Konferenz der Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden Aufgaben

Im Sommer 1971 fanden auf Einla- dung der französischen Ärztekam-

mer erste Gespräche über eine Zu- sammenarbeit statt, die dem Ziele dienen soll, in allen EG-Ländern die Verfahren zu koordinieren, die bei Inkrafttreten der Richtlinien für Ärzte anzuwenden sind. Zu diesen Erörterungen waren Vertreter der Ärztekammern der EG-Länder und der Organisationen zusammenge- troffen, die entsprechende Aufga- ben wahrzunehmen haben. Ur- sprünglich hatte sich dieses Gre- mium als „Europäischer Verband"

bezeichnet, man einigte sich An- fang 1972 aber darauf, eine Umbe- nennung in „Internationale Konfe- renz" vorzunehmen.

Mitgliederkreis und Aufgabenstellung

Nach Auffassung der Bundesärzte- kammer soll der Mitgliederkreis dieser Internationalen Konferenz auf die Kammern oder kammerähn- lichen Organisationen im Bereich der Europäischen Wirtschaftsge- meinschaft beschränkt bleiben und die Aufgabenstellung sich vorläufig auf die Fragen beschränken, die sich aus der Anwendung der Römi- schen Verträge ergeben und in die Zuständigkeit der Ärztekammern fallen.

Bei Zustimmung aller Mitglieder der Konferenz könnten, sofern dies erforderlich ist, andere Organisa- tionen als Beobachter eingeladen werden. Das Sekretariat, das zu- nächst für drei Jahre von der fran- zösischen Standesorganisation ge- führt wird, soll unter den Mitglieds- organisationen wechseln.

Die Kosten der Konferenz werden von der Organisation getragen, die das Sekretariat stellt. Eine Über- prüfung dieser Regelung könnte er- folgen, wenn statt der von den Ärz- teschaften geforderten Anpas- sungszeit in den EG-Richtlinien für Ärzte die Errichtung eines Informa- tionsbüros für wandernde Ärzte vorgesehen würde.

Nach mehrmaligen Beratungen veröffentlichte die Konferenz 1972 eine einstimmig verabschiedete Verlautbarung, die nachstehend wiedergegeben ist und die Zielset- zung dieses Gremiums erläutert:

Verlautbarung

der Internationalen Konferenz der Ärztekammern

„Die Vertreter der Ärztekammern und Organisationen mit ent- sprechenden Aufgaben aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg haben die Gründung einer ‚Internationalen Konferenz der Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden Aufgaben' beschlossen.

Im Hinblick auf eine zufriedenstel- lende Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben erscheint den Vertretern dieser insbesondere mit der Vertei- digung und der Wahrung der Be- rufsethik beauftragten Organisatio- nen ein kontinuierlicher Meinungs- austausch unerläßlich.

Zuerst schien es in dem Bemühen nach Wirksamkeit geboten, die Or- ganisation dieses Meinungsaustau- sches vorerst auf europäischer Ebene vorzunehmen, damit ein größtmöglicher Gedankenaus- tausch über die Grundlagen der ärztlichen Deontologie und über die für ihre Wahrung und Beach- tung ihrer Anwendung gebotenen Möglichkeiten erfolgen oder er- leichtert werden kann.

Die Gegenüberstellung einer größt- möglichen Anzahl von sachkundi- gen Meinungen auf diesem Gebiet scheint geboten, und zwar im Hin- blick auf die Gewährleistung einer sorgfältigsten, im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Arztbe- rufes stehenden Behandlung für den Patienten.

So werden zum gegebenen Zeit- punkt diejenigen Mitgliedsländer der Konferenz, die den Europä- ischen Gemeinschaften angehören, die Modalitäten für die Anwendung der Richtlinien für denjenigen Be- reich prüfen müssen, der zu den Aufgaben der Kammern und Orga- nisationen mit ähnlichen Aufgaben gehört.

Die Mitglieder der Konferenz er- kennen die Verdienste und den Wert der insbesonders vom Ständi- gen Ausschuß der Ärzte der EG im Auftrag der europäischen Ärzte geleisteten Arbeiten für die Erar- beitung dieser Richtlinien an.

DEUTSCHES ARZTEBLATT Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 2049

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K. Auslandsbeziehungen

Die Anwendung dieser Richtlinien wirft spezifisch deontologische Fragen auf; es liegt auf der Hand, daß diese Aufgabe von denjenigen, die in jedem Land mit ihrer Erfül- lung beauftragt sind, nur nach re- gelmäßigen, den Austausch von In- formationen ermöglichenden Be- gegnungen erfüllt werden kann."

Aus der Arbeit der Internationalen Konferenz

Im Berichtszeitraum traten das Ple- num und eine zur Erörterung spe- zieller Fragen eingesetzte Arbeits- gruppe dreimal zusammen. Ähnlich wie bei dem Ständigen Ausschuß der Ärzte der EG wurden nun auch Vertreter Großbritanniens, Dänemarks und Irlands eingeladen

V. Weltärztebund

Im Jahre 1947 schlossen sich die nationalen Ärzteorganisationen der westlichen Welt zum Weltärztebund (World Medical Association — WMA) zusammen. Zur Zeit sind die Standesorganisationen von 55 Län- dern Mitglieder. Jugoslawien ge- hört als einziges Land aus dem Ostblockbereich dem Weltärzte- bund an. Während früher nur Ärzte- organisationen Mitglied des Welt- ärztebundes werden konnten, be- steht seit 1969 auch für einzelne Ärzte die Möglichkeit, dem Welt- ärztebund beizutreten.

1. Organisation und Arbeitsweise

Der Vorstand des Weltärztebundes (Council) tagt in jedem Jahr zwei- mal, wobei eine der Sitzungen in Verbindung mit der Generalver- sammlung durchgeführt wird. Der Präsident des Weltärztebundes für das Amtsjahr 1973/74 ist Prof. Dr.

Dr. h. c. Ernst Fromm, der von 1956 bis 1971 dem Vorstand als Schatz- meister angehört hatte. Als Vorsit- zender des Vorstandes, der zwi- schen den Generalversammlungen das Beschluß- und Beratungsorgan ist, fungiert derzeit Dr. A. Wynen, Belgien. Die Vertretung der deut-

und beteiligten sich an diesen Be- ratungen. Die wichtigsten erörter- ten Themen waren

> Eintragung in das Arztregister

• Disziplinarstrafen

> Vorschläge im Bezug auf die Dienstleistung

• Voraussetzungen für die persön- liche Zuverlässigkeit.

Nach Abklärung der in den ver- schiedenen Ländern derzeit prakti- zierten Regelungen wurden Vor- schläge für die Angleichung erar- beitet. Außerdem befaßte sich die Konferenz mit den in der letzten Zeit wieder ins Gespräch gebrach- ten Informationszentren für diejeni- gen Ärzte, die in ein anderes Land überwechseln wollen.

schen Ärzteschaft obliegt der Bun- desärztekammer. Prof. Sewering ge- hört dem Vorstand als Schatzmei- ster an. Der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung, Dr. Schlögell, ist als Sekre- tär des Ausschusses für „Soziome- dizinische Fragen" in der Organi- sation des Weltärztebundes tätig.

Die Geschäfte führt das Generalse- kretariat, das bemüht ist, den Kon- takt zu den Mitgliedern durch ei- nen monatlichen Informationsbrief zu intensivieren. Über gemeinsam interessierende ärztliche Fragen werden Umfragen an die Mitglieder gerichtet, die die Grundlage für die Erörterungen in den beschlußfas- senden Gremien bilden. Offizielle Verhandlungssprachen sind Eng- lisch, Französisch, Spanisch und seit 1960 auch Deutsch. Zum neuen Generalsekretär des Weltärztebun- des wurde auf der Generalver- sammlung in München Sir William Refshauge, M. D. (Australien) beru- fen.

Die Generalversammlung des Welt- ärztebundes tritt einmal jährlich zusammen. Der Tagungsort wech- selt; die Einladungen zu diesen Ta- gungen gehen von den Mitgliedor- ganisationen aus. So hatte die Bundesärztekammer zur XIV. Ge- neralversammlung 1960 nach Ber-

lin eingeladen. Aus Anlaß des 100.

Jahrestages des ersten Deutschen Ärztetages hatte die Bundesärzte- kammer erneut nach Deutschland eingeladen. Die XXVII. Generalver- sammlung, über die noch zu be- richten sein wird, fand in der Zeit vom 15. bis 20. Oktober 1973 im Sheraton-Kongreß-Zentrum in München statt. Für die Planung und Durchführung war die Bundes- ärztekammer, die mit der Bayeri- schen Landesärztekammer eng zu- sammenarbeitete, verantwortlich.

Im Zusammenwirken mit dem Ge- neralsekretariat wurden die Vorbe- reitungen für die Abwicklung der Generalversammlung getroffen.

Die Beratungen der Generalver- sammlung stellen den Mittelpunkt der Arbeit des Weltärztebundes dar. Bei der großen Zahl der Mit- glieder bereitet es naturgemäß Schwierigkeiten, eine einhellige Auffassung zu den verschiedensten Themenkomplexen zu erarbeiten.

Die Abstimmung und Definition ein- zelner Begriffe ist oft erst nach lan- gen Erörterungen möglich. Darin liegt eine der Ursachen dafür, daß nicht jede Generalversammlung des Weltärztebundes zu aufsehen- erregenden Ergebnissen führen

kann.

Seit Bestehen des Weltärztebundes sind verschiedene Entschließungen und Erklärungen angenommen worden, die weltweite Beachtung fanden. In dem „Genfer Gelöbnis"

wurden 1948 die ethischen Grund- sätze des Arzttums neu formuliert, die „Erklärung von Helsinki" ver- kündete 1964 Grundsätze zu Versu- chen am Menschen. Auf der Gene- ralversammlung 1968 konnte als

„Deklaration von Sydney" eine De- finition des Todeszeitpunktes fest- gelegt werden, die wegen der Or- gantransplantationen von aktueller Bedeutung war. Schließlich befaßte sich die Generalversammlung 1970 mit dem Schwangerschaftsabbruch und legte in der „Deklaration von Oslo" die Auffassung der Ärzte- schaft in Grundzügen dar.

Während der feierlichen Eröffnung einer jeden Generalversammlung wird der bereits ein Jahr vorher ge- wählte neue Präsident (president- elect) durch den amtierenden Prä- sidenten in sein Amt eingeführt.

2050 Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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