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Archiv "Entlassung nach Herzinfarkt: Wenn Ökonomen zu bestimmen hätten" (07.07.2000)

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A1852 Deutsches ÄrzteblattJg. 97Heft 277. Juli 2000

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rüher wurde der Herzinfarkt gern mit einem Knochenbruch verglichen, um dem Patienten die Notwendigkeit einer längeren Bettruhe zu vermitteln.

Heute steht der Patient möglichst am gleichen Tag auf und wird bei unkom- pliziertem Verlauf nach wenigen Tagen entlassen. Die frühe Mobilisierung ist medizinisch indiziert. Sie verhindert thromboembolische Komplikationen.

Die schnelle Entlassung ist dagegen primär wirtschaftlich motiviert und um- stritten. Eine im New England Journal of Medicine (2000; 342: 749–755) veröf- fentlichte Studie dürfte deshalb eine kontroverse Debatte anstoßen. Sie kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass jeder zweite Patient bereits innerhalb

von 72 Stunden nach dem Infarkt ent- lassen werden könnte. Kristin Newby (Durham, North Carolina) hat die Da- ten der GUSTO-1-Studie von 1993 zur Thrombolyse erneut ausgewertet. Von den 41 021 Teilnehmern hatten 22 361 einen unkomplizierten Verlauf: Es kam weder zu Re-Infarkt, Ischämie, Herzinsuffizienz noch anderen Kom- plikationen.

K

ein Kardiologe würde behaupten, dass der Infarkt nach drei Tagen be- reits ausgeheilt war. Das spielt jedoch für die Gesundheits-Analysten keine Rolle. Sie interessiert primär, wie viele Patienten am vierten Tag eine ventri- kuläre Arrhythmie erlitten hätten, die außerhalb der Klinik tödlich verlaufen wäre. Dies war in GUSTO-1 bei 16 Pa- tienten der Fall, von denen 13 überleb- ten. Newby schließt daraus, dass die Entlassung am vierten Tag pro Patient gerade einmal 0,006 Lebensjahre retten würde. Bei einem mittleren Tagessatz

in US-Kliniken von 624 Dollar „kostet“

jedes gerettete Leben 105 629 Dollar.

D

as sei den Kassen nicht zuzumuten, finden die Autoren und geben als Vergleich die Berechnung für den Sei- ten-Airbag im Auto an, der nur 47 984 Dollar pro geretteten Autofahrer ko- stet. Nur wenn die Kliniken ihre Kosten um wenigstens 50 Prozent senken könnten, wäre ein längerer Aufenthalt des Patienten „ökonomisch attraktiv“.

Aus europäischer Sicht ist dies eine aberwitzige Argumentation, in den USA müssen sich Ärzte jedoch dieser Diskussion stellen. Da hilft es wenig, wenn im Editorial der gleichen Ausga- be darauf hingewiesen wird, dass die medikamentöse Einstellung der Patien- ten und die Einleitung sekundärpräven- tiver Maßnahmen in drei Tagen kaum möglich sind und dass das Belastungs- EKG – ein wichtiges Instrument für die Risikostratifizierung – zu diesem Zeit- punkt zu gefährlich ist. Rüdiger Meyer

Entlassung nach Herzinfarkt

Wenn Ökonomen zu bestimmen hätten

Akut

Pharmaverband

Bemühen um Konsens

Die Gestalter des Ge- sundheitswesens sollen sich auf Gemeinsamkei- ten besinnen.

Ein breiter Konsens aller Be- teiligten ist die Vorausset- zung für eine Konsolidierung des Gesundheitswesens. In einer „Berliner Erklärung“

hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) Politik und Verbände aufgerufen, vorurteilsfrei über die Zukunft der Gesetz-

lichen Krankenversicherung zu diskutieren. Der BPI setzt auf eine „erweiterte Selbst- verwaltung“ und verspricht sich davon eine bessere Inter- essenvertretung der Arznei- mittelhersteller. Im Rahmen der diesjährigen Hauptver- sammlung hat sich der schei- dende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Hans Rüdiger Vogel, zudem erneut gegen die Arzneimittel-Budgetie- rung und eine Positivliste für Arzneimittel ausgesprochen.

Petitionsausschuss

Für Freigabe von Cannabis

Die endgültige Entschei- dung liegt bei der Bun- desregierung.

Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat sich der Petitions- ausschuss des Deutschen Bundestages am 28. Juni ge- gen die Stimmen von CDU/

CSU und bei Enthaltung der FDP für die Verwendung von Cannabis als Medikament ausgesprochen. Beantragt hatte dies die Selbsthilfegrup- pe „Cannabis als Medizin“.

Cannabis soll Leiden wie Aids, Krebs, multiple Sklero- se oder Hepatitis C lindern.

Einen Antrag auf Sonderge- nehmigung für die Einnahme von Cannabis als Medika- ment hatte das Bundesinsti- tut für Arzneimittel- und Me- dizinprodukte zuvor abge- lehnt.

Der Bundestag wird sich voraussichtlich in dieser Wo-

che mit dem Thema befassen.

Die endgültige Entscheidung trifft jedoch die Bundesre- gierung. Eberhard Zimmer- mann, Vorsitzender des Peti- tionsausschusses im Bundes- tag, rechnet in etwa drei Monaten mit deren Votum.

Cannabis als Medizin: Noch müs- sen sich Schwerkranke das Mittel auf dem Schwarzmarkt besorgen.

Foto: Archiv

Ende der Amtszeit: Bei der BPI- Hauptversammlung verabschiede- te sich Rüdiger Vogel als Vor- standsvorsitzender.

Nachfolger Bernd Wegener: „Solida- rität und Wettbewerb schließen sich

nicht aus.“ Fotos: BPI

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