Bisher haben Kinder, die auf dem Grundstück der El- tern ein Haus oder eine Woh- nung errichtet haben, nur dann die staatliche Eigen- heimzulage erhalten, wenn sie auch das Eigentum an dem dazugehörenden Grund- stücksteil erworben haben.
Dies ist oft ein unüber- windbares Hindernis, wenn sich die Eltern das Eigentum an ihrem Grundstück auch weiterhin vorbehalten wollen.
Wie die Deutsche Bank Bauspar AG mitteilt, hat die Finanzverwaltung diese Hür- de mit einem Anwendungser- laß zur Eigenheimzulage aus dem Weg geräumt (Anwen- dungserlaß des Bundesfinanz- ministeriums zur Eigenheim- zulage vom 10. Februar 1998, BStBl. I, S. 190). Danach ha- ben Kinder unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf die staatliche Eigenheim- zulage:
1Die Kinder vereinba- ren mit ihren Eltern ein vererbliches Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nut- zungsdauer der Wohnung.
1Das Nutzungsrecht muß eindeutig – am besten
schriftlich – vereinbart wer- den.1 Die Vereinbarung muß
vor Beginn der Baumaßnah- men getroffen werden.
Von der Eigenheimzulage für Bauen auf fremden Grundstücken können nicht nur Kinder profitieren, son- dern alle Bauwilligen, die von dem Eigentümer ein sol- ches Nutzungsrecht erhalten haben. Wenn die Vereinba- rung über das Nutzungsrecht nicht vor Beginn der Bau- maßnahmen vereinbart wird, bleibt nur noch ein Weg zur Eigenheimzulage: der Er- werb des Eigentums an dem bebauten Grundstück. Aber auch hier empfiehlt die Bank, keine Zeit zu verlie- ren. Denn in diesem Fall steht den Erwerbern die Eigenheimzulage erst von dem Jahr an zu, in dem der notarielle Kaufvertrag ab- geschlossen wird. Da der Förderzeitraum jedoch in je- dem Fall mit der Fertigstel- lung der Wohnung beginnt, ist die Eigenheimzulage für die Jahre vor einem späteren Eigentumserwerb endgültig
verloren. EB
A-1148 (64) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 17, 30. April 1999
Steuertip
Zulage für Kinder
Jährlich werden rund 5,5 Milliarden DM für den Erwerb von Immobilien im Aus- land ausgegeben, wobei die Nachfrage vielfach auf einfach ausgestattete Objek- te zielt. Bereits heute besitzen rund 600 000 Bundesbürger einen Zweit- oder Dauerwohnsitz im Ausland. Der Wert der Immobilien erreicht ein Volumen von
etwa 130 Milliarden DM. N
V A R I A IMMOBILIEN