I 050/2008 BVE 6. August 2008 BVE C Interpellation
1280 Grossen, Reichenbach (EVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.02.2008
Umfahrung Reichenbach wie weiter?
Die Ortsdurchfahrt Reichenbach ist ein Nadelöhr. Gerade in Zeiten schöner Winterwochenenden und Ferienzeiten bildet sich jeweils Stunden langer Stau. Gemäss der aktuellen Planung würde mit dem Bau der Umfahrungsstrasse erst in ca. 13 Jahren begonnen. Das ist eindeutig zu lang und unzumutbar.
In diesem Zusammenhang stelle ich der Regierung folgende Fragen:
1. Wann übernimmt der Bund die Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz?
2. Wie sorgt der Kanton Bern dafür, dass die Umfahrung Reichenbach möglichst rasch verwirklicht wird? Werden die Planungsunterlagen dem zuständigen Bundesamt übergeben? Welche Zusicherungen wurden seitens des Bundes gemacht?
3. Erlaubt die Übernahme der Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz dem Kanton, die Südumfahrung Frutigen als Kompensation für Reichenbach planerisch vorzuziehen?
Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1:
Die zuständigen Instanzen des Bundesamts für Strassen ASTRA gehen davon aus, dass der nötige Netzbeschluss im Jahr 2010 gefasst wird. Der Eigentumswechsel zum Bund kann somit frühestens per 1. Januar 2011 vollzogen werden.
Zu Frage 2:
Nach der Übernahme der Strasse durch den Bund wird es Sache des ASTRA sein, auf- grund seiner eigenen Beurteilung des Handlungsbedarfs die Priorität der Umfahrung Reichenbach und eine entsprechende Terminplanung festzulegen. Der Kanton hat nur beschränkte Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Selbstverständlich wird die Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion die lokalen Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier sowie die Region, auf deren Wunsch hin, dabei unterstützen, auf Bundesebene nach dem Netzbeschluss die nötigen politischen Schritte einzuleiten. Die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2005 wurde dem ASTRA bereits übergeben. Vor der Genehmigung des Netzbe- schlusses sind vom Bund keine Zusicherungen zu erwarten.
2
Zu Frage 3:
Da die Umfahrung Reichenbach nicht im kantonalen Strassenbauprogramm enthalten ist, kann die Umfahrung Frutigen nicht als Kompensation vorgezogen werden. Wie in der Antwort zu der als Postulat überwiesenen, dringlichen Motion Rösti (M 081/2008) fest- gehalten, ist der Regierungsrat jedoch bereit, den Beginn der Vorprojektierung der Umfah- rung Frutigen für das Jahr 2012 vorzusehen.
An den Grossen Rat