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Archiv "Diskussionsvorlage zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens" (14.05.1993)

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lieh im Sinne des Arztes getroffen worden, der sich bei einem Kollo- quium beteiligen will (auf Antrag).

Keinesfalls sei damit ein überzogener bürokratischer Aufwand beabsich- tigt.

Die Kassenärztlichen Vereini- gungen seien jetzt aufgerufen, die In- frastruktur für die Durchführung von Qualitätszirkeln (Experten, Räume, Rundschreiben u

. a.) zur Verfügung

zu stellen. Trotz eines Mindestmaßes von einheitlichen Vorgaben für die QS auf Bundesebene legten einige Delegierte darauf Wert, daß die be-

Die Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Ge- sundheitswesens, mündend in einen Leitontrag des Vorstandes, begründete Dr. Roderich Nehls.

währten, routinemäßig erprobten Maßnahmen auf KV-Ebene beibe- halten werden können. Dies wurde denn auch zugesichert.

Dr. med. Lothar Wittek, KBV- V orstandsmitglied, Erster Vorsitzen- der der KV Bayerns, Allgemeinarzt aus Dingolfing, unterstrich die Sinn- fälligkeit von Qualitätssicherungs- maßnahmen mit einem Argument, das denn auch ein eindeutiges Vo- tum für die Annahme der Richtlinien erbrachte:

"Qualitätssicherung ist ein

kassenärztliches Instrument

,

um ei- nen Rückfall in die Mittelmäßigkeit zu vermeiden. Mit den KBV-Quali- tätssicherungs-Richtlinien wird ein Bereich besetzt, der für unsere ärztli- che Berufsausübung unverzichtbar ist

.

.. " Harald Clade

W•W•WiW18j'jiW18p·WWW•WIW KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Diskussionsvorlage zur Weiterentwicklung

des Gesundheitswesens

Nochfolgend wird der Text eines Leitontroges des Vorstondes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dokumentiert, über den die Vertreterversammlung nicht abgestimmt hat. Der Text ist gedacht als Diskussionsgrundloge. Zunächst sind die Kassenärztlichen Verei- nigungen gebeten, bis 31. Mai der KBV ihre Ergänzungs- und Än- derungsvorstellungen mitzuteilen; sodonn soll das Papier mit Ärz- ten, Vertretern der Krankenkassen und der Politik sowie mit weite- ren externen Experten diskutiert werden. Donach soll die so entste- hende Vorloge der Vertreterversammlung in einer Arbeitstagung vorgestellt werden. Die KBV-Vertreterversommlung soll schließlich im Dezember über das Konzept der KBV zur Umstrukturierung des Gesundheitswesens endgültig beschließen.

Präambel

Das Gesundheitswesen in der Bun- desrepublik Deutschland ist an seine Grenzen gestoßen. Das Zusammenwir- ken aus demographischer Entwicklung, medizinischem Fortschritt, politisch vor- gegebener finanzieller Beschränkung und politischen Eingriffen in das System überfordert dessen Grundlagen. Die Po- litik sucht nach Rationalisierungsreser- ven, was aber bereits jetzt schon Ratio- nierung von Gesundheitsleistungen und Reglementierung der Beteiligten im Ge- sundheitswesen zur Folge hat. Die Folge ist eine spürbare Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Sie leidet un- ter den ökonomischen Vorgaben der Po- litik, die auch das Handeln der Ärzte be- einträchtigen. Diese können so ihrem ei- gentlichen Auftrag nicht mehr im not- wendigen Umfang gerecht werden.

Die Rationalisierung von Gesund- heitsgütern widerspricht dem ärztlichen Selbstverständnis. Ärzte helfen Krank- heiten zu überwinden oder deren Folgen zu lindern.

Aus dieser Verpflichtung heraus will der Vorstand der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung ein Konzept für eine zu- kunftssichere ambulante Versorgung er- arbeiten. Es muß eine neue, an den Mög- lichkeiten der modernen Medizin und den Bedürfnissen der Patienten orien- tierte Zielbestimmung der künftigen Ver- sorgung unserer Bevölkerung vorgenom- men werden.

Als oberste Richtschnur gilt die opti- male ambulante Versorgung der Patien- ten. Jeder Bürger muß einen kompeten- ten, ihm persönlich verpflichteten, frei niedergelassenen Kassenarzt für seine gesundheitlichen Probleme finden, und er muß dessen Dienste schnell, unbüro- kratisch und in vollem Umfang in An- spruch nehmen können. Der Patient muß die Gewißheit haben, daß ihm mit Hilfe seines Arztes das gesamte Spektrum der modernen Medizin zur Verfügung steht.

Diesen Zielen haben sich alle Vorschläge unterzuordnen.

Das Konzept der KBV soll folgende Grundwerte sichern:

~ Der Bürger hat freie Arztwahl.

~ Basis der ambulanten ärztlichen Versorgung ist der freiberuflich tätige Arzt.

~ Der Arzt trifft seine Diagnose- und Therapieentscheidungen nach medi- zinischer Indikation und individueller Notwendigkeit unter Beachtung ethi- scher Normen.

~ Die Eigenverantwortung des Pa- tienten ist zu stärken.

~ Der Selbstverwaltung gebührt die tragende Rolle in der Ausgestaltung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung.

~ Eine Gliederung der Krankenver- sicherung ist erforderlich.

~ Die Leistungen der Krankenversi- cherung sind neu zu definieren.

~ Das Risiko der Krankheit muß so- zial abgesichert bleiben; Krankheit darf nicht zur sozialen Notlage führen. [>

A1-1412 (32) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 19, 14. Mai 1993

(2)

Das neue Gespann an der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Dr. Winfried Schorre, links, und Dr. Peter Schwoerer, rechts.

DOKUMENTATION

Diese Grundwerte sind durch die ak- tuelle Gesetzgebung in ihrem Kern ge- fährdet. Es besteht die Notwendigkeit, neben der Konzeption einer zukunftssi- cheren ambulanten ärztlichen Versor- gung auch die durch das GSG hervorge- rufenen aktuellen Probleme zu lösen. Zu beiden Komplexen legt der Vorstand der KBV einen Leitantrag vor. Er bittet die Vertreterversammlung, die aufgezeigten Probleme zu diskutieren und Entschei- dungen über die politische Richtung der Vorstandsarbeit zu treffen.

Ziel dieses Leitantrages ist es,

• die Folgen der von der Politik ok- troyierten Spargesetzgebung für die Pa- tienten und für die Kassenärzte so erträg- lich wie möglich zu gestalten, für die da- mit zwangsläufig verbundene Ver- schlechterung in der Versorgung der Be- völkerung und der kassenärztlichen Ar- beitsbedingungen die politische Verant- wortung aber klar zu benennen;

• die Qualität der ambulanten Ver- sorgung auch unter der gesetzlich vorge- gebenen Ausgabenbudgetierung soweit wie möglich zu gewährleisten bei gleich- zeitiger Überprüfung, ob unter diesen Bedingungen noch alle Leistungen im Rahmen der ambulanten Versorgung an- geboten werden können;

• für den Erhalt der ärztlichen Ent- scheidungsverantwortung zu kämpfen und Reglementierung, Ubermaßkontrol- len und Bevormundung spürbar zurück- zudrängen;

• das bestehende System kritisch daraufhin zu überprüfen, ob es den An- forderungen der Zukunft an eine be-

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

darfsgerechte gesundheitliche Versor- gung der Bevölkerung unter Berücksich- tigung der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts ent- spricht.

Bewältigen und Überwinden des Budgets

Die stringente Ausgabenbudgetierung der GKV führt zu einer innerärztlichen Zerreißprobe bisher nicht gekannten Ausmaßes. Wenn das ambulante Versor- gungssystem innerhalb einer solidari- schen Krankenversicherung funktionsfä- hig bleiben soll, müssen Lösungen für die Zeitspanne gefunden werden, in denen die Budgets des GSG gelten. Das bedeu- tet nicht, daß wir diese Reglementierung akzeptieren. Wir werden aber versuchen, unserer Verantwortung für die Patienten und für unsere Kollegen gerecht zu wer- den.

Die durch die gesetzgeberischen Maßnahmen provozierte Zerreißprobe kann die Ärzteschaft nur bestehen, wenn sie sich nicht in einzelne Gruppen ausein- anderdividieren läßt, sondern gemeinsam alle Anstrengungen unternimmt, Verbes- serungen im ärztlichen Alltag zu errei- chen, was bisher auch am fehlenden in- nerärztlichen Konsens gescheitert ist.

Parallel dazu muß eine von den Ärzten selbst getragene Weiterentwicklung des gesundheitlichen Versorgungssystems formuliert und als geschlossenes Konzept an die Politik herangetragen werden.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind:

• Die Auswirkungen des GSG auf die Patienten müssen analysiert und in der Öffentlichkeit klar dargestellt wer- den.

• Eine Neugestaltung des EBM muß zu einer größeren Honorargerechtigkeit und zu mehr Sicherheit bei der Abrech- nung führen.

• Die Kassenärztliche Bundesverei- nigung und die Kassenärztlichen Vereini- gungen müssen die Kassenärzte mit ei- nem breitgefächerten Angebot von Ser- viceleistungen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Dies erfordert nach Auffassung des Vorstandes folgende Maßnahmen:

Mehr Honorargerechtigkeit durch Neuge- staltung des EBM

Der EBM muß strukturell so gestaltet werden, daß unter der Geltung des Bud- gets ein Mangel möglichst gerecht ver- waltet werden kann und die Honorarge- rechtigkeit unter den Ärzten verbessert wird.

Eine Rückkehr zur Einzelleistungs- vergütung ist nur möglich, wenn das Mengenproblem gelöst wird. Instrumente hierfür sind Abstaffelungen, Höchstbe- träge und Leistungskomplexe. Ein weite- res wichtiges Ziel muß es sein, den Auf- wand für Dokumentation und sonstige bürokratische Arbeiten zu vermindern.

Aktuell ist die baldige Einführung ei- ner hausärztlichen Grundvergütung mit einer Finanzierungszusage der Kranken- kassen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzustreben. Auch ist eine möglichst frühzeitige Neustrukturierung der Ver- gütungen für Laborleistungen zu errei- chen.

Verstärkung der Serviceleistungen der Kas- senärztlichen Vereinigungen

durch

—Einrichtung oder Vermittlung qua- lifizierter betriebswirtschaftlicher Bera- tung für Kassenarztpraxen,

—Vereinbarung von Schnellmeldesy- stemen über Ausgabenentwicklungen der Arznei- und Heilmittelversorgung,

—Ausbau der Niederlassungsbera- tung,

—Einrichtung eines Sicherstellungs- fonds für die Zahlung von Ausscheide- prämien für den Verzicht auf Zulassun- gen (ohne Ausschreibung) und Verzicht auf Großgeräte oder Röntgengeräte etc.,

—Förderung der kooperativen Praxis- strukturen (auch mit Hilfe honorarpoli- tischer Maßnahmen),

—konsequente Nutzung der elektro- nischen Datenverarbeitung auf allen Ebenen,

—Schaffung neuer Arbeitsfelder für Kassenärzte.

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 19, 14. Mai 1993 (35) Ai-1413

(3)

DOKUMENTATION

Neugestaltung der Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zur Vermeidung von Fehlentwicklungen

Es ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen

—Kassenärzte über die Belegarzttä- tigkeit hinaus am Krankenhaus tätig sein können (Notdienst, Konsiliartätigkeit, Nutzung von Einrichtungen);

—hochspezialisierte fachärztliche Leistungen in ihrer Erbringung am Kran- kenhaus oder in Schwerpunktpraxen kon- zentriert werden können, ohne daß dies zu unzumutbaren Beeinträchtigungen von Zulassungsmöglichkeiten zur kassen- ärztlichen Versorgung führt.

Hilfen zur Umsetzung der Medikamenten- und Heilmittelbudgets

Die Budgetierung der Ausgaben für verordnete Arznei- und Heilmittel erfor- dert neue Überlegungen für die Wirt- schaftlichkeit der Verordnungstätigkeit.

Hierzu bedarf es einer Grundsatzent- scheidung darüber, ob die Ausgabenbud- getierung auch 1994 beibehalten oder ob die Budgetierung bereits 1994 durch Richtgrößen abgelöst werden soll.

Der Vorstand der KBV wird Ver- handlungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen aufnehmen, um die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Richtgrößenvereinbarung zu prüfen, wel- che die folgenden Voraussetzungen er- füllt:

—Begrenzung von Richtgrößen auf bestimmte Arzneimittelgruppen,

—Vereinbarung eines Verfahrens zur frühzeitigen Erfassung von Praxisbeson- derheiten,

—Aufstellung von Therapieempfeh- lungen, wie sie in den neuen Arzneimit- telrichtlinien formuliert worden sind, auch für Heilmittel.

Alternativ soll folgende Regelung ge- prüft werden:

—Aufteilung von Budgetüberschrei- tungen in 1994 auf Ärzte mit hohem Ver- schreibungsvolumen gegenüber der Fachgruppe, verbunden mit der Möglich- keit, die Wirtschaftlichkeit der Verord- nungsweise in einem Prüfverfahren nach- zuweisen. Soweit dieser Nachweis ge- lingt, erfolgt eine Verrechnung der ver- bleibenden, nicht individuell kürzbaren Überschreitung des Budgets mit der Ge- samtvergütung.

Zusätzlich ist ein EDV-gestütztes In- formationssystem für den Arzt aufzubau- en, um seine Arznei- und Heilmittelver- ordnungen laufend kontrollieren zu kön- nen. Die Pharmakotherapieberatung der KVen ist auszubauen.

Die Abgrenzung der Verantwortung zwischen Arzt, Apotheker, Krankenkas- sen und Pharmaindustrie für die Preis-

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

günstigkeit des verordneten Arzneimit- tels muß durch eine Positivliste neu defi- niert werden.

Neugestaltung der

Vertragsbeziehungen zu den Krankenkassen

Die künftige Vertragspolitik muß den geänderten Strukturen der Krankenkas- sen angepaßt werden. Wenn die Kran- kenkassen zur Wahrung ihrer Position im Wettbewerb untereinander differenzierte Vertragsangebote an die Kassenärztli- chen Vereinigungen oder an die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung richten, muß dies grundsätzlich auch bei sich dar- aus ergebenden unterschiedlichen Ver- tragsebenen und Vertragsinhalten positiv aufgegriffen werden. Im Vordergrund müssen dabei Vereinbarungen stehen, die das Budget nicht belasten (zum Bei- spiel Gesundheitsvorsorge, Rehabilitati- on) und für die Zeit nach der Budgetie- rungsphase Handlungsspielräume für dif- ferenzierte Vergütungsregelungen eröff- nen.

Entwicklung eines KBV-Konzeptes für eine Reform des

Gesundheitswesens

Die heutigen Leistungs- und Vergü- tungsstrukturen der gesetzlichen Kran- kenversicherung entsprechen nicht mehr den gewandelten Rahmenbedingungen, die insbesondere gekennzeichnet sind durch die demographische Entwicklung, die Veränderung der Morbidität der Be- völkerung und den medizinischen Fort- schritt. Diese Rahmenbedingungen lassen es nicht zu, bei Aufrechterhaltung des ho- hen Qualitätsstandards der gesundheitli- chen Versorgung unserer Bevölkerung die Leistungen der gesetzlichen Krankenver- sicherung im bestehenden Umfange aus unverändert festgeschriebenen Beitrags- sätzen zu finanzieren.

Neben notwendigen Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung müs- sen die Politiker auf der Grundlage einer medizinischen Prioritätensetzung Inhalt und Umfang der Leistungen der Solidar- gemeinschaft neu definieren. Dies darf aber nicht zu einer Rationierung medizi- nisch notwendiger Leistungen führen.

Der ungebrochene Fortschritt in der Medizin, die Probleme der weiterhin zu- nehmenden Zahl chronischer Krankhei- ten, die Forderung nach einer Verstär- kung der präventiven Arbeit sind mit den derzeitigen Mitteln der Krankenversiche- rung nicht zu organisieren und zu finan-

zieren. Dafür müssen neue Wege gefun- den werden.

Die Rahmenbedingungen der GKV sind daraufhin zu überprüfen, ob sie den Anforderungen der Zukunft an eine be- darfsgerechte gesundheitliche Versor- gung der Bevölkerung unter Berücksich- tigung der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts ent- sprechen. Zu dieser Überprüfung zählt insbesondere, ob

—unter sozialen und unter medizini- schen Bedingungen die Leistungsgewäh- rung im Sachleistungssystem notwendig ist oder die Leistungsgewährung über Kostenerstattung wirtschaftliche Anreize für eine sparsamere Leistungsinan- spruchnahme schaffen kann;

—durch Rechnungstellung gegenüber den Versicherten das Kostenbewußtsein für eine sparsame Leistungsinanspruch- nahme gestärkt werden kann;

—statt immer mehr Reglementierun- gen, Budgetierungen und Prüfungen ein System der Selbststeuerung für die wirt- schaftliche Leistungserbringung auch un- ter Ausnutzung eines Leistungswettbe- werbes geschaffen werden kann.

Antworten sind zu finden auf folgen- de Fragen:

• Wie lösen wir das Mengenpro- blem?

Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen ist theoretisch unbegrenzt.

Die Ärzte müssen definieren, welche Möglichkeiten sie aus medizinischer Sicht sehen, eine sinnvolle, die Qualität der Versorgung nicht gefährdende Ein- dämmung einer zu starken Expansion der Leistungen vorzunehmen.

• Wie stark soll der Wettbewerbsge- danke in der Krankenversicherung grei- fen?

Das Konzept muß Auskunft darüber geben, wie die Ärzteschaft auf den zu- nehmenden Wettbewerb der Kranken- kassen und die damit verbundene Zer- splitterung antwortet. Es muß aber auch beantworten, inwieweit die Ärzte selbst bereit sind, sich dem innerärztlichen Wettbewerb zu stellen — auch mit der Konsequenz möglicher Praxiskonkurse.

• Welche Parameter gelten für die veranlaßten Leistungen?

Es gilt, Instrumente zu finden, wie ei- ne ausreichende und qualitativ hochste- hende medikamentöse Versorgung defi- niert wird — von Ärzten, Krankenkassen, Politik und Versicherten gemeinsam.

• Wie müssen sich die Kassenärztli- chen Vereinigungen auf die neuen Ent- wicklungen einstellen, das heißt, welche Bedeutung kommt ihnen in der Zukunft zu?

Einzelkämpfer oder kleine Gruppen können im sich verschärfenden Wettbe- A1-1414 (36) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 19, 14. Mai 1993

(4)

DOKUMENTATION

werb der Krankenkassen kaum überle- ben. Es erscheint deshalb sinnvoll, die Vertretung der Interessen der niederge- lassenen Arzte weiterhin möglichst um- fassend sicherzustellen. Dies schließt aber eine auch tieferreichende Umstruk- turierung der KVen nicht aus.

Sicherung der

Zukunftschancen für den ärztlichen Nachwuchs

• durch die Forderung einer Neuge- staltung des Medizinstudiums mit einem am notwendigen Praxisbezug der Ausbil- dung neu auszurichtenden Kapazitäts- Numerus clausus;

• die Gewährleistung einer ausrei- chenden Zahl von Rotationsstellen für die Weiterbildung in der Allgemeinmedi- zin am Krankenhaus und in der Kassen- praxis;

• eine möglichst baldige Umstellung der Bedarfsplanung auf Kassenarztsitze mit der Möglichkeit der Bildung fachglei- cher Gemeinschaftspraxen und bedarfs- orientiert fachübergreifender Gemein- schaftspraxen;

• die Erarbeitung eines Sozietäten- systems mit Junior- und Seniorpartnern;

• die Ermöglichung moderner Ar- beitsbedingungen, nicht zuletzt des Job-

sharings.

Entschließungen der Vertreterversammlung

Erläuterungen

zum „Laborkonzept"

der KBV

„Die vom Gesetzgeber auf den 31. 12. 1993 terminierte Strukturverände- rung im Laborbereich unter dem Ge- sichtspunkt von Einsparungen veranlaßt den KBV-Vorstand, diesen Antrag vor- zulegen.

Der vorgeschlagene Ansatz geht da- von aus, daß

—Laborleistungen in ihrem gesamten Komplex ärztliche Leistungen sind,

—ein gegliedertes Labor auch weiter- hin erhalten werden muß,

—die Versorgungsqualität nicht be- einträchtigt werden darf,

—Voraussetzungen für eine sachge- rechte Mengenbegrenzung geschaffen werden müssen.

Um diese Ziele unter Wahrung der bisherigen Besitzstände zu erreichen,

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

wird daher vorgeschlagen, ein fallbezoge- nes, gebietsarztspezifisches Laborbudget festzulegen."

Begründung: Das frei zu verwaltende Laborbudget gestattet in eigener Verant- wortlichkeit die Zuweisung von Laborlei- stungen und unterstellt sie damit der un- mittelbaren Verfügbarkeit des Arztes oh- ne Höchstwertbegrenzung oder wirt- schaftliche Überprüfung. Dies gibt dem einzelnen Arzt eine größere Freiheit, re- duziert die Verwaltungsarbeit und hilft damit auch, Kosten zu senken.

Der Vorstand der KBV ist der An- sicht, daß die uns auferlegte Budgetie- rung und die von uns angestrebte Einzel- leistungsvergütung dazu führen müssen, auch bisher nicht übliche Honorarformen neu zu überdenken. Er schlägt daher vor, im Grundsatz einem spezifizierten Bud- get zuzustimmen und dieses anhand des vorgelegten Laborkonzeptes zu erpro-

ben.

Laboruntersuchungen in der vertrags-

ärztlichen Versorgung

„Die in der ambulanten Versorgung zu erbringenden Laboruntersuchungen werden in zwei Bereiche gegliedert:

1. Budgetiertes Labor

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab werden für die im Behandlungsfall von den Arztgruppen benötigten Laborlei- stungen aus den bisherigen Abschnitten

I und 0 II des EBM fallbezogene Ver- gütungen geschaffen.

1.1. Die Leistungen können entweder im Eigenlabor erbracht, aus Laborge- meinschaften oder anderen ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen oder von anderen Vertragsärzten bezogen werden. Der Bezug oder die Erbringung dieser Leistungen ist — unbeschadet der Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung — nicht an den Nachweis der persönlichen Qualifikation und der persönlichen Lei- stungserbringung gebunden. Die Abrech- nung findet im Innenverhältnis zwischen dem diese Leistungen beziehenden Arzt und dem Erbringer statt. Das Überwei- sungsverfahren ist für den Bereich des budgetierten Labors ausgeschlossen.

1.2. Der Katalog aller Leistungen die- ses Abschnitts ohne Deklaration mit ein- zelnen Gebührenordnungs-Nummern ist Bestandteil des EBM ebenso wie die auf

den Behandlungsfall bezogenen Vergü- tungen. Der Umfang des Katalogs wird in angemessenen Zeitabständen entspre- chend der medizinischen Entwicklung aktualisiert.

Bei der Festlegung der Laborbudgets pro Fall werden neben den Gebieten auch die Teilgebiete (Schwerpunkte) so- weit erforderlich berücksichtigt.

1.4. Die für jeden Behandlungsfall berechnungsfähige Vergütung der Labor- leistungen des budgetierten Bereichs nimmt an der grundlohnsummenabhängi- gen Entwicklung der Vergütung für alle übrigen Leistungen teil.

2. Qualifikations- gebundenes Fachlabor

2.1. Voraussetzung für die Abrech- nung von Leistungen aus dem Bereich des Fachlabors (bisher Abschnitt 0 III des EBM) ist der Nachweis der persönli- chen Qualifikation und die persönliche Leistungserbringung gemäß den Labor- richtlinien der KBV.

2.2. Das Leistungsverzeichnis für das Fachlabor wird in seinen bisherigen sum- marischen Leistungskatalogen differen- zierter gegliedert und einer Neubewer- tung unterzogen.

2.3. Nach Vorliegen der Abrech- nungsergebnisse des differenziert gestal- teten Fachlabors werden in Abhängigkeit von der rechnerischen Serienlänge ange- messene Punktzahlabstaffelungen in Re- lation zur Höhe des Punktwertes vorge- nommen.

2.4. Die aus Bewertungskorrekturen und Abstaffelungen freigesetzten Hono- rarvolumina werden entsprechend der Vorgabe des SGB V dem Finanzierungs- volumen für die hausärztliche Grundver- gütung zugeführt."

Aussetzung

der Labor-Richtlinien

„1. Die Anwendung der Abschnitte C 2.3.1 und 2.3.2 der Labor-Richtlinien der KBV über die Mitverantwortung des Arztes für die ordnungsgemäße Durch- führung von Laboruntersuchungen in La- borgemeinschaften und seine Mitwirkung an der Struktur des Laboratoriums wird ausgesetzt, bis auf der Grundlage des Ge- sundheitsstrukturgesetzes ein neues Kon- zept für die Strukturierung der Laborato- riumsleistungen und ihrer Vergütung er- arbeitet worden ist.

Die Aussetzung erfolgt, weil sich für die Ausgestaltung dieser Mitverantwor- A1-1416 (38) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 19, 14. Mai 1993

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