• Keine Ergebnisse gefunden

OH-Versicherung ••

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "OH-Versicherung ••"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

schutz

OH-Versicherung ••

Bei der Rückmeldung zum Studi- um ist auf dem Zahlschein ver- merkt: 5 ÖS Versicherung. Doch was steckt genau hinter dieser Versicherung?

Die Österreichische Hochschüler- schaft hat mit der Ankerversiche- rung eine Kollektivunfallversiche- rung und eine Haftpflichtversiche- rung abgeschlossen. Versichert bist Du, wenn Du innerhalb der Zu las- sungsfrist den ÖH-Beitrag bezahlst.

Der Versicherungsschutz der Haft- pflicht- und Unfallversicherung be- zieht sich auf folgende Gebiete:

• Alle Gebäude und das gesamte Gelände der Universitäten und Hochschulen, einschließlich aller gemieteten oder sonst in Benüt- zung stehenden Räume und Grund- stücke, z.B. auf Gängen und Trep- pen, bei Vorlesungen, Lehrversu- chen und praktischen Übungen, in den Labors und Werkstätten, etc.

• Außerhalb dieser Gebäude, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Lehrbetrieb besteht; z.B. bei Aus- flügen, Exkursionen, Besichtigun- gen, soweit sie unter Aufsicht ei- ner Lehrperson oder im ausdrückli-

chen Einvernehmen mit einer sol- chen stattfinden.

• Veranstaltungen, die von der Österreich ischen Hochschüler- schaft durchgeführt oder vermittelt werden (z.B. Reisen, Schikurse, Sprachkurse etc.).

• Auf Sportausübung im Rahmen der Universitäts-Sportinstitute (USI).

• Auf Verwendung der Uni-Einrich- tungen auch außerhalb der Studi- enzeiten, wenn sie nachweislich dem Studium dient (z.B. Biblio- thek).

• Auf den direkten Weg zu oder von de.n Unis, zu ÖH-Veranstaltungen oder zur Sportausübung im Rahmen von Universitätssportinstituten.

• Auf die Ausübung von Tätigkeiten, welche durch Gesetz, Verordnun- gen_oder Studienplan (z.B. Schul- praktikum) im Rahmen des Studi- ums vorgesehen sind, soweit sie unter Leitung und Aufsicht oder im ausdrücklichen Einvernehmen mit einer Lehrkraft stattfinden und auf dem direkten Weg zu diesen Tätig- keiten.

• Äquivalent bezogen auf eine aus-

ländische Universität bei der Teil- nahme an einem internationalen Studienprogramm (z.B. Erasmus) DieVersicherungssummenbetra- gen für die Unfallversicherung:

72.000öS für den Fall des Todes 144.000ÖS für den Fall der dauern- den Invalidität

24.000öS für Unfallkosten

Für die Haftpflichtversicherung be- trägt die Versicherungssumme pro Schadensereignis ÖS 5,000.000,- pauschal für Personen- und Sach- schäden.

Im Schadensfall nimmst Du am Be- sten sofort Kontakt mit

Der Anker, Allgemeine Versiche- rungs-AG

Ing. Andreas Faulmann Hoher Markt10-11

1010Wien Tel.0222/53474 -300 auf, und wendest Dich an das So' zialreferat der Hochschülerschaft das Dir gerne zur Seite steht.

Die ÖH-Haftpflicht- und Unfallversiche- rung sind Subsidiärversicherungen sie greifen nur, wenn keine privatE Versicherung den Schaden abdeckt

0H n ~ ...

e4 "'INFOSomme"

---~---~---~-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein, zugegeben etwas verri.ickter, Kapitan stoBt beim Perlenfischen auf Tana Masa (oder dart irgendwo) auf intelligente Molche und lost eine Kettenreaktion aus,

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts-

Betrachtet man die Zunahmen der Studie- renden an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (frühere Fachhochschulen) in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt und

Tätigkeit fehle. So wurde die Forde- rung laut, der Arzt müsse nach Ab- schluß des Studiums noch einige Zeit der praktischen Betätigung absolvie- ren, bevor er sich in eigener Praxis

Parameter echo grep (mehr

I grep -B3 xyz test.txt zeigt alle Zeilen, die xyz enthalten, jeweils zusammen mit den 3 Zeilen davor I grep -A5 -B3 xyz test.txt zeigt alle Zeilen, die xyz. enthalten, jeweils

I .bash aliases wird mit der Zeit un¨ ubersichtlich I insbesondere wenn Funktionen Unterfunktionen nutzen I Syntaxfehler in Funktion bricht .bash aliases I erst testen, dann in

Gleichwertig den in Satz 2 genannten zahnärztlichen Ausbildungsnachweisen sind nach dem in Satz 2 oder 3 genannten Zeitpunkt von einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen