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Archiv "Impfen: Durchimpfungsraten verbessern" (08.08.2011)

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A 1686 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 31–32

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8. August 2011

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

KLINIKRE CHNUNGEN

Der Anteil der Bean- standungen durch den MDK kann nicht auf alle Rechnungen hochgerechnet wer- den (DÄ 23/2011:

„Fehlerhafte Kran- kenhausrechnungen: Regierung hält Schätzungen für problematisch“).

Falschabrechnungen – Wahrheit und Lüge

Als externer Gutachter für die DRG-Abrechnung habe ich die Ge- legenheit, in diversen Krankenhäu- sern einen Peer Review zu jeweils 100 Krankenakten zu erstellen. Da- bei wird abrechnungsrelevantes und nichtabrechnungsrelevantes Up- bzw. Downcoding registriert.

Selbstverständlich ist es nur auf die-

se Weise möglich, eine statistisch saubere Angabe zur Häufigkeit feh- lerhafter Krankenhausabrechnungen zu machen. Da sowohl die Kran- kenkasse selbst als auch der MDK immer nur eine Selektion von „ver- dächtigen“ Fällen vornimmt, kann ein darauf basierendes Ergebnis von sogenannten Falschabrechnern nur als Negativauswahl und damit als statistisch völlig unzulänglich ange- sehen werden.

In meinen Peer Reviews hat sich ge- zeigt, dass im Durchschnitt nur 14 Prozent der Fälle erlösrelevant upge- coded, also zu Ungunsten der Kran- kenkasse abgerechnet wurden, aber 28 Prozent erlösrelevant downge - coded sind, das heißt zugunsten der Krankenkasse, was das Optimie- rungspotenzial deutlich macht.

Dr. med. Dietrich Klüber, Mediconsult GmbH, 21769 Hollnseth

KLINIKRE CH

D s d a h d

k h h

IMPFEN

Mit einer Präventi- onskampagne will die KBV die Impfbe- reitschaft erhöhen (DÄ 20/2011: „KBV- Präventionsinitia- tive: Motivation für Arzt und Patient“ von Josef Maus).

Durchimpfungsraten verbessern

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vertritt die Auffassung, dass „jedes Kind ein Grundrecht darauf hat, vor einer impfpräventablen Erkrankung ge- schützt zu werden, sofern in Deutschland ein gut verträglicher und wirksamer Impfstoff zugelas- sen ist“. Dies entspricht der UN-

Kinderrechtskonvention, nach der jedes Kind ein Recht auf bestmögli- che gesundheitliche Versorgung hat.

Deutschland muss endlich nationale Impfziele definieren und Konzepte vorlegen, um Durchimpfungsraten von mindestens 95 Prozent in der Bevölkerung zu erreichen. Dazu sind neben der jüngsten Initiative der KBV, die wir natürlich unter- stützen, viele zusätzliche Maßnah- men von Politik, ärztlichen Körper- schaften und Kostenträgern erfor- derlich.

In der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA ist festgelegt, auf welche Impfleistungen ein GKV-Versicher- ter einen Rechtsanspruch hat. Alle Ärzte haben die Pflicht, ihre Patien- ten entsprechend den medizinischen Standards zu behandeln. Dazu ge- hören auch die Impfungen, die die

STIKO und die Richtlinien des G-BA empfehlen. Diese Regelwer- ke sind wegen ihrer Aktualität und den regelmäßigen Überprüfungen als Leitlinien der höchsten Stufe S 3 einzuordnen (s. auch Meschke, Makoski in Kinder- und Jugendarzt, Heft 6/2011, S. 374 ff.). Wer als Vertragsarzt bewusst von diesen Empfehlungen abweicht, ohne dass medizinische Kontraindikationen vorliegen . . . , verstößt gegen seine vertragsärztlichen Pflichten. Das Gleiche gilt für Hebammen, die ih- re Leistungen mit der GKV abrech- nen, aber von den empfohlenen Impfungen abraten. G-BA-Be- schlüsse sind auch für Hebammen bindend! Hier haben die Kranken- kassen zu handeln. Es geht nicht an, dass Patienten durch wissenschaft- lich nicht haltbare Äußerungen von Ärzten und anderen medizinischen Berufen verunsichert und von den bei uns öffentlich empfohlenen Impfungen abgehalten werden.

Die Politik muss sich über Appelle hinaus nachhaltig für den Impf- schutz einsetzen und den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder vom Nachweis eines alters- gerechten Impfstatus abhängig ma- chen. Personen im Gesundheitswe- sen und Einrichtungen, die Kinder betreuen, müssen ebenfalls einen kompletten Impfstatus nachweisen, damit die ihnen anvertrauten Perso- nen durch sie nicht angesteckt wer- den können.

Nicht sinnvoll ist es auch, die Sprechstundenbedarfsregelung für Impfstoffe aufzuheben. Es besteht die Gefahr, dass durch eine solche Maßnahme der GKV die Durch- impfungsraten sinken . . .

Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), 51069 Köln

IMPFEN

M o d r ( P t A t dP ti t“

B R I E F E

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