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Archiv "Ärztlicher Arbeitsmarkt: Sehr gute Karrierechancen für Spezialisten in der Chirurgie" (17.09.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 37

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17. September 2010 A 1771

D

er jährlich von Mainmedico ermittelte Facharztindex gibt Hinweise darauf, wie gut die Be- rufschancen in den einzelnen chir- urgischen Spezialgebieten sind. Für diesen Index wird die Zahl der für ein Fachgebiet im Deutschen Ärzte- blatt veröffentlichten Stellenanzei- gen ins Verhältnis zur Zahl der in diesem Fachgebiet angestellt täti- gen Ärztinnen und Ärzte gesetzt.

So erhält man einen spezifischen Indexwert: Dieser gibt an, wie viele Fachärztinnen und Fachärzte rein rechnerisch auf eine Stellenaus- schreibung entfallen. Je niedriger der Indexwert, desto geringer ist für Fachärztinnen und Fachärzte die Zahl potenzieller Mitbewerber.

In der Gefäßchirurgie entfielen 2009 rein rechnerisch 6,6 Bewerber auf eine Stellenausschreibung. In der Viszeralchirurgie waren es 6,7, in der Thoraxchirurgie 7,8, in der Kinderchirurgie 10,2, in der Plasti- schen Chirurgie 11,0 und in der Or- thopädie/Unfallchirurgie 13,7. In

der Herzchirurgie wurde kein In- dexwert ermittelt, weil hier die Zahl von insgesamt nur 13 ausgeschrie- benen Stellen im Jahr 2009 zu ge- ring war. Hervorzuheben ist, dass sich in den letzten Jahren die Nach- fragesituation über alle Fachgebiete hinweg dramatisch verändert hat:

Kamen 2004 im Durchschnitt rein rechnerisch 24,3 Fachärztinnen und Fachärzte auf eine Stellenausschrei- bung im Deutschen Ärzteblatt, wa- ren es vier Jahre später nur noch 14,1. Im letzten Jahr lag der Ver- gleichswert mit 16 etwas höher.

Dass die Indexwerte für alle chir- urgischen Teilgebiete – mitunter er- heblich – unter dem durchschnittli- chen Indexwert liegen, zeigt, dass hier die Berufsaussichten nochmals deutlich besser sind als in vielen anderen Fachgebieten. Dies gilt be- sonders für die Gefäß- und Visze- ralchirurgie.

Wie prekär die Bewerbersituation tatsächlich ist, wird beim Blick auf die Oberarztebene deutlich. Es fällt

auf, dass die Zahl der Oberarztaus- schreibungen in der Chirurgie ins - gesamt in den letzten Jahren stark gestiegen ist, während die Zahl der Chefarztausschreibungen nahezu kon- stant geblieben ist (siehe Grafik).

Kamen 2003 nur zwei Ausschrei- bungen von Oberarztpositionen auf eine Chefarztausschreibung, waren es fünf Jahre später bereits fünf.

Und wie sieht es mit potenziellen Bewerbern für die ausgeschriebenen Oberarztpositionen aus? In der Kin- derchirurgie wurden im vergange- nen Jahr 30 Positionen ausgeschrie- ben, die auch und gerade für junge Kinderchirurginnen und Kinderchir- urgen infrage kamen. Im Jahr 2008 haben aber überhaupt nur 28 Ärztin- nen und Ärzte ihre Weiterbildung in diesem Fachgebiet abgeschlossen, es wurden also weniger Kinderchir- urgen ausgebildet als eigentlich be- nötigt. In der Gefäßchirurgie sah es nicht viel anders aus: Auf die 109 Stellenausschreibungen des vergan- genen Jahres konnten sich rein rech- nerisch gerade mal 135 „frischgeba- ckene“ Gefäßchirurginnen und Ge- fäßchirurgen bewerben. Und auch in den anderen chirurgischen Fächern kommen höchstens zwei potenzielle Bewerber auf eine Oberarztaus- schreibung. Die Aussichten für die- jenigen, die ihre erste Oberarztposi- tion anstreben, sind also günstig.

Für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie kann eine sol- che Relation leider nicht exakt er- mittelt werden, da immer noch viele Orthopäd(inn)en oder Unfall - chirurg(inn)en nach alter Weiterbil- dungsordnung die neue Facharztbe- zeichnung zusätzlich erwerben und es somit nicht ersichtlich ist, wie hoch der Anteil der wirklich neu zur Verfügung stehenden Fachärz- tinnen und Fachärzte für Orthopä- ÄRZTLICHER ARBEITSMARKT

Sehr gute Karrierechancen für Spezialisten in der Chirurgie

Auch das große Fachgebiet der Chirurgie bleibt nicht vom Nachwuchsmangel verschont. Andererseits ist in kaum einem anderen Fachgebiet der Spezialisierungstrend so ausgeprägt wie in der Chirurgie.

Holt ein Arzt vor der Weitergabe von Behand- lungsdaten nicht das Einverständnis des Patien- ten ein, handelt er berufsrechtswidrig. Das hat das Bezirksberufsgericht entschieden.

Ein Facharzt für Innere Medizin behandelte ei- nen Patienten als Privatpatienten. Dabei wurde diesem weder vom Arzt noch von dessen Mitar- beiterinnen mitgeteilt, dass die Liquidation der Behandlung über eine privatärztliche Verrech- nungsstelle erfolgen werde. Dementsprechend unterzeichnete der Patient auch keine Erklärung, in der er sein Einverständnis erklärte, dass Daten an diese Abrechnungsstelle weitergeleitet werden

dürften. Trotzdem wurden Daten an die vom Arzt beauftragte Abrechnungsstelle übermittelt.

Der Arzt hat damit die in § 9 der Berufsord- nung der Landesärztekammer Baden-Württem- berg niedergelegte Schweigepflicht verletzt und somit berufswidrig gehandelt. Da die daten- schutzrechtliche Verfehlung aus reiner Unacht- samkeit erfolgt ist, ist es ausreichend, das Fehl- verhalten mit einer geringen Geldbuße zu ahnden.

150 Euro sind nach Auffassung des Berufsge- richts angemessen. (Bezirksberufsgericht für Ärz- te in Stuttgart, Bescheid vom 22. Februar 2010, Az.: BGÄS 22/09) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Datenschutzerklärung bei Privatpatienten ist notwendig

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A 1772 Deutsches Ärzteblatt

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17. September 2010 die und Unfallchirurgie ist. Was ist

nun der Grund für die überpro - portional steigende Zahl an Ober- arztausschreibungen? Um wettbe- werbsfähig zu werden beziehungs- weise zu bleiben, treiben die Kran- kenhäuser die Profilierung ihres medizinischen Leistungsspektrums voran. Dazu gehört auch eine wei- tere Spezialisierung in den großen Fachgebieten; innerhalb der Chirur- gie betrifft dies vor allem die Or- thopädie/Unfallchirurgie und die Viszeralchirurgie. Die Häuser be- nötigen dafür natürlich auch die entsprechend spezialisierten Fach- ärztinnen und Fachärzte. Diese werden in der Regel auf der Ober- arztebene eingestellt, entsprechend hoch ist hier die Nachfrage.

Besonders zu kämpfen haben die kleineren Krankenhäuser, die noch über eine ungeteilte Abteilung Visze- ral-/Unfallchirurgie verfügen. Hier müssen die unfallchirurgischen Ober- ärzte in der Regel am gemeinsamen Bereitschaftsdienst teilnehmen. Im- mer weniger Orthopäden/Unfallchir- urgen aber können oder wollen dies übernehmen. Bei der großen Speziali- sierung in den einzelnen Fachgebie- ten ist dies irgendwann auch nicht mehr leistbar. Hier stellt sich für viele Krankenhäuser der Grund- und Re- gelversorgung schon die grundsätzli- che Frage, welche chirurgische Ver-

sorgung sie künftig noch anbieten wollen beziehungsweise können.

Wie bereits dargelegt, waren für die Spezialisten unter den Chirurgen die Chancen auf eine Oberarztposi- tion noch nie so groß wie zurzeit.

Aufgrund des Bewerbermangels ist hier beinahe schon ein Automatis- mus eingetreten: Entsprechend for- mal qualifizierte Kandidaten kön- nen sich die passende Oberarztstelle fast aussuchen. Das führt vielfach aber auch dazu, dass der Frage „Bin ich schon reif für eine Oberarztposi- tion?“ zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Trotz der momentan sehr günstigen Nachfragesituation sollte die Bedeutung einer durch-

dachten individuellen Berufs- und Karriereplanung aber nicht unter- schätzt werden. Zu beachten sind hier unterschiedliche Aspekte, rein fachliche ebenso wie die Verknüp- fung von Berufs- und Lebenspla- nung. Und erst recht wenn es um das Karriereziel „Chefarzt/-ärztin“

geht, sollten die einzelnen Karriere- schritte gut überlegt und vorbereitet werden, denn heute kommen rech- nerisch deutlich mehr nachgeordne- te Fachärztinnen und Fachärzte auf eine Chefarztposition, das heißt die Zahl potenzieller Mitbewerber ist

gestiegen. ■

Dr. Wolfgang Martin E-Mail: mainmedico@t-online.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urtei- len vom 14. Januar 2010 (III ZR 173/09 und III ZR 188/09) die Anforderungen an das Zustan- dekommen eines eigenständigen Behand- lungsvertrags zwischen Patient und Laborarzt nach dessen Hinzuziehung durch den behan- delnden Arzt präzisiert.

Demnach schließen Ärzte, die aufgrund ih- rer fachgebietsspezifischen Tätigkeit keinen di- rekten Patientenkontakt haben (zum Beispiel Laborärzte oder Pathologen), infolge der Hin- zuziehung durch den behandelnden Arzt einen eigenständigen Behandlungsvertrag mit dem Patienten, der mit der Übersendung der Blut- probe oder des Untersuchungsmaterials zu- stande kommt, wobei der hinzuziehende oder

behandelnde Arzt als Vertreter des Patienten tätig wird (siehe auch DÄ, Heft 36/2010).

Dabei umfasst das Einverständnis des Patien- ten mit der Entnahme von Probematerial zum Zweck der Untersuchung durch einen externen Arzt – sofern keine Wunsch- oder Verlangens- leistung vorliegt – grundsätzlich nur medizinisch indizierte Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Amtliche Gebührenordnung (GOÄ). Eine Voll- macht ist deshalb objektiv auf medizinisch not- wendige Leistungen beschränkt. Dies gilt glei- chermaßen für Laborleistungen. Der Gesetzge- ber hat in § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht zwischen behandelnden und externen beziehungsweise hinzugezogenen Ärzten unterschieden. Der Be- griff der medizinischen Notwendigkeit einer ärzt-

lichen Maßnahme kann daher nur einheitlich ver- standen werden. Die Auslegung ist nicht davon abhängig, wer die Leistung erbringt. Entschei- dend ist, ob nach objektiven medizinischen Be- funden und Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Vornahme der Untersuchung diese als notwendig angesehen werden. Dies führt nach Auffassung des BGH nicht dazu, dass der Laborarzt rechtlich schutzlos ist und seine Leistungen umsonst er- bringt. Ihm können Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt zustehen.

Als Fazit lässt sich festhalten: Der Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer ärztli- chen Maßnahme kann nur einheitlich verstan- den werden. Die Auslegung ist weder davon abhängig, um welche Leistung es sich handelt noch welcher Facharzt sie erbringt.

Dr. jur. Marlis Hübner

GOÄ-RATGEBER

Laborärzte: Medizinisch notwendige ärztliche Leistungen (Teil II)

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Chefarzt/

-ärztin Oberarzt/

-ärztin

Begehrte Ober- ärzte: Kamen 2003 nur zwei Ausschrei- bungen von Ober- arztpositionen auf eine Chefarztaus- schreibung, waren es fünf Jahre später bereits fünf.

Foto: iStockphoto

2004 2005 2006 2007 2008

Stellenausschreibungen Chirurgie im Deutschen Ärzteblatt GRAFIK

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