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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 08. Juli Nr. 27 2016

I n h a l t : 128 Einwohnerzahl am 31.12.2015

129 Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Zweckverband zur Wasserversorgung der Wolfsbuch-Paulushofener Gruppe)

130 Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (Zweckverband zur Wasserversorgung Denkendorf – Kipfenberg)

Bekanntmachungen des Landratsamtes

128 Einwohnerzahl am 31.12.2015

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat ein Verzeichnis der Gemeinden des Landkreises Eichstätt mit den fortgeschriebenen Einwohnerzahlen (Basis Zensus 2011) zum Stand 31.12.2015 übersandt.

Gemeinde Einwohner Gemeinde Einwohner

Adelschlag 2.948 Kipfenberg, M. 5.752

Altmannstein, M. 6.958 Kösching, M. 9.428

Beilngries,St. 9.258 Lenting 4.851

Böhmfeld 1.644 Mindelstetten 1.658

Buxheim 3.659 Mörnsheim, M. 1.542

Denkendorf 4.712 Nassenfels, M. 2.088

Dollnstein, M. 2.789 Oberdolling 1.272

Egweil 1.149 Pförring, M. 3.639

Eichstätt, GKSt. 13.407 Pollenfeld 2.836

Eitensheim 2.966 Schernfeld 3.155

Gaimersheim, M. 11.618 Stammham 3.906

Großmehring 6.695 Titting, M. 2.675

Hepberg 2.859 Walting 2.328

Hitzhofen 2.871 Wellheim, M. 2.700

Kinding, M. 2.591 Wettstetten 4.851

128.805 Die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2015 ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Fi- nanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch § 2 FinanzausgleichsänderungsG 2016 vom 22.12.2015 (GVBl S. 473) auch für die Berechnung der Schlüsselzu- weisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10b Abs. 2 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushalts- jahr 2017 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend.

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverband zur Wasserversorgung der Wolfs- buch-Paulushofener Gruppe

129 Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung hat der Zweckverband am 01.06.2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen, die hiermit gem. Art. 24 Abs. 1, Art.

40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

I.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festge- setzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 423.300 Euro und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 280.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Tei- le.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 27 vom 08. Juli 2016 Seite: 2

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit § 4 Satz 1 der Bekanntma- chungsverordnung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wolfsbuch- Paulushofener Gruppe in Paulushofen, Am Haar 55, 92339 Beilngries zur Einsicht bereit.

92339 Paulushofen, den 01.07.2016 gez. F e h l n e r , Verbandsvorsitzender

Zweckverband zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg

130 Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensat- zung zur Wasserabgabesatzung

Aufgrund der Art. 23 Abs. 2, 43 Abs. 4 und 27 Abs. 1 des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckver- band zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg folgende

S a t z u n g

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- satzung (BGS - WAS) vom 01. Oktober 2013:

§ 1 1. § 9 a Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

netto pro Jahr bis 2,5 qn cbm/h 30,00 € bis 6 qn cbm/h 60,00 €

bis 10 qn cbm/h 75,00 €

über 10 qn cbm/h 300,00 €

§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

Kipfenberg, 22. Juni 2016

gez. W a g n e r, Verbandsvorsitzender

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