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Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von derBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (4. BinSchStrOAbweichV)

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Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (4. BinSchStrOAbweichV)

4. BinSchStrOAbweichV

Ausfertigungsdatum: 24.04.2020 Vollzitat:

"Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 24. April 2020 (VkBl. 2020, 295)"

Die V tritt gem. § 5 mit Ablauf des 14.6.2023 außer Kraft Fußnote

(+++ Zur Anwendung dieser V vgl. § 4a +++)  

V nur mit Überschrift aufgenommen

Geändert durch Art. 2 Abs. 8 V v. 26.11.2021 I 4982  

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