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258. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät für das Unterrichtsfach Französisch, das Unterrichtsfach Italienisch, das Unterrichtsfach Spanisch

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 25.06.2012 – 36. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

258. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät für das Unterrichtsfach Französisch, das Unterrichtsfach Italienisch, das Unterrichtsfach Spanisch

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14.Juni 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 04. Juni 2012 beschlossene Änderung des Lehramtstudienplans für die Unterrichtsfächer Französisch, Italienisch und Spanisch, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 26.06.2002, Stück XXXII, Nr. 321, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

9.2.2 Vorkenntnisse zu Studienbeginn und Ergänzungsprüfungen wird wie folgt geändert:

9.2.2.1 Um das sehr gute Sprachniveau in der gewählten romanischen Sprache zu erreichen, ist das Einstiegslevel (gemäß Europäischem Referenzrahmen) in Französisch B1, in Italienisch und Spanisch A2.

9.2.2.2 War eine Aneignung entsprechender sprachpraktischer Vorkenntnisse vor Aufnahme des Studiums nicht möglich, so können diese ab Studienbeginn im propädeutischen Basiskurs erworben werden, der für jede romanische Sprache der genannten Unterrichtsfächer außerhalb des Curriculums angeboten wird.

9.2.2.3 Da insbesondere Aspekte des Sprechlateins bereits Gegenstand von romanistischen Einführungsveranstaltungen sind, wird empfohlen, eine etwaige Ergänzungsprüfung aus Latein (s. Allgemeiner Teil 4.2.) schon in der Studieneingangsphase abzulegen

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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