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Behörde. Sachbearbeiter Jana Vogel. X Einzel - Dauer - Fahrten (Anzahl) 3. Ladung. 16,50 m 4,10 m 4,00 m 60,00 t

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Academic year: 2022

Aktie "Behörde. Sachbearbeiter Jana Vogel. X Einzel - Dauer - Fahrten (Anzahl) 3. Ladung. 16,50 m 4,10 m 4,00 m 60,00 t"

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Fahr

tw eg geänder t

siehe Anlage 2

Marburger Str. 390 57223 Kreuztal

Geschäftszeichen / AZ :16018/16019/16020 / 2017-KL Telefon-Nr.+39 0471 825

585 / +43 5264 20405

Telefax-Nr.+39 0471 802 144 / +43 5264 20405

Email:dispo@kl-bueroservice.com zur Verfügung von:

Gruber Logistics S.P.A, Via Nazionale 75, I-39040 Auer (BZ)

Verantwortl. Disponent Elmar Tomasi

Jana Vogel

Bescheidversion zu Antragsversion 20170227607_B_02 A_04

Telefon-Nr. Telefax-Nr.

03722/78 370 03722/78 371

Behörde

Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

I. Antrag:

Die oben genannte Firma beantragt gem. §§ 44, 46 und 47 StVO eine X Einzel - Dauer -

X Erlaubnisgem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche/ n Ausnahmegenehmigung/en gem. § 70 StVZO lag/en der Erlaubnisbehörde vor.

X Ausnahmegenehmigunggem. §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.

1. Für die Zeit vom 03. Okt. 2017

bis einschließlich 02. Nov. 2017

Fahrten (Anzahl) 3

Konvoi ja

Zahl der Fahrzeuge 2 von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle)

66763 Dillingen/Saar, Dillinger Hütte, Torhaus 4 nach (Empfangsort und genaue Anschrift der Empfangsstelle) GÜG Weil am Rhein (Basel)

Kraftfahrzeug-Art Sattelzugmaschine Anhänger-Art Sattelanhänger

Ladung 1 Schlackenkübel

2. Kennzeichen Kraftfahrzeug EX-884BK , FA-880ZH , FG-703XS , FG-704XS , EX-882BK , EX-881BK

Anhänger XA-478FG , XA-479FG , XA-873GC , XA-870GC , XA-893GC , XA-898GC

Gesamt -länge -breite -höhe Transporthöhe

absenkbar auf

-gewicht (tatsächlich)

Leerfahrt 16,50 m 2,55 m 4,00 m Zugfahrzeug

10,40 t

Anhänger 13,35 t

Lastfahrt 16,50 m 4,10 m 4,00 m 60,00 t

Die Ladung ragt nach vorn nach hinten über das Fahrzeug hinaus.

Achsfolge 1 . Achse 2 . Achse 3 . Achse 4 . Achse 5 . Achse 6 . Achse 7 . Achse 8 . Achse 9 . Achse 10 . Achse

Achslast in t 7,00 10,00 10,00 8,25 8,25 8,25 8,25

Achsabstand in m 2,90 1,36 4,40 1,36 1,36 1,36

Räder je Achse 2 4 4 4 4 4 4

Reifen- / Doppelreifenbreite der maximalen Achslast0,67m

Spurweite2,45m zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen

3. Fahrtweg / Geltungsbereich

Start Lastfahrt: Dillinger Hütte Tor 4 - L 174 - B 51 - AS Dillingen/Süd - A 8 - AS Nalbach - B 269 - Lebach - B 269 - AS Tholey - A 1 - AS Nonnweiler/Otzenhausen - L 147L - L 147 - L 330 - links L135 # rechts B41 -links L315 #

Verlängerung L133 # rechts L122 # Verlängerung L123 # L349 # links K61 # AS Reichweiler - A62 - AK Landstuhl West - A6 - AK Frankenthal - A61 - AD Hockenheim - A6 - AK Walldorf - A 5¶ - am Zoll über Busspur/Reiseabfertigung - Autobahn- GÜG Weil/Basel=Ziel.

///

Ab 08.10.2017: ...: Dillinger Hütte Tor 4 - L 174 - B 51 - AS

Dillingen/Süd - A 8 - AS Nalbach - B 269 - Lebach - B 269 - AS Tholey - A 1 - AS Nonnweiler/Otzenhausen - L 147L - L 147 - L 330 - AS Nohfelden/Türkismühle - A 62 - AK Landstuhl West -A6....

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3 17

Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.

2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72 t überschreiten,

eine Bescheinigung der nächsten Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.

Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei.

X ja

nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist undurchführbar oder unzumutbar, weil (ausführliche Begründung)

II: Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.

Erklärung zur Haftung

Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und

Grundstücken aufzukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte/Wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des

Transportes entspricht.

Ort, Datum Firmenstempel

Der rechtswirksam unterschriebene Antrag einschließlich der Erklärung der Haftung liegt der EGB Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna vor.

Unterschrift

II. Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung:Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich dem Antragsteller, der von Ihm vertretenen Person bzw. dem Unternehmen wie folgt erteilt:

Die aufgeführten Bedingungen und Auflagen sowie Hinweise (Seite - ) und die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestandteile dieses Bescheides.

Fahrtweg: wie beantragt genehmigt X geändert (siehe besondere Anlage)

Geltungsdauer: wie beantragt X von10. Okt. 2017bis einschließlich02. Nov. 2017 Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 1,2 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V. mit Nr. 263 und Nr. 264 des Gebührentarifs.

Gebühren : 51,00 € Auslagen : 0,00 € Gesamtbetrag : 51,00 € Behörde

Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Datum, Unterschrift 10. Okt. 2017

Dienstsiegel

Dieser Bescheid ist qualifiziert elektronisch signiert. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt rechtswirksam Unterschrift und Dienstsiegel. Die Signatur kann unter https://applikation.vemags.de überprüft werden (d.h. die Bescheidversion muss in der Auflistung bei der Funktion [Bescheid prüfen], auf der Startseite oder in der eAkte den Zusatz "signiert" führen).

(3)

Zweitschrift zur Einzelerlaubnis

Anlage 1 : Bedingungen und Allgemeine Auflagen

Bedingungen

Wird der Transport nicht durch den Antragsteller durchgeführt, hat der Antragsteller vor Durchführung des Transportes eine Bescheinigung der Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde vorzulegen, in der die transportdurchführende Person/das transportdurchführende Unternehmen bestätigt, den Inhalt des Bescheides einschließlich der Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis genommen zu haben.

Hinweis: Vor Erfüllung der Bedingungen darf mit der Durchführung des Transportes nicht begonnen werden.

Allgemeine Auflagen

1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen,

- ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vor- geschriebene bzw. genehmigte Höhe eingehalten und

- ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung, Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen,

Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen).Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen.

2. Um sicherzustellen, dass die Auflagen eingehalten werden können, muss während des gesamten Transportes eine sachkundige Person anwesend sein, die der deutschen Sprache mächtig ist.

3. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Glatteis ist die Fahrt zu unterbrechen und das Fahrzeug möglichst außerhalb der Fahrbahn abzustellen und in geeigneter Weise zu sichern.

4. Die Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter

hinausragender Ladungen vom 10.04.2015 (VkBl 2015 S. 294) in der jeweils gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik zur Ladungssicherung sind zu beachten.

5. Eine gültige Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist während des Transportes im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Soweit ein privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrs- zeichen-Anlage vorgeschrieben ist, ist eine Kopie der für das rückwärtige Signalbild einschließlich der

Wechselverkehrszeichen-Anlage erteilten Freigabebescheinigung nebst des dazugehörigen Prüfberichtes der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Begleitfahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Großraum- und Schwerverkehrs sicherzustellen, kann die zuständige Polizeidienststelle im Einzelfall von der im Erlaubnis-/Genehmigungsbescheid festgesetzten zeitlichen Beschränkung und/oder von der vorgesehenen Konvoifahrt abweichen, wenn es die Verkehrslage erfordert oder gestattet.

(4)

Auflagen für den gesamten Geltungsbereich

Die Zustimmung ist befristet vom 10. Okt. 2017 bis 02. Nov. 2017

Stichwort RGST- NR.

Auflage

Fahrtweg 12 In Abweichung von dem beantragten Fahrtweg wird nachstehender

Fahrtweg festgesetzt: Dillinger Hütte Tor 4 - L 174 - B 51 - AS

Dillingen/Süd - A 8 - AS Nalbach - B 269 - Lebach - B 269 - AS Tholey - A 1 - AS Nonnweiler/Otzenhausen - L 147L - L 147 - L 330 - AS Nohfelden/Türkismühle - A 62 - AK Landstuhl West - A 6 - AK Frankenthal - A 61 - AD Hockenheim....

Weitere Auflage AUFLAGEN:

Betr. gesamten Fahrtweg

RGST : Die Allgemeinen Auflagen (Anhang III) der RGST sind zu beachten.

Die auf einer mitgeführten Kennzeichenliste bzw. in diesem Antrag und Bescheid aufgeführten Fahrzeuge bzw. Tieflader, Auflieger oder Anhänger die wahlweise einsetzbar sein können, müssen in der Kombination den rechtlichen Grundlagen nach § 70 StVZO entsprechen.

Strecke eigenverantwortlich und zeitnah durch Transportfirma vor Transportbeginn auf Befahrbarkeit prüfen!

(Baustellen, Kurvenradien, usw).

Ist eine problemlose Befahrung der Strecke nicht möglich, verliert diese Zustimmung ihre Gültigkeit!

BEDINGUNGEN ZUR BEFAHRUNG VON ANLAGEN DER DEUTSCHEN BAHN AG

Uns ist im Allgemeinen nicht bekannt, dass der Transport auf der hier genehmigten Strecke höhengleiche Bahnübergänge kreuzt oder Bahnanlagen in anderer Form berührt.Die Anhörung der DB Netz AG wird nur für die im eigenen Zuständigkeitsbereich befindlichen Bahnübergänge durch die EGB durchgeführt.

Die Genehmigung hat erst Gültigkeit, wenn alle Auflagen der angehörten Behörden erfüllt sind.

Saarland

- Landesbetrieb für Straßenbau Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Lastfahrt 10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt:

(5)

Saarland

- Landesbetrieb für Straßenbau Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Private Begleitung auf BAB (ohne WVZ- Anlage)

15 Zur Absicherung des Transportes nach hinten ist ein privates Begleitfahrzeug mit Kennleuchten für gelbes Blinklicht

(Rundumlicht) auf der gesamten Strecke der BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, erforderlich. Das Transportfahrzeug und das private Begleitfahrzeug müssen mit Funk ausgestattet sein.

Gesamte Strecke (BAB und außerhalb der BAB).

Polizeibegleitung außerhalb der BAB

25 Auf folgenden Streckenabschnitten außerhalb der BAB und auf Straßen, die nicht wie eine BAB ausgebaut sind, ist Polizeibegleitung erforderlich:

Gesamte Strecke.

Es ist sicherzustellen, daß zwischen Schwertransport und der begleitenden Polizei eine Funkverbindung besteht.

Anmeldefrist für Polizeibegleitung

29 Der Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber hat unter Angabe der Transportdaten die Polizeibegleitung/polizeiliche Maßnahmen frühzeitig, d.h. mindestens 72 Stunden vor Transportbeginn anzufordern bei:

Landespolizeipräsidium, Führungs- und Lagezentrale Saarbrücken, Telefon: (06 81) 9 62 # 5678.

Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so muss der

Transportunternehmer da-von ausgehen, dass die Begleitung durch die Polizei zu dem beantragten Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann. Die daraus resultierenden Verzögerungen gehen zu Lasten des Transportunternehmers.

Fahrzeiten, alle Straßen, erhebliche Maßüberschreitungen

35 Der Transport darf nur in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt werden.

Weitere Auflage Sofern im Zuge der Fahrtstrecke Verkehrseinrichtungen verändert werden müssen, so dürfen diese Maßnahmen erst unmittelbar vor dem Eintreffen des Transportes durchgeführt werden!

Diese Einrichtungen sind sofort nach Durchfahrt des Transportes wieder in ihre ursprüngliche Position zu bringen! Entsprechendes Personal und geeignetes Werkzeug sind vorzuhalten! Die SM Lebach, Tel.: 06881/ 989900 bzw. die SAM Theeltal, Tel.:

06888/900790 und die SAM Dillingen, Tel.: 06831/ 768998-0 sind über den genauen Transportzeitpunkt und die vorgesehenen Maßnahmen zu informieren!

Weitere Auflage Aufgrund der Transportabmessungen kann die

Transportdurchführung durch kurzfristig eingerichtete Baustellen beeinträchtigt oder verhindert werden. Aus diesem Grunde hat der

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Saarland

- Landesbetrieb für Straßenbau Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber sich vor Transportbeginn bei nachfolgend genannten Stellen über die aktuelle Baustellensituation auf dem geplanten Fahrtweg zu erkundigen: SAM Theeltal:

06888-9007930, SM St.Wendel: 06851-9395930. Sollte die genehmigte Strecke nicht befahrbar sein, ist für eine mögliche Ausweichstrecke ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Sofern im Zuge der Fahrtstrecke Verkehrszeichen oder - Einrichtungen demontiert, abgedreht oder in sonstiger Weise verändert werden müssen, dürfen derartige Maßnahmen erst

unmittelbar vor Eintreffen des Transports durchgeführt werden. Die betroffenen Verkehrszeichen bzw. -Einrichtungen sind unmittelbar nach Durchfahrt des Transports wieder in ihre ursprüngliche Position zu bringen. Sachkundiges Personal mit geeignetem

Werkzeug ist vom Erlaubnis-/Genehmigungsinhaber vorzuhalten. Die zuständige Straßen- und Autobahnmeisterei ist über den genauen Transportzeitpunkt und die vorgesehenen Maßnahme rechtzeitig vor Transportbeginn zu unterrichten.

- Landesbetrieb für Straßenbau, Straßenbaulastträger Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Lastfahrt 10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt:

Weitere Auflage Sonstige Auflage: Auf Brücken ist vor und hinter dem

Schwertransport ein Sicherheitsabstand von 50 m zum übrigen LKW-Verkehr zu gewährleisten.

Weitere Auflage Wegen Überbreite kann der Transport durch Baustellen stark beeinträchtigt, evtl. verhindert werden. Ich erachte es deshalb für sinnvoll, dass der/die Antragsteller/in sich unmittelbar vor

Transportbeginn bei den nachfolgend genannten Autobahn-/

Straßenmeistereien in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr über die bestehenden Baustellen informiert:

VRZ Rohrbach 06894/998998-0 Rheinland-Pfalz

- Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Lastfahrt 10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt:

Konvoifahrt 5 Es darf nicht im Konvoi gefahren werden.

Fahrtweg 12 Unsere Zustimmung gilt nur für folgende Fahrtstrecke:

(7)

Rheinland-Pfalz

- Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Dillinger Hütte Tor 4 - L 174 - B 51 - AS Dillingen/Süd - A 8 - AS Nalbach - B 269 - Lebach - B 269 - AS Tholey - A 1 - AS Nonnweiler/

Otzenhausen - L 147L - L 147 - L 330 - AS Nohfelden/Türkismühle - A 62 - AK Landstuhl West - A 6 - AK Frankenthal - A 61 - AD

Hockenheim....

Private Begleitung auf BAB (ohne WVZ- Anlage)

15 Zur Absicherung des Transportes nach hinten ist ein privates Begleitfahrzeug mit Kennleuchten für gelbes Blinklicht

(Rundumlicht) auf der gesamten Strecke der BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, erforderlich. Das Transportfahrzeug und das private Begleitfahrzeug müssen mit Funk ausgestattet sein.

Fahrzeiten auf BAB (Wochenende)

30 Alle BAB-Streckenabschnitte dürfen nur in der Zeit von Montag, 9.00 Uhr, bis Freitag, 15.00 Uhr und zusätzlich von Freitag bis Samstag sowie Sonntag bis Montag, jeweils zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr, benutzt werden.

Fahrzeiten, alle Straßen, erhebliche Maßüberschreitungen

35 Der Transport darf nur in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt werden.

Weitere Auflage Auf allen Brückenbauwerken gilt für STP ein Überholverbot.

Weitere Auflage Die StVO-Beschilderung der Brückenbauwerke ist streng zu beachten und einzuhalten.

Weitere Auflage Auf Brücken im Zuge der BAB, bzw. auf Brücken im Zuge sonstiger zweibahniger Straßen, ist sicherzustellen, dass in der befahrenen Richtung nur ein Schwertransport das Bauwerk belastet.

Weitere Auflage Folgende Autobahnmeistereien sind mind. 3 Tage vor Fahrtantritt anzurufen. Diese geben Informationen über vorhandene Baustellen und deren Durchfahrtsbreiten:

Ruchheim Fax: 06237 / 92581-20 Landstuhl Tel.: 06371 / 9223-0 Wattenheim Tel.: 06356 / 9637-0 Baden-Württemberg

- Regierungspräsidium Karlsruhe Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Lastfahrt 10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt:

Vor Fahrtantritt BEACHTE Baustellensituation in B-W:

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Baden-Württemberg

- Regierungspräsidium Karlsruhe Stichwort RGST-

NR.

Auflage

http://baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de(ohne Gewähr).

Privates

Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage

20 Der Transport ist auf den nachfolgend genannten Strecken/

Streckenabschnitten (siehe Zusatzblatt: Anlage 3) nach hinten durch ein privates Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage abzusichern.

(Ausrüstung nach: Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und

Schwertransporten.) Die Begleitung des Transportes darf nur durch geschultes Personal mit Berechtigungsbescheinigung gemäß Nr. 2 des oben genannten Merkblattes durchgeführt werden. Die

Berechtigungsbescheinigung ist während der Fahrt mitzuführen und kontrollberechtigten Personen auf Verlangen zur Prüfung

auszuhändigen. Rechtzeitig vor der Einfahrt in ein Bundesland ist die zuständige Polizeidiensstelle (siehe Liste #Ansprechstellen der Polizei#) über das Transportvorhaben telefonisch zu informieren.

Gleiches gilt für Transporte innerhalb eines Bundeslandes. Zeichen 101 und die nach hinten wirkenden gelben Blinklichter sind stets einzuschalten: - bei Auffahrt auf die BAB - an Steigungen bei einer Geschwindigkeit von weniger als 40 km/h - bei liegengebliebenen Fahrzeugen und beim Halt - 200m vor der ersten verkehrsregelnden Maßnahme und während der Durchfahrt von Baustellen:

>>>> Gemäß den übersandten Brückenauflagen der Landesstelle für Straßentechnik-Baden-Württemberg sowie den Baustellenbereichen auf den Autobahnen / BAB-Km unter www.autobahnatlas-online.de ersichtlich.

Fahrauflagen bei Fahrzeug mit WVZ- Anlage

22 Das Befahren von Brücken, Unterführungen, Baustellen und lastbeschränkten Strecken sowie die damit verbundenen

Fahrstreifenwechsel und/oder das Setzen von Verkehrszeichen haben gemäß Zusatzblatt/-blätter (Anlage 3) zu erfolgen. 500m vor Beginn des Auflagenbereiches sind die nach hinten wirkenden gelben Blinklichter einzuschalten und Zeichen 101 zu setzen. Sofern nach der jeweiligen Auflage (siehe Zusatzblatt) ein Überholverbot mit Zeichen 276 bzw. 277 angeordnet ist, ist das entsprechende Zeichen 200m vor Beginn des Auflagenbereiches zu setzen. Gleichzeitig ist der jeweilig angeordnete Fahrstreifenwechsel einzuleiten. Hierbei darf der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet werden. Nach Verlassen des Auflagenbereiches und der Rückkehr zu

ursprünglichen Fahrweise ist die WVZ-Anlage auszuschalten.

WVZ-Auflagen bei überbreiten

23 Auf BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, ist bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifen das Zeichen 276 StVO und bei

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Baden-Württemberg

- Regierungspräsidium Karlsruhe Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Transporten 3 Fahrstreifen das Zeichen 277 StVO zu setzen.

Fahrzeiten auf BAB (Wochenende)

30 Die folgenden BAB/BAB-Streckenabschnitte dürfen nur in der Zeit von

SONNTAG, 22.00 Uhr bis SAMSTAG, 06.00 Uhr benutzt werden:

Gesamte Strecke.

Fahrzeiten auf BAB (Werktage)

32 Die folgenden BAB/BAB-Streckenabschnitte dürfen werktags jeweils von 06.00 Uhr bis 08.30 Uhr und von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr nicht befahren werden: <<<<< Gesamte Strecke.

- Regierungspräsidium Freiburg Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Konvoifahrt 5 Konvoi mit max. 2 Fahrzeugen NUR bis Höhe AS Neuenburg/BAB5

gestattet.

Ab hier ist der Konvoi aufzulösen und die Fahrt in Einzelfahrt mit Zeitabstand von min. 30 Min. bis zum Grenzübergang fortzusetzen.

An den GÜG Weil/Basel bzw. Rheinfelden stehen nicht ausreichend Abstellflächen für Großraum-Schwertransporte zur Verfügung.

Lastfahrt 10 Nachstehende Auflagen gelten für die Lastfahrt >>>im Reg. Bez.

Freiburg von AS Achern bis Grenze Weil <<<: >>> Vor Fahrtantritt BEACHTE Baustellensituation in B-W:

http://baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de (ohne Gewähr!).

<<<

Private Begleitung auf BAB (ohne WVZ- Anlage)

15 Zur Absicherung des Transportes nach hinten ist ein privates Begleitfahrzeug mit Kennleuchten für gelbes Blinklicht

(Rundumlicht) auf der gesamten Strecke der BAB >>> außer in Baustellenbereichen <<< erforderlich. Das Transportfahrzeug und das private Begleitfahrzeug müssen mit Funk ausgestattet sein.

Privates

Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage

20 Der Transport ist auf den nachfolgend genannten Strecken/

Streckenabschnitten (siehe Zusatzblatt: Anlage 3) >>> UND in

Baustellenbereichen der BAB 5 zwischen AS Offenburg bis AS Lahr in Fahrtrichtung Weil (voraussichtlich bis 10.11.2017) <<< UND >>>

in Baustellenbereichen der BAB 5 zwischen AS Lahr und AS

Ettenheim in Fahrtrichtung Weil (voraussichtlich bis 26.11.2017) <<<

UND >>> Ggf. in weiteren Baustellenbereichen der BAB, siehe http://baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de <<< nach hinten durch ein privates Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage abzusichern.

(Ausrüstung nach: Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und

(10)

Baden-Württemberg

- Regierungspräsidium Freiburg Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Schwertransporten.) Die Begleitung des Transportes darf nur durch geschultes Personal mit Berechtigungsbescheinigung gemäß Nr. 2 des oben genannten Merkblattes durchgeführt werden. Die

Berechtigungsbescheinigung ist während der Fahrt mitzuführen und kontrollberechtigten Personen auf Verlangen zur Prüfung

auszuhändigen. Rechtzeitig vor der Einfahrt in ein Bundesland ist die zuständige Polizeidienststelle (siehe Liste "Ansprechstellen der Polizei") über das Transportvorhaben telefonisch zu informieren.

Gleiches gilt für Transporte innerhalb eines Bundeslandes. Zeichen 101 und die nach hinten wirkenden gelben Blinklichter sind stets einzuschalten: - bei Auffahrt auf die BAB - an Steigungen bei einer Geschwindigkeit von weniger als 40 km/h - bei liegen gebliebenen Fahrzeugen und beim Halt - 200m vor der ersten verkehrsregelnden Maßnahme und während der Durchfahrt von Baustellen.

WVZ-Auflagen bei überbreiten Transporten

23 Auf BAB und Straßen, die wie eine BAB ausgebaut sind, ist bei Inanspruchnahme des 2. Fahrstreifen das Zeichen 276 StVO und bei 3 Fahrstreifen das Zeichen 277 StVO zu setzen.

Fahrzeiten auf BAB (Wochenende)

30 Die BAB/BAB-Streckenabschnitte dürfen nur in der Zeit von Montag, 9.00 Uhr, bis Freitag, 15.00 Uhr, benutzt werden.

Fahrzeiten auf BAB (Werktage)

32 Die BAB-Streckenabschnitte dürfen werktags jeweils von 06.00 - 08.30 Uhr und von

15.30 - 19.00 Uhr nicht befahren werden.

Weitere Auflage LST-Auflagen

Auflagen zum Befahren der Brücken siehe Stellungnahme der Landesstelle für Straßentechnik.

Sollte aufgrund der mitgeteilten Brückenauflagen in unserem

Zuständigkeitsbereich die Begleitung des Transports durch ein BF2 bzw. BF3-Begleitfahrzeug erforderlich sein, so ist dieses

anzuordnen.

Weitere Auflage Bedingung hinsichtlich LKW-Stauraum Richtung Weil/Basel bzw.

Richtung Grenze Rheinfelden:

Der Fahrer hat sich rechtzeitig vor Erreichen der Tank- und

Rastanlage Bad Bellingen per Telefon beim PP Freiburg, FLZ, Tel.:

0761/882-3333 zu melden und sich über die aktuelle Stausituation vor dem Grenzübergang Weil am Rhein bzw. vor dem

Grenzübergang Rheinfelden zu erkundigen.

Weitere Auflage HINWEISE: Aufgrund nicht ausreichender Abstellplätze für

Großraum-/Schwertransporte an den Grenzübergängen sowie zur Beschleunigung des Zollabfertigungsverfahrens, sollten die

(11)

Baden-Württemberg

- Regierungspräsidium Freiburg Stichwort RGST-

NR.

Auflage

Verzollungsformalitäten möglichst im Vorfeld vorbereitet werden.

Es wird deshalb darum gebeten, >>> bereits vorbereitete Zollpapiere

<<< mit zu führen.

>>> Außerdem ist die Ankunft am Zollgebäude während des Nachtfahrverbotes in der Schweiz (zw. 22.00 und 05.00 Uhr) zu vermeiden. <<<

(12)

Baden-Württemberg

- Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg -Brücke-

Anhang 1

Dateiname : 76544 Gruber.pdf Beschreibung :

Dateityp : Statischer Nachweis

Dienstgebäude Heilbronner Str. 300-302 · 70469 Stuttgart · Telefon 0711 8910-0 · Telefax 0711 8910-209 abteilung9@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

Stadtbahnlinie U7, U15 bis „Sieglestraße“

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR STRASSENTECHNIK Landesstelle für Straßentechnik · Postfach 30 01 80 · 70441 Stuttgart

RP Karlsruhe

Stuttgart 27.09.2017 Name Günter Aidam-Reinisch Durchwahl 0711 8910-253

E-Mail Guenter.Aidam-Reinisch@sbv.bwl.de Fax Brückennachr. 0711 8160-972

E-Mail Brückennachr. Schwertransporte- LST@sbv.bwl.de

Bearbeitungsnummer 0917 76544

Stellungnahme zum Transportvorhaben der Fa. Gruber, 60to Dillingen/Saar nach GÜG Weil am Rhein

auf Erteilung einer Einzelerlaubnis Antragsnummer: 227607_A_03

Kfz-Nummern: ,

Transportdatum: 03.10.2017 - 02.11.2017 Ihr Schreiben vom 15.09.2017

Anlagen

Brückenbautechnische Auflagen - Ausgabe 3 (AU3)

Graphische Darstellung der Fahrauflagen nach RGST, erweitert um 15A

Tab. Darstellung der Fahrauflagen, Anhang V RGST 1992; Hinweis zu Bauwerken (s.u.)

Dem vorgenannten Transportvorhaben wird im Hinblick auf die Tragfähigkeit der im angegebenen Fahrtweg liegenden Brücken in der Zuständigkeit der

Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg zugestimmt. Die in den beigefügten Anlagen enthaltenen Auflagen sind bei der Durchführung des Schwertransports zu beachten und einzuhalten.

Die Landesstelle für Straßentechnik kann die Brückennachrechnung nur auf der Basis der vorliegenden bzw. übermittelten Daten durchführen. Sie verantwortet daher lediglich die Richtigkeit des Berechnungsverfahrens und der Berechnung.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig.

(13)

Baden-Württemberg

- Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg -Brücke-

Anhang 1

Dateiname : 76544 Gruber.pdf Beschreibung :

Dateityp : Statischer Nachweis

Seite 2 von 5 STRASSENBAUVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik

Brückenbautechnische Auflagen - Ausgabe 3 (AU3)

(Ergänzung zur Anlage 2 des Erlaubnis-/Genehmigungsbescheids)

Dem Schwertransport kann in brückenbautechnischer Hinsicht zugestimmt werden, wenn folgende generellen Auflagen eingehalten werden:

1. Allgemeine Fahrauflagen

Es sind mindestens 50 m Abstand zum vorausfahrenden und nachfolgenden Verkehr sicherzustellen.

2. Fahrposition bei Brücken mit zwei- oder mehrstreifigem Ausbau 2.1 Es ist in der Mitte des rechten Fahrstreifens zu fahren.

Ausnahmen siehe „Tab. Darstellung der Fahrauflagen, Anhang V RGST 1992“.

2.2 Bei Verkehrsumlenkungen, Verkehr auf Brücken im Baustellenbereich:

- Sind zwei Richtungsfahrstreifen umgeleitet, so ist möglichst mittig über der Trennlinie der zwei umgeleiteten Richtungsfahrstreifen zu fahren.

- Die Brücken dürfen bei Schwerlastgegenverkehr oder bei Verkehrsstau mit hohem Lkw-Anteil auf der provisorischen Gegenfahrbahn nicht befahren werden.

Zusätzliche Auflagen bei Umleitungen mit Gegenverkehr auf einer Richtungsfahrbahn (4+0, 3+0 oder 2+0 Verkehr):

- Die Abstände gemäß Punkt 1 sind auf mindestens 100 m zu vergrößern.

- Die Brücken dürfen bei Schwerlastgegenverkehr oder bei einem Verkehrsstau mit hohem Lkw-Anteil auf der provisorischen Gegenfahrbahn nicht befahren werden.

- Sind die Fahrauflagen 2, 7 oder die Fahrauflagen 1, 5, 6 in der Anlage 3 des Erlaubnis-/Genehmigungsbescheids angeordnet, so ist sicherzustellen, dass a.) bei Fahrauflage 2 oder 7 auf der Gegenfahrbahn keine Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gleichzeitig über die Brücke fahren.

b.) bei Fahrauflage 1, 5 oder 6 auf der Gegenfahrbahn keine Fahrzeuge gleichzeitig über die Brücke fahren.

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Baden-Württemberg

- Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg -Brücke-

Anhang 1

Dateiname : 76544 Gruber.pdf Beschreibung :

Dateityp : Statischer Nachweis

Seite 3 von 5 3. Brücken mit Gegenverkehr im Zuge einbahniger Straßen

3.1 Fahrposition

Es ist, sofern in der Anlage 3 des Erlaubnis-/Genehmigungsbescheids nichts anderes festgelegt ist, in der Mitte des rechten Fahrstreifens zu fahren.

Bei geringen Fahrbahnbreiten ist am rechten Fahrbahnrand zu fahren.

Das Begegnen mit anderen Schwertransporten ist auszuschließen.

Die Fahrer der Schwertransporte haben sich entsprechend zu verständigen.

Diese Auflage ist auch bei einem Verkehrsstau einzuhalten.

3.2 Transportabsicherung

Ist die Fahrauflage 15A angeordnet, so hat der Fahrer des Schwertransports darauf zu achten, dass im Gegenverkehr - bei Transporten bis max. 48 Tonnen auch im Überholverkehr - keine Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gleichzeitig über die Brücke fahren.

3.3 Zusätzliche Auflagen für Brücken mit halb- bzw. teilweiser Verkehrssperrung während der Bauphase

Wurde für einen Transport die brückenbautechnische Auflage 16 (Alleinfahrt in Brückenmitte) erteilt und kann die mittige Fahrposition nicht eingehalten werden, so gilt grundsätzlich ein Fahrverbot. Es bedarf einer Einzelfallprüfung, ob der Transport die Brücke auch in einer anderen als in mittiger Fahrposition befahren kann.

Gegebenenfalls ist das Brückenbauwerk für den Zeitraum der Verkehrs- einschränkung für Schwerlasttransporte zu sperren und eine entsprechende Umfahrungsstrecke auszuweisen.

Hinweis zur Lage von Brückenbauwerken :

Im Internet kann über das Portal BIS (Baustelleninformationssystem der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg) unter

http://baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de/bis_internet/

die Lage von Brückenbauwerken des klassifizierten Straßennetzes auf einer Karte sowie mit Google Earth abgerufen werden. Hierzu klicken Sie bitte nach Aufruf der BIS-Startseite auf die dortige Karte und dann rechts unten auf das Symbol .

Zu beachten: Die Bauwerke werden erst ab einer gewissen Zoomstufe

symbolisiert dargestellt. Es ist auch eine Suchfunktion verfügbar. Geben Sie hier bitte mindestens die ersten vier Ziffern der Bauwerksnummer ein.

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Baden-Württemberg

- Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg -Brücke-

Anhang 1

Dateiname : 76544 Gruber.pdf Beschreibung :

Dateityp : Statischer Nachweis

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Baden-Württemberg

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Anhang 1

Dateiname : 76544 Gruber.pdf Beschreibung :

Dateityp : Statischer Nachweis

Tab. Darstellung der Fahrauflagen, Anhang V RGST 92 Seite 5 von 5 Anlage 3 zum Erlaubnis-/Genehmigungsbescheid

Antragsnummer: Name des Antragstellers: Kfz-Nummer:

227607_A_03 Gruber, 60to ,

Transportdatum (von-bis): 03.10.2017 - 02.11.2017

Generell gilt: AU3 Dillingen/Saar nach GÜG Weil am Rhein

Bearbeitungsnummer: 0917 76544 Datum: 27.09.2017 Bearbeiter: Aidam-Reinisch

Straße Betr.- Bauwerks Name und BW km/h Ab- Auf- WVZ kilom. Nr. Lokalisation st. lage Polizei A0005 591.96 6717505 A5, UF KEHRGRABEN BR 50 2

A0005 606.47 6817504 A5/UNF DB; SAALBACHKANAL u BR 50 2 . WW bei Karlsdorf A0005 622.87 6916506 A5/UNF PFINZ BR 50 2 A0005 625.17 7016501 A5/UNF OTTO-STR BR 50 2 A0005 626.47 7016503 A5/UNF HAUSGRABEN BR 50 2 A0005 627.20 7016504 A5/UNF WALDWEG BR 50 2 A0005 739.54 7812509 2 A5, UF ELZ-KANAL BEI RIEGE BR 50 7 L Westseite

(17)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterfertigten Behörde einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des

Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, muß dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

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