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Recherche Package einblick 17/2016

Recherche Package

Globalisierung: Umsteuern jetzt!

einblick Juni 2017 vom 31. Mai 2017

Die Globalisierung in ihrer jetzigen Form produziert Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten – die Lasten und Unsicherheiten tragen die ArbeitnehmerInnen, während große Unternehmen die Vorteile für sich nutzen. Die Gewerkschaften machen im Vorfeld des G20-Gipfels auf internationaler und europäischer Ebene Lösungsvorschläge für eine fairere Wirtschaftspolitik.

Links zum Thema

 L20-Homepage des DGB mit allen Hintergrundinformationen und aktuellen Entwicklungen, der L20-Re- solution auf Deutsch und Englisch sowie weiteren Dokumenten.

 Pressemitteilung des DGB „L20-Gewerkschaften fordern von G20 Einsatz für faire Globalisierung“

 Konferenz-Bericht „Globalisierung in der Sackgasse - Visionen für den Neustart" (2. Mai 2017)

 Reflexionspapier der EU-Kommission „Die Globalisierung meistern“

 Bewertung des Reflexionspapiers durch den Europäischen Gewerkschaftsbund (auf Englisch)

Im Anhang

DGB-Pressemitteilung

„L20-Gewerkschaften fordern von G20 Einsatz für faire Globalisierung“

 T-Mobile: Offener Brief von Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender, und Richard Trumka, AFL-CIO-Präsi- dent

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Recherche Package einblick 17/2016 Anhang

Pressemitteilung (PM 043 - 17.05.2017)

Bei dem G20-Treffen im Juli müssen endlich Bedingungen für eine faire Globalisierung vereinbart werden. Das ist die zentrale Forderung von Spitzengewerkschaften aus den G20-Ländern, die heute bei ihrem L20-Dialog in Ber- lin mit Bundeskanzlerin Angela Merkel diskutierten. In der gemeinsamen Resolution, die der Kanzlerin heute übergeben wird, formulieren die L20 klare Erwartungen: „Unternehmen müssen weltweit gesellschaftlich wieder in die Verantwortung genommen werden, für menschenwürdige Arbeit und die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sorgen. Dafür müssen Regierungen grenzüberschreitende Aktivitäten besser regulieren und die soziale Sorgfaltspflicht verbindlich machen“:

„Wir nehmen die Kanzlerin beim Wort – sie hat 2015 sowohl den Gewerkschaften gegenüber als auch beim G7- Gipfel in Schloss Elmau selbst betont, dass gute Arbeit die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg sei, und die erschreckenden Arbeitsbedingungen nicht hinnehmbar seien. Diesen Worten müssen endlich Taten folgen“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Ausbeutung und unmenschliche Arbeitsbedingungen seien in vielen Ländern in einem unerträglichen Maße verbreitet, mit dem einzigen Ziel, hohe Gewinne zu sichern und den Kon- sumenten billige Preise zu garantieren. Unternehmen müssten, so wie es die Resolution fordere, „Menschen und Gewerkschaftsrechte ortsunabhängig respektieren und entsprechende Mängel entlang ihrer Lieferketten behe- ben“. Zentral sei dafür besonders die Verankerung internationaler Arbeitsrechtsstandards in allen Handelsbezie- hungen und Handelsverträge. „In den Diskussionen um das Handelsabkommen Ceta hat es vielversprechende Fortschritte gegeben. Dahinter dürfen weder die EU noch Deutschland in den bi- und multilateralen Verträgen zurückfallen, vielmehr müssen diese Verbesserungen in bestehende wie neue Verträge eingearbeitet und weiter entwickelt werden“, sagte Hoffmann.

Die faire Gestaltung der Globalisierung und der Handelsbeziehungen sei besonders mit Blick auf die Digitalisie- rung wichtig. „Gute Arbeitsbedingungen, eine sichere Beschäftigung und ein Zugang zu Sozialversicherung sind Voraussetzung, um Globalisierung und Digitalisierung im Sinne der Menschen zu gestalten“, erklärte der DGB- Vorsitzende Hoffmann. Neue Technologien und eine intensivere Digitalisierung werde die Lebens- und Arbeitsbe- dingungen „auf revolutionäre Weise verändern“, heißt es in der Resolution. Die Staats- und Regierungschefs seien verpflichtet, die Rechtsetzung an diese neuen Realitäten anzupassen. „Die Veränderungen bieten eine Chance für die Arbeitswelt – aber sie muss auch genutzt werden“, betonte Hoffmann.

Der DGB-Vorsitzende bat die Kanzlerin auf dem Treffen schriftlich, ihren Einfluss gegen die grenzüberschreitende Verantwortungslosigkeit bei dem US-amerikanischen Mobilfunkunternehmen T-Mobile geltend zu machen. T- Mobile, eine Tochter der Deutschen Telekom, verletzt seit Jahren wiederholt Arbeitsrechtsnormen sowohl auf na- tionaler wie auf internationaler Ebene. So überwacht das Unternehmen Gewerkschaftsaktivitäten von Beschäftig- ten, diskriminiert Gewerkschafter und verbietet Beschäftigten, privat wie öffentlich über Arbeitsbedingungen zu sprechen. T-Mobile ist deswegen wiederholt verklagt und bestraft worden, verbessert die Bedingungen aber nicht. „Die Deutsche Telekom schaut diesen Wild-West-Methoden teilnahmslos zu. Die Sozialpartnerschaft ist aber kein nationales Gut, das an der Grenze endet“, sagte Hoffmann. Die Telekom müsse ihre Verantwortung annehmen und die entsprechenden Arbeitsrechtsnormen endlich einhalten.

T-Mobile: Offener Brief von Reiner Hoffmann und Richard Trumka Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Wir wenden uns heute in einer Angelegenheit an Sie, von der wir wissen, dass sie auch Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ein ernstes Anliegen ist in Ihren Bemühungen um eine faire Gestaltung der Globalisierung und

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Recherche Package einblick 17/2016

darum, dass die Sorgfaltspflichten der Unternehmen der Menschen- und Arbeitnehmerrechte in ihren grenzüber- schreitenden Aktivitäten gewahrt werden. Sie haben sich dieses Thema unter Ihrem Vorsitz in der G7 2015 zu Eigen gemacht und verfolgen es in diesem Jahr als Vorsitzende der G20.

Die T- Mobile US Inc. ist durch den Kauf des US-amerikanischen Unternehmens VoiceStream durch die Deutsche Telekom AG (DTAG) für ca. 100 Milliarden DM seit 2001 in deren Besitz; zunächst als 100%ige Tochtergesell- schaft. Seit der Fusion mit der Metro PCS im Jahre 2012 gehört die TM US zu ca. 66% zum Telekom Konzern und wird von diesem beherrscht.

Seit dem Kauf wird dem Unternehmen vorgeworfen, es verstoße mit Duldung des deutschen Konzernmanage- ments gegen US- und internationale Arbeitsrechtsnormen und verhindere, dass die in den USA zuständige Ge- werkschaft CWA im Unternehmen Fuß fassen kann. Union Busting und ständiger Druck auf die Beschäftigten wa- ren und sind an der Tagesordnung. Mehrfach wurden Klagen vor der amerikanischen Arbeitsbehörde NLRB eingereicht. Das Unternehmen wurde wiederholt wegen dieses rechtswidrigen Verhaltens verurteilt. Unter ande- rem wurde bestätigt, dass Beschäftigte, die sich offen zur Gewerkschaft bekannten und für die Gewerkschaft ge- worben hatten, mit Sanktionen wie Kündigung, Abmahnung oder Benachteiligung bei der Einteilung der Dienst- schichten, rechnen mussten.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

anlässlich des L20-Treffens mit Ihnen möchten wir erneut die Gelegenheit nutzen, Sie auf dieses Problem hinzu- weisen und unsere tiefe Sorge angesichts des Angriffs auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit und weiterer Ge- werkschafts- und Arbeitnehmerrechte zum Ausdruck bringen.

Während die Deutsche Telekom und Vertreter der Bundesregierung sich mitunter auf den Standpunkt stellten, dass das Unternehmensverhalten in den USA Gegenstand US-amerikanischen Arbeitsrechts ist, haben die OECD Leitlinien für Multinationale Unternehmen sowie die UN Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte sowohl Re- gierungen als auch den Eigentümern ausländischer Tochterunternehmen bzw. Unternehmen, an denen sie betei- ligt sind, und in denen Arbeitsrechtsverstöße stattfinden, weitergehende Verantwortung zugewiesen. Die deut- sche Bundesregierung hat sich nachdrücklich für das Zustandekommen dieser Rechtsgrundlagen eingesetzt.

Das Verhalten von TMUS verletzt diese Grundlagen in eklatanter Weise.

So hat das Management der T- Mobile unter anderem eine vom Unternehmen eingesetzte und kontrollierte Ge- werkschaft gebildet, während es sich zugleich seit Jahren weigert, mit gewählten Beschäftigtenvertretern über deren Anliegen wie Arbeitsbedingungen zu sprechen. Dieser Sachverhalt wurde zuletzt durch die oberste Arbeits- behörde der USA, das National Labor Relations Board (NLRB), festgestellt und durch ein am 03.04.2017 ergan- genes Urteil für rechtswidrig befunden und die sofortige Auflösung der Organisation angeordnet.

Bereits im April 2016 war TMUS vom NLRB in 13 Fällen für schuldig befunden worden, durch antigewerkschaftli- che Aktivitäten gegen Rechtsnormen verstoßen zu haben, unter anderem durch die Befragung von Beschäftigten zur Gewerkschaftsmitgliedschaft und das Verbot, am Arbeitsplatz über die Gewerkschaft zu sprechen. T-Mobile US hat gegen zwei der Entscheidungsgründe Einspruch erhoben, die anderen elf Urteile aber nicht angefochten.

Trotzdem weigert sich die T- Mobile US bis heute, diese elf gesetzeswidrigen Aktivitäten einzustellen.

TMUS verstößt weiterhin vielfältig gegen US-amerikanisches Arbeitsrecht und internationale Rechtsnormen. Im Juni 2016 wurde das Unternehmen mehrerer rechtswidriger Handlungen für schuldig befunden. Es wurde unter anderem wegen folgender Punkte verurteilt: Überwachung gewerkschaftlicher Aktivitäten der Beschäftigten; mit Einschüchterungen verbundene Befragungen von Beschäftigten hinsichtlich Gewerkschaftsaktivitäten; Verbote für

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Recherche Package einblick 17/2016

Beschäftigte, sich gewerkschaftlich zu engagieren; Isolierung von Gewerkschaftsunterstützern von anderen Be- schäftigten; Einführung gesetzeswidriger Richtlinien wie dem Verbot miteinander, mit den Medien oder mit Re- gierungsbehörden über Beschäftigungsbedingungen zu sprechen.

Die Gewerkschaft CWA, die TMUS Beschäftigte unterstützt, und deren deutsche Partnergewerkschaft ver.di ha- ben diese Sachverhalte bereits im Jahr 2011 in einem OECD-Verfahren beklagt. Leider lehnten die Deutsche Tele- kom und TMUS das Angebot der nationalen Kontaktstelle der OECD im US-Außenministerium ab, konstruktiv mitzuarbeiten, was die US-Kontaktstelle in der Folge dazu veranlasste, ihre Vermittlungsversuche einzustellen.

Die Deutsche Telekom hat nicht die notwendigen und erforderlichen Schritte eingeleitet, um den anhaltenden Verstößen gegen die Rechte von T-Mobile-Beschäftigten Einhalt zu gebieten. Der große Anteil, den die Bundesre- gierung an der DTAG hält, macht sie mitverantwortlich für die Arbeitsrechtsverstöße der DTAG- Tochter- bzw.

deren Beteiligungsunternehmen in den USA. Diese Verstöße und die mangelnde Bereitschaft der Deutschen Tele- kom, ihren Einfluss auf die TMUS geltend zu machen, widersprechen den Positionen, die Sie in früheren G20 Treffen eingenommen haben.

Deutschland muss eine Führungsrolle in der Bewahrung und Anhebung globaler Arbeitsstandards einnehmen, einschließlich des Schutzes des Rechts auf Vereinigungsfreiheit. Dazu gehört unserer Auffassung nach, dass deut- sche Unternehmen im Ausland sowie deren Tochter-und Beteiligungsgesellschaften den in Deutschland prakti- zierten Umgang im Rahmen des sozialen Dialogs auch über die nationalen Grenzen hinweg leben.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

Das Prinzip der Sozialpartnerschaft in den Arbeitsbeziehungen ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Setzen auch Sie sich dafür ein, dass deutsche Unternehmen nicht nur Güter und Dienstleistungen in die Welt exportieren, sondern auch den sozialen Dialog und das Prinzip des sozialen Aus- gleichs in ihren Auslandsoperationen. Ihr Eintreten und Ihre Unterstützung für Vereinigungsfreiheit sowie die Wahrung nationalen und internationalen Rechts durch deutsche Unternehmen sind ein wichtiges Signal für eine gerechtere Verteilung der Früchte der Globalisierung. Wir bitten Sie deswegen, Ihren Einfluss auf die DTAG gel- tend zu machen und das Management aufzufordern, bei der von der DTAG kontrollierten TMUS für die Einhal- tung und Ausübung der Rechtsnormen einzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Trumka Reiner Hoffmann

Referenzen

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