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Gerichts v erw altungs kommis s ion

GVK-News letter 10/2021

Coronav irus | Anpass ungen der S chutzkonzepte / neue Em pfehlungen

Aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklungen und der steigenden Fallzahlen sind Anpassungen der bestehenden Schutzkonzepte erforderlich. Die GVK möchte daher mit diesem Newsletter – in Kenntnis der mit SoPin 21/23 vom 26. November 2021 kommunizierten regie- rungsrätlichen Regeln – informieren, welche Anpassungen sie den Geschäftsleitungen für das Gerichtsumfeld empfiehlt.

Empfehlungen der GVK zuhanden der Geschäftsleitungen:

 Vers tärkte Nutzung der Homeoffice-Option. Damit soll einerseits die Mobilität redu- ziert werden; andererseits sollen mittels Homeoffice Mehrbelegungen in Büros vermieden und Angehörige der Risikogruppen geschützt werden. Eine Homeoffice-Pflicht besteht dadurch nicht. Der Entscheid, wie Homeoffice im Einklang mit den betrieblichen Erforder- nissen eingesetzt wird, obliegt den jeweiligen Vorgesetzten.

 Aus dehnung der Maskenpflicht. Zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht innerhalb der Gebäude sollte eine Maskenpflicht in Gruppenbüros und in allen Sitzungen sowie an Gerichtsverhandlungen gelten. D.h. sobald sich zwei oder mehr Personen in einem Raum aufhalten, sollte eine Maske getragen werden. Alternativ sollten zu Sitzungen vor Ort wieder vermehrt Videokonferenzen in Betracht gezogen werden. Während Gerichtsver- handlungen obliegt es der Verfahrensleitung zu entscheiden, ob zum Sprechen jeweils die Maske abgelegt werden kann.

 Zertifikats pflicht Light in Cafeterien unter den in SoPin 21/23 erläuterten Bedingun- gen (nur dort, wo eine bediente Cafeteria vorhanden ist).

Für alle anderen Pausenräume gelten vorderhand die bisherigen Regelungen gemäss GVK-Newsletter 05/2021 vom 4. Juni 2021:

o Es dürfen maximal 4 Personen zusammen an einem Tisch sitzen.

o Gästegruppen sollen, wenn immer möglich, jeweils in identischer Zusammensetzung in die Pausen gehen und sich nicht vermischen.

o Die Distanzvorgabe von 1.5 m zwischen den Gästegruppen muss eingehalten werden.

o Die Konsumation von Essen und Getränken erfolgt ausschliesslich sitzend.

o Es gilt Maskenpflicht, wenn sich die Personen in der Cafeteria bewegen.

o Die Pausenzeit von 15 Minuten soll eingehalten werden.

o Die Tische werden nach jedem Gebrauch durch die Gäste desinfiziert. Das Reinigungs- material steht vor Ort zur Verfügung.

Die GVK unterstützt überdies den Im pfaufruf des Regierungs rates .

Der Entscheid für die einzelnen Gerichtsgebäude obliegt den jeweils zuständigen Geschäfts- leitungen.

Die bestens bekannten Abs tands - und Hy gieneregeln sind weiterhin konsequent einzu- halten. Neben der Handhygiene kommt dem regelmässigen Lüften eine wichtige Bedeutung zu.

Herzlichen Dank für Eure Mithilfe!

2. Dezember 2021 / aw

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