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BauHandbuch

Praxisratgeber zum Planen, Bauen und Sanieren

Stand: Dezember 2012

Ausgabe Nr. 1 • 19. Januar 2013 • Jahrgang 19

des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

1/13

Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises

Windsheim W nd he mm

Neuregelungen beim Führerschein BauHandbuch neu aufgelegt

Informationsabende zum Schuleintritt

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

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Literarische Spurensuche im Landkreis (Folge 12)

„Groß Verlangen nach grobem Druck“

Anna Blümlein schrieb 1586 in Uffenheim ihr „Gulden Halßbandt“

Wer die nachlassende Sehkraft seiner Leserschaft außer Acht lässt, verzichtet auf einen zuneh- mend größeren Anteil des poten- tiellen Publikums. Diese schlichte biologische Erkenntnis hat einige Verlage schon lange vor der Dis- kussion um das Methusalem- Komplott auf die Idee mit den Großdruck-Ausgaben gebracht.

Trend der Zeit in einer immer älter werdenden Gesellschaft könnte man meinen. Doch der Großdruck ist ein ganz alter Hut.

Den Beleg dafür fand die „Lite- rarische Spurensuche“ im Uffen- heimer Pfarrhaus anno 1586. In diesem Jahr veröffentlichte Anna Blümlein, Ehefrau des dort amtie- renden Dekans Georg Blümlein,

ihr Gulden Halßbandt: / Allen Gottliebenden Weibspersonen / und frommen Christen / zu ehren und nutz / auß den Hundert und Fünffzig Psalmen Davids mit trewem fl eiß zusammen gebracht: Durch Annam Blümelin / Des Ehrwirdigen Herrn M. Georgij Flosculi Dechants zu Uffenheim hausfrawen.

Das Buch, bei Nikolaus Knorr in Nürnberg ge- druckt, ist nicht nur bemerkenswert, weil es eine Frau geschrieben hat - eine Seltenheit im 16. Jahrhundert -, es verweist auch auf die Nützlichkeit großer Lettern. In der Vorre- de dankt Anna Blümlein ihren Eltern für die an geistlichen Gütern unzeliche Wohltaten, die sie als Kind empfangen durfte, die den Grundstock für ihre schriftstellerische Nei- gung legten und fährt dann fort:

Aber in solchem Werck kommen mir diese Gedanken für: Siehe deine liebe Mutter ist nun alt / gehet ihr sehr am Gesicht ab / kann kleine Schrift und Druck nicht mehr wol le- sen / derowegen weil sie nach grobem Druck zu lesen bishero groß verlangen gehabt / will ich diese herzliche Trostsprüche / als wol- riechende Blümlein (diesen Früling von mir abgebrochen) ir und villeicht anderen einfäl- tigen Weibspersonen ( welcher etliche selbst nit zeit und gelegenheit haben / solche und dergleichen köstliche kleynot auffzuklauben) zum sonderlichen Trost und Nutz / mit seinen großen Buchstaben in Druck kommen lassen.

Anna Blümlein war 23 Jahre alt, als sie das Gulden Halßbandt verfasste. Für das Erbau- ungsbuch hat sie, eine bibelfeste Christin und bewandert in der Kirchengeschichte, aus je- dem der 150 Psalmen Verse ausgesucht, die ihr besonders nachdenkenswert erschienen.

Ein Theologe des 20. Jahrhunderts bescheini- gte ihr bei der Auswahl „gutes Verständnis“, während er die in Gedichtform gefassten Textbeiträge ihres Ehemannes, des Uffen- heimer Dekans, und die des Wallmersdorfer

Pfarrers Johannes Schülin bemüht und ge- quält empfand.

Vielleicht lagen die Stärken der beiden Herren auch auf anderen Gebieten der Publizistik als die der geistlichen Poesie. Der aus Kitzingen stammende Georg Blümlein (1542-1610) hatte in Leipzig Theologie studiert und den Magistergrad erworben. 1580, er war bereits Dekan in Uffenheim, lieferte er sich einen fachlichen Disput mit dem streitbaren The- ologen Nikolaus Selnecker (1530-1592), der ihn wegen seiner „ausgespengten falschen Reden“ in einer Druckschrift angriff.

Johannes Schülin (1561-1606), in Crails- heim geboren („Craylshemius“), war Pfarrer in Wallmersbach und später in Gnodstadt.

Schon während seiner Zeit im Gäu fühlte er sich zur Astronomie und Astrologie hinge- zogen, nannte sich stolz „Astronomus“. Die sichtbaren Erscheinungen am Firmament in- teressierten ihn, nimmt man seine gedruck- ten Veröffentlichungen, mindestens so sehr wie die christlichen Himmelsverheißungen.

Er gab eine Reihe von astrologischen Jahres- prognosen heraus. 1601 erschien in Nürnberg sein Gründlicher bericht und Außfürliche Be- schreibung / von den Himmlischen Constitu- tionen und Contingentischen sachen, so sich nach der Planeten Standt / Lauff und Quali- tet ...begeben und zutragen mögen...

Es spricht für das Selbstbewusstsein der Anna Blümlein, wenn sie sich im Gulden Halßbandt so glänzend neben akademischen Kapazi- täten behaupten konnte, ja mehr noch, die studierten Kleriker, gemessen an ihrem fri- schen Ton, recht altbacken aussehen ließ.

Obwohl sie nie eine Schule besuchte, war sie von Kindesbeinen an mit Büchern vertraut. Im Elternhaus in Gnodstadt, wo sie als eines von 15 Kindern des Pfarrers Michael Scheffner und seiner Ehefrau Clara, geborene Fürst, am 17. Mai 1562 zur Welt kam, lernte sie frühzei-

tig lesen und schreiben. Ob sie, gerade 15 Jahre alt, dem Uffenheimer Dekan Blüm- lein anlässlich einer Kirchen- visitation wegen ihrer guten Schriftkenntnis ins Auge sprang, ist nicht anzuneh- men. Der geistliche Herr, mit 36 Jahren noch im besten Alter, war wohl mehr von anderen Reizen der jungen Anna angetan, die er am 14.

Januar 1578 in Gnodstadt zum Traualtar führte.

Im Pfarrhaus in Uffenheim kann Anna ihrer Leselust weiter frönen. Sie lernt die Psalmen auswendig und gerät, wie sie selbst sagt, in solcher begier daraus fürneme Sprüch zu ent- nehmen. Acht Jahre nach ihrer Verheiratung formt sich die literarische Arbeit zum Gulden Halßbandt – Geben zu Uffenheim am Tag Pauli Bekerung im Jahre nach Christi Geburt 1586.

Lebensabend in Windsheim

Anna Blümlein hat noch weitere Buchpläne.

In ähnlicher Form möchte sie aus dem Neuen Testament schöpfen. Doch zu einer Veröf- fentlichung kommt es nicht. Als ihr Ehemann am 13. Oktober 1610 stirbt, ist sie 48 Jahre alt. Neun Jahre später, am 5. Juli 1619, geht sie - Pfarrerswitwen sind in Ermangelung einer Pension großer Armut preisgegeben - mit dem Windsheimer Stadtprediger Rochus Meister (1571 - 1632 ) eine zweite Ehe ein.

Bis zu ihrem Tode am 9. März 1630 wohnt sie in der Freien Reichsstadt, wo schon ihre Mutter Clara Scheffner ihr letztes Lebensjahr verbracht hat. Diese erreichte das für dama- lige Zeiten biblische Alter von 91 Jahren. Ob sie bis zum Schluss die eigens für sie groß ge- druckte Schrift im Gulden Halßbandt lesen konnte, ist nicht überliefert.

Anna Blümlein hat ihr Werk bescheidenen Nachruhm eingebracht. Sie wird (als einzige Frau!) in einer Aufzählung bedeutender Per- sönlichkeiten des Uffenheimer Landes ge- nannt und auch kurz im Kreisheimatbuch er- wähnt (mit drei falschen Jahresangaben). Der Gnodstadter Ortschronist Friedrich Wilhelm Geyer, ebenfalls Pfarrer von Beruf, wollte sogar eine Straße nach ihrem Mädchenna- men benannt wissen, um die „Erinnerung an jene berühmteste Gnodstadterin für spätere Zeiten“ wach zu halten. Der Gemeinderat erhörte die Bitte nicht. Stattdessen gibt es in Anna Blümleins Geburtsort eine „Pfarrer- Geyer-Straße“.

Werner P. Binder Kleine Schrift, große Schrift: Im Gegensatz zu den Versen des Johann Schülin (linke

Seite) sind die Psalmenauszüge der Anna Blümlein in großen Lettern gedruckt. Der schwachen Augen ihrer Mutter zuliebe

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

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Verdienstkreuz an Ernst Groß

Auf Vorschlag des Bayerischen Ministerprä- sidenten hat der Bundespräsident Ernst Groß mit dem Verdienstkreuz am Bande des Ver- dienstordens der Bundesrepublik Deutsch- land ausgezeichnet. Innenminister Joachim Herrmann überreichte die Auszeichnung am Donnerstag, den 20. Dezember 2012 in der Orangerie in Erlangen.

Ernst Groß aus Uffenheim war von 1982 bis 2008 überaus erfolgreich als hauptamtlicher Geschäftsführer der Lebenshilfe für Behin- derte Kreisvereinigung Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim e. V. tätig. Darüber hinaus ist er seit über zwei Jahrzehnten in der Kom- munalpolitik aktiv und hat sich damit um die Stadt Uffenheim verdient gemacht. Bereits 1990 wurde er in den Stadtrat gewählt, von 1996 bis 2008 setzte er sich als zweiter Bür- germeister zum Wohl der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger ein. Ernst Groß hat zudem die Regionalpartnerschaft des Bezirks Mittelfranken mit der Region Limousin und dem Département Corrèze unterstützt. Er hat sich dafür eingesetzt, dass Uffenheim im Jahr 2000 eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Égletons im Limousin einging. Ebenso hat er sich für die Regionalpartnerschaft des Bezirks Mittelfranken mit der Woiwodschaft Pommern und für die Städtepartnerschaft mit der Gemeinde Kolbudy in Pommern eingesetzt. Im März 2006 gründete er den Deutsch-Polnischen Partnerschaftsverein

und ist seither dessen 1. Vorsitzender. Er ist verantwortlich für die Planung und Durch- führung von Begegnungsfahrten, wie zum Beispiel für den Besuch einer 50-köpfi gen Schülergruppe aus Kolbody. Hervorzuheben ist dabei auch, dass der Geehrte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Lebens- hilfe im Rahmen dieser Städtepartnerschaft Begegnungen von Menschen mit Behinde- rungen ermöglicht hat. Diese Treffen betreut er heute noch. Zahlreiche Ehrenämter und Funktionen in der Europa-Union und in ört- lichen Vereinen, wie zum Beispiel Turnverein 1975 Uffenheim und Spielmanns- und Fan- farenzug Bad Windsheim e. V. runden sein auszeichnungswürdiges Engagement in be- sonderer Weise ab.

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht für seine beiden In- ternate für Berufsschüler in Neustadt a.d.Aisch zum nächstmöglichen Zeit- punkt

Personen für Aufsichtsdienste im Vertretungsfall.

Die Internate (Hans-Böckler-Straße 1 mit 60 Betten und Ansbacher Straße 28 bis 30 - im Areal der Staatlichen Berufs- schule - mit 40 Betten) sind während der Schulzeiten von Montag ab ca. 15:00 Uhr bis Freitag, ca. 07:45 Uhr, durch be- rufsschulpfl ichtige Jugendliche belegt.

Der Diensteinsatz erfolgt ausschließlich im Krankheits- oder sonstigen Vertre- tungsfall des vorhandenen Betreuungs- personals (werktags, bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden). Erzie- herische oder sozialpädagogische Be- rufserfahrung wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spä- testens 04.02.2013 an das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Treuheit, Tel. 09161 92-120, gerne zur Verfügung.

Neuer Führerschein ab 19. Januar 2013

Im Januar 2013 wird deutschlandweit ein neu- er Führerschein eingeführt. Als Stichtag wurde der 19. Januar 2013 festgelegt. Alle ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Zum gleichen Zeitpunkt ändern sich in Deutschland auch zahlreiche Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Klassen M und S werden durch die neue Klasse AM er- setzt. Im Zweiradbereich wird darüber hinaus der bisherige beschränkte Motorradführer- schein (A18) durch die neue Klasse A2 ersetzt.

Zukünftig können dann Motorradfahrer der Klassen A1 und A2 nach zweijährigem Besitz der Klasse und Ablegen einer praktischen Prü- fung in die nächsthöhere Zweiradklasse gelan- gen. Zu beachten ist, dass der automatische Aufstieg von der bisherigen Klasse A18 in die Klasse A damit wegfällt.

Auch im Pkw-Bereich wird es Änderungen geben. So wird eine neue Fahrberechtigung für Gespanne bis 4250 kg eingeführt. Der so genannte „B96“ kann nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B und einer weiteren Un- terweisung bei einer Fahrschule erworben werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier dann nicht erforderlich.

Für Lkw-Fahrer ändern sich zukünftig die Min- destalterregelungen. Nicht wie bisher minde-

stens 18 Jahre, sondern 21 Jahre muss der Bewerber alt sein, um einen Lkw-Führerschein erwerben zu können. Ausnahmen wird es für Berufskraftfahrer geben.

Das Wichtigste zum Schluss: Ein Umtausch von vorhandenen Führerscheinen, unabhän- gig ob graue und rosa Papierführerscheine oder vorhandene Kartenführerscheine, ist der-

zeit (noch) nicht erforderlich. Eine Umtausch- pfl icht besteht erst bis 19.01.2033!

Weitere Informationen zu den Änderungen ab 19. Januar 2013 fi nden Sie auch auf der Inter- netseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.bmvbs.de >

Verkehr und Mobilität > Verkehrsteilnehmer >

Rechte und Pfl ichten > Führerschein).

Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Förderkredite oder -zuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zum energieeffizienten Sanieren und Bauen sowie über das Marktanreizprogramm der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Die meisten Fördermittel müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden!

Kostenlose und neutrale Informationen erhalten Sie in der Wirtschaftsförderung des Landkreises, Bereich Energie, Dr. Renate Kapune, Tel.: 09161 - 92 141 Sie wollen Ihr Haus oder Teile sanieren?

Oder planen Sie ein neues Eigenheim?

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Altpapierabfuhr

Die Erfassung und Vermarktung des Altpapiers in unserem Landkreis erfolgt seit einigen Jahren durch einen gewerblichen Sammler. Vor dem Hintergrund einer geänderten Gesetzeslage wurde die gewerbliche Sammlung untersagt. Hiergegen ist ein gerichtliches Verfahren anhängig.

Gleichzeitig wird die Sammlung und Vermarktung des Altpapiers zum 01.07.2013 durch das Landratsamt neu ausgeschrieben. Mittelfristig erwartet der Landkreis Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers. Das trägt zu einer Stabilisierung des Gebührenhaushalts bei.

Da sich die derzeit genutzten Papiertonnen im Eigentum des gewerblichen Sammlers befinden, ist deren Austausch erforderlich. Für die Bürger ist hiermit kein Aufwand verbunden. Es steht noch nicht fest, welches Entsorgungs unternehmen ab 01.07.2013 für die Entleerung der künftig blauen Altpapiertonnen zuständig sein wird. Daher können die Abfuhrtermine zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Sobald diese bekannt sind – dies wird im Zeitraum März oder April 2013 der Fall sein – wird das Landratsamt die Abfuhrtermine für das zweite Halbjahr veröffentlichen.

Wir bitten Sie für die verspätete Bekanntgabe der Termine des zweiten Halbjahres 2013 um Verständnis.

Unsere Planungen stehen unter dem Vorbehalt einer zeitnahen und für den Landkreis positiven Entscheidung - anderenfalls treten möglicherweise Verzögerungen ein (über die wir Sie natürlich informieren).

Wir sind überzeugt, dass die Wiedereinführung der kommunalen Altpapier sammlung den richtigen Weg darstellt und allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zu Gute kommt.

Ausdrücklich wird erwähnt, dass der Austausch der Papiertonnen (von grün zu blau) für die Bürger kostenfrei ist. Natürlich werden weiterhin für die Nutzung der Papiertonne keine Gebühren verlangt!

Sperrmüll auf Abruf

Was ändert sich bei der Sperrmüll-Abholung?

Wenn Sie Sperrmüll vom beauftragten Unternehmer abholen lassen, so fordern Sie den Abruf bitte über das Sperrmülltelefon 09161/92-470 oder per E-Mail unter der Adresse abfall@kreis-nea.de an.

Am bequemsten ist der Abruf online

(www.kreis-nea.de/Landratsamt - Button „Sperrmüllabfuhr auf Abruf“ )

Neu ist, dass künftig bei Abholung keine Sperrmüllkarte mehr versandt wird. Ihr erteilter Auftrag wird direkt an den beauftragten Unternehmer weitergeleitet. Damit beginnt die maximal achtwöchige Frist, innerhalb derer Sie Ihren persönlichen Abfuhrtermin zugewiesen bekommen. Vom Unternehmer erhalten Sie ca. acht Tage vor der Sperrmüll- Abholung Nachricht über den zugeteilten Termin. Bitte teilen Sie daher bei Beantragung Ihres Sperrmüllabrufs unbedingt mit, wie Sie telefonisch am besten zu erreichen sind, damit Sie der Entsorger ohne Verzögerung über den Termin in Kenntnis setzen kann. Bitte teilen Sie auch besondere Umstände mit, etwa wenn die Abholadresse von der Grundstücksadresse abweicht.

Bei Abruf per E-Mail oder online erhalten Sie die Mitteilung über Ihren persönlichen Abfuhrtermin im Regelfall ebenfalls per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang (bitte auch SPAM-Filter beachten!).

Informationen zu Änderungen in der

Abfallwirtschaft ab 2013

Folgende Änderungen sind für Sie als Kundin bzw. Kunde der Abfallwirtschaft zu beachten:

Seite 1

Fotos: Bilddatenbank Abfallberatung Unterfranken

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Bitte bestätigen Sie den erhaltenen Abfuhrtermin möglichst umgehend gegenüber dem beauftragten Unternehmer (per E-Mail oder telefonisch).

Wie funktioniert die Sperrmüll-Anlieferung?

Ab dem Jahr 2013 haben Sie auch die Möglichkeit, mit einem Berechtigungsschein Sperrmüll kostenfrei auf der Energie- und Verwertungs anlage Dettendorf anzuliefern.

Damit können Sie künftig zwischen Abholung und Selbstanlieferung wählen. Je zustehendem Abruf können Sie stattdessen eine Direktanlieferung in Anspruch nehmen.

Die Sperrmüllmenge je Abruf oder Anlieferung ist auf maximal 5 Kubikmeter begrenzt.

Bei Anmeldung über das Sperrmülltelefon

09161/92-470 oder per E-Mail unter der Adresse abfall@kreis-nea.de wird Ihnen ein Schein übersandt, der zur kostenfreien Anlieferung berechtigt. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie jeweils nur einmal anliefern, auch wenn Sie die maximale Anlieferungsmenge von 5 Kubikmetern nicht

ausschöpfen. Eine Aufteilung auf mehrere Anlieferungen ist leider nicht möglich.

Sie dürfen nur sperrigen Müll anliefern. Das sind Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen bzw. deren Entleeren erschweren.

Die kostenfreie Abgabe anderer Abfälle wie z.B.

kleinteiliger Restmüll oder Bauschutt ist mit dem Berechtigungsschein nicht möglich. Informationen darüber, welche Abfälle zum Sperrmüll gehören,

entnehmen Sie bitte unserem Info-Blatt (erhältlich bei der Abfallwirtschaft, den Gemeinden und unter www.kreis- nea.de).

Generell gilt: Die Inanspruchnahme des Sperrmüllabrufs obliegt laut Satzung dem Grundstückseigentümer und muss daher auch von diesem geltend gemacht werden.

Gebühreneinzug

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.11.2012

beschlossen, dass künftig die Abfallgebühren nicht mehr quartalsweise, sondern halbjährlich erhoben werden.

Die Fälligkeitstermine sind nunmehr 01. April und 01. Oktober eines Jahres (statt bisher 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.). Durch diese Änderung erwarten wir eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie übersichtlichere Strukturen für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler.

Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder Einzelüberweisungen tätigen, bitten wir um entsprechende Berücksichtigung. Den geringsten Aufwand haben Sie, wenn Sie dem Landkreis eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte nutzen Sie die Vorteile einer Einzugsermächtigung:

Sie müssen nicht mehr an Zahlungstermine denken.

Mahnkosten wegen verspäteter Zahlung können erst gar nicht entstehen.

Der exakte Betrag wird eingezogen.

Die korrekte Verbuchung wird sichergestellt.

Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar.

Vor der ersten Fälligkeit geht Ihnen ein Gebühren bescheid zu, dem Sie die Höhe der fälligen Gebüh ren entnehmen können. Bei bereits erteilter Einzugs ermächtigung muss nichts veranlasst werden!

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abfallwirtschaft stets gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Informationen auf der Homepage des Landkreises ( www.kreis-nea.de ) oder rufen Sie uns an

( 09161/92-460, 461, 462 oder 466).

Ihre Abfallwirtschaft im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim

Seite 2

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Grundsätzlich empfehlen wir, der Abfallwirtschaft zur Bezahlung der Abfallgebühren eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dies stellt den einfachsten, sichersten und bequemsten Weg dar, um Ihre Gebühren zu bezahlen.

Auf die Informationen zur Abfallwirtschaft darf verwiesen werden.

Wenn Sie künftig auch am Einzugsverfahren teilnehmen möchten, so füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung aus und leiten Sie uns diese - gerne auch per Fax - zu.

Sollten Sie der Abfallwirtschaft bereits eine entsprechende Ermächtigung erteilt haben, so muss von Ihnen

nichts veranlasst werden! Die bereits erteilten Ermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit!

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Nr. 01 J a h r g a n g 2 0 1 3 19.01.2013

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Herbert Birklein

Markt Bibart

Der Verstorbene wurde zum 02.09.1974 zunächst als Straßenbauarbeiter für den Kreisbauhof in Scheinfeld eingestellt. Ab 01.03.1980 war er als Bauaufsicht im Straßenbau tätig und vom 01.01.1995 bis zum Ausscheiden wegen Bezug der Altersrente am 31.07.2004 war er im

Angestelltenverhältnis als Bauleiter bei der Tiefbauverwaltung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim beschäftigt.

Durch seine kameradschaftliche Art und seine zuverlässige Arbeit wurde er von den Arbeitskollegen und Vorgesetzten sehr geschätzt und geachtet.

Der Landkreis sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Dezember 2012

Landkreis Personalrat des Landratsamtes

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende

Sitzung des Kreisausschusses

Am Montag, 28.01.2013, findet um 13:00 Uhr die 47. Sitzung des Kreisausschusses (mit Haushaltsbera- tung/Gesamthaushalt) im Sitzungssaal des Landrats- amtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sit- zung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch und in den Dienststellen aushängen.

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.02.2013 bis 28.02.2013 Betroffene Gemeindegebiete:

Markt Taschendorf

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend,, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungs- stelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

VE R W A L T U N G S G E M E I N S C H A F T UF F E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwal-

tungsgemeinschaft Uffenheim hat in der Sitzung am 29.11.2012 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Die Haushalts- satzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Ver- waltungsgemeinschaft in Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16 (Zi.Nr. 202) zur allgemeinen Ein-

sichtnahme auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 21. bis 30. Januar 2013 öffentlich aufgelegt (Artikel 65 Absatz 4 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan lie- gen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim (Rathaus, Zi.Nr. 202) während der all- gemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi- gungspflichtigen Bestandteile.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemein- schaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020- 2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 ff des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er- lässt die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim folgen- de Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.578.300,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 140.000,00 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-520 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

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,,

§ 4

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden wie folgt festgesetzt:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2013 auf 1.410.000,00 Euro festgesetzt. Davon tragen

1. die Stadt Uffenheim:

61,5 % v. 1.410.000,00 Euro = 867.150,00 Euro 2. die Mitgliedsgemeinden (ohne Uffenheim):

38,5 % v. 1.410.000,00 Euro = 542.850,00 Euro Das Umlagesoll der übrigen Gemeinden richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mit- gliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2011.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Uffenheim, den 30. November 2012 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Schöck, Gemeinschaftsvorsitzender LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach (ZRF AN) Mit Schreiben vom 02.07.2012, Gz.: 12.13-1512 f- 3/12, hat die Regierung von Mittelfranken die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt. Gegen den vorgelegten Haushaltsplan wurden keine Bedenken erhoben.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 erfolgte gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m.

Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und § 16 der Ver- bandssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 14 vom 13.07.2012.

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

AM T S G E R I C H T NE U S T A D T A.D. AI S C H

Abteilung für Zivilsachen Aufgebot 51 UR II 7/12

Frau Gabriella-Elena Kiekbusch, Johanniterstraße 24, 91438 Bad Windsheim hat den Antrag auf Kraftloser- klärung einer abhanden gekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Ge- markung Egenhausen, Blatt Bl. 378, in Abteilung III Nr.

1 eingetragene Hypothek zu 40.000,00 EUR.

Eingetragener Berechtigter:

Herr Walter Ismann, derzeit unbekannten Aufenthaltes Der Inhaber des Hypothekenbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 30.04.2013 vor dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch anzumelden, da an- sonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Neustadt a.d.Aisch, den 12. Dezember 2012 LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G FR A N K E N ( F W F ) Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage

des Jahresabschlusses 2011

Die Regierung von Mittelfranken wird die amtliche Be- kanntgabe zum Jahresabschluss 2011 im Mittelfränki- schen Amtsblatt Nr. 2 vom 25. Januar 2013 veröffent- lichen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen.

Der Jahresabschlusses und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 28. Januar bis 4. Februar 2013 in der Ge- schäftsstelle der Fernwasserversorgung Franken in Uffen- heim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 13, während der übli- chen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Uffenheim, den 21. Dezember 2012 Moser, Werkleiter

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

FE R N W A S S E R V E R S O R G U N G FR A N K E N ( F W F ) Amtliche Bekanntgabe und öffentliche Auflage der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2013 Die Regierung von Mittelfranken wird die Haushalts- satzung für das Wirtschaftsjahr 2013 im Mittelfränki- schen Amtsblatt Nr. 2 vom 25. Januar 2013 amtlich bekannt machen. Auf diese Bekanntmachung wird hingewiesen. Die Haushaltssatzung mit dem Wirt- schaftsplan 2013 liegt in der Zeit vom 28. Januar bis 4.

Februar 2013 in der Geschäftsstelle der Fernwasserver- sorgung Franken in Uffenheim, Fernwasserstraße 2, Zimmer E 14, während der üblichen Dienststunden öf- fentlich zur Einsichtnahme auf.

Uffenheim, den 21. Dezember 2012 Moser, Werkleiter

LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 4315021289 ist in Verlust ge- raten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte un- ter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neu- stadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.12.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 4315021297 ist in Verlust ge- raten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte un- ter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neu- stadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.12.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

SP A R K A S S E

im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren

Das Sparkassenbuch Nr. 3815067685 (811067685) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der In- haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, an- derenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Spar- kasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.

Neustadt, 20.12.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 01/2013 ____________________________

E

N D E A M T L I C H E R

T

E I L

Am 22.01.2013 zum 90. Geburtstag Konrad Schemm

Herrnneuses 44, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Am 23.01.2013 zum 90. Geburtstag Bertha Köhler

Schloßstr. 7, 91443 Scheinfeld Am 24.01.2013 zur Eisernen Hochzeit Berta und Franz Wagner

Pfarrgasse 6, Linden, 91459 Markt Erlbach

Am 24.01.2013 zur Diam. Hochzeit Paulina und Johann Heinlein Unterroßbach 3, 91463 Dietersheim Am 28.01.2013 zum 90. Geburtstag Annemarie Höhne

Gartenstr. 11, 91413 Neustadt a.d.Aisch Am 29.01.2013 zur Eisernen Hochzeit Käthe und Andreas Bloos

Herbolzheim 1, 91478 Markt Nordheim Am 29.01.2013 zur Diam. Hochzeit Babetta und Günther Zwanzger Veit-vom-Berg-Str. 1, 91486 Uehlfeld Am 29.01.2013 zum 90. Geburtstag Elise Reiser

Hermann-Ehlers-Str. 1 C, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Am 01.02.2013 zum 90. Geburtstag Johanna Grimm

Marktplatz 3, 91460 Baudenbach Am 02.02.2013 zum 90. Geburtstag Margareta Bauer

Waldstr. 20, 91472 Ipsheim Am 02.02.2013 zum 95. Geburtstag Karla Görnandt

Urphertshofen 67, 91619 Obernzenn

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

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Kostenlose

Impulsberatung

Thema Energie rund um Ihr Gebäude

Nach drei Jahren Pause werden 2013 wieder zwei Energiesprechnachmittage angeboten.

Die Impulsberatungen erfolgen im halb- stündlichen Rhythmus. Aus dem Netzwerk der Energieagentur Oberfranken, in dem der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim Mitglied ist, steht Ihnen Bernd Kaiser aus Münchsteinach als Energieberater zu allen Fragen der Energieeinsparung, Energie- modernisierung, Wirtschaftlichkeit sowie der Fördermittel rund um alle Gebäudearten zur Verfügung.

Folgende Termine können Sie für eine ko- stenlose Impulsberatung nutzen:

 Neustadt a.d.Aisch

Donnerstag, 31. Januar 2013, Landratsamt, A 100, 13:00 - 17:30 Uhr

 Münchsteinach

im Rahmen der Sanierungsoffensive der Gemeinde

Dienstag, 19. März 2013, Rathaus, 13:00 - 17:00 Uhr

Aus organisatorischen Gründen melden Sie sich bitte an bei Dr. Renate Kapune, Wirt- schaftsförderung, Bereich Energie, Tel.

09161 92-141.

Vereine stellen sich vor (45)

Aktionsgemeinschaft Kinder e. V.

Individuelle Kleinkindbetreuung

Für Eltern mit Kleinkindern gibt es in Neustadt a.d.Aisch ein besonderes Angebot der Betreu- ung: Die „Schlosswichtel“. Diese gehören der Aktionsgemeinschaft Kindergruppe e. V. an, die 2003 auf Initiative von Eltern gegründet wurde, um eine pädagogisch wertvolle Klein- kinderbetreuung zu organisieren.

Das Besondere des Vereins ist, dass sich die Mitglieder, sprich die Eltern, durch ehrenamt- liches Engagement einbringen und den Verein mitgestalten können. Jeweils montags und freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr küm- mern sich eine hauptamtliche Erzieherin, Juli-

ane Zauner, und ein Elternteil um die kleinen

„Schlosswichtel“ zwischen eins und drei Jah- ren. Bei ausreichenden Anmeldungen ist auch eine Ausweitung des Betreuungsangebotes auf Donnerstag möglich.

Ursprünglich in den Räumen des Alten Schlos- ses untergebracht, verfügt der Verein nun über eine liebevoll gestaltete kleine Wohnung, die mit zahlreichem Spielmaterial, einem Sofa zum Kuscheln und Vorlesen, einem großen Spieltisch zum Basteln, Puzzeln, Malen etc. und einer Vesperecke, ausgestattet ist. Die Kinder können sich sanft, d. h. durch individuelle Bring- und Hol-Zeiten an die Gruppe und den immer wie-

derkehrenden Ablauf des gemeinschaftlichen Sing- und Spielkreises gewöhnen. Sie erfahren den Umgang mit gleichaltrigen Kindern und sammeln so erste soziale Erfahrungen. Eine Aufnahme von Kleinkindern ist noch möglich.

Die Räume können auch von Krabbelgruppen genutzt werden. Der Verein stellt gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag den Raum und das Spielzeug zur Verfügung.

Für weitere Fragen und Informationen:

Tel. 09104 860366 (Sabrina Käßler) Tel. 09161 8729620 (Inge Gebhardt) E-Mail: schlosswichtel@gmx.net

BauHandbuch neu aufgelegt

Praxisratgeber zum Planen, Bauen und Sanieren

Das Baugewerbe ist wie kein anderer gewerb- licher Wirtschaftszweig nahezu fl ächende- ckend bei uns im Landkreis vertreten und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Regi- on. Diese Entwicklung soll das BauHandbuch fördern und ausbauen. Dazu hat die Wirt- schaftsförderung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim das BauHandbuch aktualisiert und neue Themen hinzugefügt.

Der Ratgeber gibt - wie in der vorangegang- enen Aufl age - Auskunft zu Themen wie Baugenehmigung, Wohnraumförderung, Denkmalpfl ege, Naturschutz und Garten- bau. Er gibt Entsorgungs-Tipps, Infos zur Energieberatung, wichtige Hinweise zu För- derkrediten und Förderzuschüssen der KfW und BAFA sowie zur Energiewende und zur Energieeinsparverordnung EnEV.

Neu hinzugekommen sind Informationen zum Tourismus im Landkreis, Gewässer- schutz, Bauen für ein ganzes Leben, Rechts- fragen privates Baurecht und Tipps zum Ver- sicherungsschutz.

Aber auch die Ge- meinden des Land- kreises sind in der Broschüre mit ihren W o h n b a u f l ä c h e n vertreten, um auf- zuzeigen, wo und zu welchen Konditionen im Landkreis gebaut werden kann. Außer- dem haben zahlreiche Kommunen eigene Programme, um Bau- herren zu unterstüt- zen.

Zusätzlich führt ein umfassender Bran- chenteil leistungs-

starke Wirtschaftsunternehmen auf. Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim sind eine Vielzahl hervorragender Un- ternehmen für den Bausektor angesiedelt.

Es ist der Wirtschaftsförderung ein wichtiges Anliegen, regionale Unternehmen zu stär- ken und somit die Kaufkraft im Landkreis zu halten. Vielen Bauherren ist nicht bekannt, welch hervorragend qualifi zierte Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen rund um den Bau bei uns zu fi nden sind.

Das BauHandbuch wird an allen öffentlichen Stellen wie Bauämtern oder Gemeindever- waltungen und auch in Banken und Sparkas- sen ausgelegt beziehungsweise auf Anfor- derung den Bürgern, die einen kompetenten Planer oder Handwerker aus unserem Land- kreis suchen, kostenlos zugesandt.

Für Versandanfragen und weitere Informa- tionen wenden Sie sich bitte an die Wirt- schaftsförderung unter Tel. 09161 92-140 oder E-Mail: wirtschaft@kreis-nea.de

Das Amtsblatt und Land- kreisjournal im Internet:

www.kreis-nea.de E-Mail-Adresse:

journal@kreis-nea.de

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

Gut informiert:

Freitag, 25. Januar 2013, 20:00 Uhr Thomas Popp (Fischer Spezialbaustoffe GmbH):

Planung + qualitative Herstellung einer Erdwärmesonde

Landgasthof Sämann, Bahnhofstr. 18 in Steinach/Bahnhof

Die Wirtschaftsförderung im Landkreis, der Arbeitskreis Energie, die Energie- berater, der Bund Naturschutz, die Ge- meinden im Landkreis und besonders die Gemeinde Gallmersgarten laden Sie herzlich zur Vortragsreihe E hoch Drei 2013 ein. Schauen Sie doch einfach vor- bei, der Eintritt ist frei.

Existenzgründerseminar

„Buchhaltung und Controlling“

Eine gut organisierte bzw. aufbereitete Buchhaltung ist die Voraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steu- erberater, dem Finanzamt oder den Banken.

Sie bietet dem Unternehmer die Basis für die Beurteilung seines Erfolges.

Der Dozent Maximilian Pöppl (Pöppl Con- sulting Berlin) gibt den Teilnehmern des Se- minars einen kompakten Überblick und viele praktische Tipps über die Grundsätze ord- nungsgemäßer Buchführung. Ferner zeigt er auf, was Controlling ist und wie es sinnvoll genutzt werden kann.

Das Seminar fi ndet am 28. und 29. Januar 2013 im C 100 des Landratsamtes in Neu- stadt a.d.Aisch statt. Sie wird vom Baye- rischen Staatsministerium für Wirtschaft,

Infrastruktur, Verkehr und Technologie im Rahmen der „Existenzgründungs-Initiative Bayern“ gefördert und kann daher sehr kos- tengünstig (80,00 Euro) angeboten werden.

Die IHK-Geschäftsstelle und die Wirt- schaftsförderung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sind wichtige An- laufstellen und Berater für Existenzgründer und Jungunternehmer. Neben der persön- lichen Beratung bieten sie Seminare an, die für die jungen Unternehmer wichtig sind.

Anmeldungen/Informationen:

IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Kanalstraße 2-12, 91522 Ansbach, Tel. 0981 971116, Fax:

0981 9711179, E-Mail: ihkg-ansbach@nu- ernberg.ihk.de

Informationsabende zum Schuleintritt 2013

Die Staatliche Wirtschaftsschule Bad Winds- heim veranstaltet am Donnerstag, 24. Januar 2013 in Bad Windsheim, Wirtschaftsschule, Galgenbuckweg 3 und am Donnerstag, 31.

Januar 2013 in Neustadt a.d.Aisch, Berufs- schule, Ansbacher Str. 28 - 36, jeweils um 19:00 Uhr, einen Informationsabend zum Übertritt an die vierstufi ge (aus den Klassen 6 bzw. 7), an die dreistufi ge (aus den Klassen 7 bzw. 8) und an die zweistufi ge (aus den Klas- sen 9 bzw. 10) Wirtschaftsschule.

Am Dienstag, 22. Januar 2013 fi ndet im Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim die Informationsveranstaltung zum Thema „Übertritt ins Gymnasium“ statt.

Sie richtet sich an Eltern von Schülern aus dem vierten Grundschuljahr und eventuell der fünften Klasse der Mittelschule, die erwägen, ihre Kinder ab Herbst 2013 in das Gymnasium zu schicken. Die Veranstaltung beginnt um 18:30 Uhr in der Pausenhalle des Gymnasiums und dauert bis ca. 20:00 Uhr.

Das Friedrich-Alexander-Gymnasium Neu- stadt a.d.Aisch veranstaltet den Informa- tionsabend für die Eltern übertrittswilliger Schüler der Jahrgangsstufen 4 und 5 am Donnerstag, 31. Januar 2013, um 18:00 Uhr, im Pädagogischen Zentrum des Gymnasiums Neustadt a.d.Aisch, Comeniusstraße 4. Dabei werden grundlegende Informationen über den Bildungsweg des Gymnasiums, über die Voraussetzungen des Übertritts, das Aufnah- meverfahren (einschließlich Probeunterricht) und die am Friedrich-Alexander-Gymnasium vorhandenen Ausbildungsrichtungen gege- ben und schließlich bei Bedarf Fragen allge- meiner Art im Zusammenhang mit dem Über- tritt behandelt. Ein Schnuppernachmittag für

interessierte Schülerinnen und Schüler fi ndet bereits am Freitag, 25. Januar 2013, von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Die Schüler/innen lernen in Kleingruppen die verschiedenen gymnasialen Fächer und das FAG kennen.

Das Gymnasium Scheinfeld lädt zu einem In- formationsabend am Donnerstag, 31. Januar 2013, um 19:30 Uhr in der Aula des Gymna- siums ein.

Der Schulleiter, Oberstudiendirektor Alfred Munzert, und die Beratungslehrerin, Studien- direktorin Hermine Fischer, werden über die Übertrittsvoraussetzungen, das Aufnahme- verfahren und die Bildungswege informieren, aber auch auf Fragen eingehen, wie „Die 5.

Klasse als Gelenkklasse - was heißt das?“,

„Wie soll man sich für den Übertritt vorberei- ten?“, „Wie sind die Erfolgschancen am Gym- nasium?“. Schwerpunkt der Ausführungen der Referenten werden die Situation und die besonderen Möglichkeiten am Gymnasium Scheinfeld sein. Der Tag der Schulhausöff- nung ist für Samstag, 9. März 2013 geplant.

Für Eltern, die den Termin am 31.01.2013, um 19:30 Uhr nicht wahrnehmen können, fi ndet bereits um 09:00 Uhr die Info-Ver- anstaltung statt. Anschließend können die Räumlichkeiten zwischen 10:00 und 12:00 Uhr besichtigt werden.

Der Informationsabend des bsz-[scheinfeld]

fi ndet am Mittwoch, 23. Januar 2013, um 19:30 Uhr im Staatlichen Berufl ichen Schul- zentrum, Goethestr. 6, 91443 Scheinfeld, statt. Die Lehrkräfte der Fachbereiche Er- nährung und Versorgung, Kinderpfl ege, So- zialpfl ege und Agrarwirtschaft informieren Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Realschule und ihre Eltern über die Berufsaus-

bildung am bsz-[scheinfeld]. Internet: www.

bsz-scheinfeld.de

Infoabend zur berufl ichen Orientierung im sozialen Bereich

Der Caritasverband Neustadt/Aisch-Bad Windsheim veranstaltet mit seinen Projekt- partnern eine Informationsveranstaltung zur berufl ichen Orientierung im sozialen Bereich am Dienstag, 5. Februar 2013, 18:00 Uhr, in der Mittelschule am Turm in Neustadt a.d.Aisch. Die Veranstaltung wird gemein- sam mit dem SchuleWirtschafts-Experten im Landkreis, Olaf Dietz, organisiert.

Folgende Fachschulen bzw. -stellen sind vor Ort:

 Schulen für die Fachbereiche Heilerzieher und Erzieher (Fachakademie für Sozialpä- dagogik Höchstadt a.d.Aisch) sowie Al- ten-, Kinder-, Sozial und Krankenpfl ege

 Auszubildende berichten von ihren Erfah- rungen

 Berufsberater der Agentur für Arbeit

 Internationaler Bund Franken berichtet über Freiwilligendienste im In-/Ausland und FSJ dual inkl. Mittlere Reife

 Wohlfahrtsverbände geben Auskunft über ihre Berufsfelder

Ziel dieser Veranstaltung ist es, dass Schülern aller Schulformen gemeinsam mit den Eltern die Möglichkeit geboten wird, sich über die Fachschule im sozialen Bereich und Berufe im Landkreis zu informieren.

Eine Anmeldung ist möglich beim Freiwilligen- zentrum „mach mit!“, Ansbacher Str. 6, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Tel. 09161 888-936, E-Mail: reichel@caritas-nea.de

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

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Infoveranstaltung „ServiceQualität Deutschland“

Eine Initiative für erfolgreiche(re) Dienstleister

Der Erfolg eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab. Aus Kundensicht zählt dabei nicht alleine die „Hardware“, sondern oft verschafft die Servicequalität den ent- scheidenden Wettbewerbsvorsprung vor den Mitbewerbern. Mit dem innerbetrieblichen Qualitätsmanagementsystem „ServiceQua- lität Deutschland“ können besonders kleine und mittelständische Unternehmen die Qua- lität ihrer Dienstleistungen verbessern.

Welche Möglichkeiten hier für Ihren Betrieb bestehen, darüber können Sie sich auf einer kostenlosen Infoveranstaltung des Regio- nalmanagements am Montag, 28. Januar 2013, um 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des

Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch infor- mieren. Andreas Schüler, Referent „Service- Qualität Deutschland“, wird in einem ca.

1-stündigen Impulsvortrag die Initiative vor- stellen. Eine Diskussionsrunde mit Vertretern von Industrie- und Handelskammer, Wirt- schaftsförderung, Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband, Regionalmanagement und Tourismusverband Steigerwald schließt sich an.

Hinweis: Bei genügend großem Interesse wird das Regionalmanagement Ende Februar ein 1,5-tägiges Q-Seminar (Ausbildung zum Qualitäts-Coach durch die Bayern Tourist

GmbH) in der Dorfl inde Langenfeld zu ver- günstigten Bedingungen anbieten. Nutzen Sie die Chance, Ihre internen Prozesse zu op- timieren, die Kundenbindung zu erhöhen und Ihre Servicequalität kontinuierlich zu verbes- sern! Weitere Informationen zum Q-Siegel unter www.q-bayern.de.

Um Anmeldung beim Regionalmanagement wird gebeten.

Kontakt:

Regionalmanagerin Andrea Linz Tel. 09161 92-170

E-Mail: regionalmanagement@kreis-nea.de

Befragung zu Weiterbildungsangeboten

Betriebe können sich noch bis 1. Februar beteiligen

Derzeit führt das Regionalmanagement in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsför- derung eine Unternehmensbefragung zum Thema Weiterbildung durch. Ziel ist es, das Weiterbildungsangebot in der Region noch besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen. Da diesbezüglich keine Daten vorliegen, soll nun die Umfrage klären, wie die Betriebe das vorhandene Weiterbildungs-

angebot bewerten und welchen konkreten Bedarf sie für die Zukunft sehen.

Dazu wurde bereits vielen Unternehmen im Landkreis ein Befragungsbogen zugeschickt.

Dieser kann auch unter www.kreis-nea.de (Regionalmanagement > Projekte) herunter- geladen werden. Noch bis Freitag, 1. Februar 2013 können sich die Betriebe an der Umfra- ge beteiligen. Die Ergebnisse werden im Rah-

men einer öffentlichen Weiterbildungskonfe- renz des Regionalmanagements im Frühjahr 2013 vorgestellt. Für die bereits erhaltenen Rückmeldungen herzlichen Dank!

Kontakt:

Regionalmanagerin Andrea Linz Tel. 09161 92-170

E-Mail: regionalmanagement@kreis-nea.de

Erfahrung bei Laser-Operation der Prostata

In der Klinik Neustadt a.d.Aisch bereits seit 2005 Routine

Männern mit einer gutartigen Prostataver- größerung (BPH), bei denen Medikamente zur Symptomlinderung nicht mehr genügen, wird zunehmend eine neue Lasertechnik an- geboten: Der Grünlicht-Laser (Greenlight). Er verdampft überschüssiges Drüsengewebe, es blutet nicht, und die Patienten können nach drei bis vier Tagen wieder aus der Behandlung entlassen werden.

Die Laser-Verdampfung der Prostata wird in der Klinik Neustadt a.d.Aisch bereits seit 2005 durchgeführt, inzwischen ist die dritte Generation von Lasergeräten im Einsatz. Ab Anfang 2013 wird das neue Greenlight XPS- Gerät mit höherer Leistung eingesetzt. Durch eine über Jahre hohe Operationszahl haben beide Operateure eine große Erfahrung mit der Methode.

„Hauptvorteil des Grünlicht-Lasers im Ver- gleich zu bisherigen Techniken ist, dass bei dem endoskopischen Eingriff das zu entfer- nende Drüsengewebe sehr oberfl ächlich und stark erhitzt werden kann, bei zugleich ge- ringer Eindringtiefe“, so Urologe Dr. Joachim Schubert aus Neustadt a.d.Aisch. Damit ver- dampft das Gewebe rückstandsfrei.

Erreicht wird dieser Effekt durch die Reduk- tion der bisher üblichen Wellenlänge des La- sers mit Hilfe eines KTP-Kristalls (Kalium-Ti-

tanyl-Phosphat) auf 532 Nanometer (grünes Licht) - daher auch die Bezeichnung Green- light- oder KTP-Laser. Die optische Eindring- tiefe des Laserstrahls wird damit auf 0,8 mm reduziert, die Koagulationszone beträgt ein bis zwei Millimeter. Die operierenden Ärzte können dadurch die Gewebeabtra- gung gut steuern, das umgebende Gewebe wird geschont und die Schwellneigung begrenzt.

Der Eingriff in Vollnarkose oder Spinalanästhesie dauert - je nach Prostatagröße - etwa 30 bis 60 Minuten.

Ein Harnröhrenkathe- ter wird meist innerhalb von 24 Stunden entfernt.

Schmerzmittel sind routi- nemäßig nicht erforderlich.

Die Patienten können sofort besser Wasserlas- sen als zuvor. Diese Wir- kung verbessert sich noch bis zum Abschluss der Wundheilung innerhalb von zwei bis drei Wo- chen. Auf die sexu- elle Potenz oder die Erektionsfä-

higkeit hat der Eingriff keine Auswirkungen, jedoch kann es nach der Resektion zum tro- ckenen Erguss kommen - ein Umstand, der bei manchen Männern mit psychologischen Problemen einhergeht.

„Insgesamt sei die Grünlicht-Laser-Therapie nahezu so effektiv wie die klassische trans-

urethrale Resektion = Hobelopera- tion (TURP), aber deutlich weniger

belastend“, fasst Joachim Schubert zusammen. Die Patienten können deutlich früher wieder arbeiten

oder sind wieder früher be- lastbar, es können auch

Patienten mit Blutverdün- nung operiert werden.

Einziger Nachteil: Es kann kein Gewebe zur feinge- weblichen (histologischen) Untersuchung gewonnen werden. Daher muss vor der Operation feststehen, dass die Prostata-Verände- rungen defi nitiv gutartiger

Natur sind. Die Kosten der Behandlung werden von allen Krankenkassen übernommen.

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enzt.

lnarkose oder dauert öße - nuten.

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k w U w d d r

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LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Auskunft und Beratung in Ihrer Nähe

Die neutralen und kompetenten Ansprech- partner der Deutschen Rentenversicherung informieren über Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge. Die persönlichen Beratungen sind kostenlos. Alle Beratungsstellen und die Termine der Sprechtage für 2013 fi ndet man unter www.deutsche-rentenversicherung- nordbayern.de im Bereich Services/Kontakt

& Beratung. Zusätzlich sind in der Rubrik

„Beratung vor Ort“ alle nordbayerischen Adressen und Termine in einer elektronischen Sprechtagsbroschüre alphabetisch zusam- mengeführt. Kompetente und schnelle Hilfe gibt es auch über das kostenlose Servicetele- fon unter 0800 1000 48018.

Bei Minijobs die Vorteile der Rentenver- sicherung nutzen

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber hat sich ab dem 1. Januar 2013 von 400,00 auf 450,00 Euro erhöht. Gleichzeitig erwer- ben Minijobber durch die Zahlung vergleichs- weise niedriger eigener Beiträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobs, die ab dem 1.

Januar 2013 aufgenommen werden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versi- cherungspfl ichtig. Mit einem Eigenbeitrag in Höhe von 3,9 Prozent stocken die Beschäf- tigten den pauschalen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 Prozent auf den vollen Renten-

versicherungsbeitrag auf. Bei einem 450,00 Euro-Job sind das bis zu 17,55 Euro im Monat.

Nach dem derzeitigen Recht, das für beste- hende Minijobs in der Regel weiter gilt, zahlen die Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge. Sie können aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken. Durch die Zahlung von eigenen Beiträgen kommen die Beschäftigten in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch einen versiche- rungspfl ichtigen Minijob können sie eine Ab- sicherung bei Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten. Erwerben können sie auch Anspruch auf eine medizinische oder berufl iche Rehabilitation. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit. Mit einem ver- sicherungspfl ichtigen Minijob gehört man da- rüber hinaus zum unmittelbar förderberech- tigten Personenkreis bei der Riester-Rente.

Auf Antrag können sich Beschäftigte nach der Neuregelung von der Zahlung des eigenen Beitrags befreien lassen. Eine Befreiung kann allerdings zu einer Einschränkung des Schut- zes durch die gesetzliche Rentenversiche- rung führen. Bevor Minijobber auf den vollen Schutz der Rentenversicherung verzichten, sollten sie sich daher informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absiche- rung hat. Über www.deutsche-rentenversi- cherung-in-bayern.de gelangt man auf die

Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen fi ndet. Einen umfang- reichen Fragen- und Antwortenkatalog mit konkreten Beispielen fi ndet man im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de.

Höhere Pfl egeversicherungsbeiträge be- einfl ussen Nettorenten ab 2013

Für viele Rentner wird die Rentenzahlung im neuen Jahr etwas geringer ausfallen. Ursache ist die Erhöhung des Beitrages zur Pfl egever- sicherung um 0,1 Prozent. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversi- cherung in Bayern hin. Zum 1. Januar 2013 steigt der Beitrag zur gesetzlichen Pfl egever- sicherung von 2,2 auf 2,3 Prozent für kin- derlose Rentnerinnen und Rentner. Renten- bezieher, die ein Kind erzogen haben, zahlen anstelle von bisher 1,95 dann 2,05 Prozent.

Der Beitrag wird direkt von der Rente abge- zogen und zusammen mit dem Krankenver- sicherungsbeitrag an den Gesundheitsfonds überwiesen. Die Deutsche Rentenversiche- rung wird über den veränderten Rentenzahl- betrag durch einen zusätzlichen Vermerk auf dem Kontoauszug der Banken informieren.

Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Servicetelefon unter 0800 1000 48088.

„Behinderung ist keine Spaßbremse“ oder

„behindert na und!“ Unter diesem Mot- to veranstaltet die Fastnachtsgesellschaft Geißbock seit über 30 Jahren im 2-jährigen Rhythmus eine Faschingssitzung in der Neu- StadtHalle, Würzburger Str. 48 in Neustadt a.d.Aisch für und mit Menschen mit Behin- derung.

Am Sonntag, 27. Januar 2013, 14:11 Uhr ist es wieder einmal so weit.

Die Halle ist barrierefrei für Rollstuhlfahrer zugänglich. Eine Zugangsbeschreibung für die Halle mit Details zu Parkplätzen und To- iletten ist unter: www.nea.huerdenlos.de / Suchwort: „Neustadthalle“ zu fi nden.

Der Eintritt beträgt 5,00 Euro. Kartenvorver- kauf unter Tel. 09161 4038.

Faschingssitzung für Menschen mit Behinderung

Gutes tun - Zeitgeschenke

Im Landkreis werden ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer gesucht

Es gibt unzählige Möglichkeiten, mit einem Geschenk Freude zu bereiten - und das an vielen Orten in unserem Landkreis. Tun Sie etwas Gutes mit einem kleinen Zeitgeschenk.

Schenken Sie eine Stunde Zeit und

 helfen Sie Kindern bei den Hausaufgaben

 lernen Sie mit Kindern spielerisch die deutsche Sprache

 bringen Sie Ihr Know-How bei Gestaltung von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ein

 gehen Sie mit Senioren oder Behinderten spazieren

 helfen Sie im Gebrauchtladen beim Sor- tieren und Verkaufen von kleinen und großen Dingen

 lesen Sie neugierigen kleinen Ohren et- was vor

 bringen Sie Ihre eigenen Interessen, Fä- higkeiten oder Künste ein

 bieten Sie sinnvolle Freizeitangebote mit Spiel, Sport, Musik etc. an

 schwingen Sie Ihr Tanzbein und nehmen Sie Klein und Groß, Jung und Alt an die Hand

 bringen Sie in den Alltag von kranken Se- nioren Unterhaltung und Abwechslung

 helfen Sie in der Cafeteria mit

 schaffen Sie mit eigenen Ideen ein schö- nes Ambiente mit Blumen u. a.

 begleiten Sie Senioren zum Gottesdienst und Veranstaltungen

 übernehmen Sie Hol- und Bringdienste

 unterstützen Sie junge Familien oder Al- leinerziehende bei der Erziehung

 bieten Sie Ihr offenes Ohr in Krisenzeiten an

 helfen Sie in der Büchertauschbörse mit

 packen Sie mit an bei der Lebensmittel- verteilung der Tafel

Oder wollen Sie einmal ein schönes Fest oder eine Feier mit organisieren und gestalten?

Vielleicht haben Sie ja noch ganz andere Ideen? Das Freiwilligenzentrum „mach mit!“

ist offen für alles Sinnvolle, was sich reali- sieren lässt. Rufen Sie an unter Tel. 09161 888919 und vereinbaren Sie einen Termin.

E-Mail: freiwilligenzentrum@caritas-nea.de, Internet: www.freiwilligenzentrum-nea.de

Offener Ehrenamtstreff:

5. Februar oder 5. März 2013 um 17:00 Uhr, Ansbacher Straße 6, Neustadt a.d.Aisch, II.

Stock

In Notlagen

Frauennotruf: 09161/1213 Frauenhaus Ansbach: 0981/95959

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K ULTUR IM L ANDKREIS

Kulturelles für die nächste Ausgabe bis 27. Oktober an landkreis-journal@kreis-nea.de

vom 25. Oktober bis 7. November 2008

K ULTUR IM L ANDKREIS

LANDKREIS JOURNAL Nr. 1/2013

17 vom 21. Jan. bis 3. Feb. 2013 Kulturelles für die nächste Ausgabe bis 21. Januar 2013 an journal@kreis-nea.de

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USSTELLUNGEN Januar und Februar Peter Pabst: Retrospektive

Galerie in der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch Nach der Schulzeit und einer Lehre als Che- miegraph folgte ein Studium an der Akade- mie der bildenden Künste in Nürnberg mit den Schwerpunkten Malerei, Radierung und Lithographie. Dort entdeckte Peter Pabst auch die Liebe zur Keramik. Seine Natur- verbundenheit begründet die Affi nität zum Werkstoff Holz. In den letzten Jahren nimmt jedoch die Malerei den größten Raum im Schaffen von Peter Pabst ein. Seine Bilder sind neben wenigen surrealistischen Erschei- nungen meist realistisch gehalten. Er benutzt verschiedenste Techniken unter der Verwen- dung von Öl, Acryl, Aquarell, Kaseintempe- ra, Buntstift, Wachs- und Ölpastellkreiden.

Die „Lüftelmalerei“, also die Arbeit an groß- fl ächigen Fassaden und Wänden, wird in die- ser Ausstellung anhand von Fotos gezeigt.

Diese Arbeiten entstehen mit den Techniken der Acryl- und Silikatmalerei. Er arbeitet außerdem als Karikaturist, zudem ist er Il- lustrator der friesischen Kinderbuchreihen

„Lükko - Leuchtturm“ und „Wiegand Watt- wurm“ des Uehlfelder Autors Bernd Fless- ner. Ein weiteres Arbeitsfeld des Künstlers ist die Druckgrafi k. Die Techniken sind meist von der Radierung und dem Linolschnitt be- stimmt. Dabei reizt den Künstler die Kaltna- delradierung vor allen anderen Techniken am meisten. Die Ausstellung kann zu folgenden Öffnungszeiten besichtigt werden: Mo. und Fr.: 08:15 - 12:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr,

Di. bis Do.: 08:15 - 12:30 Uhr/14:00 - 16:30 Uhr

Januar bis Freitag, 15. März 2013

Reinhard G. Bienert: AKA EZIMO „…Wer- de“ - Grafi ken, Gemälde, Zeichnungen Galerie im Rathaus in Bad Windsheim Und solange du das nicht hast, Dieses: Stirb und werde!

Bist du nur ein trüber Gast Auf der dunklen Erde.

(Johann Wolfgang von Goethe, Westöstlicher Diwan)

Das „Stirb und werde“ aus Goethes west- östlichem Diwan sind dem Künstler Anre- gung und Ausgangspunkt zugleich. Die spi- rituelle Auseinandersetzung mit Leben und Tod; Polarität und Spannung einerseits, ein ganzheitliches Leben andererseits - existen- tielle Erfahrungen werden zu Bildthemen, zur künstlerischen Aussage. Dunkel und hell, männlich und weiblich, Yin und Yang, werden und Vergehen - in Bienerts Bildern spiegeln sich die Gegensätze wider. Und dabei zeigt er sie direkt durch eine Teilung seiner Bilder auf. Das eine kann ohne das andere nicht.

Oder die positive Kraft einer leuchtenden Kerze kann nur im Dunkeln wirken. Grafi sche Linien, gehalten in Schwarz-weiß, verstärken das Prinzip der Polarität - Buntfarben würden dagegen verblassen. Rot jedoch zeigt sich in seinen Werken, die das Zeitgeschehen bein- halten, aggressiv und spannungsgeladen. Die Betrachter der Bilder sollen sie nicht mit As- soziationen verbinden; keine Bilder, sondern Gefühle aufkommen lassen. Der Künstler

will nicht nur Kulisse schaffen, sondern den Besucher anregen, selbst ins Geschehen ein- zutreten und sich auf Gedankenreisen zu be- geben. Öffnungszeiten: Mo. bis Do., 08:00 - 17:30 Uhr / Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr

K

ABARETT

Freitag, 25. Januar 2013, 20:00 Uhr Mäc Härder: „Die Radieschen von oben“

Brauerei Prechtel in Uehlfeld

„Die Radieschen von oben“ ist ein Pro- gramm für Menschen, die den Weg kennen, aber nicht wissen, wo‘s lang geht. Mäc Här- der stellt dabei die richtigen Fragen: Wo hört der Mensch auf? Wo fängt der Rentner an?

Und er sagt sich: solange ich die Radieschen von oben sehe, gieße ich selbige und ma- che mir meine witzigen Gedanken zu dieser komischen Welt. Ja, wir Deutschen werden immer dicker, aber dafür verschlanken die Betriebe. Die Ehen gehen auseinander, aber dafür fusionieren die Firmen. Mäc Härder führt zudem die Demokratie in seiner Show ein, denn sein Publikum darf abstimmen, was er spielen soll. Zumindest teilweise, denn immer Demokratie ist auch anstrengend. Der Sonderpreisträger des fränkischen Kabaretts schickt mit seinem neuen Programm die En- dorphine in die Herzen der Zuschauer und Zuschauerinnen und sendet allen das Hei- lungsmotto: Was der Arzt ist für die Kran- ken, das ist Mäc Härder für die Franken. Ein Programm übers Leben oder eben ein Über- lebensprogramm.

Kartenvorverkauf: Uehlfeld: Brauerei Prech- tel, Raiffeisenbank, Sparkasse

Neustadt a.d.Aisch: Buchladen Libretto

PeKiP-Kurs der Koki wird verlängert

Seit Oktober bis Mitte Dezember 2012 wurde der zweite PeKiP-Kurs über die Koki - Koordi- nationsstelle „Frühe Hilfen“ - angeboten. Der Kurs wurde von Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Verena Eigner durchgeführt.

Die teilnehmenden Mütter und ihre Babys erhielten wieder eine selbst genähte Krabbel- decke, ein Herzchen gefüllt mit Dinkelschoten sowie ein Rascheltüchlein zur Spielanregung für die Kleinsten, gespendet und gefertigt in liebevoller Handarbeit von Marlies Debus- Sprotte aus Hemmersheim.

Der PeKiP-Kurs wird ab 7. Januar 2013 für weitere 10 Einheiten verlängert bzw. für Neueinsteiger angeboten. Derzeit sind noch Quereinstiege möglich für Familien, deren

Kinder im Zeitraum Anfang August bis Mitte Oktober 2012 geboren sind. Auch Sie können gerne mitmachen. Der Kurs soll insbesondere für Familien in besonderen Lebenslagen an- geboten werden, wie z. B. Alleinerziehende, sehr junge Mütter, Familien mit erkrankten Elternteilen, oder Familien, die in Armut le- ben.

Was ist PeKiP?

Das Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP) begleitet und unterstützt Eltern und ihr Baby im ersten Lebensjahr. Dazu treffen sich junge Mütter einmal pro Woche mit ihrem Nachwuchs in kleinen Gruppen. Die Mütter sollen hier die Möglichkeit haben, sich einmal voll auf ihr Kind zu konzentrie- ren, die Entwicklung mit/bei dem Kind zu

fördern sowie Kontakte zu anderen Müt- tern zu knüpfen. Angeboten werden Spiel-, Bewegungs- und Sinnesanregungen für El- tern und Kinder. Eltern und Kinder sind ge- meinsam spielend tätig. Entwicklungs- und Erziehungsfragen aus dem Alltag junger Familien können gemeinsam aufgegriffen und besprochen werden. Die Kontakte in der Gruppe ermöglichen es den Eltern, ihre Erfahrungen auszutauschen und miteinan- der und voneinander zu lernen. Denn mit einem kleinen Kind eröffnen sich innerhalb kürzester Zeit viele Fragen.

Interessenten melden sich bitte bei:

Manuela Stern oder Sylvia Fichtelmann Tel. 09161 92-282

KoKi - Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“

Referenzen

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