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Amtliches Mitteilungsblatt 39/2021

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Academic year: 2022

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Amtliches Mitteilungsblatt

39/2021

Vechta, 30.09.2021 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeber: Der Präsident der Universität Vechta

Redaktion: Christiane Raatz-Vornhusen Lfd. Nr. 491

Bachelorstudiengang Combined Studies Teilstudiengang Designpädagogik Übergangsordnung zur Prüfungsordnung Bachelor Combined Studies

(AMBl 56/2020, 67/2020 und 12/2021)

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Inhalt

Seite

VI. Lehr- und Studienangelegenheiten -

• Übergangsordnung zur Prüfungsordnung für den

Bachelorstudiengang Combined Studies: Teilstudiengang Designpädagogik (AMBl 56/2020, 67/2020 und 12/2021)

3

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Übergangsordnung zur Prüfungsordnung

für den Bachelorstudiengang Combined Studies: Teilstudiengang Designpädagogik (AMBl 56/2020, 67/2020, 12/2021)

Beschlossen gemäß §§ 6 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 1 NHG durch den Senat der Universität Vechta am 29.09.2021 (Ersatzvornahme). Genehmigt gemäß § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b NHG durch das Präsidium der Universität Vechta im Umlaufverfahren am 29.09.2021.

§ 1 Geltungsbereich

1Diese Ordnung regelt die Übergangsbestimmungen folgender Ordnungen:

• „Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies. Teilstudiengang Designpädagogik“ vom 29.09.2020 (Amtliches Mitteilungsblatt 56/2020).

• „Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies. Berichtigung und Neubekanntmachung. Teilstudiengang Designpädagogik“ vom 10.12.2020 (Amtliches Mitteilungsblatt 67/2020).

• „Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies. Berichtigung und Neubekanntmachung. Teilstudiengang Designpädagogik“ vom 14.06.2021 (Amtliches Mitteilungsblatt 12/2021).

2Die folgenden Bestimmungen gelten für Studierende, die gemäß einer der in Satz 1 genannten Ordnungen studieren.

§ 2 Modulbelegung und -verbuchung

1Die von Übergangsbestimmungen betroffenen Module aus der in § 1 Satz 1 genannten Ordnungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. 2Die in § 1 Satz 2 bezeichneten Studierenden studieren die aufgeführten Module, sofern sie diese noch nicht erfolgreich absolviert haben, gemäß den folgenden Bestimmungen.

3Module aus alten Ordnungen, die bereits erfolgreich absolviert wurden oder im Laufe des Übergangszeitraums absolviert werden, werden unverändert im Studienkonto geführt.

(4)

Module aus § 1 Satz 1 genannten Ordnungen

zu studieren ab WS 2021/22, sofern das Modul aus in § 1 Satz 1 genannten Ordnungen bzw. dessen Veranstaltungen nicht mehr angeboten werden

ergänzende Bestimmungen / Hinweise

dpb002 Werkstatt I

dpb002 Werkstatt I

Studiert werden hierfür die folgenden Veranstaltungen:

dpb002.1 Maschinen und Werkstatt 1

(Praxis, 2 SWS) inkl.

Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) Teil 1

dpb002.2 Keramik

(Seminar, 2 SWS) dpb002.3 Papier

(Seminar, 2 SWS) dpb002.4 Metall und Kunststoff

(Praxis, 2 SWS)

Fehlversuche werden mitgezählt.

Für Studierende, die bereits einen Maschinenschein erworben haben, gilt § 3.

Das Nähere des Werkstatt- und Sicherheitszertifikats (WSZ) wird in der Anlage Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) zu den Modulbeschreibungen dpb002 und dpb004 geregelt.

dpb003

Grundlagen der Gestaltung II:

Entwerfen

dpb003

Grundlagen der Gestaltung II:

Entwerfen

Studiert werden hierfür die folgenden Veranstaltungen:

dpb003.1 Entwurfsmethoden (Seminar, 2 SWS) dpb003.2 CAD I

(Praxis, 2 SWS)

dpb003.3 Darstellungsmethoden (Seminar, 2 SWS)

Fehlversuche werden mitgezählt.

dpb004 Werkstatt II

dpb004 Werkstatt II

Studiert werden hierfür die folgenden Veranstaltungen:

dpb004.1 Maschinen und Werkstatt 2 (Praxis, 2 SWS) inkl.

Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) Teil 2

dpb004.2 Keramik

(Seminar, 2 SWS) dpb004.3 Papier

(Seminar, 2 SWS) dpb004.4 Metall und Kunststoff

(Praxis, 2 SWS)

Fehlversuche werden mitgezählt.

Für Studierende, die bereits einen Maschinenschein erworben haben, gilt § 3.

Das Nähere des Werkstatt- und Sicherheitszertifikats (WSZ) wird in der Anlage Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) zu den Modulbeschreibungen dpb002 und dpb004 geregelt.

(5)

Module aus § 1 Satz 1 genannten Ordnungen

zu studieren ab WS 2021/22, sofern das Modul aus in § 1 Satz 1 genannten Ordnungen bzw. dessen Veranstaltungen nicht mehr angeboten werden

ergänzende Bestimmungen / Hinweise

dpb005

Grundlagen der Gestaltung III:

Praxis

dpb005

Grundlagen der Gestaltung III:

Praxis

Studiert werden hierfür die folgenden Veranstaltungen:

dpb005.1 Mediendesign (Seminar, 2 SWS) inkl.

Medienschein dpb005.2 Fotografie

(Seminar, 2 SWS) dpb005.3 Audiovisuelle Medien

(Seminar, 2 SWS) dpb005.4 CAD II

(Praxis, 2 SWS)

Fehlversuche werden mitgezählt.

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

1Zugangsvoraussetzung für die Module dpb008, dpb009, dpb010, dpb012 und dpb013 ist der Nachweis des Werkstatt- und Sicherheitszertifikats (WSZ) und des Medienscheins. 2Zugangsvoraussetzung für das Modul dpb011 ist der Nachweis des Medienscheins.

§ 4 Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ)

1Das Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) (AMBl 42/2021) ist die Voraussetzung zum selbständigen Arbeiten in den Werkstatträumen des Faches Designpädagogik unter fachkundiger Aufsicht.

2Das Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) ist Zugangsvoraussetzung für die Module dpb008, dpb009, dpb010, dpb012 und dpb013. 3Inhaberinnen und Inhaber eines Maschinenscheins erhalten die Möglichkeit im Rahmen eines ab dem 01.10.2021 obligatorisch zu absolvierenden Auffrischungskompaktkurses, gemäß Werkstatt- und Sicherheitszertifikats (WSZ), den Maschinenschein vollständig als Werkstatt- und Sicherheitszertifikat (WSZ) berücksichtigen zu lassen.

§ 5 Inkrafttreten Diese Übergangsordnung tritt zum 01. Oktober 2021 in Kraft.

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