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Geplanter Verkehrslandeplatz Coburg

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Coburg 16.08.2017 PM 080-17/LFG Verkehr

Geplanter Verkehrslandeplatz Coburg

Bündnis fordert die Abweisung des Plan- feststellungsantrags durch das Luftamt

Das Bündnis für die Region – gegen den Verkehrslandeplatz, dem neben zahlreichen Organisationen auch der BUND Naturschutz angehört, fordert angesichts der klaren Sachlage das Planfeststellungsverfahren für einen Neubau in Wiesenfeld/Meeder zu beenden.

„Mit dem ergänzenden Anhörungsverfahren 2017 hat das Luftamt Nord- bayern nochmals alle Argumente für und wider einen Neubau des Verkehrs- landeplatzes bei Wiesenfeld/Meeder eingeholt. Verbände, Bürgerinitiativen und Landwirte haben sich nochmals mit teuren rechtsanwaltlichen Gutach- ten beteiligt. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Verfahren entschei- dungsreif und der geplante Standort nicht genehmigungsfähig ist. Das Bündnis fordert das Luftamt auf den Antrag der Projektgesellschaft abzu- lehnen und das Verfahren einzustellen“, so Dagmar Escher, Sprecherin des Bündnisses.

„Was wir immer gesagt haben und mit eigenen, teuren Gutachten unter- mauert haben bewahrheitet sich nun: Der Verkehrslandeplatz auf der Bran- densteinsebene kann zur weiteren Nutzung des Instrumentenfluges ertüch- tigt werden. Man muss nur den Antrag dazu stellen. Und ich gehe davon aus, dass wir das spätestens 2019 erleben werden“, so Escher.

„Eine Hängepartie durch ein womöglich mehrjähriges Ruhenlassen des Ver- fahrens ist für die betroffenen Landwirte und die ehrenamtlich tätigen Bür- gerinitiativen und Verbände wie den BUND Naturschutz nicht hinnehmbar.

Die Landwirte können nicht investieren und müssen immer mit dem Damok- lesschwert leben, es könnte immer noch an die Substanz ihrer Betriebe ge- hen. Unsere BN-Aktiven in Coburg haben auch besseres zu tun als sich mit den Eitelkeiten von Firmenbossen zu beschäftigen. Wir haben als BN mitt- lerweile viele Spenden und Mitgliedsbeiträge gegen dieses landfressende Projekt aufwenden müssen und bitten das Luftamt eindringlich, dieser Res- sourcenvergeudung – auch der Steuergelder – ein Ende zu bereiten“, so Tom Konopka, Regionalreferent beim BN.

„Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei der BI Weißer Berg und etlichen Privatspendern, dass sie uns eine rechtsanwaltliche Hilfe im ergän- zenden Anhörungsverfahren finanziell ermöglichten“, so Konopka.

„Wir in der BN-Kreisgruppe Coburg wollen uns eher mit der positiven Ent- wicklung der Stadt und des Landkreises beschäftigen, die Energiewende und den Naturschutz im Coburger Land voranbringen. Für uns lautet die Alter- native zu Neida weiterhin Brandensteinsebene und nicht Gossenberg oder Bamberg“, so Wilhelm Stadelmann, stellv. Vorsitzender der Kreisgruppe.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Coburg 16.08.2017 PM 080-17/LFG Verkehr

„Am ärgerlichsten wäre natürlich die Weiterführung mit einem neuen Standort bei Gossenberg-Wohlbach. Wir in der BI Ulrichstock werden zu- sammen mit den betroffenen Landwirten und im Bündnis für die Region auf die Barrikaden gehen, sollte das Verfahren hier von vorne beginnen. Es gel- ten ja auch für Gossenberg die guten Argumente des fehlenden Bedarfs- nachweises und der bestehenden Alternative Brandensteinsebene. Und eine schützenswerte Natur haben wir natürlich auch“, so Manuela Müller für die dortige BI.

Das Planfeststellungsverfahren für den umstrittenen Neubau eines Verkehrslan- deplatzes in den Dimensionen eines Flughafens läuft noch immer. Mit einem er- gänzenden Anhörungsverfahren ist das zuständige Luftamt Nordbayern in Nürn- berg dem Antragsteller, der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg, im Frühjahr 2017 entgegengekommen und hat nochmals deren Argumente zur sog.

Hindernisbereinigung am Callenberger Forst und zu den betroffenen Vogelschutz- gebieten öffentlich ausgelegt. Das Bündnis für die Region, Bürgerinitiativen wie die BI Bad Rodach, die Interessengemeinschaft der Grundstückseigner am Stand- ort Meeder-Neida haben dafür bis zum Ende des Einwendungszeitraumes Ende Juni 2017 viele tausend Euro private Gelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge auf- gewandt, um mit drei renommierten Kanzleien gegen die Phalanx der Stadt und der Konzerne anzukommen. Weitere PrivateinwenderInnen kamen dazu.

Die beauftragten Juristinnen und Juristen kommen ganz klar zum Ergebnis, dass – über die bereits vorgetragenen Argumente des fehlenden Bedarfs und der beste- henden Alternative Brandensteinsebene hinaus – der Standort Neida (Wiesenfeld- Meeder) ungeeignet ist. Sie verweisen auf mindestens sechs (!) Schreiben der Deutschen Flugsicherung an das Luftamt und unter Zitierung etlicher Urteile und Rechtskommentare darauf, dass das Luftamt hier kein Ermessen mehr hat, son- dern ablehnen muss. Hier geht die Sicherheit des Flugbetriebes und der betroffe- nen Piloten, Passagiere und der am Boden lebenden Menschen vor.

Auch die Belange des Naturschutzes stehen einer Genehmigungsfähigkeit so deut- lich entgegen wie in sonst keinem Planungsverfahren. So verweisen die Rechtsan- wältInnen auf die klare ablehnende Stellungnahme der Höheren Naturschutzbe- hörde bei der Regierung von Oberfranken vom Mai 2017 wegen des betroffenen FFH- und des Vogelschutzgebietes (Goldbergsee, Glender Wiesen).

Sie kommen zu dem klaren Ergebnis, dass es keines Erörterungstermins mehr be- darf, sondern das Vorhaben jetzt entscheidungsreif ist und der Antrag abgewiesen werden muss.

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken Fon 0911 81878-14

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