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Anlage 4: Weitere Informationen zur Verbreiterung der Furt Richard-Boljahn-Allee zum Protokoll Nr. 12 des FA Bau, Verkehr und Umwelt vom 02.11.21

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Academic year: 2022

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4. Ampel: Verbreiterung der Furt/ Tausch von Fuß- und Radweg

E-Mail an die Mitglieder des Fachausschusses „Bau, Verkehr und Umwelt“ vom 14.10.2021

Sehr geehrte Mitglieder im Fachausschuss „Bau, Verkehr und Umwelt“,

wie Sie sich sicherlich entsinnen werden, haben Sie in der Sitzung am 02.11.2020 zur

„Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der Ampel über die Richard-Boljahn-Allee in Höhe Berliner Freiheit“ beraten, siehe Protokoll Nr. 8 (TOP 3). Zuvor hatte es am 18.09.2020 einen Ortstermin mit Polizei und ASV gegeben.

Als Ergebnis des Ortstermins und der Fachausschusssitzung baten Sie, a) eine Verbreiterung der Fußgängerfurt sowie b) den Tausch der Fuß- und Radwegführung auf der Seite Aalto- Hochhaus prüfen zu lassen.

Zu beiden Sachverhalten liegen nun Ergebnisse vor:

 Die Verbreiterung der Fußgängerfurt will das ASV möglichst bald umsetzen lassen;

 einen Tausch von Fuß- und Radwegführung schließt das ASV aus.

Die Planung für die Verbreiterung der Furt können Sie der Anlage entnehmen. Die Furt wird von jetzt sechs auf zukünftig neun m Breite ausgeweitet. Die Verbreiterung betrifft aus- schließlich die Fußgängerfurt. Dazu werden drei zusätzliche Signalmasten aufgestellt, Elemente zur Barrierefreiheit ergänzt, eine Haltelinie zurückverlegt und Begrenzungen zurückgebaut.

Das ASV teilte zunächst vor einigen Tagen mit: „Falls es klappt und wir eine Baufirma finden, wollen wir versuchen, es noch in diesem Jahr umzusetzen.“ Die heutige Mitteilung lautet:

„Gerade erhalte ich die Rückmeldung aus der Fachabteilung, dass auf Grund von Lieferengpässen bei den Herstellern von Kunststoffrohren, Kabeln und Signalmasten aktuell Lieferzeiten von mehreren Wochen bis Monaten bestehen. Aus Sicht der Fachabteilung ist daher eine Umsetzung vor dem 2. Quartal 2022 unrealistisch.“

Diese Maßnahme wird mit etwa € 38.000 veranschlagt.

Den Tausch von Fuß- und Radwegführung hat das ASV ebenfalls untersucht und aus mehreren Gründen verworfen. Der wesentliche Hinderungsgrund liegt darin, dass weiter- gehend in den Grünbereich eingegriffen werden müsste, um die erforderlichen Radien für die Radwegführung einzuhalten. Das wiederum würde eine weitere Stützmauer erforderlich machen. Der Eingriff in den Grünbereich müsste ausgeglichen werden.

Wegen der Änderung der Radwegführung müsste auch ein Verteilerkasten versetzt werden.

Hinzu kämen Kosten für die Änderung der Pflasterung auf der gesamten Rampe sowie im Furtbereich und Zusatzkosten für die Änderung der Lichtsignalanlage.

Ohne die Kosten für die Versetzung des Verteilers kalkuliert das ASV für diese Maßnahme mindestens € 25.000 für die Änderungen in der Furt und auf der Rampe, € 25.000 für die Änderung der LSA und € 50.000 für den Anschluss an den Bestand.

In der Gesamtbilanz schließt das ASV deshalb diese Maßnahme aus.

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