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Bayerischer Waldbesitzerverband auf dem Holzpfad

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Nürnberg 21. September 2004

Nürnberg, 13.10.2004 PM 108/LFG Wald-Bündnis Bayern

Bayerischer Waldbesitzerverband auf dem Holzpfad

Platte Unwahrheiten über das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“

In einem Redaktionsgespräch bei den „Nürnberger Nachrichten mangelte es führenden Vertretern des Waldbesitzerverbandes offenbar an Argumenten. Sie behaupteten, dass im Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ die

Privatwaldbewirtschaftung in Bayern eingeschränkt würde und dass das Eigentum im Privatwald durch den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens gefährdet sei. Tatsache ist, dass der Gesetzesentwurf die bisherigen Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes für den Privatwald völlig unverändert lässt. Prof.

Hubert Weiger, Beauftragter des Volksbegehrens „Aus Liebe zum Wald“: „Am Standard des bestehenden Waldgesetzes wird für den Privatwald in Bayern kein Jota geändert. Die Behauptungen des Waldbesitzerverbandes sind frei erfunden.

Offenbar soll damit nur kaschiert werden, dass auch viele Privatwaldbesitzer mit kleinen Waldflächen den Kurs des von adeligen Großwaldbesitzern geprägten Waldbesitzerverbandes nicht mittragen.“

Denn nur das Volksbegehren sichert die bisherige kostenlose Beratung der Privatwaldbesitzer, verhindert den für viele Kleinwaldbesitzer

existenzgefährdenden und gnadenlosen Wettbewerb mit einem rein

gewinnorientierten Staatsforstbetrieb und eröffnet neue Förderungsmöglichkeiten für besonders naturverträgliches Wirtschaften. Der „Waldbesitzerverband“ verrät dagegen die Interessen der großen Mehrheit der 700.000 Privatwaldbesitzer und Waldbauern in Bayern! Das Volksbegehren macht nur für Waldflächen in

staatlichem Besitz aus gutem Grund einen Vorrang der Schutzfunktionen des Waldes z.B. für Klima, Natur und Erholung vor reinen Nutzfunktionen. Aber auch im Staatswald wird die Nutzung überhaupt nicht ausgeschlossen, sie muss aber nachhaltig sein. So nennt das Volksbegehren als besonderen Grund für die Walderhaltung „die Funktion des Waldes als Arbeitsstätte“ und dass „die Holzerzeugung nach Wert und Masse möglichst zu steigern“ sei.

Mit der Märchenstory eines „Angriffes auf das Privateigentum“ greift der

Waldbesitzerverband tief in die polemische Mottenkiste, ohne sich inhaltlich mit dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens auseinander zusetzen. Das Wald Bündnis Bayern ruft daher gerade die Waldbesitzer auf, zur Sicherung ihrer eigenen Wälder das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ zu unterstützten und sich vom 16. bis 29. November in ihren Rathäusern einzutragen.

Für Rückfragen: Wald Bündnis Bayern, Richard Mergner, Tel.: 0911- 8187825

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