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Weitere Verzögerungen beim sanften Donauausbau

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lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 04.07.03 PM 070/LFGS Wasser

Weitere Verzögerungen beim sanften Donauausbau

BN begrüßt erste Schritte zur Einleitung des

Raumordnungsverfahrens kritisiert aber unzureichende Vorarbeit der RMD

Am 6. Juni 2002 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit den sanften Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen

beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, das

Raumordnungsverfahren für die Variante A einzuleiten. Der Bund Naturschutz (BN) begrüßt, dass jetzt endlich über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd der Antrag auf Einleitung des

Raumordnungsverfahrens gestellt wurde. Keinerlei Verständnis aber hat der BN, dass die dafür von der Rhein-Main-Donau AG (RMD AG)

eingereichten Unterlagen so dürftig und unvollständig sind, dass sich die Regierung von Niederbayern nicht in der Lage sieht, das Verfahren zu bearbeiten.

Kein Flussabschnitt der Welt ist so genau untersucht wie der Abschnitt Straubing-Vilshofen. Seit über zwei Jahren ist die flussbauliche Alternative (Variante A) im Detail ausgearbeitet. Es geht einzig und allein darum, aus den vorliegenden Untersuchungen den für das Raumordnungsverfahren notwendigen Erläuterungsbericht in kompakter Form zu erstellen. "Dass die Rhein-Main-Donau AG (RMD AG) dazu bis heute nicht in der Lage war, ist ein Skandal. Die Variante liegt nicht im Interesse der RMD AG, die am Staustufenbau wesentlich mehr verdienen würde. Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht!", so Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des BN. Denn offensichtlich versucht die RMD AG zusammen mit den Kanalbau-Lobbyisten des bayerischen Wirtschaftsministeriums den sanften Ausbau zu verhindern um letztendlich doch den Staustufenbau durchzusetzen. "Mit dieser

Blockadepolitik muss endlich Schluss sein", so der Landesbeauftragte des BN, Richard Mergner. Es kann nicht hingenommen werden, dass die RMD AG zusammen mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Otto Wiesheu den Bundestagsbeschluss vom Juni 2002 torpediert. Bundesverkehrsministerium und Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd müssen dafür sorgen, dass die noch fehlenden Unterlagen unverzüglich der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden, damit das Raumordnungsverfahren zügig durchgeführt werden kann.

Die umgehende Verwirklichung des sanften Donauausbaus nach Variante A ist nicht nur zur Erhaltung der bedeutendsten Auenökosysteme

Süddeutschlands und für den Hochwasserschutz der Donau-Anlieger zwingend geboten. Letztendlich liegt sie auch im Interesse der Schifffahrt, denn nur so ist eine deutliche Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse rasch, kostengünstig und umweltverträglich möglich.

Für Rückfragen:

Richard Mergner Landesbeauftragter

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Tel. 0911 / 81878-25, richard.mergner@bund-naturschutz.de

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