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Vertrag Vertrag über die unbefristete Nutzung der "Integrierten Dataport Oracle Services"

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- -

EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200

datapOrt

Zwischen

Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen

Freie Hansestadt Bremen Polizei Bremen Nledersachsendamm 78-80

28201 Bremen

- -

Seite 1von7

- i m

Folgenden „Auftraggeber" genannt -

und Dataport

Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10 -14

24161 Altenholz

- im Folgenden .Auftragnehmer" genannt-

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-Nertragsbezeichnung

Vertrag über die unbefristete Nutzung der .Integrierten Dataport Oracle Services" (nachfolgend !DOS ge- nannt)_

1. Änderung: Anpassung der Laufzeiten und Rechnungsstellung

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

181

nach Aufwand gemäß Nummer 5.1

0

zum Festpreis gemäß Nummer 5.2

zuzüglich Reise- und Nebenkosten - soweit in Nummer 5.3 vereinbart- vergütet.

2 Vertragsbestandteile

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

- dieser Vertrag (Seiten 1 bis 7) mit Anlage(n) Nr. 1, 2, 3, 3a, 4 und 4a

- Allgemeine Vertragsbedingungen llOn Dataport in der bei Vertragsschluss gellenden Fassung (s. 11.1) - Dataport Datenschutz-Leitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der Datenverarbei-

tung im Auftrag (s. 11.1)

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausfüh- rung von Leistungen (VOUB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist

Die mit •gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB·IT DiensUeistung detinien.

Fassung vom 01. Aprll 2002. gOltig ab 01. Mai 2002

cVB·il

(2)

- -

EVB-IT Dienstvertrag

Vert.ragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200

datapOrt

3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:

3.1.1

D

Beratung

3.1 .2

0

Projektleitungsunterst!llzung 3.1.3

0

Schulung

3.1 A

D

EinfOhrungsunterstützung

. 3.1.5 D

Betreiberleistungen

3.1.6

D

Benutzerunterstützungsleistungen

3.1.7

D

Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 3.1.8

181

sonstige Dienstleistungen: Anlage 2, 3, 3a, 4 und 4a

3..2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers

3.2.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus

D

folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom

Anlage{n) Nr.

181

der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers

Gestattung der Nutzung von IDOS Anlage{n) Nr. 2

Auftrag Vertrag V9001/3016200 Gestattung der unbefristeten Nutzung 3 von IDOS

Auftrag Vertrag V9001/3016200 Support für IDOS 4

Auftrag Vertrag V9001/3016200 Gestattung der unbefrfsteten Nutzung 3a von IDOS Zusätzliche Beauftragung

Auftrag Vertrag V9001/3016200 Support für !DOS 4a

Zusätzliche Beauftragung

181

folgenden weiteren Dokumenten:

Anlage Ansprechpartner Es gelten die Dokumente in

D

obiger Reihenfolge

l8l

folgender Reihenfolge: 1, 2, 3, 4, 3a und 4a

- -

Sefte 2von T

3.2.2

D

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veranderungen des Standes der Technik hin- weisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbrin- gung der vertraglichen Leistungen haben.

3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen {z.B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten):

3.3 VergOtungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergatungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) dfe Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren:

Die mit •gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB·IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01, April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EaVB·il

(3)

-

EVB-IT Dienstvertrag -

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200

datap ö rt

- -

Seite J von 7

4 Ort der Dienstleistungen I Leistungszeitraum

4.1

Ort der Dienstleistungen gemäß Anlage

2,

3, 3a. 4 und 4a

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

4.2 Zeiträume der Dienstleistungen

„ ... „ ... „ „ .... .„ .... „ ..... „ ... „ •...•.•.• „„„ •• ~ •.... „ ... , .... „ .. „„ ....•.....•... „ .... „ . . .•.••.. „ •• „ .. „„.„„ ..• „ „.„.„. „ .. „.„ ..

„ .

Leistungen (gemäß Nummer 3.1) ~ Geplanter Leistungszeitraum

1

Verbindlicher Leistungszeltraum :

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Support

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gem. Anlage 4

i

! [ 27.02.2018

i

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f Gestattung der Nutzung zusätzlich

i

gern. Anlage 3a

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1

Support zusätzlich

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1

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4.3 Zeiten der Dienstleistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht gern. Anlage 2.

4.3.

1

während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen)

bis von bis Uhr

- - - - - - - -- -

bis von bis Uhr

- - - -

4.3.2

wahrend sonstiger Zeiten

bis von bis Uhr

- - - - - - - -- - --

bis von

- -- - - -

bis

- - - -- -

Uhr

an Sonn-und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr

5 Vergütung

5. 'f ~ Vergütung nach Aufwand gern. Anlage 3, 3a, 4 und Anlage 4a

181

ohne Obergrenze

0

mit einer Obergrenze in Höhe

von _ _

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Bezeichnung der Leistung

1

Preis innerhalb

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(Leistungskategorie)

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Reisezeiten

181

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet

0

Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt

0

kalendermonatlich nachträglich gern. Leistungsnachweis gemäß Anlage 3, 3a, 4 und 4a

Vergütungsvorbehalt

Es wird ein VergOtungsvorbehalt vereinbart

0

gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung

0

anderweitige Regelung: Vergütungsvorbehalt auf die jährliche Pauschale:

Die mit ·gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gOltlg ab 01. Mai 2002

E.VB·il

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-

EVB-lif Dienstvertrag -

datapört

Vertragsnummer/Kennµng Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200 Seite 4 von 7

- -

5.2

D

Festpreis

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen einmali- gen1ährllchen Festpreis in Höhe von

D

Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

5.3 Reisekosten und Nebenkosten

181

Reisekosten werden nicht gesondert vergütet

0

Reisekosten werden vergütet gemäß

181

Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet

0

Nebenkosten werden vergütet gemäß

6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu I abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung)

6.1

D

Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen

6.2 0

6.3 0

6.4

und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrech-

te~ an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen:

Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte• an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen':

Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwen- dung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat. be- rechtigt.

Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen gern. Anlage 2, 3, 3a, 4 und 4a

7 Verantwortlicher Ansprechpartner siehe Anla,ge 1 des Auftraggebers:

des Auftragnehmers:

8 Mitwlrkungslelstungen des Auftraggebers

181

Folgende Mitwirkungsleistungen (z. 8. Infrastruktur, Organisation. Personal, T~chnik, Dokumente) werden vereinbart:

8.1

8.2

Mitwirkungsleistungslelstungen des Auftragsgebers ergeben sich aus den Anlagen 2, 3, 3a, 4 und 4a.

Änderungen der Anlage·1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird ei- ne neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt Die Anla.ge wird auf Anforderung durch den Kun- denbetreuer zur Verfügung gestellt. Die neue Anlage ist an dataportkundenbetreuungundver- trleb@dataport.de zu senden.

Die mit~ gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert

Fassung vom 01. April 2002. gOltig ab 01. Mai 2002

E.VB·il

(5)

- -

EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200

datapOrt

- -

Seite 5 von 7

9 Schllchtungsverfahren

0

Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart:

10 Versicherung

0

Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienst- leistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die

im

Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen lndustriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

11 Sonstige Vereinbarungen

11.1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Dataport Datenschutz-Leitlinie sind im Internet unter www.dataport.de veröffentlicht.

112. Rechnungsempfänger für Leistungen aus diesem Vertrag ist Polizei Bremen

Zentrale Technische Dienste , • • • IT/Planung und Entwicklung Niedersachsendamm 78-80

28201 Bremen

Die mit

gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EaVB·il

(6)

EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200

datapOrt --

- -

Seite 6von 1

11.3. Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vo:rvereinbarung abgelöst Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksamwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag.

1 'i .4. Sofern der Auftraggeber IDOS aufgrund der unbefristeten Nutzungsmöglichkeit Ober das in Nr. 4.2 festgehal- tene Leistungsende, dem 27.02.2018, hinaus nutzen möchte, gilt folgendes:

a) Der Vertrag kann vom Auftraggeber zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Supports, der in Anlage 4 bzw. 4a bestimmt ist, mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten gekündigt werden. Sofern der Auftraggeber Ober keinen lfd. Support verfügt (siehe dazu auch Nr. 11.4.c) beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, gerechnet vom Tag

des

Eingangs der Kündigung beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Eingang der Kündigung bestätigen.

b) Um IDOS weiterhin mit den aktuellen Upgrades, ReleasesNersionen zu nutzen ist es notwendig, zeitlich lückenlos den weiteren Support entsprechend Anlage 2 in Vert>indung mit Anlage 4 mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftragnehmer wird dieses zu den dann jeweils gültigen Konditi- onen dem Auftraggeber anbieten. Versäumt der Auftraggeber die lückenlose Verlängerung und teilt den Supportbedarf erst verspätet mit, fallen die Supportkosten rückwirkend zum letzten Supportver- tragsende in - Höhe an; der rückwirkende Zeitraum wird anteilig bis zum Tag des nachträg- lichen gemel~portbedarfs berechnet. Für die Zukunft wird vom Tag des nachträglichen ge- meldeten Supportbedarfs sofort eine vollständige Jahresrate der regulär anfallenden Supportkosten nach Satz 1 fällig; dieser veränderte Fälligkeitszeitraum gßt dann weiterhin auch für nachfolgende Supportvertragsverlängerungen.

c) Sofern der Auftraggeber IDOS weiter ohne Support entsprechend Anlage 2 in Verbindung mit Anlage 4 bzw. 4a nutzen möchte, gilt folgendes

• Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer für die weitere Leistungserbringung zum .Zentralen Ver- trags-und Lizenzmanagemenr eine Fallpauschale von

p .a. -

Euro zu leisten.

• Der Auftraggeber ist nicht mehr berechtigt, den Support entsprechend Anlage 2 zu nutzen.

• Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass, sofern er mehrere Vertrage uber die unbefristete Nutzung von IDOS mit dem Auftragnehmer abgeschlossen hat, er nicht berechtigt ist, Nutzungs- rechte mit Support mit denen ohne Support einzusetzen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Bestimmung entstehen.

11.5. Zusatzbeauftragungen werden gern. der Anlagen 3a und 4a erteilt: Der Auftragsberechtigte des Auftragge- bers übergibt gern. Formular den Zusatzauftrag, der Auftragnehmer meldet dem Auftragsberechtigten die Auftragsannahme. Der Auftraggeber erhalt die ausgefüllte Zusatzbeauftragung als Anlage zur jeweiligen Rechnung.

11.6. Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung Ih- rer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Um- satzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch ei- ne Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbe- hörde in Anspruch genommen werden. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer. die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend.

Oie mit· gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. Aprll 2002, gOIUg ab 01. Mai 2002

E::VB·il

(7)

EVB-IT Dienstvertrag

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V9001-1/3016200

Bremen Ort

Die mit• gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert.

Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002

datapCirt --

- -

Seite 7 von 7

. OS .A2 ?tJ/IS

Datum

E.VB·il

(8)

- -

EVB-IT Dienstvertrag V9001-1 /3016200 Anlage 1 Ansprechpartner

datapOrt

- -

Ansprechpartner

zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen

Vertrag Ober die unbefristete Nutzung der „Integrierten Dataport Oracle Services" (nachfolgend IOOS genannt)

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber;

Auftraggeber: Polizei Bremen

Zentrale Technische Dienste/- IT/Planung und Entwicklung Niedersachsendamm

78-80 28201

Bremen

Der Auftraggeber ist immer auch der Mahnungsempfänger/Regufierer, dessen Konto mit der Rechnungsstellung belastet wird.

Rechnungsempfänger:

Ansprechpartner gem. Nr. 7:

Fachliche Ansprechpartner gern. Nr.

8.1:

Technische Ansprechpartner

Bremen

Ort

---~ ·

Datum

Polizei B.remen

- Planung und Entwicklung Niedersachsendamm

78-80

28201

Bremen

Seite 1von1

(9)

- -

datapört

Anlage 2 zum V9001 -1/3016200

Gestattung der Nutzung und

Freie Hansestadt Bremen Polizei Bremen

Niedersachsendamm 78-80 28201 Bremen

nachfolgend Auftraggeber

Version: 2.1

.1

Stand: 24.04.2015

des Supports von IDOS

- -

(10)

- -

datapOrt

- -

Inhaltsverzeichnis

1 Rahmenbedingungen ... 3

2 Leistungsbeschreibung ... „ ... „ ... „ ... 4

2.1 Zentrales Vertrags- und Lizenzmanagement .... „ ... „ „ . „ „ . „ „ ... .... „ . „ ... 5

2.2 Gestattung der unbefristeten Nutzung von IDOS „ . „ „ .. „ . „ ..... „ „ .. „ .. „ „ . „ ... „ „„ „ .... „ . „ „ . „ „ 5

2.3 Support direkt durch Oracle „ „ „ „ „ . „ „ „ ... „ „ „ „ ... „ . „ .... „ „ ... „ „ ... 6

17.04.2015 Gestattung der Nutzung und des Supports von IDOS Seite 2 von 6

(11)

- -

datapOrt

- -

1 Rahmenbedingungen

Der Auftragnehmer bietet mit dem .Integrierten

Dataport Oracle Service" (nachfolgend IDOS genannt)

einen Service zur Erfüllung fachspezifischer Anforderungen des Auftraggebers mit der Zielsetzung, die IT effizienter zu gestalten und den Auftraggeber In die

Lage zu versetzen,

skalierbare, flexible und zuverlässige Oracle -

Leistungen zu nutzen.

Der Auftragnehmer hat dazu mit Oracle geschlossen.

am 28.02.2014 einen Vertrag

Im Rahmen dieses Vertrages mit Oracle hat der Auftragnehmer Lizenzen (Überlassung) sowie den

erfo~derlichen

Support für einen festgelegten Oracle -

Produktumfc~ng

erworben und ist berechtigt, daraus

Leistungen für Zwecke des Auftraggebers anzubieten.

Der Auftragnehmer

ist

berechtigt, den Produktumfang bedarfsorientiert zu erweitern.

17.04.2015 Gestattung der Nutzung und des Supports von IDOS Seite 3von 6

(12)

- -

datapOrt

- -

2 Leistungsbeschreibung

Mit IDOS stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Leistungen zur Verfügung:

Zentrales Vertrags- und Lizenzmanagement durch den Auftragnehmer.

• Gestattung der unbefristeten Nutzung von IDOS, verbunden mit der unbefristeten Nutzung der in

Anlage 3 und 3a aufgeführten Produkte.

Support direkt durch Oracl für die in Anlagen 4 und 4a aufgeführten Produkte.

Der konkrete Leistungsgegenstand zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergibt sich aus

den nachfolgenden Ausführungen.

17.04.2015 Gestattung der Nutzung und des Supports von IDOS Seite 4von 6

(13)

- -

datapOrt

- -

2 .1 Zentrales Vertrags- und Lizenzmanagement

Leistungen des Auftragnehmers:

a) Koordination und Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der vertragskonformen Nutzung von

IDOS.

b) Sicherstellung der Compliance, d.h., Sicherstellung der Einhaltung der Oracle Lizenzbedingungen auf Basis der vom Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkung bereitgestellten Informationen

.

c) Kontinuierliche Fortschreibung der Lizenzbilanz.

d) Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der nach Buchstabe e) notwendigen Ermittlung des Nutzungsumfanges und Einhaltung der Lizenzbedingungen des Herstellers. Gestaltet sich die benötigte

Beratungsleistung besonders umfangreich oder komplex, bietet der Auftragnehmer

weitere Leistungen

zus~tzlich

kostenpflichtig an, die ggf. auch durch Dritte erbracht werden

können.

Mitwitkungsleistungen des Auftraggebers:

e)

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die in

Anlage 3, 4, 3a und 4a definierten Produkte und Mengen vollständig den betrieblichen Nutzungsumfang des Auftraggebers abdecken und dabei den

Lizenzbedingungen des Herstellers entsprechen. Der Auftraggeber haftet

gegenüber dem Auftragnehmer für alle Schäden, die durch eine nicht den lizenzrechtfichen Bestimmungen entsprechende betriebliche Nutzung entstehen.

f)

Regelmäßige Bereitstellung der für die zentrale Liz.enzbilanz des Auftragnehmers erforderlichen Informationen. Die konkreten Details (u.a. Zeitpunkte, Informationsumfang, Art der Ermittlung,

Liefermedium) bezüglich der Bereitstellung werden gesondert zwischen Auftraggeber

und

Auftragnehmer abgestimmt.

g) Verbindliche Bestätigung der Richtigkeit der unter vorstehend f) dem Auftragnehmer bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle Schäden, die durch die Abgabe einer unrichtigen Bestätigung entstehen.

2.2 Gestattung der unbefristeten Nutzung von 1005

Leistungen des Auftragnehmers:

a) Bereitstell

ung der Oracle-Produkte

i. Oracle hält auf der für die Programmauslieferung eingerichteten elektronischen Website unter der Internetadresse die Programme bereit; Datenträger werden nicht gesondert bereit gestellt. Über diese Internetadresse stehen alle nutzbaren Oracle-Produkte zum

Download bereit. Der Auftraggeber

ist aber nur für die in A nlage

3,

4, 3a und 4a definierten Produkte zum Download berechtigt.

ii.

Es ist z.u beachten, dass nicht alle

P

rogramme auf allen Hardware/Betriebssystem- Kombinationen verfügbar sind.

b) Gestattung der Installation/ Deinstallation

i. Der Auftraggeber hat das Recht. die in Anlage

3

und 3a definierten Produkte auf seiner Hardware/Betriebssystem-Kombination zu installieren/ deinstallieren.

ii.

Für die Installation/ Deinstallation der Software ist der Auftraggeber selber verantwortllch.

c) Nutzerkreis

17.04.2015

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, !DOS für seine betrieblichen Zwecke zu nutzen.

Eine

Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte ist untersagt. Der Auftraggeber haftet gegenüber

Gestattung der Nutzung und

des

Supports von IDOS

Seite 5

von

6

(14)

- -

datapOrt

dem Auftragnehmer für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Bestimmung -

entstehen.

Mengen und Preise:

d) Die jeweiligen Mengen und Preise ergeben sich aus der Anlage 3 und 3a zu diesem Vertrag.

2.3 Support direkt durch Oracle Deutschland B.V . & Co.KG

Für die Erbringung des Supports direkt durch die Oracle gelten

die

jeweils aktuellen Oracle Software Technical Support Policies, die Oracle hier veröffentlicht:

17.04.2015 Gestattung der Nutzung und des Supports voh IDOS Seite 6

von 6

(15)

Anlage 3 zum EVB-IT V9001-1/3016200 - -

datapört

- -

Auftrag Vertrag V9001-1/3016200

Gestattung der unbefristeten Nutzung von IDOS

Ursprungsbeauftragung

Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber die unbefristete Nutzung von IDOS, verbunden mit der unbefristeten Nutzung der nachstehend aufgeführten Produkte:

Oracle-Produkt

Umstellung auf

Oracle IDOS Supportvertrag Gestattun der unbefristeten Nutzun

Oracle Weblogic Suite Processor Perpetual

Gestattung der

unbefristeten Nutzung

Auftragsberechtigt für den Auftraggeber sind:

1.

Polizei Bremen

Menge Leistungszeitraum

Die Gestattung der unbefristeten Nutzung von

IDOS,

verbunden mit der unbefristeten Nutzung der vorstehend aufgeführten Produkte, beginnt zum: 21.11.2015/20.05.2016

Für die Gestattung der unbefristeten Nutzung werden nachfolgende Entgelte in Rechnung gestellt:

06.03.2015 Auftrag

Seite 1von2

(16)

Anlage 3 zum EVB-IT V9001 -1/3016200

Pos. SAP-Artikel-

Nr. Nr. Oracle-Produkt

1

02330113 Umstellung auf Oracle !DOS Supportvertrag

Gestattung der unbefristeten Nutzung

2 102330141 Oracle Weblogic Suite

1

Processor Perpetual

Gestattung der unbefristeten Nutzung

- -

datapört

- -

Die vorstehenden Preise stellen

Bruttopreise

inkl. der bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer dar

(z.Zt. 19%). Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Umsatzsteuersatz ändert, ist der Auftragnehmer

berechtigt, die vorstehenden Pre

ise zum Fälligkeitsdatum der Einkaufsverträge entsprechend anzupassen.

Die Lizenzen wurden bereits vom Auftraggeber bezahlt und hier nun umgestellt.

06.03.2015

Auftrag

Seite 2 von 2

(17)

Anlage 4 zum EVB-ITV9001-1/3016200 - -

datapOrt

--

Auftrag Vertrag V9001-1/3016200 Support direkt durch Oracle

Ursprungsbeauftragung

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Support

für

die nachstehend aufgeführten Produkte, verbunden mit der Nutzung von IDOS, direkt durch Oracle bereit:

Oracle-Produkt

Umstellung auf

Oracle IDOS Supportvertrag

Support

Oracle Weblogic S

uite

Processor Perpetual ·

Support

Oracle Weblogic Suite

Processor Perpetual ·Support

Menge

Im Rahmen der Lizenzierung über den Oracle IDOS Vertrag ist dabei die Nutzung der Oracle Datenbank Enterprise Edition vorgesehen, so dass der Funktionsumfang der Enterprise Edition unabhängig vom Inhalt der umzustellenden Supportverträge zur Verfügung gestellt wird.

Die Mindestvertragslaufzeit endet am

27.02.2018 Auftragsberechtigt für den Auftraggeber sind:

1.

, Polizei Bremen

06.03.2015 Auftrag

Seite 1von2

(18)

Anlage 4 zum EVB-IT V9001-1/3016200 - -

datapört

- -

Die

Bereitstellung des Supports erfolgt durch den Auftragnehmer ab dem:

21.11.2015/20.05.2016 Die für die Registrierung erforderliche Customer Support ldentifier - Nummer (CSI- Nummer) lautet:

- Für die Bereitstellung des Supports werden nachfolgende Entgelte in

Rechnung gestellt:

Pos.

Nr.

2

SAP-Artlkel- Nr.

102330114

102330142

Oracle-Produkt Umstellung auf Oracle IDOS

Supportvertrag

Su ort

Oracle Weblogic Suite Processor Perpetual - Support

-

Die vorstehenden Preise stellen Bruttopreise inkl. der bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer dar (z.Zt. 19%). Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Umsatzsteuersatz ändert, ist

der

Auftragnehmer berechtigt. die vorstehenden Preise zum Beginn des jeweiligen Leistungszeitraumes entsprechend anzupassen.

Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zu

Beginn

des jeweiligen

Leistungszeitraumes. Für den jeweiligen letzten Leistungszeitraum erfolgt die Rechnungsstellung zeitanteilig.

06.03.2015 Auftrag Seite2 von 2

(19)

Anlage 3a zum V9001-1/3016200 - -

datapOrt

- -

Auftrag Vertrag V9001-1/3016200

Gestattung der unbefristeten Nutzung von IDOS

Zusätzliche Beauftragung

Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber die unbefristete Nutzung von IDOS, verbunden mit der

unbefristeten Nutzung der nachstehend aufgeführten Produkte:

Die Gestattung der unbefristeten Nutzung von

IDOS, verbunden mit der unbefristeten Nutzung der

vorstehend aufgeführten Produkte, beginnt zum:

Für die Gestattung der unbefristeten Nutzung werden nachfolgende Entgelte in Rechnung gestellt:

Pos. SAP-Artikel· Mengen-

Nr. Nr. Oracle-Produkt Menge einheit Einzelpreis Gesamtpreis 1

Die vorstehenden Preise stellen Bruttopreise inkl. der bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer dar

(z.Zt. 19%). Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Umsatzsteuersatz ändert, ist der Auftragnehmer

berechtigt, die vorstehenden Preise zum Fälligkeitsdatum der Einkaufsverträge entsprechend anzupassen.

Die Rechnungsstellung erfolgt zum jeweiligen Nutzungsbeginn.

06.03.2015 Zusatzbeauftragung Nutzung Seite 1von2

(20)

Anlage 3a zum V9001-1/3016200 --

datapOrt

- -

Auftrag erteilt:

_ _ _ _ _

_

(Datum) (Name, Vorname

des Auftraggebers)

06.03.2015 Zusatzbeauftragung Nutzung Seite 2 von 2

(21)

Anlage 4a zum V9001 -1/3016200 - -

datapCirt

- -

Auftrag Vertrag V9001-1/3016200

Support direkt durch Oracle 1

Zusätzliche Beauftragung

Der

Auftragnehmer

stellt dem

Auftraggeber Support

für

die

nachstehend Produkte, verbunden mit der Nutzung von IDOS, direkt durch Oracle

Die Bereitstellung des Supports erfolgt durch den Auftragnehmer ab dem:

Für die Bereitstellung des Supports werden nachfolgende Entgelte in Rechnung gestellt:

Pos. SAP-Artikel- Mengen·

Nr. Nr. Oracle-Produkt Menge einheit Einzelpreis Gesamtpreis

1

Die

vorstehenden Preise stellen Bruttopreise inkl. der bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer dar (z.Zt. 19%). Sofern sich während der Vertragslaufzeit der Umsatzsteuersatz ändert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vorstehenden

Preise

zum Beginn des jeweiligen Leistungszeitraumes entsprechend anzupassen.

06.03.2015 Zusatzbeauftragung Support Seite

1von2

(22)

Anlage 4a zum V9001- 1/3016200

datapOrt --

--

Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraumes. Für den jeweiligen letzten Leistungszeitraum erfolgt die Rechnungsstellung zeitanteilig. ·

Auftrag erteilt: - - - -

(Datum) (Name, Vorname des Auftraggebers)

06.03.2015 Zusatzbeauftragung Support Seite 2 von 2

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