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Empfehlungen zum Bundesteilhabegesetz Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 030 629 80-614

Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Michaelkirchstraße 17/18 10179 Berlin

Tel: 030 629 80-0 Fax: 030 629 80-150

info@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

28. Juni 2019

Bundesteilhabegesetz

Empfehlungen zum Bundesteilhabegesetz

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen für die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und zur Teilhabeplanung.

Berlin – Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat kürzlich Anwendungsempfehlungen zur Gesamt- und Teilhabeplanung nach dem Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Sie zeigen auf, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen gestellt werden. Beispielsweise empfiehlt er dafür ein persönliches und leitfadengestütztes Bedarfsermittlungsgespräch mit dem Betroffenen.

Ein solches durch einen Leitfaden unterstütztes Gespräch stellt sicher, dass alle wesentlichen Informationen für die Ermittlung und Feststellung des Bedarfes sowie die Erarbeitung von Teilhabezielen strukturiert angesprochen werden.

„Allerdings sollte ein solcher Leitfaden sich nicht darin erschöpfen, automatisch abgearbeitet zu werden.

Vielmehr sollte dieser als Orientierung und Hilfestellung dienen und an die Kommunikationsfähigkeiten und an die Lebenswirklichkeit der Betroffenen angepasst werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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Pressekontakt:

Beate Hagen

Leiterin, Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

presse@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

Der Deutsche Verein empfiehlt weiter, einen Teilhabeplan und einen bereits vorhandenen Gesamtplan inhaltlich einander anzugleichen oder zu einem Plan zu vereinen. Dies sollte in enger Abstimmung und Vernetzung der beteiligten Leistungsträger stattfinden, um eine effektive und effiziente Leistungserbringung zu ermöglichen.

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher- verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-01-19_eingliederungshilfe.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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