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Aktenstück Nr. 4 E

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 25. LANDESSYNODE NR. 4 E

B e r i c h t

des Finanzausschusses

betr. Weitere Bearbeitung des Aktenstückes Nr. 4 "Kirchliches Leben im Überblick – 2014"

Deutsch Evern, 29. April 2015

I.

Auftrag

Die 25. Landessynode hatte während ihrer II. Tagung in der 8. Sitzung am 14. Juni 2014 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Landessynodalausschusses betr. Weitere Bearbeitung des Aktenstückes Nr. 4 "Kirchliches Leben im Überblick – 2014; Bericht des Landeskirchenamtes gemäß Artikel 99 Absatz 1 der Kirchenverfassung über den Stand des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Arbeit (Aktenstück Nr. 4 A) auf Antrag des Landessynodalausschusses folgenden Beschluss gefasst:

"Die in der Anlage zu diesem Aktenstück aufgeführten Abschnitte des Akten- stückes Nr. 4 werden an die ebenfalls dort aufgeführten Ausschüsse der Landes- synode zur Durchsicht überwiesen.

Die Ausschüsse werden um einen Bericht gegenüber dem Plenum gebeten, sofern eine Thematik aus ihrer Sicht der weiteren synodalen Umsetzung und Begleitung bedarf, damit die Landessynode einen entsprechenden Beratungsauftrag beschlie- ßen kann."

(Beschlusssammlung der II. Tagung Nr. 1.1)

II.

Beratungsgang

Der Finanzausschuss hat in seiner 8. Sitzung am 23. April 2015 die Abschnitte des Aktenstückes Nr. 4 beraten, die ihm durch Beschluss der Landessynode zugewiesen wur- den. Das sind die Seiten des Themenkreises "Vermögensverwaltung der Landeskirche"

(Seiten 885 bis 935).

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AKTENSTÜCK NR. 4 E SEITE 2 Der Finanzausschuss hat bereits viele der hier genannten Themenkreise in seinem Grundauftrag. Die Diskussion hat ergeben, dass einige im Aktenstück Nr. 4 aufgeführte Themen noch unter anderem Blickwinkel zu betrachten und ggf. ausführlicher zu beraten sind. So wird von den Mitgliedern Frau Brümmer und Herrn Haake als denjenigen, die die Beratungen vorbereitet haben, empfohlen, sich mit den folgenden Themen ausführlicher auseinanderzusetzen:

1. Neues Kirchliches Rechnungswesen (Doppik) Hier werden folgende Stichpunkte aufgeführt:

- Betrachtungen zur Nutzung und Umsetzung in der Landeskirche, dies gilt gleicher- maßen bei der Transparenz für die Ehren- und Hauptamtlichen

- Nutzung der vorgesehenen Steuerungsinstrumente (Output-Steuerung) - Auswertungen für die Nutzer, Bildung weiterer Standards, Vereinheitlichungen - Überprüfung des Rechtes mit Ausführungsbestimmungen

Der Finanzausschuss stellt hierzu fest, dass mit der Beschlussfassung der 24. Landes- synode eine Berichterstattung des Landeskirchenamtes im Finanzausschuss sicher- gestellt ist; ebenso hat der Landessynodalausschuss in seiner 12. Sitzung am 22. Ja- nuar 2015 den Finanzausschuss mit der Begleitung der Doppik beauftragt. Für eine Berichterstattung des Finanzausschusses in der Landessynode stellt der Ausschuss jetzt einen Antrag.

2. Aufstellung des Landeskirchlichen Haushaltes, Prüfung der Steuerungsinstrumente der Landessynode (z. B. bei der Stellenplanung auf landeskirchlicher Ebene)

Der Finanzausschuss ist an der jeweiligen Haushaltsberatung mit dem Landeskirchen- amt und dem Landessynodalausschuss beteiligt. Eine gesonderte Betrachtung ver- schiedener Gesichtspunkte ist sinnvoll, aber ohne zusätzlichen Auftrag möglich.

3. Evaluierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) Beratung auch unter den Gesichtspunkten

- Reichen die derzeitigen Steuerungsinstrumente mit Kriterien und Strukturanpas- sungsfonds aus oder bedarf es Veränderungen?

- Beginn frühzeitiger Beratungen über den beschlossenen Planungszeitraum bis zum Jahr 2022 hinaus.

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AKTENSTÜCK NR. 4 E SEITE 3 Der Finanzausschuss stellt fest, dass die weiteren Beratungen zusammen mit dem Schwerpunkteausschuss diese Fragestellungen ermöglichen sollen. Ein Antrag hierzu wird im Zusammenhang mit dem Bericht des Landeskirchenamtes betr. Auswertung und Fortentwicklung der finanziellen Förderung von Kirchenkreisen aus dem Struktur- anpassungsfonds (Aktenstück Nr. 31) in dieser Tagung gestellt.

4. Behandlung des Berichtes über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung des Oberrechnungsamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD – ORA)

Es wird empfohlen, dass zur Verbesserung des Informationsstandes der Mitglieder des Finanzausschusses und zur Verstetigung der Kommunikation mit dem Landessynodal-

ausschuss der Bericht des Oberrechnungsamtes zum jeweiligen Jahresabschluss gemeinsam beraten werden sollte.

Der Finanzausschuss wünscht sich zur besseren Einbindung in den Beratungsprozess zum Prüfungsbericht des ORA, gerade auch im laufenden Umstellungsprozess des Rechnungswesens, eine direkte Beteiligung. Die Rechtslage sieht allerdings vor, dass der Landessynodalausschuss für die Entgegennahme und Abnahme des Prüfungs- berichtes zuständig ist, der Finanzausschuss wird jeweils in den grundlegenden The- men vom Landessynodalausschuss eingebunden bzw. prüft anhand des Berichtes, ob grundsätzliche finanzielle Fragestellungen angesprochen sind. Hier soll aus Sicht des Finanzausschusses in enger Zusammenarbeit mit dem Landessynodalausschuss eine Vorgehensweise abgestimmt werden. Die Beratung des "ORA-Berichtes" aufgrund der Umstellung des kirchlichen Rechnungswesens wird gemeinsam erfolgen.

5. Versorgungsverpflichtungen an die Mitarbeitenden, Prüfung der Handlungsweisen der Landeskirche

Der Finanzausschuss hatte bereits während der I. Tagung der 25. Landessynode in der 2. Sitzung am 21. Februar 2014 einen Auftrag zu den Pensions- und Alterszusatzver- sorgungsverpflichtungen erhalten. Dieser Auftrag ermöglicht alle Aspekte für die Bera- tung und Berichterstattung in der Landessynode.

6. Betrachtung des Baumanagements in der Landeskirche sowie energetische Sanierung landeskirchlicher Baudenkmäler

Im Rahmen der Haushaltsberatungen sollte vom Landeskirchenamt eine Liste der zu fördernden Baudenkmäler, gestaffelt nach den geplanten Förderjahren und Aufwand, vorgelegt werden.

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AKTENSTÜCK NR. 4 E SEITE 4 Der Finanzausschuss stellt fest, dass dieser Themenkreis zur Organisation des kirch- lichen Baumanagements gehört und in den Aufgabenbereich des Umwelt- und Bauaus- schusses fällt. Eine Information über anstehende Maßnahmen im Rahmen der Haus- haltsberatungen des Landessynodalausschusses und des Finanzausschusses wird befürwortet.

III.

Anträge

Der Finanzausschuss stellt folgende Anträge:

Die Landessynode wolle beschließen:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Finanzausschusses betr. Weitere Bear- beitung des Aktenstückes Nr. 4 "Kirchliches Leben im Überblick – 2014" (Akten- stück Nr. 4 E) zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Finanzausschuss wird gebeten, sich über den Themenkomplex "Neues Kirch-

liches Rechnungswesen (Doppik)" vom Landeskirchenamt laufend berichten zu lassen und die Weiterentwicklung zu begleiten. Der Landessynode ist zu berichten.

Tödter Vorsitzender

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