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Aufgaben zur geographischen und zeitlichen Verbreitung der Hexenverfolgung und: Wer wurde verfolgt?

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Academic year: 2022

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Einführung

Drei Phasen des Hexenwahns

Der „Hexenwahn“ hat sich in drei Phasen entwickelt. In der ersten Phase, 400 bis 1230, wurde an die Existenz von Hexerei allgemein noch nicht geglaubt.

In der zweiten Phase, 1230 bis 1430, wurde der Dämonen- und Hexenglauben unter- mauert und ein besonderer Verbrechensbegriff entwickelt: der der „Hexerei“. Die Scholastik, auf dem Hintergrund frauenfeindlicher Positionen, entwickelte die anklä- gerische These der „Teufelsbuhlschaft“ – die geschlechtliche Verbindung der Frauen mit dem Teufel, dem so genannten „Incubus“ bzw. „Sukkubus“. Der vom „Sachsens- piegel“ (erschien zwischen 1224 und 1231) auf Zauberei erkannte Feuertod fand nun auch auf hexische Ketzerei Anwendung und setzte sich als Strafform in der späteren Gesetzgebung durch.

In der dritten Phase, 1430 bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, fand die eigentliche groß angelegte und systematisch betriebene Hexenverfolgung und Tötung von Frauen, Männern und Kindern statt und ist somit ein Phänomen der Neuzeit und nicht des Mit- telalters. Diese wurde durch die so genannte „Hexenbulle“ 1484 (Papst Innozenz VIII.) und den „Hexenhammer“ eingeleitet. Letzterer wurde von dem päpstlichen In- quisitor Heinrich Kramer 1487 verfasst.

Geographische und zeitliche Verbreitung der Hexenverfolgung

Von Südfrankreich während des 14. Jahrhunderts ausgehend verbreitete sich die He- xenverfolgung nach Oberitalien, Nordspanien, Ost- und Westfrankreich und in die Schweiz. Auch Jeanne d´Arc z.B. wurde in dieser Zeit verbrannt (1431 in Rouen). Seit etwa 1560 war Zentraleuropa Kern der Hexenverfolgung.

Eine gesamte zahlenmäßige Eingrenzung ist schwierig. Die Gesamtzahl der Verfahren belief sich auf ca. 110.000 in Europa, davon 50.000 in Deutschland. Knapp die Hälfte der beschuldigten Personen wurde hingerichtet. Dies entspricht einer in der Literatur geschätzten Zahl zwischen 50. oder 60.000 Personen, etwa 50 Prozent von ihnen in Deutschland, das somit zum Zentrum der Hexenverfolgung wurde.

Die Verfolgung in Deutschland war nicht konstant, sondern verlief in Wellen. Dort gab es drei bedeutende Verfolgungswellen: 1. zwischen 1585 und 1595, 2. besonders in den katholischen Territorien um 1630 und 3. von ungefähr 1650 bis Anfang der 1660er Jahre. Im 30jährigen Krieg von 1618 bis 1648 wurden der Hexerei Bezichtigte stark verfolgt.

Eine starke Dichte von Verfolgungen sind für die Kurfürstentümer Mainz, Trier und Köln, die Herzogtümer Westfalen und Preußen, Lothringen, das Hochstift Paderborn und die Stadt Osnabrück überliefert:

In der Stadt Osnabrück wurden zwischen 1561 und 1639 276 Frauen und Männer hin- gerichtet. In den fränkischen Hochstiften fand zwischen 1626 und 1630 die vermutlich größte deutsche Verfolgung, vielleicht die größte in Europa, mit mehreren tausend Op- fern statt. In dieser Zeit fanden auch im Herzogtum Westfalen (Höhepunkt 1630) –

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Quellenauszug

Höhepunkt der europäischen Hexenverfolgungen: „Neue Zeitung von sechshundert Hexen“, Bamberg 1630; Kurtzer und wahrhafftiger Bericht, Bamberg 1659 (zitiert nach: Behringer, Hexen- und Hexenprozesse, S. 260 ff.):

„Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Neue Zeitung Von sechshun- dert Hexen, Zauberern und Teuffels-Bannern; welche der Bischoff zu Bamberg hat verbrennen lassen / was in guetlicher und peinlicher Frage bekannt. Auch hat der Bi- schoff im Stift Wuertzburg ueber die neun hundert verbrennen lassen.

Und haben etliche hundert Menschen durch ihre Teuffels-Kunst um das Leben ge- bracht, auch die lieben Fruechte auf dem Felde, durch Reiffen und Frost verderbet, darunter nicht allein gemeine Personen, sondern etliche der vornehme Herrn, Doctor und Doctors-Weiber, auch etliche Rahts-Personen, alle hingerichtet und verbrannt worden: welche so schreckliche Taten bekannt, daß nicht alles zu beschreiben ist, die sie mit ihrer Zaubery getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht finden. [...].

Wahrhaftiger Bericht, wie im Kayserlichen Stifft Bamberg viel Zaeuberin sind ver- brannt worden, wie sie bekennet haben, daß sie in etlichen Jahren im gantzen Land den Wein und das Getraeydig alles erfroeret, viel Menschen und Viehe gesterbet, auch krumm und lahm gemacht, und schreckliche Thaten bekannt haben. [...]

Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer dreytausend die Walpurgs-Nacht bey Wuertzburg auf dem Kreydenberg auf dem Tanz gewesen, [...]

Es sind etliche Maegdlein von sieben, acht, neun und zehen Jahren, unter diesen Zau- berin gewesen, deren zwey und zwantzig sind hingerichtet und verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter ueber die Mutter geschrien, die sie solche Teuffels-Kunst gelehret haben und seynd in dem Stifft Bamberg ueber die sechshundert Zauberin verbrannt worden, der noch taeglich viel eingelegt und verbrannt werden.

Und hat die Zauberey in Bamberg und Wuertzburg so ueberhand genommen, daß auch die Kinder in Schulen und auf Gassen einander gelehret, deswegen dann etliche Schu- len gantz eingestellet: Zu Wuertzburg seyn schon etliche Muenche und Pfaffen auch viel vornehme Herren, Buergermeister und Rats-Personen angeben, deren Theil schon verbrannt.“

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Aufgaben zum Quellenauszug

a. Was für Personen (Geschlecht, Alter, Berufsstand etc.) und wie viele wurden verhaftet und verbrannt?

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b. Was wurde den Menschen vorgeworfen?

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c. Wie hat sich das Hexenbild bis 1630 verändert?

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d. Unter welchen Umständen kann es zu solchen Massenprozessen gekommen sein? Beachten Sie dabei insbesondere die Aspekte „gütliche und peinliche Be- fragung“, Denunziation und den Absatz 5 der Quelle. Zur Erläuterung: Die so genannte „gütliche“ Befragung verlief ohne Folter. Wenn der Beschuldigte al- les abstritt, kam es zur so genannten „peinlichen“ Befragung, der Folter.

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