• Keine Ergebnisse gefunden

Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit - Rundschreiben des Gesamtpersonalrats Nr. 03-2016

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit - Rundschreiben des Gesamtpersonalrats Nr. 03-2016"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gesamtpersonalrat Seite 1 von 1

für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Fax: 496-2215

Knochenhauerstr. 20/25 E-Mail: gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de

28195 Bremen Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

G E S A M T P E R S O N A L R A T A K T U E L L

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Irene Purschke Telefon: 361-2639

-Rundschreiben Nr. 3 vom 22. Februar 2016

Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist so weit, die Handlungshilfe ist da!

Sie beschreibt praxisorientiert die Grundsätze und das mögliche Vorgehen zur Erhebung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die Handlungshilfe bietet eine gute Orientierung. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Beurteilung aller mit der Tätigkeit verbundenen Belastungen mit Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit.

Sieben Arbeitsschritte sind notwendig, um für eine rechtssichere Durchführung zu sorgen.

Die Instrumente, die hier vorgestellt werden, sind eine Auswahl aus vielen Möglichkeiten. Das

Kompetenzzentrum bei der Senatorin für Finanzen und die Fachdienste für Arbeitsschutz beraten und unterstützen bei der Auswahl der Instrumente.

Wir sehen diese Handlungshilfe als Chance an, sich im Steuerkreis des betrieblichen Gesundheitsmanagements dieser Aufgabe zu stellen.

Wichtig ist, dass diese Handlungshilfe dazu führt, dass notwendige Maßnahmen umgesetzt werden und deren Wirksamkeit überprüft wird. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt bei der Dienststellenleitung, die die Interessenvertretungen frühzeitig mit einbeziehen muss.

In der Handlungshilfe wird deutlich: Eine gute Planung ist das A und O einer erfolgreichen

Gefährdungsbeurteilung. Dafür braucht man Zeit! Sie ist eine Aufgabe, der sich alle Dienststellen und Betriebe gesetzlich stellen müssen.

Wir empfehlen: Nutzt die Handlungshilfe!

Mit kollegialen Grüßen

Doris Hülsmeier Vorsitzende Anlage

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Arbeitgeberverpflichtung, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen, wie sich vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt,

Um herauszufinden, ob Beschäftigte bei ihrer Arbeitsaus- führung gefährdet sind, werden im Rahmen der Gefähr- dungsbeurteilung neben den mechanischen, elektri- schen, thermischen

DGUV-Information 213-716: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach

… die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit.. möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst

Im zweiten Schritt geht es darum, die psychische Belastung der Arbeit für die gewählten Tätig- keiten/Bereiche zu ermitteln. Welche Belastungsfaktoren im Einzelnen bei der

In Bezug genommen werden dabei zum einen einschlägige Ergonomie-Normen (u. DIN EN ISO 10075-2, DIN EN ISO 6385, DIN EN 29241-2), zum anderen aber auch wissenschaftliche

Damit aber aus Unsicherheit nicht Untätigkeit wird und damit im bremischen öffentli- chen Dienst die Chancen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung genutzt werden,

In der Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit finden sich konkrete Analyse-Instrumente und eine praxisorientierte Beschreibung des Ablaufs.