• Keine Ergebnisse gefunden

Zuständigkeitsverordnung Trennungsgeld

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zuständigkeitsverordnung Trennungsgeld"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bewilligung, Abrechnung und Zahlung von Trennungsgeld in seinem Geschäftsbereich

(Zuständigkeitsverordnung Trennungsgeld)

Vom 4. Dezember 1995

Aufgrund von § 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:

§ 1

(1) Das Landesamt für Finanzen ist zuständig für die Bewilligung, Abrechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über das Trennungsgeld der Beamten und Richter (Sächsische Trennungsgeldverordnung – SächsTGV) vom 11. November 1994 (SächsGVBl. S. 1634) und der Verordnung über das Auslandstrennungsgeld (Auslandstrennungsgeldverordnung – ATGV) vom 4. Mai 1991 (BGBl. I S. 1081), geändert durch Verordnung vom 16. April 1993 (BGBl. I S. 492), für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen.

(2) Das Nähere wird durch Erlaß bestimmt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

Dresden, den 4. Dezember 1995 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt

Zuständigkeitsverordnung Trennungsgeld

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.1996 Seite 1 von 1

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für die von der Schließung betroffenen Schülerinnen und Schüler ist an Schule und Hort eine Betreuung mit Ausnahme einer Notbetreuung nach Maßgabe des § 2 Absatz 4 Satz 2 bis 4

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über

Die Anträge auf Bewilligung von Trennungsgeld, die Forderungsnachweise für die monatliche Abrechnung des Trennungsgeldes und die Anträge auf Gewährung einer Reisebeihilfe sind bei

1 bis 5 unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenvergütung, und ist aus dienstlichen Gründen ein Umzug nicht erforderlich (§ 3 Abs. 1 Buchstabe d des

(11) Der zweite Teil der mündlichen Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, in dem nachgewiesen werden soll, dass im Rahmen des nach Absatz 5 gewählten Handlungsbereiches eine

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen.

unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und zu besorgen ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruchs zu einer Existenzgefährdung führen würde... Handelt es sich um

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass nach ihrer Bekanntgabe die Sachlage der SARS-CoV-2-Pandemie oder