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ABFALLWIRTSCHAFT Themen reihe

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Academic year: 2022

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ABFALLWIRTSCHAFT

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Herausgeber Landratsamt Erding Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding

www.landkreis-erding.de Presserechtlich verantwortlich Landkreis Erding vertreten durch Landrat Martin Bayerstorfer Redaktion Landratsamt Erding Layout & Bildmaterial Landratsamt Erding, 123rf Druck Norbert Präbst Satz & Druck GmbH 84405 Dorfen Papier 100 % Recycling Stand Dezember 2021

www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft Mehr Informationen finden Sie unter:

Abfallberatung | Telefon: 08122 / 58 - 13 17 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit unseren Faltblättern möchten wir Ihren Alltag erleichtern, Sie informieren und Anregungen geben. Wenn Sie Fragen haben, Rat und Hilfe brauchen, sind wir natürlich auch gerne persönlich für Sie da.

Ihr Landrat Martin Bayerstorfer

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GEFAHREN & ENTSORGUNG

Mineralwolle-Dämmstoffe kommen in Form von Glas- oder Steinwolle zum Einsatz. Hauptsächlich werden diese Dämmstoffe aus Glasroh- stoffen oder Gesteinen unter Verwendung von Altglas hergestellt. Zu- geschlagen werden den Dämmstoffen Binder und Öle. Kunstharze als Binder stabilisieren die Form der Dämmstoffe, während die Öle den Staubanteil verringern.

Die in den Dämmstoffen enthaltenen Glas- und Steinwollefasern (KMF

= künstliche Mineralfasern) haben vorwiegend eine mittlere Länge von einigen Zentimetern und einen mittleren Durchmesser von drei bis fünf Mikrometern. Aufgrund ihrer Länge sind sie nicht atembar. Jedoch wer- den beim Zuschnitt und der Verarbeitung Fasern freigesetzt, die in die Lunge geraten können. Fasern von alter Glas- und Steinwolle stehen im Verdacht, Krebserkrankungen hervorrufen zu können. Entsprechend sind sowohl an den Umgang mit diesem Material als auch an die Entsorgung des Abfalls besondere Anforderungen gestellt.

Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die vor 1996 verarbeitet wurden.

Seit 1996 werden in Deutschland Mineralwolleprodukte hergestellt, die als unbedenklich gelten. Zudem gilt in Deutschland seit 2000 ein Verbot von Glas- und Steinwolle, die ein Krebspotential aufweisen. Durch das Verwendungsverbot ist der Umgang mit alter Mineralwolle nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instandset- zungsarbeiten möglich und zulässig. Für diese Tätigkeiten sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten. In diesem Sinn darf auch ausge- baute Mineralwolle nicht wieder verwendet, sondern muss ordnungsge- mäß entsorgt werden. Abfälle von Mineraldämmstoffen können in zwei Gruppen unterschieden werden:

1. Ausgebaute alte Mineralwolle – Abfallschlüssel 170603*

Abfallbezeichnung: „anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stof- fen besteht oder solche Stoffe beinhaltet“. Es handelt sich dabei um einen besonders überwachungsbedürftigen Abfall. Alte Glas- und Steinwolle darf nur von fachlich geeigneten Firmen ausgebaut werden. Es sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe – Faserstäube (TRGS 521) zu be- achten. Hinzuweisen ist insbesondere auf entsprechende Schutzkleidung und Atemschutz. Die Mineralwolleabfälle sind am Entstehungsort in reiß- feste Bändchengewebesäcke oder in Big Bags zu verpacken. Eingehende Informationen zum Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen enthält eine Handlungsanleitung der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft „Um- gang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)“.

2. Reste und Verschnitt von neuer

Mineralwolle – Abfallschlüssel 17 06 04.

Abfallbezeichnung: „Dämmmaterial, mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 03* fällt“. Neue Mineralwolle-Dämmstoffe werden aufgrund der Be- schaffenheit der Faserstruktur als frei von Krebsverdacht eingestuft. Diese Produkte sind daran zu erkennen, dass deren Verpackung mit dem RAL- Gütezeichen gekennzeichnet ist. Diese Mineralwolle ist auch staub- dicht verpackt anzuliefern.

Entsorgung im Landkreis Erding

Bei Abfällen von Glas- und Steinwolle handelt es sich zum größten Teil um nicht brennbare mineralische Produkte, die auf einer Deponie abgelagert werden müssen. Zuständige Entsorgungsanlage ist die Müllumladestation in Isen. Es werden nur im Landkreis Erding angefallene Glas- und Steinwolle angenommen.

Es gelten folgende Annahmebedingungen

Die Mineralfaserabfälle sind in dafür geeigneten reißfesten Bändchenge- webesäcken oder in Big Bags staubdicht verpackt anzuliefern. Nicht oder nur unzureichend verpackte Mineralwolle wird nicht angenommen. Eine Nachverpackung vor Ort ist nicht zulässig.

Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt 400 Euro pro Tonne (1000 kg)

Ausnahme: Mineralfaserplatten, sogenannte Odenwaldplatten können nicht über den gleichen Weg wie die beschriebene Mineralwolle entsorgt werden. Die Beseitigung von Mineralfaserplatten ist vom Abfallerzeuger auf direktem Weg über Betreiber von zugelassenen Untertagedeponien zu veranlassen.

Ansprechpartner und Telefonnummern

Joachim Gell: 08122 / 58- 13 17 Marinus Heidner: 08122 / 58- 13 19 Müllumladestation Isen: 08083 / 14 59

Öffnungszeiten der Müllumladestation Isen

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 13 bis 17 Uhr Samstag 8 bis 13 Uhr

Gewerbliche Anlieferungen von KMF-Abfällen an der Müllumladestation Isen sind nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich. Mit Bestäti- gung Ihrer Anmeldung wird Ihnen ein Anlieferungstermin mitgeteilt. Bitte beachten Sie hierzu die weiterführenden Informationen und Anmeldefor- mulare unter:

www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft/muellumladestation-isen

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