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Rheuma Top 2019Symposium für die Praxis

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POLITFORUM

Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens im zweiten Paket zu den Kostendämpfungs- massnahmen Regelungen respektive ent- sprechende Präzisierungen im Rahmen der Rechtsetzung zu treffen, die geeignet sind, die Mengenausweitung fördernde Anreize abzuschaffen.

Begründung

Der Bundesrat hat das erste Paket der aus dem Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der OKP» empfohlenen Massnah- men in die Vernehmlassung gegeben. Leider fehlt darin die «unmittelbar umsetzbare Massnahme»

zur Vermeidung von Fehlanreizen. Dies, obwohl vonseiten der Ärzteschaft wie auch von den Ex- perten mengenabhängige Bonusvereinbarungen und Kickbacks vor allem im Rahmen der Spitalver- sorgung abgelehnt werden, weil sie den Effekt haben, dass unnötige und medizinisch nicht ge- rechtfertigte Mengenausweitungen erfolgen, die mit der Streichung von diesen Fehlanreizen ver- hindert werden können. Zudem würden damit die

Behandlungsqualität und -gerechtigkeit zuneh- men. Und die Ärzteschaft würde von dem ihr auf- erlegten Druck, eine vorgegebene Anzahl Fälle ge- nerieren zu müssen, entlastet. Eine vergleichbare gesetzliche Regelung zum Verzicht auf mengen- bezogene Anreize habe auch der Deutsche Bun- destag getroffen, so die Experten. Die im Bericht empfohlene Massnahme, welche diese Motion aufnimmt, werde die heute existierenden Fehl - anreize für Ärzte hinsichtlich medizinisch nicht gerechtfertigter Mengenausweitungen entschei- dend reduzieren, so die Meinung der Experten.

Offenbar werde der bestehende Handlungsspiel- raum der Kantone nicht ausgeschöpft, weshalb der Bund handeln sollte.

MOTION

vom 13.12.2018

Schluss mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks

Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn

Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass Fehlanreize zur Mengenausweitung besei- tigt werden müssen. Wird die Aufnahme von Spitälern auf die Spitalliste an die Bedingung ge- knüpft, Kickbacks oder mengenbezogene Boni für die Entschädigung interner und externer Fachkräfte zu vermeiden, lassen sich laut Exper- tenbericht unnötige und medizinisch nicht ge- rechtfertigte Mengenausweitungen verhindern

und nehmen die Behandlungsqualität und -ge- rechtigkeit zu. Wie der Bundesrat bereits in sei- nen Antworten zu den Motionen Heim (Trans- parenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion) und Grünliberale Fraktion (keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte) vom 1. Juni 2018 festgehalten hat, ist zu prüfen, ob und wie das Anliegen mittels Verordnungsanpassung ange-

gangen werden kann oder ob eine Anpassung auf Gesetzesstufe erforderlich ist. Diese Arbei- ten sind noch nicht abgeschlossen.

Sollte sich aus den Arbeiten ergeben, dass eine Gesetzesänderung nötig ist, würde gegebenen- falls ein entsprechender Vorschlag im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets Ende Jahr angestrebt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 27.2.2019

Die mit dem Regenbogen

Rheuma Top 2019

Symposium für die Praxis

Donnerstag, 22. August 2019 8.40 –18.00 Uhr

SEEDAMM PLAZA, Pfäffikon SZ

Mehr Infos

www.mepha.ch / events

Unterstützt durch: Viollier AG, iQone Healthcare Switzerland,

HESS Medizintechnik AG, Rheuma Schweiz, ARS MEDICI, MEDICAL TRIBUNE

ARS MEDICI 13 | 2019

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