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(1)

Schweizerische Ärztezeitung

Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services

Editorial 1799

Die Aufhebung des Arztgeheimnisses gefährdet die öffentliche Sicherheit

Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften 1803

Charta «Zusammenarbeit der Fachleute im Gesundheitswesen»

FMH-Stellungnahme zur SAMW-Charta 1806

Eine Charta zur Zusammenarbeit – ohne Zusammenarbeit?

Tribüne 1826

Weitere Stabilisierung von Übergewicht und Adipositas

Begegnung mit Thomas Nierle 1830

«Einmal mehr sind wir in die Lücke gesprungen»

«Zu guter Letzt» von Anna Sax 1836

Menumat

48

26.11. 2014

(2)

I N H A LT

FMH

Editorial

1799 Die Aufhebung des Arztgeheimnisses gefährdet die öffentliche Sicherheit Monique Gauthey

Gesundheitsförderung und Prävention 1801 Ein Leben lang unsere Gesundheit

fördern: Gesundheitsförderung im Lebensverlauf

Barbara Weil, Catherine Favre Kruit

Wie wirken sich Übergangsperioden im Alterungsprozess und kritische Ereignisse auf die Gesundheit aus? Was führt in den verschiedenen Lebensabschnitten zu Anfälligkei- ten und Ungleichheiten? Solche Fragen der Lebenslauf- forschung werden im Januar bei der Nationalen Gesund- heitsförderungs-Konferenz erörtert.

1802 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

1803 Charta «Zusammenarbeit der Fachleute SAMW im Gesundheitswesen»

Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften

Die vorliegende Charta soll dazu beitragen, die Behand- lung von Patienten zu optimieren, die Versorgung sicher zustellen angesichts des zunehmenden Mangels an Gesundheitsfachleuten und die Arbeit der Gesund- heitsfachleute zu unterstützen.

1806 Eine Charta zur Zusammenarbeit – FMH ohne Zusammenarbeit?

Jürg Schlup

Die FMH nimmt Stellung und kritisiert, dass die vorste- hende Charta von Personen ohne nachvollziehbare Legitimation ihres jeweiligen Berufsstandes formuliert wurde. Ihre Bedeutung sei daher deutlich einge- schränkt. Die FMH begrüsst, dass die gemeinsame Ent- wicklung interprofessioneller Leitlinien den Berufs- und

Briefe / Mitteilungen

1808 Briefe an die SÄZ

1810 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

1811 Berufshaftpflichtversicherung 1812 Zahlungseingang pünktlich 1813 Stellen und Praxen

Tribüne

Standpunkt

1823 Diagnostik wohin? –

Überlegungen aus der Kinderpsychiatrie Monika Fry

Bei der psychiatrischen Diagnostik gibt es keine Eindeu- tigkeit wie in der somatischen Medizin. Weder psycho- logische Tests, neuropsychologische Untersuchungen noch Röntgenbilder oder Blutanalysen können psychi- sche Krankheit erfassen. Zudem ist Vorsicht geboten:

Kinder und Jugendliche können durch voreilige Diagno- sen entmutigt werden.

Public health

1826 Weitere Stabilisierung

von Übergewicht und Adipositas Kaspar Staub, Frank Rühli

Ziel der hier vorgestellten Untersuchung war es, anhand des Datensatzes der Stellungspflichtigen des Jahres 2013 den Body Mass Index auf nationaler Ebene zu analysie- ren. Gezeigt hat sich eine Stabilisierung des Überge- wichts, die Werte steigen seit drei bis vier Jahren nicht mehr weiter an. Doch jeder vierte Stellungspflichtige war übergewichtig oder adipös.

1829 Spectrum

Horizonte

Begegnung mit …

1830 «Einmal mehr sind wir in die Lücke gesprungen»

Daniel Lüthi

Einen Pendler zwischen zwei Welten hat Daniel Lüthi diesmal zum Gespräch getroffen – einen Pendler zwischen der heilen Schweizer Spitalwelt und dem Elend der unterversorgten Patienten in den Armuts- und

(3)

I N H A LT

Horizonte Schaufenster 1833 Die Tapfere

Peter Süsstrunk Ausstellung 1834 Berggladiatoren

Erhard Taverna

Ohne Jagd auf Rekorde geht heutzutage auch das Berg- steigen nicht mehr. So kommt man in die Medien – und das freut alle, die mit dem Bergsteigen Geld verdienen.

Die Ausstellung «Himalaya Report» im Berner Alpinen Museum zeigt, wie Bergsteigen im Medienzeitalter funk- tioniert. Eindrucksvolle Leistungen sind es allemal.

Zu guter Letzt 1836 Menumat

Anna Sax

Coq au vin mit Kartoffeln à la Mexico. Eine freundliche Stimme wünscht «Guten Appetit». Das klingt gut – bloss: Die Stimme kommt aus einem Automaten, der Coq au vin auch. Guten Appetit? Impressionen aus Finnland.

Mix & Remix

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor

Annette Eichholtz M.A.

Redaktionssekretariat Elisa Jaun Redaktion und Verlag

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: redaktion.saez@emh.ch Internet: www.saez.ch, www.emh.ch Herausgeber

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12 E-Mail: info@fmh.ch

Internet: www.fmh.ch Herstellung Schwabe AG, Muttenz Marketing EMH Dr. Karin Würz

Leiterin Marketing und Kommunikation Tel. 061 467 85 49, Fax 061 467 85 56 E-Mail: kwuerz@emh.ch

Inserate Werbung Dr. Karin Würz Leitung Anzeigenverkauf

Tel. 061 467 85 49, Fax 061 467 85 56 E-Mail: kwuerz@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt

Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»

FMH Consulting Services Stellenvermittlung Postfach 246, 6208 Oberkirch Tel. 041 925 00 77, Fax 041 921 05 86 E-Mail: mail@fmhjob.ch

Internet: www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12

EMH Abonnemente

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Abonnemente, Postfach, 4010 Basel Tel. 061 467 85 75, Fax 061 467 85 76 E-Mail: abo@emh.ch

Jahresabonnement: CHF 320.–, zuzüglich Porto

© 2014 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vor- behalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486

ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.) Titelbild: Pp76/Dreamstime.com

I M P R E S S U M

Delegierte der Fachgesellschaften Allergologie und Immunologie:

Prof. Dr. A. Bircher

Allgemeinmedizin: Dr. B. Kissling Anästhesiologie und Reanimation:

Prof. T. Erb

Angiologie: Prof. B. Amann-Vesti Arbeitsmedizin: Dr. C. Pletscher Chirurgie: Prof. Dr. L. Bühler Dermatologie und Venerologie:

PD Dr. S. Lautenschlager Endokrinologie und Diabetologie:

Prof. Dr. G. A. Spinas

Gastroenterologie: PD Dr. C. Mottet Geriatrie: Dr. M. Conzelmann Gynäkologie und Geburtshilfe:

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. W. Holzgreve

Hämatologie: Dr. M. Zoppi Handchirurgie: PD Dr. L. Nagy Infektologie: Prof. Dr. W. Zimmerli Innere Medizin: Dr. W. Bauer Intensivmedizin: Dr. C. Jenni Kardiologie: Prof. Dr. C. Seiler Kiefer- und Gesichtschirurgie:

Prof. Dr. H.-F. Zeilhofer

Kinder- und Jugendpsychiatrie: Dr. R. Hotz Kinderchirurgie: Dr. M. Bittel

Medizinische Genetik: Dr. D. Niedrist Neonatologie: Prof. Dr. H.-U. Bucher Neurochirurgie: Prof. Dr. H. Landolt Neurologie: Prof. Dr. H. Mattle Neuropädiatrie: Prof. Dr. J. Lütschg Neuroradiologie: Prof. Dr. W. Wichmann

Nuklearmedizin: Prof. Dr. J. Müller Onkologie: Prof. Dr. B. Pestalozzi Ophthalmologie: Dr. A. Franceschetti ORL, Hals- und Gesichtschirurgie:

Prof. Dr. J.-P. Guyot

Orthopädie: PD Dr. M. Zumstein Pädiatrie: Dr. R. Tabin

Pathologie: Prof. Dr. G. Cathomas Pharmakologie und Toxikologie:

Dr. M. Kondo-Oestreicher

Pharmazeutische Medizin: Dr. P. Kleist Physikalische Medizin und Rehabilitation:

Dr. M. Weber

Plast.-Rekonstrukt. u. Ästhetische Chirurgie:

PD Dr. T. Fischer

Pneumologie: Prof. Dr. T. Geiser

Prävention und Gesundheitswesen:

Dr. C. Junker

Psychiatrie und Psychotherapie:

Dr. G. Ebner

Radiologie: Prof. Dr. B. Marincek Radioonkologie: PD Dr. Damien Weber Rechtsmedizin: Prof. T. Krompecher Rheumatologie: Prof. Dr. M. Seitz Thorax-, Herz- und Gefässchirurgie:

Prof. Dr. T. Carrel

Tropen- und Reisemedizin: PD Dr. C. Hatz Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

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PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

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Annette Eichholtz M.A.

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«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt

Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»

FMH Consulting Services Stellenvermittlung Postfach 246, 6208 Oberkirch Tel. 041 925 00 77, Fax 041 921 05 86 E-Mail: mail@fmhjob.ch

Internet: www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12

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Jahresabonnement: CHF 320.–, zuzüglich Porto

© 2014 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vor- behalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486

ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.) Titelbild: Paolo De Santis/Dreamstime.

com

I M P R E S S U M

(4)

E d i t o r i a l

F M H

Wäre die Bevölkerung besser vor einigen als gefährlich geltenden Einzelpersonen geschützt, wenn die Ärztinnen und Ärzte die ih- nen vorliegenden Informationen weitergäben? So lautet jedenfalls die Forderung, die eindringlich an mehreren Fronten in der Schweiz und in Europa als einfa- che Antwort auf die Sicherheits- problematik immer wieder laut wird. In der Schweiz betrifft dies den Umgang mit gefährlichen Häftlingen oder abgewiesenen Asylsuchenden. In Europa stellt sich besonders in der Türkei diese heisse Frage, die dort im Zusammenhang mit politischen Protes- ten steht: Die türkischen Ärztinnen und Ärzte werden unter Druck gesetzt, weil sie Demonstranten versorgt und behandelt haben, die im Rahmen der Proteste im Gezi-Park im vergangenen Jahr verletzt wurden. Aktuell drohen ihnen schwere Sanktionen seitens der Gerichte des Landes, wenn sie sich weiterhin weigern, persönliche Informationen über Personen herauszugeben, die während den Demonstrationen verletzt wurden. Auch dort berufen sich die Behörden auf die öffentliche Sicherheit [1]!

Jedoch hat sich das Arztgeheimnis im Laufe der Jahrhunderte als unverzichtbar für eben jene öffentliche Sicherheit heraus- gestellt. Genau aus diesem Grund wurde es den entsprechenden Berufsgruppen strikt auferlegt, die bei Verletzung dieses Geheim- nisses schwer bestraft werden können. Artikel 321 des Schweizeri- schen Strafgesetzbuchs (StGB) sieht zwar Ausnahmen vor, diese müssen aber in Bundes- oder Kantonsgesetzen festgehalten sein.

Die Fehler, die in der furchtbaren Ermordung dreier junger Frauen in verschiedenen Kantonen durch gefährliche Rückfalltäter mündeten, sind nicht auf das Arztgeheimnis zurückzuführen, wie der Bericht des Bundesamts für Justiz zum Postulat 11.4072 Amherd klarstellt [2]. Bei einem absoluten Notstand können sich Ärztinnen oder Therapeuten bereits auf Artikel 17 des StGB berufen, um die Be- hörden auch ohne Einverständnis ihres Patienten zu warnen. Der Begriff Notstand bezeichnet dabei eine Situation, in welcher «eine unmittelbare Gefahr nicht anders abgewendet werden kann». Dies muss ein aussergewöhnlicher Grund für die Aufhebung des Arztge- heimnisses bleiben, ebenso wie das Einverständnis des Patienten der gewöhnliche Grund für die Auf hebung des Geheimnisses ist.

Auch wenn sich aus dem Recht keine Pflicht ergibt, ist es in der Praxis so, dass die Gefängnisärztinnen und -ärzte es klar für ihre Aufgabe halten, Meldung zu erstatten. Sie sind sich ihrer

gesellschaftlichen Verantwortung sehr wohl bewusst, und ihre Behandlungen zielen bereits langfristig auf eine Minderung der Gefährlichkeit ab, um eine Wiedereingliederung des Häftlings in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Bedauerlicherweise führt der Gesetzesentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EGStGB) des Kantons Wallis in Artikel 28b eine «Meldepflicht»

ein, wobei er mehr Verwirrung und Zweifel stiftet, als dass er für Klarheit in Bezug auf das Bundesrecht sorgt. Jedoch muss unbe- dingt verhindert werden, dass sich die Fronten unnötig verhärten.

Im Allgemeinen ermöglicht es eine gewissenhafte Interessens- abwägung, Lösungen zu finden, welche sowohl die Gerechtigkeit bei der Versorgung als auch die öffentliche Sicherheit garantieren.

Eine gute Kommunikation zwischen den Medizinalpersonen und den Behörden ist in der Praxis möglich, sofern die Rollen aller Be- teiligten klar definiert sind und die entsprechenden Grenzen re- spektiert werden. Die multidisziplinäre Arbeit im Gefängnis ist in zufriedenstellender Form möglich, indem sie sich auf verschie- dene Gesundheits- und Sicherheitsfachkräfte stützt. Zusätzlich können unabhängige Experten durch einen Richter beauftragt werden, die Entwicklung eines Gefangenen und insbesondere seine potentielle Gefährlichkeit zu prüfen.

Die Kommunikation zwischen Ärzteschaft und Wegweisungs- behörde folgt der gleichen Logik, auch wenn die öffentliche Sicher heit in diesem Fall weniger unmittelbar betroffen scheint.

Dort geht es vor allem darum, Asylbewerber vor eventuellen medi- zinischen Risiken im Zusammenhang mit Zwangsausschaffungen zu schützen. Auch hier führen unklare Rollen sowie überzogene Erwartungen an die Ärztinnen und Ärzte zu schädlichen Wider- ständen, obwohl mit Hilfe einer besseren Vorbereitung der Weg- weisung und Aufteilung der Verantwortlichkeiten aller Beteiligten der notwendige Dialog wiederhergestellt werden könnte.

Obwohl sie scheinbar einfach sind, sind die oben genannten Vorschläge zur Lockerung des Arztgeheimnisses nicht nur unge- eignet, um die verfolgten Ziele zu erreichen, sondern sie würden letztlich sogar unsere Sicherheit schwächen. Die Ärzteschaft lehnt diese Vorschläge daher ab. Nur gemeinsam werden wir Lösungen finden, mit denen wir der Bevölkerung ihre völlig legitimen Sicher heitsbedenken nehmen können.

Monique Gauthey, Fachärztin, Departementsverantwortliche Spitalärztinnen und -ärzte 1 www.wma.net/fr/40news/20archives/2014/2014_33/index.html 2 www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/sicherheit/smv/

dokumentation/ber-po-amherd-d.pdf

Die Aufhebung des Arztgeheimnisses gefährdet die öffentliche Sicherheit

Eine gewissenhafte Interessensabwägung ermöglicht es, Lösungen zu finden, die sowohl die Gerechtigkeit bei der Versorgung als auch die öffentliche Sicherheit garantieren.

Die Fehler, die in der furchtbaren Ermor-

dung dreier junger Frauen durch gefähr-

liche Rückfalltäter mündeten, sind nicht

auf das Arztgeheimnis zurückzuführen.

(5)

1801

G e s u n d h e i t s f ö r d e r u n g u n d P r äve n t i o n

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48

Ein Leben lang unsere Gesundheit fördern:

Gesundheitsförderung im Lebensverlauf

Die 16. Nationale Gesundheitsförderungs-Konferenz findet am 29. Januar 2015 in Luzern statt. Die Referierenden werden ihre neusten Ergebnisse im Zusammenhang mit der Lebenslaufforschung vorstellen sowie deren Folgen für die Gesundheitsförde- rung und Prävention. Wie wirken sich Übergangsperioden im Alterungsprozess und kritische Ereignisse auf die Gesundheit aus? Welche Mechanismen führen in den ein- zelnen Lebensabschnitten zu Anfälligkeiten und Ungleichheiten?

Unser gegenwärtiges Umfeld ist geprägt von der Alte­

rung der Bevölkerung, einem Anstieg der chroni­

schen Krankheiten und ständig steigenden Ge­

sundheitskosten – Entwicklungen, die unsere Gesell­

schaft und unser Gesundheitssystem vor grosse Herausforderungen stellen.

Nur ein disziplinen­ und sektorenübergreifender Ansatz kann helfen, Lösungen auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung und Prävention aufzuzeigen.

Der Lebenslauf­Ansatz ist ein solcher. Er setzt an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Gesundheit, Psy­

chologie, Soziologie, Demographie und Biologie sowie Geschichte und Wirtschaft an und ergänzt damit einen rein auf Gesundheitsdeterminanten ba­

sierenden Ansatz. Ziel ist, die Zusammenhänge und Wechselwirkungen besser zu verstehen, die in den verschiedenen Lebensphasen zwischen dem Men­

schen und seinem Umfeld bestehen, und zu ergrün­

den, wie sich diese auf die Gesundheit auswirken.

Unsere Gesundheit von morgen ist abhängig von unseren Erfahrungen und unserem sozialen, ökono­

mischen und ökologischen Kontext von heute. Die frühe Kindheit, einschliesslich der pränatalen Phase und der Gesundheit unserer Mutter vor der Schwan­

gerschaft, spielt eine entscheidende Rolle für unsere künftige Gesundheit. Jedes einschneidende Ereignis wirkt sich auf unsere Gesundheit aus. Dies gilt be­

sonders für Geschehnisse in kritischen Phasen oder in Zeiten des Übergangs wie dem Beginn der Schul­

zeit und der Adoleszenz, dem Eintritt ins Berufs­

leben, der Elternschaft oder der Pensionierung.

Diese einschneidenden Lebenserfahrungen, seien sie nun positiv oder negativ, haben einen kumulieren­

den Effekt. Während das Wechselspiel negativer Fak­

toren zu einer Steigerung von Gesundheitsproble­

men führt, können positive Faktoren die negativen Auswirkungen vorangegangener oder folgender Le­

bensetappen verringern. Wir sind ein Leben lang Risikofaktoren ausgesetzt, die unsere Gesundheit beeinträchtigen, ebenso aber auch schützenden Fak­

toren, die unserer Gesundheit zugutekommen. Diese Risiko­ und Schutzfaktoren sind jedoch nicht auf das

Verhalten des Einzelnen beschränkt, sondern auch abhängig vom familiären Kontext, von der Nachbar­

schaft, von der Gemeinschaft, vom beruflichen Um­

feld und nicht zuletzt von der Sozialpolitik.

Um den Lebenslaufansatz anschaulicher und fassbarer zu machen, haben wir Fachleute eingela­

den, die uns die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der frühen Kindheit, der Adoleszenz, des Berufslebens und des Alters vorstellen [1]. Sie lie­

fern interessante Ergebnisse welche zeigen, dass eine auf den Lebenslaufansatz ausgerichtete Gesundheits­

förderungs­ und Präventionspolitik ein koordinier­

tes Vorgehen der Akteure im Bereich der Prävention, des Gesundheitswesens, der psychosozialen, medizi­

nischen sowie sozialen Betreuung bedingt. Ebenfalls miteinbezogen werden müssen Gesundheitsdeter­

minanten wie die Hygiene, der Lebensstil, die Erzie­

hung, das berufliche Umfeld und die Umwelt.

Wenn auch der Lebenslauf einer Person einzigar­

tig ist, so können dennoch auf der Ebene Gesamt­

bevölkerung Lebenslauf­Typologien im Vornherein ausfindig gemacht und entwickelt werden. Dadurch können die nötigen Ressourcen antizipiert werden, um zukünftige Bedürfnisse abzudecken. Das Ziel eines solchen integrierten und multidisziplinären Ansatzes besteht darin, das Gesundheitssystem effi­

zienter zu gestalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Bevölkerung Zugang zu guten Dienstleistungen und Beratungen erhält, welche von professionellen Fachleuten in zweckmässigen Strukturen zum rich­

tigen Moment und zu niedrigen Kosten erbracht werden.

Barbara Weil a, Catherine Favre Kruit b a FMH, Abteilung Gesundheits­

förderung und Prävention b Gesundheitsförderung

Schweiz

1 Nationaler Forschungspol LIVES: www.lives­nccr.ch, Transitions from Education to Employment (TREE):

tree.unibas.ch, Frühe Förderung ab Geburt Zeppelin 0−3: www.zeppelin­hfh.ch, z­proso: www.z­proso.ethz.ch

Korrespondenz:

Barbara Weil

FMH / Abteilung Gesundheits­

förderung und Prävention Elfenstrasse 18

CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12

16. Nationale Gesundheitsförderungs- Konferenz: Ein Leben lang unsere Gesundheit fördern

Donnerstag, 29. Januar, Messe Luzern, organisiert in Zusammenarbeit und mit der Unterstützung des Kantons Luzern.

Programm und Anmeldung:

www.gesundheitsfoerderung.ch/konferenz

(6)

F M H

Personalien

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärztever­

band als ordentlich praktizierende Mitglieder haben sich angemeldet:

Christoph Broens, 5316 Felsenau, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin FMH, Praxiseröff­

nung in Baden per 1. Februar 2015

Thomas Hesse, 4059 Basel, Facharzt für Ortho­

pädische Chirurgie und Traumatologie des Be­

wegungsapparates, Praxiseröffnung in Praxis­

gemeinschaft in Rheinfelden per 1. Januar 2015 Ziad Jurdi, D­57548 Kirchen, Praktischer Arzt, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Schöft­

land per 1. Januar 2015

Oliver Kempe, 5080 Laufenburg, Facharzt für All­

gemeine Innere Medizin FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Sisseln seit 1. Okto­

ber 2014

Dejan Maric, 5246 Scherz, Facharzt für Allge­

meine Innere Medizin FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Brugg per 1. Januar 2015 Christoph Müllener, 8330 Pfäffikon, Facharzt für Medizinische Radiologie / Radiodiagnostik FMH, Praxiseröffnung im Röntgeninstitut Baden per 9. Oktober 2014

Klaus Schieweck, 6374 Buochs, Facharzt für Chir urgie / Facharzt für Orthopädische Chirur­

gie und Traumatologie des Bewegungsappa­

rates FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemein­

schaft in Aarau per 1. September 2014

Als Chef­ und Leitende ÄrztInnen haben sich angemeldet:

Isabelle Amrhein Helg, 5070 Frick, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, Leitende Ärz­

tin im Krankenheim Lindenfeld in Suhr per 1. Dezember 2014

Ziad Atassi, 8104 Weiningen, Facharzt für Gynä­

kologie und Geburtshilfe, Leitender Arzt im Kan­

tonsspital Baden seit 1. Mai 2014 Als Oberärztin hat sich angemeldet:

Martina Stoppelhaar, 4702 Oensingen, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, Oberärz­

tin im Kantonsspital Aarau seit 1. Oktober 2014 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärztever­

bandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung Todesfälle / Décès / Decessi

Philippe Bréaud (1936), † 27. 8. 2014, Spécialiste en médecine interne générale, 1132 Lully VD

Hermann Heinzen (1922), † 30. 8. 2014, Facharzt für Ophthalmologie, 1095 Lutry Kurt Baasch (1941), † 26. 10. 2014,

Facharzt für Anästhesiologie, 8708 Männedorf Madeleine Devanthéry-Axelrod (1947), † 4. 11. 2014, Spécialiste en neurologie et Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 3960 Sierre

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

GE

Valentina Francesca Gillioz,

Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie d’enfants et d’adolescents, 42, route de Thonon, 1222 Vésenaz

VS

Janine Fumeaux Roh,

Spécialiste en dermatologie et vénéréologie, 4, rue du Scex, 1950 Sion

des Aargauischen Ärzteverbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent­

scheidet die Geschäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Thomas Schläpfer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Bernstrasse 41, 3303 Je­

genstorf

Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio ein­

gereicht werden. Nach Ablauf der Frist ent­

scheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich angemeldet:

Ralph Zettl, Im Wiesengrund 3, 8500 Frauenfeld, Facharzt für Orthopädische Chirurgie

Preise / Prix / Premi Casebeer Award 2014

Der Casebeer Award 2014 der ISRS (Internatio­

nal Society of Refractive Surgery) wurde an der Jahresversammlung der Amerikanischen Aka­

demie für Augenheilkunde (AAO) in Chicago im Oktober 2014 an den Prof. Dr. med. Farhad Hafezi, Medizinischer Direktor des ELZA­Insti­

tutes in Zürich, verliehen. Der Casebeer Award ehrt seit 2001 jährlich einen Augenarzt für her­

ausragende Forschungsbeiträge zur Refraktiven Chirurgie. Ausgezeichnet wird Hafezi für seine Rolle als Wegbereiter der Crosslinking­Techno­

logie in die Augenheilkunde.

Aktuelle Forumthemen Diskutieren Sie mit!

Im Forum präsentieren wir regel mässig brisante Themen aus Politik, Öko­

nomie und Wissen­

schaft, die das Schwei­

zer Gesundheitswesen be­

treffen. Bringen Sie Ihre Meinung ein oder kom­

mentieren Sie die Äusse­

rungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das Forum finden Sie unter:

www.saez.ch/forum/

(7)

1803

S A M W

W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48

Charta «Zusammenarbeit der Fachleute im Gesundheitswesen»

Präambel

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) setzt sich seit 1999 unter dem Titel «Zukunft Medizin Schweiz» intensiv mit den Zielen und Aufgaben der Medizin auseinander.

Im Rahmen dieses Projektes veröffentlichte eine Arbeitsgruppe 2007 den Bericht «Zukünftige Berufs­

bilder von Ärztinnen, Ärzten und Pflegenden in der ambulanten und klinischen Praxis». Eine der Emp­

fehlungen dieses Berichts betraf die Ausarbeitung einer «Charta» zur Zusammenarbeit der Gesund­

heitsfachleute. Expertengespräche haben bestätigt, dass eine solche Charta sinnvoll ist und einen Bei­

trag dazu leisten könnte, die aktuellen und kom­

menden Herausforderungen des Gesundheitswesens zu bewältigen.

Die vorliegende Charta soll dazu beitragen, a) die Behandlung der Patienten zu optimieren, b) ange­

sichts des zunehmenden Mangels an Gesundheits­

fachleuten die Versorgung sicherzustellen und c) die Arbeit der Gesundheitsfachleute zu unterstützen.

Die Charta nimmt dabei Bezug auf ähnliche Initia­

tiven im Ausland.

Mit der Charta richtet sich die SAMW primär an die in der Gesundheitsversorgung aktiven Fachleute, Berufsverbände und Institutionen; sie soll Ausdruck sein für den Geist der Zusammenarbeit der Gesund­

heitsfachleute und eine Basis für den anzustreben­

den Kulturwandel. Gleichzeitig möchte sie die zahl­

reichen Initiativen im Gesundheitswesen, die auf eine Zusammenarbeit der Gesundheitsfachleute an­

gewiesen sind (u. a. Strategie Palliative Care, Strategie Demenz, Strategie gegen Krebs), unterstützen.

Für eine fruchtbare und erfolgreiche Zusammen­

arbeit der Gesundheitsberufe braucht es auch geeig­

nete Rahmenbedingungen; entsprechend sind auch Politik, Verwaltung und Versicherer eingeladen, auf die Charta Bezug zu nehmen.

Die Charta ist ein dynamisches Dokument; sie kann und wird sich entwickeln und verändern. Die Adressaten sind eingeladen, diesen Entwicklungs­

und Veränderungsprozess als Chance zu betrachten und aktiv dazu beizutragen.

Prinzipien

Die Angehörigen aller Gesundheitsberufe setzen sich für eine bedarfs­ und bedürfnisorientierte, qua­

litativ hochstehende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein.

Im Zentrum der Gesundheitsversorgung stehen die Patientin bzw. der Patient. Dies bedeutet, dass die edukativen, beratenden, präventiven, diagnos­

tischen, therapeutischen, pflegerischen, rehabilita­

tiven und palliativen Leistungen aller benötigten Berufsleute aufeinander abzustimmen sind. Die Ver­

antwortung wird entsprechend den fachlichen Kompetenzen wahrgenommen. Die gegenseitige Information ist jederzeit gewährleistet, die Arbeit basiert auf gegenseitigem Respekt und gemeinsam definierten, anerkannten Standards.

Die Ziele einer solchen Gesundheitsversorgung sind der gleichberechtigte Zugang der Bevölkerung zu Gesundheitsleistungen, dies in guter Qualität, mit hoher Patienten­ und Mitarbeiterzufriedenheit sowie Effizienz. Sie ist damit Teil einer «nachhaltigen Medizin», die sich an den Kriterien der Evidenz, der Ethik und der Ökonomie orientiert.

Kernelemente und Verpflichtungen

1. Die interprofessionelle Zusammenarbeit bindet Patienten als Partner ein.

Informierte Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen wollen zunehmend eine aktive Rolle im Gesundheitswesen einnehmen und sich an Ent­

scheidungen zur Therapie und Versorgung betei­

ligen. Sie sind als «Experten in eigener Sache» mass­

geblich für die Behandlungsqualität und das Ergeb­

nis mitverantwortlich.

2. Die Gesundheitsberufe klären für konkrete Arbeitssituationen in einem gemeinsamen Prozess ihre Kompetenzen und Verantwortlich- keiten und halten diese fest; bei überlappenden Kompetenzen sind die Verantwortlichkeiten explizit zu bezeichnen.

Für einen Teil dieser Klärungsprozesse können all­

gemein akzeptierte Definitionen und Richtlinien erarbeitet werden, der andere Teil ist sinnvollerweise jeweils innerhalb der einzelnen Institutionen bzw.

Organisationen festzulegen (Spital, Ambulatorium, Gesundheitszentrum, Praxisgemeinschaft, Netzwerk, Spitexorganisation, stationäre Langzeitpflege u. a.).

Für die Übernahme von zusätzlicher Verantwortung braucht es einen klar definierten Rahmen (z. B.

im Falle von erweiterten Diagnose­, Verordnungs­

und Abrechnungskompetenzen für die beteiligten Gesundheitsberufe).

Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissen- schaften (SAMW)

Eine Stellungnahme der FMH findet sich im Anschluss an diesen Beitrag auf Seite 1806.

Korrespondenz:

Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)

Petersplatz 13 CH­4051 Basel mail[at]samw.ch

(8)

S A M W

W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

3. Die Übernahme von Aufgaben im Versorgungs- prozess orientiert sich am Bedarf der Patienten und ihrer Angehörigen und an den benötigten fachlichen Kompetenzen.

Die Aufgabenverteilung orientiert sich nicht an hier­

archischen Kriterien und/oder an traditionellen Be­

rufsbildern. Die Berufsgruppen sind bereit, je nach Situation Aufgaben abzugeben oder Verantwortung neu zu übernehmen. Dies bedeutet, dass die Ge­

sundheitsfachleute entsprechend ihren spezifischen Kompetenzen und Fähigkeiten tätig sind und für dieses Handeln auch Verantwortung tragen.

4. Die Berufs- und Fachverbände entwickeln – unter Berücksichtigung internationaler Empfeh- lungen – gemeinsame, interprofessionelle Leitlinien; auf institutioneller Ebene ergänzen die verschiedenen Berufsgruppen diese mit gemein- samen, interprofessionellen Standards.

Diese Leitlinien und institutionellen Standards bil­

den Leitplanken; deren Beachtung schafft gegensei­

tiges Vertrauen. Ein Abweichen von Leitlinien und Standards ist möglich, bedarf jedoch der Begrün­

dung.

5. Sowohl für die Ausbildung als auch für die Weiterbildung gibt es gemeinsame Module. Die Aus- und Weiterbildungsstätten der verschiede- nen Gesundheitsberufe sind vernetzt.

Im Hinblick auf die interprofessionelle Berufspraxis umfassen die Aus­ und Weiterbildung der Gesund­

heitsberufe die notwendigen berufsübergreifenden und kooperativen Elemente. Die Ausbildung vermit­

telt im Rahmen von gemeinsamen Modulen allen Gesundheitsberufen neben ihren jeweiligen spezi­

fischen Kenntnissen gemeinsame Grundelemente

(z. B. Basiswissen über Gesundheit und Krankheit sowie neben Kommunikation, Ethik, Gesundheits­

ökonomie und ­politik auch die Prinzipien der inter­

professionellen Kooperation).

6. Das lebenslange Lernen und damit verbunden der Nachweis früher und neu erworbener Kompe- tenzen und Fertigkeiten sind für alle Berufs- und Fachverbände eine Selbstverständlichkeit und werden durch Arbeitgeber/Fach verbände gefördert.

Das Wissen und das Spektrum der Tätigkeiten bei Einstieg in den Beruf sind nicht mehr identisch mit denjenigen zum Zeitpunkt der Pensionierung. Le­

benslange, gezielte Fortbildung, der Erwerb neuer Kompetenzen und die Bereitschaft zur stetigen Sicherung der Qualität im eigenen Tätigkeitsfeld sind Voraussetzungen zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen. Geeignete Fortbildungsangebote sind für alle in Frage kommenden Berufsgruppen zugänglich und werden – falls sinnvoll – von Vertre­

tern verschiedener Berufsgruppen gemeinsam orga­

nisiert.

7. Die Arbeitsmodelle sind so ausgerichtet, dass sie eine integrierte Betreuung fördern und unterstützen.

Gesundheitseinrichtungen mit Zentrumsfunktion, bei denen alle in einen Versorgungsprozess invol­

vierten Berufsgruppen angestellt sind und koordi­

niert werden, bieten gute Voraussetzungen für ein kompetenzorientiertes Miteinander und dienen als Drehscheibe für die regionale Versorgung; weitere Partner in der Region können durch ein Netzwerk eingebunden werden. Um den gegenseitigen, konti­

nuierlichen Informationsaustausch sicherzustellen,

Hinweise zur Ausarbeitung dieser Charta

Der Arbeitsgruppe, die diese Charta ausgearbeitet hat, gehörten folgende Persönlichkeiten an:

Dr. Werner Bauer (Vorsitz), Präsident SIWF, Küsnacht ZH; Dr. Hermann Amstad, Generalsekretär SAMW, Basel;

Marie-Anne Becker, Hôpital Neuchâtelois, Neuchâtel; Dr. Manuela Eicher, Haute Ecole de Santé HES-SO, Fribourg;

Prof. Viola Heinzelmann, Universitäts-Frauenspital, Basel; Dr. Isabelle Meier, mediX Gruppenpraxis, Zürich; Maja Mylaeus-Renggli, Spitex Verband Schweiz, Bern; Dr. Hans Neuenschwander, IOSI/EOC, Bellinzona; Prof. Cornelia Oertle, Berner Fachhochschule Gesundheit, Bern; Dr Pierre-Yves Rodondi, Spécialiste en Médecine interne générale, Pully; Martine Ruggli, pharmaSuisse, Liebefeld; Prof. Astrid Schämann, ZHAW, Winterthur; Dr. Beat Sottas, Careum, Zürich; Prof. Peter M. Suter, Vizepräsident SAMW, Presinge.

Die Arbeitsgruppe hat sich ab April 2013 in mehreren Sitzungen vertieft mit der Thematik auseinandergesetzt. Nach Sichtung der Literatur und eingehenden Diskussionen hat sie einen ersten Entwurf der Charta verfasst; diesen hat sie Anfang Oktober 2013 in einem Hearing von ausgewählten Expertinnen und Experten kommentieren lassen (Dr François Héritier, Präsident SGAM, Courfaivre; Roland Paillex, Präsident physioswiss, Lausanne; Pierre Théraulax, Präsident SBK-ASI, Bern; lic. oec. Rita Ziegler, Direktionsvorsitzende UniversitätsSpital Zürich, Dr. Alan Niederer, Wis- senschaftsjournalist, Zürich; lic. rer. pol. Michael Jordi, Zentralsekretär GDK, Bern). Im Anschluss daran wurde ein überarbeiteter Entwurf einer breiten öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Die Mehrheit der Stellungnahmen begrüsste zwar die Ausarbeitung einer Charta, doch war einerseits in Ärztekreisen eine grössere Skepsis spürbar und wünschten andererseits zahlreiche Institutionen, dass sie stärker in den Ausarbeitungsprozess eingebunden würden. Auch die Umsetzungsvorschläge wurden eher kritisch gesehen. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeits- gruppe im August 2014 in Bern eine Tagung durchgeführt, in deren Rahmen die Anliegen der Stakeholder gesam- melt und gebündelt wurden. Daraus entstand schliesslich eine finalisierte Fassung, die vom SAMW-Vorstand an seiner Sitzung vom 3. November 2014 diskutiert und definitiv verabschiedet wurde.

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48

1805

S A M W

W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

ist der Einsatz von Informations­ und Kommunika­

tionstechnologie (eHealth) unerlässlich. Eine geeig­

nete Infrastruktur trägt dazu bei, informelle Be­

gegnungen zwischen den Berufsgruppen und eine transparente Kommunikation zu ermöglichen 8. Die Leitungsstrukturen orientieren sich an inhaltlichen Zielen.

Gesundheitseinrichtungen legen Leitungsstruktu­

ren nach sachlichen Aspekten und nicht aufgrund von Statusüberlegungen fest und unterstützen damit das berufsübergreifende Arbeiten wirkungsvoll. Für das Wahrnehmen von Leitungsfunktionen in inter­

disziplinären Teams bedarf es der entsprechenden Kompetenz.

9. Für alle Berufsgruppen sind die Qualitäts- sicherung und die Evaluation des Nutzens für den Patienten und die Gesellschaft ein Teil ihrer professionellen Haltung.

Die Einführung und Etablierung der Zusammen­

arbeit zwischen allen Gesundheitsberufen ist mit geeigneter Versorgungsforschung zu begleiten.

Umsetzung

– Berufs­ und Fachverbände, Gesundheitsinstitu­

tionen (z. B. Spitäler, Netzwerke, Spitexorganisa­

tionen, stationäre Langzeitpflege) und Bildungs­

institutionen des Gesundheitsbereichs lancieren in ihren Gremien eine vertiefte Diskussion über die Charta und deren Bedeutung für die eigene Organisation.

– Die Berufs­ und Fachverbände starten Pilotpro­

jekte zur Beschreibung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in konkreten Arbeitssitua­

tionen, zur Ausarbeitung von interprofessio­

nellen Leitlinien und zur Organisation gemein­

samer Fortbildungsveranstaltungen.

– Die Berufsverbände setzen sich gemeinsam für die als notwendig erkannten Anpassungen von Gesetzen, Verordnungen und Tarifen ein.

– Die Charta dient als Lehrmittel und Diskussions­

basis in der Aus­, Weiter­ und Fortbildung und als Stimulus für die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen.

– Die Charta bildet die Basis für den institutionali­

sierten Kontakt der Verbände und Ausbildungs­

stätten.

– Die SAMW begleitet den Prozess der Weiterent­

wicklung der Charta: Sie erstellt – im Sinne eines Monitorings – eine Übersicht über damit ver­

bundene Initiativen und Projekte und organi­

siert spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Charta ein Treffen der Stakeholder, in deren Rahmen a) Erfahrungen ausgetauscht werden, b) die Charta gegebenenfalls angepasst wird und c) ein «Award» für besonders gelungene Zusammen arbeitsprojekte verliehen wird.

Literatur

– American College of Physicians (ACP). The Advanced Medical Home: A Patient­Centered, Physician­Guided Model of Health Care; 2006.

– World Health Professions Alliance (WHPA). Joint Health Professions Statement on Task Shifting; 2008.

– World Health Organisation (WHO). Task shifting:

rational redistribution of tasks among health workforce teams; 2008.

– American College of Physicians (ACP). Nurse Practitioners in Primary Care; 2009.

– Frenk J et al. Health Professionals for a new century:

transforming education to strengthen health systems in an interdependent world. Lancet. Report; 2010.

(deutsche Übersetzung unter www.careum.ch/

lancet­report)

– WHO. Framework for action on interprofessional education and collaborative practice. Geneva; 2010.

– Robert­Bosch­Stiftung: Memorandum «Kooperation der Gesundheitsberufe»; 2011.

– Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Die zukünftigen Berufsbil­

der von Ärztinnen und Pflegenden – Bericht und Kommentar; 2011.

– Arbeitsgruppe BAG/GDK: Neue Versorgungsmodelle für die medizinische Grundversorgung; 2012.

– Witte F. Mehr kooperieren statt delegieren. Schweiz Ärztezeitung. 2012;93(22):809–11.

– American Medical Association. The structure and func­

tioning of Interprofessional health care teams. Joint report of the Council of Medical Education and the Council Medical Service. Chicago; 2012.

– Ono T,Lafortune G, Schoenstein M. Health Workforce Planning in OECD Countries: a Review of 26 Projection Models from 18 Countries. OECD Health Working Paper No. 62; 2013.

– Plattform «Zukunft Ärztliche Bildung». Bericht

«Interprofessionalität»; 2013.

– Donelan K. et al. Perspectives of Physicians and Nurse Pratitioners on Primary Care Practice. NEJM.

2013;368:1898–1906.

– Iglehart J. Expanding the Role of Advanced Nurse Practitioners – Risk and Rewards. NEJM.

2013;368:1935–41.

– APPG. All the Talents. How new roles and better teamwork can release potential and improve health services. London: All­Party Parliamentary; 2013.

– Careum. Neuausrichtung der Ausbildung für Gesundheitsberufe. Zürich; 2013.

– Sottas B et al. Umrisse einer neuen Gesundheitsbil­

dungspolitik. Zürich: Careum Verlag; 2013.

– European Interprofessional Practice and Education Network (EIPEN). Charter für Interprofessional Practice and Education; 2014.

– Robert­Bosch­Stiftung. Gesundheitsberufe neu denken. Stuttgart; 2014.

– Walkenhorst U, Mahler C, et al. Interprofessionelle Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Positions­

papier der Gesellschaft für medizinische Ausbildung (GMA). Erlangen; 2014.

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F M H

W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

Ein Kommentar der FMH zur Charta «Zusammenarbeit der Fachleute im Gesundheitswesen» der SAMW

Eine Charta zur Zusammenarbeit – ohne Zusammenarbeit?

Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe Die interprofessionelle Zusammenarbeit unter den Gesundheitsberufen wird zweifellos an Bedeutung gewinnen, weil eine gute Gesundheitsversorgung künftig noch mehr Koordination erfordern wird: Das medizinische Wissen wächst beständig, so dass seine Anwendung mit mehr Spezialisierungen einhergeht.

Innerhalb dieses sich verbreiternden Feldes medizi­

nischer Kompetenzen entstehen neue Gesundheits­

berufe und die bestehenden entwickeln sich weiter.

Zudem stellen die zunehmenden Teilzeittätigkeiten oder die Arbeit in Versorgungszentren höhere Anfor­

derungen an die Zusammenarbeit.

Die von der SAMW vorgelegte Charta «Zusammen­

arbeit der Fachleute im Gesundheitswesen» widmet sich somit einem wichtigen Thema, das zudem von erheb­

licher Bedeutung für die Qualität der Patientenver­

sorgung und die Arbeitsmotivation der Medizinal­

und Gesundheitsfachpersonen ist. Die Erfahrungen mit der interprofessionellen Zusammenarbeit im Ver­

sorgungsalltag sind sehr positiv. Und auch die For­

schung zeigt, dass die Schweiz bspw. bei der Zusam­

menarbeit zwischen Ärzten und Pflegenden im inter­

nationalen Vergleich sehr gut abschneidet [1].

Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit: Anspruch und Wirklichkeit Auch Gutes zu verbessern und weiterzuentwickeln ist richtig.

Die Erarbeitung einer Charta als «Ausdruck für den Geist der Zusammenarbeit der Gesundheitsfachleute»

hätte auch die volle Unterstützung der FMH gefun­

den, wäre sie durch demokratisch legitimierte Ver­

treter derjenigen Berufsgruppen erfolgt, an die sie sich richtet. Dass diese Charta jedoch durch eine Gruppe erarbeitet wurde, die sich mehrheitlich aus Personen ohne nachvollziehbare Legitimation ihres jeweiligen Berufsstands zusammensetzt, schränkt ihre Bedeutung deutlich ein. Auch dass in dieser Ar­

beitsgruppe ohne weitere Begründung einige Ge­

sundheitsberufe durch mehrere Personen, andere durch Einzelpersonen und wiederum andere – wie z. B. Chiropraktoren, Hebammen oder Medizinische Praxisassistentinnen – gar nicht vertreten waren, re­

duziert den Anspruch der Charta an die hier prokla­

mierte «interprofessionelle Zusammenarbeit» . Nicht nur die Erstellung der Charta, auch die in der Folge eingeräumten Möglichkeiten zur Modifi­

kation erlaubten keine echte Beteiligung legitimier­

ter Berufsgruppenvertreter nach demokratischem Verständnis: Den ersten Entwurf liess man «ausge­

wählte Experten» kommentieren. Zur zweiten Fas­

sung führte man eine breite Vernehmlassung durch.

Die Tatsache, dass «in Ärztekreisen eine grössere Skepsis spürbar» war und «zahlreiche Institutionen» wünsch­

ten, «dass sie stärker in den Ausarbeitungsprozess einge­

bunden würden», veranlasste die SAMW nicht, ent­

sprechende Anpassungen vorzunehmen.

Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit: Legitimation und

Transparenz als zwingende Voraussetzungen Der Erstellungsprozess der Charta zeigt, dass es zweck­

mässiger gewesen wäre, zunächst die Spielregeln für die gemeinsame Weiterentwicklung der «Zusammen­

arbeit der Fachleute im Gesundheitswesen» festzulegen.

Ein solcher Kodex sollte z. B. den Einbezug der Inter­

essensgruppen sowie die Transparenz von Auswahl­

prozessen und der Berücksichtigung von Kritik zum Gegenstand haben. Auch das Gewicht, das Experten gegenüber demokratisch legitimierten Berufsgrup­

pen vertretern erhalten dürfen, wäre zu thematisie­

ren.

Die FMH begrüsst, dass die gemeinsame Entwick­

lung interprofessioneller Leitlinien den Berufs­ und Fachverbänden obliegen soll; eine Vorwegnahme der darin wünschenswerten Inhalte durch die Charta leh­

nen wir jedoch ab.

Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe:

Und wo liegt die Nahtstelle zum Patienten?

Auch die Patienten als wichtigste und mit Abstand grösste Interessensgruppe im Gesundheitswesen wur­

den bei der Erstellung der Charta – entgegen ihrer

«Kernelemente und Verpflichtungen» – offen bar nicht partnerschaftlich eingebunden. Weder in der Ar­

beitsgruppe noch im Experten­Board, weder auf der Vernehmlassungs­ noch auf der Teilnehmerliste des Jürg Schlup

Präsident der FMH

1 Heinen MM. et al. Nurses’

intention to leave their pro ­ fession: A cross sectional ob­

servational study in 10 Euro­

pean countries. International Journal of Nursing Studies.

2013;50:174–84.

Korrespondenz:

FMH

Dr. med. Jürg Schlup Elfenstrasse 18 CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12

Sowohl die Erstellung der Charta als auch die einge­

räumten Möglich keiten zu ihrer Modifikation erlaubten keine echte Beteiligung legitimierter Berufsgruppen­

vertreter nach demokratischem Verständnis.

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F M H

W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48

1807

Symposiums zur Charta findet sich ein entsprechen­

der Vertreter.

Der Patient, dessen Behandlung mit der Charta optimiert werden soll, ist sowohl bei der Erarbeitung des Dokuments, als auch in dessen Inhalten nicht berücksichtigt worden. Es bleibt offen, inwiefern ihm für seine Behandlung zukünftig noch ein klar verantwortlicher Ansprechpartner bliebe, würden Kernforderungen der Charta – wie die Aufteilung von Aufgaben und Verantwortung unter den Berufs­

gruppen «je nach Situation» – umgesetzt. Auch wer ihm gegenüber im Schadensfall bei flexiblen Rege­

lungen und überlappenden Verantwortungsberei­

chen haftet, ist damit fraglich. Die Rolle des Arztes als verantwortlicher Behandlungspartner, der die Ge­

sundheitsversorgung des Patienten in dessen Sinne koordiniert, wird verworfen, ohne ein neues Gegen­

über zu benennen.

Eine Umverteilung von Verantwortung zulasten aller Beteiligter?

Die eben angesprochenen Ausführungen zur Ver­

antwortung, die «entsprechend den fachlichen Kompe­

tenzen wahrgenommen» werden soll, bilden das in­

haltliche Kernproblem der Charta. Der zu wenig differenzierte und juristisch nicht eindeutige Um­

gang mit dem Begriff «Verantwortung» lässt ver­

schiedene Interpretationen des Inhalts der Charta zu.

Als Stossrichtung lässt sich klar erkennen, dass es um die «Übernahme zusätzlicher Verantwortung» durch ein­

zelne Gesundheitsberufe geht, konkretisiert werden in diesem Zusammenhang «erweiterte[n] Diagnose­, Verordnungs­ und Abrechnungskompetenzen». Die Orientierung «an hierarchischen Kriterien und/oder tra­

ditionellen Berufsbildern» wird zugunsten eines situati­

ven Führungsverständnis ses abgelehnt. Für «konkrete Arbeitssituationen [sollen] in einem gemeinsamen Pro­

zess» Richtlinien erarbeitet werden, die teilweise or­

ganisationsübergreifend, teilweise institutionsspezi­

fisch Gültigkeit haben.

Ausgeblendet wird hierbei unter anderem, dass Ärzte bereits heute tagtäglich bereit sind, «je nach Situation Aufgaben abzugeben», und dies im Rahmen des bewährten Delegationsmodells tun. Dieses basiert auf der ärztlichen Kompetenz und hat den Vorteil, dass die Verantwortung für alles, was getan oder un­

terlassen wird, jederzeit eindeutig zugeordnet werden kann. Weiterhin hat dieses Modell angesichts zuneh­

mender Spezialisierung und einer grös ser werdenden Zahl von Gesundheitsberufen den Vor teil, dass die Fäden der Behandlung eines Patienten an einer zen­

tralen und hinreichend kompetenten Stelle zusam­

menlaufen. Dies erhöht die Behandlungsqualität und vermeidet Doppelspurigkeiten.

Die «Beschreibung von Kompetenzen und Verantwort­

lichkeiten in konkreten Arbeitssituationen» erscheint zudem angesichts der nicht abschliessend aufzähl­

baren Situationen kaum zu leisten. Situative Ent­

scheidungen über Teilverantwortungen sind unüber­

sichtlich und fragmentieren die Behandlung. Dar über hinaus geht die Aufteilung der Verantwortung gegenüber dem Patienten auch mit einer Rechtsun­

sicherheit für die beteiligten Medizinal­ und Gesund­

heitsberufe einher, v. a. im ambulanten Bereich. Die Verantwortung läge nicht mehr klar beim Arzt, son­

dern je nach Situation und Behandlungseinrichtung bei jemand anderem. Bereits ganz normale Behand­

lungen würden sich bei Verzicht auf einen delegieren­

den klaren Ansprechpartner verkomplizieren, von Fällen mit Meinungsunterschieden unter den Fach­

personen oder gar Schadensfällen und Rechtsstreitig­

keiten ganz zu schweigen.

Die Charta – ein dynamisches Dokument?

Angesichts des oben beschriebenen Entstehungspro­

zesses der Charta, in dem ein Einwirken auf die In­

halte von Seiten der Ärzteorganisationen kaum mög­

lich war, erscheint die Ankündigung, die Charta sei ein dynamisches Dokument, wenig glaubwürdig. Die FMH versteht unter aktiver Mitwirkung an einem

«Entwicklungs­ und Veränderungsprozess» nicht, dass sie gelegentlich zum Erarbeiteten Stellung nehmen darf und anschliessend abwarten muss, ob einzelne Kritikpunkte ggf. zu leichten Anpassungen führen – oder auch nicht.

Zudem sieht die Charta – entgegen ihrem angeb­

lich vorläufigen bzw. dynamischen Charakter – bereits eine sehr konkrete Umsetzung ihrer Inhalte vor. Statt ihrer Weiterentwicklung eine gemeinsame Überarbei­

tung mit demokratisch legitimierten Vertretern vor­

anzustellen, sind vielmehr bereits ihre Verwendung als «Lehrmittel» und als Basis für den «institutionalisier­

ten Kontakt der Verbände» vorgesehen, sowie ein Mo­

nitoring und «gegebenenfalls» Anpassungen nach zwei Jahren geplant. Auch die Umsetzung in Form ei­

nes gemeinsamen Einsatzes für Gesetzes­, Verord­

nungs­ und Tarifänderungen verkennt, dass dem eine Konsensfindung über zentrale Inhalte vorange­

hen müsste. Angesichts ihrer Entstehungsgeschichte sowie in Anbetracht ihrer strittigen Inhalte wird die Charta diese sich selbst zugeschriebenen Rollen kaum wahrnehmen können.

Die Rolle des Arztes als verantwortlicher Behandlungspartner, der die

Gesundheitsversorgung des Patienten in dessen Sinne koordiniert, wird

verworfen, ohne ein neues Gegenüber zu benennen.

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r e d a k t i o n . s a e z @ e m h . c h

B R I E F E

Briefe an die SÄZ

Glück allein reicht nicht

Zum Artikel «Anlaufstelle für geflüchtete Wissenschaftler» [1]

Ich bin dem Kollegen Danieli dankbar, dass er diese erstaunliche Geschichte aufgegriffen hat, die leider fast völlig unbekannt ist. Aber wie konnte Professor Schwartz so viele geflüchtete Wissenschaftler an türkische Universitäten vermitteln [2]? Wie bei vielen wichtigen Ereig- nissen, war ein sogenannter Zufall mit im Spiel.

Zur selben Zeit als Schwartz in Zürich die vielen geflüchteten jüdischen Ärzte und Wissen- schaftler in einer Kartei erfasste, beschloss Kamal Atatürk, eine Hochschulreform durch- zuführen, aufgrund eines Gutachtens des Gen- fer Professors für Pädagogik, Albert Malche.

Dieser riet Atatürk, alle schlecht ausgebildeten einheimischen Professoren zu entlassen und sie mit im Westen ausgebildeten Kräften zu er- setzen. Schwartz kannte dieses Gutachten, er nahm Verbindung mit Malche auf, und beide fuhren zusammen zu Atatürk nach Istanbul.

Schwartz war in der Lage, den grössten Teil der Flüchtlinge unterzubringen, und Istanbul be- kam eine moderne hochrangige Universität nach deutschem Vorbild. Für grosse Leistungen braucht es oft glückliche Umstände. Es braucht aber ebenso sehr einen Menschen wie Schwartz, der die Situation wahrnimmt und sie zu nützen versteht. Glück allein reicht nicht [3].

Dr. med. Peter J. Hurwitz, Weil am Rhein (Deutschland) 1 Danieli E. Anlaufstelle für geflüchtete Wissen-

schaftler. Schweiz Ärztezeitung.

2014;95(34):1245.

2 Gaedicke, Gerhard: Ein jüdischer Arzt aus Deutschland als Modernisierer der akademi- schen Medizin in der Türkei, in Heidel, Caris-Petra (Hrsg.): Jüdische Medizin − Jüdisches Änderung des Heilmittelgesetzes

vom 7. 11. 2012

Vorsorgliche Stellungnahme der Schweize­

rischen Liga gegen Epilepsie (SLgE) an das Bundesamt für Gesundheit BAG

Die Schweizerische Liga gegen Epilepsie (SLgE) hat von der 2. Etappe der Änderung des Heil- mittelgesetzes (öffentliche Medienmitteilung vom 7. 11. 2012) Kenntnis genommen.

Die SLgE als medizinische Fachvereinigung en- gagiert sich für die optimale und sichere medi- zinische Abklärung und Betreuung sowie Infor- mation der Epilepsiekranken in der Schweiz.

Im letzten Abschnitt der Mitteilung wird dar- auf eingegangen, dass Apotheker die Möglich- keit erhalten sollen, gewisse verschreibungs- pflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept im Rahmen einer fachlichen Beratung abgeben zu können.

Unseres Wissens ist bisher vom BAG noch keine genauere Spezifizierung der Arzneimittel (-Klassen), die unter diese neue Regelung fallen sollen, erfolgt.

Vorausschauend möchte diesbezüglich die SLgE festhalten, dass die Arzneimittelklasse der Antiepileptika (AE) in keinem Fall unter diese neue Abgabepraxis fallen sollte. Viele AE gehö- ren aufgrund ihrer pharmakokinetischen und -dynamischen Eigenschaften, ihren Interak- tionen und Nebenwirkungen zu den am an- spruchsvollsten zu handhabenden und im Kri- senfall zu den gefährlichsten Medikamenten überhaupt. Zudem bestehen medizinisch gut begründete, spezielle Umstände, die den gene- rellen Einsatz von und den Austausch mit Gene- rika bei AE verbieten, wozu die SLgE vor 3 Jahren bereits ausführlich Stellung bezogen hat [1].

Mit Zuversicht vertrauen wir darauf, dass das BAG diese Argumente gut verstehen und dem- entsprechend bei der Ausarbeitung der Voll- zugsverordnung die AE nicht in die von Apo- thekern ohne ärztliches Rezept abzugebenden Medikamente einreihen wird.

Dr. med. Günter Krämer, Präsident der SLgE PD Dr. med. Stephan Rüegg, Vizepräsident der SLgE 1 Rüegg S, Seeck M, Meyer K, Krämer G. Einsatz

von Antiepileptika-Generika in der Epilepsiethe- rapie. Schweiz Ärztezeitung. 2011;92(49):1909–11.

in der Medizin − Medizin der Juden?

Medizin und Judentum Bd. 10, S. 255−64.

Frankfurt a. M.: Mabuse; 2011.

3 «Glück allein reicht nicht» ist der Titel eines Buches von Kurt Stobwasser (Pro Business GmbH, Berlin 2012). Er beschreibt sein Leben während fünf Jahren russischer Kriegsgefangen- schaft. Er überlebte nur dank manch günstiger Gelegenheit, die er zu packen und zu nutzen verstand.

Das Swiss Medical Board als Gegner von Frühdiagnosen und -therapien [13]

Nachdem die Diskussion immer neu auf- flammt, muss ich wieder in die gleiche Kerbe schlagen. Der Streit der Experten nimmt gro- teske Formen an. Es geht um einige maligne Krankheiten, die bei früher Diagnose (dank Screening) ohne langfristige Folgen heilbar sind.

Dazu gehören das Zervixkarzinom der Gebär- mutter, das Mammakarzinom, das Prostatakar- zinom und der Dickdarmkrebs.

Die Kosten für die Behandlung dieser Erkran- kungen im Anfangsstadium liegen in der Regel weit unter den Aufwendungen, die heute bei Krebspatienten – oft sogar noch in späten Sta- dien – angewendet werden: Ausgedehnte Radi- kaloperationen, Hormon- und Chemothera- pien über Jahre, wiederholte Bestrahlungen und heute immer aktueller die sündhaft teuren

«Immuntherapien». Dagegen führt die frühzei- tige Behandlung von Karzinomen oft kosten- günstig zu vollständiger Heilung.

Die Gegner der Screening-Untersuchungen wer- ten Zahlen aus von allgemeinen Sterbestatisti- ken anstelle jener der Krebsregister, die Daten über geheilte Krebspatienten enthalten. Sie meinen – etwas banal ausgedrückt – an Krebs zu sterben sei kostengünstiger als Screening und frühzeitige Behandlung. Statistisch gesehen in- teressieren aber Heilungszahlen von Einzelper- sonen und nicht anonyme Sterbestatistiken.

Mit Recht wäre die psychologisch unge- schickte, oft auch fehlerhafte oder unvollstän- dige Auf klärung sowie eine kommerziell orien- tierte Anwendung der Screening-Programme durch etliche medizinische Leistungserbringer zu kritisieren. Leider wird dieser Umstand aber nicht beim Namen genannt. Sehr oberflächlich spricht man vom «Schaden» der Screening- Programme. Falsche und ungenügende Auf- klärung, Missbrauch von Resultaten zu ökono- mischen Zwecken entsprechen unethischem Verhalten.

Leserbriefe

Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf unserer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Eingabetool zur Ver- fügung. Damit kann Ihr Leserbrief rascher bearbeitet und publiziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

www.saez.ch/autoren/leserbriefe­einreichen/

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r e d a k t i o n . s a e z @ e m h . c h

B R I E F E

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48

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Tatsächlich ist es Aufgabe der Ärzteschaft, die Screening-Methoden durch wahre, offene und ehrliche Information sowie Vermeidung jeder Überbehandlung vom Image des Missbrauchs zu befreien. Screening ist freiwillig, bei Unklar- heiten und Zweifeln soll eine Zweitmeinung empfohlen werden.

Das SMB soll bitte seine Strategie den Tatsa- chen anpassen und sich für korrekt angewen- dete Screening-Programme einsetzen. Andern- falls sind die Gelder der FMH für diese Institu- tion für bessere Zwecke zu verwenden.

Dr. med. Othmar Dubler, Luzern 1 Cerny T, Passweg J, Noseda G. Swiss Medical

Board – cui bono? Schweiz Ärztezeitung.

2014;95(46):1726–8.

2 Jüni P, Erlanger T, Zwahlen M. Replik zum vorangegangenen Beitrag «Swiss Medical Board – cui bono?»Schweiz Ärztezeitung.

2014;95(46):1729–31.

3 Diskussion um Mammographie-Screening.

Schweiz Ärztezeitung. 2014;95(12):501–7.

Spitze Feder

Zum Artikel «Unsinkbare Gummienten»

von Erhard Taverna [1]

In aller Regel schätze ich die Artikel von Erhard Taverna sehr. Wirklich! Nur manchmal, wenn sein aktuelles Thema Berührungspunkte hat mit «Spiritualität» und besonders dem, was er unter «Esoterik» versteht, da wird seine spitze Feder noch etwas spitzer, ohne dass ich als Leser ganz verstehe, was er mir damit sagen will. Natürlich, Auswüchse gibt es auf man- chem Gebiet und man darf diese auch benen- nen, selbst darüber lächeln, läuft allerdings dann auch Gefahr, das Kind mit dem Bade aus- zuschütten.

Nahtod-Erlebnisse im Zusammenhang mit Re- animationen sind doch vorerst einmal einfach ein sehr spannendes Forschungsthema, und es freut mich, dass solche Themen inzwischen auch in renommierten Fachblättern angekom- men sind, wie z. B. die Studie des holländischen Kardiologen Pim van Lommel seinerzeit im

«Lancet» [2]. Dass dieses Thema nicht bloss

«trockene» Studienergebnisse, sondern in der

Folge eben auch «saftige» Theorien, Spekula- tionen und Glaubensbekenntnisse gebiert, wie dies denn nun alles zu deuten oder erklären sei, ist bei der Tragweite der implizierten elemen- taren Menschheitsfragen nicht weiter verwun- derlich. Die betreffenden Fragen – Woher kom- men wir? Wohin gehen wir? – stellt sich doch jeder und es sollte gerade auch uns Mediziner durchaus beschäftigen, welche Schlussfolge- rungen wir für uns persönlich auch immer dar- aus ziehen mögen. Diese müssen sich notge- drungen vom engeren medizinisch-naturwis- senschaftlichen Kontext (um nicht zu sagen Korsett) befreien. Auch ein Mediziner und Forscher wie van Lommel schreibt danach eben ein mehr philosophisches Buch «End- loses Bewusstsein» [3] (das ich nur wärmstens empfehlen kann), was deswegen aus unseren Kreisen nicht ins Lächerliche gezogen zu wer- den braucht.

Dr. med. Alexander Erlach, Winterthur 1 Taverna E. Unsinkbare Gummienten. Schweiz

Ärztezeitung. 2014;95(46):1749.

2 Van Lommel P. et al. Near-death experience in survivors of cardiac arrest: a prospective study in the Netherlands. The Lancet.

2001;358(9298):2039–45.

3 Van Lommel P. Endloses Bewusstsein. München:

Droemer Knaur Verlag; 2013.

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