Schweizerische Ärztezeitung
Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses
Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services
Editorial 1799
Die Aufhebung des Arztgeheimnisses gefährdet die öffentliche Sicherheit
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften 1803
Charta «Zusammenarbeit der Fachleute im Gesundheitswesen»
FMH-Stellungnahme zur SAMW-Charta 1806
Eine Charta zur Zusammenarbeit – ohne Zusammenarbeit?
Tribüne 1826
Weitere Stabilisierung von Übergewicht und Adipositas
Begegnung mit Thomas Nierle 1830
«Einmal mehr sind wir in die Lücke gesprungen»
«Zu guter Letzt» von Anna Sax 1836
Menumat
48
26.11. 2014I N H A LT
FMH
Editorial
1799 Die Aufhebung des Arztgeheimnisses gefährdet die öffentliche Sicherheit Monique Gauthey
Gesundheitsförderung und Prävention 1801 Ein Leben lang unsere Gesundheit
fördern: Gesundheitsförderung im Lebensverlauf
Barbara Weil, Catherine Favre Kruit
Wie wirken sich Übergangsperioden im Alterungsprozess und kritische Ereignisse auf die Gesundheit aus? Was führt in den verschiedenen Lebensabschnitten zu Anfälligkei- ten und Ungleichheiten? Solche Fragen der Lebenslauf- forschung werden im Januar bei der Nationalen Gesund- heitsförderungs-Konferenz erörtert.
1802 Personalien
Weitere Organisationen und Institutionen
1803 Charta «Zusammenarbeit der Fachleute SAMW im Gesundheitswesen»
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften
Die vorliegende Charta soll dazu beitragen, die Behand- lung von Patienten zu optimieren, die Versorgung sicher zustellen angesichts des zunehmenden Mangels an Gesundheitsfachleuten und die Arbeit der Gesund- heitsfachleute zu unterstützen.
1806 Eine Charta zur Zusammenarbeit – FMH ohne Zusammenarbeit?
Jürg Schlup
Die FMH nimmt Stellung und kritisiert, dass die vorste- hende Charta von Personen ohne nachvollziehbare Legitimation ihres jeweiligen Berufsstandes formuliert wurde. Ihre Bedeutung sei daher deutlich einge- schränkt. Die FMH begrüsst, dass die gemeinsame Ent- wicklung interprofessioneller Leitlinien den Berufs- und
Briefe / Mitteilungen
1808 Briefe an die SÄZ
1810 Facharztprüfungen / Mitteilungen
FMH Services
1811 Berufshaftpflichtversicherung 1812 Zahlungseingang pünktlich 1813 Stellen und Praxen
Tribüne
Standpunkt
1823 Diagnostik wohin? –
Überlegungen aus der Kinderpsychiatrie Monika Fry
Bei der psychiatrischen Diagnostik gibt es keine Eindeu- tigkeit wie in der somatischen Medizin. Weder psycho- logische Tests, neuropsychologische Untersuchungen noch Röntgenbilder oder Blutanalysen können psychi- sche Krankheit erfassen. Zudem ist Vorsicht geboten:
Kinder und Jugendliche können durch voreilige Diagno- sen entmutigt werden.
Public health
1826 Weitere Stabilisierung
von Übergewicht und Adipositas Kaspar Staub, Frank Rühli
Ziel der hier vorgestellten Untersuchung war es, anhand des Datensatzes der Stellungspflichtigen des Jahres 2013 den Body Mass Index auf nationaler Ebene zu analysie- ren. Gezeigt hat sich eine Stabilisierung des Überge- wichts, die Werte steigen seit drei bis vier Jahren nicht mehr weiter an. Doch jeder vierte Stellungspflichtige war übergewichtig oder adipös.
1829 Spectrum
Horizonte
Begegnung mit …
1830 «Einmal mehr sind wir in die Lücke gesprungen»
Daniel Lüthi
Einen Pendler zwischen zwei Welten hat Daniel Lüthi diesmal zum Gespräch getroffen – einen Pendler zwischen der heilen Schweizer Spitalwelt und dem Elend der unterversorgten Patienten in den Armuts- und
I N H A LT
Horizonte Schaufenster 1833 Die Tapfere
Peter Süsstrunk Ausstellung 1834 Berggladiatoren
Erhard Taverna
Ohne Jagd auf Rekorde geht heutzutage auch das Berg- steigen nicht mehr. So kommt man in die Medien – und das freut alle, die mit dem Bergsteigen Geld verdienen.
Die Ausstellung «Himalaya Report» im Berner Alpinen Museum zeigt, wie Bergsteigen im Medienzeitalter funk- tioniert. Eindrucksvolle Leistungen sind es allemal.
Zu guter Letzt 1836 Menumat
Anna Sax
Coq au vin mit Kartoffeln à la Mexico. Eine freundliche Stimme wünscht «Guten Appetit». Das klingt gut – bloss: Die Stimme kommt aus einem Automaten, der Coq au vin auch. Guten Appetit? Impressionen aus Finnland.
Mix & Remix
Redaktion
Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)
Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna
lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik
PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte
Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht
Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor
Annette Eichholtz M.A.
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© 2014 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vor- behalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.
Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486
ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.) Titelbild: Pp76/Dreamstime.com
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Delegierte der Fachgesellschaften Allergologie und Immunologie:
Prof. Dr. A. Bircher
Allgemeinmedizin: Dr. B. Kissling Anästhesiologie und Reanimation:
Prof. T. Erb
Angiologie: Prof. B. Amann-Vesti Arbeitsmedizin: Dr. C. Pletscher Chirurgie: Prof. Dr. L. Bühler Dermatologie und Venerologie:
PD Dr. S. Lautenschlager Endokrinologie und Diabetologie:
Prof. Dr. G. A. Spinas
Gastroenterologie: PD Dr. C. Mottet Geriatrie: Dr. M. Conzelmann Gynäkologie und Geburtshilfe:
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. W. Holzgreve
Hämatologie: Dr. M. Zoppi Handchirurgie: PD Dr. L. Nagy Infektologie: Prof. Dr. W. Zimmerli Innere Medizin: Dr. W. Bauer Intensivmedizin: Dr. C. Jenni Kardiologie: Prof. Dr. C. Seiler Kiefer- und Gesichtschirurgie:
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Kinder- und Jugendpsychiatrie: Dr. R. Hotz Kinderchirurgie: Dr. M. Bittel
Medizinische Genetik: Dr. D. Niedrist Neonatologie: Prof. Dr. H.-U. Bucher Neurochirurgie: Prof. Dr. H. Landolt Neurologie: Prof. Dr. H. Mattle Neuropädiatrie: Prof. Dr. J. Lütschg Neuroradiologie: Prof. Dr. W. Wichmann
Nuklearmedizin: Prof. Dr. J. Müller Onkologie: Prof. Dr. B. Pestalozzi Ophthalmologie: Dr. A. Franceschetti ORL, Hals- und Gesichtschirurgie:
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Orthopädie: PD Dr. M. Zumstein Pädiatrie: Dr. R. Tabin
Pathologie: Prof. Dr. G. Cathomas Pharmakologie und Toxikologie:
Dr. M. Kondo-Oestreicher
Pharmazeutische Medizin: Dr. P. Kleist Physikalische Medizin und Rehabilitation:
Dr. M. Weber
Plast.-Rekonstrukt. u. Ästhetische Chirurgie:
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Pneumologie: Prof. Dr. T. Geiser
Prävention und Gesundheitswesen:
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Psychiatrie und Psychotherapie:
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Radiologie: Prof. Dr. B. Marincek Radioonkologie: PD Dr. Damien Weber Rechtsmedizin: Prof. T. Krompecher Rheumatologie: Prof. Dr. M. Seitz Thorax-, Herz- und Gefässchirurgie:
Prof. Dr. T. Carrel
Tropen- und Reisemedizin: PD Dr. C. Hatz Redaktion
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ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.) Titelbild: Paolo De Santis/Dreamstime.
com
I M P R E S S U M
E d i t o r i a l
F M H
Wäre die Bevölkerung besser vor einigen als gefährlich geltenden Einzelpersonen geschützt, wenn die Ärztinnen und Ärzte die ih- nen vorliegenden Informationen weitergäben? So lautet jedenfalls die Forderung, die eindringlich an mehreren Fronten in der Schweiz und in Europa als einfa- che Antwort auf die Sicherheits- problematik immer wieder laut wird. In der Schweiz betrifft dies den Umgang mit gefährlichen Häftlingen oder abgewiesenen Asylsuchenden. In Europa stellt sich besonders in der Türkei diese heisse Frage, die dort im Zusammenhang mit politischen Protes- ten steht: Die türkischen Ärztinnen und Ärzte werden unter Druck gesetzt, weil sie Demonstranten versorgt und behandelt haben, die im Rahmen der Proteste im Gezi-Park im vergangenen Jahr verletzt wurden. Aktuell drohen ihnen schwere Sanktionen seitens der Gerichte des Landes, wenn sie sich weiterhin weigern, persönliche Informationen über Personen herauszugeben, die während den Demonstrationen verletzt wurden. Auch dort berufen sich die Behörden auf die öffentliche Sicherheit [1]!
Jedoch hat sich das Arztgeheimnis im Laufe der Jahrhunderte als unverzichtbar für eben jene öffentliche Sicherheit heraus- gestellt. Genau aus diesem Grund wurde es den entsprechenden Berufsgruppen strikt auferlegt, die bei Verletzung dieses Geheim- nisses schwer bestraft werden können. Artikel 321 des Schweizeri- schen Strafgesetzbuchs (StGB) sieht zwar Ausnahmen vor, diese müssen aber in Bundes- oder Kantonsgesetzen festgehalten sein.
Die Fehler, die in der furchtbaren Ermordung dreier junger Frauen in verschiedenen Kantonen durch gefährliche Rückfalltäter mündeten, sind nicht auf das Arztgeheimnis zurückzuführen, wie der Bericht des Bundesamts für Justiz zum Postulat 11.4072 Amherd klarstellt [2]. Bei einem absoluten Notstand können sich Ärztinnen oder Therapeuten bereits auf Artikel 17 des StGB berufen, um die Be- hörden auch ohne Einverständnis ihres Patienten zu warnen. Der Begriff Notstand bezeichnet dabei eine Situation, in welcher «eine unmittelbare Gefahr nicht anders abgewendet werden kann». Dies muss ein aussergewöhnlicher Grund für die Aufhebung des Arztge- heimnisses bleiben, ebenso wie das Einverständnis des Patienten der gewöhnliche Grund für die Auf hebung des Geheimnisses ist.
Auch wenn sich aus dem Recht keine Pflicht ergibt, ist es in der Praxis so, dass die Gefängnisärztinnen und -ärzte es klar für ihre Aufgabe halten, Meldung zu erstatten. Sie sind sich ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung sehr wohl bewusst, und ihre Behandlungen zielen bereits langfristig auf eine Minderung der Gefährlichkeit ab, um eine Wiedereingliederung des Häftlings in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Bedauerlicherweise führt der Gesetzesentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EGStGB) des Kantons Wallis in Artikel 28b eine «Meldepflicht»
ein, wobei er mehr Verwirrung und Zweifel stiftet, als dass er für Klarheit in Bezug auf das Bundesrecht sorgt. Jedoch muss unbe- dingt verhindert werden, dass sich die Fronten unnötig verhärten.
Im Allgemeinen ermöglicht es eine gewissenhafte Interessens- abwägung, Lösungen zu finden, welche sowohl die Gerechtigkeit bei der Versorgung als auch die öffentliche Sicherheit garantieren.
Eine gute Kommunikation zwischen den Medizinalpersonen und den Behörden ist in der Praxis möglich, sofern die Rollen aller Be- teiligten klar definiert sind und die entsprechenden Grenzen re- spektiert werden. Die multidisziplinäre Arbeit im Gefängnis ist in zufriedenstellender Form möglich, indem sie sich auf verschie- dene Gesundheits- und Sicherheitsfachkräfte stützt. Zusätzlich können unabhängige Experten durch einen Richter beauftragt werden, die Entwicklung eines Gefangenen und insbesondere seine potentielle Gefährlichkeit zu prüfen.
Die Kommunikation zwischen Ärzteschaft und Wegweisungs- behörde folgt der gleichen Logik, auch wenn die öffentliche Sicher heit in diesem Fall weniger unmittelbar betroffen scheint.
Dort geht es vor allem darum, Asylbewerber vor eventuellen medi- zinischen Risiken im Zusammenhang mit Zwangsausschaffungen zu schützen. Auch hier führen unklare Rollen sowie überzogene Erwartungen an die Ärztinnen und Ärzte zu schädlichen Wider- ständen, obwohl mit Hilfe einer besseren Vorbereitung der Weg- weisung und Aufteilung der Verantwortlichkeiten aller Beteiligten der notwendige Dialog wiederhergestellt werden könnte.
Obwohl sie scheinbar einfach sind, sind die oben genannten Vorschläge zur Lockerung des Arztgeheimnisses nicht nur unge- eignet, um die verfolgten Ziele zu erreichen, sondern sie würden letztlich sogar unsere Sicherheit schwächen. Die Ärzteschaft lehnt diese Vorschläge daher ab. Nur gemeinsam werden wir Lösungen finden, mit denen wir der Bevölkerung ihre völlig legitimen Sicher heitsbedenken nehmen können.
Monique Gauthey, Fachärztin, Departementsverantwortliche Spitalärztinnen und -ärzte 1 www.wma.net/fr/40news/20archives/2014/2014_33/index.html 2 www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/sicherheit/smv/
dokumentation/ber-po-amherd-d.pdf
Die Aufhebung des Arztgeheimnisses gefährdet die öffentliche Sicherheit
Eine gewissenhafte Interessensabwägung ermöglicht es, Lösungen zu finden, die sowohl die Gerechtigkeit bei der Versorgung als auch die öffentliche Sicherheit garantieren.
Die Fehler, die in der furchtbaren Ermor-
dung dreier junger Frauen durch gefähr-
liche Rückfalltäter mündeten, sind nicht
auf das Arztgeheimnis zurückzuführen.
1801
G e s u n d h e i t s f ö r d e r u n g u n d P r äve n t i o n
F M H
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48
Ein Leben lang unsere Gesundheit fördern:
Gesundheitsförderung im Lebensverlauf
Die 16. Nationale Gesundheitsförderungs-Konferenz findet am 29. Januar 2015 in Luzern statt. Die Referierenden werden ihre neusten Ergebnisse im Zusammenhang mit der Lebenslaufforschung vorstellen sowie deren Folgen für die Gesundheitsförde- rung und Prävention. Wie wirken sich Übergangsperioden im Alterungsprozess und kritische Ereignisse auf die Gesundheit aus? Welche Mechanismen führen in den ein- zelnen Lebensabschnitten zu Anfälligkeiten und Ungleichheiten?
Unser gegenwärtiges Umfeld ist geprägt von der Alte
rung der Bevölkerung, einem Anstieg der chroni
schen Krankheiten und ständig steigenden Ge
sundheitskosten – Entwicklungen, die unsere Gesell
schaft und unser Gesundheitssystem vor grosse Herausforderungen stellen.
Nur ein disziplinen und sektorenübergreifender Ansatz kann helfen, Lösungen auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung und Prävention aufzuzeigen.
Der LebenslaufAnsatz ist ein solcher. Er setzt an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Gesundheit, Psy
chologie, Soziologie, Demographie und Biologie sowie Geschichte und Wirtschaft an und ergänzt damit einen rein auf Gesundheitsdeterminanten ba
sierenden Ansatz. Ziel ist, die Zusammenhänge und Wechselwirkungen besser zu verstehen, die in den verschiedenen Lebensphasen zwischen dem Men
schen und seinem Umfeld bestehen, und zu ergrün
den, wie sich diese auf die Gesundheit auswirken.
Unsere Gesundheit von morgen ist abhängig von unseren Erfahrungen und unserem sozialen, ökono
mischen und ökologischen Kontext von heute. Die frühe Kindheit, einschliesslich der pränatalen Phase und der Gesundheit unserer Mutter vor der Schwan
gerschaft, spielt eine entscheidende Rolle für unsere künftige Gesundheit. Jedes einschneidende Ereignis wirkt sich auf unsere Gesundheit aus. Dies gilt be
sonders für Geschehnisse in kritischen Phasen oder in Zeiten des Übergangs wie dem Beginn der Schul
zeit und der Adoleszenz, dem Eintritt ins Berufs
leben, der Elternschaft oder der Pensionierung.
Diese einschneidenden Lebenserfahrungen, seien sie nun positiv oder negativ, haben einen kumulieren
den Effekt. Während das Wechselspiel negativer Fak
toren zu einer Steigerung von Gesundheitsproble
men führt, können positive Faktoren die negativen Auswirkungen vorangegangener oder folgender Le
bensetappen verringern. Wir sind ein Leben lang Risikofaktoren ausgesetzt, die unsere Gesundheit beeinträchtigen, ebenso aber auch schützenden Fak
toren, die unserer Gesundheit zugutekommen. Diese Risiko und Schutzfaktoren sind jedoch nicht auf das
Verhalten des Einzelnen beschränkt, sondern auch abhängig vom familiären Kontext, von der Nachbar
schaft, von der Gemeinschaft, vom beruflichen Um
feld und nicht zuletzt von der Sozialpolitik.
Um den Lebenslaufansatz anschaulicher und fassbarer zu machen, haben wir Fachleute eingela
den, die uns die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der frühen Kindheit, der Adoleszenz, des Berufslebens und des Alters vorstellen [1]. Sie lie
fern interessante Ergebnisse welche zeigen, dass eine auf den Lebenslaufansatz ausgerichtete Gesundheits
förderungs und Präventionspolitik ein koordinier
tes Vorgehen der Akteure im Bereich der Prävention, des Gesundheitswesens, der psychosozialen, medizi
nischen sowie sozialen Betreuung bedingt. Ebenfalls miteinbezogen werden müssen Gesundheitsdeter
minanten wie die Hygiene, der Lebensstil, die Erzie
hung, das berufliche Umfeld und die Umwelt.
Wenn auch der Lebenslauf einer Person einzigar
tig ist, so können dennoch auf der Ebene Gesamt
bevölkerung LebenslaufTypologien im Vornherein ausfindig gemacht und entwickelt werden. Dadurch können die nötigen Ressourcen antizipiert werden, um zukünftige Bedürfnisse abzudecken. Das Ziel eines solchen integrierten und multidisziplinären Ansatzes besteht darin, das Gesundheitssystem effi
zienter zu gestalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Bevölkerung Zugang zu guten Dienstleistungen und Beratungen erhält, welche von professionellen Fachleuten in zweckmässigen Strukturen zum rich
tigen Moment und zu niedrigen Kosten erbracht werden.
Barbara Weil a, Catherine Favre Kruit b a FMH, Abteilung Gesundheits
förderung und Prävention b Gesundheitsförderung
Schweiz
1 Nationaler Forschungspol LIVES: www.livesnccr.ch, Transitions from Education to Employment (TREE):
tree.unibas.ch, Frühe Förderung ab Geburt Zeppelin 0−3: www.zeppelinhfh.ch, zproso: www.zproso.ethz.ch
Korrespondenz:
Barbara Weil
FMH / Abteilung Gesundheits
förderung und Prävention Elfenstrasse 18
CH3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12
16. Nationale Gesundheitsförderungs- Konferenz: Ein Leben lang unsere Gesundheit fördern
Donnerstag, 29. Januar, Messe Luzern, organisiert in Zusammenarbeit und mit der Unterstützung des Kantons Luzern.
Programm und Anmeldung:
www.gesundheitsfoerderung.ch/konferenz
F M H
Personalien
Aargauischer Ärzteverband
Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärztever
band als ordentlich praktizierende Mitglieder haben sich angemeldet:
Christoph Broens, 5316 Felsenau, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin FMH, Praxiseröff
nung in Baden per 1. Februar 2015
Thomas Hesse, 4059 Basel, Facharzt für Ortho
pädische Chirurgie und Traumatologie des Be
wegungsapparates, Praxiseröffnung in Praxis
gemeinschaft in Rheinfelden per 1. Januar 2015 Ziad Jurdi, D57548 Kirchen, Praktischer Arzt, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Schöft
land per 1. Januar 2015
Oliver Kempe, 5080 Laufenburg, Facharzt für All
gemeine Innere Medizin FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Sisseln seit 1. Okto
ber 2014
Dejan Maric, 5246 Scherz, Facharzt für Allge
meine Innere Medizin FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Brugg per 1. Januar 2015 Christoph Müllener, 8330 Pfäffikon, Facharzt für Medizinische Radiologie / Radiodiagnostik FMH, Praxiseröffnung im Röntgeninstitut Baden per 9. Oktober 2014
Klaus Schieweck, 6374 Buochs, Facharzt für Chir urgie / Facharzt für Orthopädische Chirur
gie und Traumatologie des Bewegungsappa
rates FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemein
schaft in Aarau per 1. September 2014
Als Chef und Leitende ÄrztInnen haben sich angemeldet:
Isabelle Amrhein Helg, 5070 Frick, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, Leitende Ärz
tin im Krankenheim Lindenfeld in Suhr per 1. Dezember 2014
Ziad Atassi, 8104 Weiningen, Facharzt für Gynä
kologie und Geburtshilfe, Leitender Arzt im Kan
tonsspital Baden seit 1. Mai 2014 Als Oberärztin hat sich angemeldet:
Martina Stoppelhaar, 4702 Oensingen, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, Oberärz
tin im Kantonsspital Aarau seit 1. Oktober 2014 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärztever
bandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung Todesfälle / Décès / Decessi
Philippe Bréaud (1936), † 27. 8. 2014, Spécialiste en médecine interne générale, 1132 Lully VD
Hermann Heinzen (1922), † 30. 8. 2014, Facharzt für Ophthalmologie, 1095 Lutry Kurt Baasch (1941), † 26. 10. 2014,
Facharzt für Anästhesiologie, 8708 Männedorf Madeleine Devanthéry-Axelrod (1947), † 4. 11. 2014, Spécialiste en neurologie et Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 3960 Sierre
Praxiseröffnung /
Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici
GE
Valentina Francesca Gillioz,
Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie d’enfants et d’adolescents, 42, route de Thonon, 1222 Vésenaz
VS
Janine Fumeaux Roh,
Spécialiste en dermatologie et vénéréologie, 4, rue du Scex, 1950 Sion
des Aargauischen Ärzteverbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent
scheidet die Geschäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.
Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:
Thomas Schläpfer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Bernstrasse 41, 3303 Je
genstorf
Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio ein
gereicht werden. Nach Ablauf der Frist ent
scheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.
Ärztegesellschaft Thurgau
Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich angemeldet:
Ralph Zettl, Im Wiesengrund 3, 8500 Frauenfeld, Facharzt für Orthopädische Chirurgie
Preise / Prix / Premi Casebeer Award 2014
Der Casebeer Award 2014 der ISRS (Internatio
nal Society of Refractive Surgery) wurde an der Jahresversammlung der Amerikanischen Aka
demie für Augenheilkunde (AAO) in Chicago im Oktober 2014 an den Prof. Dr. med. Farhad Hafezi, Medizinischer Direktor des ELZAInsti
tutes in Zürich, verliehen. Der Casebeer Award ehrt seit 2001 jährlich einen Augenarzt für her
ausragende Forschungsbeiträge zur Refraktiven Chirurgie. Ausgezeichnet wird Hafezi für seine Rolle als Wegbereiter der CrosslinkingTechno
logie in die Augenheilkunde.
Aktuelle Forumthemen Diskutieren Sie mit!
Im Forum präsentieren wir regel mässig brisante Themen aus Politik, Öko
nomie und Wissen
schaft, die das Schwei
zer Gesundheitswesen be
treffen. Bringen Sie Ihre Meinung ein oder kom
mentieren Sie die Äusse
rungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das Forum finden Sie unter:
www.saez.ch/forum/
1803
S A M W
W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48
Charta «Zusammenarbeit der Fachleute im Gesundheitswesen»
Präambel
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) setzt sich seit 1999 unter dem Titel «Zukunft Medizin Schweiz» intensiv mit den Zielen und Aufgaben der Medizin auseinander.
Im Rahmen dieses Projektes veröffentlichte eine Arbeitsgruppe 2007 den Bericht «Zukünftige Berufs
bilder von Ärztinnen, Ärzten und Pflegenden in der ambulanten und klinischen Praxis». Eine der Emp
fehlungen dieses Berichts betraf die Ausarbeitung einer «Charta» zur Zusammenarbeit der Gesund
heitsfachleute. Expertengespräche haben bestätigt, dass eine solche Charta sinnvoll ist und einen Bei
trag dazu leisten könnte, die aktuellen und kom
menden Herausforderungen des Gesundheitswesens zu bewältigen.
Die vorliegende Charta soll dazu beitragen, a) die Behandlung der Patienten zu optimieren, b) ange
sichts des zunehmenden Mangels an Gesundheits
fachleuten die Versorgung sicherzustellen und c) die Arbeit der Gesundheitsfachleute zu unterstützen.
Die Charta nimmt dabei Bezug auf ähnliche Initia
tiven im Ausland.
Mit der Charta richtet sich die SAMW primär an die in der Gesundheitsversorgung aktiven Fachleute, Berufsverbände und Institutionen; sie soll Ausdruck sein für den Geist der Zusammenarbeit der Gesund
heitsfachleute und eine Basis für den anzustreben
den Kulturwandel. Gleichzeitig möchte sie die zahl
reichen Initiativen im Gesundheitswesen, die auf eine Zusammenarbeit der Gesundheitsfachleute an
gewiesen sind (u. a. Strategie Palliative Care, Strategie Demenz, Strategie gegen Krebs), unterstützen.
Für eine fruchtbare und erfolgreiche Zusammen
arbeit der Gesundheitsberufe braucht es auch geeig
nete Rahmenbedingungen; entsprechend sind auch Politik, Verwaltung und Versicherer eingeladen, auf die Charta Bezug zu nehmen.
Die Charta ist ein dynamisches Dokument; sie kann und wird sich entwickeln und verändern. Die Adressaten sind eingeladen, diesen Entwicklungs
und Veränderungsprozess als Chance zu betrachten und aktiv dazu beizutragen.
Prinzipien
Die Angehörigen aller Gesundheitsberufe setzen sich für eine bedarfs und bedürfnisorientierte, qua
litativ hochstehende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein.
Im Zentrum der Gesundheitsversorgung stehen die Patientin bzw. der Patient. Dies bedeutet, dass die edukativen, beratenden, präventiven, diagnos
tischen, therapeutischen, pflegerischen, rehabilita
tiven und palliativen Leistungen aller benötigten Berufsleute aufeinander abzustimmen sind. Die Ver
antwortung wird entsprechend den fachlichen Kompetenzen wahrgenommen. Die gegenseitige Information ist jederzeit gewährleistet, die Arbeit basiert auf gegenseitigem Respekt und gemeinsam definierten, anerkannten Standards.
Die Ziele einer solchen Gesundheitsversorgung sind der gleichberechtigte Zugang der Bevölkerung zu Gesundheitsleistungen, dies in guter Qualität, mit hoher Patienten und Mitarbeiterzufriedenheit sowie Effizienz. Sie ist damit Teil einer «nachhaltigen Medizin», die sich an den Kriterien der Evidenz, der Ethik und der Ökonomie orientiert.
Kernelemente und Verpflichtungen
1. Die interprofessionelle Zusammenarbeit bindet Patienten als Partner ein.
Informierte Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen wollen zunehmend eine aktive Rolle im Gesundheitswesen einnehmen und sich an Ent
scheidungen zur Therapie und Versorgung betei
ligen. Sie sind als «Experten in eigener Sache» mass
geblich für die Behandlungsqualität und das Ergeb
nis mitverantwortlich.
2. Die Gesundheitsberufe klären für konkrete Arbeitssituationen in einem gemeinsamen Prozess ihre Kompetenzen und Verantwortlich- keiten und halten diese fest; bei überlappenden Kompetenzen sind die Verantwortlichkeiten explizit zu bezeichnen.
Für einen Teil dieser Klärungsprozesse können all
gemein akzeptierte Definitionen und Richtlinien erarbeitet werden, der andere Teil ist sinnvollerweise jeweils innerhalb der einzelnen Institutionen bzw.
Organisationen festzulegen (Spital, Ambulatorium, Gesundheitszentrum, Praxisgemeinschaft, Netzwerk, Spitexorganisation, stationäre Langzeitpflege u. a.).
Für die Übernahme von zusätzlicher Verantwortung braucht es einen klar definierten Rahmen (z. B.
im Falle von erweiterten Diagnose, Verordnungs
und Abrechnungskompetenzen für die beteiligten Gesundheitsberufe).
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissen- schaften (SAMW)
Eine Stellungnahme der FMH findet sich im Anschluss an diesen Beitrag auf Seite 1806.
Korrespondenz:
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
Petersplatz 13 CH4051 Basel mail[at]samw.ch
S A M W
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3. Die Übernahme von Aufgaben im Versorgungs- prozess orientiert sich am Bedarf der Patienten und ihrer Angehörigen und an den benötigten fachlichen Kompetenzen.
Die Aufgabenverteilung orientiert sich nicht an hier
archischen Kriterien und/oder an traditionellen Be
rufsbildern. Die Berufsgruppen sind bereit, je nach Situation Aufgaben abzugeben oder Verantwortung neu zu übernehmen. Dies bedeutet, dass die Ge
sundheitsfachleute entsprechend ihren spezifischen Kompetenzen und Fähigkeiten tätig sind und für dieses Handeln auch Verantwortung tragen.
4. Die Berufs- und Fachverbände entwickeln – unter Berücksichtigung internationaler Empfeh- lungen – gemeinsame, interprofessionelle Leitlinien; auf institutioneller Ebene ergänzen die verschiedenen Berufsgruppen diese mit gemein- samen, interprofessionellen Standards.
Diese Leitlinien und institutionellen Standards bil
den Leitplanken; deren Beachtung schafft gegensei
tiges Vertrauen. Ein Abweichen von Leitlinien und Standards ist möglich, bedarf jedoch der Begrün
dung.
5. Sowohl für die Ausbildung als auch für die Weiterbildung gibt es gemeinsame Module. Die Aus- und Weiterbildungsstätten der verschiede- nen Gesundheitsberufe sind vernetzt.
Im Hinblick auf die interprofessionelle Berufspraxis umfassen die Aus und Weiterbildung der Gesund
heitsberufe die notwendigen berufsübergreifenden und kooperativen Elemente. Die Ausbildung vermit
telt im Rahmen von gemeinsamen Modulen allen Gesundheitsberufen neben ihren jeweiligen spezi
fischen Kenntnissen gemeinsame Grundelemente
(z. B. Basiswissen über Gesundheit und Krankheit sowie neben Kommunikation, Ethik, Gesundheits
ökonomie und politik auch die Prinzipien der inter
professionellen Kooperation).
6. Das lebenslange Lernen und damit verbunden der Nachweis früher und neu erworbener Kompe- tenzen und Fertigkeiten sind für alle Berufs- und Fachverbände eine Selbstverständlichkeit und werden durch Arbeitgeber/Fach verbände gefördert.
Das Wissen und das Spektrum der Tätigkeiten bei Einstieg in den Beruf sind nicht mehr identisch mit denjenigen zum Zeitpunkt der Pensionierung. Le
benslange, gezielte Fortbildung, der Erwerb neuer Kompetenzen und die Bereitschaft zur stetigen Sicherung der Qualität im eigenen Tätigkeitsfeld sind Voraussetzungen zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen. Geeignete Fortbildungsangebote sind für alle in Frage kommenden Berufsgruppen zugänglich und werden – falls sinnvoll – von Vertre
tern verschiedener Berufsgruppen gemeinsam orga
nisiert.
7. Die Arbeitsmodelle sind so ausgerichtet, dass sie eine integrierte Betreuung fördern und unterstützen.
Gesundheitseinrichtungen mit Zentrumsfunktion, bei denen alle in einen Versorgungsprozess invol
vierten Berufsgruppen angestellt sind und koordi
niert werden, bieten gute Voraussetzungen für ein kompetenzorientiertes Miteinander und dienen als Drehscheibe für die regionale Versorgung; weitere Partner in der Region können durch ein Netzwerk eingebunden werden. Um den gegenseitigen, konti
nuierlichen Informationsaustausch sicherzustellen,
Hinweise zur Ausarbeitung dieser Charta
Der Arbeitsgruppe, die diese Charta ausgearbeitet hat, gehörten folgende Persönlichkeiten an:
Dr. Werner Bauer (Vorsitz), Präsident SIWF, Küsnacht ZH; Dr. Hermann Amstad, Generalsekretär SAMW, Basel;
Marie-Anne Becker, Hôpital Neuchâtelois, Neuchâtel; Dr. Manuela Eicher, Haute Ecole de Santé HES-SO, Fribourg;
Prof. Viola Heinzelmann, Universitäts-Frauenspital, Basel; Dr. Isabelle Meier, mediX Gruppenpraxis, Zürich; Maja Mylaeus-Renggli, Spitex Verband Schweiz, Bern; Dr. Hans Neuenschwander, IOSI/EOC, Bellinzona; Prof. Cornelia Oertle, Berner Fachhochschule Gesundheit, Bern; Dr Pierre-Yves Rodondi, Spécialiste en Médecine interne générale, Pully; Martine Ruggli, pharmaSuisse, Liebefeld; Prof. Astrid Schämann, ZHAW, Winterthur; Dr. Beat Sottas, Careum, Zürich; Prof. Peter M. Suter, Vizepräsident SAMW, Presinge.
Die Arbeitsgruppe hat sich ab April 2013 in mehreren Sitzungen vertieft mit der Thematik auseinandergesetzt. Nach Sichtung der Literatur und eingehenden Diskussionen hat sie einen ersten Entwurf der Charta verfasst; diesen hat sie Anfang Oktober 2013 in einem Hearing von ausgewählten Expertinnen und Experten kommentieren lassen (Dr François Héritier, Präsident SGAM, Courfaivre; Roland Paillex, Präsident physioswiss, Lausanne; Pierre Théraulax, Präsident SBK-ASI, Bern; lic. oec. Rita Ziegler, Direktionsvorsitzende UniversitätsSpital Zürich, Dr. Alan Niederer, Wis- senschaftsjournalist, Zürich; lic. rer. pol. Michael Jordi, Zentralsekretär GDK, Bern). Im Anschluss daran wurde ein überarbeiteter Entwurf einer breiten öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Die Mehrheit der Stellungnahmen begrüsste zwar die Ausarbeitung einer Charta, doch war einerseits in Ärztekreisen eine grössere Skepsis spürbar und wünschten andererseits zahlreiche Institutionen, dass sie stärker in den Ausarbeitungsprozess eingebunden würden. Auch die Umsetzungsvorschläge wurden eher kritisch gesehen. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeits- gruppe im August 2014 in Bern eine Tagung durchgeführt, in deren Rahmen die Anliegen der Stakeholder gesam- melt und gebündelt wurden. Daraus entstand schliesslich eine finalisierte Fassung, die vom SAMW-Vorstand an seiner Sitzung vom 3. November 2014 diskutiert und definitiv verabschiedet wurde.
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48
1805
S A M W
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ist der Einsatz von Informations und Kommunika
tionstechnologie (eHealth) unerlässlich. Eine geeig
nete Infrastruktur trägt dazu bei, informelle Be
gegnungen zwischen den Berufsgruppen und eine transparente Kommunikation zu ermöglichen 8. Die Leitungsstrukturen orientieren sich an inhaltlichen Zielen.
Gesundheitseinrichtungen legen Leitungsstruktu
ren nach sachlichen Aspekten und nicht aufgrund von Statusüberlegungen fest und unterstützen damit das berufsübergreifende Arbeiten wirkungsvoll. Für das Wahrnehmen von Leitungsfunktionen in inter
disziplinären Teams bedarf es der entsprechenden Kompetenz.
9. Für alle Berufsgruppen sind die Qualitäts- sicherung und die Evaluation des Nutzens für den Patienten und die Gesellschaft ein Teil ihrer professionellen Haltung.
Die Einführung und Etablierung der Zusammen
arbeit zwischen allen Gesundheitsberufen ist mit geeigneter Versorgungsforschung zu begleiten.
Umsetzung
– Berufs und Fachverbände, Gesundheitsinstitu
tionen (z. B. Spitäler, Netzwerke, Spitexorganisa
tionen, stationäre Langzeitpflege) und Bildungs
institutionen des Gesundheitsbereichs lancieren in ihren Gremien eine vertiefte Diskussion über die Charta und deren Bedeutung für die eigene Organisation.
– Die Berufs und Fachverbände starten Pilotpro
jekte zur Beschreibung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in konkreten Arbeitssitua
tionen, zur Ausarbeitung von interprofessio
nellen Leitlinien und zur Organisation gemein
samer Fortbildungsveranstaltungen.
– Die Berufsverbände setzen sich gemeinsam für die als notwendig erkannten Anpassungen von Gesetzen, Verordnungen und Tarifen ein.
– Die Charta dient als Lehrmittel und Diskussions
basis in der Aus, Weiter und Fortbildung und als Stimulus für die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen.
– Die Charta bildet die Basis für den institutionali
sierten Kontakt der Verbände und Ausbildungs
stätten.
– Die SAMW begleitet den Prozess der Weiterent
wicklung der Charta: Sie erstellt – im Sinne eines Monitorings – eine Übersicht über damit ver
bundene Initiativen und Projekte und organi
siert spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Charta ein Treffen der Stakeholder, in deren Rahmen a) Erfahrungen ausgetauscht werden, b) die Charta gegebenenfalls angepasst wird und c) ein «Award» für besonders gelungene Zusammen arbeitsprojekte verliehen wird.
Literatur
– American College of Physicians (ACP). The Advanced Medical Home: A PatientCentered, PhysicianGuided Model of Health Care; 2006.
– World Health Professions Alliance (WHPA). Joint Health Professions Statement on Task Shifting; 2008.
– World Health Organisation (WHO). Task shifting:
rational redistribution of tasks among health workforce teams; 2008.
– American College of Physicians (ACP). Nurse Practitioners in Primary Care; 2009.
– Frenk J et al. Health Professionals for a new century:
transforming education to strengthen health systems in an interdependent world. Lancet. Report; 2010.
(deutsche Übersetzung unter www.careum.ch/
lancetreport)
– WHO. Framework for action on interprofessional education and collaborative practice. Geneva; 2010.
– RobertBoschStiftung: Memorandum «Kooperation der Gesundheitsberufe»; 2011.
– Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Die zukünftigen Berufsbil
der von Ärztinnen und Pflegenden – Bericht und Kommentar; 2011.
– Arbeitsgruppe BAG/GDK: Neue Versorgungsmodelle für die medizinische Grundversorgung; 2012.
– Witte F. Mehr kooperieren statt delegieren. Schweiz Ärztezeitung. 2012;93(22):809–11.
– American Medical Association. The structure and func
tioning of Interprofessional health care teams. Joint report of the Council of Medical Education and the Council Medical Service. Chicago; 2012.
– Ono T,Lafortune G, Schoenstein M. Health Workforce Planning in OECD Countries: a Review of 26 Projection Models from 18 Countries. OECD Health Working Paper No. 62; 2013.
– Plattform «Zukunft Ärztliche Bildung». Bericht
«Interprofessionalität»; 2013.
– Donelan K. et al. Perspectives of Physicians and Nurse Pratitioners on Primary Care Practice. NEJM.
2013;368:1898–1906.
– Iglehart J. Expanding the Role of Advanced Nurse Practitioners – Risk and Rewards. NEJM.
2013;368:1935–41.
– APPG. All the Talents. How new roles and better teamwork can release potential and improve health services. London: AllParty Parliamentary; 2013.
– Careum. Neuausrichtung der Ausbildung für Gesundheitsberufe. Zürich; 2013.
– Sottas B et al. Umrisse einer neuen Gesundheitsbil
dungspolitik. Zürich: Careum Verlag; 2013.
– European Interprofessional Practice and Education Network (EIPEN). Charter für Interprofessional Practice and Education; 2014.
– RobertBoschStiftung. Gesundheitsberufe neu denken. Stuttgart; 2014.
– Walkenhorst U, Mahler C, et al. Interprofessionelle Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Positions
papier der Gesellschaft für medizinische Ausbildung (GMA). Erlangen; 2014.
F M H
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Ein Kommentar der FMH zur Charta «Zusammenarbeit der Fachleute im Gesundheitswesen» der SAMW
Eine Charta zur Zusammenarbeit – ohne Zusammenarbeit?
Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe Die interprofessionelle Zusammenarbeit unter den Gesundheitsberufen wird zweifellos an Bedeutung gewinnen, weil eine gute Gesundheitsversorgung künftig noch mehr Koordination erfordern wird: Das medizinische Wissen wächst beständig, so dass seine Anwendung mit mehr Spezialisierungen einhergeht.
Innerhalb dieses sich verbreiternden Feldes medizi
nischer Kompetenzen entstehen neue Gesundheits
berufe und die bestehenden entwickeln sich weiter.
Zudem stellen die zunehmenden Teilzeittätigkeiten oder die Arbeit in Versorgungszentren höhere Anfor
derungen an die Zusammenarbeit.
Die von der SAMW vorgelegte Charta «Zusammen
arbeit der Fachleute im Gesundheitswesen» widmet sich somit einem wichtigen Thema, das zudem von erheb
licher Bedeutung für die Qualität der Patientenver
sorgung und die Arbeitsmotivation der Medizinal
und Gesundheitsfachpersonen ist. Die Erfahrungen mit der interprofessionellen Zusammenarbeit im Ver
sorgungsalltag sind sehr positiv. Und auch die For
schung zeigt, dass die Schweiz bspw. bei der Zusam
menarbeit zwischen Ärzten und Pflegenden im inter
nationalen Vergleich sehr gut abschneidet [1].
Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit: Anspruch und Wirklichkeit Auch Gutes zu verbessern und weiterzuentwickeln ist richtig.
Die Erarbeitung einer Charta als «Ausdruck für den Geist der Zusammenarbeit der Gesundheitsfachleute»
hätte auch die volle Unterstützung der FMH gefun
den, wäre sie durch demokratisch legitimierte Ver
treter derjenigen Berufsgruppen erfolgt, an die sie sich richtet. Dass diese Charta jedoch durch eine Gruppe erarbeitet wurde, die sich mehrheitlich aus Personen ohne nachvollziehbare Legitimation ihres jeweiligen Berufsstands zusammensetzt, schränkt ihre Bedeutung deutlich ein. Auch dass in dieser Ar
beitsgruppe ohne weitere Begründung einige Ge
sundheitsberufe durch mehrere Personen, andere durch Einzelpersonen und wiederum andere – wie z. B. Chiropraktoren, Hebammen oder Medizinische Praxisassistentinnen – gar nicht vertreten waren, re
duziert den Anspruch der Charta an die hier prokla
mierte «interprofessionelle Zusammenarbeit» . Nicht nur die Erstellung der Charta, auch die in der Folge eingeräumten Möglichkeiten zur Modifi
kation erlaubten keine echte Beteiligung legitimier
ter Berufsgruppenvertreter nach demokratischem Verständnis: Den ersten Entwurf liess man «ausge
wählte Experten» kommentieren. Zur zweiten Fas
sung führte man eine breite Vernehmlassung durch.
Die Tatsache, dass «in Ärztekreisen eine grössere Skepsis spürbar» war und «zahlreiche Institutionen» wünsch
ten, «dass sie stärker in den Ausarbeitungsprozess einge
bunden würden», veranlasste die SAMW nicht, ent
sprechende Anpassungen vorzunehmen.
Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit: Legitimation und
Transparenz als zwingende Voraussetzungen Der Erstellungsprozess der Charta zeigt, dass es zweck
mässiger gewesen wäre, zunächst die Spielregeln für die gemeinsame Weiterentwicklung der «Zusammen
arbeit der Fachleute im Gesundheitswesen» festzulegen.
Ein solcher Kodex sollte z. B. den Einbezug der Inter
essensgruppen sowie die Transparenz von Auswahl
prozessen und der Berücksichtigung von Kritik zum Gegenstand haben. Auch das Gewicht, das Experten gegenüber demokratisch legitimierten Berufsgrup
pen vertretern erhalten dürfen, wäre zu thematisie
ren.
Die FMH begrüsst, dass die gemeinsame Entwick
lung interprofessioneller Leitlinien den Berufs und Fachverbänden obliegen soll; eine Vorwegnahme der darin wünschenswerten Inhalte durch die Charta leh
nen wir jedoch ab.
Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe:
Und wo liegt die Nahtstelle zum Patienten?
Auch die Patienten als wichtigste und mit Abstand grösste Interessensgruppe im Gesundheitswesen wur
den bei der Erstellung der Charta – entgegen ihrer
«Kernelemente und Verpflichtungen» – offen bar nicht partnerschaftlich eingebunden. Weder in der Ar
beitsgruppe noch im ExpertenBoard, weder auf der Vernehmlassungs noch auf der Teilnehmerliste des Jürg Schlup
Präsident der FMH
1 Heinen MM. et al. Nurses’
intention to leave their pro fession: A cross sectional ob
servational study in 10 Euro
pean countries. International Journal of Nursing Studies.
2013;50:174–84.
Korrespondenz:
FMH
Dr. med. Jürg Schlup Elfenstrasse 18 CH3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12
Sowohl die Erstellung der Charta als auch die einge
räumten Möglich keiten zu ihrer Modifikation erlaubten keine echte Beteiligung legitimierter Berufsgruppen
vertreter nach demokratischem Verständnis.
F M H
W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48
1807
Symposiums zur Charta findet sich ein entsprechen
der Vertreter.
Der Patient, dessen Behandlung mit der Charta optimiert werden soll, ist sowohl bei der Erarbeitung des Dokuments, als auch in dessen Inhalten nicht berücksichtigt worden. Es bleibt offen, inwiefern ihm für seine Behandlung zukünftig noch ein klar verantwortlicher Ansprechpartner bliebe, würden Kernforderungen der Charta – wie die Aufteilung von Aufgaben und Verantwortung unter den Berufs
gruppen «je nach Situation» – umgesetzt. Auch wer ihm gegenüber im Schadensfall bei flexiblen Rege
lungen und überlappenden Verantwortungsberei
chen haftet, ist damit fraglich. Die Rolle des Arztes als verantwortlicher Behandlungspartner, der die Ge
sundheitsversorgung des Patienten in dessen Sinne koordiniert, wird verworfen, ohne ein neues Gegen
über zu benennen.
Eine Umverteilung von Verantwortung zulasten aller Beteiligter?
Die eben angesprochenen Ausführungen zur Ver
antwortung, die «entsprechend den fachlichen Kompe
tenzen wahrgenommen» werden soll, bilden das in
haltliche Kernproblem der Charta. Der zu wenig differenzierte und juristisch nicht eindeutige Um
gang mit dem Begriff «Verantwortung» lässt ver
schiedene Interpretationen des Inhalts der Charta zu.
Als Stossrichtung lässt sich klar erkennen, dass es um die «Übernahme zusätzlicher Verantwortung» durch ein
zelne Gesundheitsberufe geht, konkretisiert werden in diesem Zusammenhang «erweiterte[n] Diagnose, Verordnungs und Abrechnungskompetenzen». Die Orientierung «an hierarchischen Kriterien und/oder tra
ditionellen Berufsbildern» wird zugunsten eines situati
ven Führungsverständnis ses abgelehnt. Für «konkrete Arbeitssituationen [sollen] in einem gemeinsamen Pro
zess» Richtlinien erarbeitet werden, die teilweise or
ganisationsübergreifend, teilweise institutionsspezi
fisch Gültigkeit haben.
Ausgeblendet wird hierbei unter anderem, dass Ärzte bereits heute tagtäglich bereit sind, «je nach Situation Aufgaben abzugeben», und dies im Rahmen des bewährten Delegationsmodells tun. Dieses basiert auf der ärztlichen Kompetenz und hat den Vorteil, dass die Verantwortung für alles, was getan oder un
terlassen wird, jederzeit eindeutig zugeordnet werden kann. Weiterhin hat dieses Modell angesichts zuneh
mender Spezialisierung und einer grös ser werdenden Zahl von Gesundheitsberufen den Vor teil, dass die Fäden der Behandlung eines Patienten an einer zen
tralen und hinreichend kompetenten Stelle zusam
menlaufen. Dies erhöht die Behandlungsqualität und vermeidet Doppelspurigkeiten.
Die «Beschreibung von Kompetenzen und Verantwort
lichkeiten in konkreten Arbeitssituationen» erscheint zudem angesichts der nicht abschliessend aufzähl
baren Situationen kaum zu leisten. Situative Ent
scheidungen über Teilverantwortungen sind unüber
sichtlich und fragmentieren die Behandlung. Dar über hinaus geht die Aufteilung der Verantwortung gegenüber dem Patienten auch mit einer Rechtsun
sicherheit für die beteiligten Medizinal und Gesund
heitsberufe einher, v. a. im ambulanten Bereich. Die Verantwortung läge nicht mehr klar beim Arzt, son
dern je nach Situation und Behandlungseinrichtung bei jemand anderem. Bereits ganz normale Behand
lungen würden sich bei Verzicht auf einen delegieren
den klaren Ansprechpartner verkomplizieren, von Fällen mit Meinungsunterschieden unter den Fach
personen oder gar Schadensfällen und Rechtsstreitig
keiten ganz zu schweigen.
Die Charta – ein dynamisches Dokument?
Angesichts des oben beschriebenen Entstehungspro
zesses der Charta, in dem ein Einwirken auf die In
halte von Seiten der Ärzteorganisationen kaum mög
lich war, erscheint die Ankündigung, die Charta sei ein dynamisches Dokument, wenig glaubwürdig. Die FMH versteht unter aktiver Mitwirkung an einem
«Entwicklungs und Veränderungsprozess» nicht, dass sie gelegentlich zum Erarbeiteten Stellung nehmen darf und anschliessend abwarten muss, ob einzelne Kritikpunkte ggf. zu leichten Anpassungen führen – oder auch nicht.
Zudem sieht die Charta – entgegen ihrem angeb
lich vorläufigen bzw. dynamischen Charakter – bereits eine sehr konkrete Umsetzung ihrer Inhalte vor. Statt ihrer Weiterentwicklung eine gemeinsame Überarbei
tung mit demokratisch legitimierten Vertretern vor
anzustellen, sind vielmehr bereits ihre Verwendung als «Lehrmittel» und als Basis für den «institutionalisier
ten Kontakt der Verbände» vorgesehen, sowie ein Mo
nitoring und «gegebenenfalls» Anpassungen nach zwei Jahren geplant. Auch die Umsetzung in Form ei
nes gemeinsamen Einsatzes für Gesetzes, Verord
nungs und Tarifänderungen verkennt, dass dem eine Konsensfindung über zentrale Inhalte vorange
hen müsste. Angesichts ihrer Entstehungsgeschichte sowie in Anbetracht ihrer strittigen Inhalte wird die Charta diese sich selbst zugeschriebenen Rollen kaum wahrnehmen können.
Die Rolle des Arztes als verantwortlicher Behandlungspartner, der die
Gesundheitsversorgung des Patienten in dessen Sinne koordiniert, wird
verworfen, ohne ein neues Gegenüber zu benennen.
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B R I E F E
Briefe an die SÄZ
Glück allein reicht nicht
Zum Artikel «Anlaufstelle für geflüchtete Wissenschaftler» [1]
Ich bin dem Kollegen Danieli dankbar, dass er diese erstaunliche Geschichte aufgegriffen hat, die leider fast völlig unbekannt ist. Aber wie konnte Professor Schwartz so viele geflüchtete Wissenschaftler an türkische Universitäten vermitteln [2]? Wie bei vielen wichtigen Ereig- nissen, war ein sogenannter Zufall mit im Spiel.
Zur selben Zeit als Schwartz in Zürich die vielen geflüchteten jüdischen Ärzte und Wissen- schaftler in einer Kartei erfasste, beschloss Kamal Atatürk, eine Hochschulreform durch- zuführen, aufgrund eines Gutachtens des Gen- fer Professors für Pädagogik, Albert Malche.
Dieser riet Atatürk, alle schlecht ausgebildeten einheimischen Professoren zu entlassen und sie mit im Westen ausgebildeten Kräften zu er- setzen. Schwartz kannte dieses Gutachten, er nahm Verbindung mit Malche auf, und beide fuhren zusammen zu Atatürk nach Istanbul.
Schwartz war in der Lage, den grössten Teil der Flüchtlinge unterzubringen, und Istanbul be- kam eine moderne hochrangige Universität nach deutschem Vorbild. Für grosse Leistungen braucht es oft glückliche Umstände. Es braucht aber ebenso sehr einen Menschen wie Schwartz, der die Situation wahrnimmt und sie zu nützen versteht. Glück allein reicht nicht [3].
Dr. med. Peter J. Hurwitz, Weil am Rhein (Deutschland) 1 Danieli E. Anlaufstelle für geflüchtete Wissen-
schaftler. Schweiz Ärztezeitung.
2014;95(34):1245.
2 Gaedicke, Gerhard: Ein jüdischer Arzt aus Deutschland als Modernisierer der akademi- schen Medizin in der Türkei, in Heidel, Caris-Petra (Hrsg.): Jüdische Medizin − Jüdisches Änderung des Heilmittelgesetzes
vom 7. 11. 2012
Vorsorgliche Stellungnahme der Schweize
rischen Liga gegen Epilepsie (SLgE) an das Bundesamt für Gesundheit BAG
Die Schweizerische Liga gegen Epilepsie (SLgE) hat von der 2. Etappe der Änderung des Heil- mittelgesetzes (öffentliche Medienmitteilung vom 7. 11. 2012) Kenntnis genommen.
Die SLgE als medizinische Fachvereinigung en- gagiert sich für die optimale und sichere medi- zinische Abklärung und Betreuung sowie Infor- mation der Epilepsiekranken in der Schweiz.
Im letzten Abschnitt der Mitteilung wird dar- auf eingegangen, dass Apotheker die Möglich- keit erhalten sollen, gewisse verschreibungs- pflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept im Rahmen einer fachlichen Beratung abgeben zu können.
Unseres Wissens ist bisher vom BAG noch keine genauere Spezifizierung der Arzneimittel (-Klassen), die unter diese neue Regelung fallen sollen, erfolgt.
Vorausschauend möchte diesbezüglich die SLgE festhalten, dass die Arzneimittelklasse der Antiepileptika (AE) in keinem Fall unter diese neue Abgabepraxis fallen sollte. Viele AE gehö- ren aufgrund ihrer pharmakokinetischen und -dynamischen Eigenschaften, ihren Interak- tionen und Nebenwirkungen zu den am an- spruchsvollsten zu handhabenden und im Kri- senfall zu den gefährlichsten Medikamenten überhaupt. Zudem bestehen medizinisch gut begründete, spezielle Umstände, die den gene- rellen Einsatz von und den Austausch mit Gene- rika bei AE verbieten, wozu die SLgE vor 3 Jahren bereits ausführlich Stellung bezogen hat [1].
Mit Zuversicht vertrauen wir darauf, dass das BAG diese Argumente gut verstehen und dem- entsprechend bei der Ausarbeitung der Voll- zugsverordnung die AE nicht in die von Apo- thekern ohne ärztliches Rezept abzugebenden Medikamente einreihen wird.
Dr. med. Günter Krämer, Präsident der SLgE PD Dr. med. Stephan Rüegg, Vizepräsident der SLgE 1 Rüegg S, Seeck M, Meyer K, Krämer G. Einsatz
von Antiepileptika-Generika in der Epilepsiethe- rapie. Schweiz Ärztezeitung. 2011;92(49):1909–11.
in der Medizin − Medizin der Juden?
Medizin und Judentum Bd. 10, S. 255−64.
Frankfurt a. M.: Mabuse; 2011.
3 «Glück allein reicht nicht» ist der Titel eines Buches von Kurt Stobwasser (Pro Business GmbH, Berlin 2012). Er beschreibt sein Leben während fünf Jahren russischer Kriegsgefangen- schaft. Er überlebte nur dank manch günstiger Gelegenheit, die er zu packen und zu nutzen verstand.
Das Swiss Medical Board als Gegner von Frühdiagnosen und -therapien [1–3]
Nachdem die Diskussion immer neu auf- flammt, muss ich wieder in die gleiche Kerbe schlagen. Der Streit der Experten nimmt gro- teske Formen an. Es geht um einige maligne Krankheiten, die bei früher Diagnose (dank Screening) ohne langfristige Folgen heilbar sind.
Dazu gehören das Zervixkarzinom der Gebär- mutter, das Mammakarzinom, das Prostatakar- zinom und der Dickdarmkrebs.
Die Kosten für die Behandlung dieser Erkran- kungen im Anfangsstadium liegen in der Regel weit unter den Aufwendungen, die heute bei Krebspatienten – oft sogar noch in späten Sta- dien – angewendet werden: Ausgedehnte Radi- kaloperationen, Hormon- und Chemothera- pien über Jahre, wiederholte Bestrahlungen und heute immer aktueller die sündhaft teuren
«Immuntherapien». Dagegen führt die frühzei- tige Behandlung von Karzinomen oft kosten- günstig zu vollständiger Heilung.
Die Gegner der Screening-Untersuchungen wer- ten Zahlen aus von allgemeinen Sterbestatisti- ken anstelle jener der Krebsregister, die Daten über geheilte Krebspatienten enthalten. Sie meinen – etwas banal ausgedrückt – an Krebs zu sterben sei kostengünstiger als Screening und frühzeitige Behandlung. Statistisch gesehen in- teressieren aber Heilungszahlen von Einzelper- sonen und nicht anonyme Sterbestatistiken.
Mit Recht wäre die psychologisch unge- schickte, oft auch fehlerhafte oder unvollstän- dige Auf klärung sowie eine kommerziell orien- tierte Anwendung der Screening-Programme durch etliche medizinische Leistungserbringer zu kritisieren. Leider wird dieser Umstand aber nicht beim Namen genannt. Sehr oberflächlich spricht man vom «Schaden» der Screening- Programme. Falsche und ungenügende Auf- klärung, Missbrauch von Resultaten zu ökono- mischen Zwecken entsprechen unethischem Verhalten.
Leserbriefe
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B R I E F E
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 48
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Tatsächlich ist es Aufgabe der Ärzteschaft, die Screening-Methoden durch wahre, offene und ehrliche Information sowie Vermeidung jeder Überbehandlung vom Image des Missbrauchs zu befreien. Screening ist freiwillig, bei Unklar- heiten und Zweifeln soll eine Zweitmeinung empfohlen werden.
Das SMB soll bitte seine Strategie den Tatsa- chen anpassen und sich für korrekt angewen- dete Screening-Programme einsetzen. Andern- falls sind die Gelder der FMH für diese Institu- tion für bessere Zwecke zu verwenden.
Dr. med. Othmar Dubler, Luzern 1 Cerny T, Passweg J, Noseda G. Swiss Medical
Board – cui bono? Schweiz Ärztezeitung.
2014;95(46):1726–8.
2 Jüni P, Erlanger T, Zwahlen M. Replik zum vorangegangenen Beitrag «Swiss Medical Board – cui bono?»Schweiz Ärztezeitung.
2014;95(46):1729–31.
3 Diskussion um Mammographie-Screening.
Schweiz Ärztezeitung. 2014;95(12):501–7.
Spitze Feder
Zum Artikel «Unsinkbare Gummienten»
von Erhard Taverna [1]
In aller Regel schätze ich die Artikel von Erhard Taverna sehr. Wirklich! Nur manchmal, wenn sein aktuelles Thema Berührungspunkte hat mit «Spiritualität» und besonders dem, was er unter «Esoterik» versteht, da wird seine spitze Feder noch etwas spitzer, ohne dass ich als Leser ganz verstehe, was er mir damit sagen will. Natürlich, Auswüchse gibt es auf man- chem Gebiet und man darf diese auch benen- nen, selbst darüber lächeln, läuft allerdings dann auch Gefahr, das Kind mit dem Bade aus- zuschütten.
Nahtod-Erlebnisse im Zusammenhang mit Re- animationen sind doch vorerst einmal einfach ein sehr spannendes Forschungsthema, und es freut mich, dass solche Themen inzwischen auch in renommierten Fachblättern angekom- men sind, wie z. B. die Studie des holländischen Kardiologen Pim van Lommel seinerzeit im
«Lancet» [2]. Dass dieses Thema nicht bloss
«trockene» Studienergebnisse, sondern in der
Folge eben auch «saftige» Theorien, Spekula- tionen und Glaubensbekenntnisse gebiert, wie dies denn nun alles zu deuten oder erklären sei, ist bei der Tragweite der implizierten elemen- taren Menschheitsfragen nicht weiter verwun- derlich. Die betreffenden Fragen – Woher kom- men wir? Wohin gehen wir? – stellt sich doch jeder und es sollte gerade auch uns Mediziner durchaus beschäftigen, welche Schlussfolge- rungen wir für uns persönlich auch immer dar- aus ziehen mögen. Diese müssen sich notge- drungen vom engeren medizinisch-naturwis- senschaftlichen Kontext (um nicht zu sagen Korsett) befreien. Auch ein Mediziner und Forscher wie van Lommel schreibt danach eben ein mehr philosophisches Buch «End- loses Bewusstsein» [3] (das ich nur wärmstens empfehlen kann), was deswegen aus unseren Kreisen nicht ins Lächerliche gezogen zu wer- den braucht.
Dr. med. Alexander Erlach, Winterthur 1 Taverna E. Unsinkbare Gummienten. Schweiz
Ärztezeitung. 2014;95(46):1749.
2 Van Lommel P. et al. Near-death experience in survivors of cardiac arrest: a prospective study in the Netherlands. The Lancet.
2001;358(9298):2039–45.
3 Van Lommel P. Endloses Bewusstsein. München:
Droemer Knaur Verlag; 2013.
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Adrian Schmid, Leiter «eHealth Suisse», Koordinationsorgan Bund-Kantone
Der Umgang mit relevanten Informationen ist veraltet
Dem elektronischen Patientendossier gehört die Zukunft
Dr. dipl. pharm. Isabelle Arnet, Pharmaceutical Care Research Group, Universität Basel