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Anlage EKS Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum

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Academic year: 2022

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Anlage EKS

Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum Füllen Sie bitte die Anlage (ohne die grau unterlegten Felder) in Druckbuchstaben aus. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhin- weise und die Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.

Dienststelle Team

Eingangsstempel

Nummer der Bedarfsgemeinschaft

Familienname, Vorname des/der Antragsteller/in

Allgemeine Daten der Person mit Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft Name, Vorname _____________________________________________________________________

Geburtsdatum _____________________________________________________________________

2. Voraussichtlicher Bewilligungszeitraum

(Tragen Sie bitte den Monat der Antragstellung zuzüglich 6 Monate als Zeitraum ein.) von __________ bis __________

3. Allgemeine Daten zur selbständigen Tätigkeit

Gewerbeart bzw. Tätigkeit _____________________________________________________________________

Beginn, ggf. Ende der Tätigkeit _____________________________________________________________________

Betriebssitz (Straße, Ort) _____________________________________________________________________

4. Angaben zum Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit*)

(Grundlage sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Bewilligungszeitraum)

Voraussichtliche Einnahmen im gesamten voraussichtlichen Bewilligungszeitraum (siehe Punkt 2.) : _________ EUR Voraussichtliche Ausgaben im gesamten voraussichtlichen Bewilligungszeitraum (siehe Punkt 2.): _________ EUR Detaillierte Angaben können Sie auf dem beigefügten Vordruck Anlage zur Erklärung zum Einkommen aus

selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft machen.

5. Gründungszuschuss/Existenzgründungszuschuss Bitte zutreffendes ankreuzen 5a Haben Sie einen Gründungszuschuss beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu

stellen?

Wenn ja, bei der Agentur für Arbeit ___________________, ggf. beantragt am ______________ für die Zeit ab _______________

ja nein

5b Beziehen Sie einen Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss?

Wenn ja, Art der Zuwendung _____________________ durch die Agentur für Arbeit ________________

in Höhe von ______ Euro

ja nein

Nach § 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsa- chen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Hilfebedürftigkeit liegt nicht vor, wenn Sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Die Pflicht zur Erteilung von Auskünften betreffend Einkommen oder Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus § 60 SGB I.

*) Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbe- betrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum.

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6. Angaben zu den Betriebsräumen

Wird die angemietete Wohnung / selbst genutzte Immobile (auch nur teilweise) für Ihre selbständige Tätigkeit gewerblich genutzt?

ja nein

Falls ja, geben Sie bitte an wie viel Quadratmeter auf die gewerblich genutzten Räume entfallen.

Anzahl der gewerblich genutzte Räume _____ mit insgesamt _____ qm Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt.

Bei wesentlichen Änderungen der Einkommenshöhe oder der Aufwendungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Ich bestätige die Richtigkeit der vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen in den Abschnitten:

Ort/Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller

Ort/Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller Die Ausfüllhinweise und die Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum habe ich erhalten und kenne deren Inhalt.

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers / des gesetzli-

chen Vertreters Ort, Datum Unterschrift des Selbständigen

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Anlage zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum

Diese Angaben beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum von _______ bis _______ (bitte unbedingt angeben)

BG-Nr. : ______________________________

Vorläufige Angaben Abschließende Angaben

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? ja nein

Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Be- merkun-

gen

Monatsname:

1. Betriebseinnahmen

2. Privatentnahmen von Waren 3. Sonstige betriebliche Einnahmen 4. Zuwendung von Dritten/Darlehen 5. Vereinnahmte/zu vereinnahmen-

de Umsatzsteuer

6. Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

7. vom Finanzamt erstattete/ zu erstattende Umsatzsteuer 8. abzüglich Zugang Forderungen SUMME der Betriebseinnahmen

Monat 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemer- kungen

Monatsname

1. Wareneinkauf

2. Personalkosten

3. Raumkosten

4. Versicherungen / Beiträge 5a Kraftfahrzeugkosten – betriebl.

Kfz

Steuern

Versicherung

lfd. Betriebskosten

Reparaturen

abzgl. Private km (0,10 € je ge- fahrenem km)

5b Privates Kfz. - betriebliche Fahr- ten

gem. Fahrtenbuch (0,10 € je gefahren km)

6. Werbung, Repräsentation etc.

7. Reisekosten

8. Investitionen

9. Büromaterial

10. Telefon (abzüglich private Nut- zung – siehe Hinweise) 11. Beratungskosten (z. B. Steuer-

berater, Anwalt)

12. Fortbildungskosten

13. Sonstige Betriebsausgaben

14. Investition aus Zuwendung Drit- ter/Darlehen

15. Schuldzinsen (AV)

16. Tilgung bestehender Darlehen

17. abziehbare Vorsteuer

18. an das Finanzamt zu zahlen- de/gezahlte Umsatzsteuer.

SUMME der Ausgaben

GEWINN

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Anlage zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum

Diese Angaben beziehen sich auf den Bewilligungszeitraum von _______ bis _______ (bitte unbedingt angeben)

BG-Nr. : ______________________________

Vorläufige Angaben Abschließende Angaben

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ? ja nein

Monat: 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Be- merkun-

gen

Monatsname:

9. Betriebseinnahmen

10. Privatentnahmen von Waren 11. Sonstige betriebliche Einnahmen 12. Zuwendung von Dritten/Darlehen 13. Vereinnahmte/zu vereinnahmen-

de Umsatzsteuer

14. Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

15. vom Finanzamt erstattete/ zu erstattende Umsatzsteuer 16. abzüglich Zugang Forderungen SUMME der Betriebseinnahmen

Monat 1 2 3 4 5 6 7 kumuliert Bemer- kungen

Monatsname

5. Wareneinkauf

6. Personalkosten

7. Raumkosten

8. Versicherungen / Beiträge 5a Kraftfahrzeugkosten – betriebl.

Kfz

Steuern

Versicherung

lfd. Betriebskosten

Reparaturen

abzgl. Private km (0,10 € je ge- fahrenem km)

5b Privates Kfz. - betriebliche Fahr- ten

gem. Fahrtenbuch (0,10 € je gefahren km)

19. Werbung, Repräsentation etc.

20. Reisekosten

21. Investitionen

22. Büromaterial

23. Telefon (abzüglich private Nut- zung – siehe Hinweise) 24. Beratungskosten (z. B. Steuer-

berater, Anwalt)

25. Fortbildungskosten

26. Sonstige Betriebsausgaben

27. Investition aus Zuwendung Drit- ter/Darlehen

28. Schuldzinsen (AV)

29. Tilgung bestehender Darlehen

30. abziehbare Vorsteuer

31. an das Finanzamt zu zahlen- de/gezahlte Umsatzsteuer.

SUMME der Ausgaben

GEWINN

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Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Zusatzblatt EKS)

Auch als Selbständiger haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Um über Ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und den Anspruch der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entscheiden zu können, ist es erforderlich, dass Sie den Vordruck Anlage EKS ausfüllen.

Wie jeder Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen auch Sie als Selbständiger alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beenden oder zu verringern. (Gebot des Forderns, § 2 SGB II)

Bitte beachten Sie, dass es ab dem 01.01.2008 bei der Berechnung Ihres Einkommens nicht mehr auf den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn im Kalenderjahr ankommt. Vielmehr erfolgt die Einkommensermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum. Das monatlich zu berücksichtigende „Bruttoeinkommen“ ermittelt sich demnach grundsätzlich nach den im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich der tatsächlich notwendigen Ausgaben, wenn sie den Lebensumständen während des Bezuges von Arbeitslosengeld II entsprechen, geteilt durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum.

Die Einzelheiten der Antragstellung und der Berechnung nach der neuen Arbeitslosengeld II-/Sozialgeld-Verordnung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und füllen Sie Ihren Antrag – insbesondere die Anlage EKS – dementsprechend aus.

Allgemeine Ausführungen

Ausgangspunkt für die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft (selbständige Erwerbstätigkeit) sind die Betriebseinnahmen. Das Arbeitslosengeld II wird für Bewilligungszeiträume von in der Regel sechs Monaten berechnet.

Daher ist dieser Zeitraum grundsätzlich auch für die Berechnung des Einkommens maßgeblich.

Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen.

Steuerrechtliche Regelungen finden keine Anwendung.

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit nur in einem Teil des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, z.B.

weil die Tätigkeit beendet wird oder erst im Laufe des Bewilligungszeitraumes aufgenommen wird, wird das Einkommen aus dieser Tätigkeit nur für diesen Zeitraum berechnet und berücksichtigt.

Die Regelung, dass das Einkommen im Bewilligungszeitraum zu Grunde gelegt wird, bedeutet, dass die vorraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zunächst zu schätzen sind.

Angaben über Ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben machen Sie bitte auf dem Vordruck Anlage zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum. Auf Grund dieser Schätzung wird über Ihren Leistungsanspruch und den Anspruch der übrigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft zunächst nur vorläufig entschieden. Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nachweisen.

Andernfalls kann Ihr Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ihr Einkommen schätzen.

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Berechnung des Einkommens

Die Berechnung des Einkommens ist sowohl bei vorläufiger Entscheidung als auch bei abschließender Entscheidung wie folgt vorzunehmen:

Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. Anders als bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung können ab dem 01.01.08 keine Abschreibungen oder sonstige pauschale Abzüge mehr berücksichtigt werden, da hier keine tatsächlichen Ausgaben zugrunde liegen.

Bei der Berechnung des Einkommens sind insbesondere folgende Ausgaben nicht abzusetzen, weil diese später bei der Bereinigung des Einkommens nach § 11 Abs. 2 Satz 1 berücksichtigt werden:

• Steuern auf das Einkommen,

• Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach § 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III,

• Private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind,

• Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein privates Kraftfahrzeug,

• Gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung,

• Ggf. Beiträge zur Krankheits- und Altersvorsorge,

• Beiträge zur Riester-Rente,

• Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,

• Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort.

Soweit Ihnen derartige Aufwendungen entstehen, geben Sie diese bitte auf einem separaten Blatt an.

Grundsätzlich sind die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben von den Bruttoeinnahmen abzusetzen. Die Kosten für Betriebs-Kfz (Versicherung, Steuer, Betriebsstoffe) sind ebenfalls in tatsächlicher Höhe als Ausgabe abzusetzen. Wird hingegen ein privates Kraftfahrzeug für ausschließlich betriebliche Fahrten benutzt, können die Kosten mit 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer pauschaliert abgesetzt werden.

Wird ein betriebliches Kraftfahrzeug privat genutzt, sind die. Betriebsausgaben um 0,10 Euro für jeden privat gefahrenen Kilometer zu mindern.

Ist kein separater betrieblicher Telefonanschluss vorhanden, können die Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen je zur Hälfte dem betrieblichen und privaten Bereich zugeordnet werden, wenn die Anteile nicht anders ermittelt werden können.

Ausgaben werden jedoch nicht abgesetzt, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Der hilfebedürftige Selbständige muss seine Hilfebedürftigkeit auch durch die Möglichkeit der Kostenvermeidung und -optimierung bei seiner Tätigkeit vermindern. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als Ausgaben abgesetzt werden.

Beispiel:

Ein Selbständiger benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein Hochleistungscomputer ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen Preis ist ausreichend

Nachgewiesene Einnahmen können bei der abschließenden Entscheidung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen

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offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Dies kann dann der Fall sein, wenn Einnahmen nicht erzielt oder offensichtlich nicht angegeben werden oder zu hohe Ausgaben entstehen, weil der Selbständige Teile seines Warenbestandes für sich selbst oder die Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, entnommen hat. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben auf das zu vermutende realistische Maß erhöht oder reduziert.

Beispiel:

Ein Kioskbesitzer erzielt monatlich aus dem Verkauf von Zigaretten Einnahmen von durchschnittlich von 4.000 €; er verzeichnet aber regelmäßig einen Wareneingang an Zigaretten, der weit über seinen Umsät- zen liegt. Dies deutet darauf hin, dass ein großer Teil seines Warenbestandes an Zigaretten für den Ei- genverbrauch angelegt ist.

Leistungen dürfen nicht erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit anderweitig beseitigt werden kann. Daher kann der Träger der Grundsicherung zur Beseitigung vorübergehender Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Betreuung des Hilfebedürftigen auch auf Ausgabensenkungen und -verschiebungen (zum Beispiel durch Vereinbarung einer Umschuldung oder der Reduzierung von Tilgungsraten) hinwirken. Soweit der Hilfebedürftige solchen Maßnahmen nicht folgt, können die tatsächlichen Ausgaben vermeidbar sein und sind entsprechend zu vermindern, da in dieser Höhe Hilfebedürftigkeit vermeidbar wäre.

Beispiel:

Ein Handelsvertreter oder ein sonstiger im Außendienst agierender Selbständiger plant Anschaffung ei- nes Kraftfahrzeuges, das auch Repräsentationszwecken dienen soll. Zu diesen Zwecken gibt es auch preiswerte Marken oder aber auch gebrauchte Fahrzeuge. Wichtiger als Repräsentation ist Mobilität.

Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.

Das Ergebnis ist das "monatliche Bruttoeinkommen" des Selbständigen, von dem u.a. die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit nach § 30 SGB II und die sonstigen in § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Absetzbeträge abzuziehen sind.

Wird die selbständige Tätgkeit nur während eines Teils des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, gilt als monatliches Einkommen derjenige Teil des Einkommens, der der Anzahl der in den in Bewilligungszeitraum fallenden Monate der Tätigkeit entspricht.

Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit während des Bewilligungszeitraumes aufgenommen oder beendet wird.

Jährliche Berechnung des Einkommens in besonderen Fällen

Bei Betrieben oder Tätigkeiten, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung erfordert, soll auch solches Einkommen ergänzend berücksichtigt werden, das in der Saisonzeit oberhalb der Bedarfsgrenze zur Verfügung stand, also bei jährlicher Berechnung zu berücksichtigen gewesen wäre.

Dies ist bei Betrieben der Fall, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen zu verzeichnen sind; z. B. typische Saisonbetriebe wie Strandkorbvermieter, Eisdielenbetreiber, Skiliftbetreiber, Kioskinhaber an Sommer- oder Winterausflugzielen u. ä. Die Regelung findet auch bei nicht üblicherweise saisonabhängigen Tätigkeiten Anwendung (Beispiel:

Künstler mit unregelmäßigem Verkauf von Kunstwerken, Dozenten an Volkshochschule u. ä.).

Beispiel:

Eine Eisdiele hat jedes Jahr lediglich von April bis Oktober geöffnet. Von November bis März werden kei- ne Einnahmen erzielt. Variante: Die Eisdiele hat zwar auch von November bis März geöffnet, aber in die- sem Zeitraum werden naturgemäß deutlich geringere Umsätze erzielt.

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Ist demnach eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt, soll in die Berechnung des Einkommens auch Einkommen einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat. Der Selbständige wird vom Grundsicherungsträger schriftlich darauf hingewiesen, wenn die jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt ist. Der Selbständige muss dann – wenn möglich – während der Saison Rücklagen bilden.

Beispiel:

Der Besitzer einer Eisdiele schließt seinen Betrieb zum 1. November 2009 und beantragt Leistungen, nachdem er bereits vom 1. November 2008 bis 30. April 2009 erhalten hat und auf die Regelungen zur jahresbezogenen Betrachtung des Einkommens hingewiesen worden ist. Im Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis 31. Oktober 2009 erzielte er ein Einkommen von durchschnittlich monatlich 2000 Euro. Bei einem mo- natlichen Bedarf von 650 Euro lag Einkommen in Höhe von 1350 Euro oberhalb des Bedarfs vor. Der An- trag vom 1. November 2008 ist abzulehnen.

Bei einer Erstantragstellung kann das Einkommen aus den der Antragstellung vorgegangenen sechs Monaten nicht berücksichtigt werden, weil in diesem Fall davon auszugehen ist, dass die schlechtere Einnahmesituation nicht hat erwartet werden können. Der Hilfebedürftige ist daher in Fällen, in denen eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt wäre, schriftlich darauf hinzuweisen, dass bei folgenden Anträgen die Möglichkeit einer Berücksichtigung auch des Einkommens in den der erneuten Antragstellung vorangegangenen sechs Monaten besteht.

Einkommen der der Antragstellung vorangegangenen sechs Monate wird nicht berücksichtigt, soweit das Einkommen bereits in dem der wiederholten Antragstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wurde oder bei Antragstellung in diesem Zeitraum hätte berücksichtigt werden müssen. Für die der Antragstellung vorangegangenen sechs Monate ist daher in Fällen, in denen Einkommen jahresbezogen berechnet werden soll, rückwirkend eine fiktive Berechnung des Bedarfs vorzunehmen. Einkommen, das in den der Antragstellung vorausgegangenen sechs Monaten für den Lebensunterhalt verbraucht wurde, ist nicht anzurechnen.

Beispiel:

Wiederholte Antragstellung mit vorheriger Belehrung am 1. Juli, voraussichtliches Einkommen 200 Euro monatlich, Bedarf 650 Euro monatlich, Einkommen von Januar bis Juni monatlich 800 Euro. Ab 1. Juli ist zusätzliches Einkommen in Höhe von 800-650 = 150 Euro monatlich und das zu erwartende Einkommen von 200 Euro, insgesamt also 350 Euro monatlich zu berücksichtigen.

Verfahren

Nach Antragstellung ist zunächst Ihr voraussichtliches Einkommen im Bewilligungszeitraum festzustellen. Dazu ist von Ihnen der Vordruck EKS abzugeben. Ihre Angaben über das voraussichtliche Einkommen sind soweit wie möglich zu plausibilisieren. Dies kann wie folgt geschehen:

• Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der vorangegangenen sechs Monate.

• Einnahme-/ Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr oder

• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen,

Ggf. kann der Träger der Grundsicherung die Berechnung des Einkommens im vorangegangenen Bewilligungszeitraum als Anhaltspunkt nehmen.

Wurden unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen Einkommens im Bewilligungszeitraum Leistungen vorläufig bewilligt, ist nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglichst zügig abschließend über den Leistungsanspruch zu entscheiden. Hierzu ist von Ihnen erneut der Vordruck Anlage zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder

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Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum auszufüllen, in dem Sie Einnahmen und Ausgaben für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum nachweisen.

Wird dieser Nachweis von Ihnen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums vorgelegt, kann Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraum für die abschließende Entscheidung geschätzt werden. Anhand der Schätzung ist eine abschließende Entscheidung vorzunehmen.

Ist Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraums höher als Sie bei Antragstellung prognostiziert haben, müssen Sie und die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die zu viel erhaltenen Leistungen nach einer abschließenden Entscheidung erstatten.

Hatten Sie geringere Einnahmen als bei Antragstellung erwartet, werden Ihnen und den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft die zu wenig bewilligten Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung bewilligt und nachgezahlt.

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