BASEL LAN DSCHAFT $
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Projektleiter Autorin
Klassifizierung Status
Projektauftrag
VAGS-Projekt light (Realisierung zentrale Assessmentcenter für vorläufig Aufgenom- mene und FIüchtlinge (VA/Flü)u
Auftraggeber RR Dr. A. Lauber, Vorsteher FKD
Frau Bianca Maag-Streit, Präsidentin VBLG Rolf Rossi, Asylkoordinator BL
Lea Wirz, akad. Mitarbeiterin KSA lntern
Definitiv
Anderungsverzeichnis
lnhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage...2
2ie1e...3
Lösungsbeschreibung4
Strategiebezug und Umsetzung von Vorgaben5
Rechtliche Grund|agen...6
Mittelbedarf7
WirtschaftlichkeitI
PlanungI
Organisation...10
Risiken11
KonsequenzenDatum Version Anderung Autor
20.06.2018
Entwurfl
Lea Wirz04.07.2018 Entwurf2 Diverse Lea Wirz
05.07.2018 Entwurf3 Finalisierung Daniel Schwörer
Assessmsntcênter_VAGS_Projektauftrag
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1 Ausgangslage
Vorläufig aufgenommene Personen, Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (nachfolgend: VA/F|ü)1 verlassen die Schweiz in der Regel nicht mehr. Deshalb ist es für Bund, Kantone und Gemeinden von grossem lnteresse, diese Personengruppen nachhaltig zu integrieren.
Zudem soll das inländische Arbeitsmarktpotential besser ausgeschöpft werden. Dazu hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2016 zur Umsetzung von
Artikel
121a Bundesver- fassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) im Rahmen der Umsetzungs- initiative zur verbesserten Steuerung der Zuwanderung verschiedene Gesetzesänderungen beschlossen. Darunter fallen insbesondere Massnahmen für stellensuchende Personen (Art.21a AuG). Absatz 1 bestimmt, dass der Bundesrat Massnahmen zur Ausschöpfung des in- ländischen Arbeitsmarktpotentials ausarbeitet und festlegt. Zum inländischen Arbeitsmarkt- potential gehören unter anderem auch VA/FIü. Damit dieses Potential gut ausgeschöpft wer- den kann, ist es nötig, lntegrationsmassnahmen zielgerichtet zu gestalten und umzusetzen.
Dazu gehört, dass der Bund die Kantone verpflichten wird, ein Meldeverfahren von arbeits- marktfähigen stellensuchenden VA/FIü an das kantonale Amt für lndustrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) zu regeln. Sozialhilfebeziehende stellensuchende VA/FIü müssen alsdann an die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden; vorgängig braucht es dazu Potentialabklärungen bei den einzelnen VA/FIü. Über das Meldeverfahren, die Vermitt- lungen von VA/FIü etc. muss der Kanton dem Staatsekretariat für Migration (SEM) Bericht erstatten.
Auch ist die lntegrationsagenda Schweiz massgeblich für eine bessere lntegration von VA/FIü. ln dem gemeinsamen Programm von Bund und Kantonen sind Wirkungsziele defi- niert. Unter anderem sollen sich zwei Drittel der VA/FIü zwischen 16 urid 25 Jahren nach fünf Jahren in der Schweiz in einer beruflichen Grundbildung befinden. Weiter soll die Hälfte der erwachsenen VA/FIü nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein.
Wie in der Studie zum vorliegenden Projektauftrag aufgezeigt wurde, besteht im Kanton Ba- sel-Landschaft diesbezüglich Anpassungspotential. Zur besseren und effizienteren lntegrati- on von VA/FIü sowie zur Umsetzung der neuen Vorgaben des
Bundes
wird der Auftrag er- teilt, kantonale Assessmentcenter einzurichten, die Potentialabklärungen bei VA/FIü vor- nehmen.2 Ziele
Systemziele
ln den Assessmentcentern werden Soll/lst Abklärungen in den Bereichen Sprache, Schul- und Berufsbildung, Neigungs- und Eignungspotenzial vorgenommen sowie mögliche Berufs- chancen abgeklärt. Alsdann werden in den Assessmentcenter lntegrationspläne erstellt. lst eine Person arbeitsmarkttauglich, erfolgt eine Meldung ans RAV.
lst eine Person nicht arbeitsmarkttauglich, werden zielführende lntegrations-, Förder- oder Beschäftigungsprogramme festgelegt. Dies beispielsweise anhand von sog. lntegrationsplä- nen. Damit wird der lntegrationsprozess vereinheitlicht und effizienter gestaltet. Die Assess-
t Nicht
berücksichtigt werden vodiegend Asylsuchende mit Ausweis N, die sich noch im Asylverfahren befinden.
Für diese hat der Bund keinen lntegrationsauftrag definiert.
Assessmentcenter_VAGS_POektauft rag
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mentcenter tragen so zur besseren lntegration von VA/FIü bei. Dies im ganzen Kanton Ba- sel-Landschaft einheitlich und strukturiert.
Gleichzeitig wird mit der Einführung der Assessmentcenter auch eine Organisationsstruktur geschaffen, mit der die lntegrationsvorgaben des Bundes umgesetzt werden können. Na- mentlich gehören dazu das Meldeverfahren von arbeitsmarktfähigen stellensuchenden VA/FIü, die Berichterstattung an das SEM sowie die Umsetzung der Vorgaben der lntegrati- onsagenda.
Vorgehensziele
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Meilensteine:Abschluss der Phase lnitialisierung bis Ende Juni 2018, Abschluss der Phase Konzept bis Dezember 2018, Abschluss der Phase Realisierung bis Mai 2019, Abschluss der Phase Einführung bis Dezember 2019..
Methodik: Beim Projekt handelt es sich um ein VAGS-light Projekt. Es wird nach Hermes abgewickelt.3 Lösungsbeschreibung
ln den Assessmentcenter wird die Potentialabklärung bei VA/FIü sichergestellt. Damit die Potentialabklärung kantonal und flächendeckend gewährleistet werden kann, werden unter der Federführung des KSA zentrale Assessmentcenter geplant und eingeführt. ln den As- sessmentcenter werden abgeklärt: Sprachkompetenz, Bildungs- und Ausbildungsbedarf so- wie Berufschancen. Dies zentral, gebündelt, in Form eines Case-Management und alles
<<aus einer Hand>. ln diesem Sinn wird eine zentrale kantonale Koordinationsstelle geschaf- fen.
ln Assessmentcentern können fundierte Analysen durchgeführt werden, ob und inwiefern eine Person aus dem Flüchtlingsbereich arbeitsmarkttauglich ist und es wird eine Bescheini- gung zuhanden des RAV ausgestellt.
Es ist unabdingbar, dass die Empfehlungen bzw. lntegrationspläne der Assessmentcenter verbindlichen Charakter haben. Dies muss im Verlauf der Konzepterarbeitung im Detail dar- gelegt werden.
4 Strategiebezug und Umsetzung von Vorgaben
Bei der Einführung von Assessmentcentern
werde¡
die (neuen) gesetzlichen Rahmenbedin-g ungen, aktuel le Projekte, Program me u nd Konzepte m itberücksichtigt.
Von besonderer Bedeutung sind im Weiteren die sich derzeit in Vernehmlassungen befin- denden Anpassungen der Verordnungen über die Zulassung, Aufenthalt und Enrverbstätig- keit (VZAE) und über die lntegration von Ausländerinnen und Ausländer (VlntA) aufgrund des geänderten Ausländergesetzes (AuG bzw. neu: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die lntegration, AIG). Diese stellen das Konzept des Förderns und For- derns bei den lntegrationsbemühungen von in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer in den Mittelpunkt.
Als
lntegrationskriterium wird u.a. die Teilnahme an Wirtschaft und Bildung genannt (Art. 58a Abs. 3 AIG). Zudem enthalten die Normen gewisse Hand- lungsanweisungen an diejenigen Vollzugsstellen, die mit ausländerrechtlichen Fragestellun- gen betraut sind.Assessmentcontêr_VAGS_Projektauftrag
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Des Weiteren sind die folgenden aktuellen Aktivitäten zu nennen:
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lntegrationsagenda Schweiz, gemeinsames Vorgehen von Bund und Kantone (EJPD, WBF, KdK, EDK und SODK), lntegration von vorläufig Aufgenommen und anerkann- ten Flüchtlingen und spät Eingereisten-
siehe auch oben(https://www.eipd.admin.ch/eipd/de/home/aktuell/news/2017lref 2017-06-190.html;
http://www.c.sfp.ch/dvn/bin/2 1 953-23396-1
-02a qerber
sem-1 . pdf).
Kantonales lntegrationsprogramm 2018-
2021 (KlP2),
FIBL (SlD), in Zusammenar- beit mit FEBL (BKSD), KSA (FKD) und SEM (https://www.baselland.ch/politik-und- behorden/d i rektionen/sicherheitsd irektion/inteo ration/kantonales-inteqrationsproqram m/kip-2-20 1 8-202 1 )
o
Konzept,,lnteqration von Flüchtlinqen und vorläufiq Aufqenommen", KSA (FKD), (No- vember 2017)o
Pilot lntegrationsvorlehre, AfBB (BKSD) in Zusammenarbeit mit SEMo
Resettlement-Programm Schweiz(l
und ll), Aufnahme von besonders verletzlichen Flüchtlingen in Gruppen, UNHCR, KSA in Zusammenarbeit mit SEM(https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/inteqration/themen/resettlement.ht ml)
o
Fachkräfteinitiativeeco/de/home/ArbeiVFach kraeftei n itiative. htm
Nebst diesen laufenden Programmen und Projekten gibt es heute schon zahlreiche weitere Angebote, Beratungs- und
Anlaufstellen,
welche die nachhaltige Arbeitsmarktintegration von ausländischen Personen zum Ziel haben. Vom Kanton Basel-Landschaft anerkannte und geprüfte Eingliederungsmassnahmen sind auf der lnternetplattform des KSA zusammenge- fasst (siehe Link).5 Rechtliche Grundlagen
Es liegen bereits hinreichende gesetzliche Grundlagen vor. Weiter Anpassungen sind nicht erforderlich.
Gemäss $ 25c der Sozialhilfeverordnung (SHV, SGS 850.1 1) ist das KSA Kompetenzzent- rum
für
Eingliederungen. Damit kann das KSA eigene Eingliederungen resp. Eingliede- rungsmassnahmen durchführen oder in Auftrag geben. Das KSA führt eine lnternetplattform mit möglichen Anbietern über Förderungs- und Beschäftigungsprogramme ($25 c Abs. 2 sHV).Potentialabklärungen sind bereits anerkannte Förderungsprogramme. Mit der Realisierung von Assessmentcentern wird ein neues Förderprogramm etabliert. Dieses wird alsdann auf der I nternetplattform aufgeschaltet.
Es braucht lediglich in der SHV sowie in der kantonalen Asylverordnung (kAV, SGS 850.19) Anpassungen bezüglich den Zugang zu den Assessmentcenter. Diese Anpassungen erfol- gen auf dem ,,ordentlichen" Weg mit den bereits bekannten Strukturen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden (insbesondere mit der regierungsrätlichen Konsultativkommission Sozi- alhilfe).
Assessmsntcenter_VAGS_Projektauftrag
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6 Mittelbedarf
Die Finanzierung der Assessmentcenter wird über die lntegrationspauschale (lP) des Bun- des abgewickelt. Die Kosten für die Assessmentcenter belaufen sich auf CHF 2,5 Mio. Dies jährlich wiederkehrend.
Kosten (CHF)
Phase Geplant
lnitialisierung* keine
KonZept keine
Realisierung 0,5 Mio.
Einführung 2 Mio.
Total 2,5 Mio.
"Vorleistung (lST)
Personalauf,uand
*Vorleistung (lST)
7 Wirtschaftlichkeit
Mit der Einführung von Assessmentcenter, welche die Potentialabklärung von VA/FIü vor- nehmen und lntegrationspläne erstellen sowie das Meldeverfahren an die RAV umsetzen, wird der mit diesen Schritten verbundene Aufiruand minimiert. Das Meldesystem an die RAV sowie die Berichterstattung können damit effizient und schlank gestaltet werden.
Die Kosten nehmen für die Gemeinden ab, da sie die Potentialabklärung und evt. Fallführung von VA/FIü nicht mehr selbst vornehmen müssen. Die Gemeinden werden dadurch teilweise stark entlastet
-
¡e nacn Belastung der Sozialhilfe durch VA/FIü-
und die Qualität der Poten- tialabklärungen wird im ganzen Kanton gewährleistet.Für den Kanton entstehen keine zusätzlichen Kosten, da er die Assessmentcenter für VA/FIü vol I u mfäng lich m it der I nteg rationspauschale finanzieren kann.
Darüber, ob und wie Assessmentcenter gesamthaft wirtschaftlich sind (lntegration von VA/FIü in den Arbeitsmarkt, weniger Ausgaben in der Sozialhilfe) kann an dieser Stelle keine Aussage gemacht werden, da diese äusserst spekulativ wäre.
Phase Geplant
lnitialisierung*
25
TageKonzept 20 Tage
Realisierung 25 Tage
Einführung 25 Tage
Total 95 Tage
Assessmentcênter_VAGS_Prolektauft rag
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I Planung
Meilensteine und Termine
I Organisation
Meilensteine Geplant
Projektfreigabe 30.06.2018 Phasenfreigabe 31.12.2018 Phasenfreigabe 31.05.2019 Betriebsaufnahme 31.12.2019 Projektabschluss 31.01.2020
Rolle in der Projektorganisation Namen Bemerkungen
Auftraggebende - RR Dr. Anton Lauber
-
Frau Bianca Maag-StreitVorsteher FKD Präsidentin VBLG Projekt-Steuerungsaussch uss Kanton:
- Dr. Michael Bammatter - Sebastian Helmy Gemeinden:
- Cecile Jenzer - Rita Schaffter
Generalsekretär FKD Leiter Kant. Sozialamt
Vorstandsmitglied VBLG, Gemeinderätin Brislach Gemeinderätin Obenruil
Projektleiter Rolf Rossi Asylkoordinator BL
Projektteam Kanton:
- Rolf Rossi (Vorsitz) -
Lea
Wirz- Franco Guaschino Gemeinden:
- Simone Coigny - Ermando lmondi - Barbara Jost - Kathrin Schweizer - Kristine Sprysl
Kant. Sozialamt, FKD Kant. Sozialamt, FKD KIGA
Gemeinderätin Titterten, Vor- standsmitglied VSO
Gemeindepräsident Zwingen Gemeinderätin Binningen Gemeinderätin Muttenz Leiterin Soziale Dienste Münchenstein
Projekt-Controlling Prolekt-Steueru ngsa us- schuss
AssêssmBntcenter_VAGS_Projêktauftrag
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Nr Risikobeschreibung EW AG RZ Massnahmen Verantw Termin R1 Zeitliche Verzöge-
rung; Einführung Assessme ntcenter nicht fristgerecht mit AIG und
VlntA
Än- derungen2 2 4 Arbeiten
nach Ma- nagement-
plan;wenn
nötig frühzei-tige
Abspra- che mit KIGAund
SEMPL 31.12.2018
R2 Es wird kein geeig- neter Anbieter
für
den Betriebder
As- sessmenfcenter gefunden1 3 3 Mögliche
Anbieter werden wäh- rend der Konzeptpha- se
eng
be- gleitetPL 31.12.2018
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I 10 Risiken
Legende: EW = Eintretenswahrscheinlichkeit: 1 Niedrig
/
2 Mittel/
3 Hoch;AG=Auswirkungsgrad: 1 Gering / 2 Mittel / 3 Gross, RZ=Risikozahl
11 Konsequenzen
Bei Projektfreigabe
Wird das Projekt freigegeben, kann zeitnah mit den weiteren Arbeiten für die Einführung der Assessmentcenter fortgefah ren werden :
- Erarbeitung des Konzepts
- Suchen eines geeigneten Anbieters (NGO mit Assessmenterfahrung)
-
Erstellen der nötigen Geschäftsdokumente-
Regelung des Meldeverfahrens der Assessmentcenter an die RAV-
Einrichten Controlling und Rapport zuhanden SEMWenn Projekt nicht oder
zueinem späteren Zeitpunkt frei
gegebenwird
Wird das Prolekt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben, verzögert sich die Um- setzung der Bundesvorgaben bzgl. Meldeverfahren von arbeitsmarktfähigen stellensuchen- den VA/FIü an die RAV. Denn, dafür müsste ein aufwendiges Meldeverfahren zuhanden der Sozialhilfebehörden ausgearbeitet werden. Auch müssten die Daten von 86 Gemeinden so- wie vom RAV für den jährlichen Rapport zuhanden des SEM an einer Stelle gesammelt, be- reinigt und ausgewertet werden.
Assessmentcenter_VAGS_Projektauft rag
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BASEL LAN DSC HAFT J1
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12 Auftragserteilung
Die Auftraggebenden erklären diesen Projektauftrag als erteilt.
- UND VERBAND BASELLANDSCHAFTLICHER
GEMEINDEN Die Präsidentin:
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NDIREKTION erl
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Liestar,
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RR Dr. A. Lauber B. Maag-Streit
Liestal,
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